Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Abteilung für Technikrecht Altenberger Straße 69, 4040 Linz Tel.: +43 732 2468-1860, Fax: +43 732 2468-1870 [email protected] Merkblatt für Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen (Stand: April 2016) Die Übernahme der Betreuung einer Diplomarbeit oder Dissertation ist zu einem Thema aus dem Bereich des Öffentlichen Wirtschafts- und Technikrechts, des Europäischen Öffentlichen Rechts sowie des Medizinrechts, die Übernahme der Betreuung einer Masterarbeit (im Rahmen der Studien Recht und Wirtschaft für Techniker/innen sowie Medizinrecht) ist zu einem Thema aus dem Bereich des Technikrechts und des Medizinrechts möglich. Die Übernahme der Betreuung setzt auf Seiten der Kandidatin/des Kandidaten überdurchschnittliches Interesse am öffentlichen Recht und einen deutlich positiven Erfolg aus den öffentlich-rechtlichen (Fach-)Prüfungen voraus. Spätestens mit Beginn der Untersuchung ist das Proseminar „Wissenschaftliche Arbeitstechnik (im öffentlichen Recht – für DiplomandInnen und DissertantInnen)“ zu absolvieren. Die Aufgabenstellung der Untersuchung wird im Einvernehmen, gleichwohl auf Vorschlag der/des Studierenden festgesetzt. Dem Themenvorschlag ist eine Beschreibung des Inhalts und des Gangs der Untersuchung sowie eine Darlegung der rechtswissenschaftlichen Bedeutung der Untersuchung (insgesamt zwei bis drei Seiten) anzuschließen. In formaler Hinsicht sind – zusätzlich zu den Hinweisen im Rahmen des Proseminars –folgende Vorgaben zu beachten: › Format: DIN A 4 › Schriftart: Times New Roman › Schriftgröße: 12 pt; Fußnoten: 10 pt › Zeilenabstand: Genau 18 pt › Ausrichtung: Blocksatz › Seitenränder: links 3,5 cm; rechts 2,5 cm; oben 2,5 cm; unten 2 cm › Zitierweise: Als Maßstab für die Zitierweise dient Keiler/Bezemek, leg cit3 (2014). Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Satzzeichen. Zitate aus dem Internet sind zu vermeiden. › Bestandteile: - Titelblatt - Inhaltsverzeichnis - Abkürzungsverzeichnis - Textteil - Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis › Textteil (Richtumfang): - Diplomarbeiten/Masterarbeiten: 40 – 50 Seiten - Dissertationen: 100 – 150 Seiten Allgemein gilt: Vermeiden Sie weitschweifige Deskriptionen des Normtextes oder Darstellungen der Rechtsentwicklung. Gestalten Sie Ihre Sätze möglichst kurz. Aktiv statt Passiv. Jeder Satz, ein Gedanke. Nicht der Umfang zählt, sondern der Inhalt. › Spezifische Vorgaben der JKU Linz (etwa über die elektronische Einreichung der Arbeit, die Gestaltung des Titelblattes, die Aufnahme einer eidesstattlichen Erklärung) sind zu beachten.
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