FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Veranstalter Congress und Messe Innsbruck GmbH Firmensitz: Rennweg 3, A-6020 Innsbruck t: +43 (0) 512 5383-0, f: +43 (0) 512 5383-2159, www.cmi.at UID Nr: ATU 31718503, DVR Nr: 0092207, FN 36779m, Landesgericht Innsbruck Standorte: Congress Innsbruck, Messe Innsbruck, congresspark igls Frühbucherbonus bis 15. Feb. 2016: –5 % auf die Flächenmiete Bitte ausgefülltes Formular retour senden an Fax: +43 (0) 512 5383-2159 oder an [email protected] KONTAKTDATEN Firma Geschäftsführung UID-Nr. (verpflichtend) Straße Telefon PLZ, Ort, Land Fax E-Mail Internet ANSPRECHPARTNER Vor- und Zuname E-Mail Telefon mit DW Mobil Fax ABWEICHENDE RECHNUNGSADRESSE Firma UID-Nr. (verpflichtend) Straße PLZ, Ort, Land PRODUKTINFORMATIONEN Welche Firmen vertreten Sie? Welche Waren werden ausgestellt? Nur angemeldete Exponate dürfen ausgestellt werden. Sie sind Erzeuger Händler Vertreter Nur von der Messeleitung auszufüllen: Halle ________ Ihr Platzierungswunsch: Halle ________ Ja, wir haben Mitaussteller auf unserem Stand (Anmeldegebühr € 260,00) >> Bitte füllen Sie pro Mitaussteller die 2. Seite separat aus. STANDFLÄCHE – VERBINDLICHE BESTELLUNG min. 9 m2 €/m2 Größe m2 ZUSATZLEISTUNGEN (Preisdetails finden Sie im Serviceheft) Länge m Tiefe m Wasser inkl. Verbrauch € € Füllen von Becken pauschal Hallenstand bis 29 m2 76,00 Hallenstand über 29 m2 72,00 Hallenstand über 59 m 68,00 bis 3,5 kW Schuko (230 V) 104,00 62,00 bis 10 kW CEE-Kupplung 16 A (400 V) 135,00 Freigelände überdacht 42,00 bis 15 kW CEE-Kupplung 32 A (400 V) 175,00 Aufschlag für Eckstand +15 % ab 15 kW CEE-Kupplung 63 A (400 V) 257,00 Aufschlag für Kopfstand/Insel +25 % Hallenstand über 119 m 2 2 (exkl. Anschlussinstallation) Strom pro Anschluss 123,00 Anschluss Verbrauch 56,00 € 0,69/kW Wir haben einen eigenen Systemstand mit dem Ausmaß: ____ x ____ m Anmeldegebühr (verpflichtend) inkl. Verlinkung im Online-Katalog, Nennung im gedruckten Verzeichnis und 5 Einträge im Warenverzeichnis: € 185,00 Entsorgungspauschale (verpflichtend): € 2,00/belegten m2 Bis 30 m2 erhalten Sie 3 Ausstellerausweise, für jede weiteren angefangenen 15 m2 je 1 Ausstellerausweis kostenlos Wir bestellen weitere _______ Stück Ausstellerausweise (je Stk € 6,80) Wir bestellen _______ Stück kostenlose Auf- und Abbauausweise ICH BIN ERSTAUSSTELLER UND/ODER JUNGUNTERNEHMER UND MÖCHTE DAS BONUSPACKAGE NUTZEN! Details siehe AGBs. ACHTUNG! Bitte vollständig ausfüllen! Die Teilnahmebedingungen werden in allen Teilen anerkannt. Nicht unterfertigte oder unvollständig aus gefüllte Anmeldungen (betrifft auch die Anmeldungen zur Eintragung in das Messemagazin) können leider nicht bearbeitet werden! Anmeldungen per Fax müssen bitte durch das Original ersetzt werden. Weitere technische Bestellungen tätigen Sie bitte mittels Online-Serviceheft unter www.fafga.at. Alle Preise verstehen sich zzgl. 20 % USt + Rechtsgebühr 1 % der Bruttosumme. Ort/Datum_________________________________ Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift_______________________________________________________ FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 EINTRAGUNG IM ONLINE-KATALOG 1. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis Diesen Abschnitt separat für jeden Mitaussteller ausfüllen! Firma Straße Telefon PLZ, Ort, Land Fax E-Mail Internet 2. Warenverzeichnis (max. 10 Warengruppen auswählbar) * A nmeldegebühr (verpflichtend) inkl. Verlinkung im Online-Katalog, Nennung im gedruckten Verzeichnis und 5 Einträge im Warenverzeichnis. Jede weitere Warengruppe wird mit € 13,00 exkl. 20 % USt in Rechnung gestellt. 100 Accessoires/Dekoration 101 Accessoires 102 Aschenbecher 103 Beschilderung 104 Bilder & Rahmen 105 Blumendekoration 106 Dekoration 107 Dekormaterial 108 Design-Sandsteinobjekte 109 Fahnen 110 Gästebücher 111 Glasfassadenbilder 112 Holz- und Lichtobjekte 113 Hotelmappen 114 Kerzen 115 Kunstwerke 116 Kunstschmiedearbeiten 117 Lederwaren 118 Schlüsselanhänger 119 Schmuck 120 Speisekarten 121 Tischkultur 122 Wandgestaltung 123 Wandmalerei 124 Weihnachtsbeleuchtung ............................................ 200 EDV/Hotelorganisation/ Facility Management 201 Abrechnungssysteme 202 Bankomat-Kassen 203 Computer 204 Dienstplansoftware 205 Grafik 206 Hotel- und Büroorganistaion 207 Hotel- und Vermietersoftware 208 Internet 209 Internet-Bestellsysteme 210 Kassen/Kassensysteme 211 Luftbilder und -videos 212 Marketing 213 Onlinebuchung 214 Personalmanagementsoftware 215 Public Relations 216 Rufsysteme 217 Software 218 Telekommunikation 219 WLan-Anlagen 220 Zeitmanagementsoftware ............................................ 300 Finanzierung/Sicherheit/ Beratung 301 Alkomat-Tests 302 Bank 303 Beratung 304 Bewachung 305 Brandschutz 306 Sicherheitssysteme 307 Versicherung ............................................ 400 Gedeck/Textilien/ Hygieneartikel 401 Badzubehör 402 Bestecke 403 Besteckfässer 404 Bettwäsche 405 Frottierwäsche 406 Gläser 407 Hotelkosmetik 408 Kosmetik 409 Kosmetikspiegel 410 Messer 411 Mietwäsche 412 Porzellan 413 Seifen 414 Servietten mit Aufdruck 415 Stickereien 416 Textilien 417 Tischdecken 418 Tischwäsche 419 Toilettenpapier 420 Vorhänge ............................................ 500 Getränke 501 Alkoholfreie Getränke 502 Bier 503 Champagner 504 Edelbrände 505 Energy Drinks 506 Fruchtsäfte 507 Getränke 508 Kaffee 509 Milch- und Molkereiprodukte 510 Sekt 511 Spirituosen 512 Tee 513 Weine ............................................ 600 Hotelbau/-sanierung/Garten 601 Außeneinrichtung 602 Außenkamine 603 Balkone 604 Blockheizkraftwerk 605 Energieoptimierung 606 Entfeuchter 607 Fenster 608 Fliesen 609 Gartengestaltung 610 Gartenmöbel 611 Gastgartenüberdachung 612 Hotelplanungen 613 Innenausbau 614 Marmor 615 Natursteine 616 Pavillon-Bar 617 Rohrinnensanierung 618 Sonnenschutz 619 Spielplätze 620 Tore 621 Türen 622 Türverglasungen 623 Verschiebbare Terassenverglasung 624 Windleuchten 625 Wintergärten 626 Zelte ............................................ Gewünschte Zusätze (z. B. Vertretungen, Niederlassungen, etc.) max. 3 Zeilen (100 Zeichen) pauschal: € 20,00 exkl. 20 % USt FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 EINTRAGUNG IM ONLINE-KATALOG 1. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis Diesen Abschnitt separat für jeden Mitaussteller ausfüllen! Firma Straße Telefon PLZ, Ort, Land Fax E-Mail Internet 2. Warenverzeichnis (max. 10 Warengruppen auswählbar) * A nmeldegebühr (verpflichtend) inkl. Verlinkung im Online-Katalog, Nennung im gedruckten Verzeichnis und 5 Einträge im Warenverzeichnis. Jede weitere Warengruppe wird mit € 13,00 exkl. 20 % USt in Rechnung gestellt. 700 Hoteleinrichtung/-ausstattung 701 Antikwaren 702 Beleuchtung 703 Betten/Bettwaren 704 Böden und Bodenplatten 705 Buffetständer 706 Büromöbel 707 Designmöbel 708 Einrichtung 709 Gästezimmer 710 Haarfön 711 Heizstrahler 712 Hotelbedarf 713 Interior 714 Kinderstühle 715 Klaviere 716 Kleiderbügel 717 Kofferböcke 718 Kofferwagen 719 Matratzen 720 Markisen/Jalousien/Rollläden 721 Orientteppiche 722 Papierkörbe 723 Polstermöbel 724 Raumausstattung 725 Raumtextilien 726 Safes/Tresore 727 Schmutzfangmatten 728 Seifenspender 729 Sitzsäcke 730 Ski-/Schuhraumausstattung 731 Spielgeräte 732 Spielzimmer 733 Sternenhimmel Hotelzimmer 734 Stühle 735 Teppiche 736 Teppichböden 737 Tische 738 Tischleuchten 739 Vitrinen 740 Wasserbetten ............................................ 800 Küchenausstattung/ Baranlagen 801 Altspeisefettentsorgung 802 Bäckereimaschinen 803 Baranlagen 804 Bargeräte 805 Besteckpoliermaschinen 806 Brottöpfe 807 Buffets und Buffetartikel 808 Combidämpfer 809 Eismaschinen 810 Filtermaschinen 811 Friteusen 812 Frittierölfilter 813 Gemüseschneider 814 Gerätespülmaschinen 815 Getreidemühlen 816 Geschirrspülmaschinen 817 Grillgeräte 818 Gläserspülmaschinen 819 Großküchen/Zubehör 820 Induktionsherde 821 Kaffeemaschinen 822 Küchen/Küchengeräte 823 Kühl-/Tiefkühlanlagen 824 Orangen- und Zitruspressen 825 Pfannen 826 Pizzageräte 827 Rollwagen 828 Schankanlagen/-systeme 829 Schirme/Schirmbars 830 Spirituosenportionierer 831 Schlagsahne-Automaten 832 Trockenschränke 833 Verpackungsmaterialien 834 Weinkeller 835 Weinklimaschränke 836 Wiegeladen ............................................ 900 Mobilität 901 Elektrofahrräder 902 Elektroroller 903 Motorräder 904 Trikes ............................................ 1000 Nahrungsmittel/ Convenienceprodukte 1001 Backwaren 1002 Brot und Gebäck 1003 Convenience-Produkte 1004 Eis 1005 Fingerfood 1006 Fische/Meeresfrüchte 1007 Fleisch- und Wurstwaren 1008 Geflügelprodukte 1009 Gewürze 1010 Kartoffelprodukte 1011 Käse 1012 Kräuter 1013 Nahrungsmittel 1014 Obst und Gemüse 1015 Olivenöl 1016 Pizza 1017 Schokolade 1018 Snacks 1019 Suppen 1020 Tiefkühlprodukte ............................................ 2000 Personal/Dienstkleidung 2001 Bekleidung 2002 Gesundheitsschuhe 2003 Kellnertaschen 2004 Schuhe 2005 Schulung ............................................ Gewünschte Zusätze (z. B. Vertretungen, Niederlassungen, etc.) max. 3 Zeilen (100 Zeichen) pauschal: € 20,00 exkl. 20 % USt FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 EINTRAGUNG IM ONLINE-KATALOG 1. Alphabetisches Ausstellerverzeichnis Diesen Abschnitt separat für jeden Mitaussteller ausfüllen! Firma Straße Telefon PLZ, Ort, Land Fax E-Mail Internet 2. Warenverzeichnis (max. 10 Warengruppen auswählbar) * A nmeldegebühr (verpflichtend) inkl. Verlinkung im Online-Katalog, Nennung im gedruckten Verzeichnis und 5 Einträge im Warenverzeichnis. Jede weitere Warengruppe wird mit € 13,00 exkl. 20 % USt in Rechnung gestellt. 3000 Reinigung/Wäsche 3001 Betriebshygiene 3002 Bügelsysteme 3003 Dampfsauger 3004 Hygieneartikel für Waschraum 3005 Insektenschutz 3006 Insektenvertilger 3007 Luft- u. Raumreinigungssystem 3008 Nähmaschinen 3009 Reinigungsgeräte/-produkte 3010 Staubsauger 3011 Wäschereimaschinen 3012 Wäschetrockner 3013 Waschmaschinen ............................................ 4000 Services/Cross Selling 4001 Automaten 4002 Einkaufsdienstleistungen 4003 Feuerwerke 4004 Gästeserviceartikel 4005 Kinderfahrzeuge 4006 Linienflüge 4007 Mailservice 4008 Mattenservice 4009 Parfumerie 4010 Pyrotechnikartikel 4011 Seminare 4012 Souvenirs 4013 Tabakwaren 4014 TV-Programme 4015 TV-Zeitschriften 4016 Wetterdienst 4017 Wickeltische 4018 Zigarettenautomaten ............................................ 5000 SHK/Elektro/Energie 5001 Bäder 5002 Brennstoffe 5003 Erdgasgeräte 5004 Heizanlagen 5005 Herde/Öfen 5006 Lüftungsanlagen 5007 Öfen 5008 Sanitärzubehör 5009 Solarenergie 5010 Urinale 5011 Wasseraufbereitung 8000 Werbung/Beschilderung/ Drucksorten 8001 Ankündigungstafeln 8002 Drucksorten 8003 Promotion-/Geschenkartikel 8004 Prospekte 8005 Werbemittel 8006 Werbetextilien 8007 Werbung ............................................ ............................................ 6000 Sonstiges 6001 Bücher/Fachzeitschriften 6002 Feuerwerke 6003 Medien 6004 Wetterdienst ............................................ 7000 Wellness/Entertainment 7001 Beschallung/Musikanlagen 7002 Dampfbäder 7003 Discothekenanlagen 7004 Eventtruck 7005 Fitness/Fitnessgeräte 7006 Gesundheitsartikel 7007 Infrarotkabinen 7008 Luftsprudelbäder 7009 Massagesessel 7010 Sauna 7011 Schwimmbäderüberdachung 7012 Schwimmbäder 7013 Solarien 7014 Sportgeräte 7015 Wellness 7016 Wellnessliegen 7017 Whirlpools ............................................ Gewünschte Zusätze (z. B. Vertretungen, Niederlassungen, etc.) max. 3 Zeilen (100 Zeichen) pauschal: € 20,00 exkl. 20 % USt FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Allgemeine Teilnahmebedingungen Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen unterliegen der von Congress und Messe Innsbruck GmbH – Firmensitz Rennweg 3, 6020 Innsbruck – (CMI) mit dem Mieter geschlossene Leistungsvertrag und sämtliche weitere im Zuge der Ausstellungsabwicklung getroffene Vereinbarungen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung der Mieter durch seine Unterschrift bestätigt. Der nachstehend gebrauchte Begriff der „Ausstellung“ umfasst jede Art von Präsentation, einschließlich Messever anstaltungen am Standort Messe Innsbruck. 1. Termin und Öffnungszeiten 1.1 Die FAFGA alpine superior beginnt am Montag, 19. September 2016, und schließt am Donnerstag, 22. September 2016. Öffnungszeiten: Für Aussteller täglich 8.00–18.30 Uhr, für Besucher Mo.–Mi. 10.00–18.00 Uhr und Do. 10.00–16.00 Uhr). 1.2 Die Aussteller werden gebeten, auch ihr Standpersonal darauf hinzuweisen, dass ein Verweilen nach 18.30 Uhr in den Ständen aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen gestattet werden kann (Nachtwache). 2. Anmeldung 2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an der FAFGA alpine superior muss bis spätestens 31. Mai 2016 unter Verwendung der angehängten Anmeldeformulare an die Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, 6020 Innsbruck erfolgen. Nur das offizielle, vollkommen ausgefüllte Anmeldeformular mit der Beilage zum Eintrag in den Messekatalog gilt als Grundlage für die allfällige Standzuteilung. 2.2 Die bis zu dem genannten Zeitpunkt eingehenden Anmeldungen werden nach Maß gabe des vorhandenen Ausstellungsraumes berücksichtigt, jedoch behält sich die Messeleitung das Recht vor, Anmeldungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3. Platz- und Standvergabe 3.1 CMI ist bemüht, den vom Mieter in seinem Teilnahmeantrag genannten Spezifikationen zu entsprechen; ein Rechtsanspruch des Mieters hierauf oder auf einen bestimmten Standort im Ausstellungsbereich besteht nicht. Ein Platztausch mit anderen Mietern sowie die Überlassung des Platzes an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch CMI. 3.2 Wird ein Stand oder eine Ausstellungsfläche nicht termingerecht bezogen, steht es CMI frei, hierüber anderweitig zu verfügen. Bereits bezahlte Entgelte verfallen; Schadenersatz oder Bereicherungsansprüche des nicht rechtzeitig erschienenen Mieters sind ausgeschlossen. Schäden und Aufwendungen, die CMI durch die Säumnis des Mieters entstehen, sind von diesem zu ersetzen. 4. Ausweise und Karten 4.1 Jeder Aussteller erhält Ausstellerausweise je nach Standgröße kostenlos. Bis 30 m2 – 3 Ausstellerausweise, für jede weiteren angefangenen 15 m2 – 1 Ausstellerausweis kostenlos. Auf- und Abbaukarten (gelten nur vor Beginn und nach Ende der Messe) sind kostenlos. 4.2 Werden darüber hinaus noch Ausstellerausweise benötigt, sind diese mit der Anmeldung anzufordern oder an der Hauptinfo, Eingang Ost erhältlich. 4.3Die Ausweise und Karten sind nicht übertragbar. Missbräuchlich ver wendete Ausweise und Karten werden eingezogen. 5. Nutzungsumfang 5.1 Die Nutzungsbefugnis des Mieters erstreckt sich ausschließlich auf vertragsgemäße Ausstellungsinhalte und die im Leistungsvertrag vereinbarten Zeiten und Zwecke. 5.2 Der Mieter hat den ihm zugewiesenen Standplatz bei Übernahme auf seinen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen und allfällige Abweichungen vom Vertrags-Soll sofort zu beanstanden; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 6. Technische Standgestaltung 6.1 Die Zulassung zur Teilnahme an der Ausstellung ist an die Einhaltung der im Teilnahmeantrag genannten Konzeption gebunden. Für Festbauten ist eine zusätzliche Genehmigung durch CMI erforderlich; vorher darf mit der Errichtung solcher Baulichkeiten nicht begonnen werden. 6.2 Sollte es die Art der Ausstellung erfordern, ist CMI berechtigt, eine Abgrenzung der Ausstellungsflächen durch stabile Ausstellungskojen (2,5 m hoch, 1,50 m breit) vorzunehmen. Eine Überschreitung der Kojenwände (auch zur Anbringung von Firmenschildern), die Verwendung der äußeren Standwände zu Reklamezwecken und die Vergrößerung von Ständen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch CMI. 6.3 Der Mieter hat jeweils Informationen über die Belastungsgrenzen der Ausstellungsflächen einzuholen und diese unbedingt zu beachten; allgemein sind Punktbelastungen durch schwere Gegenstände zu vermeiden. Ebenfalls ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bereich der Kabelkanäle und Auslassstellen eine wesentlich geringere Tragfähigkeit gegeben ist. Allfällige statische Maßnahmen sind jedenfalls mit CMI abzustimmen. 7. Erscheinungsbild 7.1 Der Stand muss eine genaue Firmenbezeichnung tragen und darf in seiner Gestaltung nicht gegen die guten Sitten verstoßen, keinen politischen Charakter haben und weder auf Personen noch auf Einrichtungen störend wirken. 7.2 Die Rückwände zu den Standnachbarn müssen einheitlich weiß gestaltet sein. 8. Auf- und Abbau der Stände 8.1 Ab Freitag, 16. September 2016, kann mit der Einfuhr der Messegüter und dem Aufbau der Stände gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung begonnen werden. Die Aufbau- und Ausgestaltungsarbeiten haben bis Sonntag, 18. September 2016, 20.00 Uhr abgeschlossen zu sein. 8.2 Mit dem Abbau darf frühestens am Donnerstag, 22. September 2016, ab 16.30 Uhr begonnen werden und es darf unwiderruflich nur bis 22.00 Uhr gearbeitet werden. Die Abbauarbeiten müssen am Freitag, 23. September 2016, 17.00 Uhr beendet sein. 8.3 Die Stände und Ausstellungsflächen sind termingerecht zu beziehen und zu räumen. Ein vorzeitiger Abbau ist im Interesse der Ausstellung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden € 500,00 als Gebühr verrechnet! 8.4 Bei Überschreitung der Auf- und Abbautermine trägt der Aussteller Kosten und Gefahr der dadurch entstandenen Folgen. 8.5 Nach Beendigung der Ausstellung ist durch den Mieter der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, insbesondere sind auch Beschädigungen der Böden und Wände, die durch Verwendung von z. B. Kunstklebern oder Nägeln entstanden sind, vom Mieter innerhalb der Abbaufrist zu beheben und zur Wiederherstellung des Übergabezustandes erforder liche Mal arbeiten durchzuführen. 8.6Ist der Mieter mit der Erfüllung dieser Pflichten säumig, erfolgt die Wiederherstellung durch CMI auf Kosten des Mieters. 8.7 Ebenso werden nach dem Abbautermin im Ausstellungsgelände verbliebene Ausstellungsgüter auf Kosten und Gefahr des Mieters entfernt. 9. Sicherheit und Brandschutz 9.1 Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgebäudes samt Freigelände ist der Umgang mit offenem Feuer und leicht brennbaren Flüssigkeiten oder Elementen strikt untersagt. Die Verwendung von Kerzen, Öllämpchen o. ä. als Tischdekoration ist nur mit Zustimmung durch CMI gestattet. Das Einbringen von Flüssiggasbehältern (Propan – Butan) und anderer Druckbehälter und Druckflaschen ist generell verboten. 9.2 Vom Mieter vorbereitete Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Geräte, Kulissen etc. dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch CMI aufgestellt und verwendet werden. Auch dann dürfen nur schwer entflammbare oder mittels eines rechtlich erlaubten und dem Stand der Technik entsprechenden Imprägnierungsmittels schwer entflammbar gemachte Gegenstände ein- bzw. angebracht werden. Leicht entzündbares Material (wie z. B. Papier, Holzwolle, Stroh, Schilfmatten, Mulch usw.) darf generell nicht verwendet werden; Materialien für Dekorationszwecke müssen in die Brennbarkeitsklasse B1, Q1 und TR1 eingeordnet werden können. Ausschmückungsgegenstände müssen jedenfalls außer Reichweite der Besucher angebracht und so angeordnet sein, dass Zigarren- und Zigarettenabfälle oder Streichhölzer nicht damit in Berührung kommen können. Der Einsatz von pyrotechnischen Effekten bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch CMI. In jedem Fall haftet der Mieter für die gesetzliche Zulässigkeit seiner Gestaltungsabsichten. 9.3 Notausgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Telefonverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben. 9.4 Der Mieter hat für die Vornahme von Arbeiten ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Die technischen und elektrischen Anlagen der Ausstellungsgebäude und -gelände dürfen nur durch Mitarbeiter von CMI bedient werden; diese sind gegebenenfalls gesondert anzufordern. 9.5 CMI ist befugt, bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich z. B. jener des Jugendschutzes, durch eigene Ordnungskräfte einzuschreiten und Gäste oder Besucher vom weiteren Besuch der Ausstellung auszuschließen und/oder sonst geeignete Maßnahmen, auch gegenüber Mitarbeitern des Mieters, zu setzen. Bei grober Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften ist CMI befugt, den Stand unverzüglich zu schließen. Ersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen. 10. Versicherung und Bewachung Das Gelände ist von Freitag, 16. September (ab 7.30 Uhr), bis Freitag, 23. September 2016 (17. 00 Uhr), bewacht. Die Bewachung des Messegeländes erfolgt bei Tag und Nacht durch Organe der Messe. Für Personen-, Sachschäden und Diebstahl wird jedoch keine Haftung übernommen. Den FAFGA 19.–22.09.2016 Standort: Messe Innsbruck, Kapuzinergasse 11, A-6020 Innsbruck ANMELDEFORMULAR Anmeldeschluss: 31. Mai 2016 Ausstellern wird daher dringend nahe gelegt, diesem Umstand durch den Abschluss einer eigenen Versicherung Rechnung zu tragen. Bei Fixständen erstreckt sich der Haftungsausschluss der CMI auf das ganze Jahr. 11. Zahlungsbedingungen 11.1 Platzmieten und Gebührenrechnungen sowie andere mit der Ausstellung im Zusammenhang stehende Fakturen sind, soweit nicht anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. 11.2 Soweit Zahlungen nicht bereits bei CMI eingegangen sind, hat der Mieter die vollständige Bezahlung der Miete samt Zuschlägen durch Vorlage von – mit einer Durchführungsbestätigung der betreffenden Bank versehenen – Zahlungsbelegen oder einer Bareinzahlungsbestätigung nachzuweisen; vor diesem Nachweis darf der Stand nicht bezogen werden. 11.3 Beträge für Neben- und Sonderleistungen, wie z. B. technische Standausstattungen usw. werden während oder nach der Ausstellung gesondert in Rechnung gestellt. Bei genehmigter Vergrößerung eines Standes erfolgt die endgültige Standmietenberechnung entsprechend dem Nachmaß. 11.4Anfallende Bankspesen bei der Überweisung gehen zu Lasten des Ausstellers. 11.5 Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten. 11.6 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen gegen die fällige Miete nebst Zuschlägen oder anderen im Leistungsvertrag begründeten Zahlungspflichten ist ausgeschlossen. 11.7 Sollte die Rechnung nicht termingerecht bezahlt werden, steht es der Congress und Messe GmbH frei die Standfläche neu zu vergeben. 12. Reinigung 12.1 CMI übernimmt die Reinigung der Ausstellungsräume und Gänge; für die Reinigung der Stände hat der Mieter selbst zu sorgen. Gegen gesonderte Verrechnung kann jedoch von CMI Reinigungspersonal zur Verfügung gestellt werden. 12.2Die Entsorgung des Verpackungs- und Emballagenmaterials hat der Mieter zu veranlassen. Im Übrigen ist auf entsprechende Mülltrennung zu achten. 12.3Auf Grund der gesetzlichen Auflagen zur Mülltrennung werden dem Mieter € 2,00 pro m² Standfläche für die entsprechende Entsorgung verrechnet. 12.4An Eingängen, in den Gängen etc. sowie in der Umgebung des Ausstellungsortes unerlaubt abgestellte Güter und Verpackungsmaterialien werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt. 13. Werbung 13.1 Das Verteilen von Prospekten und Werbematerialien ist nur innerhalb des Standes erlaubt. 13.2Die Verwendung von Schallmedien einschließlich der Vorführung von Tonfilmen ist nur in normaler Sprechlautstärke zulässig; Bildflächen und -schirme sind so aufzustellen, dass den Zusehern die Besichtigung innerhalb des Standes möglich ist und die Gangflächen dadurch nicht blockiert werden. 13.3Lärmverursachende Maschinen dürfen nur in beschränktem Maße zu Vorführungszwecken in Betrieb gesetzt werden. CMI behält sich vor, bestimmte Zeiten für derartige Vorführungen festzusetzen und maximale Schallpegel vorzugeben. 13.4Der Verkauf von Speisen und Getränken am Stand ist untersagt. 14. Fotografieren/Datenschutz 14.1 CMI ist berechtigt, Zeichnungen, Fotografien etc. von den Ausstellungsbauten und -ständen zu eigenen Zwecken oder zu allgemeinen Presse veröffentlichungen zu verwenden. 14.2Mit seiner Anmeldung für die Ausstellung/Messe erteilt der Mieter auch das Einverständnis zur Veröffentlichung der notwendigen Daten in Messekatalogen, Ausstellerlisten, Internet-Katalog, EDV-Informations computern und sonstigen Verzeichnissen sowie in Veranstaltungs statistiken gemäß § 18 (1) und § 7 (1) 2 des Datenschutzgesetzes. 15. Rücktritt, Vertragsauflösung 15.1 Der Mieter ist an seinen Teilnahmeantrag gebunden; nach Zulassung durch CMI ist ein Rücktritt nicht mehr statthaft. 15.2Auch bei einvernehmlicher Aufhebung des Mietvertrages hat der Mieter die vereinbarte Standmiete zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, die Vertragsaufhebung erfolgt noch 60 Tage vor Ausstellungsbeginn und die Ausstellungsfläche kann noch anderweitig vergeben werden. In diesem Falle ist vom zurückgetretenen Mieter eine Verwaltungsgebühr von 30 % des vereinbarten Mietbetrages sowie die Anmeldegebühr zu bezahlen. 15.3Aus nicht durch CMI verschuldeten und unvorhersehbaren Gründen oder im Falle höherer Gewalt ist CMI berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen. 16. Haftung 16.1 CMI leistet Gewähr für die vertragsgemäße Leistungserbringung; darüber hinaus reichende Haftungen oder Garantien werden nicht übernommen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen; außerhalb des Geltungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes ist die Haftung jedenfalls auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. 16.2Der Mieter haftet für a) Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge seiner Ausstellungs tätigkeit entstehen; b) Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen oder Sachen verursacht werden; c) alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den vom Mieter verpflichteten Künstlern und Mitwirkenden bei den Vorbereitungen zu einer Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher oder veranstaltungsrechtlicher Vorschriften zustoßen; 16.3CMI haftet weder für das Verhalten von Besuchern der Veranstaltung noch für das Abhandenkommen von Gegenständen oder sonstige Sachschäden während oder im Zusammenhang mit, vor oder nach der Aus stellung. 16.4Soweit durch Mitarbeiter von CMI außerhalb der vertraglichen Verpflichtungen und bloß gefälligkeitshalber Hilfsleistungen erbracht werden (z. B. Mithilfe bei Auslade- und Transporttätigkeiten etc.) werden dadurch keine vertraglichen Verpflichtungen begründet und erfolgen solche Leistungen auf alleiniges Risiko des Mieters. 16.5Den Mieter trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter; er hat wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände während und außerhalb der Ausstellungszeiten sicher zu verwahren und gegebenenfalls unter Verschluss zu halten. 17. Sprinkleranlagen 17.1 Die Hallen A, B sowie das Messeforum sind mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Die Funktion der Sprinkleranlage darf durch Abhängung von Dekorationsmaterial oder Werbung nicht beeinflusst werden. 17.2 Für notwendige Überdachungen dürfen nur sprinklertaugliche Materialien in Absprache mit der Behörde verwendet werden. 17.3Beschädigungen an der Sprinkleranlage und deren Folgekosten werden dem Verursacher verrechnet! 18. Gastronomie/Hygiene 18.1 Stände, die mit offenen Lebensmittel arbeiten und diese zum Verzehr anbieten, müssen eine Handwaschmöglichkeit (mobiles Handwaschbecken) mit Warmwasser im Verkaufsstand installiert haben. 19. Erstaussteller- und/oder Jungunternehmerpaket Vorraussetzung zur Nutzung: Das Angebot ist nur gültig für die erstmalige Teilnahme an einer unserer Eigenveranstaltungen. Gilt nicht in Verbindung mit Kleinstausstellerpauschale. Schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers oder Inhabers Ihres Unternehmens. Inkludierte Leistungen: •25 % Rabatt auf die Standfläche (für max. 25 Quadratmeter) •15 % Rabatt auf folgende Standbauleistungen lt. Angaben in unserem Serviceheft: Mietmobiliar „Standard“ und Fertigstand „Standard“ •Verlinkung auf der Messe-Webseite •15 kostenlose Eintrittskarten pro gebuchtem Quadratmeter Ausstellungs fläche (Freikarten für Ihre Kunden) 20. Schlussbestimmungen 20.1Eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder ähnlicher Rechts institute ist ausgeschlossen. 20.2Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen, einschließlich der Zustimmung zu vom Mieter beabsichtigten Maßnahmen und Tätigkeiten gelten nur, wenn diese schriftlich getroffen bzw. durch CMI schriftlich bestätigt werden. 20.3Erklärungen an die CMI zuletzt bekannt gegebene Adresse oder jene der vom Mieter benannten Kontaktperson gelten als wirksam abgegeben. 20.4Allfällige Ansprüche gegen CMI hat der Mieter innerhalb von 3 Monaten nach Schluss der Ausstellung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfristet und verjährt gelten. 20.5Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck. Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den Hallen! (Stand März 2014)
© Copyright 2024 ExpyDoc