P R E S S E M I T T E I L U N G

PRESSEMITTEILUNG
16. Juli 2015
BUNDESK ART ELL AMT Z ERSCHL ÄGT FO RST VERWAL T UNG
Das Bundeskartellamt (BKartA) torpediert mit einer aktuellen Unterlassungsverfügung die nachhaltige
und verantwortungsvolle Waldwirtschaft. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) kritisiert, dass die
Sichtweise der Wettbewerbshüter einseitig wirtschaftlich ausgerichtet ist und die Gemeinwohlleistungen der Forstwirtschaft negiert. Der BDF fordert den Bund auf, nun schnell zu handeln und durch eine
Änderung des Bundeswaldgesetzes die Errungenschaften einer modernen deutschen Forstwirtschaft
zu schützen. Der BDF unterstützt dabei ausdrücklich die Bemühungen des BMEL.
Dem Land Baden-Württemberg wurde gestern (15.
Juli) die Untersagungsverfügung des BKartA zum
Rundholzverkauf und der Erbringung forstlicher Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald zugestellt.
Damit bestätigt das BKartA seine neoliberale Position
deutlich. Die Umsetzung der Forderungen führt zu
einer massiven Gefährdung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes und hat die vollständige Zerschlagung der Forststruktur im Ländle zur Folge.
Der Präsident des BKartA, Andreas Mundt, versucht
zwar zu beschwichtigen und spricht dem Wald auch
die wichtigen Naturschutz- und Erholungsfunktionen
zu. Die kurzen Fristen zur erzwungenen vollständigen Umstellung der Organisation von Holzverkauf,
Beratung, Betreuung, Planung oder Revierdienst
machen jedoch deutlich, dass eine rein wirtschaftliche Betrachtung des Waldes erfolgte.
„Das BKartA stellt in seiner Verfügung erneut zur
Schau, dass es von einer umfassenden nachhaltigen
Forstwirtschaft mit wesentlichen Anteilen von Gemeinwohlfunktionen keine Ahnung hat“, so Hans
Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF. Welche Bedeutung der Wald für die Gesellschaft hat, welche
Effekte gerade im ländlichen Raum auch die staatlichen Strukturen haben, wird außer Acht gelassen.
„Der BDF bekennt sich dazu, dass wirtschaftliche
Tätigkeiten im Wald nicht durch staatliche Eingriffe
behindert werden dürfen. Das Kartellamt schießt
jedoch mit seinem Verfahren und dem Verbot gemeinwohlorientierter Beratung und Betreuung durch öffentliche Forstverwaltungen weit über das Ziel hinaus“,
macht Jacobs weiter deutlich.
Das BKartA will nun genau diese Strukturen und Angebote der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg
innerhalb der kommenden 12 Monate zerschlagen. Ob
dies sinnvoll umsetzbar ist und ob dabei die Ansprüche
der Bürgerinnen und Bürger an die Wälder weiterhin
sichergestellt werden können und kleinere Waldbesitzer künftig noch vernünftig ihren Wald bewirtschaften
können, wird vom aktuellen Beschluss des BKartA
nicht berücksichtigt.
Alle Eingaben und Gespräche des BDF und vieler anderer Verbände mit den Wettbewerbshütern sind leider
vollständig wirkungslos geblieben. Das BKartA hat
bereits angekündigt, nach Baden-Württemberg auch
gegen weitere Bundesländer Verfahren einzuleiten.
Damit stehen bundesweit seit 300 Jahren bewährte
Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur
Disposition.
Der BDF steht für eine Vielfalt an Beratungs- und Betreuungslösungen im Wald im Bundesgebiet und setzt
sich dabei für eine adäquate, qualifizierte und gut bezahlte Bewirtschaftung der Wälder ein. Die vielgestaltigen Lösungen von staatlichen, kommunalen und privaten Strukturen und deren bewährter Zusammenarbeit
müssen erhalten bleiben.
Der BDF besteht seit 1949 als forstpolitische, berufsständische und gewerkschaftliche Vertretung der Forstleute und Angestellten in
allen W aldbesitzarten. Mit etwa 10.000 Mitgliedern ist der BDF auch Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), in der Union
Europäischer Forstleute (UEF) und im Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFW R). Gegenüber Verwaltung und Arbeitgebern werden die
Forstleute vertreten, indem Einfluss auf alle forst- und naturschutzpolitischen Zielsetzungen genommen wird. Ebenso erfolgt die Information der politischen Entscheidungsträger mit fachlichen Informationen.
Bundesgeschäftsstelle
Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin
www.bund-deutscher-forstleute.de
Geschäftsführerin Ines v. Keller
Tel.: 030-4081-6550 / Fax: 030-4081-6710
Email: [email protected]
Pressereferent Jens Düring
Tel.: 0151-56912011
Email: [email protected]
PRESSEMITTEILUNG
16. Juli 2015
Der BDF wird sich weiter dafür einsetzen, dass eine
Änderung des Bundeswaldgesetzes für diese Zwecke
in Kürze realisiert werden kann und unterstützt dabei
das Bundesforstministerium (BMEL) ausdrücklich.
Der BDF besteht seit 1949 als forstpolitische, berufsständische und gewerkschaftliche Vertretung der Forstleute und Angestellten in
allen W aldbesitzarten. Mit etwa 10.000 Mitgliedern ist der BDF auch Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), in der Union
Europäischer Forstleute (UEF) und im Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFW R). Gegenüber Verwaltung und Arbeitgebern werden die
Forstleute vertreten, indem Einfluss auf alle forst- und naturschutzpolitischen Zielsetzungen genommen wird. Ebenso erfolgt die Information der politischen Entscheidungsträger mit fachlichen Informationen.
Bundesgeschäftsstelle
Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin
www.bund-deutscher-forstleute.de
Geschäftsführerin Ines v. Keller
Tel.: 030-4081-6550 / Fax: 030-4081-6710
Email: [email protected]
Pressereferent Jens Düring
Tel.: 0151-56912011
Email: [email protected]