PRESSEMITTEILUNG 16. Juli 2015 BUNDESK ART ELL AMT Z ERSCHL ÄGT FO RST VERWAL T UNG Das Bundeskartellamt (BKartA) torpediert mit einer aktuellen Unterlassungsverfügung die nachhaltige und verantwortungsvolle Waldwirtschaft. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) kritisiert, dass die Sichtweise der Wettbewerbshüter einseitig wirtschaftlich ausgerichtet ist und die Gemeinwohlleistungen der Forstwirtschaft negiert. Der BDF fordert den Bund auf, nun schnell zu handeln und durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes die Errungenschaften einer modernen deutschen Forstwirtschaft zu schützen. Der BDF unterstützt dabei ausdrücklich die Bemühungen des BMEL. Dem Land Baden-Württemberg wurde gestern (15. Juli) die Untersagungsverfügung des BKartA zum Rundholzverkauf und der Erbringung forstlicher Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald zugestellt. Damit bestätigt das BKartA seine neoliberale Position deutlich. Die Umsetzung der Forderungen führt zu einer massiven Gefährdung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes und hat die vollständige Zerschlagung der Forststruktur im Ländle zur Folge. Der Präsident des BKartA, Andreas Mundt, versucht zwar zu beschwichtigen und spricht dem Wald auch die wichtigen Naturschutz- und Erholungsfunktionen zu. Die kurzen Fristen zur erzwungenen vollständigen Umstellung der Organisation von Holzverkauf, Beratung, Betreuung, Planung oder Revierdienst machen jedoch deutlich, dass eine rein wirtschaftliche Betrachtung des Waldes erfolgte. „Das BKartA stellt in seiner Verfügung erneut zur Schau, dass es von einer umfassenden nachhaltigen Forstwirtschaft mit wesentlichen Anteilen von Gemeinwohlfunktionen keine Ahnung hat“, so Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF. Welche Bedeutung der Wald für die Gesellschaft hat, welche Effekte gerade im ländlichen Raum auch die staatlichen Strukturen haben, wird außer Acht gelassen. „Der BDF bekennt sich dazu, dass wirtschaftliche Tätigkeiten im Wald nicht durch staatliche Eingriffe behindert werden dürfen. Das Kartellamt schießt jedoch mit seinem Verfahren und dem Verbot gemeinwohlorientierter Beratung und Betreuung durch öffentliche Forstverwaltungen weit über das Ziel hinaus“, macht Jacobs weiter deutlich. Das BKartA will nun genau diese Strukturen und Angebote der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg innerhalb der kommenden 12 Monate zerschlagen. Ob dies sinnvoll umsetzbar ist und ob dabei die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an die Wälder weiterhin sichergestellt werden können und kleinere Waldbesitzer künftig noch vernünftig ihren Wald bewirtschaften können, wird vom aktuellen Beschluss des BKartA nicht berücksichtigt. Alle Eingaben und Gespräche des BDF und vieler anderer Verbände mit den Wettbewerbshütern sind leider vollständig wirkungslos geblieben. Das BKartA hat bereits angekündigt, nach Baden-Württemberg auch gegen weitere Bundesländer Verfahren einzuleiten. Damit stehen bundesweit seit 300 Jahren bewährte Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur Disposition. Der BDF steht für eine Vielfalt an Beratungs- und Betreuungslösungen im Wald im Bundesgebiet und setzt sich dabei für eine adäquate, qualifizierte und gut bezahlte Bewirtschaftung der Wälder ein. Die vielgestaltigen Lösungen von staatlichen, kommunalen und privaten Strukturen und deren bewährter Zusammenarbeit müssen erhalten bleiben. Der BDF besteht seit 1949 als forstpolitische, berufsständische und gewerkschaftliche Vertretung der Forstleute und Angestellten in allen W aldbesitzarten. Mit etwa 10.000 Mitgliedern ist der BDF auch Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), in der Union Europäischer Forstleute (UEF) und im Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFW R). Gegenüber Verwaltung und Arbeitgebern werden die Forstleute vertreten, indem Einfluss auf alle forst- und naturschutzpolitischen Zielsetzungen genommen wird. Ebenso erfolgt die Information der politischen Entscheidungsträger mit fachlichen Informationen. Bundesgeschäftsstelle Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin www.bund-deutscher-forstleute.de Geschäftsführerin Ines v. Keller Tel.: 030-4081-6550 / Fax: 030-4081-6710 Email: [email protected] Pressereferent Jens Düring Tel.: 0151-56912011 Email: [email protected] PRESSEMITTEILUNG 16. Juli 2015 Der BDF wird sich weiter dafür einsetzen, dass eine Änderung des Bundeswaldgesetzes für diese Zwecke in Kürze realisiert werden kann und unterstützt dabei das Bundesforstministerium (BMEL) ausdrücklich. Der BDF besteht seit 1949 als forstpolitische, berufsständische und gewerkschaftliche Vertretung der Forstleute und Angestellten in allen W aldbesitzarten. Mit etwa 10.000 Mitgliedern ist der BDF auch Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb), in der Union Europäischer Forstleute (UEF) und im Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFW R). Gegenüber Verwaltung und Arbeitgebern werden die Forstleute vertreten, indem Einfluss auf alle forst- und naturschutzpolitischen Zielsetzungen genommen wird. Ebenso erfolgt die Information der politischen Entscheidungsträger mit fachlichen Informationen. Bundesgeschäftsstelle Friedrichstrasse 169/170, 10117 Berlin www.bund-deutscher-forstleute.de Geschäftsführerin Ines v. Keller Tel.: 030-4081-6550 / Fax: 030-4081-6710 Email: [email protected] Pressereferent Jens Düring Tel.: 0151-56912011 Email: [email protected]
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