SWSG-Mieterinitiative Ost Ursel Beck,, Terrotstr. 33, [email protected] ; Friedrich Marton, Abelsbergstr. 37 Vergabe der Kehrwoche Niemand muss unterschreiben Liebe SWSG-Mieter im Raitelsberg, die SWSG hat Ihnen ein Schreiben zur Vergabe der Kehrwoche zugeschickt. Wir geben Folgendes zu bedenken: 1. Die SWSG gibt die Kosten mit 21,50 Euro im Monat an. Diese Kosten werden sich wahrscheinlich bereits bei der nächsten Abrechnung der Betriebskosten als nicht haltbar herausstellen und sie müssen möglicherweise viel nachbezahlen. SWSG-Mieter in der Schlachthofstraße müssen z.B. laut Betriebskostenabrechnung 2013 für Fremdvergabe der Kehrwoche und des Winterdienstes für eine 60 qm große Wohnung 423,52 Euro im Jahr bezahlen. Das sind im Durchschnitt pro Monat mehr als 35 Euro. Je größer die Wohnung, je höher die Kosten, weil diese nach Quadratmeter umgelegt werden. 2. Das Preis-Leistungsverhältnis der Fremdfirmen ist oft miserabel. Mieter berichten, dass oft ein ganzes Treppenhaus mit einem Eimer Wasser geputzt wird und vorher nicht gekehrt wird. Aktuell stellen wir fest, dass z.B. die Firma, die die Außenreinigung im Raitelsberg macht mit lauten Laubbläsern durch die Anlagen geht und den Dreck nur von einer Ecke in die andere bläst. Ruhezeiten werden nicht eingehalten. Uns sind mehrere Fälle von Stürzen bekannt, weil die von der SWSG beauftragten Firmen den Winterdienst nicht gemacht haben. Wer sich heute über Nachbarn ärgert, die die Kehrwoche oder den Winterdienst nicht machen, ärgert sich künftig über die Fremdfirmen. Aber der Unterschied ist, dass Sie auch noch viel Geld bezahlen. 3. Es ist Aufgabe der SWSG für die Umsetzung der Kehrwoche und des Winterdienstes zu sorgen. Dafür muss sich die SWSG mehr um die Mieter und die Häuser kümmern. Wer Kehrwoche und Winterdienst nicht selbst machen will oder kann, muss sie gegen Bezahlung von jemand anders machen lassen. Das kann die SWSG von Mietern verlangen, ohne dass alle einer Fremdvergabe zustimmen und dafür bezahlen. 4. Die Ihnen von der SWSG zugesandte Zustimmungserklärung ist so formuliert, dass sie nur einseitig von der SWSG gekündigt werden kann. Das halten wir für unseriös. Angenommen Sie unterschreiben und stellen nach einer Weile fest, dass die Putzfirma nicht sauber reinigt und der Winterdienst nicht zuverlässig gemacht wird, dann können Sie nicht kündigen. Wenn Sie die Fremdvergabe wollen und ihr zustimmen, raten wir Ihnen: ergänzen Sie in der letzten Zeile hinter Vermieterin „und des Mieters“ . Dann können Sie zumindest wieder kündigen, wenn sie merken, dass die Fremdvergabe schlecht und/oder zu teuer ist. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter 0157/87404684 www.mieterinitiativen-stuttgart.de * [email protected] PS: unser Ewald Conzmann wird am 12. Mai 95 Jahre alt. Wir gratulieren.
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