Der Winter kommt in großen Schritten Pflichten der Eigentümer und Mieter Informationen zum Winterdienst der Stadt Aachen „Die Stadt Aachen ist nach § 1 StrReinG NW verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Radund Gehwegen sowie Fußgängerüberwegen im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen zu beseitigen.“ Soweit die Theorie! In den letzten Jahren hat sich die Organisation des Winterdienstes der Stadt Aachen verbessert, außerdem hat die Stadt Aachen in der gültigen Fassung der Satzung über die Straßenreinigung die Verpflichtung zum Winterdienst teilweise auf die Straßenanlieger übertragen. Die Stadt Aachen unterhält derzeit einen sog. differenzierten Winterdienst, der versucht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu erreichen. Maschineller Winterdienst Die Stadt Aachen unterhält derzeit 35 Streufahrzeuge für das gesamte Stadtgebiet mit ca. 1.200 Straßen, d.h. ca. 1.500 Straßenkilometer. Da es technisch nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen, ist das Stadtgebiet in sogenannte Dringlichkeitsstufen unterteilt (Dringlichkeitsstufen 1-3). Ungefähr 555 Straßenkilometer sind unter der Dringlichkeitsstufe 1 erfasst. Hierbei handelt es sich um „Fahrbahnen mit besonderer Verkehrsbedeutung“, wie z.B. Hauptverkehrs- und Zugangsstraßen, Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, Schulen und Feuerwachen oder Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Im Anschluss an die Dringlichkeitsstufe 1 werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe 2 geräumt, ca. 457 Straßenkilometer. Zur Dringlichkeitsstufe 3 gehören reine Wohngebiete, bzw. Anliegerstraßen, nochmals ca. 423 Straßenkilometer. Manueller Winterdienst Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich ca. 270 Mitarbeiter der Stadt Aachen um die Verkehrssicherheit an ca. 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183 Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 81 Radwegen, 18 Brückenanlagen und 64 Treppenanlagen. Winterdienst auf Gehwegen Verantwortlich für die Schnee- und Glatteisbeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Stadt Aachen fordert ausschließlich den Einsatz von abstumpfenden Mitteln (wie z.B. Sand oder Splitt), Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn diese Streumittel nicht ausreichen, wie z.B. bei besonderer Gefahr für die Gesundheit, bei Eisglätte und starkem Gefälle. Die Gehwege sind in einer erforderlichen Breite von 1,5 Meter von Schnee und Eis zu befreien. An Werktagen muss von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen. Quelle: www.aachen.de Seite 1/2 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Winterdienst innerhalb eines Mehrfamilienhauses zu regeln: entweder es wird ein Winterdienstplan erstellt, der festlegt, welche Partei an welchen Tagen für den Winterdienst verantwortlich ist, oder es wird ein externes Unternehmen beauftragt, dem die Verpfllichtung des Winterdienstes übertragen wird. Bei den externen Winterdiensten kann man in den meisten Fällen entweder eine sogenannte Pauschale zahlen oder man rechnet auf Stundenbasis ab. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Auftraggebers.Beide Bezahlmethoden bergen unter Umständen Nachteile: entweder es schneit nicht und man bezahlt trotzdem eine Pauschale oder aber es schneit und man rechnet viele Stunden ab. Hat erst die Wintersaison begonnen, ist es schwieriger, externe Anbieter auf Abruf zu bekommen, daher ist eine frühzeitige Planung notwendig. Unser Tipp >> Prüfen Sie, ob genügend Streumittel vorhanden sind (nach dem ersten Wintereinbruch erhöhen sich meist die Preise) >> Wurde der Winterdienst im Haus geregelt? Aber auch bei bester Organisation des Winterdienstes bringt die Winterzeit auch immer Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs mit sich. „Ohne die Kälte des Winters gäbe es die Wärme des Frühlings nicht“ Ho Chi Minh Wir wünschen auf diesem Weg all unseren Kunden eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr. Seite 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc