Gemeinderat 21.10.2015 Bebauungsplan Poppenhalde a.) Abwägung der Stellungnahmen und Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange b.) Beschluss Entwurf Bebauungsplan und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Bereits in seiner Sitzung am 25.02.2015 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Poppenhalde“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.03.2015 bis einschließlich 10.04.2015 durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung wurden zusätzlich in einer Informationsveranstaltung am 24.03.2015 dargelegt und diskutiert. Am Spielplatz Poppenhalde plant die Gemeinde auf einer Fläche von ca. 2.580 m² die Ausweisung von 3 Bauplätzen für Wohnhäuser mit jeweils bis zu max. 2 Wohneinheiten. Im Wesentlichen wird dadurch der überdimensionale Parkplatz überplant. Verlegt werden muss auch die Tischtennisplatte. Da die (restliche) Fläche des Spielplatzes mit Bolzplatz über 8.500 m² beträgt, dürfte dies kein Problem werden. Dagegen haben sich etliche Anwohner ausgesprochen und Bürgermeister Thüringer im Vorfeld eine Sammlung von über 360 Unterschriften übergeben. Neben der Ablehnung dieser Planung wurde gefordert, zumindest auf einen Bauplatz zu verzichten bzw. gegenüber dem bisherigen Entwurf mehr Parkplätze anzulegen, die Straße Poppenhalde zu verbreitern und die Bauplätze als reines Wohngebiet auszuweisen. Herr Mezger vom Büro mquadrat, das mit dem Verfahren betraut ist, erläuterte in der letzten Gemeinderatsitzung nun die eingegangenen Stellungnahmen und die Änderungen, die auch im neuen Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen wurden. Hinsichtlich des alten Deponiegeländes wird im Rahmen der Voruntersuchung eine Bohrung zur Überprüfung der Altablagerungen vorgenommen, allerdings wird von keinen Beeinträchtigungen ausgegangen. Das Baugebiet wird entgegen der ersten Festsetzung als ‚allgemeines Wohngebiet‘ jetzt als ‚reines Wohngebiet‘ im Bebauungsplan aufgenommen. Nach Diskussion im Gremium behält sich dieses jedoch vor, bei einer künftigen Anfechtung der Nutzung des Bolz- und Spielplatzes, über eine neue Verwendung dieser Fläche zu entscheiden. Die Zahl der öffentlichen Parkplätze wird von 10 auf 12 Plätze angehoben. Die Straße Poppenhalde wird auf 4,50 m Breite erweitert. Die Durchgängigkeit des Fuß- und Radwegs wird gewährleistet. Die Bezugshöhen der neuen Gebäude werden um 0,50 m verringert. Die Traufhöhe beträgt 3,80 m, die Fürsthöhen 7,50 m. Der Stellplatzschlüssel für die neuen Gebäude liegt bei 1,5. Der Gemeinderat stimmte dem neuen Entwurf des Bebauungsplans mit den oben aufgeführten Änderungen zu. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Bekanntmachung wurden beschlossen. Der neue Entwurf des Bebauungsplans wird ausgelegt, weitere Informationen über die Auslegung erhalten Sie über das Mitteilungsblatt. Vorbereitung Landtagswahl 13.03.2016 Am 13. März 2016 wird der Landtag von Baden-Württemberg neu gewählt. Die Gemeinde wird wie bisher die Stimmbezirke Dätzingen Nord und Süd, Döffingen-Leislengraben, Mitte/Mittenbühl und Süd/Kapellenberg bilden. Die Wahllokale in Döffingen werden wieder sich im Kindergarten Lerchenweg und in der Gemeinschaftsschule befinden, die Wahllokale in Dätzingen werden wie bereits bei der letzten Bundestagswahl im Zentrum für Senioren und Begegnung eingerichtet. Der Briefwahlausschuss wird im neuen Rathaus in Döffingen tätig. Holzverkaufsvertrag mit dem Landratsamt Böblingen Das Bundeskartellamt hat dem Land Baden-Württemberg die gemeinsame Holzvermarktung von Staatswald, Körperschafts- und Privatwald weitgehend untersagt. Das Land wird gegen diesen Beschluss rechtlich vorgehen. In der Übergangsphase bis zur verbindlichen Klärung durch Gerichtsentscheid wird die Kernforderung des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Trennung des Holzverkaufs umgesetzt. Daher wurde im Landkreis Böblingen ab 1. September 2015 für den Holzverkauf aus Körperschafts- und Privatwald eine eigene kommunale Holzverkaufsstelle eingerichtet worden. Diese Stelle ist organisatorisch, personell und räumlich vom Fachbereich Forst getrennt und als Holzverkaufsstelle, im Amt für Finanzen organisiert. Aufgrund dieser Änderung muss die Gemeinde für die Stammholzvermarktung einen eigenen Vertrag mit dem Landkreis abschließen. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu. Am Verfahren der Brennholzversteigerung ändert sich auch zukünftig nichts. Verschiedenes Asyl Bürgermeister Thüringer verwies auf ein Schreiben des Landrats zur Flüchtlingssituation. Die Prognosen vom Jahresanfang hinsichtlich der Flüchtlingszahl hat sich mit 4.000 Personen verdoppelt. Der Landkreis sucht weiterhin Gebäude für eine Unterbringung. Klärwerk: Vergabe Sanierung Schlammspeicher Der Schlammstapelbehälter ist ein Bestandteil der Kläranlage. Zum Wechsel des defekten Rührwerks muss der Behälter geleert werden. In diesem Zuge sollen weitere Teile erneuert werden. Der Gemeinderat entschied im Auftrag des Zweckverbands, der auch Kostenträger dieser Maßnahme ist. Nach Angebotsprüfung der beschränkten Ausschreibung wurde die Firma I+M aus Balingen als günstigster Anbieter ausgewählt. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu. Stellungnahme Gewerbegebiet Häslach, Sindelfingen-Darmsheim Der Gemeinde liegt der Bebauungsplan für das Gewebegebiet Häslach in Darmsheim vor. Als Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde im Verfahren angehört. Von Seiten der Gemeinde Grafenau bestehen keine Einwendungen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Gewebegebiet Röte 2 Erweiterung Bekanntgabe: Der Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Gewerbegebiets Röte 2 wurde vom Gremium bereits gefasst. Im nächsten Schritt erfolgt jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
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