Zwangsverheiratung – Situation und Intervention 14. Oktober 2015 Stadt Worms Dr. Stefanie Kirchhart www.start-fortbildung.de Familien mit Migrationshintergrund wirtschaftlich unterentwickelte Gebiete hoher Stellenwert der Tradition Armut und Arbeitslosigkeit Analphabetismus mangelhafte Infrastruktur Erziehungsstile Vorherrschende Erziehungsstile: religiös – autoritär, konservativ-spartanisch, autoritär Weniger vertretende Stile: Verständnisvoll-nachsichtig, permissiv nachsichtig, permissiv Problemlagen Uneinigkeit über erzieherischen Stil zwischen Elternteilen Eltern widersprechen sich vor Kindern, setzten Sanktionen nicht um (Toprak, 2002; Merkens 1997, Alamdar-Niemann) Zentrale Erziehungsziele Respekt vor Autorität Erziehung zur Ehrenhaftigkeit: Seref = Ansehen (gute Taten, Hilfsbereitschaft); Namus = innen und außen der Familie und Öffentlichkeit (Erscheinungsbild d. Familie nach außen, Verhalten der Frau, Jungfräulichkeit u.ä.);Saygi = Respekt, Achtung (vor Höhergestellten) Erziehung zur Zusammengehörigkeit - Familiensinn Erziehung zum Lernen und Leistungsstreben (zu Ehre: Pfluger – Schindbeck, I.: Achte die Älteren, liebe die Jüngeren. Frankfurt 1989 Erziehungsziele wie Selbstständigkeit oder Selbstbewusstsein werden kaum gefördert 4 Liebesbeziehungen 5 Erziehung und ihre Konsequenzen Erziehung verläuft nicht im dialogischen Prozess mit zunehmenden Aushandlungselementen, sondern wird durch die Eltern durch Strafe bestimmt. Es findet wenig Erklärung über „richtig“ und „falsch“ statt, es gibt kaum Diskussion über die Erziehung. Das Kind überlässt die Kontrolle den Erwachsenen und definiert sich nach den Maßstäben anderer Verhältnis zu Elternteilen:Vater ist Respektsperson, Mutter am ehesten Vermittlerin und Überbringerin von Erlaubnissen und Strafen. Erziehend tätig ist die Mutter, der Vater ist ausschließlich für Sanktionen zuständig, wenn die Mutter in ihrer Rolle überfordert ist. Widerstand gegenüber Regeln des Vaters untergraben seine Autorität und werden durch erzieherische Gewaltausübung wieder hergestellt. 7 Mädchen und Jungen Ab der Geschlechtsreife: völlig unterschiedliche Behandlung von Jungen und Mädchen Mädchen: häusliche Aufgaben, Bildungsorientierung Jungen: außerhalb des Hauses, Brüder „beschützen“ ihre Schwester, verteidigen die Ehre der Familie Sexualität = Tabuthema Freundschaften zwischen Jungen und Mädchen gibt es nicht Männlichkeit= Durchsetzungsfähigkeit, notfalls auch mit körperlicher Gewaltanwendung Zwangsverheiratung Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn die Betroffene sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie,Verlobter und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen Druck auf sie auszuüben“. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung, Einschränkungen in Bezug auf den Lebensstil und Bewegungsspielraum und anderer erniedrigende und kontrollierende Behandlungen. vgl. Gedik 2004 Religiöse versus staatliche Verheiratung Heiratsalter gesetzliches Mindestalter in vielen Staaten des islamischen Kulturkreises eingeführt für Mädchen bei 16 Jahren bei Jungen 18 Jahre kann umgangen werden durch Eingehen einer religiösen Eheschließung (Iman-Ehe), die gesellschaftlich anerkannt ist die Ehe wird erst dann eingetragen, wenn das Mädchen oder der Junge das gesetzliche Mindestalter erreicht hat Zwangsverheiratung oder „arrangierte Ehe“? arrangierte Ehe: traditionellen Form der Partnerschaftswahl mit der freier Entscheidung und der Möglichkeit der Ablehnung Zwangsverheiratung: eine Form der Eheschließung, bei der die Eheschließung ohne Rücksprache und ohne ein Recht der Ablehnung vollzogen wird allein die Auswahl potentieller Ehegatten durch die Familie der Heiratenden ist kein hinreichendes Kriterium für eine Zwangsverheiratung viele Mädchen akzeptieren, dass die Eltern ihnen mögliche Heiratskandidaten präsentieren viele Eltern akzeptieren ein Nein der Tochter zwischen diesen beiden Formen der Eheschließung besteht ein großer Graubereich, in dem unterschiedliche Grade von (subtilem) Druck auf die Heiratskandidatinnen ausgeübt werden kann. Minderjährige und Volljährige Während sich volljährige Frauen gesetzlich und aufgrund ihres Alters besser wehren können, haben es Minderjährige häufig doppelt schwer, denn in einigen Bundesländern werden minderjährige Verheiratete vom Gesetz als Volljährige behandelt. D.h. obwohl minderjährig können sie keine Jugendhilfe mehr in Anspruch nehmen, können in kein Frauenhaus flüchten, weil minderjährig; werden in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht aufgenommen, weil vom Gesetz volljährig. Vier verschiedene Arten von Zwangsheirat: 1. Mädchen, die in Deutschland aufgewachsen sind und im Herkunftsland der Eltern zwangsverheiratet werden. 2. Importbräute, die nach Deutschland gebracht werden, um dort einen Mann aus dem Herkunftsland zu heiraten. 3. Mädchen und Frauen werden dazu benutzt, Männern die Einwanderung nach Deutschland zu ermöglichen. 4. Frauen und Männer mit Migrationshintergrund, die bereits in Deutschland leben werden miteinander verheiratet. Zwangsverheiratung Das Phänomen ist nicht auf einen Kulturkreis oder eine Religion beschränkt, es ist auch schichten- und kastenübergreifend durch die in Deutschland bekannt gewordenen Fälle der Medienberichterstattung könnte man darauf schließen, dass Zwangsverheiratungen hauptsächlich in türkischen, islamischen Familien vorkommen betroffen sind ebenso Albanerinnen, Afghaninnen, Kosovarinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen und Marokkanerinnen nicht nur Frauen aus dem islamischen Kulturkreis werden zwangsverheiratet, auch bei Italienerinnen, Griechinnen und Frauen aus dem buddhistisch-hinduistischen Sri Lanka Grundsätzlich sind Mädchen und junge Frauen ab der Pubertät potentiell betroffen am größten ist die Gefahr im Alter von 15 – 19 Jahren das Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Deutschland ist bisher nicht ausreichend erforscht Es existieren ausschließlich einzelne empirische Untersuchungen, die in ihrer Aussagekraft nur sehr begrenzt sind UNICEF hat 2001 die Studie „Early Marriage: Child Spouses“ vorgestellt, die darlegt, dass jedes Jahr weltweit Millionen von Mädchen entweder bereits kurz vor oder während ihr Pubertät zwangsverheiratet werden. Der Berliner Senat führte eine Befragung bei 50 Jugend- und Beratungseinrichtungen durch, nach der im Jahr 2002 230 Fälle von Zwangsverheiratung in Berlin aktenkundig wurden. Die auf durch Zwangsverheiratung betroffene junge Frauen mit Migrationshintergrund spezialisierte Kriseneinrichtung Papatya und der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung führte eine Befragung in 200 Schutz- und Beratungsstellen in Berlin durch. Es wurden zum Erhebungszeitpunkt im Sommer 2005 221 Fälle von Zwangsverheiratung, davon 63 drohende Zwangsverheiratungen, 77 bereits geschlossene Zwangsverheiratungen und 81 Fälle ohne Unterscheidung sowie 30 Fälle von Zwangsverlobung erfasst. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte eine Untersuchung unter 250 türkischen Frauen durch: von ihnen machten 150 Frauen Angaben zum Thema Zwangsverheiratung: von ihnen gab die Hälfte der Frauen an, dass ihr Ehemann von der Familie ausgewählt worden sei. 75% dieser Frauen waren mit der Wahl der Familie einverstanden, aber 25% hatten kein Mitspracherecht bei der Wahl des zukünftigen Ehemannes. 17% gaben an, dass sie sich zur Ehe gezwungen fühlten. In der MädchenZuflucht in Mainz waren von 1993 - 2003 11,6 % der aufgenommenen Mädchen von drohender Zwangsverheiratung bzw. vollzogener Verheiratung betroffen. In den Jahren 2004 – 2008 lag der Wert bei 11 %. Die Dunkelziffer von Zwangsverheiratung dürfte jedoch sehr viel höher liegen als in diesen Untersuchungen dargestellt worden ist, da viele Fälle nicht aktenkundig werden und die Mädchen sich nicht trauen, bei Beratungseinrichtungen um Schutz zu suchen. Experten gehen davon aus, dass die Fälle von Zwangsverheiratung zunehmen. „Der eigentliche Konflikt entsteht also nicht einfach dadurch, dass die Tochter einen Heiratskandidaten nicht akzeptiert, sondern beginnt erst dann, wenn die Eltern die Weigerung der Tochter nicht akzeptieren.“ Die Begründung für eine Zwangsverheiratung liegt auch nicht unbedingt in der Religion, sondern hat ihren Ursprung oft in der kulturellen, ländlichen Tradition, durch eine Heirat das Fortbestehen der Familie zu sichern. Terre des Femmes sieht Zwangsverheiratungen als Mittel patriarchalischer Familienstrukturen an, die das Bestehen bzw. die Wiederherstellung dieser Strukturen und der „Familienehre“ erreichen sollen Kontextbedingungen und Ursachen für Zwangsverheiratung 1. Ökonomische Situation und Probleme der materiellen Existenzsicherung in den Familien 2. Innerfamiliäre Gewalt 3. Ehre als dominanter traditioneller Wert 4. Störung der Eltern-Kind-Beziehung Auslösende Faktoren 1. Traditionelle Heirats- und Familienpolitik „Mein Vater und seine Brüder haben mir schon sehr früh gesagt, dass ich meinem Cousin M. aus der Türkei versprochen bin, aber schon da war ich dagegen. Das ging so lange, bis ich älter wurde. Mein Onkel hatte mich mal gezwungen, mit M. zu telefonieren, obwohl ich das nicht wollte, habe ich das dann auch getan. Als ich dann ca. 17 Jahre alt war, wollte mein Vater mich in die Türkei schicken, um dort zu heiraten.“ 2. Akute Anlässe für eine Verheiratung Aufgrund einer prekären Situation (Schwangerschaft) Gerüchte Zur Vertuschung einer Vergewaltigung innerhalb der Familie Bedrohung und Gefährdung der Ehre wirtschaftliche Situation Migration nach Deutschland Die Heirat als innerfamiliärer Konflikt Situation der Mädchen Der Zwiespalt der muslimischen Mädchen entsteht durch die unterschiedlichen Anforderungen der deutschen und der muslimischen Herkunftskultur. Schule und westliche Gesellschaft verlangen Eigenverantwortung und Selbständigkeit Der Wunsch nach Freiheit und die mangelnde Erfahrung damit führen dazu, dass die Mädchen mit Freiheit nicht umgehen können: „Sie haben die positiven Aspekte der Freiheit wahrgenommen, die sie vermissten. Ihnen ist häufig nicht bewusst, dass Freiheit auch bedeutet,Verantwortung für das eigene Wohlergehen zu übernehmen“. Die Mädchen / jungen Frauen können sich beim Jugendamt oftmals nicht durchsetzen können und gleichzeitig dem Druck der Familie nicht standhalten, wenn vom Jugendamt ein gemeinsames Gespräch mit der Familie gesucht wird. „Ein muslimisches Mädchen, welches beschließt, gegen den Widerstand der Familie von zu Hause auszuziehen, braucht unbedingt Unterstützung und Begleitung. Dies erfordert aber ein anderes Setting als die Unterbringung im Frauenhaus!“ Situation der Mädchen II „ Ich bin Schuld, dass die Situation eskaliert ist, weil ich mich nicht richtig verhalten habe. Meine Familie hat mit meiner Flucht ihre Ehre verloren. Meine Angehörigen haben nun ihr ganzes Leben unter meiner Flucht zu leiden“. Wenn ein Mädchen bereits seit ihrer Kindheit in ihren Entscheidungen und ihrer Lebensführung unterdrückt worden ist, ist es häufig unsicher und leicht zu beeinflussen. Damit sind eine Flucht und ihre Folgen für die Betroffenen häufig schwer durchzustehen. Die Betroffenen hängen sehr oft stark an ihren Familien und Freundinnen und können sich einen endgültigen Kontaktabbruch kaum vorstellen. vgl. Böhmecke/ Walz- Hildenbrand, S. 14, 2007 Warnsignale Verändertes Lern- und Arbeitsverhalten in der Schule Schulversäumnisse Änderung der Kleidung Änderung des Verhaltens Sozialverhalten sozialer Rückzug selbstschädigendes Verhalten emotionale Stabilität Aggressivität Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung weist auch im Falle einer Zwangsverheiratung den Weg Prävention in Schule und Jugendeinrichtungen Lehrer/innen sind häufig erste (und einzige) Kontaktpersonen und Ansprechpartner/innen in Notfällen Präventionsarbeit mit Mädchen und Jungen – Vertrauen gewinnen, Gespräche führen In Gefahrensituation muss gemeinsam mit der Betroffenen nach Lösungen gesucht werden Die Eltern dürfen in einer akuten Gefahrensituation erst angesprochen werden, wenn das Mädchen in Sicherheit ist, sonst könnte die Gewalt eskalieren Ggf könnte der Lehrer/die Lehrerin nach einer Einrichtung für das Mädchen suchen sowie Beratungsstellen uns Schutzeinrichtungen einschalten In Notsituationen müssen das Jugendamt und die Polizei eingeschaltet werden, damit eine Inobhutnahme erfolgen kann „Lässt sich ermessen, dass es ohne Eingreifen des Jugendamts zu einer Zwangsverheiratung kommen wird, liegt eine dringende Gefahr vor.“ BMFSFJ, 2009 Verhalten der Fachkräfte bzw. der Vertrauenspersonen Ruhiges und überlegtes Vorgehen, keine voreiligen Schlüsse aus Beobachtungen ziehen, aber aufmerksam sein und bei Vermutungen die Beratung von Fachleuten einholen! Bei verdächtigen oder vermuteten Anzeichen aufmerksam beobachten, mit dem Mädchen / der jungen Frau behutsam und vertrauensstärkend Gespräche führen, ernst nehmen, nicht drängen. Keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können (vor allem nicht die Geheimhaltung versprechen). Kollegen und Vorgesetzte hinzuziehen und über die Beobachtungen und den Verdacht sprechen Bei sicherem Tatbestand sowie bei erkennbarer oder bestätigter Gewalt gegen das Mädchen besteht akuter Handlungsbedarf Kein Familienmitglied mit dem Verdacht konfrontieren, wenn der Schutz des Mädchens nicht gesichert ist. Dazu unbedingt Beratung bei einer Fachstelle einholen. Grundsätzliches Vorgehen Fähigkeiten zur Gesprächsführung Wissen über die Verstrickung der Mädchen in das Familiensystem Ruhe bewahren und Eskalation vermeiden Betroffenem Mädchen Sicherheit vermitteln. Handeln orientiert sich am Schutz! Schuldzuweisungen vermeiden Vereinbarungen mit dem Mädchen treffen, was Fachkräfte mit dem, was mitgeteilt wurde, anfangen Mädchen/junge Frau über Gespräch mit anderen Fachstellen und Fachkräften und Inhalt des Gesprächs informieren Bedürfnis nach Schutz ist bei den betroffenen Mädchen und jungen Frauen sehr hoch wichtig ist vor allem, dass die Eltern nicht in die Einrichtung kommen können hohes Schutzbedürfnis wie massiv eine Familie auftritt, um ihre Tochter wieder in die Familie zurück zu holen, kann häufig erst im Verlauf einer Inobhutnahme beurteilt werden. jungen Frauen benötigen oftmals einen dauerhaften Schutz gegebenenfalls auch entsprechende Unterstützung zum Schutz ihres Wohnortes bzw. Unterstützung bei einer Änderung ihres Namens Gefahrenanalyse Starke Beschränkungen im Alltag / Freizeitgestaltung Bedrohung, Erpressung Hinweise auf physische Gewalt Autoritäres elterliches Erziehungsverhalten beider Elternteile Verheiratungen in der Familie Ferienverheiratung!? Step by Step in der Beratung: Wie verhält sie sich, wenn ihr die Verheiratung mitgeteilt wird? Was passiert, wenn sie nein sagt? Was bedeutet ihre Weigerung? Wie reagiert die Familie? An wen könnte sie sich wenden? Gibt es Verwandte, denen sie vertraut? Was würde sie tun, wenn sie zurückgelassen wird (ohne Pass)? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Literatur Alamdar-Niemann; M.: Einflussfaktoren auf die Erziehungsstile in türkischen Familien in Berlin. In: Bott, Merkens, Schmidt (Hrsg.): Türkische Jugendliche und Aussiedlerkinder in Familie und Schule. Hohengehren 1991 Aktion Jugendschutz. Landesarbeitsstelle Bayern E.V. (Hrsg.). Kulturkonflikt? Methoden des interkulturellen Konfliktmanagement in der Jugendhilfe. www.bayern.jugendschutz.de. 2003. Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwangsverheiratung in Deutschland. Konzeption und Redaktion: DJI. 2007 Bundesministerium f. 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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)(Hrsg.): Wie erreicht Familienbildung und –beratung muslimische Familien. Eine Handreichung. Berlin 2008. Joo-Schauen, Jae-Soon;Najafi, Beshid: Für das Rechtu auf Selbstbestimmung gegen Zwangsverheiratung. Ansätze für die Beratungsarbeit. In: Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwangsverheiratung in Deutschland. Konzeption und Redaktion: DJI. S. 289-298. 2007 Zwangsheirat der Landesregierung Baden-Württemberg. Stuttgart 2006. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)(Hrsg.): Wie erreicht Familienbildung und –beratung muslimische Familien. Eine Handreichung. Berlin 2008. Joo-Schauen, Jae-Soon;Najafi, Beshid: Für das Rechtu auf Selbstbestimmung gegen Zwangsverheiratung. Ansätze für die Beratungsarbeit. In: Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwangsverheiratung in Deutschland. Konzeption und Redaktion: DJI. S. 289-298. 2007 Justizmininsterium Baden-Würtemberg: Bvericht der Fachkommisssion Kirchhart, Stefanie: Inobhutnahme in Theorie und Praxis: Grundlagen der stationären Krisenintervention in der Jugendhilfe und empirische Untersuchung in einer Inobhutnahmeeinrichtung für Mädchen. Bad Heilbrunn 2008. Kiss-Suranyi, Ildiko Elisabeth: Erziehungsprobleme traditionell-patriarchalischer Migrantenfamilien in der sozialen Beratung. In: sozialmagazin (Hrsg.). 26. Jahrgang, Nr. 12. Weinheim 2001. S. 12 – 18. Koch, Eckhardt; Özek, Metin; Pfeiffer, Wolfgang M.; Schepker, Renate (Hrsg.): Chancen und Risiken von Migration: deutsch-türkische Perspektiven. Freiburg 1998. Otyakmaz, Berrin Özlem: „Und die denken dann von vornherein, das läuft irgendwie ganz anders ab“. Selbst- und Fremdbilder junger Migrantinnen türkischer Herkunft. In: Sozialwissenschaftliche Forschung Praxis für Frauen e.V.(Hrsg.): Mädchen zwischen patriarchalen Zuschreibungen und feministischen Ansprüchen. 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