ZwangsverheiratungWorms 2015

Zwangsverheiratung – Situation
und Intervention
14. Oktober 2015
Stadt Worms
Dr. Stefanie Kirchhart
www.start-fortbildung.de
Familien mit Migrationshintergrund
wirtschaftlich unterentwickelte Gebiete
hoher Stellenwert der Tradition
Armut und Arbeitslosigkeit
Analphabetismus
mangelhafte Infrastruktur
Erziehungsstile
Vorherrschende Erziehungsstile:
religiös – autoritär, konservativ-spartanisch, autoritär
Weniger vertretende Stile:
Verständnisvoll-nachsichtig, permissiv nachsichtig, permissiv
Problemlagen
Uneinigkeit über erzieherischen Stil zwischen Elternteilen
Eltern widersprechen sich vor Kindern, setzten Sanktionen nicht
um
(Toprak, 2002; Merkens 1997, Alamdar-Niemann)
Zentrale Erziehungsziele
Respekt vor Autorität
Erziehung zur Ehrenhaftigkeit:
Seref = Ansehen (gute Taten, Hilfsbereitschaft); Namus = innen
und außen der Familie und Öffentlichkeit (Erscheinungsbild d.
Familie nach außen, Verhalten der Frau, Jungfräulichkeit
u.ä.);Saygi = Respekt, Achtung (vor Höhergestellten)
Erziehung zur Zusammengehörigkeit - Familiensinn
Erziehung zum Lernen und Leistungsstreben
(zu Ehre: Pfluger – Schindbeck, I.: Achte die Älteren, liebe die Jüngeren. Frankfurt 1989
Erziehungsziele wie Selbstständigkeit oder Selbstbewusstsein werden
kaum gefördert
4
Liebesbeziehungen
5
Erziehung und ihre Konsequenzen
Erziehung verläuft nicht im dialogischen Prozess mit zunehmenden
Aushandlungselementen, sondern wird durch die Eltern durch Strafe bestimmt.
Es findet wenig Erklärung über „richtig“ und „falsch“ statt, es gibt kaum Diskussion
über die Erziehung.
Das Kind überlässt die Kontrolle den Erwachsenen und definiert sich nach den
Maßstäben anderer
Verhältnis zu Elternteilen:Vater ist Respektsperson, Mutter am ehesten Vermittlerin
und Überbringerin von Erlaubnissen und Strafen. Erziehend tätig ist die Mutter, der
Vater ist ausschließlich für Sanktionen zuständig, wenn die Mutter in ihrer Rolle
überfordert ist.
Widerstand gegenüber Regeln des Vaters untergraben seine Autorität und werden
durch erzieherische Gewaltausübung wieder hergestellt.
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Mädchen und Jungen
Ab der Geschlechtsreife: völlig unterschiedliche Behandlung von Jungen
und Mädchen
Mädchen: häusliche Aufgaben, Bildungsorientierung
Jungen: außerhalb des Hauses, Brüder „beschützen“ ihre Schwester,
verteidigen die Ehre der Familie
Sexualität = Tabuthema
Freundschaften zwischen Jungen und Mädchen gibt es nicht
Männlichkeit= Durchsetzungsfähigkeit, notfalls auch mit körperlicher
Gewaltanwendung
Zwangsverheiratung
Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn die Betroffene
sich zur Ehe gezwungen fühlt und entweder mit ihrer
Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich
zu widersetzen, weil Eltern, Familie,Verlobter und
Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln
versuchen Druck auf sie auszuüben“.
Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung
durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer
und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung,
Einschränkungen in Bezug auf den Lebensstil und
Bewegungsspielraum und anderer erniedrigende und
kontrollierende Behandlungen.
vgl. Gedik 2004
Religiöse versus staatliche Verheiratung
Heiratsalter
gesetzliches Mindestalter in vielen Staaten des
islamischen Kulturkreises eingeführt
für Mädchen bei 16 Jahren
bei Jungen 18 Jahre
kann umgangen werden durch Eingehen einer religiösen
Eheschließung (Iman-Ehe), die gesellschaftlich anerkannt
ist
die Ehe wird erst dann eingetragen, wenn das Mädchen
oder der Junge das gesetzliche Mindestalter erreicht hat
Zwangsverheiratung oder „arrangierte Ehe“?
arrangierte Ehe: traditionellen Form der Partnerschaftswahl mit der freier Entscheidung und der
Möglichkeit der Ablehnung
Zwangsverheiratung: eine Form der Eheschließung, bei der die Eheschließung ohne Rücksprache
und ohne ein Recht der Ablehnung vollzogen wird
allein die Auswahl potentieller Ehegatten durch die Familie der Heiratenden ist kein
hinreichendes Kriterium für eine Zwangsverheiratung
viele Mädchen akzeptieren, dass die Eltern ihnen mögliche Heiratskandidaten präsentieren
viele Eltern akzeptieren ein Nein der Tochter
zwischen diesen beiden Formen der Eheschließung besteht ein großer Graubereich, in dem
unterschiedliche Grade von (subtilem) Druck auf die Heiratskandidatinnen ausgeübt werden
kann.
Minderjährige und Volljährige
Während sich volljährige Frauen gesetzlich und aufgrund ihres
Alters besser wehren können, haben es Minderjährige häufig
doppelt schwer, denn in einigen Bundesländern werden
minderjährige Verheiratete vom Gesetz als Volljährige behandelt.
D.h. obwohl minderjährig können sie keine Jugendhilfe mehr in
Anspruch nehmen, können in kein Frauenhaus flüchten, weil
minderjährig;
werden in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht aufgenommen, weil
vom Gesetz volljährig.
Vier verschiedene Arten von Zwangsheirat:
1.
Mädchen, die in Deutschland aufgewachsen sind und im
Herkunftsland der Eltern zwangsverheiratet werden.
2.
Importbräute, die nach Deutschland gebracht werden, um dort
einen Mann aus dem Herkunftsland zu heiraten.
3.
Mädchen und Frauen werden dazu benutzt, Männern die
Einwanderung nach Deutschland zu ermöglichen.
4.
Frauen und Männer mit Migrationshintergrund, die bereits in
Deutschland leben werden miteinander verheiratet.
Zwangsverheiratung
Das Phänomen ist nicht auf einen Kulturkreis oder eine Religion
beschränkt, es ist auch schichten- und kastenübergreifend
durch die in Deutschland bekannt gewordenen Fälle der
Medienberichterstattung könnte man darauf schließen, dass
Zwangsverheiratungen hauptsächlich in türkischen, islamischen
Familien vorkommen
betroffen sind ebenso Albanerinnen, Afghaninnen, Kosovarinnen,
Pakistanerinnen, Inderinnen und Marokkanerinnen
nicht nur Frauen aus dem islamischen Kulturkreis werden
zwangsverheiratet, auch bei Italienerinnen, Griechinnen und Frauen
aus dem buddhistisch-hinduistischen Sri Lanka
Grundsätzlich sind Mädchen und junge Frauen ab der Pubertät
potentiell betroffen
am größten ist die Gefahr im Alter von 15 – 19 Jahren
das Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Deutschland ist bisher
nicht ausreichend erforscht
Es existieren ausschließlich einzelne empirische Untersuchungen,
die in ihrer Aussagekraft nur sehr begrenzt sind
UNICEF hat 2001 die Studie „Early Marriage: Child Spouses“ vorgestellt, die darlegt, dass jedes
Jahr weltweit Millionen von Mädchen entweder bereits kurz vor oder während ihr Pubertät
zwangsverheiratet werden.
Der Berliner Senat führte eine Befragung bei 50 Jugend- und Beratungseinrichtungen durch, nach
der im Jahr 2002 230 Fälle von Zwangsverheiratung in Berlin aktenkundig wurden.
Die auf durch Zwangsverheiratung betroffene junge Frauen mit Migrationshintergrund
spezialisierte Kriseneinrichtung Papatya und der Berliner Arbeitskreis gegen
Zwangsverheiratung führte eine Befragung in 200 Schutz- und Beratungsstellen in Berlin durch.
Es wurden zum Erhebungszeitpunkt im Sommer 2005
221 Fälle von Zwangsverheiratung,
davon 63 drohende Zwangsverheiratungen,
77 bereits geschlossene Zwangsverheiratungen und
81 Fälle ohne Unterscheidung sowie 30 Fälle von Zwangsverlobung erfasst.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte eine Untersuchung
unter 250 türkischen Frauen durch:
von ihnen machten 150 Frauen Angaben zum Thema Zwangsverheiratung:
von ihnen gab die Hälfte der Frauen an, dass ihr Ehemann von der Familie ausgewählt worden
sei.
75% dieser Frauen waren mit der Wahl der Familie einverstanden, aber
25% hatten kein Mitspracherecht bei der Wahl des zukünftigen Ehemannes.
17% gaben an, dass sie sich zur Ehe gezwungen fühlten.
In der MädchenZuflucht in Mainz waren von 1993 - 2003
11,6 % der aufgenommenen Mädchen von drohender Zwangsverheiratung bzw. vollzogener
Verheiratung betroffen.
In den Jahren 2004 – 2008 lag der Wert bei 11 %.
Die Dunkelziffer von Zwangsverheiratung dürfte jedoch sehr viel höher liegen als in diesen
Untersuchungen dargestellt worden ist, da viele Fälle nicht aktenkundig werden und die
Mädchen sich nicht trauen, bei Beratungseinrichtungen um Schutz zu suchen.
Experten gehen davon aus, dass die Fälle von Zwangsverheiratung zunehmen.
„Der eigentliche Konflikt entsteht also
nicht einfach dadurch, dass die Tochter
einen Heiratskandidaten nicht akzeptiert,
sondern beginnt erst dann, wenn die
Eltern die Weigerung der Tochter nicht
akzeptieren.“
Die Begründung für eine Zwangsverheiratung
liegt auch nicht unbedingt in der Religion, sondern
hat ihren Ursprung oft in der kulturellen,
ländlichen Tradition, durch eine Heirat das
Fortbestehen der Familie zu sichern.
Terre des Femmes sieht Zwangsverheiratungen
als Mittel patriarchalischer Familienstrukturen an,
die das Bestehen bzw. die Wiederherstellung
dieser Strukturen und der „Familienehre“
erreichen sollen
Kontextbedingungen und Ursachen für Zwangsverheiratung
1.
Ökonomische Situation und Probleme der
materiellen Existenzsicherung in den Familien
2.
Innerfamiliäre Gewalt
3.
Ehre als dominanter traditioneller Wert
4.
Störung der Eltern-Kind-Beziehung
Auslösende Faktoren
1.
Traditionelle Heirats- und Familienpolitik
„Mein Vater und seine Brüder haben mir schon sehr früh gesagt, dass ich meinem
Cousin M. aus der Türkei versprochen bin, aber schon da war ich dagegen. Das
ging so lange, bis ich älter wurde. Mein Onkel hatte mich mal gezwungen, mit M.
zu telefonieren, obwohl ich das nicht wollte, habe ich das dann auch getan. Als ich
dann ca. 17 Jahre alt war, wollte mein Vater mich in die Türkei schicken, um dort
zu heiraten.“
2.
Akute Anlässe für eine Verheiratung
Aufgrund einer prekären Situation (Schwangerschaft)
Gerüchte
Zur Vertuschung einer Vergewaltigung innerhalb der Familie
Bedrohung und Gefährdung der Ehre
wirtschaftliche Situation
Migration nach Deutschland
Die Heirat als innerfamiliärer Konflikt
Situation der Mädchen
Der Zwiespalt der muslimischen Mädchen entsteht durch die unterschiedlichen
Anforderungen der deutschen und der muslimischen Herkunftskultur.
Schule und westliche Gesellschaft verlangen Eigenverantwortung und Selbständigkeit
Der Wunsch nach Freiheit und die mangelnde Erfahrung damit führen dazu, dass die
Mädchen mit Freiheit nicht umgehen können: „Sie haben die positiven Aspekte der
Freiheit wahrgenommen, die sie vermissten. Ihnen ist häufig nicht bewusst, dass
Freiheit auch bedeutet,Verantwortung für das eigene Wohlergehen zu übernehmen“.
Die Mädchen / jungen Frauen können sich beim Jugendamt oftmals nicht
durchsetzen können und gleichzeitig dem Druck der Familie nicht standhalten, wenn
vom Jugendamt ein gemeinsames Gespräch mit der Familie gesucht wird.
„Ein muslimisches Mädchen, welches beschließt, gegen den Widerstand der Familie
von zu Hause auszuziehen, braucht unbedingt Unterstützung und Begleitung. Dies
erfordert aber ein anderes Setting als die Unterbringung im Frauenhaus!“
Situation der Mädchen II
„ Ich bin Schuld, dass die Situation eskaliert ist, weil ich mich
nicht richtig verhalten habe. Meine Familie hat mit meiner
Flucht ihre Ehre verloren. Meine Angehörigen haben nun ihr
ganzes Leben unter meiner Flucht zu leiden“.
Wenn ein Mädchen bereits seit ihrer Kindheit in ihren
Entscheidungen und ihrer Lebensführung unterdrückt
worden ist, ist es häufig unsicher und leicht zu beeinflussen.
Damit sind eine Flucht und ihre Folgen für die Betroffenen
häufig schwer durchzustehen. Die Betroffenen hängen sehr
oft stark an ihren Familien und Freundinnen und können sich
einen endgültigen Kontaktabbruch kaum vorstellen. vgl.
Böhmecke/ Walz- Hildenbrand, S. 14, 2007
Warnsignale
Verändertes Lern- und Arbeitsverhalten in der Schule
Schulversäumnisse
Änderung der Kleidung
Änderung des Verhaltens
Sozialverhalten
sozialer Rückzug
selbstschädigendes Verhalten
emotionale Stabilität
Aggressivität
Der Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung weist auch
im Falle einer Zwangsverheiratung
den Weg
Prävention in Schule und Jugendeinrichtungen
Lehrer/innen sind häufig erste (und einzige) Kontaktpersonen und
Ansprechpartner/innen in Notfällen
Präventionsarbeit mit Mädchen und Jungen – Vertrauen gewinnen,
Gespräche führen
In Gefahrensituation muss gemeinsam mit der Betroffenen nach
Lösungen gesucht werden
Die Eltern dürfen in einer akuten Gefahrensituation erst
angesprochen werden, wenn das Mädchen in Sicherheit ist, sonst
könnte die Gewalt eskalieren
Ggf könnte der Lehrer/die Lehrerin nach einer Einrichtung für das
Mädchen suchen sowie Beratungsstellen uns Schutzeinrichtungen
einschalten
In Notsituationen müssen das Jugendamt und die Polizei
eingeschaltet werden, damit eine Inobhutnahme erfolgen kann
„Lässt sich ermessen, dass es ohne
Eingreifen des Jugendamts zu einer
Zwangsverheiratung kommen wird, liegt
eine dringende Gefahr vor.“
BMFSFJ, 2009
Verhalten der Fachkräfte bzw. der Vertrauenspersonen
Ruhiges und überlegtes Vorgehen, keine voreiligen Schlüsse aus Beobachtungen
ziehen, aber aufmerksam sein und bei Vermutungen die Beratung von Fachleuten
einholen!
Bei verdächtigen oder vermuteten Anzeichen aufmerksam beobachten, mit dem
Mädchen / der jungen Frau behutsam und vertrauensstärkend Gespräche
führen, ernst nehmen, nicht drängen.
Keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können (vor allem
nicht die Geheimhaltung versprechen).
Kollegen und Vorgesetzte hinzuziehen und über die Beobachtungen und den
Verdacht sprechen
Bei sicherem Tatbestand sowie bei erkennbarer oder bestätigter Gewalt gegen das
Mädchen besteht akuter Handlungsbedarf
Kein Familienmitglied mit dem Verdacht konfrontieren, wenn der Schutz
des Mädchens nicht gesichert ist. Dazu unbedingt Beratung bei einer Fachstelle
einholen.
Grundsätzliches Vorgehen
Fähigkeiten zur Gesprächsführung
Wissen über die Verstrickung der Mädchen in das Familiensystem
Ruhe bewahren und Eskalation vermeiden
Betroffenem Mädchen Sicherheit vermitteln. Handeln orientiert sich am
Schutz!
Schuldzuweisungen vermeiden
Vereinbarungen mit dem Mädchen treffen, was Fachkräfte mit dem, was
mitgeteilt wurde, anfangen
Mädchen/junge Frau über Gespräch mit anderen Fachstellen und
Fachkräften und Inhalt des Gesprächs informieren
Bedürfnis nach Schutz ist bei den betroffenen Mädchen und jungen Frauen sehr
hoch
wichtig ist vor allem, dass die Eltern nicht in die Einrichtung kommen können
hohes Schutzbedürfnis
wie massiv eine Familie auftritt, um ihre Tochter wieder in die Familie zurück zu
holen, kann häufig erst im Verlauf einer Inobhutnahme beurteilt werden.
jungen Frauen benötigen oftmals einen dauerhaften Schutz
gegebenenfalls auch entsprechende Unterstützung zum Schutz ihres Wohnortes bzw.
Unterstützung bei einer Änderung ihres Namens
Gefahrenanalyse
Starke Beschränkungen im Alltag /
Freizeitgestaltung
Bedrohung, Erpressung
Hinweise auf physische Gewalt
Autoritäres elterliches
Erziehungsverhalten beider Elternteile
Verheiratungen in der Familie
Ferienverheiratung!?
Step by Step in der Beratung:
Wie verhält sie sich, wenn ihr die
Verheiratung mitgeteilt wird? Was
passiert, wenn sie nein sagt? Was bedeutet
ihre Weigerung? Wie reagiert die Familie?
An wen könnte sie sich wenden? Gibt es
Verwandte, denen sie vertraut?
Was würde sie tun, wenn sie
zurückgelassen wird (ohne Pass)?
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Literatur
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Merkens, Schmidt (Hrsg.): Türkische Jugendliche und Aussiedlerkinder in Familie und Schule. Hohengehren 1991
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