Frank Berner und Tobias Jahnke bzw. Thomas

Die Personalakte Von der Erstellung bis zur Archivierung
BAPersBw
Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr
(BAPersBw)
Als Bundesoberbehörde verantwortlich für das
prozessorientierte Personalmanagement für das militärische
und zivile Personal der Bundeswehr „aus einer Hand“
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Die Personalakte Von der Erstellung bis zur Archivierung
BAPersBw
Die Abteilung V - Personalführung Zivilpersonal
Aufgaben für den Bereich der zivilen Personalführung der Bundeswehr
1. Zentrale Aufgabensteuerung des Personalmanagements
2. Grundsatz und Rechtsangelegenheiten betreffend die Personalführung des
3. Prozessführung, Disziplinarangelegenheiten
4. Steuerung der Aus- und Fortbildung
5. Personalhaushalt, Beurteilungswesen, Aufstiegsangelegenheiten
6. Fachaufsicht über die personalbearbeitende Ortsebene
7. Zentrale Personalführung von Beamten bis BesGr A16 / Tarifpersonal
ab EntGr 9
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Die Personalakte Von der Erstellung bis zur Archivierung
BAPersBw
Das Referat V 1.8 - Zentralregistratur
→ Zuständig für Anlage, Führung, Aufbewahrung, Archivierung
und Vernichtung von Personalakten
→ Bereitstellung von Personalakten an die zivile
Personalführung im Zuständigkeitsbereich
→ Verwaltung von ca. 40000 Akten
→ Gesetzliche Grundlage :
Personalaktenrichtlinien für das zivile Personal im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums der Verteidigung
(VMBl 1994, Seite 63 ff.)
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Die Personalakte Von der Erstellung bis zur Archivierung
BAPersBw
Die Personalakte
Personalteilakten (PTA)
Personalgrundakte (PGA)
bildet eine Einheit mit
Innere Ordnung
1.
Teilaktenverzeichnis
2.
Inhaltsverzeichnis
3.
Personalnebenakten
Fortlaufende zeitliche Aktualisierungen
Keine Berücksichtigung
Nach Inhalten
-
Personalunterlagen
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf
Personenstandsurkunden
Staatsangehörigkeitsnachweis
Nachweise Vor-/Aus-/Fortbildungen
Gesundheitszeugnisse
Dienstpostenübertragungen
Personalverfügungen
Entscheidungen/Gesuche
Persönliche Angelegenheiten
Schwerbehinderung/Wehrdienst
-
Beschwerden/Behauptungen
Prozessakten
Kindergeldangelegenheiten
Werden aktuell in einer Sachakte innerhalb
Der Personalführung geführt
Nach Sachgesichtspunkten
-
Vorakte (z.B. andere Behörden)
Gebührniswesen
Aus- und Fortbildung
Bewerbungen
Abwesenheiten
Fürsorgeangelegenheiten
Dienstunfallfürsorge
Trennungsgeld/Reisekosten
Umzugskosten
Disziplinarangelegenheiten
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Die Personalakte Von der Erstellung bis zur Archivierung
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Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung
von Personalakten
Aufbewahrungsfristen innerhalb der personalbearbeitenden Behörde:
Gesetzliche Grundlage : § 113 Bundesbeamtengesetz (BBG)
Anwendung für Bundesbeamte, sowie eine sinngemäße analoge
Behandlung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind Personalakten
vor ihrer Vernichtung nach § 2 (1)+(5) des Bundesarchivgesetzes
dem Bundesarchiv anzubieten !
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Der Weg zur militärischen Personalakte
BAPersBw
Mögliche Szenarien / Einberufung
Ungediente Freiwillige
(SaZ, Eignungsübende)
•
Freiwillig
Wehrdienstleistende
(FWDL)
Wiedereinsteller
(ehem. SaZ, GWDL,
FWDL)
Bewerbungsunterlagen werden zum ersten Teil der Bewerberakte (Klarsichthülle)
Personalakten der Soldaten:
Nebenakten
Grundakten
Sachakten
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Der Weg zur militärischen Personalakte
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Klarsichthülle mit
Bewerbungsunterlagen
Vorbereitung
eines
Aktenordners für
jeden neuen
Soldaten
Anwärterpersonalführung für
Unteroffiziere und Mannschaften
BAPersBw IV 2
Anwärterpersonalführung für
Offiziere
BAPersBw III
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Der Weg zur militärischen Personalakte
Anwärterpersonalführung
BAPersBw IV 2 und BAPersBw III
BAPersBw
Erwin,
Xaver
290281
X
87965
Fordern ggfs. fehlende Unterlagen beim
zuständigen KarrC oder beim
Einstellungsverband (Truppe) an
Vervollständigen die Bewerberakte
Übergeben die geprüfte Bewerberakte an
BAPersBw IV 1.6, Aktenführung,
(Unteroffiziere und Mannschaften) bzw.
BAPersBw III Z 5 (Offiziere)
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Der Weg zur militärischen Personalakte
BAPersBw
BAPersBw IV 1.6 (Unteroffiziere,
Mannschaften)
BAPersBw III Z 5 (Offiziere)
Erstellen aus der Bewerberakte und ggfs.
den Unterlagen im „Blindordner“ eine
Grundakte für jeden Soldaten
Die Grundakten verbleiben bis zum
Dienstzeitende der Soldaten (aktuell bis zu
25 Jahre bei SaZ, BS darüber hinaus) in
den jeweiligen laufbahnabhängigen
Aktenkammern
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Der Weg zur militärischen Personalakte
BAPersBw
Dienstzeitende (SaZ)
Grundakten ausscheidender SaZ werden
durch die Aktenkammern an die
zuständigen Karrierecenter zur
Dienstleistungsüberwachung übergeben,
sofern der Reservist der Dienstleistungsüberwachung/Wehrüberwachung unterliegt
Erwin,
Xaver
290281
X
87965
Dienstleistungsüberwachung (§§ 77, 59 SG):
Pensionierte BS:
bis 65 J
Sonst ausgeschiedene BS u. SaZ:
bis 60 J
(Msch
bis 45 J)
freiwillig
bis 65 J
Andere, wenn dauerhaft höh. DGrad
aufgrund Wehrdienstleistg.
bis 60 J
im übrigen freiwillig
bis 65 J
Wehrüberwachung (§ 24 WPflG,
nur im Spannungs/Verteidigungsfall):
Msch:
bis 32 J
Uffz:
bis 45 J
Offz:
bis 60 J
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Der Weg zur militärischen Personalakte
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Versetzung in den Ruhestand (BS)
Grundakten von BS, werden 4 Monate vor
Zurruhesetzung zur Erstellung des
Versorgungsblattes an BAPersBw IV 1.3
(Verwaltungsrechtliche Querschnittsaufgaben)
und von dort an BAPersBw I 2.3.3
(Dienstzeitversorgung) zur
Dienstleistungsüberwachung übergeben
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der Bundeswehr
BAPersBw
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