Allgemeine Geschäftsbedingungen Des LUFTStrong Gesundheits- und Bewegungszentrums Pforzheim GbR Stand: 15.06.2015 § 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Verträge des LUFTStrong Gesundheitsund Bewegungszentrums GbR (im nachfolgenden GBZ genannt), mit Klienten/Klientinnen (im nachfolgenden Klienten genannt) gültig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Als Klienten werden Personen bezeichnet, die aufgrund eines Kartenkaufs bei GBZ zur Benutzung aller freigegebenen Trainingsanlagen und – soweit vertraglich vereinbart - zur Teilnahme an entsprechenden Kursen berechtigt sind. § 2 Bei der Benutzung des Fitnessstudios hat der Klient die jeweils aktuell geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Die zurzeit gültige Hausordnung liegt diesem Vertrag bei und wird Bestandteil dieses Vertrages. Eine Änderung der Hausordnung aus gegebenem Anlass ist jederzeit möglich und berechtigt nicht zur Außerordentlichen Kündigung. § 3 Der Klient verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßem und sorgsamen Umgang der Einrichtungen. Das Personal des GBZ ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit und die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten. § 4 GBZ behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung den Klienten mit sofortiger Wirkung des Studios zu verweisen. § 5 Der Klient hat dem GBZ alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung, unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Nachforschungen sind vom Klienten zu tragen. § 6 Die Preise für die jeweiligen Kurse sind dem Kursplan zu entnehmen. Die erworbenen Karten haben eine Gültigkeitsdauer von: 10er Karte: 8 Wochen ab dem Kaufdatum 20er Karte: 16 Wochen ab dem Kaufdatum § 7 Eine zusätzliche individuelle Betreuung, wie zum Beispiel ein Personal Training, Leistungsdiagnostik ist im Kartenkauf nicht enthalten. Die zusätzlichen Preise für derartige Angebote können beim Personal erfragt und gesondert gebucht werden. § 8 Sonstige Kosten Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten (Trainingsbetreuung auf Reisen etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Gesonderte Tarife werden vorab vereinbart. § 9 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. Kauft GBZ im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Klienten, Eigentum von LUFTStrong Gesundheits- und Bewegungszentrum GbR. 1 § 10 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich (Formular). ein Training bei GBZ nur mit § 11 Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen. § 12 Der Klient verpflichtet sich, die erworbenen Karten nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. § 13 Das Mitbringen von nichtalkoholischen Getränken ist gestattet. Alkoholische Getränke sind nicht gestattet. gestattet. Glasflaschen sind nicht § 14 Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Klienten dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel endgeldlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. GBZ ist zum Aussprechen eines sofortigen Hausverbotes berechtigt, falls der Klienten hiergegen verstoßen sollte. § 15 Termineinhaltung Ist der Klient zu einem ausgemachten Termin verhindert, hat er diesen schnellstmöglich abzusagen. Spätestens jedoch 8 Stunden vor Trainingsbeginn. Erfolgt keine unverzügliche Absage wie oben erwähnt, steht es GBZ zu, das Honorar/Kosten für gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen. Die Entscheidung über die Durchführung der gebuchten Einheit, z.B. aufgrund von gesundheitlichem Zustand des Klienten oder aufgrund von Wetter- und Umgebungsverhältnissen, kann spontan vom GBZ in Absprache mit dem Klienten getroffen werden. Bei Krankheit oder Urlaub von GBZ-Trainer kann in Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. Der Klient hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von GBZ-Trainer. § 16 Haftung Alle Trainer vom GBZ (Anita Dettling, Jeremy Te Huia, Lucie Luft, Heiko Luft) haben eine gültige Berufshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 5.000.000 je Versicherungsfall), um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. GBZ haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Klienten. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Klienten aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GBZ, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf. § 17 Dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Seitens des GBZ werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld, Kleidung oder Wertgegenständen in einem durch das GBZ zur Verfügung gestellten Umkleideschrank begründet keinerlei Pflichten des GBZ im Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Dies gilt für den Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GBZ oder deren Mitarbeiter. 2 § 18 Das GBZ erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Klienten (zusätzlich Formular Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials), einschließlich seines Fotos, ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts Deutschlands, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. § 19 Bei Betreten und Verlassen des GBZ werden Datum, Uhrzeit und Name des Klienten erfasst und gespeichert. Diese Daten dienen ausschließlich der Überwachung der unbefugten Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Im Einzelnen weisen wir den Klienten über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten hin. § 20 Schlussbestimmungen Änderungen dieser AGB können durch Angebot des GBZ und der Annahme des Klienten vereinbart werden. Das Angebot von GBZ erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Klient auf das Angebot des GBZ oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern des GBZ den Klienten in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Klient fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. § 21 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. § 22 Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. 3 Hausordnung Stand: 15.06.2015 Des LUFTStrong Gesundheits- und Bewegungszentrums Pforzheim GbR Wir werden uns bemühen, unseren Klienten den Aufenthalt in unserem Studio so angenehm wie möglich zu gestalten. Die nachfolgende Hausordnung soll sicherstellen, dass der gepflegte Charakter unseres LUFTStrong Gesundheitsund Bewegungszentrums GbR im Interesse aller Klienten erhalten bleibt. Wir bitten daher freundlichst um Beachtung. 1. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer Trainingsbekleidung sowie mit Trainingsschuhen gestattet. 2. Aus hygienischen Gründen soll im Trainingsbereich ein Handtuch benutzt werden. 3. LUFTStrong GBZ GbR kann keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Schmuck, Geld sowie Kleidung übernehmen. 4. Die Klienten sind an Weisungen der Trainer gebunden. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. 5. Das Training selbst soll in ruhiger Atmosphäre ablaufen. 6. Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. 7. Die Umkleideräume sollten sauber verlassen werden. 8. Kritik und Anregungen sind bitte sofort an die verantwortlichen Trainer weiterzuleiten. Im Sinne einer stetigen Verbesserung, wollen wir unseren Klienten einen optimalen Service bzw. Dienstleistung bieten. Datum:____________________________________________ Unterschrift: ____________________________________ 4
© Copyright 2024 ExpyDoc