Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Des LUFTStrong Gesundheits- und Bewegungszentrums Pforzheim GbR
Stand: 15.06.2015
§ 1
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Verträge des LUFTStrong Gesundheitsund Bewegungszentrums GbR (im nachfolgenden GBZ genannt), mit Klienten/Klientinnen (im
nachfolgenden Klienten genannt) gültig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Als Klienten werden Personen bezeichnet, die aufgrund eines Kartenkaufs bei GBZ zur Benutzung
aller freigegebenen Trainingsanlagen und – soweit vertraglich vereinbart - zur Teilnahme an
entsprechenden Kursen berechtigt sind.
§ 2
Bei der Benutzung des Fitnessstudios hat der Klient die jeweils aktuell geltende Hausordnung zu
beachten und einzuhalten. Die zurzeit gültige Hausordnung liegt diesem Vertrag bei und wird
Bestandteil dieses Vertrages. Eine Änderung der Hausordnung aus gegebenem Anlass ist jederzeit
möglich und berechtigt nicht zur Außerordentlichen Kündigung.
§ 3
Der Klient verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßem und sorgsamen Umgang der Einrichtungen.
Das Personal des GBZ ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die
Sicherheit und die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten.
§ 4
GBZ behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung den Klienten mit sofortiger Wirkung des
Studios zu verweisen.
§ 5
Der Klient hat dem GBZ alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der
Bankverbindung, unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Nachforschungen sind vom Klienten zu tragen.
§ 6
Die Preise für die jeweiligen Kurse sind dem Kursplan zu entnehmen. Die erworbenen Karten haben
eine Gültigkeitsdauer von:
10er Karte: 8 Wochen ab dem Kaufdatum
20er Karte: 16 Wochen ab dem Kaufdatum
§ 7
Eine
zusätzliche
individuelle
Betreuung,
wie
zum
Beispiel
ein
Personal
Training,
Leistungsdiagnostik ist im Kartenkauf nicht enthalten. Die zusätzlichen Preise für derartige
Angebote können beim Personal erfragt und gesondert gebucht werden.
§ 8
Sonstige Kosten
Entstehen
aufgrund
der
gewünschten
Leistungsinhalte
des
Klienten
weitere
Kosten
(Trainingsbetreuung auf Reisen etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Gesonderte Tarife
werden vorab vereinbart.
§ 9
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen
Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
Kauft GBZ im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Klienten, Eigentum von LUFTStrong Gesundheits- und
Bewegungszentrum GbR.
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§ 10
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich (Formular).
ein
Training
bei
GBZ
nur
mit
§ 11
Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist,
Weisungen erteilen.
§ 12
Der Klient verpflichtet sich, die erworbenen Karten nur höchstpersönlich zu verwenden und sie
nicht Dritten zu überlassen.
§ 13
Das Mitbringen von nichtalkoholischen Getränken ist
gestattet. Alkoholische Getränke sind nicht gestattet.
gestattet.
Glasflaschen
sind
nicht
§ 14
Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und
ärztlich verordneten Gebrauch des Klienten dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche
Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise
ist es streng verboten, solche Mittel endgeldlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben,
zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. GBZ ist zum Aussprechen
eines sofortigen Hausverbotes berechtigt, falls der Klienten hiergegen verstoßen sollte.
§ 15
Termineinhaltung
Ist der Klient zu einem ausgemachten Termin verhindert, hat er diesen schnellstmöglich
abzusagen. Spätestens jedoch 8 Stunden vor Trainingsbeginn.
Erfolgt keine unverzügliche Absage wie oben erwähnt, steht es GBZ zu, das Honorar/Kosten für
gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen.
Die Entscheidung über die Durchführung der gebuchten Einheit, z.B. aufgrund von gesundheitlichem
Zustand des Klienten oder aufgrund von Wetter- und Umgebungsverhältnissen, kann spontan vom GBZ
in Absprache mit dem Klienten getroffen werden.
Bei Krankheit oder Urlaub von GBZ-Trainer kann in Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig
qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
Der Klient hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von
GBZ-Trainer.
§ 16
Haftung
Alle Trainer vom GBZ (Anita Dettling, Jeremy Te Huia, Lucie Luft, Heiko Luft)
haben eine
gültige
Berufshaftpflichtversicherung
(mit
einer
Deckungssumme
von
5.000.000
je
Versicherungsfall), um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
GBZ haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Klienten.
Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht
und für eine Haftung wegen Schäden des Klienten aus einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des GBZ, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen
darf.
§ 17
Dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu
bringen. Seitens des GBZ werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch
eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld, Kleidung oder Wertgegenständen
in einem durch das GBZ zur Verfügung gestellten Umkleideschrank begründet keinerlei Pflichten
des GBZ im Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Dies gilt für den Fall einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GBZ oder deren Mitarbeiter.
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§ 18
Das GBZ erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Klienten (zusätzlich Formular Nutzung
der Fotografien / des Aufnahmematerials), einschließlich seines Fotos, ausschließlich im Rahmen
der Bestimmungen des Datenschutzrechts Deutschlands, soweit dies im Rahmen der
Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
§ 19
Bei Betreten und Verlassen des GBZ werden Datum, Uhrzeit und Name des Klienten erfasst und
gespeichert. Diese Daten dienen ausschließlich der Überwachung der unbefugten Nutzung und werden
sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. Im Einzelnen weisen wir den
Klienten über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten hin.
§ 20
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB können durch Angebot des GBZ und der Annahme des
Klienten vereinbart werden. Das Angebot von GBZ erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen
Änderungen. Schweigt der Klient auf das Angebot des GBZ oder widerspricht er nicht innerhalb von
6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und
die Änderungen werden wirksam, sofern des GBZ den Klienten in der Änderungsmitteilung
ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Klient fristgerecht dem Angebot,
läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
§ 21
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt.
§ 22
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses
Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
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Hausordnung
Stand: 15.06.2015
Des LUFTStrong Gesundheits- und Bewegungszentrums Pforzheim GbR
Wir werden uns bemühen, unseren Klienten den Aufenthalt in unserem Studio so
angenehm wie möglich zu gestalten. Die nachfolgende Hausordnung soll
sicherstellen, dass der gepflegte Charakter unseres LUFTStrong Gesundheitsund Bewegungszentrums GbR im Interesse aller Klienten erhalten bleibt. Wir
bitten daher freundlichst um Beachtung.
1. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer
Trainingsbekleidung sowie mit Trainingsschuhen gestattet.
2. Aus hygienischen Gründen soll im Trainingsbereich ein Handtuch benutzt
werden.
3. LUFTStrong GBZ GbR kann keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen,
Schmuck, Geld sowie Kleidung übernehmen.
4. Die Klienten sind an Weisungen der Trainer gebunden. Die beweglichen
Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch an
den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
5. Das Training selbst soll in ruhiger Atmosphäre ablaufen.
6. Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der
sie verursacht hat.
7. Die Umkleideräume sollten sauber verlassen werden.
8. Kritik und Anregungen sind bitte sofort an die verantwortlichen
Trainer weiterzuleiten. Im Sinne einer stetigen Verbesserung, wollen
wir unseren Klienten einen optimalen Service bzw. Dienstleistung
bieten.
Datum:____________________________________________
Unterschrift: ____________________________________
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