direkt - VTG – Verband Thurgauer Gemeinden

85
August 2015
Politik
Gemeindeaufsicht in Graubünden
1
Politik
Gemeindeaufsicht im Thurgau 5
Gemeindeaufgaben
Im Spagat zwischen Pflicht und Kür
6
Soziales
Offene Kinder- und Jugendarbeit 7
Kultur
Kantonsübergreifender Kulturverein
8
1
Soziales
Freiwilligenarbeit9
Finanzen
Internes Kontrollsystem
11
Weiterbildung
Verwaltungsökonom/in Thurgau
Seminar für neue Gemeindepräsidien
12
13
Sicherheit
150 Jahre organisierte Feuerwehren
14
VTG-Intern
Sekretariat neu besetzt
15
Im Übrigen
Weiterbildungsangebote
Agenda
Das gibt‘s nur bei uns!
16
Fusion in Kraft (ab 2005)
KOMMENTAR
Ein Blick über den eigenen Gartenzaun
erweitert den Horizont. Genau dies tut
Beatrix Kesselring in dieser Ausgabe
mit ihrem Bericht über die Tätigkeit des
Amtes für Gemeinden des Kantons Graubünden. Bekannt ist, dass die Bündner
Gemeinden eine ebenso hohe Autonomie
besitzen wie die Thurgauer, dies trotz der
kantonalen Aufsichts-, Revisions- und
Beratungsstelle. Unser Kanton ist bekannt für eine schlanke Verwaltung, und
das soll auch so bleiben! Ich sehe aktuell
keine Notwendigkeit eines Amtes für Gemeinden im Kanton Thurgau, denn einige
Dienstleistungen und Hilfestellungen
bietet der VTG seinen 80 Mitgliedern in
ausgewählten Fachgebieten an. Zur Stärkung der Gemeinden und anstelle eines
kantonalen Amtes für Gemeinden könnte
ich mir hingegen vorstellen, Diskussionen
über den Ausbau der Dienstleistungen
des VTG zu führen.
Fusion beschlossen
Konkret laufende Projekte
Quelle: Amt für Gemeinden Graubünden
Gemeindeaufsicht im
Kanton Graubünden
Verschiedene Kantone betreiben ein «Amt für Gemeinden», das
Aufgaben im Zusammenhang mit der Gemeindeaufsicht wahrnimmt.
Die Zuteilung dieser Ämter ist ebenso unterschiedlich wie das Angebot
ihrer Dienstleistungen. Im Kanton Graubünden ist das Amt für
Gemeinden beim Departement für Finanzen und Gemeinden angesiedelt, während im Thurgau dasjenige Department für die Aufsicht
zuständig ist, dessen Sachbereich betroffen ist. Im Interview mit
lic. iur., RA Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden Graubünden,
gewährt dieser einen interessanten Einblick in seinen Tätigkeitsbereich.
Kurt Baumann, Präsident VTG
Politik ...weiter auf Seite 2
Politik Gemeindeaufsicht in Graubünden
Team Amt für Gemeinden Graubünden
2
Beatrix Kesselring (BK): Im Gegensatz
zum Kanton Thurgau gibt es in Graubünden das Amt für Gemeinden, das gestützt
auf Verfassung und Gemeindegesetz
Aufgaben im Rahmen der Gemeindeaufsicht erfüllt. Mit welchen Kernaufgaben
befasst sich Ihre Dienststelle?
Thomas Kollegger (TK): Das Amt für Gemeinden (AfG) setzt sich in erster Linie für
starke und autonome Bündner Gemeinden
ein. Diese Aufgabe versuchen wir durch eine
hohe Dienstleistungsqualität zu erfüllen. In
erster Linie sind wir also Partner der Gemeinden. Etwas «verwaltungstechnisch» formuliert
lenken wir die Geschicke unserer Gemeinden
durch eine zweckmässige Aufsicht über die
Gemeinden und deren Verbindungen, durch einen wirkungsvollen Finanzausgleich und eine
zukunftsgerichtete Gemeindereform. Aufsicht,
Finanzausgleich und Gemeindereform stellen
unsere Produktegruppen gemäss wirkungsorientierter Verwaltungsführung dar. Die Aufsicht, welche in unserem sektoralpolitischen
Verantwortungsbereich liegt, bezieht sich im
Wesentlichen auf die Gemeindefinanzen sowie auf die Funktionsfähigkeit der Institution
Gemeinde.
enorm vielfältig. Dieser Vielfalt wird ein funktionierender Föderalismus am besten gerecht.
So ist der Kanton stolz auf seine Gemeinden
und misst der Gemeindeautonomie seit je her
eine hohe Bedeutung zu. Nicht ausschliesslich,
aber mindestens teilweise, ist dies mit der historischen Entwicklung unseres Staatswesens
erklärbar. Gemeindeautonomie ist für uns
gelebte Realität. Starke Gemeinden – starker
Kanton! Diesen föderalistischen Gedanken gilt
es zu stärken.
BK: Ein umfangreiches Angebot von
Tätigkeiten und Dienstleistungen! Wie
ist das Amt für Gemeinden in personeller
Hinsicht aufgestellt?
TK: Das AfG verfügt über 1150 Stellenprozente, die sich auf sechs Gemeindeberater/Revisoren, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter,
den Leiter Gemeindeaufsicht, einen Leiter Projekte (mein Stellvertreter und Stabsmitarbeiter) sowie das Sekretariat verteilen. Faktisch
handelt es sich um eine Matrixorganisation,
da alle Mitarbeitenden für alle drei Produktegruppen tätig sind.
BK: Kurz nach Amtsantritt im 2008 haben
Sie folgende Aussage gemacht: «Die
Gemeindeautonomie wird regelrecht zelebriert und objektiv betrachtet vielfach
lediglich idealisiert. Spätestens dann
wird der Begriff der Gemeindeautonomie
überstrapaziert, wenn die Formen interkommunaler Zusammenarbeit bei der
Erfüllung elementarer Gemeindeaufgaben (z.B. Feuerwehr, Schule, Forstwesen)
überhand nehmen, sprich: das Eingehen
von Zweckverbänden nicht mehr die
Ausnahme, sondern die Regel darstellt.»
Was hat sich bezüglich Gemeindefusionen in den vergangenen Jahren getan?
TK: Es ist erfreulich festzustellen, dass die
Gemeinden die Zeichen der Zeit erkannt und
an der Stärkung der Institution gearbeitet haben. Die Zahlen sind denn auch eindrücklich:
Verfügte der Kanton im Jahr 2008 über 203
Gemeinden, so werden es im kommenden
Jahr noch 114 sein. Aus dem Reformprozess
hervor gehen stärkere, wesentlich autonomere Gemeinden. Der Föderalismus wird damit
gestärkt.
Das Berggebiet steht vor grossen Herausforderungen. Um diese meistern zu können,
sind starke Gemeinden eine wesentliche Voraussetzung.
BK: Als ehem. Gemeindepräsident der
Berggemeinde Alvaneu sind Ihnen die
Bedürfnisse, aber auch die zunehmenden
Herausforderungen kleinerer Gemeinden
bestens bekannt. Wie schätzen Sie den
Stellenwert der Gemeindeautonomie im
Kanton Graubünden ein?
TK: Der Kanton Graubünden ist in geografischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht
BK: Welche Unterstützung bietet das Amt
für Gemeinden hinsichtlich Gemeindefusionen?
TK: Das AfG berät und begleitet die Gemeinden im Fusionsprozess. In der Regel
wirken wir in den Arbeitsgruppen mit, leisten
Beratung in fusionsrelevanten Fachfragen (z.B.
Finanzen, Bürgergemeinde, Landwirtschaft,
Schule, Forstwesen, Namensgebung usw.),
arbeiten mit den externen Beratern mit, klären
die kantonalen Leistungen im Falle des Zusammenschlusses (Förderbeitrag) und unterstützen
die Gemeinden bei der Kommunikation und Information. Nach erfolgter Abstimmung unterstützen wir die Gemeinden bei der Umsetzung
und bieten in dieser Übergangsphase auch an,
die Revision vorzunehmen. Diese Dienstleistungen werden kostenlos erbracht.
BK: Zu Ihren Hauptaufgaben zählt die
Beurteilung allgemeiner Verwaltungsrechtsfragen und die Beratung der
Gemeinden. Vermitteln Sie – als Aufsichtsstelle der Gemeinden – auch bei
Streitigkeiten in Gemeindebehörden und
wenn ja, nach welchem Vorgehen?
TK: Es kommt glücklicherweise äusserst
selten vor, dass die Gemeinden Streitigkeiten
nicht aus eigener Kraft lösen können. Jedoch
wissen wir alle aus eigener Erfahrung, dass es
manchmal Unterstützung von aussen braucht.
Durch Beratung, Moderation und Mediation
versuchen wir, unterstützend und helfend zu
wirken.
BK: Gemäss Gemeindegesetz kann die
Regierung Graubündens eine Gemeinde
unter zeitweilige Kuratel stellen. Welche
Missstände müssen vorliegen, dass eine
solch eingreifende Massnahme angeordnet wird?
TK: Eine solche einschneidende Massnahme kann dann zum Zuge kommen, wenn eine
Gemeinde aller Anstrengungen zum Trotz nicht
mehr in der Lage ist, auf Dauer ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, d.h. wenn die
Gemeinde ihre Handlungsfähigkeit verloren
hat. Mit der Einsetzung eines Kurators oder
einer Kuratelkommission erfolgt ein grosser
Eingriff in die Gemeindeautonomie. Deshalb
untersteht die Aufsicht dieser Massnahme der
Regierung. Solche Konstellationen kommen
glücklicherweise äusserst selten vor. Bevor
ein Kurator eingesetzt wird, sind zudem verhältnismässigere Massnahmen zu treffen. Der
Respekt vor der Gemeindeautonomie gebietet
es, das Verhältnismässigkeitsprinzip hoch zu
halten. So erweist sich z.B. der Einsatz eines
Regierungskommissärs als mildere, zielführende Massnahme.
BK: Gemeindeaufsicht – das tönt vom
Begriff her schon nach Beobachtung und
Kontrolle. Wie spüren die Gemeinden
diese Aufsicht im Alltag?
TK: Das ist unterschiedlich. Regelmässige
Kontakte pflegen wir zu allen Gemeinden. Wo
die Finanzlage kritisch ist, auf eine kritische
Situation hin steuert oder wo es institutionelle
Schwierigkeiten gibt, ist der Austausch intensiver. Bei einigen Gemeinden sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, sie enger zu begleiten,
Entscheide rascher zu hinterfragen und die
Rechnung zu revidieren. Diese meist präventiven Massnahmen sind aus der speziellen
Situation heraus gerechtfertigt.
Alle Gemeinden haben uns ihre Jahresrechnung einzureichen, welche wir anhand
der anerkannten Kennzahlen auswerten. Wir
erstellen daraus eine Gemeindefinanzstatistik
und veröffentlichen diese auf unserer Homepage. Diese Dienstleistung wird nicht nur von
den Gemeinden geschätzt.
BK: Der Kanton Graubünden umfasst
125 Politische Gemeinden, davon
profitieren 45 Gemeinden vom direkten
Finanzausgleich. Ist die Aufsicht bei den
finanzausgleichsberechtigten Gemeinden aufwändiger als bei den anderen
Gemeinden und wenn ja, weshalb?
TK: Hier stehen wir vor einem grundsätzlichen Wechsel. Die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung statuierte eine
besondere Finanzaufsicht für Gemeinden im
Finanzausgleich. Mit dem Wechsel auf den
neuen Ressourcen- und Lastenausgleich per
2016 entfällt das aufsichtsrechtliche Regelwerk der bisherigen Finanzausgleichsgesetzgebung. Es gehören neu sämtliche Gemeinden
zum Finanzausgleich – entweder als Geberoder als Nehmergemeinden. Ab 2016 wird
die Aufsichtskonzeption deshalb angepasst.
Auch die neue Konzeption vermeidet einen
ordnungspolitisch unerwünschten Interventionismus. Es muss aber möglich sein, im Bedarfsfalle die kommunalen Behörden beratend
zu unterstützen, in unvermeidbaren Fällen auf
geeignete Weise zu intervenieren oder gar Ersatzmassnahmen anzuordnen.
BK: Die ganze Schweiz ist von der
Umstellung auf HRM2 betroffen. Wie
ist diesbezüglich der Stand im Kanton
Graubünden und inwieweit ist das Amt
für Gemeinden involviert?
TK: Der Kanton selber stellte per Rechnungsjahr 2013 seinen Finanzhaushalt auf
HRM2 um. Gleichzeitig starteten fünf Pilotgemeinden mit dem neuen Rechnungsmodell.
Die Erfahrungen sind in Praxisempfehlungen
und Vorlagen eingeflossen, welche den anderen Gemeinden nun zugutekommen. Diese
haben bis im Jahr 2018 Zeit, auf den neuen
Rechnungslegungsstandard umzustellen. Das
AfG stellt sein fachliches Wissen bei der Umsetzung von HRM2 zur Verfügung.
BK: Wie muss ich mir die Zusammenarbeit zwischen den Bündner Gemeinden
und dem Amt für Gemeinden vorstellen?
Ist sie partnerschaftlich und konstruktiv
oder eher feindlich?
TK: Klar partnerschaftlich! Ich möchte dies
am Beispiel von HRM2 aufzeigen: Es gab kaum
Opposition bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, im Gegenteil: die Gemeinden lieferten konstruktive Beiträge. Zahlreiche
Gemeinden wollten als Pilotgemeinden an vorderster Front mitmachen. Auch darf erwartet
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werden, dass innert der gesetzlichen Frist alle
Gemeinden HRM2 eingeführt haben werden.
Das Vertrauen, das uns die Gemeinden entgegenbringen, muss man sich verdienen. Gerade
in einem so vielfältigen Kanton wie Graubünden ist es eine Grundvoraussetzung, dass man
die konkreten Verhältnisse kennt. Es gibt aber
keine Regel ohne Ausnahme. Auch wir sind
manchmal aufgefordert, hoheitlich oder eben
«aufsichtsrechtlich» einzuschreiten. Aber auch
dies versuchen wir in kommunikativ einwandfreier Art und argumentativ untermauert zu
tun.
BK: Ganz herzlichen Dank Herr Kollegger
für Ihre Bereitschaft, uns das Amt für
Gemeinden des Kantons Graubünden
vorzustellen!
lic. iur., RA Thomas Kollegger,
Leiter Amt für Gemeinden GR
[email protected]
Beatrix Kesselring, Geschäftsleiterin VTG
[email protected]
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4
Politik Gemeindeaufsicht im Thurgau
Amt für Gemeinden:
Das «fehlende Amt» im Thurgau
Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen gibt es im Thurgau kein
Amt für Gemeinden. Es stellt sich die Frage, was dieses «fehlende
Amt» für die Gemeinden bedeutet. Sind die Gemeinden deswegen
freier? Fehlt die Kontrolle? Oder fehlt umgekehrt die Unterstützung
der Gemeinden durch den Kanton? Der Thurgau erwartet starke und
autonome Gemeinden, die ihre Aufgaben eigenständig erfüllen und
ihre Finanzen im Griff haben. Die Gemeinden erhalten, wenn nötig,
aber auch Unterstützung durch den Kanton.
Gemeindeautonomie und
Gemeindeaufsicht
Die Gemeindeautonomie gemäss Paragraf
59 der Kantonsverfassung garantiert den Gemeinden Selbstbestimmung bei ihrer Organisation. Sie wählen ihre Behörden, stellen ihr
Personal an, führen ihren Finanzhaushalt und
erfüllen ihre Aufgaben selbständig.
Die Oberaufsicht liegt beim Regierungsrat, was primär dadurch zum Ausdruck kommt,
dass die Gemeindeordnung der Genehmigung
durch den Regierungsrat unterliegt. Die eigentliche Aufsicht ist delegiert und liegt gemäss Paragraf 52 des Gemeindegesetzes bei
jenem kantonalen Departement, dessen Sachbereich betroffen ist. Im Allgemeinen liegt die
Aufsicht beim Departement für Inneres und
Volkswirtschaft (DIV).
Vergleich mit Graubünden
Der Kanton Graubünden führt ein Amt für
Gemeinden mit 1‘150 Stellenprozenten. Verglichen mit der Zahl der Gemeinden bzw. mit der
Bevölkerungszahl müsste ein Thurgauer Amt
für Gemeinden 800 bis 1‘500 Stellenprozente
umfassen. Davon ist der Thurgau sehr weit
entfernt! Im DIV sind überhaupt keine Stellenprozente für diesen Bereich ausgeschieden.
Die Funktion wird vom Generalsekretär des
DIV praktisch «nebenbei» wahrgenommen,
gelegentlich unterstützt vom Rechtsdienst.
Daneben stehen in der Finanzverwaltung 120
Stellenprozente für die Bereiche Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen zur
Verfügung.
Wer ersetzt das «fehlende Amt»?
Im Vergleich zu Graubünden fehlt dem
Thurgau also ein Amt für Gemeinden mit mindestens sechs Vollzeitstellen. Die Frage stellt
sich, wie dieser Unterschied begründet ist,
was dieses Manko bedeutet und wie es allenfalls kompensiert werden kann.
1. Der Thurgau hat Ende des letzten Jahrhunderts eine umfassende Gemeindereorganisation durchgeführt und die Zahl der Gemeinden um mehr als die Hälfte reduziert. Seither
sind 80 Politische Gemeinden verfassungsmässig garantiert. Weitere Fusionen müssten
von den Gemeinden selbst ausgehen, sonst
sind sie politisch chancenlos. Eine kantonale
Führung von Fusionsprojekten besteht nicht
und wäre personell auch gar nicht möglich.
2. Die Thurgauer Gemeinden sind grundsätzlich in der Lage, ihre Aufgaben selbständig zu erfüllen. Sie stehen finanziell gut da
und konnten ihre Ämter immer besetzen. Die
durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Gemeinde liegt bei rund 3‘300, immerhin etwa
doppelt so hoch wie im Kanton Graubünden.
3. Vergleiche zeigen, dass die Gemeindeautonomie im Thurgau wohl stärker ausgeprägt ist als in jedem anderen Kanton. Damit
besteht aber auch die Erwartung, dass die Gemeinden nicht nur von ihren Freiheiten profitieren, sondern ihre Probleme auch selbst lösen.
Sie sollen nicht erwarten, dass ihnen immer
gleich der Kanton zu Hilfe kommt.
4. Die Finanzverwaltung unterstützt die
Gemeinden insbesondere bei der Umstellung des Finanzhaushaltes auf HRM2. Für
5
die Führung des Gemeindehaushaltes stellt
der Kanton ein Handbuch zur Verfügung. Die
Gemeindehaushalte stehen aber nicht unter
kantonaler Aufsicht und die Finanzverwaltung
führt auch keine Revisionen bei den Gemeinden durch.
5. Trotz hoher Gemeindeautonomie hat
der Kanton durchaus aufsichtsrechtliche Möglichkeiten. Er kann einer Gemeinde Weisungen
erteilen, wenn ein rechtswidriger Zustand besteht oder wesentliche öffentliche Interessen
verletzt sind. Wenn dies nicht genügt, kann
das Departement auch ersatzweise Anordnungen treffen. Vor einem solchen Schritt ist der
Gemeinde jedoch Gelegenheit zu geben, die
Mängel von sich aus zu beheben (Paragraf 54
des Gemeindegesetzes).
Zusammenfassend kann man sagen, dass
der Kanton Thurgau die Aufsicht über die
Gemeinden auf das Nötigste beschränkt. Zu
erwähnen ist aber auch die ausgezeichnete
Zusammenarbeit mit dem VTG, welche bei
spezifischen Fragestellungen und im Zusammenhang mit Weiterbildungen immer wieder
zum Tragen kommt. Ein gewisser Aufwand für
den Kanton bleibt dennoch, beispielsweise zur
Prüfung der Gemeindeordnungen bei Totaloder Teilrevisionen. Es vergeht auch kein Tag
ohne telefonische Fragen aus den Gemeinden
oder der Bevölkerung. Grosser Aufwand kann
entstehen, wenn das Departement bei Konflikten in Gemeindebehörden um Vermittlung
angefragt wird. Hier ist aber Zurückhaltung
angezeigt, weil die Ressourcen fehlen und
weil das Departement auch als Rekursinstanz
zur Verfügung stehen muss.
lic. iur. Andreas Keller, Generalsekretär DIV
[email protected]
Gemeindeaufgaben Im Spagat zwischen Pflicht und Kür
6
Komfortaufgaben einer Gemeinde –
Spagat zwischen Pflicht und Kür
Gleich zwei lokalpolitische Entscheide aus dem Nachbarkanton
St. Gallen vom Juni dieses Jahres zeigen, wie skeptisch die
Bevölkerung bezüglich des «Wünschbaren» im Gegensatz zum
«Erforderlichen» ist. In Degersheim wird die Hallenbad-Initiative mit
296 Ja- zu 1‘147 Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Gemeinde
hat somit nach dem Volkswillen kein eigenes Hallenbad zu
betreiben. Ebenso verwirft der Souverän von Rorschacherberg das
3,5 Millionen-Projekt Seeufersteg mit 479 Ja zu 1‘716 Nein.
In den 70er-Jahren wurde in Degersheim die
Hallenbad AG gegründet, an der auch die
Gemeinde Degersheim beteiligt war. In der
Folgezeit musste die Gemeinde immer wieder
für Sanierungskosten einspringen. Um Synergien zu nutzen, wurde die Hallenbad AG 2009
komplett in die Politische Gemeinde integriert.
Das Bad belastete die Gemeinderechnung in
den vier Betriebsjahren mit 920‘000 Franken.
Über den genannten Zeitraum brachte der Badebetrieb Einnahmen von rund 280‘000 Franken, gegenüber Personal- und Sachkosten von
rund 1,3 Mio. Franken. Aufgrund notwendiger
Sanierungsarbeiten in der Höhe einer halben
Million beschlossen die Stimmberechtigten
die Schliessung des Bads im letzten Sommer.
Mittels einer Volksinitiative wurde die aktuelle
Volksabstimmung über eine Wiedereröffnung
des Hallenbads erzwungen.
Etwas anders liegt die Sachlage in Rorschacherberg. Der Seeufersteg galt als Alternative zu einem Seeuferweg, der seinerseits
den Landeigentümern mit Seeanstoss wiederum ein Dorn im Auge war. Diese gewannen –
unterstützt von den bürgerlichen Parteien –
mit der Gewissensfrage «Luxusprojekt für
Auswärtige bei roten Kantons- und Gemeinde­
finanzen?» die publizistische Oberhand. Diskussionsstoff war reichlich vorhanden. Insbesondere die Frage, wie weit draussen der Steg
zu liegen käme, bewegte sich zwischen «bundesgerichtlich berechtigten» 30 Metern und
eigentumsrechtlich unbedenklichen 80 bis 100
Metern. Den Phantasien, wie gut betuchten
Russinnen der Steg vor den in der Mang-Klinik
verschönerten Nasen gestellt werde, waren
kaum Grenzen gesetzt.
Pflichtaufgaben
Die Gemeinde erfüllt die wichtige Aufgabe, der Bevölkerung ein geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten. Sie hat alle
Pflichten zu erfüllen, die ihr durch eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen
übertragen sind und Aufgaben zu übernehmen,
welche sich aus der Gemeindeautonomie ergeben. Der intensive wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel fordert die Gemeinden
aber auch heraus. So zählt die Optimierung
von Standortfaktoren zu wichtigen Daueraufgaben.
In vielen Gemeinden stehen daher die
Bestrebungen nach einer günstigen Steuersituation im Widerspruch zu wünschbaren
Investitionen in attraktive Angebote, was insbesondere das Freizeitverhalten, Sport, Kultur
oder auch ökologische Optimierungen ausmachen.
Wünschbares soll vom Notwendigen unterschieden werden. Dazu ein weiteres Beispiel: Mit einem Mobility-Angebot kann sich
eine Gemeinde als umweltbewusst profilieren
und sogar den einen oder anderen Zuzüger gewinnen. Weil das Mobility-Auto in Birmenstorf
nicht genug oft benützt wird, überlegt sich die
Gemeinde, das Angebot aufzulösen. Anders
als viele Gemeinden hat Birmenstorf mit Mobility nämlich eine Umsatzgarantie vereinbart;
12‘000 Franken muss ein Mobility-Auto dort
jährlich generieren. Wird dieser Wert nicht
erreicht, muss die Gemeinde die Differenz zahlen. Jährliches Defizit für Birmenstorf: 6‘000
Franken!
Interkommunale Zusammenarbeit
bei «Luxusprojekten»
Sollten diese Zeilen nun einen negativen Touch für den «Kürlauf» einer Gemeinde
vermitteln, wäre das falsch. Die Leistungen,
die sportliche und kulturelle Institutionen erbringen sowie das Ansinnen, unsere Umwelt
zu schützen, sind unermesslich gross und
monetär nicht einfach zu beziffern. Tatsache
ist jedoch, dass wir Gemeinden kennen, die
trotz hohem Steuerfuss keinen Spielraum für
wünschbare Investitionen haben. Kürzungen
für laufende Ausgaben in diesen Bereichen
können anlässlich der Budgetberatungen nicht
ausgeschlossen werden; Aboverbilligungen
werden restriktiv angewendet, Beiträge an
Vereine halbiert und Mitgliedschaften bei Museen gestrichen. Zur Einnahmenoptimierung
werden Mieten für Räume und der Glacépreis
am Schwimmbadkiosk erhöht.
Der Mangel an Infrastruktur und Angeboten vermindert die Attraktivität mit all ihren
Folgen. Um Gegensteuer zu geben, empfiehlt
sich eine intensive Zusammenarbeit mit Gemeinden, die eine Zentrumsfunktion aufweisen. Im Sinne der Nutzung aller Synergien
können auch diejenigen Gemeinden profitieren, deren finanzielle Ressourcen an Grenzen
stossen. Speziell in Sport und Kultur ist es
enorm wichtig, über die Gemeindegrenzen
hin­aus zu denken.
Armin Jungi, Stadtschreiber,
[email protected]
Soziales Offene Kinder- und Jugendarbeit
Positive Entwicklungen in der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Verein Thurgauer Offene Jugendarbeit (TOJA) hat seit 2012 eine
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau. TOJA ist Ansprechpartner für Themen und Anliegen rund um die Offene Jugendarbeit
und bietet Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Offener
Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der entsprechenden Konzeptentwicklung für Gemeinden und Träger.
Die Bestandesaufnahme 2014 zeigt eine
deutliche Professionalisierung der Offenen
Jugendarbeit im Kanton Thurgau im Vergleich
zu 2007/2008. Zudem profitieren die Jugendarbeitenden direkt von regelmässigen Fachsitzungen, Informationen, Weiterbildungen,
Projekt- und Fachgruppen sowie Beratungen
zu Themen im Bereich der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit.
Positive Entwicklung
Seit 2007/2008 haben sämtliche Fachstellen konkrete Arbeitskonzepte erstellt, und die
Zahl der fachlich ausgebildeten Jugendarbeiter/innen sowie die Angebote haben deutlich
zugenommen.
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Vermehrt wird durch niederschwellige
Beratungen dem grossen Bedürfnis der Kinder
und Jugendlichen Rechnung getragen, ohne
Hemmschwelle unverbindlich Zugang zu Informationen und spontanen Beratungen zu erhalten. Dadurch wird auch die grosse Chance der
Früherkennung und Frühintervention genutzt.
Jugendarbeit wird zunehmend auch im öffentlichen Raum umgesetzt, sodass diese Lücke im Netz der Kinder- und Jugendförderung
immer mehr geschlossen wird. Dies führt zur
positiven Entwicklung, dass Jugendliche ausserhalb der Jugendzentren und -treffs ebenfalls erreicht werden.
Deutlich erkennbar ist die steigende
Nachfrage von jüngeren Personen. Waren
7
früher die Angebote erst im Oberstufenalter
selbstverständlich, so zeigt sich heute eine
weitere Zielgruppe im Altersbereich der Mittelstufe und teilweise auch Unterstufe.
Weitere Ausbauschritte sind nötig
Die Stellenprozente für Jugendarbeiter/
innen in den Thurgauer Gemeinden steigen
hingegen nur langsam. Die Empfehlung des
Dachverbandes Schweiz liegt bei 20 Stellenprozenten pro 1‘000 Einwohner/innen.
Erfreulich ist, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu neuen Jugendzentren
oder Jugendtreffs kam, wie beispielsweise in
Kreuzlingen, Ermatingen oder kürzlich beim
«jugendWerk» in Weinfelden.
Die Broschüre «Bestandesaufnahme»
kann beim Verein TOJA digital oder gedruckt
angefordert werden. Zudem ist sie auf der
Homepage der Fachstelle für Kinder-, Jugendund Familienfragen unter «Publikationen/
Download» zu finden.
Brigitta Spälti, Vereinspräsidentin TOJA
[email protected]
Kultur Kantonsübergreifender Kulturverein
8
ThurKultur: 21 Gemeinden –
zwei Kantone – ein Verein
Für Kulturschaffende, Kulturveranstalter und die Bevölkerung in der
Region Hinterthurgau, Wil – Fürstenland und Untertoggenburg war
der 10. November 2011 ein bedeutender Tag: Dann nämlich wurde
der Verein ThurKultur gegründet. Er ist der erste grenzüberschreitende Kulturverein der Kantone Thurgau und St. Gallen.
Unabhängig vom Verein Regio Wil (früher Interkantonale Regionalplanungsgruppe IRPG),
aber angelehnt an dessen Gebiet, wird der
Bereich Kultur und Kulturförderung in der kantonsübergreifenden Region vom Verein ThurKultur getragen. Die Interessen und Aufgaben
des ehemaligen Pioniervereins Kultur Südthurgau werden unter einem neuen Namen und
grösserem Einzugsgebiet im Verein ThurKultur
weitergeführt.
ThurKultur versteht sich nicht nur als finanzieller Förderer, sondern auch als Netzwerk,
über das Kulturschaffende und -veranstalter
mit den Gemeinden sowie Wirtschaftsvertretern in Kontakt treten und sich austauschen können. In den Kantonen St. Gal­
len
und Thurgau bestehen bereits je vier Kulturvereine. ThurKultur ist der erste, der sich über
zwei Kantone erstreckt.
Zweck und Organisation
Die Statuten beschreiben den Zweck des
Vereins als eine partnerschaftliche Kulturförderung der politischen Gemeinden der Regio
Wil und der Kulturämter der Kantone St.Gallen
und Thurgau im Verbund mit Kulturschaffenden und Kulturveranstaltenden sowie Dritten.
Alimentiert wird der Verein von 21 Mitgliedgemeinden mit einem Franken pro Einwohner/
in, einem Zuschuss in gleicher Höhe aus den
Mitteln der Lotteriefonds der Kantone Thurgau und St. Gallen, den Jahresbeiträgen der
übrigen Mitglieder sowie freiwilligen Zuwendungen von Kulturinteressierten. 14 dieser 21
Mitgliedsgemeinden sind Thurgauer Gemeinden. Das Vereinsgebiet reicht von Aadorf (TG)
ganz im Westen bis nach Oberbüren (SG) ganz
im Osten der Region. Die Mitgliedschaft steht
Politischen Gemeinden, Kulturschaffenden
und -veranstaltenden sowie Kulturfördernden
und -institutionen offen. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf rund
240‘000 Franken.
Fünf Gemeindevertreter/innen (zwei Thurgauer und drei St. Galler) und vier Kulturschaffende (je zwei Thurgauer und St. Galler) bilden
den Vorstand von ThurKultur. In monatlichen
Gesuchsgruppen-Sitzungen werden die eingehenden Anträge bis maximal 9‘999 Franken
geprüft und beurteilt. Gesuche mit höheren
Beitragssummen liegen in der Zuständigkeit
des jeweiligen Kulturamtes. Im Jahr 2014 sind
rund 170 Anfragen für eine finanzielle Unterstützung bei der Geschäftsstelle eingegangen.
Kantonsübergreifende Ausstrahlung
ThurKultur ist eine sinnvolle Lösung mit
viel Potenzial, das zeigen bereits bestehende, vergleichbare Organisationen in anderen
Regionen des Kantons St. Gallen wie zum Beispiel Südkultur im St. Galler Oberland, Kultur
Toggenburg, die Rheintaler Kulturstiftung oder
im Kanton Thurgau der Verein Kultursee in der
Region Kreuzlingen oder der Kulturpool der
Regio Frauenfeld. Der Wirkungskreis für Kulturschaffende in der Region wird vergrössert,
zumal Kultur keine politischen Grenzen kennt.
Der Zusammenschluss im kulturellen Bereich
ist zudem ein Beitrag, sich mit der Region zu
identifizieren und diese als Einheit zu leben
und zu erleben.
Gut verankert
Der Verein ThurKultur ist mittlerweile gut
in der Region verankert. Seine Arbeit wird sowohl von den Kulturschaffenden als auch von
den Mitgliedsgemeinden sehr geschätzt. Seit
der Gründung des Vereins Ende 2011 konnten
einige Steine ins Rollen gebracht werden.
Dazu zählen:
– Erarbeitung von Kulturleitsätzen
– Evaluation durch die Zürcher Hochschule
für angewandte Wissenschaften (ZHAW)
– Professionalisierung der Geschäftsstelle
(Einführung einer Datenbanklösung)
– Mitgliederversammlung als Event lanciert
Kultur sichtbar machen
Im Mittelpunkt der Bestrebungen stehen
zurzeit die Sichtbarmachung der Kulturangebote in der Region und die vertiefte Vernetzung der Kultur mit den politischen Gremien.
In einem Kreativ-Workshop mit den St. Galler
Aktionskünstlern Patrik und Frank Riklin hat
sich der Vorstand auf die Suche gemacht, wie
sich die Kultur in der Region für alle nachhaltig
sichtbar machen lässt. Zugleich wird die Vernetzung mit den Kulturverantwortlichen in den
Gemeindebehörden auf eine institutionelle
Ebene geführt, um die Verankerung der Kultur
weiter zu festigen. In der Junisession hat der
St. Galler Kantonsrat für diese und weitere Bestrebungen einen sogenannten Aufbaukredit
in der Höhe von 70‘000 Franken gesprochen.
Hans Suter, Präsident ThurKultur
[email protected]
Soziales Freiwilligenarbeit
Engagement im Verein braucht
den richtigen Rahmen
9
Ohne freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Vereinen
und Bürgerinitiativen würde das sportliche, kulturelle und soziale
Gemeindeleben weitgehend fehlen. Entscheidende Faktoren für die
Lebensqualität in der Gemeinde wären unbezahlbar. Was braucht
es, damit sich Motivation zum Engagement entfalten kann?
Nachlassendes Engagement?
Viele Gemeinden stellen fest, dass die
Bereitschaft zu freiwilligem Engagement zurückgeht. Begründet wird dies oft mit einem
gesellschaftlichen Wertezerfall: Vor allem jüngere Leute fühlten sich der Gemeinschaft nicht
mehr verpflichtet, wollten sich nicht binden
und deshalb keine Verantwortung übernehmen. Sind wir dieser Entwicklung ohnmächtig
ausgeliefert, brauchen wir deshalb eine allgemeine Dienstpflicht, wie Avenir Suisse vorschlägt? Oder finden wir Handlungsmöglichkeiten, wenn wir den Problemen der Vereine
auf den Grund gehen?
Die gesellschaftliche Verpflichtung steht
bei den Motiven für freiwilliges Engagement
an letzter Stelle, wie der Schweizerische Freiwilligenmonitor zeigt. Die ersten Plätze belegen persönliche Befriedigung, Mitbeteiligung
und Gesellschaft. Man möchte Spass haben
an einer sinnvollen Tätigkeit, man möchte
etwas bewegen können und mit anderen
Menschen zusammenkommen. Bekunden Vereine Mühe, Interessierte zu finden oder ihre
Mitglieder zur Übernahme von Verantwortung
zu bewegen, helfen moralische Appelle und
Klagen oft nicht weiter. Lohnen kann sich aber
die selbstkritische Analyse, wie weit sich der
Verein gesellschaftlichen Veränderungen genügend angepasst hat.
Motive erkennen statt motivieren
Eine einfache Umkehrung kann schon viel
Bewegung bringen: Statt «Wie motivieren wir
Menschen zu freiwilliger Tätigkeit?» heisst
es dann «Ermöglichen wir, was Menschen zu
freiwilliger Arbeit motiviert?» Spass hat, wer
eine Tätigkeit verrichtet, der er gewachsen
ist, die ihn interessiert, die ihn bereichert und
weiterbringt. Vielen macht es Spass, wenn sie
dies mit Gleichgesinnten zusammen tun und
dabei mit interessanten Menschen Austausch
pflegen können. Sinn erfährt, wer eigene Werte verwirklichen kann, Anerkennung erhält
und die Wirkung seines Tuns sieht. Ernst genommen fühlt sich, wer bei Entscheidungen
mitbeteiligt ist und damit Entwicklungen mitbeeinflussen kann.
demokratisch, aber echte Mitwirkung ist
ein wichtiges Motiv für Freiwillige.
– Ist der Zweck des Vereins weit genug?
Ermöglicht er Menschen mit unterschied lichen Begabungen und Interessen eine
befriedigende Mitarbeit? Sind die richtigen
am richtigen Ort tätig? Gibt es Raum für
neue, interessante Projekte?
– Muss man gleich Mitglied werden, oder
bietet der Verein auch zeitlich begrenzte
Mitarbeit an? Muss die Geselligkeit an die
juristische Vereinsform gebunden sein?
– Ist der Verein die dem Zweck am besten
entsprechende Form, oder wäre evt.
eine andere zu wählen (Genossenschaft,
GmbH...), weil die Komplexität der
Aufgaben ihn überfordert?
Sich dem Wandel stellen
Aus verschiedenen Studien und vielen
Erfahrungen lässt sich ableiten, dass Vereine
unter starkem Veränderungsdruck stehen und
sich rechtzeitig mit dem Wandel befassen sollten. Dazu einige Fragen als Anregung:
– Ist der Verein offen für neue Personen,
Themen, Ideen, Kritik? Wird Mitwirkung
innerhalb des Vereins genügend zu gelassen, oder sollen die Mitglieder nur
die Beschlüsse des Vorstands abnicken?
Vereine funktionieren nicht per se
Angesichts der Bedeutung von Vereinen
ist es im Interesse der Gemeinden, entsprechende Entwicklungsprozesse zu unterstützen.
Dabei sollten nicht Vereinsstrukturen gefördert, sondern Beiträge an das Gemeindeleben
und gesellschaftliche Kooperationen gesprochen werden. Wünschbar wäre eine gezielte
Engagementspolitik der Gemeinde, die Vereine, Ehrenämter sowie informelle Freiwilligenarbeit einschliessen würde.
Prof. Martin Müller, Co-Leiter IFSA-FHS und
Experte OZG-FHS
[email protected]
10
Finanzen Internes Kontrollsystem
HRM2 und IKS: Ein nicht mehr
wegzudenkender Doppelpack
Im Thurgau ist die Umstellung auf die Rechnungslegung nach HRM2
bei den Pilotgemeinden bereits Realität. Die Vorgaben stützen sich
auf die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen
der Gemeinden vom 23. April 2013, welche neu Bestimmungen über
das IKS enthält. Darin wird die Exekutive beauftragt, notwendige
Massnahmen im Zusammenhang mit dem IKS zu treffen. Das Thema
IKS stand bisher im Schatten von HRM2 und soll nun mit diesem
Artikel ins Licht gerückt werden.
Das IKS umfasst gemäss Paragraf 54 RRV
Rechnungswesen der Gemeinden regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen. Die Exekutive trifft die notwendigen
Massnahmen, um das Vermögen zu schützen,
die zweckmässige Verwendung der Mittel
sicher­
zustellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Buchführung zu verhindern oder
aufzudecken sowie die Ordnungsmässigkeit
der Rechnungslegung und die verlässliche
Berichterstattung zu gewährleisten. Sie berücksichtigt dabei die Risikolage und das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Grösse der
Gemeinde. Das IKS erfüllt in erster Linie einen
Selbstzweck und stellt weiter sicher, dass die
Jahresrechnung ordnungsgemäss erstellt wird
und verlässliche Informationen liefert.
Abgrenzung IKS – Risikomanagement
Risikomanagement beinhaltet den Umgang mit allen Risiken, die aus den Führungsund den Durchführungsprozessen entstehen
können. Während die Führung die Realisierung
der generellen Ziele verfolgt, will das Risikomanagement als ein Bestandteil der Führung
eine Abweichung von diesen Zielen verhindern. Ein IKS besteht aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen
Massnahmen und Kontrollen zur Einhaltung
von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden,
die durch das eigene Personal oder böswillige
Dritte verursacht werden können. Ich empfehle
in Ergänzung zum IKS auch ein standardisiertes Risikomanagement in die Wege zu leiten.
Als Führungsinstrument bringt es wertvolle In-
puts einer langfristig angelegten Strategie.
Umfang, Ausgestaltung und Qualität
des IKS
Aus der RRV Rechnungswesen der Gemeinden gehen keine konkreten Aussagen
zum Umfang und zur Ausgestaltung des IKS
hervor. Das IKS ist den individuellen Gegebenheiten wie Grösse der Gemeinde, Komplexität
der Zusammenhänge und Art der Finanzierung
jedes einzelnen Gemeinwesens anzupassen.
Ein funktionierendes IKS hat die folgenden
formellen Voraussetzungen zu erfüllen:
– Das IKS hat in schriftlicher Form vorzu liegen und muss für Dritte nachvollzieh bar sein.
– Es ist den Risiken und dem Umfang der
Tätigkeiten anzupassen.
– Es muss allgemein bekannt sein.
– Es wird durch die Exekutive definiert und
umgesetzt.
Materielle Mindestanforderungen für
kleinere Gemeinden
Aus meiner Sicht sollten die folgenden
Elemente in einem IKS behandelt werden:
– In einem IKS-Reglement sind die Ver antwortlichkeiten zu definieren
– Es sind folgenden drei Ebenen abzudecken:
Gemeindeebene, Prozess-/Abteilungs ebene sowie IT-Kontrollen/Archivierung
und Daten
– Visumsregelungen sind zu erarbeiten
– Einführung eines generellen Vieraugenprinzips
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–Funktionentrennungen
– Definition des Abschlussprozesses/
Anforderungen an Abschlussordner
– Festhalten von Unterschriftenberechtigungen
Einzelunterschriften sind im Zahlungsverkehr ein «no go», auch bei kleineren Gemeinden. Auch im elektronischen Zahlungsverkehr
bedarf es einer sachgemässen Form der kollektiven Zeichnung. Für wesentliche Prozesse sind die Hauptrisiken zu erörtern und zu
definieren, mit welchen Schlüsselkontrollen
diese überwacht werden sollen. Es ist dann
festzulegen, wer wann die Schlüsselkontrollen
durchführt und wo die Kontrollen dokumentiert
werden.
Fazit
Das IKS ist grundsätzlich nichts Neues, da
in öffentlichen Organisationen häufig bereits
Kontrollen vorhanden sind. Allerdings ist das
IKS nur selten schriftlich dokumentiert und
die durchgeführten Kontrollen sind mangels
Protokollierung nur lückenhaft nachvollziehbar. Die Exekutive berücksichtigt bei der Implementierung des IKS die Verhältnisse in der
Gemeinde, die Risikolage, die Komplexität von
einzelnen Prozessen und das jeweilige KostenNutzen-Verhältnis. Es kann bereits mit relativ
geringem Kontrollaufwand relativ grosse Sicherheit gewährleistet werden. IKS und Risikomanagement sind als Führungsinstrumente
in der Privatwirtschaft etabliert und für viele
Nutzer/innen ist dieser Doppelpack nicht mehr
wegzudenken. Bei der Einführung des IKS und
des Risikomanagements gilt es die Chance zu
nutzen, nicht nur ein den Anforderungen des
Gesetzgebers genügendes System zu entwickeln, sondern die Weichen so zu stellen, dass
IKS und Risikomanagement Hand in Hand ein
zukunftsgerichtetes Führungsinstrument für
die Exekutive darstellen.
Peter Würmli, Partner OBT AG
[email protected]
Weiterbildung Verwaltungsökonom/in Thurgau
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Verwaltungsökonom/in Thurgau
am Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden
Im Frühjahr 2016 startet der Kaderlehrgang «Verwaltungsökonom/in
Thurgau» zum fünften Mal am Bildungszentrum Wirtschaft in Weinfelden. Der Lehrgang vermittelt den Absolventinnen und Absolventen in drei Semestern umfassende Kenntnisse moderner Verwaltungsführung. Er qualifiziert zur Übernahme von Führungsfunktionen
und zur gestaltenden Mitwirkung an einem nach modernen Grundsätzen kundenorientiert ausgerichteten Verwaltungsmodell.
Lehrgangsleiter René Walther beantwortet
Fragen zur neu konzipierten Ausbildung.
Herr Walther, wer besucht den Lehrgang
Verwaltungsökonom/in Thurgau?
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung von Kanton und Gemeinden, welche
anspruchsvolle Sach- und Führungsaufgaben
wahrnehmen oder solche anstreben und
sich dafür befähigen möchten. Der Lehrgang
bietet aber auch für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Non-Profit-Organisationen
oder verwaltungsnahen Organisationen wie
Verbände oder Vereine die Möglichkeit, sich
für entsprechende Aufgaben zu qualifizieren.
Typischerweise besuchen Personen zwischen
23 und 50 den Lehrgang. Aber auch für ältere
ist es eine gute Gelegenheit, sich für die letzte
Etappe des Berufslebens nochmals auf den aktuellsten Stand zu bringen.
Welche Voraussetzungen sollte man
minimal mitbringen?
Grundsätzlich werden der Abschluss einer
kaufmännischen Grundausbildung (oder einer
vergleichbaren Ausbildung) und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei
Jahren vorausgesetzt. Interessentinnen und
Interessenten, welche bereits mehrere Jahre
in der Verwaltung oder einer verwaltungsnahen Organisation tätig sind, erhalten ebenfalls
die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen. Im
Zweifelsfalle lohnt sich die Kontaktaufnahme
per E-Mail oder Telefon zur Klärung von offenen Fragen auf jeden Fall. Bestehen punktuelle
Defizite in den Vorkenntnissen, können diese
unter Umständen durch vorgängig oder parallel besuchte Kurse ausgeglichen werden.
Was sind die Schwerpunkte der
Ausbildung?
Der Lehrgang fördert das ganzheitliche
Denken und Handeln in komplexen Aufgabenstellungen. Er ist zwar breit gefächert, vermittelt aber konkretes Wissen und fördert das
praktische Handeln. So gehören Grundlagenfächer wie Organisationslehre, Betriebswirtschaftslehre, Recht, Volkswirtschaft genauso
zum Inhalt wie Projektmanagement und spezifische Themen der öffentlichen Verwaltung
und Politik. Wichtig ist uns die anwendungsorientierte Vernetzung der verschiedenen Bereiche.
Wie viel Zeit muss man neben dem
Unterricht für Hausaufgaben und
Übungen einrechnen?
Insgesamt beinhaltet der Lehrgang 516
Lektionen, die auf drei Semester verteilt sind.
Unterrichtet wird zweiwöchentlich jeweils
freitags und samstags den ganzen Tag. Je
nach Voraussetzungen der Teilnehmenden gestaltet sich der Lernaufwand unterschiedlich.
Er ist auf durchschnittlich zwei bis vier Stunden pro Woche anzusetzen. Vor den Prüfungen
kann sich dieser Aufwand erhöhen.
Welchen Profit zieht man aus der
Ausbildung?
Einerseits profitieren die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer persönlich durch die Erweite-
rung des Wissens und schaffen sich ein wichtiges und wirkungsvolles Netzwerk zu Dozierenden und Teilnehmenden. Absolventinnen
und Absolventen erarbeiten sich zusätzlich
eine ausgezeichnete Grundlage für die berufliche Weiterentwicklung. Auch die Arbeitgeber
profitieren wesentlich von den neu erlangten
Fähigkeiten.
Wo finden erfolgreiche Absolventinnen
und Absolventen ihren Platz im
Arbeitsmarkt?
Überall in der öffentlichen Verwaltung:
Gemeindepräsidien, Gemeindeschreiber/in,
Finanzverwalter/in, Bauverwalter/in, Leiter/in
Steueramt, Abteilungsleiter/in Kantonale Verwaltung. Weitere Berufsfelder sind aber auch
Non-Profit-Organisationen oder verwaltungsnahe Bereiche. So zum Beispiel als Projektleiter/in, Präsident/in oder Geschäftsführer/in
von Verbänden oder Vereinen.
Was würden Sie jemandem empfehlen,
der diesen Lehrgang in Angriff nehmen
möchte?
Auf Grund der zusätzlichen Belastung zum
Beruf sind die Lust am Lernen und die Einsatzbereitschaft unabdingbar. Es ist von Vorteil,
wenn das berufliche Umfeld die Absolventinnen oder Absolventen unterstützt. Dies sollte
im Vorfeld im Dialog geklärt werden. Natürlich
verbessert die Offenheit für Neues den Lernerfolg deutlich. Eine Ausbildung dieser Art sollte
letztlich auch Freude machen.
René Walther, Gemeindepräsident
und Hochschuldozent
[email protected]
Weiterbildung Einstiegsseminar für neue Gemeindepräsidien
Einstiegsseminar für neue
Gemeindepräsidenten/innen
Jeweils zu Beginn der neuen Legislatur organisiert der VTG für neue
Exekutivmitglieder Weiterbildungsangebote. Eines dieser Seminare
richtet sich an die Vorsitzenden der Gemeindebehörden, um diesen
den Einstieg hinsichtlich der neuen und im Vergleich zur Privatwirtschaft speziellen Führungsaufgaben zu erleichtern. An der am
29. Mai 2015 in Lipperswil durchgeführten Veranstaltung nahmen
rund zwanzig frisch gebackene Gemeindeoberhäupter teil.
Anfang Jahr definierten die Mitglieder des
Ressorts «Politik und Führung» gemeinsam mit
der Geschäftsleiterin die Schwerpunkte der
diesjährigen Behördenseminare, die der VTG
im Zusammenhang mit der neuen Amtsdauer
wieder für alle neu gewählte Behördenmitglieder anbietet. Rasch einig war man sich in
der Frage, das für die Gemeindepräsidenten/
innen vorgesehene Seminar unmittelbar vor
Amtsantritt bzw. die fachspezifischen Seminare für alle übrigen Gemeinderäte/innen im
Herbst 2015 – also nach ersten Gemeinderatssitzungs-Erfahrungen – durchzuführen.
Kursziele
Das Gemeindepräsidenten/innen-Seminar
hatte die Einführung in die neue Aufgabe, die
Vermittlung von Kernaufgaben, den Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmenden,
wesentliche Hinweise zu inhaltlichen und
formalen Aspekte wie auch zu möglichen Anlaufstellen zum Ziel. Nebst der Vorstellung des
VTG – Dienstleistungs-Drehscheibe der Thurgauer Gemeinden – wurde der Seminartag in
vier Themenblöcke eingeteilt.
Themen und Referenten
Als langjähriger und nach wie vor top
motivierter Amtsinhaber verstand es Walter
Sommer, Stadtpräsident Diessenhofen, ausgezeichnet, den neu Gewählten erste Tipps
und Tricks für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung mit auf den Weg zu geben.
Mit Bezug auf Weisheiten oder Aussagen
verschiedener Persönlichkeiten ermutigte er
die angehenden «Unternehmensführer/innen»
aber auch, vorwärts zu schauen, zu wagen und
nicht zu erstarren oder zu korrigieren. Flanieren im Paragrafenwald lautete das Referat von
Generalsekretär lic. iur. Andreas Keller. Er informierte über den Aufbau des Rechtssystems
und die wichtigsten kantonalen Rechtsgrundlagen, regte Diskussionen zu Fallbeispielen an
und beantwortete viele Fragen aus der interessierten Zuhörerschaft selbst während der
anschliessenden Mittagspause.
Passender hätte der Referent zum Thema
Kommunikation mit Andreas Netzle, ehem.
Chefredaktor der Thurgauer Zeitung und aktueller Stadtpräsident von Kreuzlingen, nicht
sein können. Seine Erläuterungen konzentrierAnzeige
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ten sich auf die interne und externe Kommunikation, den für die Gemeinden bedeutenden
Umgang mit den Medien sowie die Definition
des Öffentlichkeitsprinzips. Auch das letzte
Referat von Kurt Baumann, VTG- und Gemeindepräsident Sirnach, stiess auf grosses
Interesse. Am Beispiel der Gemeinde Sirnach
zeigte er zum Thema «Gemeindeführung –
Modelle und Strategien» den Prozess zur Erarbeitung eines Geschäftsleitungs-Modells
und damit verbunden die Konsequenzen auf
strategischer und operativer Ebene, den Erlass verschiedener Grundlagen sowie Vor- und
Nachteile eines solchen Modells auf.
Positive Rückmeldungen
Durchwegs positiv fiel die Umfrage zum
Seminar aus – natürlich zur Freude des Präsidenten und der Geschäftsleiterin. Geschätzt
wurden nicht nur die gute Themenwahl oder
die erfahrenen Thurgauer-Referenten, sondern
auch Aufbau des Seminars, Tagungsort, Verpflegung und die Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch.
Beatrix Kesselring, Geschäftsleiterin VTG
[email protected]
Sicherheit 150 Jahre organisierte Feuerwehren
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Anderthalb Jahrhunderte
organisierte Feuerwehren
Vor gut 150 Jahren begann in unserem Kanton das Zeitalter der organisierten und strukturierten freiwilligen Feuerwehren. Zwar hatte
man sich seit Jahrhunderten bemüht, Brände zu bekämpfen – aber
eigentlich war man machtlos gegen das Schicksal. Ganze Dörfer und
Städte fielen dem Feuer zum Opfer. Im 21. Jahrhundert weicht nun
die freiwillige lokale Struktur mehr und mehr hochtechnisierten und
professionell aufgebauten Blaulichtorganisationen.
Brände sind heute vergleichsweise selten geworden. Längst gibt es nicht mehr in jedem
Haus offenes Feuer, und die Bekämpfung ist
vorbildlich organisiert.
Schlüsselereignis Glarus
In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1861
läuteten die Glocken in Weinfelden Sturm.
Selbst im Thurgau war man von der Brandröte
am südlichen Nachthimmel erschrocken. Die
Stadt Glarus brannte!
Das war eine der grössten Brandkatastrophen des 19. Jahrhunderts in der Schweiz.
Zwei Drittel des Kantonshauptortes Glarus
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wurden dabei zerstört, rund die Hälfte der Einwohner wurden obdachlos.
Der Brand von Glarus löste eine enorme
Solidaritätswelle aus. Die Spendenaktion war
die erste im 1848 gegründeten Bundesstaat.
Tausende und Abertausende von Privaten und
Vereinen spendeten ebenso wie Gemeinden
und Kantone für die Brandgeschädigten. Die
Geldspenden erreichten die damalige Rekordsumme von 2,7 Millionen Franken. Damit
konnte ein Teil des Gesamtschadens von zehn
Millionen Franken gedeckt werden.
Als unmittelbare Folge wurden danach
vielerorts organisierte Feuerwehren gebildet.
Vom Freiwilligenkorps zur
Profitruppe?
Gemeindefeuerwehren basierten seit
ihrer Gründung weitgehend auf dem Engagement Freiwilliger. Hier zeichnen sich Änderungen ab. Mehr Menschen wohnen und arbeiten
nicht mehr am selben Ort, weniger Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter gerne frei, und die
Einsätze verlangen immer mehr Know-how.
Das hat zu einsatzstarken Stützpunktfeuerwehren geführt, die heute zu Recht stolz sind
auf ihre Leistungsfähigkeit und ihr Material.
Die Schattenseite davon zeigt sich in den Rekrutierungsschwierigkeiten für den Nachwuchs.
Mit grossem Einsatz werben die Thurgauer
Feuerwehren um Nachwuchs. Erfolg dabei seien ihnen gewünscht und gegönnt!
Ob es unvermeidlich ist, zuletzt anstelle
von Freiwilligen mit Berufsleuten die Bereitschaft sicher zu stellen, wird erst die Zukunft
zeigen müssen. Anzeichen dafür sind aber
schon heute unverkennbar.
Martin Sax, Weinfelden
[email protected]
VTG-intern Sekretariat neu besetzt
Ins kalte Wasser gesprungen...
Seit Juli 2015 sitze ich auf dem Stuhl des
Sekretariats vom VTG. Ich habe interessante
und informative Einführungstage mit meinem
Vorgänger Martin Sax genossen. Dennoch
ist der Moment, wenn das Telefon zum ersten Mal klingelt oder die erste Anfrage per
Mail kommt, vergleichbar mit dem bekannten
Sprung ins kalte Wasser. Aber was gibt es
jetzt in dieser warmen Zeit Erfrischenderes,
als abzutauchen? Darum schwimme ich munter darauf los und freue mich auf zahlreiche
Begegnungen an verschiedenen Ufern.
Ich bin im Kanton St. Gallen aufgewachsen, mit Abstechern nach Genf und Zürich seit
1991 im Thurgau wohnhaft, verheiratet und
Mutter von drei, teils erwachsenen Kindern.
Meine Ausbildung und die ersten Berufserfahrungen kommen aus der Bankenbranche,
seit 1992 konzentriert sich meine berufliche
Tätigkeit auf die Administration. Ich konnte in
den letzten Jahren spannende Projekte vom
Aufbau des Tourist Services in Frauenfeld über
die Organisation von zahlreichen Grossanlässen bis zur administrativen Leitung bei einer
Stiftung begleiten.
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«Was man lernen muss,
um es zu tun,
das lernt man,
indem man es tut.»
Aristoteles
Die Aufgaben der Gemeinden sind mir
nicht unbekannt, bin ich doch schon in der
dritten Legislaturperiode für den Gemeinderat
Gachnang tätig. Mich mit den Belangen der
Gemeinden noch vertiefter auseinanderzusetzen, erachte ich als persönliche Herausforderung.
Ich freue mich auf die spannenden Aufgaben, die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleiterin, dem Vorstand, allen Ressorts- und
Kommissionsmitgliedern und vor allem mit
den Vertretern/innen aus den Gemeinden.
Andrea Waltenspül, Sekretariat VTG
[email protected]
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Im Übrigen
DAS GIBT‘S NUR BEI UNS!
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30 Jahre Udinese-Fest
WEITERBILDUNG
Eine Übersicht über attraktive Angebote
26.8.2015 Spitex Verband TG: Einführung für neue Behördemitglieder
und 3.9.2015 18.00 Uhr, Pfarreizentrum St. Johannes, Weinfelden
8.9.2015 Infoabend: Verwaltungsökonom/in Thurgau
19.00 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden
10./11.9.2015 Schulung Proporzwahlen/Staatskanzlei
13.30 Uhr bzw. 8.30 Uhr, Rathaus, Weinfelden
21.10.2015 Start 3. Lehrgang Fachperson Einwohnerdienste
13.30 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden
21.10.2015 Infoabend: Bau- und Planungswesen/Sozialbereich
18.00/19.00 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden
eitere Informationen erhalten Sie in der Publikation Seminarangebote oder unter
W
www.weiterbildung.tg.ch. Bei Fragen zu den Seminaren oder zur Anmeldung erteilen
Ihnen das Kantonale Personalamt unter der Telefonnummer 052 724 13 40 oder die
VTG-Geschäftsstelle gerne Auskunft.
AGENDA
Details siehe unter www.vtg.ch
25.8.2015
Netzwerktreffen Migration, Schule und Elternbildung, Frauenfeld
25.8.2015 Altersfragen in Gemeinden, Weinfelden
Das Udinese-Fest in Mattwil hat einen
traurigen Ursprung. Am 6. Mai 1976 wurde
die italienische Region Friaul von einem
schweren Erdbeben erschüttert. Weil die
Schweiz damals den Opfern half, veranstalteten die in Mattwil wohnhaften und ursprünglich aus der Region Friaul stammenden
Italiener/innen als Dank für die Unterstützung
ein Fest. Der Erlös des Udinese-Festes geht
jeweils an die Schweizer Krebshilfe. Anfangs
noch ein kleines Fest eher im familiären
Rahmen, mauserte sich der Anlass zu einem
beliebten Volksfest, das Menschen verbindet.
Die einmalige Stimmung mit feinen Düften
italienischer Spezialitäten vom Grill und aus
der Pfanne zieht jeweils viele Gäste aus der
nahen und fernen Umgebung an. Mit dabei
ist immer ein Musikverein aus dem Friaul.
Einheimische und regionale Künstler und
Gruppen ergänzen die Darbietungen.
Die 31. Ausführung findet am
13. September 2015 unter neuem OK statt.
In dieser Rubrik stellen wir besondere Anlässe und Ereignisse aus Gemeinden unseres
Kantons vor. Was gibt‘s nur bei Ihnen? Teilen
Sie es uns mit!
3.9.2015 Tagung Informatik, Weinfelden
10.9.2015 Herbsttagung Stadt- und Gemeindepräsident/innen, Hagenwil
17.9.2015 Tagung Bauverwalter/innen, Münchwilen
Herausgeber
Verband Thurgauer Gemeinden
22.10.2015 Tagung Finanzverwalter/innen, Münsterlingen
10.11.2015 Tagung Leiter/innen Steuerämter, Oberneunforn
19.11.2015 Netzwerktreffen Kinder- und Jugendförderung Thurgau, Weinfelden
23.11.2015
Kommunalforum Thurgau, Thurgauer Kantonalbank
16.00 Uhr, Casino, Frauenfeld
24.11.2015 Tagung Einwohnerdienste, Aadorf
20.4.2016 12. Delegiertenversammlung VTG, Weinfelden
2.5.2016 Tagung Stadt- und Gemeindepräsident/innen, Sirnach
Redaktionskommission
Marcel Aeschlimann, Eschlikon;
Manuela Fritschi, Aadorf; Beatrix Kesselring,
Weinfelden; Caroline Leuch, Kreuzlingen;
Willy Nägeli, Fischingen; Anders Stokholm,
Frauenfeld; Andrea Waltenspül, Weinfelden
Redaktion und Adressverwaltung
Geschäftsstelle VTG, Bankstrasse 6,
8570 Weinfelden, Tel. 071 414 04 75,
Fax 071 414 04 76, [email protected], www.vtg.ch
Layout und Gestaltung
w graphic design, www.wgraphic.ch
Druck
Medienwerkstatt AG,
www.medienwerkstatt-ag.ch
Auflage
2‘000 Ex.
Redaktionsschluss «direkt» Nr. 86
7. Oktober 2015
www.vtg.ch
Gerne stellen wir Ihnen weitere Exemplare
dieser Publikation zu.