85 August 2015 Politik Gemeindeaufsicht in Graubünden 1 Politik Gemeindeaufsicht im Thurgau 5 Gemeindeaufgaben Im Spagat zwischen Pflicht und Kür 6 Soziales Offene Kinder- und Jugendarbeit 7 Kultur Kantonsübergreifender Kulturverein 8 1 Soziales Freiwilligenarbeit9 Finanzen Internes Kontrollsystem 11 Weiterbildung Verwaltungsökonom/in Thurgau Seminar für neue Gemeindepräsidien 12 13 Sicherheit 150 Jahre organisierte Feuerwehren 14 VTG-Intern Sekretariat neu besetzt 15 Im Übrigen Weiterbildungsangebote Agenda Das gibt‘s nur bei uns! 16 Fusion in Kraft (ab 2005) KOMMENTAR Ein Blick über den eigenen Gartenzaun erweitert den Horizont. Genau dies tut Beatrix Kesselring in dieser Ausgabe mit ihrem Bericht über die Tätigkeit des Amtes für Gemeinden des Kantons Graubünden. Bekannt ist, dass die Bündner Gemeinden eine ebenso hohe Autonomie besitzen wie die Thurgauer, dies trotz der kantonalen Aufsichts-, Revisions- und Beratungsstelle. Unser Kanton ist bekannt für eine schlanke Verwaltung, und das soll auch so bleiben! Ich sehe aktuell keine Notwendigkeit eines Amtes für Gemeinden im Kanton Thurgau, denn einige Dienstleistungen und Hilfestellungen bietet der VTG seinen 80 Mitgliedern in ausgewählten Fachgebieten an. Zur Stärkung der Gemeinden und anstelle eines kantonalen Amtes für Gemeinden könnte ich mir hingegen vorstellen, Diskussionen über den Ausbau der Dienstleistungen des VTG zu führen. Fusion beschlossen Konkret laufende Projekte Quelle: Amt für Gemeinden Graubünden Gemeindeaufsicht im Kanton Graubünden Verschiedene Kantone betreiben ein «Amt für Gemeinden», das Aufgaben im Zusammenhang mit der Gemeindeaufsicht wahrnimmt. Die Zuteilung dieser Ämter ist ebenso unterschiedlich wie das Angebot ihrer Dienstleistungen. Im Kanton Graubünden ist das Amt für Gemeinden beim Departement für Finanzen und Gemeinden angesiedelt, während im Thurgau dasjenige Department für die Aufsicht zuständig ist, dessen Sachbereich betroffen ist. Im Interview mit lic. iur., RA Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden Graubünden, gewährt dieser einen interessanten Einblick in seinen Tätigkeitsbereich. Kurt Baumann, Präsident VTG Politik ...weiter auf Seite 2 Politik Gemeindeaufsicht in Graubünden Team Amt für Gemeinden Graubünden 2 Beatrix Kesselring (BK): Im Gegensatz zum Kanton Thurgau gibt es in Graubünden das Amt für Gemeinden, das gestützt auf Verfassung und Gemeindegesetz Aufgaben im Rahmen der Gemeindeaufsicht erfüllt. Mit welchen Kernaufgaben befasst sich Ihre Dienststelle? Thomas Kollegger (TK): Das Amt für Gemeinden (AfG) setzt sich in erster Linie für starke und autonome Bündner Gemeinden ein. Diese Aufgabe versuchen wir durch eine hohe Dienstleistungsqualität zu erfüllen. In erster Linie sind wir also Partner der Gemeinden. Etwas «verwaltungstechnisch» formuliert lenken wir die Geschicke unserer Gemeinden durch eine zweckmässige Aufsicht über die Gemeinden und deren Verbindungen, durch einen wirkungsvollen Finanzausgleich und eine zukunftsgerichtete Gemeindereform. Aufsicht, Finanzausgleich und Gemeindereform stellen unsere Produktegruppen gemäss wirkungsorientierter Verwaltungsführung dar. Die Aufsicht, welche in unserem sektoralpolitischen Verantwortungsbereich liegt, bezieht sich im Wesentlichen auf die Gemeindefinanzen sowie auf die Funktionsfähigkeit der Institution Gemeinde. enorm vielfältig. Dieser Vielfalt wird ein funktionierender Föderalismus am besten gerecht. So ist der Kanton stolz auf seine Gemeinden und misst der Gemeindeautonomie seit je her eine hohe Bedeutung zu. Nicht ausschliesslich, aber mindestens teilweise, ist dies mit der historischen Entwicklung unseres Staatswesens erklärbar. Gemeindeautonomie ist für uns gelebte Realität. Starke Gemeinden – starker Kanton! Diesen föderalistischen Gedanken gilt es zu stärken. BK: Ein umfangreiches Angebot von Tätigkeiten und Dienstleistungen! Wie ist das Amt für Gemeinden in personeller Hinsicht aufgestellt? TK: Das AfG verfügt über 1150 Stellenprozente, die sich auf sechs Gemeindeberater/Revisoren, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, den Leiter Gemeindeaufsicht, einen Leiter Projekte (mein Stellvertreter und Stabsmitarbeiter) sowie das Sekretariat verteilen. Faktisch handelt es sich um eine Matrixorganisation, da alle Mitarbeitenden für alle drei Produktegruppen tätig sind. BK: Kurz nach Amtsantritt im 2008 haben Sie folgende Aussage gemacht: «Die Gemeindeautonomie wird regelrecht zelebriert und objektiv betrachtet vielfach lediglich idealisiert. Spätestens dann wird der Begriff der Gemeindeautonomie überstrapaziert, wenn die Formen interkommunaler Zusammenarbeit bei der Erfüllung elementarer Gemeindeaufgaben (z.B. Feuerwehr, Schule, Forstwesen) überhand nehmen, sprich: das Eingehen von Zweckverbänden nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel darstellt.» Was hat sich bezüglich Gemeindefusionen in den vergangenen Jahren getan? TK: Es ist erfreulich festzustellen, dass die Gemeinden die Zeichen der Zeit erkannt und an der Stärkung der Institution gearbeitet haben. Die Zahlen sind denn auch eindrücklich: Verfügte der Kanton im Jahr 2008 über 203 Gemeinden, so werden es im kommenden Jahr noch 114 sein. Aus dem Reformprozess hervor gehen stärkere, wesentlich autonomere Gemeinden. Der Föderalismus wird damit gestärkt. Das Berggebiet steht vor grossen Herausforderungen. Um diese meistern zu können, sind starke Gemeinden eine wesentliche Voraussetzung. BK: Als ehem. Gemeindepräsident der Berggemeinde Alvaneu sind Ihnen die Bedürfnisse, aber auch die zunehmenden Herausforderungen kleinerer Gemeinden bestens bekannt. Wie schätzen Sie den Stellenwert der Gemeindeautonomie im Kanton Graubünden ein? TK: Der Kanton Graubünden ist in geografischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht BK: Welche Unterstützung bietet das Amt für Gemeinden hinsichtlich Gemeindefusionen? TK: Das AfG berät und begleitet die Gemeinden im Fusionsprozess. In der Regel wirken wir in den Arbeitsgruppen mit, leisten Beratung in fusionsrelevanten Fachfragen (z.B. Finanzen, Bürgergemeinde, Landwirtschaft, Schule, Forstwesen, Namensgebung usw.), arbeiten mit den externen Beratern mit, klären die kantonalen Leistungen im Falle des Zusammenschlusses (Förderbeitrag) und unterstützen die Gemeinden bei der Kommunikation und Information. Nach erfolgter Abstimmung unterstützen wir die Gemeinden bei der Umsetzung und bieten in dieser Übergangsphase auch an, die Revision vorzunehmen. Diese Dienstleistungen werden kostenlos erbracht. BK: Zu Ihren Hauptaufgaben zählt die Beurteilung allgemeiner Verwaltungsrechtsfragen und die Beratung der Gemeinden. Vermitteln Sie – als Aufsichtsstelle der Gemeinden – auch bei Streitigkeiten in Gemeindebehörden und wenn ja, nach welchem Vorgehen? TK: Es kommt glücklicherweise äusserst selten vor, dass die Gemeinden Streitigkeiten nicht aus eigener Kraft lösen können. Jedoch wissen wir alle aus eigener Erfahrung, dass es manchmal Unterstützung von aussen braucht. Durch Beratung, Moderation und Mediation versuchen wir, unterstützend und helfend zu wirken. BK: Gemäss Gemeindegesetz kann die Regierung Graubündens eine Gemeinde unter zeitweilige Kuratel stellen. Welche Missstände müssen vorliegen, dass eine solch eingreifende Massnahme angeordnet wird? TK: Eine solche einschneidende Massnahme kann dann zum Zuge kommen, wenn eine Gemeinde aller Anstrengungen zum Trotz nicht mehr in der Lage ist, auf Dauer ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, d.h. wenn die Gemeinde ihre Handlungsfähigkeit verloren hat. Mit der Einsetzung eines Kurators oder einer Kuratelkommission erfolgt ein grosser Eingriff in die Gemeindeautonomie. Deshalb untersteht die Aufsicht dieser Massnahme der Regierung. Solche Konstellationen kommen glücklicherweise äusserst selten vor. Bevor ein Kurator eingesetzt wird, sind zudem verhältnismässigere Massnahmen zu treffen. Der Respekt vor der Gemeindeautonomie gebietet es, das Verhältnismässigkeitsprinzip hoch zu halten. So erweist sich z.B. der Einsatz eines Regierungskommissärs als mildere, zielführende Massnahme. BK: Gemeindeaufsicht – das tönt vom Begriff her schon nach Beobachtung und Kontrolle. Wie spüren die Gemeinden diese Aufsicht im Alltag? TK: Das ist unterschiedlich. Regelmässige Kontakte pflegen wir zu allen Gemeinden. Wo die Finanzlage kritisch ist, auf eine kritische Situation hin steuert oder wo es institutionelle Schwierigkeiten gibt, ist der Austausch intensiver. Bei einigen Gemeinden sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, sie enger zu begleiten, Entscheide rascher zu hinterfragen und die Rechnung zu revidieren. Diese meist präventiven Massnahmen sind aus der speziellen Situation heraus gerechtfertigt. Alle Gemeinden haben uns ihre Jahresrechnung einzureichen, welche wir anhand der anerkannten Kennzahlen auswerten. Wir erstellen daraus eine Gemeindefinanzstatistik und veröffentlichen diese auf unserer Homepage. Diese Dienstleistung wird nicht nur von den Gemeinden geschätzt. BK: Der Kanton Graubünden umfasst 125 Politische Gemeinden, davon profitieren 45 Gemeinden vom direkten Finanzausgleich. Ist die Aufsicht bei den finanzausgleichsberechtigten Gemeinden aufwändiger als bei den anderen Gemeinden und wenn ja, weshalb? TK: Hier stehen wir vor einem grundsätzlichen Wechsel. Die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung statuierte eine besondere Finanzaufsicht für Gemeinden im Finanzausgleich. Mit dem Wechsel auf den neuen Ressourcen- und Lastenausgleich per 2016 entfällt das aufsichtsrechtliche Regelwerk der bisherigen Finanzausgleichsgesetzgebung. Es gehören neu sämtliche Gemeinden zum Finanzausgleich – entweder als Geberoder als Nehmergemeinden. Ab 2016 wird die Aufsichtskonzeption deshalb angepasst. Auch die neue Konzeption vermeidet einen ordnungspolitisch unerwünschten Interventionismus. Es muss aber möglich sein, im Bedarfsfalle die kommunalen Behörden beratend zu unterstützen, in unvermeidbaren Fällen auf geeignete Weise zu intervenieren oder gar Ersatzmassnahmen anzuordnen. BK: Die ganze Schweiz ist von der Umstellung auf HRM2 betroffen. Wie ist diesbezüglich der Stand im Kanton Graubünden und inwieweit ist das Amt für Gemeinden involviert? TK: Der Kanton selber stellte per Rechnungsjahr 2013 seinen Finanzhaushalt auf HRM2 um. Gleichzeitig starteten fünf Pilotgemeinden mit dem neuen Rechnungsmodell. Die Erfahrungen sind in Praxisempfehlungen und Vorlagen eingeflossen, welche den anderen Gemeinden nun zugutekommen. Diese haben bis im Jahr 2018 Zeit, auf den neuen Rechnungslegungsstandard umzustellen. Das AfG stellt sein fachliches Wissen bei der Umsetzung von HRM2 zur Verfügung. BK: Wie muss ich mir die Zusammenarbeit zwischen den Bündner Gemeinden und dem Amt für Gemeinden vorstellen? Ist sie partnerschaftlich und konstruktiv oder eher feindlich? TK: Klar partnerschaftlich! Ich möchte dies am Beispiel von HRM2 aufzeigen: Es gab kaum Opposition bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, im Gegenteil: die Gemeinden lieferten konstruktive Beiträge. Zahlreiche Gemeinden wollten als Pilotgemeinden an vorderster Front mitmachen. Auch darf erwartet Anzeige 3 werden, dass innert der gesetzlichen Frist alle Gemeinden HRM2 eingeführt haben werden. Das Vertrauen, das uns die Gemeinden entgegenbringen, muss man sich verdienen. Gerade in einem so vielfältigen Kanton wie Graubünden ist es eine Grundvoraussetzung, dass man die konkreten Verhältnisse kennt. Es gibt aber keine Regel ohne Ausnahme. Auch wir sind manchmal aufgefordert, hoheitlich oder eben «aufsichtsrechtlich» einzuschreiten. Aber auch dies versuchen wir in kommunikativ einwandfreier Art und argumentativ untermauert zu tun. BK: Ganz herzlichen Dank Herr Kollegger für Ihre Bereitschaft, uns das Amt für Gemeinden des Kantons Graubünden vorzustellen! lic. iur., RA Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden GR [email protected] Beatrix Kesselring, Geschäftsleiterin VTG [email protected] Anzeige 4 Politik Gemeindeaufsicht im Thurgau Amt für Gemeinden: Das «fehlende Amt» im Thurgau Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen gibt es im Thurgau kein Amt für Gemeinden. Es stellt sich die Frage, was dieses «fehlende Amt» für die Gemeinden bedeutet. Sind die Gemeinden deswegen freier? Fehlt die Kontrolle? Oder fehlt umgekehrt die Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton? Der Thurgau erwartet starke und autonome Gemeinden, die ihre Aufgaben eigenständig erfüllen und ihre Finanzen im Griff haben. Die Gemeinden erhalten, wenn nötig, aber auch Unterstützung durch den Kanton. Gemeindeautonomie und Gemeindeaufsicht Die Gemeindeautonomie gemäss Paragraf 59 der Kantonsverfassung garantiert den Gemeinden Selbstbestimmung bei ihrer Organisation. Sie wählen ihre Behörden, stellen ihr Personal an, führen ihren Finanzhaushalt und erfüllen ihre Aufgaben selbständig. Die Oberaufsicht liegt beim Regierungsrat, was primär dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Gemeindeordnung der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt. Die eigentliche Aufsicht ist delegiert und liegt gemäss Paragraf 52 des Gemeindegesetzes bei jenem kantonalen Departement, dessen Sachbereich betroffen ist. Im Allgemeinen liegt die Aufsicht beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV). Vergleich mit Graubünden Der Kanton Graubünden führt ein Amt für Gemeinden mit 1‘150 Stellenprozenten. Verglichen mit der Zahl der Gemeinden bzw. mit der Bevölkerungszahl müsste ein Thurgauer Amt für Gemeinden 800 bis 1‘500 Stellenprozente umfassen. Davon ist der Thurgau sehr weit entfernt! Im DIV sind überhaupt keine Stellenprozente für diesen Bereich ausgeschieden. Die Funktion wird vom Generalsekretär des DIV praktisch «nebenbei» wahrgenommen, gelegentlich unterstützt vom Rechtsdienst. Daneben stehen in der Finanzverwaltung 120 Stellenprozente für die Bereiche Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen zur Verfügung. Wer ersetzt das «fehlende Amt»? Im Vergleich zu Graubünden fehlt dem Thurgau also ein Amt für Gemeinden mit mindestens sechs Vollzeitstellen. Die Frage stellt sich, wie dieser Unterschied begründet ist, was dieses Manko bedeutet und wie es allenfalls kompensiert werden kann. 1. Der Thurgau hat Ende des letzten Jahrhunderts eine umfassende Gemeindereorganisation durchgeführt und die Zahl der Gemeinden um mehr als die Hälfte reduziert. Seither sind 80 Politische Gemeinden verfassungsmässig garantiert. Weitere Fusionen müssten von den Gemeinden selbst ausgehen, sonst sind sie politisch chancenlos. Eine kantonale Führung von Fusionsprojekten besteht nicht und wäre personell auch gar nicht möglich. 2. Die Thurgauer Gemeinden sind grundsätzlich in der Lage, ihre Aufgaben selbständig zu erfüllen. Sie stehen finanziell gut da und konnten ihre Ämter immer besetzen. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Gemeinde liegt bei rund 3‘300, immerhin etwa doppelt so hoch wie im Kanton Graubünden. 3. Vergleiche zeigen, dass die Gemeindeautonomie im Thurgau wohl stärker ausgeprägt ist als in jedem anderen Kanton. Damit besteht aber auch die Erwartung, dass die Gemeinden nicht nur von ihren Freiheiten profitieren, sondern ihre Probleme auch selbst lösen. Sie sollen nicht erwarten, dass ihnen immer gleich der Kanton zu Hilfe kommt. 4. Die Finanzverwaltung unterstützt die Gemeinden insbesondere bei der Umstellung des Finanzhaushaltes auf HRM2. Für 5 die Führung des Gemeindehaushaltes stellt der Kanton ein Handbuch zur Verfügung. Die Gemeindehaushalte stehen aber nicht unter kantonaler Aufsicht und die Finanzverwaltung führt auch keine Revisionen bei den Gemeinden durch. 5. Trotz hoher Gemeindeautonomie hat der Kanton durchaus aufsichtsrechtliche Möglichkeiten. Er kann einer Gemeinde Weisungen erteilen, wenn ein rechtswidriger Zustand besteht oder wesentliche öffentliche Interessen verletzt sind. Wenn dies nicht genügt, kann das Departement auch ersatzweise Anordnungen treffen. Vor einem solchen Schritt ist der Gemeinde jedoch Gelegenheit zu geben, die Mängel von sich aus zu beheben (Paragraf 54 des Gemeindegesetzes). Zusammenfassend kann man sagen, dass der Kanton Thurgau die Aufsicht über die Gemeinden auf das Nötigste beschränkt. Zu erwähnen ist aber auch die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem VTG, welche bei spezifischen Fragestellungen und im Zusammenhang mit Weiterbildungen immer wieder zum Tragen kommt. Ein gewisser Aufwand für den Kanton bleibt dennoch, beispielsweise zur Prüfung der Gemeindeordnungen bei Totaloder Teilrevisionen. Es vergeht auch kein Tag ohne telefonische Fragen aus den Gemeinden oder der Bevölkerung. Grosser Aufwand kann entstehen, wenn das Departement bei Konflikten in Gemeindebehörden um Vermittlung angefragt wird. Hier ist aber Zurückhaltung angezeigt, weil die Ressourcen fehlen und weil das Departement auch als Rekursinstanz zur Verfügung stehen muss. lic. iur. Andreas Keller, Generalsekretär DIV [email protected] Gemeindeaufgaben Im Spagat zwischen Pflicht und Kür 6 Komfortaufgaben einer Gemeinde – Spagat zwischen Pflicht und Kür Gleich zwei lokalpolitische Entscheide aus dem Nachbarkanton St. Gallen vom Juni dieses Jahres zeigen, wie skeptisch die Bevölkerung bezüglich des «Wünschbaren» im Gegensatz zum «Erforderlichen» ist. In Degersheim wird die Hallenbad-Initiative mit 296 Ja- zu 1‘147 Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Gemeinde hat somit nach dem Volkswillen kein eigenes Hallenbad zu betreiben. Ebenso verwirft der Souverän von Rorschacherberg das 3,5 Millionen-Projekt Seeufersteg mit 479 Ja zu 1‘716 Nein. In den 70er-Jahren wurde in Degersheim die Hallenbad AG gegründet, an der auch die Gemeinde Degersheim beteiligt war. In der Folgezeit musste die Gemeinde immer wieder für Sanierungskosten einspringen. Um Synergien zu nutzen, wurde die Hallenbad AG 2009 komplett in die Politische Gemeinde integriert. Das Bad belastete die Gemeinderechnung in den vier Betriebsjahren mit 920‘000 Franken. Über den genannten Zeitraum brachte der Badebetrieb Einnahmen von rund 280‘000 Franken, gegenüber Personal- und Sachkosten von rund 1,3 Mio. Franken. Aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten in der Höhe einer halben Million beschlossen die Stimmberechtigten die Schliessung des Bads im letzten Sommer. Mittels einer Volksinitiative wurde die aktuelle Volksabstimmung über eine Wiedereröffnung des Hallenbads erzwungen. Etwas anders liegt die Sachlage in Rorschacherberg. Der Seeufersteg galt als Alternative zu einem Seeuferweg, der seinerseits den Landeigentümern mit Seeanstoss wiederum ein Dorn im Auge war. Diese gewannen – unterstützt von den bürgerlichen Parteien – mit der Gewissensfrage «Luxusprojekt für Auswärtige bei roten Kantons- und Gemeinde finanzen?» die publizistische Oberhand. Diskussionsstoff war reichlich vorhanden. Insbesondere die Frage, wie weit draussen der Steg zu liegen käme, bewegte sich zwischen «bundesgerichtlich berechtigten» 30 Metern und eigentumsrechtlich unbedenklichen 80 bis 100 Metern. Den Phantasien, wie gut betuchten Russinnen der Steg vor den in der Mang-Klinik verschönerten Nasen gestellt werde, waren kaum Grenzen gesetzt. Pflichtaufgaben Die Gemeinde erfüllt die wichtige Aufgabe, der Bevölkerung ein geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten. Sie hat alle Pflichten zu erfüllen, die ihr durch eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen übertragen sind und Aufgaben zu übernehmen, welche sich aus der Gemeindeautonomie ergeben. Der intensive wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel fordert die Gemeinden aber auch heraus. So zählt die Optimierung von Standortfaktoren zu wichtigen Daueraufgaben. In vielen Gemeinden stehen daher die Bestrebungen nach einer günstigen Steuersituation im Widerspruch zu wünschbaren Investitionen in attraktive Angebote, was insbesondere das Freizeitverhalten, Sport, Kultur oder auch ökologische Optimierungen ausmachen. Wünschbares soll vom Notwendigen unterschieden werden. Dazu ein weiteres Beispiel: Mit einem Mobility-Angebot kann sich eine Gemeinde als umweltbewusst profilieren und sogar den einen oder anderen Zuzüger gewinnen. Weil das Mobility-Auto in Birmenstorf nicht genug oft benützt wird, überlegt sich die Gemeinde, das Angebot aufzulösen. Anders als viele Gemeinden hat Birmenstorf mit Mobility nämlich eine Umsatzgarantie vereinbart; 12‘000 Franken muss ein Mobility-Auto dort jährlich generieren. Wird dieser Wert nicht erreicht, muss die Gemeinde die Differenz zahlen. Jährliches Defizit für Birmenstorf: 6‘000 Franken! Interkommunale Zusammenarbeit bei «Luxusprojekten» Sollten diese Zeilen nun einen negativen Touch für den «Kürlauf» einer Gemeinde vermitteln, wäre das falsch. Die Leistungen, die sportliche und kulturelle Institutionen erbringen sowie das Ansinnen, unsere Umwelt zu schützen, sind unermesslich gross und monetär nicht einfach zu beziffern. Tatsache ist jedoch, dass wir Gemeinden kennen, die trotz hohem Steuerfuss keinen Spielraum für wünschbare Investitionen haben. Kürzungen für laufende Ausgaben in diesen Bereichen können anlässlich der Budgetberatungen nicht ausgeschlossen werden; Aboverbilligungen werden restriktiv angewendet, Beiträge an Vereine halbiert und Mitgliedschaften bei Museen gestrichen. Zur Einnahmenoptimierung werden Mieten für Räume und der Glacépreis am Schwimmbadkiosk erhöht. Der Mangel an Infrastruktur und Angeboten vermindert die Attraktivität mit all ihren Folgen. Um Gegensteuer zu geben, empfiehlt sich eine intensive Zusammenarbeit mit Gemeinden, die eine Zentrumsfunktion aufweisen. Im Sinne der Nutzung aller Synergien können auch diejenigen Gemeinden profitieren, deren finanzielle Ressourcen an Grenzen stossen. Speziell in Sport und Kultur ist es enorm wichtig, über die Gemeindegrenzen hinaus zu denken. Armin Jungi, Stadtschreiber, [email protected] Soziales Offene Kinder- und Jugendarbeit Positive Entwicklungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Verein Thurgauer Offene Jugendarbeit (TOJA) hat seit 2012 eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau. TOJA ist Ansprechpartner für Themen und Anliegen rund um die Offene Jugendarbeit und bietet Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Offener Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der entsprechenden Konzeptentwicklung für Gemeinden und Träger. Die Bestandesaufnahme 2014 zeigt eine deutliche Professionalisierung der Offenen Jugendarbeit im Kanton Thurgau im Vergleich zu 2007/2008. Zudem profitieren die Jugendarbeitenden direkt von regelmässigen Fachsitzungen, Informationen, Weiterbildungen, Projekt- und Fachgruppen sowie Beratungen zu Themen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Positive Entwicklung Seit 2007/2008 haben sämtliche Fachstellen konkrete Arbeitskonzepte erstellt, und die Zahl der fachlich ausgebildeten Jugendarbeiter/innen sowie die Angebote haben deutlich zugenommen. Anzeige Vermehrt wird durch niederschwellige Beratungen dem grossen Bedürfnis der Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen, ohne Hemmschwelle unverbindlich Zugang zu Informationen und spontanen Beratungen zu erhalten. Dadurch wird auch die grosse Chance der Früherkennung und Frühintervention genutzt. Jugendarbeit wird zunehmend auch im öffentlichen Raum umgesetzt, sodass diese Lücke im Netz der Kinder- und Jugendförderung immer mehr geschlossen wird. Dies führt zur positiven Entwicklung, dass Jugendliche ausserhalb der Jugendzentren und -treffs ebenfalls erreicht werden. Deutlich erkennbar ist die steigende Nachfrage von jüngeren Personen. Waren 7 früher die Angebote erst im Oberstufenalter selbstverständlich, so zeigt sich heute eine weitere Zielgruppe im Altersbereich der Mittelstufe und teilweise auch Unterstufe. Weitere Ausbauschritte sind nötig Die Stellenprozente für Jugendarbeiter/ innen in den Thurgauer Gemeinden steigen hingegen nur langsam. Die Empfehlung des Dachverbandes Schweiz liegt bei 20 Stellenprozenten pro 1‘000 Einwohner/innen. Erfreulich ist, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu neuen Jugendzentren oder Jugendtreffs kam, wie beispielsweise in Kreuzlingen, Ermatingen oder kürzlich beim «jugendWerk» in Weinfelden. Die Broschüre «Bestandesaufnahme» kann beim Verein TOJA digital oder gedruckt angefordert werden. Zudem ist sie auf der Homepage der Fachstelle für Kinder-, Jugendund Familienfragen unter «Publikationen/ Download» zu finden. Brigitta Spälti, Vereinspräsidentin TOJA [email protected] Kultur Kantonsübergreifender Kulturverein 8 ThurKultur: 21 Gemeinden – zwei Kantone – ein Verein Für Kulturschaffende, Kulturveranstalter und die Bevölkerung in der Region Hinterthurgau, Wil – Fürstenland und Untertoggenburg war der 10. November 2011 ein bedeutender Tag: Dann nämlich wurde der Verein ThurKultur gegründet. Er ist der erste grenzüberschreitende Kulturverein der Kantone Thurgau und St. Gallen. Unabhängig vom Verein Regio Wil (früher Interkantonale Regionalplanungsgruppe IRPG), aber angelehnt an dessen Gebiet, wird der Bereich Kultur und Kulturförderung in der kantonsübergreifenden Region vom Verein ThurKultur getragen. Die Interessen und Aufgaben des ehemaligen Pioniervereins Kultur Südthurgau werden unter einem neuen Namen und grösserem Einzugsgebiet im Verein ThurKultur weitergeführt. ThurKultur versteht sich nicht nur als finanzieller Förderer, sondern auch als Netzwerk, über das Kulturschaffende und -veranstalter mit den Gemeinden sowie Wirtschaftsvertretern in Kontakt treten und sich austauschen können. In den Kantonen St. Gal len und Thurgau bestehen bereits je vier Kulturvereine. ThurKultur ist der erste, der sich über zwei Kantone erstreckt. Zweck und Organisation Die Statuten beschreiben den Zweck des Vereins als eine partnerschaftliche Kulturförderung der politischen Gemeinden der Regio Wil und der Kulturämter der Kantone St.Gallen und Thurgau im Verbund mit Kulturschaffenden und Kulturveranstaltenden sowie Dritten. Alimentiert wird der Verein von 21 Mitgliedgemeinden mit einem Franken pro Einwohner/ in, einem Zuschuss in gleicher Höhe aus den Mitteln der Lotteriefonds der Kantone Thurgau und St. Gallen, den Jahresbeiträgen der übrigen Mitglieder sowie freiwilligen Zuwendungen von Kulturinteressierten. 14 dieser 21 Mitgliedsgemeinden sind Thurgauer Gemeinden. Das Vereinsgebiet reicht von Aadorf (TG) ganz im Westen bis nach Oberbüren (SG) ganz im Osten der Region. Die Mitgliedschaft steht Politischen Gemeinden, Kulturschaffenden und -veranstaltenden sowie Kulturfördernden und -institutionen offen. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf rund 240‘000 Franken. Fünf Gemeindevertreter/innen (zwei Thurgauer und drei St. Galler) und vier Kulturschaffende (je zwei Thurgauer und St. Galler) bilden den Vorstand von ThurKultur. In monatlichen Gesuchsgruppen-Sitzungen werden die eingehenden Anträge bis maximal 9‘999 Franken geprüft und beurteilt. Gesuche mit höheren Beitragssummen liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Kulturamtes. Im Jahr 2014 sind rund 170 Anfragen für eine finanzielle Unterstützung bei der Geschäftsstelle eingegangen. Kantonsübergreifende Ausstrahlung ThurKultur ist eine sinnvolle Lösung mit viel Potenzial, das zeigen bereits bestehende, vergleichbare Organisationen in anderen Regionen des Kantons St. Gallen wie zum Beispiel Südkultur im St. Galler Oberland, Kultur Toggenburg, die Rheintaler Kulturstiftung oder im Kanton Thurgau der Verein Kultursee in der Region Kreuzlingen oder der Kulturpool der Regio Frauenfeld. Der Wirkungskreis für Kulturschaffende in der Region wird vergrössert, zumal Kultur keine politischen Grenzen kennt. Der Zusammenschluss im kulturellen Bereich ist zudem ein Beitrag, sich mit der Region zu identifizieren und diese als Einheit zu leben und zu erleben. Gut verankert Der Verein ThurKultur ist mittlerweile gut in der Region verankert. Seine Arbeit wird sowohl von den Kulturschaffenden als auch von den Mitgliedsgemeinden sehr geschätzt. Seit der Gründung des Vereins Ende 2011 konnten einige Steine ins Rollen gebracht werden. Dazu zählen: – Erarbeitung von Kulturleitsätzen – Evaluation durch die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) – Professionalisierung der Geschäftsstelle (Einführung einer Datenbanklösung) – Mitgliederversammlung als Event lanciert Kultur sichtbar machen Im Mittelpunkt der Bestrebungen stehen zurzeit die Sichtbarmachung der Kulturangebote in der Region und die vertiefte Vernetzung der Kultur mit den politischen Gremien. In einem Kreativ-Workshop mit den St. Galler Aktionskünstlern Patrik und Frank Riklin hat sich der Vorstand auf die Suche gemacht, wie sich die Kultur in der Region für alle nachhaltig sichtbar machen lässt. Zugleich wird die Vernetzung mit den Kulturverantwortlichen in den Gemeindebehörden auf eine institutionelle Ebene geführt, um die Verankerung der Kultur weiter zu festigen. In der Junisession hat der St. Galler Kantonsrat für diese und weitere Bestrebungen einen sogenannten Aufbaukredit in der Höhe von 70‘000 Franken gesprochen. Hans Suter, Präsident ThurKultur [email protected] Soziales Freiwilligenarbeit Engagement im Verein braucht den richtigen Rahmen 9 Ohne freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Bürgerinitiativen würde das sportliche, kulturelle und soziale Gemeindeleben weitgehend fehlen. Entscheidende Faktoren für die Lebensqualität in der Gemeinde wären unbezahlbar. Was braucht es, damit sich Motivation zum Engagement entfalten kann? Nachlassendes Engagement? Viele Gemeinden stellen fest, dass die Bereitschaft zu freiwilligem Engagement zurückgeht. Begründet wird dies oft mit einem gesellschaftlichen Wertezerfall: Vor allem jüngere Leute fühlten sich der Gemeinschaft nicht mehr verpflichtet, wollten sich nicht binden und deshalb keine Verantwortung übernehmen. Sind wir dieser Entwicklung ohnmächtig ausgeliefert, brauchen wir deshalb eine allgemeine Dienstpflicht, wie Avenir Suisse vorschlägt? Oder finden wir Handlungsmöglichkeiten, wenn wir den Problemen der Vereine auf den Grund gehen? Die gesellschaftliche Verpflichtung steht bei den Motiven für freiwilliges Engagement an letzter Stelle, wie der Schweizerische Freiwilligenmonitor zeigt. Die ersten Plätze belegen persönliche Befriedigung, Mitbeteiligung und Gesellschaft. Man möchte Spass haben an einer sinnvollen Tätigkeit, man möchte etwas bewegen können und mit anderen Menschen zusammenkommen. Bekunden Vereine Mühe, Interessierte zu finden oder ihre Mitglieder zur Übernahme von Verantwortung zu bewegen, helfen moralische Appelle und Klagen oft nicht weiter. Lohnen kann sich aber die selbstkritische Analyse, wie weit sich der Verein gesellschaftlichen Veränderungen genügend angepasst hat. Motive erkennen statt motivieren Eine einfache Umkehrung kann schon viel Bewegung bringen: Statt «Wie motivieren wir Menschen zu freiwilliger Tätigkeit?» heisst es dann «Ermöglichen wir, was Menschen zu freiwilliger Arbeit motiviert?» Spass hat, wer eine Tätigkeit verrichtet, der er gewachsen ist, die ihn interessiert, die ihn bereichert und weiterbringt. Vielen macht es Spass, wenn sie dies mit Gleichgesinnten zusammen tun und dabei mit interessanten Menschen Austausch pflegen können. Sinn erfährt, wer eigene Werte verwirklichen kann, Anerkennung erhält und die Wirkung seines Tuns sieht. Ernst genommen fühlt sich, wer bei Entscheidungen mitbeteiligt ist und damit Entwicklungen mitbeeinflussen kann. demokratisch, aber echte Mitwirkung ist ein wichtiges Motiv für Freiwillige. – Ist der Zweck des Vereins weit genug? Ermöglicht er Menschen mit unterschied lichen Begabungen und Interessen eine befriedigende Mitarbeit? Sind die richtigen am richtigen Ort tätig? Gibt es Raum für neue, interessante Projekte? – Muss man gleich Mitglied werden, oder bietet der Verein auch zeitlich begrenzte Mitarbeit an? Muss die Geselligkeit an die juristische Vereinsform gebunden sein? – Ist der Verein die dem Zweck am besten entsprechende Form, oder wäre evt. eine andere zu wählen (Genossenschaft, GmbH...), weil die Komplexität der Aufgaben ihn überfordert? Sich dem Wandel stellen Aus verschiedenen Studien und vielen Erfahrungen lässt sich ableiten, dass Vereine unter starkem Veränderungsdruck stehen und sich rechtzeitig mit dem Wandel befassen sollten. Dazu einige Fragen als Anregung: – Ist der Verein offen für neue Personen, Themen, Ideen, Kritik? Wird Mitwirkung innerhalb des Vereins genügend zu gelassen, oder sollen die Mitglieder nur die Beschlüsse des Vorstands abnicken? Vereine funktionieren nicht per se Angesichts der Bedeutung von Vereinen ist es im Interesse der Gemeinden, entsprechende Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Dabei sollten nicht Vereinsstrukturen gefördert, sondern Beiträge an das Gemeindeleben und gesellschaftliche Kooperationen gesprochen werden. Wünschbar wäre eine gezielte Engagementspolitik der Gemeinde, die Vereine, Ehrenämter sowie informelle Freiwilligenarbeit einschliessen würde. Prof. Martin Müller, Co-Leiter IFSA-FHS und Experte OZG-FHS [email protected] 10 Finanzen Internes Kontrollsystem HRM2 und IKS: Ein nicht mehr wegzudenkender Doppelpack Im Thurgau ist die Umstellung auf die Rechnungslegung nach HRM2 bei den Pilotgemeinden bereits Realität. Die Vorgaben stützen sich auf die Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013, welche neu Bestimmungen über das IKS enthält. Darin wird die Exekutive beauftragt, notwendige Massnahmen im Zusammenhang mit dem IKS zu treffen. Das Thema IKS stand bisher im Schatten von HRM2 und soll nun mit diesem Artikel ins Licht gerückt werden. Das IKS umfasst gemäss Paragraf 54 RRV Rechnungswesen der Gemeinden regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen. Die Exekutive trifft die notwendigen Massnahmen, um das Vermögen zu schützen, die zweckmässige Verwendung der Mittel sicher zustellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Buchführung zu verhindern oder aufzudecken sowie die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten. Sie berücksichtigt dabei die Risikolage und das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Grösse der Gemeinde. Das IKS erfüllt in erster Linie einen Selbstzweck und stellt weiter sicher, dass die Jahresrechnung ordnungsgemäss erstellt wird und verlässliche Informationen liefert. Abgrenzung IKS – Risikomanagement Risikomanagement beinhaltet den Umgang mit allen Risiken, die aus den Führungsund den Durchführungsprozessen entstehen können. Während die Führung die Realisierung der generellen Ziele verfolgt, will das Risikomanagement als ein Bestandteil der Führung eine Abweichung von diesen Zielen verhindern. Ein IKS besteht aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen Massnahmen und Kontrollen zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder böswillige Dritte verursacht werden können. Ich empfehle in Ergänzung zum IKS auch ein standardisiertes Risikomanagement in die Wege zu leiten. Als Führungsinstrument bringt es wertvolle In- puts einer langfristig angelegten Strategie. Umfang, Ausgestaltung und Qualität des IKS Aus der RRV Rechnungswesen der Gemeinden gehen keine konkreten Aussagen zum Umfang und zur Ausgestaltung des IKS hervor. Das IKS ist den individuellen Gegebenheiten wie Grösse der Gemeinde, Komplexität der Zusammenhänge und Art der Finanzierung jedes einzelnen Gemeinwesens anzupassen. Ein funktionierendes IKS hat die folgenden formellen Voraussetzungen zu erfüllen: – Das IKS hat in schriftlicher Form vorzu liegen und muss für Dritte nachvollzieh bar sein. – Es ist den Risiken und dem Umfang der Tätigkeiten anzupassen. – Es muss allgemein bekannt sein. – Es wird durch die Exekutive definiert und umgesetzt. Materielle Mindestanforderungen für kleinere Gemeinden Aus meiner Sicht sollten die folgenden Elemente in einem IKS behandelt werden: – In einem IKS-Reglement sind die Ver antwortlichkeiten zu definieren – Es sind folgenden drei Ebenen abzudecken: Gemeindeebene, Prozess-/Abteilungs ebene sowie IT-Kontrollen/Archivierung und Daten – Visumsregelungen sind zu erarbeiten – Einführung eines generellen Vieraugenprinzips 11 –Funktionentrennungen – Definition des Abschlussprozesses/ Anforderungen an Abschlussordner – Festhalten von Unterschriftenberechtigungen Einzelunterschriften sind im Zahlungsverkehr ein «no go», auch bei kleineren Gemeinden. Auch im elektronischen Zahlungsverkehr bedarf es einer sachgemässen Form der kollektiven Zeichnung. Für wesentliche Prozesse sind die Hauptrisiken zu erörtern und zu definieren, mit welchen Schlüsselkontrollen diese überwacht werden sollen. Es ist dann festzulegen, wer wann die Schlüsselkontrollen durchführt und wo die Kontrollen dokumentiert werden. Fazit Das IKS ist grundsätzlich nichts Neues, da in öffentlichen Organisationen häufig bereits Kontrollen vorhanden sind. Allerdings ist das IKS nur selten schriftlich dokumentiert und die durchgeführten Kontrollen sind mangels Protokollierung nur lückenhaft nachvollziehbar. Die Exekutive berücksichtigt bei der Implementierung des IKS die Verhältnisse in der Gemeinde, die Risikolage, die Komplexität von einzelnen Prozessen und das jeweilige KostenNutzen-Verhältnis. Es kann bereits mit relativ geringem Kontrollaufwand relativ grosse Sicherheit gewährleistet werden. IKS und Risikomanagement sind als Führungsinstrumente in der Privatwirtschaft etabliert und für viele Nutzer/innen ist dieser Doppelpack nicht mehr wegzudenken. Bei der Einführung des IKS und des Risikomanagements gilt es die Chance zu nutzen, nicht nur ein den Anforderungen des Gesetzgebers genügendes System zu entwickeln, sondern die Weichen so zu stellen, dass IKS und Risikomanagement Hand in Hand ein zukunftsgerichtetes Führungsinstrument für die Exekutive darstellen. Peter Würmli, Partner OBT AG [email protected] Weiterbildung Verwaltungsökonom/in Thurgau 12 Verwaltungsökonom/in Thurgau am Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden Im Frühjahr 2016 startet der Kaderlehrgang «Verwaltungsökonom/in Thurgau» zum fünften Mal am Bildungszentrum Wirtschaft in Weinfelden. Der Lehrgang vermittelt den Absolventinnen und Absolventen in drei Semestern umfassende Kenntnisse moderner Verwaltungsführung. Er qualifiziert zur Übernahme von Führungsfunktionen und zur gestaltenden Mitwirkung an einem nach modernen Grundsätzen kundenorientiert ausgerichteten Verwaltungsmodell. Lehrgangsleiter René Walther beantwortet Fragen zur neu konzipierten Ausbildung. Herr Walther, wer besucht den Lehrgang Verwaltungsökonom/in Thurgau? Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung von Kanton und Gemeinden, welche anspruchsvolle Sach- und Führungsaufgaben wahrnehmen oder solche anstreben und sich dafür befähigen möchten. Der Lehrgang bietet aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Non-Profit-Organisationen oder verwaltungsnahen Organisationen wie Verbände oder Vereine die Möglichkeit, sich für entsprechende Aufgaben zu qualifizieren. Typischerweise besuchen Personen zwischen 23 und 50 den Lehrgang. Aber auch für ältere ist es eine gute Gelegenheit, sich für die letzte Etappe des Berufslebens nochmals auf den aktuellsten Stand zu bringen. Welche Voraussetzungen sollte man minimal mitbringen? Grundsätzlich werden der Abschluss einer kaufmännischen Grundausbildung (oder einer vergleichbaren Ausbildung) und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt. Interessentinnen und Interessenten, welche bereits mehrere Jahre in der Verwaltung oder einer verwaltungsnahen Organisation tätig sind, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen. Im Zweifelsfalle lohnt sich die Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon zur Klärung von offenen Fragen auf jeden Fall. Bestehen punktuelle Defizite in den Vorkenntnissen, können diese unter Umständen durch vorgängig oder parallel besuchte Kurse ausgeglichen werden. Was sind die Schwerpunkte der Ausbildung? Der Lehrgang fördert das ganzheitliche Denken und Handeln in komplexen Aufgabenstellungen. Er ist zwar breit gefächert, vermittelt aber konkretes Wissen und fördert das praktische Handeln. So gehören Grundlagenfächer wie Organisationslehre, Betriebswirtschaftslehre, Recht, Volkswirtschaft genauso zum Inhalt wie Projektmanagement und spezifische Themen der öffentlichen Verwaltung und Politik. Wichtig ist uns die anwendungsorientierte Vernetzung der verschiedenen Bereiche. Wie viel Zeit muss man neben dem Unterricht für Hausaufgaben und Übungen einrechnen? Insgesamt beinhaltet der Lehrgang 516 Lektionen, die auf drei Semester verteilt sind. Unterrichtet wird zweiwöchentlich jeweils freitags und samstags den ganzen Tag. Je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden gestaltet sich der Lernaufwand unterschiedlich. Er ist auf durchschnittlich zwei bis vier Stunden pro Woche anzusetzen. Vor den Prüfungen kann sich dieser Aufwand erhöhen. Welchen Profit zieht man aus der Ausbildung? Einerseits profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer persönlich durch die Erweite- rung des Wissens und schaffen sich ein wichtiges und wirkungsvolles Netzwerk zu Dozierenden und Teilnehmenden. Absolventinnen und Absolventen erarbeiten sich zusätzlich eine ausgezeichnete Grundlage für die berufliche Weiterentwicklung. Auch die Arbeitgeber profitieren wesentlich von den neu erlangten Fähigkeiten. Wo finden erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen ihren Platz im Arbeitsmarkt? Überall in der öffentlichen Verwaltung: Gemeindepräsidien, Gemeindeschreiber/in, Finanzverwalter/in, Bauverwalter/in, Leiter/in Steueramt, Abteilungsleiter/in Kantonale Verwaltung. Weitere Berufsfelder sind aber auch Non-Profit-Organisationen oder verwaltungsnahe Bereiche. So zum Beispiel als Projektleiter/in, Präsident/in oder Geschäftsführer/in von Verbänden oder Vereinen. Was würden Sie jemandem empfehlen, der diesen Lehrgang in Angriff nehmen möchte? Auf Grund der zusätzlichen Belastung zum Beruf sind die Lust am Lernen und die Einsatzbereitschaft unabdingbar. Es ist von Vorteil, wenn das berufliche Umfeld die Absolventinnen oder Absolventen unterstützt. Dies sollte im Vorfeld im Dialog geklärt werden. Natürlich verbessert die Offenheit für Neues den Lernerfolg deutlich. Eine Ausbildung dieser Art sollte letztlich auch Freude machen. René Walther, Gemeindepräsident und Hochschuldozent [email protected] Weiterbildung Einstiegsseminar für neue Gemeindepräsidien Einstiegsseminar für neue Gemeindepräsidenten/innen Jeweils zu Beginn der neuen Legislatur organisiert der VTG für neue Exekutivmitglieder Weiterbildungsangebote. Eines dieser Seminare richtet sich an die Vorsitzenden der Gemeindebehörden, um diesen den Einstieg hinsichtlich der neuen und im Vergleich zur Privatwirtschaft speziellen Führungsaufgaben zu erleichtern. An der am 29. Mai 2015 in Lipperswil durchgeführten Veranstaltung nahmen rund zwanzig frisch gebackene Gemeindeoberhäupter teil. Anfang Jahr definierten die Mitglieder des Ressorts «Politik und Führung» gemeinsam mit der Geschäftsleiterin die Schwerpunkte der diesjährigen Behördenseminare, die der VTG im Zusammenhang mit der neuen Amtsdauer wieder für alle neu gewählte Behördenmitglieder anbietet. Rasch einig war man sich in der Frage, das für die Gemeindepräsidenten/ innen vorgesehene Seminar unmittelbar vor Amtsantritt bzw. die fachspezifischen Seminare für alle übrigen Gemeinderäte/innen im Herbst 2015 – also nach ersten Gemeinderatssitzungs-Erfahrungen – durchzuführen. Kursziele Das Gemeindepräsidenten/innen-Seminar hatte die Einführung in die neue Aufgabe, die Vermittlung von Kernaufgaben, den Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmenden, wesentliche Hinweise zu inhaltlichen und formalen Aspekte wie auch zu möglichen Anlaufstellen zum Ziel. Nebst der Vorstellung des VTG – Dienstleistungs-Drehscheibe der Thurgauer Gemeinden – wurde der Seminartag in vier Themenblöcke eingeteilt. Themen und Referenten Als langjähriger und nach wie vor top motivierter Amtsinhaber verstand es Walter Sommer, Stadtpräsident Diessenhofen, ausgezeichnet, den neu Gewählten erste Tipps und Tricks für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung mit auf den Weg zu geben. Mit Bezug auf Weisheiten oder Aussagen verschiedener Persönlichkeiten ermutigte er die angehenden «Unternehmensführer/innen» aber auch, vorwärts zu schauen, zu wagen und nicht zu erstarren oder zu korrigieren. Flanieren im Paragrafenwald lautete das Referat von Generalsekretär lic. iur. Andreas Keller. Er informierte über den Aufbau des Rechtssystems und die wichtigsten kantonalen Rechtsgrundlagen, regte Diskussionen zu Fallbeispielen an und beantwortete viele Fragen aus der interessierten Zuhörerschaft selbst während der anschliessenden Mittagspause. Passender hätte der Referent zum Thema Kommunikation mit Andreas Netzle, ehem. Chefredaktor der Thurgauer Zeitung und aktueller Stadtpräsident von Kreuzlingen, nicht sein können. Seine Erläuterungen konzentrierAnzeige 13 ten sich auf die interne und externe Kommunikation, den für die Gemeinden bedeutenden Umgang mit den Medien sowie die Definition des Öffentlichkeitsprinzips. Auch das letzte Referat von Kurt Baumann, VTG- und Gemeindepräsident Sirnach, stiess auf grosses Interesse. Am Beispiel der Gemeinde Sirnach zeigte er zum Thema «Gemeindeführung – Modelle und Strategien» den Prozess zur Erarbeitung eines Geschäftsleitungs-Modells und damit verbunden die Konsequenzen auf strategischer und operativer Ebene, den Erlass verschiedener Grundlagen sowie Vor- und Nachteile eines solchen Modells auf. Positive Rückmeldungen Durchwegs positiv fiel die Umfrage zum Seminar aus – natürlich zur Freude des Präsidenten und der Geschäftsleiterin. Geschätzt wurden nicht nur die gute Themenwahl oder die erfahrenen Thurgauer-Referenten, sondern auch Aufbau des Seminars, Tagungsort, Verpflegung und die Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch. Beatrix Kesselring, Geschäftsleiterin VTG [email protected] Sicherheit 150 Jahre organisierte Feuerwehren 14 Anderthalb Jahrhunderte organisierte Feuerwehren Vor gut 150 Jahren begann in unserem Kanton das Zeitalter der organisierten und strukturierten freiwilligen Feuerwehren. Zwar hatte man sich seit Jahrhunderten bemüht, Brände zu bekämpfen – aber eigentlich war man machtlos gegen das Schicksal. Ganze Dörfer und Städte fielen dem Feuer zum Opfer. Im 21. Jahrhundert weicht nun die freiwillige lokale Struktur mehr und mehr hochtechnisierten und professionell aufgebauten Blaulichtorganisationen. Brände sind heute vergleichsweise selten geworden. Längst gibt es nicht mehr in jedem Haus offenes Feuer, und die Bekämpfung ist vorbildlich organisiert. Schlüsselereignis Glarus In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1861 läuteten die Glocken in Weinfelden Sturm. Selbst im Thurgau war man von der Brandröte am südlichen Nachthimmel erschrocken. Die Stadt Glarus brannte! Das war eine der grössten Brandkatastrophen des 19. Jahrhunderts in der Schweiz. Zwei Drittel des Kantonshauptortes Glarus Anzeige wurden dabei zerstört, rund die Hälfte der Einwohner wurden obdachlos. Der Brand von Glarus löste eine enorme Solidaritätswelle aus. Die Spendenaktion war die erste im 1848 gegründeten Bundesstaat. Tausende und Abertausende von Privaten und Vereinen spendeten ebenso wie Gemeinden und Kantone für die Brandgeschädigten. Die Geldspenden erreichten die damalige Rekordsumme von 2,7 Millionen Franken. Damit konnte ein Teil des Gesamtschadens von zehn Millionen Franken gedeckt werden. Als unmittelbare Folge wurden danach vielerorts organisierte Feuerwehren gebildet. Vom Freiwilligenkorps zur Profitruppe? Gemeindefeuerwehren basierten seit ihrer Gründung weitgehend auf dem Engagement Freiwilliger. Hier zeichnen sich Änderungen ab. Mehr Menschen wohnen und arbeiten nicht mehr am selben Ort, weniger Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter gerne frei, und die Einsätze verlangen immer mehr Know-how. Das hat zu einsatzstarken Stützpunktfeuerwehren geführt, die heute zu Recht stolz sind auf ihre Leistungsfähigkeit und ihr Material. Die Schattenseite davon zeigt sich in den Rekrutierungsschwierigkeiten für den Nachwuchs. Mit grossem Einsatz werben die Thurgauer Feuerwehren um Nachwuchs. Erfolg dabei seien ihnen gewünscht und gegönnt! Ob es unvermeidlich ist, zuletzt anstelle von Freiwilligen mit Berufsleuten die Bereitschaft sicher zu stellen, wird erst die Zukunft zeigen müssen. Anzeichen dafür sind aber schon heute unverkennbar. Martin Sax, Weinfelden [email protected] VTG-intern Sekretariat neu besetzt Ins kalte Wasser gesprungen... Seit Juli 2015 sitze ich auf dem Stuhl des Sekretariats vom VTG. Ich habe interessante und informative Einführungstage mit meinem Vorgänger Martin Sax genossen. Dennoch ist der Moment, wenn das Telefon zum ersten Mal klingelt oder die erste Anfrage per Mail kommt, vergleichbar mit dem bekannten Sprung ins kalte Wasser. Aber was gibt es jetzt in dieser warmen Zeit Erfrischenderes, als abzutauchen? Darum schwimme ich munter darauf los und freue mich auf zahlreiche Begegnungen an verschiedenen Ufern. Ich bin im Kanton St. Gallen aufgewachsen, mit Abstechern nach Genf und Zürich seit 1991 im Thurgau wohnhaft, verheiratet und Mutter von drei, teils erwachsenen Kindern. Meine Ausbildung und die ersten Berufserfahrungen kommen aus der Bankenbranche, seit 1992 konzentriert sich meine berufliche Tätigkeit auf die Administration. Ich konnte in den letzten Jahren spannende Projekte vom Aufbau des Tourist Services in Frauenfeld über die Organisation von zahlreichen Grossanlässen bis zur administrativen Leitung bei einer Stiftung begleiten. Anzeige «Was man lernen muss, um es zu tun, das lernt man, indem man es tut.» Aristoteles Die Aufgaben der Gemeinden sind mir nicht unbekannt, bin ich doch schon in der dritten Legislaturperiode für den Gemeinderat Gachnang tätig. Mich mit den Belangen der Gemeinden noch vertiefter auseinanderzusetzen, erachte ich als persönliche Herausforderung. Ich freue mich auf die spannenden Aufgaben, die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleiterin, dem Vorstand, allen Ressorts- und Kommissionsmitgliedern und vor allem mit den Vertretern/innen aus den Gemeinden. Andrea Waltenspül, Sekretariat VTG [email protected] 15 Im Übrigen DAS GIBT‘S NUR BEI UNS! 16 30 Jahre Udinese-Fest WEITERBILDUNG Eine Übersicht über attraktive Angebote 26.8.2015 Spitex Verband TG: Einführung für neue Behördemitglieder und 3.9.2015 18.00 Uhr, Pfarreizentrum St. Johannes, Weinfelden 8.9.2015 Infoabend: Verwaltungsökonom/in Thurgau 19.00 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden 10./11.9.2015 Schulung Proporzwahlen/Staatskanzlei 13.30 Uhr bzw. 8.30 Uhr, Rathaus, Weinfelden 21.10.2015 Start 3. Lehrgang Fachperson Einwohnerdienste 13.30 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden 21.10.2015 Infoabend: Bau- und Planungswesen/Sozialbereich 18.00/19.00 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden eitere Informationen erhalten Sie in der Publikation Seminarangebote oder unter W www.weiterbildung.tg.ch. Bei Fragen zu den Seminaren oder zur Anmeldung erteilen Ihnen das Kantonale Personalamt unter der Telefonnummer 052 724 13 40 oder die VTG-Geschäftsstelle gerne Auskunft. AGENDA Details siehe unter www.vtg.ch 25.8.2015 Netzwerktreffen Migration, Schule und Elternbildung, Frauenfeld 25.8.2015 Altersfragen in Gemeinden, Weinfelden Das Udinese-Fest in Mattwil hat einen traurigen Ursprung. Am 6. Mai 1976 wurde die italienische Region Friaul von einem schweren Erdbeben erschüttert. Weil die Schweiz damals den Opfern half, veranstalteten die in Mattwil wohnhaften und ursprünglich aus der Region Friaul stammenden Italiener/innen als Dank für die Unterstützung ein Fest. Der Erlös des Udinese-Festes geht jeweils an die Schweizer Krebshilfe. Anfangs noch ein kleines Fest eher im familiären Rahmen, mauserte sich der Anlass zu einem beliebten Volksfest, das Menschen verbindet. Die einmalige Stimmung mit feinen Düften italienischer Spezialitäten vom Grill und aus der Pfanne zieht jeweils viele Gäste aus der nahen und fernen Umgebung an. Mit dabei ist immer ein Musikverein aus dem Friaul. Einheimische und regionale Künstler und Gruppen ergänzen die Darbietungen. Die 31. Ausführung findet am 13. September 2015 unter neuem OK statt. In dieser Rubrik stellen wir besondere Anlässe und Ereignisse aus Gemeinden unseres Kantons vor. Was gibt‘s nur bei Ihnen? Teilen Sie es uns mit! 3.9.2015 Tagung Informatik, Weinfelden 10.9.2015 Herbsttagung Stadt- und Gemeindepräsident/innen, Hagenwil 17.9.2015 Tagung Bauverwalter/innen, Münchwilen Herausgeber Verband Thurgauer Gemeinden 22.10.2015 Tagung Finanzverwalter/innen, Münsterlingen 10.11.2015 Tagung Leiter/innen Steuerämter, Oberneunforn 19.11.2015 Netzwerktreffen Kinder- und Jugendförderung Thurgau, Weinfelden 23.11.2015 Kommunalforum Thurgau, Thurgauer Kantonalbank 16.00 Uhr, Casino, Frauenfeld 24.11.2015 Tagung Einwohnerdienste, Aadorf 20.4.2016 12. Delegiertenversammlung VTG, Weinfelden 2.5.2016 Tagung Stadt- und Gemeindepräsident/innen, Sirnach Redaktionskommission Marcel Aeschlimann, Eschlikon; Manuela Fritschi, Aadorf; Beatrix Kesselring, Weinfelden; Caroline Leuch, Kreuzlingen; Willy Nägeli, Fischingen; Anders Stokholm, Frauenfeld; Andrea Waltenspül, Weinfelden Redaktion und Adressverwaltung Geschäftsstelle VTG, Bankstrasse 6, 8570 Weinfelden, Tel. 071 414 04 75, Fax 071 414 04 76, [email protected], www.vtg.ch Layout und Gestaltung w graphic design, www.wgraphic.ch Druck Medienwerkstatt AG, www.medienwerkstatt-ag.ch Auflage 2‘000 Ex. Redaktionsschluss «direkt» Nr. 86 7. Oktober 2015 www.vtg.ch Gerne stellen wir Ihnen weitere Exemplare dieser Publikation zu.
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