Firma Bezirkshauptmannschaft Voitsberg Firma Land Steiermark

Firma Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Firma Land Steiermark
Schillerstrasse 10
8570 Voitsberg
Edelschrott, 11.08.2015
Betrifft: Ihr Schreiben vom 07.08.2015, Ihr GZ: BHVO 15.1.6570/2015
unser PZeichen: BH04/2015-St.Verf._1
heute Einspruch
Servus Herr Sarkany,
ich habe Ihr Schreiben vom 07.08.2015 heute erhalten und und bin einigermaßen erstaunt,
denn erstens einmal wieder NICHT unterschrieben (obwohl es einmal gefaltet wurde) und
weiters lese ich, dass es sich bei meinem Schreiben vom 30.07.2015 um einen Einspruch
gehandelt
hätte.
Lassen Sie mich anmerken, dass dies kein Einspruch war, denn es war lediglich eine
Aufforderung zur Beantwortung einiger Punkte.
Zum heute erhaltenen Schreiben noch ein Wort. Ein derartiges Pamphlet von einer Firma....
unglaublich und ein Ergebniss einer Beweisaufnahme ohne den "Angeklagten" gehört zu
haben...... das gibt es weiters nur in Nordkorea. Da auch wir ein PZeichen angeben möchten
wir Sie bitten unseres ebenso in Ihrem Schreiben aufzunehmen.
Ich werde, da ein Polizeibediensteter in Graz dieser Tage zu mir gesagt, dass die Österreicher
die Gesetze und Urteile kennen (eine sehr mutige Äusserung wie ich finde), auf die Nennung
von Paragraphen und Urteilsnummern verzichten.
Ihrer Weigerung die offenkundigen Beweise zur Eintragung ihrer Firma nicht zu würdigen,
verstehe ich nicht, denn seit bereits über einem Jahr ist Ihnen bekannt dass Ihre ehemalige
Behörde als Firma eingetragen ist, aber trotz nicht Anerkenntnis der Beweise diese
Firmeneintragung bis heute nicht gelöscht wurde. Im Gegenteil, die Firma wurde auf Grund
der Eintragung bei upik.de mit der dort erhaltenen Nummer von einer ihrer Kolleginnen sogar
beim internationalen Handelsgericht in den USA eingetragen. Deswegen wundere ich mich,
dass Sie als Beweis eine Kopie beilegen in der bei der Nennung eines Regelung unter §50
(dieses vor der 50 stehende Zeichen erinnert im übrigen sehr stark an ein Doppel "S") immer
von einer Behörde geschrieben ist.
Auch ist es mir sehr wichtig, dass ich mich nach wie vor als Mensch (nach juristischer
Definition) deklariere und nicht als natürlich Person oder als juristische Person ansehen lasse.
Nun denn, zum Fall.
Beschwerde
Da eine Beschwerde zum Strafzettel weder bei der Firma Stadtgemeinde Voitsberg oder bei
der Firma BH Voitsberg von Erfolg sind, kann man sich an die zuständige Firma Röxeis
wenden. Dort aber werden die Beschwerden nicht angenommen, da dieser Herr Röxeis von
einer Amtspflichtverletzung spricht wenn er diese Beschwerden ernst nähme und den
Strafzettel zurücknähme. Lustig hierbei ist, dass dieser Mensch tatsächlich behauptet ein
Beamter zu sein......... wo wir doch mittlerweile alle Wissen, dass ein DIENSTausweis
und/oder eine DIENSTnummer noch lange keinen Beamten macht. Auch die zuständigen
Ministerien konnten mir hier weder einen Erlass, noch ein Gesetz nennen, in dem dies steht.
Im übrigen müssten dann ja die sog. Beamtin ihren Ausweis einem Amtsbetretenen
Staatsbürger
zeigen
und
dürfte
die
nicht
verweigern.
Das heisst also, dass der Staatsbürger (gemäß juristischer Definiton) gezwungen ist den Weg
über die Anonymverfügung, zur Lenkerauskunft und der sogenannten Strafverfügung gehen
muss. Meine Vermutung ist, das sich die Firma Stadtgemeinde Voitsberg und die Firma BH
Voitsberg mit der Firma Röxeis einig sind, betroffene Staatsbürger an die Firma Röxeis zu
verweisen, damit diese dort abgewiesen und damit die Kosten bis zur Strafverfügung erhöht
werden können. Ich habe hierzu einige Bürger befragen können, die mit dieser gleichen
Masche unnötig ein mehr an Geld zahlen mussten, da deren Einwände oder Einspruch auch
bei einer Strafverfügung nicht genug gewürdigt wurden. Würde dem Staatsbürger schon bei
der Anonymverfügung oder eben vorher die Möglichkeit des Einspruchs angeboten werden,
dann könnten viele Kosten in Ihrer Firma eingespart werden, die Manpower verringert und
auch die Kosten für die Bürger gesenkt werden (denn selbst als Firmenbehörde sind sie dem
Bürger verpflichtet, da sie mit seinem Geld spielen).
Lenkerauskunft
Eine Lenkerauskunft muss in Österreich ausgefüllt werden, da eine Weigerung des Ausfüllens
mit einer exzessiven Strafandrohung, was einer Nötigung gleichkommt, behaftet ist, wie ich
aus der Vergangenheit weiss. Im übrigen lassen Sie mich an dieser Stelle kurz die Synonyme
für das Wort "Exzessiv" aufführen: ausschweifend, hemmungslos, maßlos, ohne Maß,
übersteigert, übertreibend, übertrieben, unersättlich, unmäßig, zügellos;
Natürlich habe ich diese Lenkerauskunft wegen oben stehender Punkte ausgefüllt, allerdings
stellt das nach aktueller Rechtssprechung kein Schuldanerkenntnis dar, denn die
Auskunftspflicht des Fahrzeughalters ist ja gemäß österreichischen und EU
Menschenrechtskonvention vereinbar, da die einfache Mitteilung, wer das Fahrzeug des
Halters gelenkt hat, selbst noch nicht belastend ist. Hinzu kommt, dass nach Rechtssprechung
nur ein schwacher und hypothetischer Zusammenhang besteht zwischen der Verpflichtung
des Halters, den Lenker seines Fahrzeugs preiszugeben, und einem möglichen
Strafverfahren.
Es wird natürlich so sein, dass der Strafzettel ordnungsgemäß zustande gekommen ist, aber
aus der Lenkerauskunft den Schluss zu ziehen, dass der Halter des Fahrzeugs auch der
Lenker war, dann würden sich Halter und Lenker einem Regime der Verantwortlichkeiten und
Verpflichtungen
unterwerfen.
Ein weiterer hierzu nicht unbedeutender Punkt ist der, dass hier eine Beweislastumkehr
stattfindet, denn vom Fahrzeughalter darf nicht der Beweis verlangt werden das er nicht selbst
die Verkehrsübertretung begangen hat. Hier darf ich kurz auf ein Telefonat von Anfang diesen
Jahres mit Ihrer Firma verweisen, auf der genau dies von mir wörtlich verlangt wurde.
Natürlich weiss ich, dass die Lenkerauskunft im Verfassungsrang steht, dennoch lassen sie
mich hier nochmals kurz darauf hinweisen, dass ein Staatsbürger nicht durch Zwangsmittel,
Drohungen, Versprechungen oder Vorspiegelungen zu Äußerungen genötigt oder bewogen
werden darf, sich selbst zu belasten. Das gleiche in der Art finden wir auch in der
Menschenrechtscharta der Europäischen Union (gegen die im übrigen Ihre Firma bereits
heuer schon mehrmals verstossen hat, da sie Rechte von Behinderte nicht achtet).
Wenn sie die von mir ausgefüllte Lenkerauskunft, welche durch Nötigung entstanden ist (s.o.),
genau ansehen, bemerken Sie, dass es sich bei der Unterschrift um drei X handelt und, dass
ich betone, damit kein Vertrag mit Ihrer Firma (erkennbar, an der Ust ID, die laut zweier
Nachfragen beim Finanzamt nur Firmen haben) zustande gekommen ist.
Hinzu kommt, dass ich von mehreren Staatsbürgern erfahren habe, dass die Einspruchsabteilung ihres Hauses schon sehr unter den Einsprüchen gegen die Bescheide leidet. Das
heisst, Sie wissen, dass die Firma Röxeis ein Eigenleben entwickelt hat, gegen das vom
Staatsbürger kein ankommen möglich ist, aber genau deshalb vielen Beschwerden
stattgegeben wird und die Verfahren dann auch eingestellt werden. Aus diesem Grund laden
Bürger der Firma Stadtgemeinde Voitsberg, aus der näheren und weiteren Umgebung, aber
auch die Firmen aus Voitsberg, die unter dieser unsäglichen Ignoranz und dem entwickelten
Eigenleben der Firma Röxeis leiden müssen, weil Kunden fernbleiben, zur Übergabe eines
offenen Briefs an den eingetragenen Hauptverantwortlichen der Firma Stadtgemeinde
Voitsberg am 17.08. 2015 ein. In seinem vorbildlichen Einsatz für die Bürger der Firma
Stadtgemeinde Voitsberg hat der Hauptverantwortliche Herr Meixner natürlich diese
Übergabe
bereits
abgelehnt
und
an
die
Firma
Röxeis
verwiesen.
Zu diesem Termin wurden neben der regionalen auch die überregionale Presse (Radio,
Fernsehen und Printmedien) eingeladen, da der Untergang des "Einkaufserlebnisses
Voitsberg" wahrscheinlich schneller da ist, als die Beseitigung des Turms der ÖDK gedauert
hat und dies für andere Städte eine Warnung sein soll, wie man sich gegenüber Bürger, Volk
und Souverän nicht verhält.
Als letztes lassen sie mich noch folgendes Anmerken. Im vergangenen Jahr sagten Sie mir in
Ihrem Büro, dass das Verbot der Schuldhaft aus der 1. Zusatzvereinbarung der Europäischen
Menschenrechtscharta gestrichen wurde. Das stimmt, aber Sie haben ….. vermutlich
vergessen.... zu erwähnen, dass das Verbot des Freiheitsentzugs wegen Schulden in einem
späteren Zusatzartikel wieder aufgenommen wurde und heute sogar im Verfassungsrang der
Firma Republik Österreich steht.
Mit freundlichen Grüßen
der Mensch Wolfi
Packerstr. 12
8583 Edelschrott