Firma Bezirkshauptmannschaft Voitsberg Firma Land Steiermark Schillerstrasse 10 8570 Voitsberg Edelschrott, 11.08.2015 Betrifft: Ihr Schreiben vom 07.08.2015, Ihr GZ: BHVO 15.1.6570/2015 unser PZeichen: BH04/2015-St.Verf._1 heute Einspruch Servus Herr Sarkany, ich habe Ihr Schreiben vom 07.08.2015 heute erhalten und und bin einigermaßen erstaunt, denn erstens einmal wieder NICHT unterschrieben (obwohl es einmal gefaltet wurde) und weiters lese ich, dass es sich bei meinem Schreiben vom 30.07.2015 um einen Einspruch gehandelt hätte. Lassen Sie mich anmerken, dass dies kein Einspruch war, denn es war lediglich eine Aufforderung zur Beantwortung einiger Punkte. Zum heute erhaltenen Schreiben noch ein Wort. Ein derartiges Pamphlet von einer Firma.... unglaublich und ein Ergebniss einer Beweisaufnahme ohne den "Angeklagten" gehört zu haben...... das gibt es weiters nur in Nordkorea. Da auch wir ein PZeichen angeben möchten wir Sie bitten unseres ebenso in Ihrem Schreiben aufzunehmen. Ich werde, da ein Polizeibediensteter in Graz dieser Tage zu mir gesagt, dass die Österreicher die Gesetze und Urteile kennen (eine sehr mutige Äusserung wie ich finde), auf die Nennung von Paragraphen und Urteilsnummern verzichten. Ihrer Weigerung die offenkundigen Beweise zur Eintragung ihrer Firma nicht zu würdigen, verstehe ich nicht, denn seit bereits über einem Jahr ist Ihnen bekannt dass Ihre ehemalige Behörde als Firma eingetragen ist, aber trotz nicht Anerkenntnis der Beweise diese Firmeneintragung bis heute nicht gelöscht wurde. Im Gegenteil, die Firma wurde auf Grund der Eintragung bei upik.de mit der dort erhaltenen Nummer von einer ihrer Kolleginnen sogar beim internationalen Handelsgericht in den USA eingetragen. Deswegen wundere ich mich, dass Sie als Beweis eine Kopie beilegen in der bei der Nennung eines Regelung unter §50 (dieses vor der 50 stehende Zeichen erinnert im übrigen sehr stark an ein Doppel "S") immer von einer Behörde geschrieben ist. Auch ist es mir sehr wichtig, dass ich mich nach wie vor als Mensch (nach juristischer Definition) deklariere und nicht als natürlich Person oder als juristische Person ansehen lasse. Nun denn, zum Fall. Beschwerde Da eine Beschwerde zum Strafzettel weder bei der Firma Stadtgemeinde Voitsberg oder bei der Firma BH Voitsberg von Erfolg sind, kann man sich an die zuständige Firma Röxeis wenden. Dort aber werden die Beschwerden nicht angenommen, da dieser Herr Röxeis von einer Amtspflichtverletzung spricht wenn er diese Beschwerden ernst nähme und den Strafzettel zurücknähme. Lustig hierbei ist, dass dieser Mensch tatsächlich behauptet ein Beamter zu sein......... wo wir doch mittlerweile alle Wissen, dass ein DIENSTausweis und/oder eine DIENSTnummer noch lange keinen Beamten macht. Auch die zuständigen Ministerien konnten mir hier weder einen Erlass, noch ein Gesetz nennen, in dem dies steht. Im übrigen müssten dann ja die sog. Beamtin ihren Ausweis einem Amtsbetretenen Staatsbürger zeigen und dürfte die nicht verweigern. Das heisst also, dass der Staatsbürger (gemäß juristischer Definiton) gezwungen ist den Weg über die Anonymverfügung, zur Lenkerauskunft und der sogenannten Strafverfügung gehen muss. Meine Vermutung ist, das sich die Firma Stadtgemeinde Voitsberg und die Firma BH Voitsberg mit der Firma Röxeis einig sind, betroffene Staatsbürger an die Firma Röxeis zu verweisen, damit diese dort abgewiesen und damit die Kosten bis zur Strafverfügung erhöht werden können. Ich habe hierzu einige Bürger befragen können, die mit dieser gleichen Masche unnötig ein mehr an Geld zahlen mussten, da deren Einwände oder Einspruch auch bei einer Strafverfügung nicht genug gewürdigt wurden. Würde dem Staatsbürger schon bei der Anonymverfügung oder eben vorher die Möglichkeit des Einspruchs angeboten werden, dann könnten viele Kosten in Ihrer Firma eingespart werden, die Manpower verringert und auch die Kosten für die Bürger gesenkt werden (denn selbst als Firmenbehörde sind sie dem Bürger verpflichtet, da sie mit seinem Geld spielen). Lenkerauskunft Eine Lenkerauskunft muss in Österreich ausgefüllt werden, da eine Weigerung des Ausfüllens mit einer exzessiven Strafandrohung, was einer Nötigung gleichkommt, behaftet ist, wie ich aus der Vergangenheit weiss. Im übrigen lassen Sie mich an dieser Stelle kurz die Synonyme für das Wort "Exzessiv" aufführen: ausschweifend, hemmungslos, maßlos, ohne Maß, übersteigert, übertreibend, übertrieben, unersättlich, unmäßig, zügellos; Natürlich habe ich diese Lenkerauskunft wegen oben stehender Punkte ausgefüllt, allerdings stellt das nach aktueller Rechtssprechung kein Schuldanerkenntnis dar, denn die Auskunftspflicht des Fahrzeughalters ist ja gemäß österreichischen und EU Menschenrechtskonvention vereinbar, da die einfache Mitteilung, wer das Fahrzeug des Halters gelenkt hat, selbst noch nicht belastend ist. Hinzu kommt, dass nach Rechtssprechung nur ein schwacher und hypothetischer Zusammenhang besteht zwischen der Verpflichtung des Halters, den Lenker seines Fahrzeugs preiszugeben, und einem möglichen Strafverfahren. Es wird natürlich so sein, dass der Strafzettel ordnungsgemäß zustande gekommen ist, aber aus der Lenkerauskunft den Schluss zu ziehen, dass der Halter des Fahrzeugs auch der Lenker war, dann würden sich Halter und Lenker einem Regime der Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen unterwerfen. Ein weiterer hierzu nicht unbedeutender Punkt ist der, dass hier eine Beweislastumkehr stattfindet, denn vom Fahrzeughalter darf nicht der Beweis verlangt werden das er nicht selbst die Verkehrsübertretung begangen hat. Hier darf ich kurz auf ein Telefonat von Anfang diesen Jahres mit Ihrer Firma verweisen, auf der genau dies von mir wörtlich verlangt wurde. Natürlich weiss ich, dass die Lenkerauskunft im Verfassungsrang steht, dennoch lassen sie mich hier nochmals kurz darauf hinweisen, dass ein Staatsbürger nicht durch Zwangsmittel, Drohungen, Versprechungen oder Vorspiegelungen zu Äußerungen genötigt oder bewogen werden darf, sich selbst zu belasten. Das gleiche in der Art finden wir auch in der Menschenrechtscharta der Europäischen Union (gegen die im übrigen Ihre Firma bereits heuer schon mehrmals verstossen hat, da sie Rechte von Behinderte nicht achtet). Wenn sie die von mir ausgefüllte Lenkerauskunft, welche durch Nötigung entstanden ist (s.o.), genau ansehen, bemerken Sie, dass es sich bei der Unterschrift um drei X handelt und, dass ich betone, damit kein Vertrag mit Ihrer Firma (erkennbar, an der Ust ID, die laut zweier Nachfragen beim Finanzamt nur Firmen haben) zustande gekommen ist. Hinzu kommt, dass ich von mehreren Staatsbürgern erfahren habe, dass die Einspruchsabteilung ihres Hauses schon sehr unter den Einsprüchen gegen die Bescheide leidet. Das heisst, Sie wissen, dass die Firma Röxeis ein Eigenleben entwickelt hat, gegen das vom Staatsbürger kein ankommen möglich ist, aber genau deshalb vielen Beschwerden stattgegeben wird und die Verfahren dann auch eingestellt werden. Aus diesem Grund laden Bürger der Firma Stadtgemeinde Voitsberg, aus der näheren und weiteren Umgebung, aber auch die Firmen aus Voitsberg, die unter dieser unsäglichen Ignoranz und dem entwickelten Eigenleben der Firma Röxeis leiden müssen, weil Kunden fernbleiben, zur Übergabe eines offenen Briefs an den eingetragenen Hauptverantwortlichen der Firma Stadtgemeinde Voitsberg am 17.08. 2015 ein. In seinem vorbildlichen Einsatz für die Bürger der Firma Stadtgemeinde Voitsberg hat der Hauptverantwortliche Herr Meixner natürlich diese Übergabe bereits abgelehnt und an die Firma Röxeis verwiesen. Zu diesem Termin wurden neben der regionalen auch die überregionale Presse (Radio, Fernsehen und Printmedien) eingeladen, da der Untergang des "Einkaufserlebnisses Voitsberg" wahrscheinlich schneller da ist, als die Beseitigung des Turms der ÖDK gedauert hat und dies für andere Städte eine Warnung sein soll, wie man sich gegenüber Bürger, Volk und Souverän nicht verhält. Als letztes lassen sie mich noch folgendes Anmerken. Im vergangenen Jahr sagten Sie mir in Ihrem Büro, dass das Verbot der Schuldhaft aus der 1. Zusatzvereinbarung der Europäischen Menschenrechtscharta gestrichen wurde. Das stimmt, aber Sie haben ….. vermutlich vergessen.... zu erwähnen, dass das Verbot des Freiheitsentzugs wegen Schulden in einem späteren Zusatzartikel wieder aufgenommen wurde und heute sogar im Verfassungsrang der Firma Republik Österreich steht. Mit freundlichen Grüßen der Mensch Wolfi Packerstr. 12 8583 Edelschrott
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