Geflügelpest - Stallpflicht

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VOITSBERG
 Anlagenreferat
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Bearb.: Mag. Bernd Brunner
Tel.: +43 (3142) 21520-233
Fax: +43 (3142) 21520-550
E-Mail: [email protected]
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
BHVO-95307/2016-9
Ggst.:
Geflügelpest
Voitsberg, am 11.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg wurde von der Veterinärdirektion des Landes Steiermarkes mit
Schreiben vom 5. Jänner 2017 darüber informiert, dass auf Grund neuer Ausbrüche der hochinfektiösen
Geflügelpest in Tschechien bzw. der Slowakei nunmehr das gesamte Bundesgebiet der Republik
Österreich als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen wurde.
Damit gelten für alle Geflügelhalter – auch für nicht kommerzielle (daher auch für private
Kleinhaltungen), nachfolgend angeführte Maßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen), deren Ziel es ist,
eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern:

das Gebot, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen
oder jedenfalls in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin
abgedeckt sind, unterzubringen ("Stallpflicht"),

das Verbot, Tiere mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser zu tränken, zu dem
auch Wildvögel Zugang haben,

eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln,

die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in
Kontakt waren, mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und desinfizieren sind.
Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn
 Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % reduzieren,

die Legeleistung um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage zurückgeht oder

eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere (höher als 3 % in einer Woche) beobachtet wird.
Dieses Schreiben inkl. des Bundesgesetzblattes vom 09.01.2017, BGBl. II Nr. 309/2007 i.d.g.F. ist an
der Amtstafel der Gemeinde umgehend anzuschlagen.
Mit freundlichen Grüßen!
Der Bezirkshauptmann
Mag. Hannes Peißl
(elektronisch gefertigt)
1 Bundesgesetzblatt
8570 Voitsberg ● Schillerstraße 10
Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar
DVR 0094960 ● UID ATU37001007
Sparkasse Voitsberg-Köflach BankAG: IBAN AT382083900000007286 ● BIC SPVOAT21
SB_1 V1.1
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert.
Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.
GZ:
__
2
Ergeht an:
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert.
Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.
1. Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld, Krottendorf 161 161, 8564 Krottendorf bei Ligist, per E-Mail
2. Marktgemeinde Ligist, Ligist 22 22, 8563 Ligist Markt, per E-Mail
3. Marktgemeinde Mooskirchen, Marktplatz 4 4, 8562 Mooskirchen, per E-Mail
4. Gemeinde Rosental an der Kainach, Hauptstraße 85, 8582 Rosental an der Kainach, per E-Mail
5. Gemeinde Sankt Martin am Wöllmißberg, Sankt Martin am Wöllmißberg 64 64, 8580 Sankt
Martin am Wöllmißberg, per E-Mail
6. Marktgemeinde Stallhofen, Stallhofen 113, 8152 Stallhofen, per E-Mail
7. Stadtgemeinde Voitsberg, Hauptplatz 1 1, 8570 Voitsberg, per E-Mail
8. Stadtgemeinde Bärnbach, Hauptplatz 1 1, 8572 Bärnbach, per E-Mail
9. Marktgemeinde Edelschrott, Packer Straße 17 17, 8583 Edelschrott, per E-Mail
10. Gemeinde Geistthal-Södingberg, Geistthal 83 83, 8153 Geistthal, per E-Mail
11. Gemeinde Hirschegg-Pack, Hirschegg 24 24, 8584 Hirschegg, per E-Mail
12. Gemeinde Kainach bei Voitsberg, Kainach bei Voitsberg 19 19, 8573 Kainach bei Voitsberg,
per E-Mail
13. Stadtgemeinde Köflach, Rathausplatz 1 1, 8580 Köflach, per E-Mail
14. Marktgemeinde Maria Lankowitz, Puchbacherstraße 204, 8591 Maria Lankowitz, per E-Mail
15. Gemeinde Söding-St. Johann, Schulplatz 1, 8561 Söding - St. Johann, per E-Mail