Abstract für den Vortrag vom 7.12. 2015 an der Universität Bielefeld

Abstract für den Vortrag vom 7.12. 2015 an der Universität Bielefeld
Die Gerichtetheit von Vermögen:
Frühneuzeitliche Antworten auf ein wiederentdecktes Problem
Dispositionale Eigenschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie in einem eigenartigen Sinne
auf ihre Manifestationen ausgerichtet sind. So ist die Brennbarkeit eines Gegenstandes
insofern auf dessen Brennen ausgerichtet, als ein brennbarer Gegenstand dazu neigt, in den
geeigneten Umständen zu brennen. Die Zerbrechlichkeit eines Glases wiederum ist insofern
auf dessen Zerbrechen ausgerichtet, als die Zerbrechlichkeit eines Glases dafür verantwortlich
ist, dass es zerbricht, wenn es einem hinreichend großen Druck ausgesetzt ist. Doch wie genau
ist diese Gerichtetheit von dispositionalen Eigenschaften oder Vermögen zu verstehen? Einige
zeitgenössischen Philosophen haben die These vertreten, dass die Ausrichtung von
Dispositionen auf ihre Manifestationen eine intentionale Ausrichtung ist, so dass
dispositionale Zustände als eine Art intentionaler Zustände gelten sollten. Eben diese These
nahm etwa D.M. Armstrong zum Anlass, die Annahme dispositionaler Eigenschaften
zurückzuweisen. Wäre es nicht absurd anzunehmen, dass physikalische Gegenstände über
intentionale Zustände verfügen, nur weil sie sich unter bestimmten Bedingungen auf eine
spezifische Weise verhalten? Eine ganz ähnliche Überlegung findet sich bereits in der frühen
Neuzeit bei René Descartes, der sich damit gegen die Annahme aristotelischer Formen und
Vermögen wandte und so eine Herausforderung formulierte, die auch heutige Philosophinnen
und Philosophen noch umtreibt: Wie soll unsere Rede über Vermögen verstanden werden,
wenn Vermögen Eigenschaften sind, die auf gewisse Manifestationen ausgerichtet sind? In
meinem Vortrag werde ich einige frühneuzeitliche Antworten auf dieses alte/ neue Problem
vorstellen. Diese Antworten sind nicht zuletzt deshalb interessant, weil sie uns auf Probleme
aufmerksam machen können, die sich auch manch heutigem Vorschlag zur Erklärung der
Gerichtetheit von Vermögen stellen.