ALLGEMEINE METHODE DER PHARMAKOGNOSIE Bestimmung des Trocknungsverlustes Ph.Eur.: Die in der Monographie vorgeschriebene Menge Substanz wird in ein Wägeglas, das zuvor unter den Bedingungen der verwendeten Methode getrocknet wurde, genau eingewogen. Die Substanz wird bis zum konstanten Gewicht oder bei der angegebenen Temperatur und der vorgeschriebenen Zeit getrocknet. Ausführung der Bestimmung des Trocknungsverlustes 2,0 g der zuvor mittelfein gepulverten Droge wird in einen vorher bei 105 °C getrockneten, verschlieβbaren Wägeglas genau eingewogen, 2 h im Trockenschrank bei 105 °C getrocknet und im Exsikkator erkalten gelassen. Dann wird die Droge im Wägeglas (zusammen mit dem Deck) genau gewogen und der Prozentwert (nach Gewicht) des Trocknungsverlustes wird berechnet. Die Grenzwerte des Trocknungsverlustes sind in den Monographien der einzelnen Drogen festgelegt. Die Resultate werden auch im Ph.Eur. auf eine im Trockenschrank bei 105 °C getrocknete Droge bezogen. Aschebestimmung Unter dem Begriff Asche werden die nicht flüchtigen Anteile verstanden, die beim Verbrennen und anschlieβenden Glühen bei 600 °C einer organischen Substanz oder eine Droge zurückbleiben. Die Resultate werden auf 100 g der im Trockenschrank bei 105 °C getrockneten Droge bezogen. Ein Eisentiegel wird 10 min zur Rotglut erhitzt und nach dem Erkalten im Exsikkator gewogen. Die Substanz, (2,5 g) genau gewogen, wird im Tiegel mit wenigen Milliliter Alkohol versetzt. Der Tiegel wird an einem Drahtdreieck geleget und der Alkohol wird entzündet. Nach dem Erlöschen des Feuers wird der Tiegel zuerst vorsichtig, auf kleiner Flamme, zunächst auf auf großer Flamme bis zur Rotglut (600 °C) erhitzt. Das Glühen wird so lange fortgesetzt, bis alle Kohleteilchen entfernt sind. (Die Veraschung ist vollständig, wenn die Farbe der Asche im Kern nicht mehr schwarz ist.) Nach dem Glühen wird der Tiegel im Exsikkator erkalten gelassen. Nach dem Erkalten wird der zurückgebliebene Rüchstand im Tiegel genau gewogen. ALLGEMEINE METHODE DER PHARMAKOGNOSIE Bestimmung des Sandgehalts Die salzsäurenlösliche Asche ist der Rückstand, der nach Extraktion der Sulfatasche oder Asche mit Salzsäure enthalten wird, bezogen auf 100 g Droge. Die Resultate werden auf eine im Trockenschrank bei 105 °C getrocknete Droge bezogen. Die Bestimmung des Sandgehalts erfolgt gravimetrisch. Aus dem veraschten Drogenmaterial werden die löslichen Substanzen durch Erhitzen mit Salzsäure extrahiert, der Rückstand mit destilliertem Wasser chloridfrei gewaschen und erneut verascht. Nach Wägung der abgekühlten Tiegel erfolgt die Berechnung des Sandgehalts (salzsäureunlöslicher Rückstand). Die im Exsikkator auf Raumtemperatur abgekühlte Asche wird in den Porzellantiegeln mit 15 ml Aqua dest und 10 ml HCL (37 %ig) versetzt und auf einer vorgeheizten Wasserbad 5 Minuten vorsichtig bei ca. 80 °C erhitzt. Anschließend wird durch aschefreies Filterpapier filtriert. Tiegel, Filter und Asche werden mit heißem Aqua dest. chloridfrei. Filter und Rückstand werden im Ausgangstiegel wiederum im Trockenschrank bei 105 °C getrocknet und anschließend bei 600 °C ca. 60 Minuten lang bis zur Vollständigkeit verascht. Nach dem Abkühlen im Exsikkator wird der Rückstand genau gewogen. Mikrosublimation Pflanzliche Wirkstoffe und andere Stoffwechsel produkte mit hoher Tension können mit Sublimation einfach isoliert werden. Seinem charakteristischen Struktur entsprechend kann das Sublimat in den meisten Fällen zur Identifizierung verwendet werden. Zur Durchführung der Mikrosublimation legt man den zur Aufnahme der Substanz bestimmten Objektträger auf eine Asbestplatte, setzt einen Glasstock auf und bringt in den durch den Glasstock gebildeten Hohlraum etwa 0,1-0,2 g der gepulverten Droge. Sodann legt man einen Objektträger auf den Glasstock und erhitzt vorsichtig mittels eines Bunsenbrenners mit kleiner Flamme. Die ersten Beschläge bestehen gewöhnlich aus kondensiertem Wasser, das nach kurzer Zeit vom Objektträger wieder abdunstet, doch können darin auch leicht flüchtige Substanzen enthalten sein. (Bei schwer flüchtigen Substanzen ist das Erhitzen durch längere Zeit, bisweilen bis zum beginnenden Verkohlen der Droge, fortzusetzen.) Eine Identifizierung ist durch eine mikroskopische Untersuchung, oder auch mit Hilfe chemischer Reaktionen möglich. ALLGEMEINE METHODE DER PHARMAKOGNOSIE Makroskopische Untersuchung - Prüfung auf Verunreinigungen Pflanzliche Drogen müssen frei von Schimmel, Insekten und anderen tierischen Verunreinigungen sein. Die Menge der fremden Bestandteile darf den in der Monographie angegebenen Prozentgehalt nicht überschreiten. Die Drogen müssen auch frei von anderen Beimengungen sein, wie z. B. Erde, Sand, Schimmelpilzen und tierischen Verunreinigungen, oder dürfen höchstens nur jene geringfügigen Mengen davon enthalten, die sich auch bei sorgfältiger Gewinnung der Droge nicht vermeiden lassen. Unter „fremden Beimengungen“ werden im Arzneibuch sowohl Teile anderer Pflanzen als auch jene der Stammpflanze selbst verstanden, welche bei der Beschreibung der Droge nicht erwähnt sind. Wenn eine gewisse Verunreinigung oder Verfälschung nicht ausdrücklich erwähnt ist, so bedeutet dies nicht, daß ihre Anwesenheit gestattet ist. Von Schädlingen befallene Drogen sind von der Verwendung auszuschließen. Mißfarbigkeit einer Droge oder irgendwelcher Drogenteile ist anzunehmen, wenn die Farbe offensichtlich von der im Arzneibuch beschriebenen oder von der abweicht, welche die Droge in der Regel aufweist. Die fremden Bestandteile setzen sich zusammen aus: • Anderen Pflanzenteile der Droge: Stücken von Pflanzenteilen aus denen die Droge besteht, die aber nicht der Definition oder der Beschreibung entsprechen oder für die ein Grenzwert in der Monographie festgelegt ist. • Fremden Pflanzenteile: Teile anderer Pflanzen. • Fremden Bestandteile: alle nicht pflanzliche Verunreinigungen, wie z.B. Steine, Erde, Sand, Insekten, Federn, usw. Bestimmung: in der Monographie vorgeschribene Mindestmenge der Probe wird abgewogen und in dünner Schicht ausgebreitet. Die fremden Bestandteile werden mit dem Auge bestimmt. Sie werden ausgelesen, gewogen, und ihr Prozentgehalt wird berechnet.
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