Niederschlagswasser-Berechnung

MERKBLATT UND AUSFÜLLHINWEISE
Ermittlung der befestigten Flächen – Die Selbsterklärung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Maßstab für die Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes sind die bebauten und befestigten
Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Um die zu veranlagenden Flächen genau zu ermitteln, haben Sie heute die in der Anlage beigefügte Selbsterklärung
und den Skizzenbogen erhalten. In der Erklärung sind von den Grundstückseigentümern folgende
Angaben abzugeben:
1. Allgemeine Angaben:
Diese Angaben werden benötigt, um eine Zuordnung Ihrer Selbsterklärung zu den bestehenden
Personenkonten zu erleichtern. Insbesondere hinsichtlich der Flurbezeichnung (Flur, Flurstück)
und der Gesamtgröße Ihres Grundstückes bitten wir Sie zu berücksichtigen, daß hierzu z. B.
auch Garagen und Miteigentumsanteile an Garagenhöfen, Parkflächen und Privatwegen gehören, die nicht unbedingt direkt mit Ihrem Grundstück verbunden sein müssen. Bei der Selbsterklärung sind die derzeitigen Entwässerungsverhältnisse zugrunde zu legen.
2. Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird:
Hierunter sind bebaute oder künstlich befestigte Flächen zu verstehen, von denen das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen direkt oder indirekt ( z.B. durch Abfluß auf eine Straße,
von der das Wasser in die Kanalisation gelangt ) zugeführt wird. Entscheidendes Kriterium ist,
ob das Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt oder auf dem Grundstück verbleibt ( z.
B. versickert). Wir bitten Sie, auch hier zu beachten, daß in Ihrem Eigentum befindliche Flächen
zu berücksichtigen sind, die keine direkte Verbindung zu dem Grundstück haben, diesem aber
zuzuordnen sind.
3. Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird:
Bitte geben Sie die bebauten oder künstlich befestigten Flächen an, von denen kein Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt. Für jede dieser Flächen ist die Art und Weise der
Entwässerung zu vermerken ( z.B. Gefälle zum Garten = Versickerung ).
Weitere Hinweise:
Wir bitten Sie, das umrandete Feld nicht auszufüllen, da es für Eintragungen des Wasserverbandes
vorgesehen ist. Auf Seite 2 der Erklärung ist eine Skizze anzufertigen, in die alle Maße für die Flächenermittlung einzutragen sind. Die Flächen, von denen kein Wasser in die Kanalisation gelangt,
sind besonders zu kennzeichnen. ( z. B. Schraffierung )
Die Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer ergibt sich aus unserer allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Verbandes. Senden Sie bitte die Selbsterklärung innerhalb der angegebenen Frist
zurück, damit zeitraubende Rückfragen vermieden werden. Wird die Selbsterklärung für ein Grundstück nicht angegeben, werden wir die zu veranlagenden Flächen durch Schätzung feststellen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserverband Leine-Süd
Wasserverband Leine-Süd
Lehmkuhlenweg 6
37133 Friedland OT Klein Schneen
Telefon 0 55 04 / 937 76 - 0
Fax 0 55 04 / 937 76 - 66
Bankverbindungen:
Sparkasse Göttingen Volksbank Dransfeld
BLZ 260 500 01
BLZ 260 624 33
Konto 34 000 695
Konto 5 128 056
Ust-Id-Nr.: DE252431652
Volksbank Mitte eG
BLZ 260 612 91
Konto 530 666 30
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
8.30 – 12.30 Uhr
Montag und Dienstag
13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag
13:30 – 17.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen
Selbsterklärung
zur Berechnung des Entgeltmaßstabes für die Ableitung
des Niederschlagswassers (Oberflächenentwässerung)
Kundennummer:
1. Allgemeine Angaben
Eigentümer:
Wasserverband Leine-Süd
Lehmkuhlenweg 6
37133 Friedland OT Klein Schneen
Objektanschrift:
Objekt:
Flur - Flurstück ( e ):
Gesamtgröße in m²:
2. Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird:
Wird vom Wasserverband ausgefüllt
Summe der überbauten Grundstücksflächen:
(Haus, Garage und sonstige Gebäude)
Gesamtflächen
Multiplikator
Ergebnis
a) mit geneigten Dächern
m²
1,0
m²
b) mit Kiesschüttflachdächern
m²
0,5
m²
c) mit Gründächern
m²
0,2
m²
a) Oberflächen aus Schwarzdecke, Beton
oder Pflaster mit Fugenverguss
m²
0,9
m²
b) Oberflächen aus Verbundsteinen, Platten
oder Pflaster ohne Fugenverguss
m²
0,6
m²
c) ungepflasterte Höfe, Rasengittersteine
m²
0,3
m²
Summe der künstlich befestigten Flächen:
(Hof, Terrasse, Wege und Garageneinfahrten )
d) sonstige Flächen
Art:
m²
m²
Art:
m²
m²
3. Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird:
a) bebaute Flächen
m²
b) künstlich befestigte Flächen
m²
c) nicht befestigte Flächen
m²
Wohin wird das Niederschlagswasser abgeleitet?
4. Anlagen zur Regenwassernutzung im Haushalt:
Betreiben Sie auf dem Grundstück Anlagen zur Regenwassernutzung?
 ja
 nein
Skizzenbogen zur Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksfläche
Auf dieser Seite der Erklärung ist eine Skizze anzufertigen, in der alle Maße für die Flächenermittlung
enthalten sein sollen. Die Flächen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sind
besonders zu kennzeichnen ( z. B. durch Schraffierung ).
Bei den überbauten Flächen bilden die Außenmauern die Grenzen.
Kundennummer:
Hiermit versichere(n) ich/wir, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht wurden. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten zum Zweck der Berechnung der
Niederschlagswasserentgeltes mit elektronischer Datenverarbeitung (EDV) gespeichert und weiterverarbeitet werden.
(Ort, Datum)
(Unterschrift der/des Grundstückseigentümers/in)