MERKBLATT UND AUSFÜLLHINWEISE Ermittlung der befestigten Flächen – Die Selbsterklärung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Maßstab für die Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes sind die bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Um die zu veranlagenden Flächen genau zu ermitteln, haben Sie heute die in der Anlage beigefügte Selbsterklärung und den Skizzenbogen erhalten. In der Erklärung sind von den Grundstückseigentümern folgende Angaben abzugeben: 1. Allgemeine Angaben: Diese Angaben werden benötigt, um eine Zuordnung Ihrer Selbsterklärung zu den bestehenden Personenkonten zu erleichtern. Insbesondere hinsichtlich der Flurbezeichnung (Flur, Flurstück) und der Gesamtgröße Ihres Grundstückes bitten wir Sie zu berücksichtigen, daß hierzu z. B. auch Garagen und Miteigentumsanteile an Garagenhöfen, Parkflächen und Privatwegen gehören, die nicht unbedingt direkt mit Ihrem Grundstück verbunden sein müssen. Bei der Selbsterklärung sind die derzeitigen Entwässerungsverhältnisse zugrunde zu legen. 2. Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird: Hierunter sind bebaute oder künstlich befestigte Flächen zu verstehen, von denen das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen direkt oder indirekt ( z.B. durch Abfluß auf eine Straße, von der das Wasser in die Kanalisation gelangt ) zugeführt wird. Entscheidendes Kriterium ist, ob das Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt oder auf dem Grundstück verbleibt ( z. B. versickert). Wir bitten Sie, auch hier zu beachten, daß in Ihrem Eigentum befindliche Flächen zu berücksichtigen sind, die keine direkte Verbindung zu dem Grundstück haben, diesem aber zuzuordnen sind. 3. Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird: Bitte geben Sie die bebauten oder künstlich befestigten Flächen an, von denen kein Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt. Für jede dieser Flächen ist die Art und Weise der Entwässerung zu vermerken ( z.B. Gefälle zum Garten = Versickerung ). Weitere Hinweise: Wir bitten Sie, das umrandete Feld nicht auszufüllen, da es für Eintragungen des Wasserverbandes vorgesehen ist. Auf Seite 2 der Erklärung ist eine Skizze anzufertigen, in die alle Maße für die Flächenermittlung einzutragen sind. Die Flächen, von denen kein Wasser in die Kanalisation gelangt, sind besonders zu kennzeichnen. ( z. B. Schraffierung ) Die Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer ergibt sich aus unserer allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Verbandes. Senden Sie bitte die Selbsterklärung innerhalb der angegebenen Frist zurück, damit zeitraubende Rückfragen vermieden werden. Wird die Selbsterklärung für ein Grundstück nicht angegeben, werden wir die zu veranlagenden Flächen durch Schätzung feststellen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Wasserverband Leine-Süd Wasserverband Leine-Süd Lehmkuhlenweg 6 37133 Friedland OT Klein Schneen Telefon 0 55 04 / 937 76 - 0 Fax 0 55 04 / 937 76 - 66 Bankverbindungen: Sparkasse Göttingen Volksbank Dransfeld BLZ 260 500 01 BLZ 260 624 33 Konto 34 000 695 Konto 5 128 056 Ust-Id-Nr.: DE252431652 Volksbank Mitte eG BLZ 260 612 91 Konto 530 666 30 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 – 12.30 Uhr Montag und Dienstag 13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag 13:30 – 17.00 Uhr Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen Selbsterklärung zur Berechnung des Entgeltmaßstabes für die Ableitung des Niederschlagswassers (Oberflächenentwässerung) Kundennummer: 1. Allgemeine Angaben Eigentümer: Wasserverband Leine-Süd Lehmkuhlenweg 6 37133 Friedland OT Klein Schneen Objektanschrift: Objekt: Flur - Flurstück ( e ): Gesamtgröße in m²: 2. Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird: Wird vom Wasserverband ausgefüllt Summe der überbauten Grundstücksflächen: (Haus, Garage und sonstige Gebäude) Gesamtflächen Multiplikator Ergebnis a) mit geneigten Dächern m² 1,0 m² b) mit Kiesschüttflachdächern m² 0,5 m² c) mit Gründächern m² 0,2 m² a) Oberflächen aus Schwarzdecke, Beton oder Pflaster mit Fugenverguss m² 0,9 m² b) Oberflächen aus Verbundsteinen, Platten oder Pflaster ohne Fugenverguss m² 0,6 m² c) ungepflasterte Höfe, Rasengittersteine m² 0,3 m² Summe der künstlich befestigten Flächen: (Hof, Terrasse, Wege und Garageneinfahrten ) d) sonstige Flächen Art: m² m² Art: m² m² 3. Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in die Abwasseranlagen eingeleitet wird: a) bebaute Flächen m² b) künstlich befestigte Flächen m² c) nicht befestigte Flächen m² Wohin wird das Niederschlagswasser abgeleitet? 4. Anlagen zur Regenwassernutzung im Haushalt: Betreiben Sie auf dem Grundstück Anlagen zur Regenwassernutzung? ja nein Skizzenbogen zur Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksfläche Auf dieser Seite der Erklärung ist eine Skizze anzufertigen, in der alle Maße für die Flächenermittlung enthalten sein sollen. Die Flächen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sind besonders zu kennzeichnen ( z. B. durch Schraffierung ). Bei den überbauten Flächen bilden die Außenmauern die Grenzen. Kundennummer: Hiermit versichere(n) ich/wir, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten zum Zweck der Berechnung der Niederschlagswasserentgeltes mit elektronischer Datenverarbeitung (EDV) gespeichert und weiterverarbeitet werden. (Ort, Datum) (Unterschrift der/des Grundstückseigentümers/in)
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