Laborsicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung
mündliche Unterweisung gem. § 14 GefStoffV
Arbeitsbereich
Bereichsverantwortliche(r)
Datum *
durchgeführt von
Teilnehmer(in)
(Liste umseitig)
Themen der Unterweisung:
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Allgemeine Laboratoriumsordnung der Universität Heidelberg
Ortsspezifische Ergänzung der Laboratoriumsordnung für den Arbeitsbereich
Sicheres Arbeiten in Laboratorien (BGI 850-0)
Verhalten im Laboratorium, persönliche Schutzausrüstung, Rauchen, Essen, Trinken
Umgang mit offenen Flammen und Heißluftgeräten
Maßnahmen bei Unfällen, Explosionen und Bränden, Alarmpläne, Fluchtwege, Aufzüge
Umgang mit Notbrausen, Augenduschen, Feuerlöschern
Identifizierung, Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; IUPAC- und Handelsnamen, Chemical-Abstracts-(CA)-Nummern, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und PSätze), Gefahrenpiktogramme (GHS), Verbots- und Gebotszeichen
Gefahrstoffkataster DaMaRIS
Umgang mit Stoffen, die physikalisch-chemische und/oder toxische Gefährdungspotenziale besitzen (entzündbare, brandfördernde, giftige, ätzende, gesundheitsschädliche, reizende, umweltgefährliche Stoffe) anhand der Stoffgruppen-Betriebsanweisungen
Umgang mit Stoffen, die ein besonderes Gefahrdungspotential besitzen (explosive, hoch- und
selbstentzündbare, sehr giftige, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverändernde, organschädigende Stoffe) anhand der Einzelstoff-Betriebsanweisungen; im einzelnen
sind dies:
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Umgang mit Gasen (unter Druck und/oder tiefkalt)
Zulässige Stoffmengen im Laboratorium, Lagerraum, Sicherheitsschrank
Aufbewahrung und Entsorgung von Gefahrstoffen, Sicherheitsschränke für brennbare Stoffe
und Gase, Spezialschränke für Säuren und Laugen, Abfallschlüsselnummern
Umgang mit Stoffen, für die Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz festgelegt sind
Bedienung spezieller Anlagen und Arbeitsgeräte:
 Abzüge
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Zentrifugen
 Autoklaven
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 Kühlschränke
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 Rotationsverdampfer
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Beschäftigungsbeschränkungen und Umgangsverbote für Jugendliche, gebärfähige Frauen
und werdende/stillende Mütter mit bestimmten Gefahrstoffen
Diese Unterweisung ist bei Arbeitsantritt durchzuführen, danach muss sie mindestens 1x jährlich, bei sicherheitsrelevanten Änderungen des Betriebsablaufs auch öfter und vor Beginn jeder Lehrveranstaltung wiederholt werden.
An der umseitig beschriebenen Allgemeinen Sicherheitsunterweisung * habe ich teilgenommen. Ich
werde die in den Laboratoriumsordnungen, den Richtlinien für Laboratorien und den Betriebsanweisungen enthaltenen Vorschriften beachten und einhalten.
Nr.
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Name
Vorname
Unterschrift
Diese Unterweisung ist bei Arbeitsantritt durchzuführen, danach muss sie mindestens 1x jährlich, bei sicherheitsrelevanten Änderungen des Betriebsablaufs auch öfter und vor Beginn jeder Lehrveranstaltung wiederholt werden.