Allgemeine Sicherheitsunterweisung mündliche Unterweisung gem. § 14 GefStoffV Arbeitsbereich Bereichsverantwortliche(r) Datum * durchgeführt von Teilnehmer(in) (Liste umseitig) Themen der Unterweisung: Allgemeine Laboratoriumsordnung der Universität Heidelberg Ortsspezifische Ergänzung der Laboratoriumsordnung für den Arbeitsbereich Sicheres Arbeiten in Laboratorien (BGI 850-0) Verhalten im Laboratorium, persönliche Schutzausrüstung, Rauchen, Essen, Trinken Umgang mit offenen Flammen und Heißluftgeräten Maßnahmen bei Unfällen, Explosionen und Bränden, Alarmpläne, Fluchtwege, Aufzüge Umgang mit Notbrausen, Augenduschen, Feuerlöschern Identifizierung, Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; IUPAC- und Handelsnamen, Chemical-Abstracts-(CA)-Nummern, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und PSätze), Gefahrenpiktogramme (GHS), Verbots- und Gebotszeichen Gefahrstoffkataster DaMaRIS Umgang mit Stoffen, die physikalisch-chemische und/oder toxische Gefährdungspotenziale besitzen (entzündbare, brandfördernde, giftige, ätzende, gesundheitsschädliche, reizende, umweltgefährliche Stoffe) anhand der Stoffgruppen-Betriebsanweisungen Umgang mit Stoffen, die ein besonderes Gefahrdungspotential besitzen (explosive, hoch- und selbstentzündbare, sehr giftige, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverändernde, organschädigende Stoffe) anhand der Einzelstoff-Betriebsanweisungen; im einzelnen sind dies: ...................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... * Umgang mit Gasen (unter Druck und/oder tiefkalt) Zulässige Stoffmengen im Laboratorium, Lagerraum, Sicherheitsschrank Aufbewahrung und Entsorgung von Gefahrstoffen, Sicherheitsschränke für brennbare Stoffe und Gase, Spezialschränke für Säuren und Laugen, Abfallschlüsselnummern Umgang mit Stoffen, für die Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz festgelegt sind Bedienung spezieller Anlagen und Arbeitsgeräte: Abzüge Zentrifugen Autoklaven ………………………………………………. Kühlschränke ………………………………………………. Rotationsverdampfer ………………………………………………. Beschäftigungsbeschränkungen und Umgangsverbote für Jugendliche, gebärfähige Frauen und werdende/stillende Mütter mit bestimmten Gefahrstoffen Diese Unterweisung ist bei Arbeitsantritt durchzuführen, danach muss sie mindestens 1x jährlich, bei sicherheitsrelevanten Änderungen des Betriebsablaufs auch öfter und vor Beginn jeder Lehrveranstaltung wiederholt werden. An der umseitig beschriebenen Allgemeinen Sicherheitsunterweisung * habe ich teilgenommen. Ich werde die in den Laboratoriumsordnungen, den Richtlinien für Laboratorien und den Betriebsanweisungen enthaltenen Vorschriften beachten und einhalten. Nr. * Name Vorname Unterschrift Diese Unterweisung ist bei Arbeitsantritt durchzuführen, danach muss sie mindestens 1x jährlich, bei sicherheitsrelevanten Änderungen des Betriebsablaufs auch öfter und vor Beginn jeder Lehrveranstaltung wiederholt werden.
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