Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren StartseiteBerufsbezogene ThemenHolztechnikMaßnahmenUnterweisungen Unterweisung Lehrkräfte und Beschäftigte müssen für ihren Arbeitsbereich in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung unterwiesen werden (ArbSchG §12, GUV-V A 1 §4). Zusätzlich muss eine Unterweisung nach dem Runderlass „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 31.01.2014 erfolgen. Schüler und Schülerinnen müssen ebenfalls nach dem Runderlass „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 31.01.2014 unterwiesen werden. Zusätzlich schreibt die RiSU (Richtlinie für Sicherheit im Unterricht) Unterweisungen für naturwissenschaftlichen Unterricht bzw. für Unterricht in Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Kunst vor. Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit zum Schuljahresbeginn und bei jeder Veränderung im Arbeitsbereich, bei erstmaliger Benutzung eines Fachraumes oder einer Werkstatt durchzuführen. Unterweisungen sind stets zu dokumentieren (z.B. Klassenbucheintrag). Lehrkräfte werden durch die Schulleitung unterwiesen bzw. die Schulleitung veranlasst die Unterweisung. Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrkräfte unterwiesen. Eine vollständige Unterweisung kann darüber hinaus gehen und das Einüben von Verhaltensregeln einschließen. Zur Unterstützung für diese Aufgabe stellen wir nachfolgend kompetenzorientierte Unterweisungsblätter für die Schüler und Schülerinnen als Download zur Verfügung. Diese Vorlage kann entsprechend den schulischen Gegebenheiten angepasst werden. Die Schüler und Schülerinnen unterschreiben diese Unterweisungen. Die Blätter müssen verwahrt werden. Kompetenzorientiertes Unterweisungsblatt für allgemeine Gefährdungen berücksichtigt die Bereiche: • Erste Hilfe • Brandschutz und Evakuierung • Stolpern, Rutschen, Stürzen • Lärm allgemein • Sicherheitszeichen • Fachräume/Fachraumordnung • Betriebsanweisungen Gefahrstoffe, rot • Betriebsanweisungen Maschinen, blau Verantwortlich für Unterweisungen ist der Schulleiter bzw. der Koordinator bzw. die Lehrkraft, an die der Schulleiter die Verantwortung delegiert hat. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte, der Betriebsarzt stehen dem Verantwortlichen beratend zur Seite. In manchen Fällen ist es sinnvoll, andere Fachkundige hinzu zu ziehen (z.B. Brandschutz Feuerwehr). Über die übliche Unterweisung hinaus müssen SchülerInnen und LehrerInnen bei besonderen Gefährdungen ausdrücklich über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Besondere Gefährdungen in der Holzwerkstatt liegen vor: an stationären Holzbearbeitungsmaschinen bei handgeführten Holzbearbeitungsmaschinen beim Einsatz bestimmter Handwerkzeuge (Stecheisen, Handsäge) bei der Verwendung von Gefahrstoffen (Oberflächenarbeiten) in Lärmbereichen im Hinblick auf Holzstaub beim Heben und Tragen bei elektrischen Anlagen Betriebsanweisungen zu den genannten Gefährdungen finden sich auf den Seiten "Betriebsanweisungen AM" (Arbeitsmittel) und "Betriebsanweisungen GS" (Gefahrstoffe; Seite im Aufbau!). Es ist sinnvol, die Teilnahme an der Unterweisung auf einer Liste durch Unterschrift bestätigen zu lassen (das ist im Gefahrstoffrecht Pflicht!). Über Unterweisungen kann auch ein Unterweisungsbuch ( GUV-I 8541 (GUV 40,2)) geführt werden.: Download (pdf 75 KB) Beispiele für Unterweisungsblätter: Allgemeines Unterweisungsformular Download (pdf 7 KB; Quelle: www.stmlf.bayern.de/) Unterweisungsformular für Gefahrstoffe Download (doc 25 KB; Quelle: BBS OS)) Erfolgskontrolle bezieht sich nicht nur darauf, zu kontrollieren, dass die Beschäftigten die Unterrichtung verstanden haben. Entscheidend für den Erfolg der Unterweisung ist die Form der Unterweisung, die Glaubwürdigkeit des Verantwortlichen und ein beobachtbar gesundheitsbewussteres Verhalten aller Beteiligten. Der Personalrat hat Mitbestimmungsrechte über Form, Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen. Es empfiehlt sich in einer Schule, Unterweisungen im Arbeitsschutzausschuss zu koordinieren. Artikel-Informationen 10.03.2016 Kurzlink: www.aug-nds.de/?id=738 © 2016 Niedersächsisches Kultusministerium | Alle Rechte vorbehalten - Vervielfältigung nur mit unserer Genehmigung
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