Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung, sexuellen Missbrauch, bedrohliche Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen 1 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Impressum: Herausgeber: Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Kinderschutz bei Kindesmisshandlung am Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig Redaktion: Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Petra Nickel Dipl.-Soz.päd. Annette Keller Dr. med. Matthias Bernhard Friederike Terpe Redaktionsanschrift: Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig Tel.: 0341 / 97 26 242 (Leitstelle) Fax: 0341 / 97 26009 2 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Inhaltsverzeichnis Mitarbeiter in der interdisziplinären Kinderschutzgruppe 4 Grundsatz Kinderschutz 5 Wichtige Aufgaben einer Kinderschutzgruppe 5 Vorteile einer Kinderschutzgruppe 6 Rechtslage 7 Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung 9 Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 11 Elterngespräche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 12 Erstversorgung/Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz 13 Versorgung bei stationärer Aufnahme 14 Kliniksozialdienst 16 Pflegepersonal 17 Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung 19 Dokumentationsbögen 20 Fallbesprechungen 20 Schweigepflichtsentbindung 24 Information an Kinder- und Jugendnotdienst / Amtsgericht Leipzig 25 Pflegedokumentation 26 Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen 28 Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche Misshandlung und Vernachlässigung 29 Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch 32 Extra-Verhaltensfragebogen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch 35 Checkliste für die Krankenakte bei V.a. Kindesmisshandlung 36 Checkliste für die Betreuung drogenabhängiger/substituierter Mütter 37 Kodierleitlinien für Kinderschutz (ICD-10 und OPS) 39 Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten 41 Kontakte zu Einrichtungen 48 Meldebogen an das Jugendamt 48 Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD) 49 Stationäre und ambulante Versorgungseinrichtungen 50 Psychologische/psychosoziale Beratungsstellen 51 3 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Mitarbeiter in der interdisziplinären Arbeitsgruppe Kinderschutz am DFKM Erreichbar über Mail-Verteiler: _MV_KIK_Kinderschutzgruppe Funktion Terpe, Friederike Assistenzärztin 26412 [email protected] 1 Schwarz, Sarah Assistenzärztin 26873 [email protected] 1 Martin, Anne Assistenzärztin 26138 [email protected] 1 Dr. Bernhard, Matthias Schitke, Julia Oberarzt [email protected] 1 Assistenzärztin 26858 26077 26953 [email protected] 1 Brosig, Susann Assistenzärztin 26408 [email protected] 2 Dr. Egler, Juliane Assistenzärztin 26926 [email protected] 2 Markel, Moritz Assistenzarzt [email protected] 2 Dr. Kern, Julia Oberärztin [email protected] 5 Dr. König, Christian Oberarzt [email protected] 6 Dr. Hammerstein, Eva Dr. Nickel, Petra Oberärztin [email protected] 3 [email protected] 1 Keller, Anette Dipl.Soz.-Päd [email protected] 1 Strauch, Jane Dipl. Soz.-Päd. [email protected] 4 Peinel, Beate Schwester 26905 26893 23954 23454 15115 15100 24011 24105 26851 26140 17187 26206 23488 23487 26242 [email protected] 1 Schütze, Annett Schwester 24057 [email protected] 3 Lipfert, Heike Schwester 26095 [email protected] 1 Freudenberg, Judith Schwester 26095 [email protected] 1 Prof. Dr. Stengler, Katarina Mann, Marlene Leiterin der Ambulanz Koordinatorin 24500 [email protected] 7 20686 [email protected] 1 Dipl.-Psych. Tel. 97 … E-Mail Ort Mitarbeiter Ort: Kliniken / Institute 1 Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 2 Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 3 Universitätsklinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 4 Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde, Liebigstr. 20a, 04103 Leipzig 5 Universitätsklinikum Leipzig, Abteilung Geburtsmedizin, Liebigstr. 20a, 04103 Leipzig 6 Institut für Rechtsmedizin, Johannisallee 28, 04103 Leipzig 7 Zentrum für seelische Gesundheit, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Semmelweisstr. 10, 04103 Leipzig 4 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Grundsatz - Kinderschutz Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller Institutionen und Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben. In Kinderkliniken soll er integrierter Teil des Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein. Nach allen epidemiologischen Arbeiten ist Kindesmisshandlung zwar häufig, wird jedoch zu selten diagnostiziert. Die Diagnose und der nachfolgende Schutz der Opfer setzt verschiedenes voraus: Aufmerksamkeit, Bereitschaft zur Diagnosestellung, fachliche Kenntnisse der verschiedenen Misshandlungsformen, rationale Diagnostik und Differenzialdiagnosen entsprechend aktueller (AWMF u.a.) Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften, ein strukturiertes, fachgerechtes Vorgehen der Verdachtsabklärung, Kompetenzen in Kinderschutz der Erfassung und Beurteilung von familiären Risiken und Ressourcen, Rechtssicherheit und die Bereitschaft zu multiprofessionellem Handeln. Wichtigste Aufgaben einer Kinderschutzgruppe Erkennung von Gewalt/Misshandlung am Kind/Jugendlichen; Planung eines überlegten und koordinierten Vorgehens bezüglich diagnostischer Sicherung, der Elterngespräche und des Kindesschutzes nach Entlassung sowie die familienzentrierte interdisziplinäre Beratung. • • Standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen, Kontrolle des Vorgehens Rasche Entscheidung bezüglich Gefährdungsmeldung ans Jugendamt, unter Umständen polizeiliche Anzeige; Einschätzung der Gefährdung von Geschwistern • Erstellung individueller Abklärungspläne • • • Genaueste, gerichtstaugliche schriftliche, grafische und Fotodokumentation Standardisierte forensische Spurensicherung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Standardisiertes Vorgehen bei Aufklärungsgesprächen mit Eltern • • Diskussion und Reflexion der Fälle in regelmäßigen Sitzungen Einbeziehung angrenzender Fachgebiete • • Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen im eigenen Wirkungsbereich Regionale Zusammenarbeit und Kontakt mit Kinderschutzdiensten, beispielsweise in multiprofessionellen (Kooperations-) Arbeitskreisen 5 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Vorteile einer Kinderschutzgruppe Sicherstellung einer multiprofessionellen Herangehensweise Daraus ergibt sich eine innerklinisch breitere, multiprofessionelle und fundiertere, professionellere Basis für Entscheidungen, weniger Anfälligkeit für emotionale Reaktionen und Fallstricke eines Einzelnen. Mehr Ansprechpartner gewährleisten Versorgung auch bei Abwesenheit Einzelner. Strukturierte Vorgehensweisen, Handlungsrichtlinien und Abläufe vermeiden individuelle Fehleinschätzung und Versäumnisse und sind ein Beitrag für Qualitätssicherung im Kinderschutz. Entlastung des einzelnen Arztes Die komplexe, teils emotional stark belastende Kinderschutzarbeit kann allein stark überfordernd sein– KSG Arbeit dient somit auch der Burnout-Prophylaxe! Rasche Abklärung durch verbesserte Kommunikation Aus der fachlichen und persönlichen Kenntnis der Fachleute verschiedener Berufsgruppen innerhalb der KSG resultiert eine verbesserte Kommunikation. Dies führt auch in Krisenfällen zu geringeren Zeit-, Informations- und Reibungsverlusten und ermöglicht eine potenziell raschere Abklärung von Verdachtsfällen. Missverständnisse sind schneller auszuräumen. Erweiterung des persönlichen und beruflichen Horizonts In den Diskussionen bringt jedes Teammitglied seine persönliche und berufliche Erfahrung ein; dadurch kann eine Situation aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Durch regelmäßige Teambesprechungen erfolgt ein Kennenlernen der Sichtweise anderer Berufsgruppen zur gleichen Fragestellung. Dies erleichtert eine gemeinsame Sprache zu finden und andere Sichtweisen für dieselbe Problematik kennen und verstehen zu lernen. Erfahrungsgewinn Alle Verdachtsfälle von Misshandlung/Missbrauch der einzelnen Abteilungen werden im Team vorgestellt und besprochen. Durch die größere Zahl von besprochenen Fällen ist der Erfahrungszuwachs für die einzelnen Teammitglieder somit größer. Mögliche verstärkte Sensibilisierung für Verdachtsfälle in der Abteilung Die Existenz einer Kinderschutzgruppe führt generell zu einem Anstieg der Meldefrequenz von Verdachtsfällen durch Ambulanz- und Stationsärzte. Bei Unsicherheit und bloßem Verdacht ist der Einzelne häufig überfordert und neigt dazu, den Verdacht zu verdrängen. Fachliche Unsicherheit, eigene Betroffenheit und die Befürchtung, durch falsche Handlungen Eltern zu Unrecht zu verdächtigen oder das Leid der Patienten noch zu vergrößern, führen zu Angst vor der Diagnose. Daraus ergibt sich Unsicherheit in der Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen. Durch die Existenz einer Kinderschutzgruppe und entsprechender Richtlinien ist eine deutlich höhere Handlungssicherheit und fachliche Sicherheit gegeben. Dies führt dazu, dass Verdachtsfälle seltener verdrängt werden und einer fachlichen Klärung zugeführt werden können. 6 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 §§§ Rechtslage §§§ Rechtsfragen bei Gewalt gegen Kinder umfassen ein relativ weites Spektrum. Neben internationalen Abkommen gibt es Vorgaben im Grundgesetz (GG) mit der Verankerung des elterlichen Sorgerechts, aber auch des sog. staatlichen Wächteramtes als Einschränkung dieses Sorgerechts. Der Gesetzgeber füllt diese Vorgaben inhaltlich u.a. mit Regelungen im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Daneben gibt es spezielle gesetzlichen Regelungen auch zum Schutz von Minderjährigen z.B. im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und in den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStV)“. Neu hinzugekommen ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008. Besondere praktische Relevanz haben Regelungen zum Umgang mit minderjährigen Gewaltopfern im Strafverfahren. Seitens behandelnder Ärzte ist einerseits zu beachten, dass zunächst grundsätzlich die ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB gilt. Diese darf aber im Sinne einer sorgfältigen Güterabwägung bei drohender Gefahr für ein Rechtsgut von hohem Rang gebrochen werden. Das gefährdete Kindeswohl ist in dieser Abwägung das höhere Rechtsgut. Als rechtliches Instrument dient hierzu der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB. Bei begründetem Verdacht auf eine Kindesmisshandlung ist schon allein wegen der nicht ausschließbaren Wiederholungsgefahr im Regelfall eine Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht möglich. Dies kann z.B. gegenüber dem Jugendamt erfolgen, dass seinen im SGB VIII verankerten Pflichten zur Hilfeleistung bzw. Abschätzung der Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) genügen muss. Gegebenenfalls hat das Jugendamt Entscheidungen des Familiengerichts herbei zu führen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige (Meldepflicht) gemäß § 138 StGB besteht nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Andererseits ist zu bedenken, dass sich der Arzt durch seine besonderen fachlichen Qualifikationen und Möglichkeiten Kinder zu schützen, in einer sog. Garantenstellung befindet und damit eine besondere Verantwortung und moralische Verpflichtung hat, für den Schutz seiner minderjährigen Patienten zu sorgen. Der Verzicht auf eine gesetzliche Meldepflicht von Verdachtsfällen ermöglicht, das in Deutschland weitgehend akzeptierte Konzept »Hilfe statt Strafe« zu praktizieren, wenn dies nach einer gründlichen Bewertung der Situation des Kindes als sinnvoll und Erfolg versprechend erachtet wird. Da Kinderschutz nicht selten auch die Mitteilung von Misshandlungs-, Missbrauchs- und Vernachlässigungsfällen an staatliche Stellen bedeutet (Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft), gehört zu einem umfassenden Konzept des ärztlichen Umgangs damit auch die Kenntnis einschlägiger gesetzlicher Normen und ihrer Konsequenzen für die Opfer. 7 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Bei Kindesmisshandlung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Gelangt es zur Kenntnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, so müssen diese ermitteln. Dabei sind Schutzvorschriften gegenüber dem kindlichen Gewaltopfer zu beachten, die teils in der StPO, teils in den RiStBV festgelegt sind. Dazu gehört die Vermeidung mehrfacher Befragungen, die Möglichkeit der Videovernehmung und der zwingende Hinweis, dass eine Person des Vertrauens zugegen sein darf. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gegen häusliche Gewalt dient auch dem Schutz Minderjähriger und ermöglicht akut ein Aufenthaltsverbot des Gewalttäters in der Wohnung sowie in der Umgebung jener Orte, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält. Sind Tatverdächtige die sorgeberechtigten Eltern, so kann über das zuständige Familiengericht das Sorgerecht entzogen und ein Betreuer eingesetzt werden. Um dem Kind ein wiederholtes Auftreten in Gerichtsverfahren zu ersparen, lassen die prozessualen Regelungen einerseits eine Videovernehmung zu und andererseits können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens schon im Strafverfahren geltend gemacht werden, so dass ein erneutes Verfahren vor einem Zivilgericht entfällt. Generell gilt nach den RiStBV die Vorgabe, dass Verfahren mit minderjährigen Gewaltopfern beschleunigt durchgeführt werden sollen. Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB ist im Sinne einer Güterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen. Der § 34 StGB erlaubt diese Abwägung im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes, wenn sie gründlich und gewissenhaft erfolgt. Eine Verpflichtung zur Anzeige entsprechend dem § 138 StGB besteht jedoch nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ein Einschalten der Polizei ist immer notwendig, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung von Eltern oder Geschwistern vorliegt oder unmittelbare Gefahr für andere minderjährige Geschwister vorzuliegen scheint oder wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung im häuslichen Umfeld zur Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen, zur Sicherstellung von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen, Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei nicht akzidentellen Verletzungen wie Verbrühungen und Verbrennungen und zur Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie Fotos, Filme, elektronische Daten. Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem Fall individuell und nicht schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der Schweigepflicht sind sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine Ermittlungspflicht hat, kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht mehr rückgängig gemacht werden. 8 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung Vernachlässigung Misshandlung Sexueller Missbrauch • Körperlich: • Körperlich: nicht hinreichende Versorgung und Gesundheitsfürsorge, die zu Entwicklungs- und Gedeihstörungen führen direkte Gewalteinwirkung durch Betreuungspersonen auf das Kind durch Schlagen, Verbrennen, Verätzen, Schütteln, Schädigung durch Intoxikation Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt (bes. Brust- und Genitalbereich; sog. Handson-Taten) sowie das Vorzeigen bzw. das Herstellen von pornographischen Fotos, Filmen usw. Ferner Exhibitionismus (hands-off-Taten) durch eine wesentlich ältere jugendliche oder erwachsene Person. Besonders zu berücksichtigen sind Handlungen unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen! Gleichrangige Liebesbeziehungen unter Jugendlichen und Heranwachsenden sind ausgenommen. • Emotional: fehlendes, nicht hinreichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht ausreichendes emotionales Beziehungsangebot • Münchhausen-by-proxy Syndrom: Misshandlungsform durch die Vorspiegelung falscher Krankheitssymptome durch die Bezugsperson Körperliche Leitsymptome • • • • Schlechter Allgemeinzustand und Ernährungszustand bis zur vitalen Gefährdung Zu niedriger BMI oder Körpergröße Katastrophaler hygienischer Zustand Verletzungen an untypischen Stellen (v. a. Kopf, Gesäß, Rücken, Genitale, Innenflächen der Oberschenkel, bevorzugt linke Körperhälfte) • Verletzungen unterschiedlichen Alters (insb. Hämatome und Frakturen) • Auffällige Verletzungsmuster (z.B. thermische Verletzung, Griffmarken an Oberschenkeln und Oberarmen, Stockabdrücke, Abschnürungen) • Schmerzen bei stumpfen, äußerlich nicht sichtbaren Traumata (insb. Bauchtraumata) Psychische und psychopathologische Leitsymptome • Charakteristische Auffälligkeiten in der Interaktion, z.B. sogenanntes eingefrorenes Lächeln, eingefrorene Wachsamkeit • Häufig Störung der Nähe-Distanz-Regulation, sozialemotionale Verhaltensauffälligkeiten • Bei vernachlässigten Kindern: Störungen des Ernährungszustandes, des Pflegezustandes, des Schlafes usw. • Altersinadäquate Ängste oder Verweigerung bei körperlicher Untersuchung, z.B. bei der Anwendung von Instrumenten • Angst in Situationen, die an den Misshandlungskontext erinnern, z. B. körperlich berührt, gebadet oder geduscht werden • Sexualisiertes Verhalten (z.B. unangemessenes Sexualwissen, sexualisierte Sprache, sexuelle Handlungen an Gleichaltrigen oder sexualisierte Distanzlosigkeit gegenüber erwachsenen Betreuungspersonen) • Entwicklungsretardierung Schweregradeinteilung (Intensität der Einwirkung, Ausmaß der Folgen) Leicht: wiederholte körperliche Züchtigung, emotional feindselige Ablehnung des Kindes, sexuelle Handlungen (z.B. Berühren der Brüste, Kontakte mit Exhibitionismus) Schwer: Misshandlungen können Kinder in akute Lebensgefahr bringen und/oder zu bleibenden Schädigungen führen Besonders schwer: Gewalteinwirkungen, Vergewaltigungshandlungen mit Verletzungen und dem Einsatz brutaler körperlicher Gewalt, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen Häufigkeit der Tat Einmalige Taten: meist akute Ereignisse, deren Hergang relativ klar zu ermitteln sind und einer dringenden Akutversorgung sowie einer Nachsorge bedürfen Chronische Handlungen: • Sehr häufig unklares Symptombild mit unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten, mit unterschiedlich alten Spuren von Misshandlung, mit widersprüchlichen Angaben aus dem Umfeld; • Bei Nähe des Täters besteht für das Kind ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere psychische Folgen; • Gefahr einer Re-Traumatisierung bei psychischer Aufarbeitung (Anpassungsstörung, reaktive Bindungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung). Verkürzt aus AWMF-Leitlinien 2010 9 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Quelle:http://www.familien-mit-zukunft.de 10 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Der Begriff „Gewichtige Anhaltspunkte“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber ein wichtiger Bestandteil des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII. Er bildet den Ausgangspunkt für das Tätigwerden des Jugendamtes, insofern die Anhaltspunkte aus Mitteilungen, Beobachtungen bzw. Schlussfolgerungen verschiedener Informationsquellen nach Abschätzung des Gefährdungsrisikos als gewichtig eingeschätzt wird. Grundsätzlich könnten nachfolgend aufgeführte Anhaltspunkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für eine Kindeswohlgefährdung sprechen: Äußeres Erscheinungsbild des Kindes • Massive und/oder wiederholte Zeichen von Verletzungen; • starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene; • witterungsunangemessene und/oder verschmutzte Kleidung. Verhalten des Kindes • wiederholte oder schwere gewalttätige und/ oder sexuelle Übergriffe gegen Personen; • Benommenheit/Rauschzustand; wiederholtes apathisches und ängstliches Verhalten; • Äußerungen des Kindes, die auf Kindeswohlgefährdung hinweisen könnten (z. B. „Der Papa hat mich schon wieder geschlagen/ verhauen“; „Die Mama hat mich schon wieder so dolle angeschrien“,...); • altersungemäßes Aufsuchen von gefährdenden Orten oder Fernbleiben aus dem elterlichen Haus • Schulbummelei, Schulverweigerung; • gehäuftes, straffälliges Verhalten. Das Risiko einer Kindeswohlgefährdung kann umso höher sein: - Je geringer die finanziellen und materiellen Ressourcen und - Je schwieriger die soziale Situation und - Je desorganisierter die Familiensituation (Trennung und Scheidung) und - Je schwieriger die persönliche Situation der Eltern/Sorgeberechtigten und - Je herausfordernder die Situation und das verhalten des Kindes (z. B. Krankheit , Behinderung) Es handelt sich jedoch lediglich um Faktoren, die das Risiko einer Kindeswohlgefährdung erhöhen. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass bei Vorliegen mehrere dieser Faktoren eine Kindeswohlgefährdung zwangsläufig ist. Verhalten der Erziehungspersonen • wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen; • fehlende Bereitstellung von Nahrungsmitteln; • physische Gewalt gegenüber dem Kind (z. B. in Form von Schütteln, Schlagen und Einsperren); • psychische Gewalt gegenüber dem Kind durch massives Beschimpfen, Ängstigen, Einsperren etc. • Verweigerung von Krankheitsbehandlungen. Familiäre Situation • Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen von Kindern oder Einsatz ungeeigneter Dritter (z. B. kleine Geschwister); • Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderen verwerflichen Taten; • Armut und/oder Obdachlosigkeit. Persönliche Situation der Erziehungspersonen • Psychische Störungen bspw. in Form eines stark verwirrten Erscheinungsbildes; • Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch bzw. -sucht. Wohnsituation • Verschmutzte, vermüllte Wohnung mit/ohne Spuren äußerer Gewaltanwendung; • Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. defekte Stromkabel); • Fehlender Schlafplatz bzw. Spielzeug für Kinder. Quelle: Leipziger Leitfaden für Kinderschutz – Stadt Leipzig 11 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Quelle:http://www.hinsehen-erkennen-handeln.de/fileadmin/user_upload/Gespraechsleitfaden_Praxis.pdf 12 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Erstversorgung / Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz Der erstuntersuchende Arzt hat den naheliegenden Verdacht auf Kindesmisshandlung Bei V.a. sexuellen Missbrauch: Verfahrensanweisung bei V.a. sexuellen Missbrauch Erhebung der ersten Daten (Ambulanzkarte, Formblatt, Dokumentationsbögen): - Anamnese, Gelbes Heft! Beschreibung des Allgemeinzustandes des Kindes Allgemeine, ganzkörperliche Untersuchung Äußerlich sichtbarer Befund, Symptome, insbesondere Verletzungen Angaben zu Geschehen und Ursachen durch Kontaktpersonen/Eltern Verhaltensauffälligkeiten und psychoemotionaler Zustand des Kindes Besteht eine gestörte Kommunikation/Interaktion der Begleit-/Bezugspersonen? Sonstige Anzeichen einer Gefährdung, z.B. auch Folgezustände früherer Gewalteinwirkung ggf. Fotodokumentation, Vermessung..., Digitalkamera: in Notfallaufnahme Raum: E0058 Verhalten und Kommunikation des Untersuchers: - - Ruhiges, sachliches, klares Ansprechen notwendiger diagnostischer Maßnahmen zur Klärung der Befunde gegenüber Eltern/ Begleitpersonen/ Kind Kindgerechtes Untersuchungsverhalten Eskalation und Schuldzuweisungen vermeiden Wertungsfreie Befunddokumentation Wohl, Sicherheit, Schutz des Kindes haben Vorrang, nicht die Suche nach dem Täter! Sekundäre Traumatisierung des Kindes vermeiden Bei sich erhärtenden Verdacht auf eine KMH - angemessene Gefahrenabschätzung: - Immer Information des Dienstoberarztes / ärztlichen Hintergrunddienstes - In der Regel immer stationäre Aufnahme veranlassen – vorrangig auf E01.2 CAVE: Säuglinge sollten immer stationär aufgenommen werden Sicherheit, Schutz des Kindes. Zeit, Ruhe zur differentialdiagnostischen Abklärung - Zeitnahes Einholen interner u. externer Expertise/n (Rechtsmedizin [Sekretariat Tel. 15100, Fax 15109], fachspezifische Konsile); ggfs. Fotodokumentation, Vermessung usw. CAVE: Am Vorstellungstag, spätestens am Folgetag immer umgehende Information der Kinderschutzgruppe, die Mitarbeiter treffen in einer Fallbesprechung weitere Entscheidungen zum weiteren Vorgehen. Kontakt E-Mail: _MV_KIK_Kinderschutzgruppe Abwägen der ambulanten Versorgung und Wiedervorstellung. Dies ist möglich, wenn: - Sich der Verdacht auf eine KMH nicht erhärtet Sicherheit und Schutz des Kindes bei Rückgang in das Wohnumfeld gewährleistest ist Verletzungen sind nicht so schwerwiegend, dass eine stationäre Aufnahme erforderlich ist Bei kooperativen, einsichtigen Mitwirken der Sorgeberechtigten bzw. Bezugsperson/en Wenn notwendige psychosoziale Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen bereits existieren oder ambulant gut zu organisieren sind ggfs. Information des JA/ASD bzw. anderer benannter Betreuungseinrichtungen Einholen der Schweigepflichtsentbindung Arztbrief, Diagnose mit Festlegen der Wiedervorstellung, wann und wo! Bei Ablehnung der ärztlich notwendigen stationären Aufnahme durch die Eltern - Bei fehlender bzw. mangelnder Einsicht und Kooperation Bei ernsthaften Verletzungen und weiter zu erwartender akuter Gefährdung des Kindes CAVE: Veranlassung - einer Inobhutnahme durch das Jugendamt / Allgemeinen Sozialen Dienst bzw. - des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts vom zuständigen Familiengericht - Kinder- und Jugendnotdienst: 24 Stunden erreichbar (Tel.: 0341 – 4112130) 13 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Versorgung bei stationärer Aufnahme Wenn die stationäre Aufnahme erfolgt ist: 1. Fallkonferenz: - Klärung der personellen Zuständigkeiten und des weiteren Procedere Mitwirkung von Mitarbeitern der Kinderschutzgruppe Anamnesebogen Dokumentationsbogen Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit der Maßnahmen Wenn noch nicht veranlasst oder erfolgt, dann zeitnahes Einbeziehen interner und externer Expertise (Rechtsmedizin: Tel.: 15152, 97 111), fachärztliche Konsile: KJP, Radiol., AA, Gyn...) Sorgfältige Dokumentation der: - Angaben der Bezugspersonen / Eltern, Gelbes Heft Angaben des Kindes Verhaltensauffälligkeiten und sozialemotionaler Zustand des Kindes CAVE: Einbeziehen der Pflegekräfte und Dokumentation (Pflegedokumentation S. 26) 2. Fallkonferenz: Wird eine KMH bestätigt? Ja oder nein - Zusammenfassende Besprechung aller vorliegenden Befunde Zuständigkeiten und Ziele festlegen: Wer spricht mit den Eltern worüber! 3. Fallkonferenz: - Gespräch zur Mitteilung der Diagnose mit den Eltern planen (Aufklärungsgespräch) Eigene Emotionen wahrnehmen und kontrollieren Kindeswohlgefährdung ist sachlich, nüchtern, ohne Schuldzuweisungen und Aggressionen anzusprechen Alle vorliegende Befunde erläutern Verdacht auf eine äußere Gewalteinwirkung u./o. inadäquate Versorgung u./o. traumatisierendes Erziehungsverhalten mitteilen Ziel: Eltern sollen Verantwortung übernehmen, sich an Überlegungen zum Schutz des Kindes beteiligen Möglichkeit einer Hilfestellung besprechen Ggf. Bedenkzeit und Folgegespräch vereinbaren Klären: ist die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für das Geschehene und zur Veränderung bei den Sorgeberechtigten ausreichend gegeben? Wichtig für die Prognose zum Verbleib des Kindes in der Familie Konsenssuche mit den Sorgeberechtigten: - Einholen des Einverständnis bezüglich der Einbeziehung/ Information des Jugendamtes oder anderer Institutionen (s. Formular Schweigepflichtsentbindung) Bei Ablehnung müssen die Eltern immer über die Einbeziehung des Jugendamtes /ASD informiert werden („mit Wissen und gegen das Einverständnis“) 4. Fallkonferenz: - - Helferkonferenz unter Einbeziehung psychosozialer Mitarbeiter (z. B. ASD, Familienhelfer) Konkrete Angebote der sozialen Hilfsdienste (Hilfeplan, Schutzkonzept usw.) Gewährleistung des Schutzes des Kindeswohles bei Entlassung ins häusliche Milieu Entlassung nur nach Abschlussgespräch mit klaren Vereinbarungen 14 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Dokumentation: - Verschlüsselung gesicherter Diagnose/n im SAP: T74.0 - 74.8; F43.1, F43.2, F94.1 Kinderschutz-OPS (Prozedur) OPS 1-945.0; 1-945.1 Arztbrief/Epikrise (ggfs. „2. Akte“ - Fallverläufe) Dokumentation der Fallkonferenz/en und Hilfsmaßnahmen in Patientenunterlagen WV-Termin in der Kinderschutzambulanz, Termin in Arztbrief/Epikrise festhalten Festlegen von Termin zur Wiedervorstellung in einer Spezialsprechstunde am Department für Frauen- und Kindermedizin oder bei anderen weiter betreuenden Ärzten, Institutionen Zusatzinformation zu Fremdunterbringung, Einbeziehung der Polizei, Strafanzeige CAVE: siehe Informationen im Anhang Fremdunterbringung: Diese Entscheidung wird in der Regel vom Familiengericht auf Antrag des Jugendamtes/ASD getroffen Umgang mit Strafanzeige: - - - Strafanzeige sollte nur in wohlüberlegten Einzelfällen erfolgen (Güterabwägung) Entscheidung in Absprache mit dem Jugendamt Bei Tatverdächtigen außerhalb des Familienkreises wird im Regelfall eine Strafanzeige erfolgen. Das Strafrecht fokussiert auf die Bestrafung des Täters und nicht primär auf den Schutz des Opfers. Die Strafanzeige befriedigt die Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft und verfolgt somit andere Ziele als der Kinderschutz. Ein Strafverfahren nützt dem Opfer dann, wenn zum Beispiel im Hinblick auf eine Entschädigung ein Drittverschulden (z.B. Opferschutzgesetz) nachgewiesen werden soll. Im Falle bereits aufgenommener polizeilicher Ermittlungen sollten die Eltern gut informiert werden, was auf sie zukommt. Essentielle Voraussetzung für eine derartige erst im Verlauf erfolgende Strafanzeige, ist die primäre, forensischen Ansprüchen genügende und genaueste Dokumentation der Verletzungen und der dabei angegebenen Umstände. Dies soll durch rechtsmedizinische Begutachtung erfolgen, ansonsten nach o.g. Kriterien. Einschalten der Polizei ist immer dann notwendig, - wenn Selbst- oder Fremdgefährdung von Eltern oder Geschwistern vorliegt (rechtfertigender Notstand) oder unmittelbare Gefahr für andere minderjährige Geschwister vorzuliegen scheint (Abwendung einer Gefahr) oder wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung im häuslichen Umfeld zur Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen, zur Sicherstellung von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen, Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei nicht akzidentellen Verletzungen wie Verbrühungen und Verbrennungen und zur Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie Fotos, Filme, elektronische Daten. Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem Fall individuell und nicht schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der Schweigepflicht sind sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine Ermittlungspflicht hat, kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht mehr rückgängig gemacht werden. 15 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Kliniksozialdienst Der Sozialdienst ist obligater Bestandteil jeder Kinderschutzgruppe. Er ist in der Regel an allen Elterngesprächen beteiligt, ergänzt die soziale Anamnese und koordiniert die Kontakte zum Jugendamt und anderen externen Institutionen. Erstgespräch Erhebung einer Familienanamnese/Sozialanamnese im Hinblick auf: - Einbindung des Kindes in Familie, Familienzusammensetzung/ Familienstruktur Herausarbeiten der einzelnen Positionen - soziale Kontakte - berufliche Einbindung der Eltern - finanzielle Situation - Belastungen bei Familienmitgliedern, evtl. Spannungen - Erziehungsprobleme oder ähnliches in der Vergangenheit - Besonderheiten, akute Zuspitzungen in letzter Zeit Erhebung der Dynamik beim Misshandlungsablauf/ Situationsdynamik: - Bisherige Konfliktlösungsmuster bei Problemen - Art der Disziplinierung bei Fehlverhalten des Kindes (körperliche oder seelische Gewalt?) - Beschreibung der Art, Ablauf und Häufigkeit von Gewalthandlungen Abgleichen der erhobenen Informationen aus der Sozialanamnese mit der medizinischen Situation, anschließende gemeinsame Entscheidungsfindung mit Arzt bzw. der Kinderschutzgruppe ob und welche Form von Kinderschutzmaßnahmen zu ergreifen sind: Information des Jugendamtes (üblicherweise ja) und Abwägung ob strafrechtliche Anzeige zweckmäßig ist. Fällt die Entscheidung zur Einschaltung des Jugendamtes, nehmen wir den Kontakt zum zuständigen Jugendamtsmitarbeiter auf und setzen einen gemeinsamen Gesprächstermin fest. Zweitgespräch mit der Familie (und Arzt): - Schaffen von Problembewusstsein - Erarbeiten von Lösungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten - Herstellen von Kontakten zu weiterführenden Beratungsstellen, etc. 16 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Pflegepersonal Pflegekräfte können wichtige Informationen und Kenntnisse über das Kind beisteuern, die Ärzten vorenthalten bleiben. Dies ergibt sich aus dem deutlich engeren zeitlichen, aber auch emotionalen Kontakt zum Kind. Vertrauen kann bei den Aktivitäten des täglichen Lebens entstehen. Besonders wichtig ist es, im Umgang mit den Kindern und vor allem den Eltern und möglichen Tätern, sich nicht von der eigenen Betroffenheit und seinen Emotionen leiten zu lassen. Nur so kann ein möglichst objektives Bild der Gesamtsituation zusammengetragen werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf der möglichst sachlichen und wertfreien Beobachtung und Dokumentation (vgl. Liste unten) des Verhaltens des Kindes und der Eltern-Kind-Interaktion. Wichtig ist dabei, die elterlichen Fähigkeiten im Umgang mit ihrem Kind zu beschreiben: • Art und Intensität der Kommunikation mit dem Kind und zwischen den Eltern selbst. • Ausmaß an Zeit und Kommunikation, die sie ihrem Kind widmen. • Interesse der Eltern am Zustand des Kindes und dem stationären Verlauf. • Fähigkeit Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und ihren eigenen Wünschen voranzustellen. • Freundlicher, liebevoller oder unangemessener Umgangston? Verbale Aggressionen? • Fähigkeit zur Impulskontrolle. Die meisten Eltern spüren anhand des Verhaltens des Personals und der (unbewussten) Stimmung auf der Station, dass sie verdächtigt werden. Bei Gesprächen mit den Eltern ist es daher wichtig, die Sorge um das Kind nicht durch einen unbewusst aggressiven oder vorwurfsvollen Ton zum Ausdruck zu bringen. Misshandelnde Eltern sind zumeist Eltern-in-Not, oft mit eigener Gewalterfahrung als Kind. Sie spüren meist recht genau das Misstrauen des Personals. Dennoch beinhaltet der professionelle Umgang mit der Situation, ein Interesse für die Eltern und ihre Probleme mit dem Kind zu entwickeln. Dies bedeutet, Hinweise auf Überforderung zu registrieren und darauf einzugehen. Den Eltern positiv gegenüberzutreten und sie ernst zu nehmen, heißt nicht sie von ihrer Verantwortung freizusprechen. Es bedeutet aber auf lange Sicht, durch einen vertrauensvollen Ansatz, dem Kind besser helfen zu können. Pflegekräfte haben hier eine fachliche Verantwortung und Fürsorgepflicht. Dies erfordert Mut und Selbstbewusstsein. Am ehesten können Pflegekräfte durch fachlich selbstbewusste Mitarbeit in einer Kinderschutzgruppe dazu beitragen, Kindern in Not zu helfen. Eine Pflegekraft jeder involvierten Abteilung soll als regelmäßiges Mitglied an den Sitzungen der KSG teilnehmen. Eine wichtige Funktion ist die Beratung ihrer Pflegekollegen, die das Kind betreuen. Dies gilt für Dokumentation, aber auch die o.g. Verhaltens- und Umgangsaspekte. 17 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Dokumentation Pflege Damit keine Beobachtungen, Aussagen und subjektive Eindrücke verloren gehen, müssen sie unbedingt genauestens dokumentiert werden. Aussagen sollten so wortgetreu wie nur möglich notiert werden. Beobachtungen und subjektive Eindrücke sind als solche klar zu kennzeichnen, dennoch aber wichtig für die Gesamtbeurteilung. Auch Telefonate mit Eltern, Angehörigen oder Kinderarzt müssen aufgeschrieben und mit Datum, Uhrzeit und Name versehen werden. Alle für den Kinderschutz wichtigen Informationen sollten in einem separaten Ordner aufbewahrt werden, da Eltern ein Recht auf Ansicht der regulären Akte haben und somit die Pflegeberichte lesen können. Dies ist zum Anfang einer Verdachtsklärung jedoch nicht sinnvoll. Zur Ansicht der persönlichen Notizen der Extra-Akte gibt es kein Anrecht, sie wird zunächst ohne Kenntnis der Eltern geführt. Auch bei eventuellen Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen müssen die Teile der Akte, die nicht der üblichen medizinischen Dokumentation entsprechen, nicht mitgeteilt werden. Wichtig bei Verdacht auf akuten sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung • • • Trägt das Kind ∗ noch die gleiche Kleidung wie bei dem Übergriff? Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel – Feuchtigkeit zerstört DNA) Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt ∗∗ waschen (Alle Spuren gesichert?) Genaue Dokumentation in separatem Ordner: (Pflege-Bögen im Anhang benutzen!) • • Pflegezustand (schmutzige Kleidung, dreckige Fingernägel usw.) Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung) • Mit zuständigem Arzt/Kinderschutzgruppe abklären, wer das Kind besuchen darf und ob und mit wem das Kind die Station verlassen darf Wer kam wann, für wie lange zu Besuch? Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind? Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt? Wie ist das Verhalten des Kindes dem Pflegepersonal gegenüber? (z.B. ängstlich, zurückhaltend, distanzlos) Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten? • • • • • • • Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen, Bezeichnung der Genitalien) Wie beschreibt das Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage? Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!) Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen? • • • Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig ) Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?) Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten? (Aufreizend? Kokett?) • Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt? Absprachen mit dem Jugendamt beachten. • • • ∗ Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen. Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint. ∗∗ 18 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung (vgl. hierzu auch die AWMF Leitlinien der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter www.leitlinien.net) Grundlage: Im Sinne einer systemischen, familienzentrierten Herangehensweise kann die primäre Teilnahme des Psychologen/Kinderund Jugendpsychiaters oder Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten an den Gesprächen mit den möglichen Verursachern vorteilhaft und für den betreuenden Pädiater oder Kinderchirurgen deutlich entlastend sein. Auch können nach Klärung des Sachverhaltes, die spezifischen kindlichen Bedürfnisse in die Planung der weiteren Betreuung dadurch besser einbezogen werden. Bei stärker kindzentrierter Herangehensweise ist unter Umständen die Teilnahme des Psychologen an Elterngesprächen vor Abschluss der Exploration des Kindes nicht zweckmäßig, um das Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen und den Aufbau einer vertrauensvollen Gesprächsgrundlage zu ermöglichen. Psychiatrische / Psychologische Exploration des Kindes: 1. Fragen zum Alltag und Lebensumfeld, um das Kind und seine Lebenswelt kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. 2. Im Gespräch über Symptomatik und Alltag den fraglichen Sachverhalt (Grund der stationären Aufnahme, die etwaige Misshandlung) einkreisen bzw. sich inhaltlich annähern, „Brücken bauen“, um dem Kind die Schilderung des Erlebten zu erleichtern/ermöglichen 3. Mit dem Kind abklären, was es über den Grund seines Krankenhausaufenthaltes denkt (was wurde ihm gesagt, was denkt oder befürchtet es selbst?), evtl. über den Grund aufklären und von möglichen Schuldgefühlen entlasten. 4. Fragen zur Symptomatik (Aufnahmeanlass): Art der Beschwerden, Dauer, Häufigkeit, Situationsabhängigkeit, Folgen und Umgang damit, eigene Erklärungen des Kindes dazu, Erklärungen der Bezugspersonen dazu. 5. Hat das Kind Sorgen oder Befürchtungen seine Bezugspersonen betreffend? Halten die Befürchtungen davon ab, sich offen mitzuteilen? Gesprächsbereitschaft abklären bzw. fördern oder herstellen. Wichtig: Sich selbst vorstellen, eigene Rolle transparent machen, zu Fragen ermutigen, keine falschen Versprechungen machen, offen aber nicht konfrontativ mit der Problematik umgehen,. Entwicklungsbezogene und emotionale Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Eine Situation schaffen (evtl. auch Spielsituation), die es dem Kind ermöglicht, freiwillig Erlebtes zu berichten bzw. darzustellen. Die Beziehung zum Kind sollte von Empathie und Akzeptanz geprägt sein. Während des Gesprächs mit erheben: 1. Psychopathologischer Befund Äußeres Erscheinungsbild; Kontaktverhalten und Kooperation; Psychomotorik; Sprache; Stimmung und Affekte; Antrieb, Aufmerksamkeit und Impulskontrolle; Ängste; Zwänge; Funktionsstörungen; Merkfähigkeit, Orientierung, Bewusstsein; Denken; Ich-Störungen; Sinnestäuschungen; akute/latente Suizidalität. 2. Hinweise auf eine klinische Symptomatik Ängste; Zwänge; Phobien; Depressionen; Essstörungen; funktionelle und Somatoforme Störungen; Dissoziative Zustände; Schlafstörungen; selbstverletzendes Verhalten. 3. Bisherige Maßnahmen, Therapien, Hilfsversuche Gab es bereits Behandlungsversuche? Unternahm das Kind Versuche, sich Hilfe zu holen? Hat das Kind sich schon einmal anvertraut? Wem? Erfahrungen damit? Besteht aktuell kinderund jugendpsychotherapeutischer bzw. –psychiatrischer Behandlungsbedarf? Gegebenenfalls nach Absprache Kontakte zur Weiterbehandlung anbahnen. Weiterbetreuung: Berücksichtigung des § 35 KJHG, intensive pädagogische Einzelbetreuung. 19 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Fallbesprechung im Team auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum) Anschrift Sorgeberechtigte Telefon-Nr. „Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch: Name, Vorname Funktion/Aufgabe Träger Telefon - Nr. Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch vorgetragen: Am Fallgespräch haben folgende Personen teilgenommen: Name, Vorname Funktion/Aufgabe Name, Vorname Funktion/Aufgabe Name, Vorname Funktion/Aufgabe bitte wenden: Fallbesprechung im Team Seite 1 20 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen: Gespräch mit Mutter/Vater/Vormund am Ort Es werden nachstehende Hilfen, Unterstützungen seitens der Einrichtung / des Dienstes angeboten: ... Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den ASD) ... ... Datum / Unterschrift und Stempel Fallbesprechung im Team Seite 2 21 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Leipziger Netzwerk für Kinderschutz – März 2009 Leitfaden zur Dokumentation bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Fallbesprechung mit der Familie auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum) Anschrift Sorgeberechtigte Telefon-Nr. „Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch: Name, Vorname Funktion/Aufgabe Träger Telefon - Nr. Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch vorgetragen: Erklärungen der sorgeberechtigten Eltern/des Kindes zur vorgetragenen Situation: bitte wenden: Fallbesprechung mit der Familie Seite 1 22 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen: Der Familie / dem Kind werden nachstehende Hilfen, Beratungsleistungen, Unterstützungen seitens der Einrichtung / des Dienstes angeboten: Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den ASD) ... ... Am Fallgespräch haben neben o.g. Personen teilgenommen: Vater __________________________________________________ (Name) Mutter __________________________________________________ (Name) Vormund / Pfleger __________________________________________________ (Name) Andere Personen __________________________________________________ (Name) Datum / Unterschrift und Stempel Fallbesprechung mit der Familie Seite 2 23 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Universitätsklinikum Leipzig AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin, Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig Department für Frauen- und Kindermedizin - - Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendmedizin Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde Institut für Rechtsmedizin Leitstelle: Tel.: 0341 9726242 / Fax: 0341 9726229 Ambulanz / Station der Klinik/en: Tel. 0341 97 2 …………… / Fax: 0341 97 2 ............... Entbindung von der Schweigepflicht Hiermit entbinde ich das für die Diagnostik und Therapie des u. g. Kindes zuständige Behandlungsteam des Departments für Frauen- und Kindermedizin des UKL und die aufgeführten Einrichtungen des zuständigen Jugendamtes/Allgemeinen Sozialdienstes gegenseitig von der Schweigepflicht, sofern sich diese Informationen auf den aktuellen Behandlungszusammenhang beziehen. Name: .................................................................. geb.: …..................................................... • Jugendamt/Allgemeiner Sozialdienst …………….……………………………………………... Berater: ……………………………………. • Tel.: ………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………….. ............................................................................................................................................... • ………………………………………………………………………………………………………... ………………………………………………………………………………………………………... o Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch diese o. g. Einrichtungen an die zuständige Klinik des Departments für Frauen- und Kindermedizin einverstanden. o Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch das Department für Frauen- und Kindermedizin an diese o. g. Einrichtungen einverstanden. Diese Schweigepflichtsentbindung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Leipzig, den .................................................................................................................................. Unterschrift Eltern*/ gesetzlicher Vertreter/ Jugendlicher * Mit der Unterschrift nur eines Elternteils versichert dieser gleichzeitig, dass er im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil handelt bzw. das alleinige Sorgerecht für das Kind/den Jugendlichen hat. 24 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Information an den Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig oder an das Amtsgericht Leipzig Bei Fällen von körperlicher Misshandlung und sexuellen Missbrauch, bei denen das betroffene Kind von den Sorgeberechtigten (ohne Polizei) vorgestellt wird und der Verdacht gegen die Sorgeberechtigten besteht und der Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts und die Gesundheitsfürsorge notwendig werden sind die folgenden Verfahrenswege möglich: 1. Vorrangig Einbeziehung des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND), Leipzig, Ringstraße: 24-Stunden-Dienst, auch am Wochenende! (dort existieren bereits die entsprechenden Formulare für den Bereitschaftsrichter) Tel.: 0341 - 4112130 2. Direkte Kontaktaufnahme über das Amtsgericht Kontaktaufnahme zum Amtsgericht ist wie folgt möglich: • Samstags und sonntags von 10.00 - 12.00 Uhr sind die Richter im Amtsgericht erreichbar über Telefon: 4940 - 650 (Information) • Bereitschaftsrichter (Wochenendnotdienst) ist samstags/sonntags von 9.00 - 18.00 Uhr erreichbar: Telefon: 0173 9615708 / 0173 9615707 und/oder Fax: 4940 - 845 • Oder auch beim Vormundschaftsgericht (in Woche/Dienstzeit) Fax: 4940 - 250 für schriftliche Falldarstellung und Antragstellung 25 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Pflegedokumentation 1 Name bzw. PatientenAufkleber: Basisdokumentation _____________________ Wichtig ________ Geb. • • • ∗ ______ Station Trägt das Kind noch die gleiche Kleidung wie bei dem Übergriff? Ja Nein Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel –zerstört DNA!) erfolgt nicht erfolgt Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt ∗∗ waschen (Alle Spuren gesichert?) Genaue Dokumentation in separatem Ordner: (Bitte ankreuzen, darüber hinaus sind die Bögen „Besucherverzeichnis“ oder „Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen“ zu benutzen) • • • • • • • • Pflegezustand guter Pflegezustand mäßiger Pflegezustand schmutzige Kleidung dreckige Fingernägel ungepflegter Windelbereich Sonstiges _____________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung) Wenn ja, auf Extrablatt beschreiben/zeichnen Nein Abklären, wer Kind besuchen darf und ob und mit wem Kind die Station verlassen darf Besucherlaubnis: ______________________________________________________ „Ausgangserlaubnis“:___________________________________________________ Wer kam wann, für wie lange zu Besuch? auf Besucherverzeichnis dokumentiert Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind? ggf. separater Bogen _______________________________________________________________________ Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt? _________________________________________ ggf. auf separatem Bogen Verhalten des Kindes gegenüber Pflegepersonal? (ängstlich, zurückhaltend, distanzlos) _____________________________________________________________________ Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten? _______________________ _______________________________________________________________________ • Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen, Bezeichnung der Genitalien) _____________________________________________ _______________________________________________________________________ Jeweils auf Extrabogen dokumentieren: • Wie beschreibt Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage? • Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!) • Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen? • Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig ) • Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?) • Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten ? (Aufreizend? Kokett?) • Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt? Absprachen mit der Kinderschutzgruppe und dem Jugendamt beachten! ∗ Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen. Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint. ∗∗ 26 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 27 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Name bzw. PatientenAufkleber: Pflegedokumentation 2 Besucherverzeichnis _____________________ ________ Geb. Datum/ Uhrzeit von bis Besucher ______ Station Aufenthaltsort ( Station, Gelände ) Besondere Vorkommnisse 28 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Name bzw. PatientenAufkleber: Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen _____________________ ________ Geb. Datum/ Uhrzeit Name/ Handzeichen ______ Station Gesprächsnotiz/Beobachtung/Vorfall etc. bei externen Kontakten, Anrufern immer Name und Telefonnummer notieren 29 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Das Dokumentationsschema dient auch als Handlungsleitfaden beim Verdacht auf körperliche Misshandlung/ Vernachlässigung/ Verbrennung. Bitte möglichst vollständig ausfüllen/ankreuzen. Bei Auffälligkeiten – ergänzende Informationen auf separatem Blatt bzw. Rückseite!). Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche Kindesmisshandlung und Vernachlässigung Name: Adresse: (Aufkleber) Untersuchung am (Uhrzeit): Vorstellung durch: Anwesend (Zeugen): Alter: Kriminalpolizei: Auftrag von Amtswegen: □ nein □ ja □ nein □ ja Untersuchende/r Ärztin/Arzt: 1. Anamnese: Anlass der Vorstellung, Unfallhergang Zeitpunkt (Aussage, mgl. wörtlich) (Angaben des Kindes) Verhaltensauffälligkeiten beim Kind - psychische Auffälligkeiten: - Entwicklungsverzögerung: bei den Bezugspersonen Zeitverzögerung Wiederholte Verletzung? Sozial – familiäre Verhältnisse Beruf der Eltern Alter der Eltern Alleinerziehend Drogenabusus der Eltern Chronische Krankheiten des Kindes Chronische Krankheiten der Eltern oder Geschwister Verdacht auf nichtakzidentiellen Mechanismus, weil: (evtl. erläutern): □ Anamnese inadäquat / wechselnd □ Verhaltensauffälligkeiten □ Multiple Hämatome □ Charakteristische Abdrücke □ Verschiedenen Alters □ Untypische Verbrennungen □ Ungewöhnliche Lokalisation □ Sonstiges: 30 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 2. Untersuchungsbefund: Allgemeiner Zustand: Größe: ….....cm Gewicht: …….kg Temp.: …….°C KU: ……..cm (Percentile) □ Vigilanzstörung / evtl. Glaskow Coma Scale □ Gedeih- / Entwicklungsstörung (GELBES HEFT!) □ Vernachlässigung □ Pflegezustand (Bekleidung) □ Verhaltensauffälligkeit Haut (vollständiger Körper) □ unauffällig □ Befunde (detaillierte Dokumentation, Skizze benutzen, Foto m. Maßstab, s. folg. Seite) Verdacht Fraktur □ nein □ ja, welche: Innere Verletzung □ nein □ ja, welche: Genitale / anale Befunde: (Dokumentationsblatt Sexueller Missbrauch!) Kindergynäkologischer Status 3.Vorgesehene Diagnostik: Röntgen □ Spezielle Lokalisation □ Skelettscreening □ Sonstige: □ (Skelettszintigrafie) □ Augenhintergrund □ nicht erforderlich □ vorgesehen Sonographie □ Abdomen □ Schädel zerebrale Bildgebung □ CCT □ MRT Labor □ BB + Diff, BSG (SBS) □ Transaminasen □ Gerinnung (Quick, PTT, AT III, Fibrinog.) □ sonstiges spezifisches: 4. Procedere / Fallmanagement: □ Verdacht auf körperliche Misshandlung □ nicht bestätigt (battered child) □ Stationäre Aufnahme / Einweisung □ Ambulant möglich (Ausnahme!), weil: □ Einbeziehung der Rechtsmedizin □ Diagnose nicht eindeutig □ Gyn Station: □ KJP □ KIK: □ KCH: ja / nein (möglichst keine „Anzeige“ der Kindesmisshandlung) □ Information: erfolgt / / / / / / / muss noch erfolgen nicht notwendig / / / / muss noch erfolgen Diensthabender OA Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst Sozialdienst der Klinik Psychologischer Dienst Kriminalpolizei Dez. 13 □ Rückfragen / Information Kinderarzt Hausarzt Andere Klinik □ Eltern des Kindes (oder andere Person) – wer?: Über bestehenden Verdacht informiert Über Einleitung weiterer Untersuchungen oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt) ja / / / / nein □ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz: am: ………………………………………………………………… ……………………. … ………….... ggfs. Spezialsprechstunde/n:……………………………………………………………………………….□ 31 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Körperschema Skizze zum Markieren der Befunde!: Exakte Befunderhebung, (mit cm – Angabe) altersbezogene Prädilektionstellen! Körperlicher Zustand Alter der Verletzungen Haut: Petechien, Hämatome, Male, Wunden usw., Bissmarken Frakturen: Stumpfe Traumen: Innere Verletzungen Schütteltrauma Lid- und Bindehautblutungen? Fotodokumentation! (mit Maßstab) Falls nicht ausreichend – Beiblatt benutzen ……………………………………………………………………………………………. Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel …………………………… Datum 32 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Ausführliche Informationen: Stand: Februar 2016 Verfahrensanweisung bei V.a. sexuellen Missbrauch Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch Name: (Aufkleber) Adresse: Alter: Untersuchungszeitpunkt: Vorstellung durch: Anwesend (Zeugen): Untersuchende/r Ärztin / Arzt: durch Kriminalpolizei: □ nein Auftrag von Amtswegen: □ nein □ ja □ ja 1. Anamnese: Anlass der Vorstellung Angaben zum Zeitpunkt des Missbrauchs Art des sexuellen Übergriffes: ohne / mit Körperkontakt, aktiv / passiv, Genitalkontakt / Penetration Chronischer Missbrauch ? (letzte Handlung?) „Tiefenbefragung“ nicht zur Vorstellung ! Angaben zum Täter: Aufenthalt, Heim, Einrichtung (Angaben des Kindes) Sexualkrankheiten Verhaltensauffälligkeiten (Synchronizität mit körperlicher Misshandlung) Psychosomatische Krankheiten (Enuresis, Bauchschmerzen, Schlafstörungen …) Emotionale Reaktionen (Minderwertigkeitsgefühle, Angstzustände, zwanghaftes Verhalten, Leistungsstörung …) Selbstzerstörerisches Verhalten (Nägelkauen, Anorexie, Sucht, Ritzen, Suizid …) Asoziales Verhalten (Misstrauen, Delinquenz, Fremdeln, distanzloses, aggressives, verschlossenes Verhalten, …) Sexualverhalten (sexualisiertes Verhalten, altersunangemessenes Interesse, Promiskuität, Schwangerschaft,…) Verhaltensauffälligkeiten beim Kind Soziale Kontakt-/Verhaltensauffälligkeiten bei Bezugspersonen Soziale Verhältnisse / Täterbeziehung (60 % Inzest, 30 % Bekannte/r, 10 % Fremdtäter) (Opfer sind oft schon länger missbraucht und „adaptiert“) Gynäkologische Anamnese (aber 20 % Jungen): Menarche: Blutungen: Fluor: Sonstiges: Infektion: 2. Untersuchungsbefund: (Untersuchung nicht genital fokussieren) □ Allgemeiner Zustand Größe: …….cm Gewicht: …….kg Temp.: …….°C □ Körperlicher Befund Pubertätsstadium (nach Tanner): PH: B: □ Pflegezustand (Bekleidung, gewechselt?) (frisch gewaschen?) □ Gedeih- und Entwicklungsstörungen (GELBES HEFT!) □ Vernachlässigung Bei zusätzlichen Verletzungen: 33 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Psychischer Zustand / Verhalten: Die medizinische Untersuchung muss qualifiziert und einfühlsam durchgeführt werden! Den Betroffenen möglichst nicht erneut traumatisieren und differenziert dokumentieren, um Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden. Niemals Zwang ausüben! Die Untersuchung altersgemäß erklären. Anwesenheit einer Vertrauensperson. Verhaltensbeobachtung. Im Zentrum für Frauen- und Kindermedizin wird die Untersuchung durch die Gynäkologie oder Rechtsmedizin durchgeführt! Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten benutzen! Ggf. auch Dokumentationsblatt Körperliche Misshandlung von Kindern 3. Procedere / Fallmanagement: □ Verdacht auf sexuellen Missbrauch □ nicht bestätigt □ Diagnose nicht eindeutig Unspezifische oder Normalbefunde schließen einen sexuellen Missbrauch nicht aus! Intervention gut überlegen und durchdenken – multiprofessionelle Kooperation! □ Stationäre Aufnahme / Einweisung □ GYN Station: □ KIK: □ KCH: □ KJP: (schwierige Psychodynamik – Streben nach Geheimhaltung, Abhängigkeiten, Schuldgefühle) □ Ambulant: □ Akute Unterbringung notwendig? □ Trennung Täter / Opfer, Schutz zu Hause möglich? (keine weitere Kindeswohlgefährdung zulassen, Schutzfunktion) □ Information Kinder- /Jugendnotdienst □ Einbeziehung der Rechtsmedizin ja / nein (je nach Stellungnahme übernimmt die Rechtsmedizin die polizeiliche Anzeige, was aber grundsätzlich in jedem einzelnen Fall zu prüfen und zu entscheiden ist!) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Kinder, Jugendliche) ist eine Straftat! Güterabwägung! □ Information an: erfolgt / / / / / / / / muss noch erfolgen nicht notwendig / / / / / muss noch erfolgen Diensthabender OA Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst Kliniksozialdienst Psychologischer Dienst Kinder- und Jugendpsychiatrie! Kriminalpolizei Dez. 13 / 10 □ Rückfragen / Information Kinderarzt Hausarzt Andere Klinik Kinderschutzzentrum □ Eltern des Kindes (oder andere Person): Über bestehenden Verdacht informiert Über Einleitung weiterer Untersuchungen oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt) ja / / / / nein wer: ……………………………….. 34 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 □ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz: am: …………………………………………………………………………………………. … ………….... ggfs. Spezialsprechstunde/n:………………………………………………………………………………. Körperschema / Skizze zum Markieren der Befunde: Fotodokumentation! (mit Maßstab) .............................................................................. Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel ………………………………….... Datum 35 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 36 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Checkliste für die Krankenakte bei V.a. KMH Name bzw. Patienten-Aufkleber: _____________________ www.kik.uniklinikum-leipzig.de Suche: „Kinderschutz“ ________ Geb. ______ Station Aufnehmender Arzt: Fallführender Arzt: Information an: erfolgt am: Diensthabender OA Kinderschutzgruppe / E-Mail: _MV_KIK_Kinderschutzgruppe Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Tel.: - Meldebogen: Ansprechpartner: durch: - informiert am: durch: (Tel. siehe Handlungsleitlinien S. 47) Kriminalpolizei Dezernat 13 / 10 (Tel.: 0341 – 9660) Konsile veranlasst am: Rechtsmedizin (Tel.: 15152, außerhalb der Dienstzeiten über Dispatcher: 97 111) Kinder- und Jugendpsychiatrie (Institutsambulanz Tel.: 24105, Dienstarzt -Tel.: 9724120, Dienstarzthandy: 0175-4337608) Frauenklinik/Gynäkologie (Ambulanz Tel.: 23433) Information / Rückfragen erfolgt am: Bezugsperson über Verdacht informiert Kinderarzt / Hausarzt Andere Kliniken Fallverlauf / Fallführung Fallkonferenz/en Helferkonferenz/en Verbindliche Termine vereinbart für: Termin Kinderschutzambulanz Termin/e Spezialsprechstunden Dokumentation SAP / Arztbrief ICD-10 Kinderschutz – OPS Verschlüsselt: (T74.0 – T74.9) (1-945.0, 1-945.1) 37 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Universitätsklinikum Leipzig Stand: Februar 2016 Verfahrensanweisung VA Seite 1 von 2 Anstalt öffentlichen Rechts Checkliste für die Betreuung drogenabhängiger / substituierter Mütter am ZFK Ausdruck unterliegt nicht dem Änderungsdienst! Aufkleber Patient/innen ACHTUNG! Zwingende Weitergabe an die Kinderklinik nach Entlassung der Kindesmutter Datum der Fallaufnahme: ISB / Anamnese Akte anlegen konsumierte Substanzen: ______________________________________________________ Wohnsituation: __________________________________________________________ Name des Substitutionsarztes: ______________________________________________ Name der psychosozialen Beratungsstelle: ____________________________________ medizinisches Betreuungsverhältnis ja / nein Jugendamt informiert ja / nein Vorstellung im Arbeitskreis pregnant ja / nein Aktuelle Polamidon (Subutex)- Dosis ____________ ISB / Diagnostik aktueller HIV-Staus: _________ Datum: _________ Viruslast: _________ Notiz: __________________________________________________________________ aktueller Hepatitis C Status: ________ Datum: ________ Viruslast: ________ Notiz: __________________________________________________________________ Urinscreening auf Beikonsum Datum: __________ Ergebnis: __________ Urinscreening auf Beikonsum Datum: __________ Ergebnis: __________ Urinscreening auf Beikonsum Datum: __________ Ergebnis: __________ Urinscreening auf Beikonsum Datum: __________ Ergebnis: __________ 38 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Medizinische und psychosoziale Beratung und Empfehlung (Frauenklinik): Empfehlung Geburtsvorbereitung Empfehlung Geburtsaufklärung Empfehlung Feindiagnostik Empfehlung Betreuung durch Hebamme incl. Nachbetreuung Kontakt Jugendamt Herbeiführen eines offenen Kommunikationsverhältnisses, das auf gegenseitigem Vertrauen und Ehrlichkeit basiert (klarer Verhandlungspakt!) Angebot einer jederzeitigen Wiedervorstellung bei Dekompensation Empfehlung Biometrie und Wiedervorstellung alle 2-3 Wochen Kreißsaal (Frauenklinik): Informationen an Neonatologie bei Aufnahme und zur Geburt ja / nein Informationen an den Kliniksozialdienst (Frauenklinik) ja / nein Informationen an Kinderschutzgruppe ja / nein ggf. Infektionsschutz des Personals durch klare Kennzeichnung auf Akte ja / nein Urinscreening auf Beikonsum ja / nein Sozialdienst Frauenklinik Weiterleitung an den Kliniksozialdienst der Kinderklinik (Falldokumentation) ja / nein Weiterleitung an die Elternberatung (Falldokumentation) ja / nein Information an den ASD über die Geburt – Datum: ___________ ja / nein Pflichttermin in Kinderschutzambulanz vereinbart – Datum: ___________ ja / nein Nachbetreuende Hebamme: ______________________________________ Sozialdienst Kinderklinik Besuchsdokumentation (inkl. Mutter-Kind-Interaktion- u. Pflegebeobachtung) ja / nein Einberufung Fallkonferenz ja / nein Protokollierung Fallkonferenz ja / nein Vorbereitung der Entlassung ja / nein Entlassungsgespräch mit Helfersystem – Datum: _____________ ja / nein (Tel.) Absprachen mit Jugendamt _______________________________________ _____________________________________________________________________ Pflichttermin in Kinderschutzambulanz vereinbart – Datum: _________________ ja / nein Ersteller: OA Jank Prüfer: Prof. Stepan Erstellende Organisationseinheit Freigeber: Prof. Stepan Revision Freigegeben am: ID Nummer 39 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 40 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 41 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten Quelle: Polizeidirektion Leipzig, Kriminalpolizeiinspektion, Dimitroffstraße 01, 04006 Leipzig, PF 100661 I. Grundsatz: Der Gutachterauftrag entbindet nicht von therapeutischen Konsequenzen - Wundversorgung und ggf. Tetanus-Prophylaxe Prophylaxe einer ungewollten Schwangerschaft ggf. Vermittlung einer psychischen Betreuung Prophylaxe gegen Geschlechtskrankheiten II. Zur Beweisführung sind die Angaben zu nachfolgenden Fragen erforderlich: 1. Wie war der Gesamteindruck (alkoholische Beeinflussung/Schockwirkung u.a.) zum Zeitpunkt der Vorstellung? 2. Welche Verletzungen wurden a) am Körper b) im Genitalbereich festgestellt und wie können diese entstanden sein? 3. Hat ein Geschlechtsverkehr stattgefunden? 4. Besteht der Verdacht einer Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit? 5. Ist oder war eine stationäre Behandlung erforderlich, wenn ja / Dauer? 6. Stellen die Verletzungen eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB (Verlust eines wichtigen Gliedes, Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprache oder Zeugungsfähigkeit, dauernde Entstellung, Verfall in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit) dar? 7. Sind Nachfolgeschäden zu erwarten? 8. Welche Angaben zum Tatgeschehen machte die Geschädigte gegenüber dem Arzt? 9. Welche weiteren med. Maßnahmen (Überweisungen zum Facharzt o. ä.) wurden eingeleitet? III. Anamnese: 1. Allgemeinbefund - Größe und Gewicht Allgemein- und Entwicklungsstand Körperkraft abschätzen auffällige internistische und neurologische Befunde Zeitpunkt, Menge und Art von alkoholischen Getränken, Medikamenten oder Drogen Angaben des Opfers zum Tatgeschehen Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens 42 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Blatt 2 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten 2. Psychischer Befund - Sprache, Bewusstsein, räumliche und zeitliche Orientierung, Denkablauf und Verhalten, emotionale Verfassung und äußere Erscheinung bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung 3. Festgestellte Verletzungen (soweit möglich fotografisch sichern / dokumentieren, ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsmediziners) - - Petechiale Blutungen ? - Gesicht - Genitalbereich - Augen (Bindehäute/Augenhintergrund), wenn erforderlich Hinzuziehung eines Augenarztes Schluckbeschwerden? (soweit erforderlich HNO-Untersuchung veranlassen) Abwehrverletzungen ? (z.B. Unterarme bei Abwehr von Schlägen) Zeichen von stumpfer oder scharfer Gewalt? (Wurden Werkzeuge od. Waffen verwandt?) Spuren von Festhaltegriffen (z.B. Hämatome an Handgelenken und / oder Oberarmen?) andere Verletzungen - z.B. Bissverletzungen - Quetschungen - Schürf- oder Kratzwunden - welche Körperseite bevorzugt? 4. Gynäkologischer Befund - bisherige Schwangerschaften bestehende Schwangerschaft Menarche / Menopause / Zyklusdauer letzte Kohabition vor der Tat Antikonzeption sonstige gynäkol. Erkrankungen - (Infektionen o. ä.) Verletzungen im äußeren Genitalbereich Hämatome an den Innenseiten der Oberschenkel Weite und Eingängigkeit des Introitus vaginae Deflorationsverletzungen Verletzungen im Bereich der inneren Genitale identisch mit den im „Sofortbefund“ festgehaltenen Daten Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens 43 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Blatt 3 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten IV. Spurensicherung (Das Material ist der Polizei mitzugeben.) 1. Schamhaare - verklebt erscheinende Haare (Sperma) lokal abschneiden durch Auskämmen (Einmalkamm) lose anhaftende Haare sichern als Vergleichsmaterial ca. 20 Haare unterschiedlicher Art auszupfen oder ca. 20 Haare unterschiedlicher Art dicht über der Haut abschneiden Material jeweils gesondert in Pergamenttütchen verpacken und beschriften 2. Faserspuren - nach Angaben der Geschädigten Körperoberfläche (z.B. Oberschenkel) mit Polizeispurensicherungsband 2,5 cm Klarsicht abkleben und auf Objektträger aufbringen 3. Spermaspuren - - vollständig und nur mit Wattestieltupfer sichern (Abnahmeort festhalten, bei Mehrfachentnahme Tupfer fortlaufend numerieren und alle Tupfer sichern) Abstriche nicht in Röhrchen mit gelatinösen Bakteriennährböden geben, Anfertigung von Nativabstrichen bei Oralverkehr: Abstrich aus Mundhöhle fertigen bei Analverkehr: äußeren/inneren Afterbereich getrennt abstreichen bei Vaginalverkehr vom äußeren Schambereich, vom Scheideneingang, aus dem vorderen und hinteren Scheidengewölbe, dem Zervikalkanal je einen Abstrich fertigen (aus dem Scheidengewölbe besser zwei) nach Angaben des Opfers auch von Körperoberfläche (ggf. Tupfer mit bidest. Wasser anfeuchten) 4. Speichelspuren - nach Angaben des Opfers von äußerem Genital-, Oberschenkel- oder Brustbereich usw. mit feuchtem Wattestieltupfer sichern (Bissmarken beachten) 5. Bei Verdacht auf Drogenkonsum, Medikamente und Alkohol - Urinprobe und Vollblut sichern 6. Kleidung (soweit von der Polizei nicht vorgenommen) Kleidungswechsel nach der Tat ? ja / nein Falls kein Kleiderwechsel vorgenommen wurde: Nur tatrelevante Kleidungsstücke sichern. Kontakte der Unterbekleidung mit der Außenseite der Oberbekleidung sind wegen der Gefahr der Spurenverschleppung zu vermeiden. Beschriftung vornehmen. - getrennte Aufnahme der Kleider (alles einzeln verpacken) - Oberbekleidung, Schuhe - Schlüpfer - Unterbekleidung (BH, T-Shirt usw.) - Vorlagen/Tampons usw. (Trocknung ermöglichen!) 7. Fingernägel (soweit von der Polizei nicht vorgenommen) Zur Sicherung von Faser- oder Gewebespurenmaterial ggf. Fingernägel kurz abschneiden und getrennt nach rechter und linker Hand in kleine Tütchen verpacken. Beschriftung vornehmen. Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens 44 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Unabhängig von einer später zu erstattenden fachärztlichen Stellungnahme werden in Abstimmung mit den Gutachterstellen des Landeskriminalamtes Sachsen bzw. des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Leipzig bei Sexualstraftaten zur gerichtsbiologischen Untersuchung folgende Angaben sofort benötigt: Name: Vorname: geb.: Geb.-ort: (Angaben werden vor DNA-Untersuchung durch Kriminaltechnik anonymisiert) Weiblich männlich 1. Wo liegen Verletzungen vor? Welcher Art sind sie? (Nicht nur Genitalbereich, sondern gesamten Körper untersuchen und Befunde dokumentieren) 2. Gynäkologische Anamnese: Allgemeine Situation: Bisherige Schwangerschaften / Geburten: Besteht eine Schwangerschaft: Ja Menarche / Menopause ? Antikonzeption ? sonstige Angaben: Zyklusdauer: Nein 3. Aktuelle Situation: letzte Kohabitation vor der Tat: Zyklustag: sonstige gynäkologische Erkrankungen (Infektionen o. ä.) Mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Bakteriologische Untersuchungen) zur Feststellung ggf. übertragbarer Krankheiten sind durch den Arzt zu veranlassen und mit Behandlungskosten über Krankenkasse abzurechnen. Diese Proben (meist zur Vermehrung der Bakterien in Nährlösung) sind nicht für eine gerichtsbiologische / molekulargenetische Untersuchung geeignet. 4. Spermanachweis: Nativabstriche aus dem vorderen und hinteren Scheidengewölbe, der Zervix, ggf. aus Rektum oder Pharynx auf Objektträger ausgestrichen, sofort mikroskopisch untersuchen! Nach der Mikroskopie ist diese Probe nicht zu vernichten, sondern als Spur an Polizei zu übergeben Spermatozoen festgestellt Ja Nein Spermatozoen noch beweglich ? Ja Nein Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens 45 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 5. Spuren- und Vergleichsmaterial: Unabhängig von bereits durchgeführten Untersuchungen sind zur gerichtsbiologischen Analyse folgende Materialien erforderlich (keine Sicherung in Nährlösung!): an Kriminalpolizei übergeben Ja 1a. Abstrich aus dem vorderen Scheidengewölbe (mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen, lufttrocknen!) 1b. Abstrich aus dem hinteren Scheidengewölbe (mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen, lufttrocknen!) 2. Abstrich aus dem Zervikalkanal (mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen, lufttrocknen!) 3. bei entsprechender Tathandlung Abstriche aus Pharynx oder Rektum (mit Stiltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen, lufttrocknen) 4. Ausstriche der Tupfer 1. bis 3. auf Objektträger, getrennt in Briefumschläge zu verpacken! 5. Bei ausreichend Material im hinteren Scheidengewölbe, mit Pinzette aufnehmen und in Reagenzglas sicherstellen! 6. Vorlagen / Tampons in Plastiktüte sicherstellen 7. Schamhaare (ausgekämmt, mit Einmalkamm in Briefumschlag sichern) 7a. Schamhaare mit Spermaanhaftungen Schneiden und in Briefumschlag sichern 8. ca. 20 Vergleichsschamhaare der Geschädigten (ausgezupft oder, wenn nicht möglich, unmittelbar an Haarbasis abschneiden und in separatem Briefumschlag sichern) 8a. Sicherung von ca. 20 Vergleichskopfhaaren der Geschädigten, wie unter Pkt. 8 9. Speichelprobe der Geschädigten, Sicherung mit trockenem Stieltupfer durch Reiben an den Schleimhäuten der Wangeninnenseiten (2 Tupfer) u. trocknen 10. Bei Verdacht auf Drogen, Alkohol oder Medikamente: 10 ml Vollblut der Geschädigten, Urinprobe in Urobox 11. Auf Haut angetrocknete Spermaspuren mit angefeuchtetem Stieltupfer (bidest. Wasser) abwischen oder soweit möglich vorsichtig abschaben. Feuchtes Material lufttrocknen! Nein 46 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Ja 12. Sicherung von Hautkontaktspuren im Bereich von Würgemalen, Druckmarken oder beschriebenen Stellen der Gewaltanwendung, auch Kuss- u. Bissstellen. Sicherung mit feuchtem Stieltupfer (bidest. Wasser) durch Reiben und Nachwischen dieser Hautpartie mit trockenem 2. Stieltupfer. 13. Fingernägel der Geschädigten nahe Nagelbettrand schneiden und einzeln in Papiertüten sichern. (bei zu erwartendem Spurenaufkommen) Nein Die Spuren sind jeweils zu beschriften und mit lfd. Nummer zu kennzeichnen übergeben: .................................................. Datum / Stempel / Arzt übernommen: .................................................. Name / Dienstgrad / Polizei übergeben: .................................................. Name / Dienstgrad / Polizei übernommen: ................................................ Name / Dienstgrad / Polizei Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens 47 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Anlage 1 zum kriminaltechnischen Untersuchungsauftrag bei Sexualdelikten (SN VB 400) Freiwillige Angaben des Opfers zum Tathergang (Befragung durch die Polizei bzw. den Arzt) 1. Allgemeine Angaben 1. Name, Vorname, Geburtsdatum d. Geschädigten Ort, Datum, Uhrzeit der Untersuchung Untersuchender Arzt, Krankenhaus, Praxis, Adresse Beantragende Dienststelle, Beamter/Dienstgrad 2. Angaben zum Tathergang 1. 2. 3. 4. 5. Datum, Uhrzeit und Ort des Deliktes Ist der Täter bekannt? Fand ein Kontakt mit dem Täter vor der Tat statt? Wurde vom Täter ein Kondom benutzt? Wendete der Täter Gewalt an? ja / nein Art / Zeit ja / nein ja / nein, wenn ja, Art der Gewalt (Spuren ?) / Art der Verletzungen (am ganzen Körper - wo ?) 6. Führte der Täter Vaginal-, Oral-, Analverkehr durch? 7. Fand ein Samenerguss des Täters statt? ja / nein / fraglich wenn ja - wo am Körper ? 3. Gynäkologischer Befund 8. Letzter gewollter Geschlechtsverkehr? 9. Reinigung vor der ärztlichen Untersuchung? ja / nein 10. Datum des letzten Wechsels des Slips / Hygieneartikels? 11. Gynäkologische Erkrankungen 12. Medikamente / Drogen / Alkohol bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung 48 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Meldebogen an den ASD (AfJFB) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Träger/Institution/Einrichtung: Name des Meldenden: Telefon: Fax: Datum der Meldung an das AfJFB (ASD): An: Allgemeinen Sozialdienst /AfJFB per Fax Sozialbezirk / Faxnummer: (bitte ankreuzen) Nord 1234795 West 1239155 Nordost 1231901 Alt-West 1233185 Süd 1236355 Südwest 1231568 Südost 1233610 Mitte 1238340 Ost 1231383 Kinder- und Jugendnotdienst - Bereitschaftsdienst für ASD: 4112130 Mo + Mi: 15.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Di: 18.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Do: 16.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Fr + Sa + So: 13.00 – 9.00 Uhr am folgenden Montag; alle Feiertage Für das Kind /die Kinder Name, Vorname Geburtsdatum wohnhaft (Straße/ bei ...) Name, Vorname Geburtsdatum wohnhaft (Straße/ bei ...) kann die Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden. Sorge-/Erziehungsberechtigte: Name, Vorname wohnhaft (Straße/ bei ...) Name, Vorname wohnhaft (Straße/ bei ...) Kurzschilderung des Sachverhaltes/ des Vorkommnisses/ der Problemstellung: (ergänzende Informationen sind umseitig vorzunehmen) Es wird um eine Prüfung des Kindeswohles entsprechend § 8a SGB VIII gebeten. Unterschrift/Stempel des Meldenden: _____________________________ --------------------------------------------------------------------------------Rückmeldung zum Arbeitsstand bzw. Eingangsbestätigung durch den ASD per Fax / Mail Ich bestätige den Eingang Ihrer Meldung am _______________ um _________ Uhr Unterschrift des zuständigen ASD-Mitarbeiters: _________________________ 49 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD) Adressen, Telefonnummern und E-Mails der einzelnen Sozialbezirke: Sozialbezirk Sitz Telefon-Nr. / Fax / E-Mail ASD Mitte Gohlis-Center Elsbethstraße 19 - 25 04155 Leipzig 0341 - 123 8291 / 0341 - 123 8340 [email protected] ASD Nordost Rathaus Schönefeld Ossietzkystraße 37 04347 Leipzig 0341 - 123 1886 / 0341 - 123 1901 [email protected] ASD West Ratzelbogen Kiewer Straße 1 - 3 04209 Leipzig 0341 - 123 9189 / 0341 - 123 9155 [email protected] ASD Südwest Rathaus Plagwitz Naumburger Str. 26 04229 Leipzig 0341 - 123 1566 / 0341 - 123 1568 [email protected] ASD Alt-West Rathaus Leutzsch Georg-Schwarz-Straße 140 04179 Leipzig 0341 - 123 3189 / 0341 - 123 3185 [email protected] ASD Nord Gohlis-Center Elsbethstraße 19 - 25 04155 Leipzig 0341 - 123 4741 / 0341 - 123 4795 [email protected] ASD Süd Bornaische Straße 27 04277 Leipzig 0341 - 123 6353 / 0341 - 123 6355 [email protected] ASD Südost Riebeckstraße 51 a 04317 Leipzig 0341 - 123 3609 / 0341 - 123 3610 [email protected] ASD Ost Herrmann-Liebmann-Str. 73 0341 - 123 1370 / 0341 - 123 1383 04315 Leipzig [email protected] 50 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Kliniken - Stationäre Aufnahme: Telefon-Nr. / E-Mail- Kontakt Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 97 26242 oder 97 26905 Universitätsklinik und Poliklinik für Kinderund Jugendmedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 97 26250, 97 26242 (Leitstelle) www.kinderchirurgie.uniklinikum-leipzig.de www.kik.uniklinikum-leipzig.de (auch bei kindergynäkologischer Problematik!) Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig 97 24032 (Station 1) 97 24105 (Institutsambulanz) Park-Krankenhaus Leipzig-Südost GmbH Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Morawitzstraße 2, 04289 Leipzig 864 0 (Zentrale) 864 1301 (Institutsambulanz) www.kinderps.uniklinikum-leipzig.de [email protected] Bei Entlassung in ambulante Versorgung: Telefon-Nr. / E-Mail-Kontakt Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), Ringstraße 4, 04209 Leipzig: 41 12 130 (24 Stunden erreichbar) (Für Kinder von 0-11 und Jugendlichen von 12-18 Jahren) [email protected] Frauen- und Kinderschutzhaus Leipzig-Nordost 04010 Leipzig, Postfach 101032 23 24 277 1. Autonomes Frauenhaus 04211 Leipzig, Postfach 310716 47 981 79 47 981 82 (Tag und Nacht) [email protected] [email protected] Anonyme Mädchenzuflucht 55 03 221 55 03 223 (Fax) 51 Department für Frauenund Kindermedizin Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig Stand: Februar 2016 Psychologische/psychosoziale Beratung Telefon-Nr. / E-Mail-Kontakt (VW: 0341) Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig Ringstraße 4, 04209 Leipzig (Erreichbarkeit: 24 Stunden) „Nummer gegen Kummer“ (Kinder- und Jugend-Sorgentelefon des Kinderschutzbundes) (kostenloser Anruf) Familien- und Erziehungsberatung Wabe e. V Kinderschutz-Zentrum Leipzig. 41 12 130 [email protected] 0800-111 0 333 (Mo. - Sbd. 14.00 - 20.00 Uhr) 96 02 837 Brandvorwerkstraße 80, 04275 Leipzig [email protected] Gesundheitsamt Leipzig Kinder- u. Jugendpsychiatrischer Dienst 123 6889 oder 123 6885 Gustav-Mahler-Straße 1-3, 04109 Leipzig [email protected] Jugendamt der Stadt Leipzig, Erziehungs- und Familienberatungsstelle 41 52 980 Rietschelstraße 2, 04177 Leipzig [email protected] Caritasverband Leipzig e. V. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Familien 94 54 761 94 54 767 Liliensteinstraße 1, 04207 Leipzig Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig [email protected] 70 25 70 Tarostraße 17-19, 04103 Leipzig [email protected] Familien- und Gesundheitszentrum Caktus e.V. 2 25 45 44 2 25 45 74 Riemannstr. 32, 04107 Leipzig Erziehungs- und Familienberatung „Das Dach“ Fink e. V. [email protected] 86 12 206 Sommerfelder Straße 37, 04299 Leipzig [email protected] Erziehungs- und Familienberatung Fink e. V. 86 12 208 [email protected] Kieler Straße 65, 04357 Leipzig Kinder-, Jugend- u. Familienberatungsstelle AURYN, Wege e. V. 912 83 17 Lützner Straße 75, 04177 Leipzig [email protected] Evangelische Lebensberatungsstelle, Diakonie Leipzig 14 06 040 Ritterstraße 5, 04109 Leipzig [email protected] 52
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