Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung

Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Handlungsrichtlinien bei Verdacht auf
körperliche Misshandlung,
sexuellen Missbrauch,
bedrohliche Vernachlässigung
von Kindern und Jugendlichen
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Impressum:
Herausgeber:
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Kinderschutz bei Kindesmisshandlung
am Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig
Redaktion:
Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Petra Nickel
Dipl.-Soz.päd. Annette Keller
Dr. med. Matthias Bernhard
Friederike Terpe
Redaktionsanschrift:
Universitätsklinikum AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 a, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 / 97 26 242 (Leitstelle)
Fax: 0341 / 97 26009
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Inhaltsverzeichnis
Mitarbeiter in der interdisziplinären Kinderschutzgruppe
4
Grundsatz Kinderschutz
5
Wichtige Aufgaben einer Kinderschutzgruppe
5
Vorteile einer Kinderschutzgruppe
6
Rechtslage
7
Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung 9
Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
11
Elterngespräche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
12
Erstversorgung/Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz
13
Versorgung bei stationärer Aufnahme
14
Kliniksozialdienst
16
Pflegepersonal
17
Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
19
Dokumentationsbögen
20
Fallbesprechungen
20
Schweigepflichtsentbindung
24
Information an Kinder- und Jugendnotdienst / Amtsgericht Leipzig
25
Pflegedokumentation
26
Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen
28
Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche Misshandlung
und Vernachlässigung
29
Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
32
Extra-Verhaltensfragebogen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
35
Checkliste für die Krankenakte bei V.a. Kindesmisshandlung
36
Checkliste für die Betreuung drogenabhängiger/substituierter Mütter
37
Kodierleitlinien für Kinderschutz (ICD-10 und OPS)
39
Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
41
Kontakte zu Einrichtungen
48
Meldebogen an das Jugendamt
48
Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
49
Stationäre und ambulante Versorgungseinrichtungen
50
Psychologische/psychosoziale Beratungsstellen
51
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Mitarbeiter in der interdisziplinären Arbeitsgruppe Kinderschutz
Erreichbar über Mail-Verteiler:
_MV_KIK_Kinderschutzgruppe
Name
/ Tel.
Einrichtung /E-Mail / Telefon
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 17 187 / 97 26 206
Assistenzärztin
Friederike Terpe
E-Mail
/ Tel.
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 424
Dipl.-Psych.
Dr. Petra Nickel
E-Mail
/ Tel.
Assistenzarzt
Moritz Markel
E-Mai
/ Tel.
Assistenzärztin
Anne Martin
E-Mail
/ Tel.
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 26 851 / 97 26 140
OÄ Dr. med.
Eva Hammerstein
Klinik u. Poliklinik f. Psychiatrie, Psychotherapie u.
Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Tel.: 97 24 105 / 97 24 011
[email protected]
Dipl. Soz.-Päd.
Annette Keller
E-Mail
E-Mail
/ Tel.
Dipl. Soz.-Päd.
Jane Strauch
E-Mail
Tel.: 97 26 138
/ Tel.
Tel.: 97 23 595 / 97 23 611
/ Tel.
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde,
Liebigstr. 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel: 97 23 488 / 97 23 487
Dr. med.
Christian König
E-Mail
/ Tel.
OA Dr. med.
Matthias Bernhard
E-Mail
/ Tel.
Schwester
Annett Schütze
E-Mail
Tel.: 97 26 893
Abteilung für Geburtsmedizin,
Liebigstr. 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
OÄ Dr. med. Julia Kern
E-Mail
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
/ Tel.
Institut für Rechtsmedizin Johannisallee 28,
04103 Leipzig
Tel.: 97 15 115 (Sekr. 97 15 100)
Christian.Kö[email protected]
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Tel.: 97 26 858 / 97 26 077
[email protected]
Klinik u. Poliklinik f. Psychiatrie, Psychotherapie u.
Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters,
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Tel.: 97 24 057
[email protected]
Assistenzärztin
Sarah Bruckmann
E-Mail
/ Tel.
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 873
PD Dr. Katarina Stengler
/ Tel.
Klinik u. Poliklinik f. Psychiatrie u. PT,
Semmelweisstr. 10, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 15 555
/ Tel.
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 26 242
Koordinatorin der KSG
Marlene Mann
E-Mail
/ Tel.
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und
Jugendliche, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
[email protected]
Tel.: 97 20 686
E-Mail
Schwester
Beate Peinel
E-Mail
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Grundsatz - Kinderschutz
Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller Institutionen und
Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben. In Kinderkliniken soll er integrierter Teil des
Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein. Nach allen epidemiologischen Arbeiten ist
Kindesmisshandlung zwar häufig, wird jedoch zu selten diagnostiziert. Die Diagnose und der
nachfolgende Schutz der Opfer setzt verschiedenes voraus: Aufmerksamkeit, Bereitschaft zur
Diagnosestellung, fachliche Kenntnisse der verschiedenen Misshandlungsformen, rationale
Diagnostik und Differenzialdiagnosen entsprechend aktueller (AWMF u.a.) Leitlinien und
Empfehlungen der Fachgesellschaften, ein strukturiertes, fachgerechtes Vorgehen der
Verdachtsabklärung, Kompetenzen in Kinderschutz der Erfassung und Beurteilung von familiären
Risiken und Ressourcen, Rechtssicherheit und die Bereitschaft zu multiprofessionellem Handeln.
Wichtigste Aufgaben einer Kinderschutzgruppe
Erkennung von Gewalt/Misshandlung am Kind/Jugendlichen; Planung eines überlegten und
koordinierten Vorgehens bezüglich diagnostischer Sicherung, der Elterngespräche und des
Kindesschutzes nach Entlassung sowie die familienzentrierte interdisziplinäre Beratung.
•
•
Standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen, Kontrolle des Vorgehens
Rasche Entscheidung bezüglich Gefährdungsmeldung ans Jugendamt, unter Umständen
polizeiliche Anzeige; Einschätzung der Gefährdung von Geschwistern
•
Erstellung individueller Abklärungspläne
•
•
•
Genaueste, gerichtstaugliche schriftliche, grafische und Fotodokumentation
Standardisierte forensische Spurensicherung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Standardisiertes Vorgehen bei Aufklärungsgesprächen mit Eltern
•
Diskussion und Reflexion der Fälle in regelmäßigen Sitzungen
•
•
•
Einbeziehung angrenzender Fachgebiete
Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen im eigenen Wirkungsbereich
Regionale Zusammenarbeit und Kontakt mit Kinderschutzdiensten, beispielsweise in
multiprofessionellen (Kooperations-) Arbeitskreisen
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Vorteile einer Kinderschutzgruppe
Sicherstellung einer multiprofessionellen Herangehensweise
Daraus ergibt sich eine innerklinisch breitere, multiprofessionelle und fundiertere, professionellere
Basis für Entscheidungen, weniger Anfälligkeit für emotionale Reaktionen und Fallstricke eines
Einzelnen. Mehr Ansprechpartner gewährleisten Versorgung auch bei Abwesenheit Einzelner.
Strukturierte Vorgehensweisen, Handlungsrichtlinien und Abläufe vermeiden individuelle
Fehleinschätzung und Versäumnisse und sind ein Beitrag für Qualitätssicherung im Kinderschutz.
Entlastung des einzelnen Arztes
Die komplexe, teils emotional stark belastende Kinderschutzarbeit kann allein stark überfordernd
sein– KSG Arbeit dient somit auch der Burnout-Prophylaxe!
Rasche Abklärung durch verbesserte Kommunikation
Aus der fachlichen und persönlichen Kenntnis der Fachleute verschiedener Berufsgruppen innerhalb
der KSG resultiert eine verbesserte Kommunikation. Dies führt auch in Krisenfällen zu geringeren
Zeit-, Informations- und Reibungsverlusten und ermöglicht eine potenziell raschere Abklärung von
Verdachtsfällen. Missverständnisse sind schneller auszuräumen.
Erweiterung des persönlichen und beruflichen Horizonts
In den Diskussionen bringt jedes Teammitglied seine persönliche und berufliche Erfahrung ein;
dadurch kann eine Situation aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden.
Durch regelmäßige Teambesprechungen erfolgt ein Kennenlernen der Sichtweise anderer
Berufsgruppen zur gleichen Fragestellung. Dies erleichtert eine gemeinsame Sprache zu finden und
andere Sichtweisen für dieselbe Problematik kennen und verstehen zu lernen.
Erfahrungsgewinn
Alle Verdachtsfälle von Misshandlung/Missbrauch der einzelnen Abteilungen werden im Team
vorgestellt und besprochen. Durch die größere Zahl von besprochenen Fällen ist der
Erfahrungszuwachs für die einzelnen Teammitglieder somit größer.
Mögliche verstärkte Sensibilisierung für Verdachtsfälle in der Abteilung
Die Existenz einer Kinderschutzgruppe führt generell zu einem Anstieg der Meldefrequenz von
Verdachtsfällen durch Ambulanz- und Stationsärzte. Bei Unsicherheit und bloßem Verdacht ist der
Einzelne häufig überfordert und neigt dazu, den Verdacht zu verdrängen. Fachliche Unsicherheit,
eigene Betroffenheit und die Befürchtung, durch falsche Handlungen Eltern zu Unrecht zu
verdächtigen oder das Leid der Patienten noch zu vergrößern, führen zu Angst vor der Diagnose.
Daraus ergibt sich Unsicherheit in der Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen. Durch
die Existenz einer Kinderschutzgruppe und entsprechender Richtlinien ist eine deutlich höhere
Handlungssicherheit und fachliche Sicherheit gegeben. Dies führt dazu, dass Verdachtsfälle seltener
verdrängt werden und einer fachlichen Klärung zugeführt werden können.
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§§§ Rechtslage §§§
Rechtsfragen bei Gewalt gegen Kinder umfassen ein relativ weites Spektrum. Neben internationalen
Abkommen gibt es Vorgaben im Grundgesetz (GG) mit der Verankerung des elterlichen Sorgerechts,
aber auch des sog. staatlichen Wächteramtes als Einschränkung dieses Sorgerechts. Der
Gesetzgeber füllt diese Vorgaben inhaltlich u.a. mit Regelungen im Familienrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. im Sozialgesetzbuch VIII (SGB
VIII), im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO). Daneben gibt es spezielle
gesetzlichen Regelungen auch zum Schutz von Minderjährigen z.B. im Gewaltschutzgesetz
(GewSchG) und in den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStV)“. Neu
hinzugekommen ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008. Besondere praktische Relevanz
haben Regelungen zum Umgang mit minderjährigen Gewaltopfern im Strafverfahren.
Seitens behandelnder Ärzte ist einerseits zu beachten, dass zunächst grundsätzlich die ärztliche
Schweigepflicht gemäß § 203 StGB gilt. Diese darf aber im Sinne einer sorgfältigen Güterabwägung
bei drohender Gefahr für ein Rechtsgut von hohem Rang gebrochen werden. Das gefährdete
Kindeswohl ist in dieser Abwägung das höhere Rechtsgut. Als rechtliches Instrument dient hierzu der
rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB. Bei begründetem Verdacht auf eine
Kindesmisshandlung ist schon allein wegen der nicht ausschließbaren Wiederholungsgefahr im
Regelfall eine Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht möglich. Dies kann z.B. gegenüber dem
Jugendamt erfolgen, dass seinen im SGB VIII verankerten Pflichten zur Hilfeleistung bzw.
Abschätzung der Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) genügen muss. Gegebenenfalls hat das
Jugendamt Entscheidungen des Familiengerichts herbei zu führen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur
Anzeige (Meldepflicht) gemäß § 138 StGB besteht nicht, der Arzt hat ein
Zeugnisverweigerungsrecht. Andererseits ist zu bedenken, dass sich der Arzt durch seine
besonderen fachlichen Qualifikationen und Möglichkeiten Kinder zu schützen, in einer sog.
Garantenstellung befindet und damit eine besondere Verantwortung und moralische Verpflichtung
hat, für den Schutz seiner minderjährigen Patienten zu sorgen.
Der Verzicht auf eine gesetzliche Meldepflicht von Verdachtsfällen ermöglicht, das in Deutschland
weitgehend akzeptierte Konzept »Hilfe statt Strafe« zu praktizieren, wenn dies nach einer
gründlichen Bewertung der Situation des Kindes als sinnvoll und Erfolg versprechend erachtet wird.
Da Kinderschutz nicht selten auch die Mitteilung von Misshandlungs-, Missbrauchs- und
Vernachlässigungsfällen an staatliche Stellen bedeutet (Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft),
gehört zu einem umfassenden Konzept des ärztlichen Umgangs damit auch die Kenntnis
einschlägiger gesetzlicher Normen und ihrer Konsequenzen für die Opfer.
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Bei Kindesmisshandlung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Gelangt es zur Kenntnis von Polizei
und Staatsanwaltschaft, so müssen diese ermitteln. Dabei sind Schutzvorschriften gegenüber dem
kindlichen Gewaltopfer zu beachten, die teils in der StPO, teils in den RiStBV festgelegt sind. Dazu
gehört die Vermeidung mehrfacher Befragungen, die Möglichkeit der Videovernehmung und der
zwingende Hinweis, dass eine Person des Vertrauens zugegen sein darf. Das Gewaltschutzgesetz
(GewSchG) gegen häusliche Gewalt dient auch dem Schutz Minderjähriger und ermöglicht akut ein
Aufenthaltsverbot des Gewalttäters in der Wohnung sowie in der Umgebung jener Orte, an denen
sich das Kind regelmäßig aufhält. Sind Tatverdächtige die sorgeberechtigten Eltern, so kann über das
zuständige Familiengericht das Sorgerecht entzogen und ein Betreuer eingesetzt werden. Um dem
Kind ein wiederholtes Auftreten in Gerichtsverfahren zu ersparen, lassen die prozessualen
Regelungen
einerseits
eine
Videovernehmung
zu
und
andererseits
können
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens schon im
Strafverfahren geltend gemacht werden, so dass ein erneutes Verfahren vor einem Zivilgericht
entfällt. Generell gilt nach den RiStBV die Vorgabe, dass Verfahren mit minderjährigen Gewaltopfern
beschleunigt durchgeführt werden sollen.
Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB ist im Sinne einer
Güterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen. Der § 34 StGB
erlaubt diese Abwägung im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes, wenn sie
gründlich und gewissenhaft erfolgt. Eine Verpflichtung zur Anzeige entsprechend dem
§ 138 StGB besteht jedoch nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Einschalten der Polizei ist immer notwendig, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung
von Eltern oder Geschwistern vorliegt oder unmittelbare Gefahr für andere minderjährige
Geschwister vorzuliegen scheint oder wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung
im häuslichen Umfeld zur Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen, zur Sicherstellung
von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen, Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei
nicht akzidentellen Verletzungen wie Verbrühungen und Verbrennungen und zur
Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie Fotos,
Filme, elektronische Daten. Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem
Fall individuell und nicht schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der
Schweigepflicht sind sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine
Ermittlungspflicht hat, kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht
mehr rückgängig gemacht werden.
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Kindesmisshandlung: Definition, körperliche Leitsymptome, Schweregradeinteilung
Vernachlässigung
Misshandlung
Sexueller Missbrauch
• Körperlich:
• Körperlich:
nicht hinreichende
Versorgung und
Gesundheitsfürsorge, die zu
Entwicklungs- und
Gedeihstörungen führen
direkte Gewalteinwirkung durch
Betreuungspersonen auf das
Kind durch Schlagen,
Verbrennen, Verätzen,
Schütteln, Schädigung durch
Intoxikation
Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt
(bes.
Brust- und Genitalbereich; sog. Handson-Taten) sowie das Vorzeigen bzw. das
Herstellen von pornographischen Fotos,
Filmen usw.
Ferner Exhibitionismus (hands-off-Taten)
durch eine wesentlich ältere jugendliche
oder erwachsene Person.
Besonders zu berücksichtigen sind
Handlungen unter Ausnutzung von
Abhängigkeitsverhältnissen!
Gleichrangige Liebesbeziehungen unter
Jugendlichen und Heranwachsenden sind
ausgenommen.
• Emotional:
fehlendes, nicht
hinreichendes oder ständig
wechselndes und dadurch
nicht ausreichendes
emotionales
Beziehungsangebot
• Münchhausen-by-proxy
Syndrom:
Misshandlungsform durch die
Vorspiegelung falscher
Krankheitssymptome durch die
Bezugsperson
Körperliche Leitsymptome
•
•
•
•
Schlechter Allgemeinzustand und Ernährungszustand bis zur vitalen Gefährdung
Zu niedriger BMI oder Körpergröße
Katastrophaler hygienischer Zustand
Verletzungen an untypischen Stellen (v. a. Kopf, Gesäß, Rücken, Genitale, Innenflächen der Oberschenkel,
bevorzugt linke Körperhälfte)
• Verletzungen unterschiedlichen Alters (insb. Hämatome und Frakturen)
• Auffällige Verletzungsmuster (z.B. thermische Verletzung, Griffmarken an Oberschenkeln und Oberarmen,
Stockabdrücke, Abschnürungen)
• Schmerzen bei stumpfen, äußerlich nicht sichtbaren Traumata (insb. Bauchtraumata)
Psychische und psychopathologische Leitsymptome
• Charakteristische Auffälligkeiten in der Interaktion, z.B. sogenanntes eingefrorenes Lächeln, eingefrorene
Wachsamkeit
• Häufig Störung der Nähe-Distanz-Regulation, sozialemotionale Verhaltensauffälligkeiten
• Bei vernachlässigten Kindern: Störungen des Ernährungszustandes, des Pflegezustandes, des Schlafes usw.
• Altersinadäquate Ängste oder Verweigerung bei körperlicher Untersuchung, z.B. bei der Anwendung von
Instrumenten
• Angst in Situationen, die an den Misshandlungskontext erinnern, z. B. körperlich berührt, gebadet oder
geduscht werden
• Sexualisiertes Verhalten (z.B. unangemessenes Sexualwissen, sexualisierte Sprache, sexuelle Handlungen an
Gleichaltrigen oder sexualisierte Distanzlosigkeit gegenüber erwachsenen Betreuungspersonen)
• Entwicklungsretardierung
Schweregradeinteilung (Intensität der Einwirkung, Ausmaß der Folgen)
Leicht: wiederholte körperliche Züchtigung, emotional feindselige Ablehnung des Kindes, sexuelle Handlungen
(z.B. Berühren der Brüste, Kontakte mit Exhibitionismus)
Schwer: Misshandlungen können Kinder in akute Lebensgefahr bringen und/oder zu bleibenden Schädigungen
führen
Besonders schwer: Gewalteinwirkungen, Vergewaltigungshandlungen mit Verletzungen und dem Einsatz
brutaler körperlicher Gewalt, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen
Häufigkeit der Tat
Einmalige Taten: meist akute Ereignisse, deren Hergang relativ klar zu ermitteln sind und einer dringenden
Akutversorgung sowie einer Nachsorge bedürfen
Chronische Handlungen:
• Sehr häufig unklares Symptombild mit unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten, mit unterschiedlich alten
Spuren von Misshandlung, mit widersprüchlichen Angaben aus dem Umfeld;
• Bei Nähe des Täters besteht für das Kind ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere psychische Folgen;
• Gefahr einer Re-Traumatisierung bei psychischer Aufarbeitung (Anpassungsstörung, reaktive
Bindungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung).
Verkürzt aus AWMF-Leitlinien 2010
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Quelle:http://www.familien-mit-zukunft.de
Gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
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Der Begriff „Gewichtige Anhaltspunkte“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber ein wichtiger
Bestandteil des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII. Er bildet den
Ausgangspunkt für das Tätigwerden des Jugendamtes, insofern die Anhaltspunkte aus Mitteilungen,
Beobachtungen bzw. Schlussfolgerungen verschiedener Informationsquellen nach Abschätzung des
Gefährdungsrisikos als gewichtig eingeschätzt wird. Grundsätzlich könnten nachfolgend aufgeführte
Anhaltspunkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für eine Kindeswohlgefährdung sprechen:
Äußeres Erscheinungsbild des Kindes
• Massive und/oder wiederholte Zeichen von
Verletzungen;
• starke Unterernährung, fehlende
Körperhygiene;
• witterungsunangemessene und/oder
verschmutzte Kleidung.
Verhalten des Kindes
• wiederholte oder schwere gewalttätige und/
oder sexuelle Übergriffe gegen Personen;
• Benommenheit/Rauschzustand; wiederholtes
apathisches und ängstliches Verhalten;
• Äußerungen des Kindes, die auf
Kindeswohlgefährdung hinweisen könnten (z. B.
„Der Papa hat mich schon wieder geschlagen/
verhauen“; „Die Mama hat mich schon wieder
so dolle angeschrien“,...);
• altersungemäßes Aufsuchen von gefährdenden
Orten oder Fernbleiben aus dem elterlichen Haus
• Schulbummelei, Schulverweigerung;
• gehäuftes, straffälliges Verhalten.
Das Risiko einer Kindeswohlgefährdung
kann umso höher sein:
- Je geringer die finanziellen und materiellen
Ressourcen und
- Je schwieriger die soziale Situation und
- Je desorganisierter die Familiensituation
(Trennung und Scheidung) und
- Je schwieriger die persönliche Situation der
Eltern/Sorgeberechtigten und
- Je herausfordernder die Situation und das
verhalten des Kindes (z. B. Krankheit ,
Behinderung)
Es handelt sich jedoch lediglich um Faktoren,
die das Risiko einer Kindeswohlgefährdung
erhöhen. Im Umkehrschluss heißt das aber
nicht, dass bei Vorliegen mehrere dieser
Faktoren eine Kindeswohlgefährdung
zwangsläufig ist.
Verhalten der Erziehungspersonen
• wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den
Erziehungspersonen;
• fehlende Bereitstellung von Nahrungsmitteln;
• physische Gewalt gegenüber dem Kind (z. B. in Form von Schütteln, Schlagen und Einsperren);
• psychische Gewalt gegenüber dem Kind durch massives Beschimpfen, Ängstigen, Einsperren etc.
• Verweigerung von Krankheitsbehandlungen.
Familiäre Situation
• Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen von Kindern oder Einsatz ungeeigneter Dritter
(z. B. kleine Geschwister);
• Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderen verwerflichen Taten;
• Armut und/oder Obdachlosigkeit.
Persönliche Situation der Erziehungspersonen
• Psychische Störungen bspw. in Form eines stark verwirrten Erscheinungsbildes;
• Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch bzw. -sucht.
Wohnsituation
• Verschmutzte, vermüllte Wohnung mit/ohne Spuren äußerer Gewaltanwendung;
• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. defekte Stromkabel);
• Fehlender Schlafplatz bzw. Spielzeug für Kinder.
nach: Leipziger Leitfaden für Kinderschutz – Stadt Leipzig
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Quelle:http://www.hinsehen-erkennen-handeln.de/fileadmin/user_upload/Gespraechsleitfaden_Praxis.pdf
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Erstversorgung / Abklärung bei Vorstellung in der Ambulanz
Der erstuntersuchende Arzt hat den naheliegenden Verdacht auf Kindesmisshandlung
Bei V.a. sexuellen Missbrauch: Verfahrensanweisung bei V.a. sexuellen Missbrauch
Erhebung der ersten Daten (Ambulanzkarte, Formblatt, Dokumentationsbögen):
-
Anamnese, Gelbes Heft!
Beschreibung des Allgemeinzustandes des Kindes
Allgemeine, ganzkörperliche Untersuchung
Äußerlich sichtbarer Befund, Symptome, insbesondere Verletzungen
Angaben zu Geschehen und Ursachen durch Kontaktpersonen/Eltern
Verhaltensauffälligkeiten und psychoemotionaler Zustand des Kindes
Besteht eine gestörte Kommunikation/Interaktion der Begleit-/Bezugspersonen?
Sonstige Anzeichen einer Gefährdung, z.B. auch Folgezustände früherer Gewalteinwirkung
ggf. Fotodokumentation, Vermessung..., Digitalkamera: in Notfallaufnahme Raum: E0058
Verhalten und Kommunikation des Untersuchers:
-
-
Ruhiges, sachliches, klares Ansprechen notwendiger diagnostischer Maßnahmen zur
Klärung der Befunde gegenüber Eltern/ Begleitpersonen/ Kind
Kindgerechtes Untersuchungsverhalten
Eskalation und Schuldzuweisungen vermeiden
Wertungsfreie Befunddokumentation
Wohl, Sicherheit, Schutz des Kindes haben Vorrang, nicht die Suche nach dem Täter!
Sekundäre Traumatisierung des Kindes vermeiden
Bei sich erhärtenden Verdacht auf eine KMH - angemessene Gefahrenabschätzung:
- Immer Information des Dienstoberarztes / ärztlichen Hintergrunddienstes
- In der Regel immer stationäre Aufnahme veranlassen – vorrangig auf E01.2
CAVE: Säuglinge sollten immer stationär aufgenommen werden Sicherheit, Schutz des Kindes.
Zeit, Ruhe zur differentialdiagnostischen Abklärung
- Zeitnahes Einholen interner u. externer Expertise/n (Rechtsmedizin [Sekretariat Tel. 15100,
Fax 15109], fachspezifische Konsile); ggfs. Fotodokumentation, Vermessung usw.
CAVE: Am Vorstellungstag, spätestens am Folgetag immer umgehende Information der
Kinderschutzgruppe, die Mitarbeiter treffen in einer Fallbesprechung weitere
Entscheidungen zum weiteren Vorgehen. Kontakt E-Mail: _MV_KIK_Kinderschutzgruppe
Abwägen der ambulanten Versorgung und Wiedervorstellung. Dies ist möglich, wenn:
-
Sich der Verdacht auf eine KMH nicht erhärtet
Sicherheit und Schutz des Kindes bei Rückgang in das Wohnumfeld gewährleistest ist
Verletzungen sind nicht so schwerwiegend, dass eine stationäre Aufnahme erforderlich ist
Bei kooperativen, einsichtigen Mitwirken der Sorgeberechtigten bzw. Bezugsperson/en
Wenn notwendige psychosoziale Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen bereits existieren oder
ambulant gut zu organisieren sind
ggfs. Information des JA/ASD bzw. anderer benannter Betreuungseinrichtungen
Einholen der Schweigepflichtsentbindung
Arztbrief, Diagnose mit Festlegen der Wiedervorstellung, wann und wo!
Bei Ablehnung der ärztlich notwendigen stationären Aufnahme durch die Eltern
-
Bei fehlender bzw. mangelnder Einsicht und Kooperation
Bei ernsthaften Verletzungen und weiter zu erwartender akuter Gefährdung des Kindes
CAVE: Veranlassung
- einer Inobhutnahme durch das Jugendamt / Allgemeinen Sozialen Dienst bzw.
- des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts vom zuständigen Familiengericht
- Kinder- und Jugendnotdienst: 24 Stunden erreichbar (Tel.: 0341 – 4112130)
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Versorgung bei stationärer Aufnahme
Wenn die stationäre Aufnahme erfolgt ist:
1. Fallkonferenz:
-
Klärung der personellen Zuständigkeiten und des weiteren Procedere
Mitwirkung von Mitarbeitern der Kinderschutzgruppe
Anamnesebogen
Dokumentationsbogen
Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit der Maßnahmen
Wenn noch nicht veranlasst oder erfolgt, dann zeitnahes Einbeziehen interner und externer
Expertise (Rechtsmedizin: Tel.: 15152, 97 111), fachärztliche Konsile: KJP, Radiol., AA, Gyn...)
Sorgfältige Dokumentation der:
-
Angaben der Bezugspersonen / Eltern, Gelbes Heft
Angaben des Kindes
Verhaltensauffälligkeiten und sozialemotionaler Zustand des Kindes
CAVE: Einbeziehen der Pflegekräfte und Dokumentation (Pflegedokumentation S. 26)
2. Fallkonferenz: Wird eine KMH bestätigt? Ja oder nein
-
Zusammenfassende Besprechung aller vorliegenden Befunde
Zuständigkeiten und Ziele festlegen:
Wer spricht mit den Eltern worüber!
3. Fallkonferenz:
-
Gespräch zur Mitteilung der Diagnose mit den Eltern planen (Aufklärungsgespräch)
Eigene Emotionen wahrnehmen und kontrollieren
Kindeswohlgefährdung ist sachlich, nüchtern, ohne Schuldzuweisungen und Aggressionen
anzusprechen
Alle vorliegende Befunde erläutern
Verdacht auf eine äußere Gewalteinwirkung u./o. inadäquate Versorgung u./o.
traumatisierendes Erziehungsverhalten mitteilen
Ziel: Eltern sollen Verantwortung übernehmen, sich an Überlegungen zum Schutz des
Kindes beteiligen
Möglichkeit einer Hilfestellung besprechen
Ggf. Bedenkzeit und Folgegespräch vereinbaren
Klären: ist die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für das Geschehene und zur
Veränderung bei den Sorgeberechtigten ausreichend gegeben?
Wichtig für die Prognose zum Verbleib des Kindes in der Familie
Konsenssuche mit den Sorgeberechtigten:
-
Einholen des Einverständnis bezüglich der Einbeziehung/ Information des Jugendamtes
oder anderer Institutionen (s. Formular Schweigepflichtsentbindung)
Bei Ablehnung müssen die Eltern immer über die Einbeziehung des Jugendamtes /ASD
informiert werden („mit Wissen und gegen das Einverständnis“)
4. Fallkonferenz:
-
-
Helferkonferenz unter Einbeziehung psychosozialer Mitarbeiter (z. B. ASD, Familienhelfer)
Konkrete Angebote der sozialen Hilfsdienste (Hilfeplan, Schutzkonzept usw.)
Gewährleistung des Schutzes des Kindeswohles bei Entlassung ins häusliche Milieu
Entlassung nur nach Abschlussgespräch mit klaren Vereinbarungen
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Dokumentation:
-
Verschlüsselung gesicherter Diagnose/n im SAP: T74.0 - 74.8; F43.1, F43.2, F94.1
Kinderschutz-OPS (Prozedur) OPS 1-945.0; 1-945.1
Arztbrief/Epikrise (ggfs. „2. Akte“ - Fallverläufe)
Dokumentation der Fallkonferenz/en und Hilfsmaßnahmen in Patientenunterlagen
WV-Termin in der Kinderschutzambulanz, Termin in Arztbrief/Epikrise festhalten
Festlegen von Termin zur Wiedervorstellung in einer Spezialsprechstunde am Department
für Frauen- und Kindermedizin oder bei anderen weiter betreuenden Ärzten, Institutionen
Zusatzinformation zu Fremdunterbringung, Einbeziehung der Polizei, Strafanzeige
CAVE: siehe Informationen im Anhang
Fremdunterbringung: Diese Entscheidung wird in der Regel vom Familiengericht auf Antrag
des Jugendamtes/ASD getroffen
Umgang mit Strafanzeige:
-
-
-
Strafanzeige sollte nur in wohlüberlegten Einzelfällen erfolgen (Güterabwägung)
Entscheidung in Absprache mit dem Jugendamt
Bei Tatverdächtigen außerhalb des Familienkreises wird im Regelfall eine Strafanzeige
erfolgen. Das Strafrecht fokussiert auf die Bestrafung des Täters und nicht primär auf den
Schutz des Opfers. Die Strafanzeige befriedigt die Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft und
verfolgt somit andere Ziele als der Kinderschutz.
Ein Strafverfahren nützt dem Opfer dann, wenn zum Beispiel im Hinblick auf eine
Entschädigung ein Drittverschulden (z.B. Opferschutzgesetz) nachgewiesen werden soll.
Im Falle bereits aufgenommener polizeilicher Ermittlungen sollten die Eltern gut informiert
werden, was auf sie zukommt.
Essentielle Voraussetzung für eine derartige erst im Verlauf erfolgende Strafanzeige, ist
die primäre, forensischen Ansprüchen genügende und genaueste Dokumentation der
Verletzungen und der dabei angegebenen Umstände.
Dies soll durch rechtsmedizinische Begutachtung erfolgen, ansonsten nach o.g. Kriterien.
Einschalten der Polizei ist immer dann notwendig,
-
wenn Selbst- oder Fremdgefährdung von Eltern oder Geschwistern vorliegt
(rechtfertigender Notstand) oder
unmittelbare Gefahr für andere minderjährige Geschwister vorzuliegen scheint
(Abwendung einer Gefahr) oder
wenn es geboten scheint, sofort eine Spurensicherung im häuslichen Umfeld zur
Verhinderung weiterer Straftaten durchzuführen,
zur Sicherstellung von Suchtmitteln, Wäschestücken oder Waffen,
Überprüfung unmittelbarer Tatbestände bei nicht akzidentellen Verletzungen wie
Verbrühungen und Verbrennungen und
zur Spurensicherung im häuslichen Bereich im Falle pornographischen Materials wie
Fotos, Filme, elektronische Daten.
Die Entscheidung zu einer polizeilichen Anzeige muss in jedem Fall individuell und nicht
schematisch getroffen werden. Die Gründe für den Bruch der Schweigepflicht sind
sorgfältig abzuwägen und zu dokumentieren. Da die Polizei eine Ermittlungspflicht hat,
kann eine Anzeige bzw. Information der Ermittlungsbehörden nicht mehr rückgängig
gemacht werden.
15
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Kliniksozialdienst
Der Sozialdienst ist obligater Bestandteil jeder Kinderschutzgruppe. Er ist in der Regel an allen
Elterngesprächen beteiligt, ergänzt die soziale Anamnese und koordiniert die Kontakte zum Jugendamt
und anderen externen Institutionen.
Erstgespräch
Erhebung einer Familienanamnese/Sozialanamnese im Hinblick auf:
- Einbindung des Kindes in Familie, Familienzusammensetzung/
Familienstruktur
Herausarbeiten der einzelnen Positionen
- soziale Kontakte
- berufliche Einbindung der Eltern
- finanzielle Situation
- Belastungen bei Familienmitgliedern, evtl. Spannungen
- Erziehungsprobleme oder ähnliches in der Vergangenheit
- Besonderheiten, akute Zuspitzungen in letzter Zeit
Erhebung der Dynamik beim Misshandlungsablauf/ Situationsdynamik:
- Bisherige Konfliktlösungsmuster bei Problemen
- Art der Disziplinierung bei Fehlverhalten des Kindes (körperliche oder seelische Gewalt?)
- Beschreibung der Art, Ablauf und Häufigkeit von Gewalthandlungen
Abgleichen der erhobenen Informationen
aus der Sozialanamnese mit der medizinischen Situation, anschließende gemeinsame
Entscheidungsfindung mit Arzt bzw. der Kinderschutzgruppe ob und welche Form von
Kinderschutzmaßnahmen zu ergreifen sind: Information des Jugendamtes (üblicherweise ja) und
Abwägung ob strafrechtliche Anzeige zweckmäßig ist.
Fällt die Entscheidung zur Einschaltung des Jugendamtes, nehmen wir den Kontakt zum zuständigen
Jugendamtsmitarbeiter auf und setzen einen gemeinsamen Gesprächstermin fest.
Zweitgespräch
mit der Familie (und Arzt):
- Schaffen von Problembewusstsein
- Erarbeiten von Lösungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
- Herstellen von Kontakten zu weiterführenden Beratungsstellen, etc.
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Pflegepersonal
Pflegekräfte können wichtige Informationen und Kenntnisse über das Kind beisteuern, die Ärzten
vorenthalten bleiben. Dies ergibt sich aus dem deutlich engeren zeitlichen, aber auch emotionalen
Kontakt zum Kind. Vertrauen kann bei den Aktivitäten des täglichen Lebens entstehen. Besonders
wichtig ist es, im Umgang mit den Kindern und vor allem den Eltern und möglichen Tätern, sich nicht
von der eigenen Betroffenheit und seinen Emotionen leiten zu lassen. Nur so kann ein möglichst
objektives Bild der Gesamtsituation zusammengetragen werden.
Das Hauptaugenmerk liegt auf der möglichst sachlichen und wertfreien Beobachtung und
Dokumentation (vgl. Liste unten) des Verhaltens des Kindes und der Eltern-Kind-Interaktion. Wichtig
ist dabei, die elterlichen Fähigkeiten im Umgang mit ihrem Kind zu beschreiben:
•
Art und Intensität der Kommunikation mit dem Kind und zwischen den Eltern selbst.
•
Ausmaß an Zeit und Kommunikation, die sie ihrem Kind widmen.
•
Interesse der Eltern am Zustand des Kindes und dem stationären Verlauf.
•
Fähigkeit Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und ihren eigenen Wünschen voranzustellen.
•
Freundlicher, liebevoller oder unangemessener Umgangston? Verbale Aggressionen?
•
Fähigkeit zur Impulskontrolle.
Die meisten Eltern spüren anhand des Verhaltens des Personals und der (unbewussten) Stimmung
auf der Station, dass sie verdächtigt werden. Bei Gesprächen mit den Eltern ist es daher wichtig, die
Sorge um das Kind nicht durch einen unbewusst aggressiven oder vorwurfsvollen Ton zum Ausdruck
zu bringen. Misshandelnde Eltern sind zumeist Eltern-in-Not, oft mit eigener Gewalterfahrung als
Kind. Sie spüren meist recht genau das Misstrauen des Personals. Dennoch beinhaltet der
professionelle Umgang mit der Situation, ein Interesse für die Eltern und ihre Probleme mit dem Kind
zu entwickeln. Dies bedeutet, Hinweise auf Überforderung zu registrieren und darauf einzugehen.
Den Eltern positiv gegenüberzutreten und sie ernst zu nehmen, heißt nicht sie von ihrer
Verantwortung freizusprechen. Es bedeutet aber auf lange Sicht, durch einen vertrauensvollen
Ansatz, dem Kind besser helfen zu können. Pflegekräfte haben hier eine fachliche Verantwortung und
Fürsorgepflicht. Dies erfordert Mut und Selbstbewusstsein. Am ehesten können Pflegekräfte durch
fachlich selbstbewusste Mitarbeit in einer Kinderschutzgruppe dazu beitragen, Kindern in Not zu
helfen.
Eine Pflegekraft jeder involvierten Abteilung soll als regelmäßiges Mitglied an den Sitzungen der KSG
teilnehmen. Eine wichtige Funktion ist die Beratung ihrer Pflegekollegen, die das Kind betreuen. Dies
gilt für Dokumentation, aber auch die o.g. Verhaltens- und Umgangsaspekte.
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Dokumentation Pflege
Damit keine Beobachtungen, Aussagen und subjektive Eindrücke verloren gehen, müssen sie
unbedingt genauestens dokumentiert werden. Aussagen sollten so wortgetreu wie nur möglich notiert
werden. Beobachtungen und subjektive Eindrücke sind als solche klar zu kennzeichnen, dennoch
aber wichtig für die Gesamtbeurteilung. Auch Telefonate mit Eltern, Angehörigen oder Kinderarzt
müssen aufgeschrieben und mit Datum, Uhrzeit und Name versehen werden. Alle für den
Kinderschutz wichtigen Informationen sollten in einem separaten Ordner aufbewahrt werden, da
Eltern ein Recht auf Ansicht der regulären Akte haben und somit die Pflegeberichte lesen können.
Dies ist zum Anfang einer Verdachtsklärung jedoch nicht sinnvoll. Zur Ansicht der persönlichen
Notizen der Extra-Akte gibt es kein Anrecht, sie wird zunächst ohne Kenntnis der Eltern geführt. Auch
bei eventuellen Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen müssen die Teile der Akte,
die nicht der üblichen medizinischen Dokumentation entsprechen, nicht mitgeteilt werden.
Wichtig bei Verdacht auf akuten sexuellen Missbrauch/Vergewaltigung
•
•
•
Trägt das Kind ∗ noch die gleiche Kleidung wie bei dem Übergriff?
Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel – Feuchtigkeit zerstört DNA)
Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt ∗∗ waschen (Alle Spuren gesichert?)
Genaue Dokumentation in separatem Ordner: (Pflege-Bögen im Anhang benutzen!)
•
•
Pflegezustand (schmutzige Kleidung, dreckige Fingernägel usw.)
Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung)
•
Mit zuständigem Arzt/Kinderschutzgruppe abklären, wer das Kind besuchen darf und ob und
mit wem das Kind die Station verlassen darf
Wer kam wann, für wie lange zu Besuch?
Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind?
Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt?
Wie ist das Verhalten des Kindes dem Pflegepersonal gegenüber? (z.B. ängstlich,
zurückhaltend, distanzlos)
Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten?
•
•
•
•
•
•
•
Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen,
Bezeichnung der Genitalien)
Wie beschreibt das Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage?
Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären
Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!)
Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen?
•
•
•
Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig )
Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?)
Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten? (Aufreizend? Kokett?)
•
Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und
wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt?
Absprachen mit dem Jugendamt beachten.
•
•
•
•
∗
Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen.
Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint.
∗∗
18
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Psychiatrisch-psychologisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
(vgl. hierzu auch die AWMF Leitlinien der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter www.leitlinien.net)
Grundlage: Im Sinne einer systemischen, familienzentrierten Herangehensweise kann die primäre
Teilnahme
des
Psychologen/Kinderund
Jugendpsychiaters
oder
Kinderund
Jugendlichenpsychotherapeuten an den Gesprächen mit den möglichen Verursachern vorteilhaft und
für den betreuenden Pädiater oder Kinderchirurgen deutlich entlastend sein. Auch können nach
Klärung des Sachverhaltes, die spezifischen kindlichen Bedürfnisse in die Planung der weiteren
Betreuung dadurch besser einbezogen werden. Bei stärker kindzentrierter Herangehensweise ist
unter Umständen die Teilnahme des Psychologen an Elterngesprächen vor Abschluss der
Exploration des Kindes nicht zweckmäßig, um das Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen und den
Aufbau einer vertrauensvollen Gesprächsgrundlage zu ermöglichen.
Psychiatrische / Psychologische Exploration des Kindes:
1. Fragen zum Alltag und Lebensumfeld, um das Kind und seine Lebenswelt kennenzulernen
und Vertrauen aufzubauen.
2. Im Gespräch über Symptomatik und Alltag den fraglichen Sachverhalt (Grund der stationären
Aufnahme, die etwaige Misshandlung) einkreisen bzw. sich inhaltlich annähern, „Brücken
bauen“, um dem Kind die Schilderung des Erlebten zu erleichtern/ermöglichen
3. Mit dem Kind abklären, was es über den Grund seines Krankenhausaufenthaltes denkt (was
wurde ihm gesagt, was denkt oder befürchtet es selbst?), evtl. über den Grund aufklären und
von möglichen Schuldgefühlen entlasten.
4. Fragen zur Symptomatik (Aufnahmeanlass): Art der Beschwerden, Dauer, Häufigkeit,
Situationsabhängigkeit, Folgen und Umgang damit, eigene Erklärungen des Kindes dazu,
Erklärungen der Bezugspersonen dazu.
5. Hat das Kind Sorgen oder Befürchtungen seine Bezugspersonen betreffend? Halten die
Befürchtungen davon ab, sich offen mitzuteilen? Gesprächsbereitschaft abklären bzw. fördern
oder herstellen.
Wichtig: Sich selbst vorstellen, eigene Rolle transparent machen, zu Fragen ermutigen, keine
falschen Versprechungen machen, offen aber nicht konfrontativ mit der Problematik umgehen,.
Entwicklungsbezogene und emotionale Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen. Eine Situation
schaffen (evtl. auch Spielsituation), die es dem Kind ermöglicht, freiwillig Erlebtes zu berichten bzw.
darzustellen. Die Beziehung zum Kind sollte von Empathie und Akzeptanz geprägt sein.
Während des Gesprächs mit erheben:
1. Psychopathologischer Befund
Äußeres Erscheinungsbild; Kontaktverhalten und Kooperation; Psychomotorik; Sprache;
Stimmung und Affekte; Antrieb, Aufmerksamkeit und Impulskontrolle; Ängste; Zwänge;
Funktionsstörungen; Merkfähigkeit, Orientierung, Bewusstsein; Denken; Ich-Störungen;
Sinnestäuschungen; akute/latente Suizidalität.
2. Hinweise auf eine klinische Symptomatik
Ängste; Zwänge; Phobien; Depressionen; Essstörungen; funktionelle und Somatoforme
Störungen; Dissoziative Zustände; Schlafstörungen; selbstverletzendes Verhalten.
3. Bisherige Maßnahmen, Therapien, Hilfsversuche
Gab es bereits Behandlungsversuche? Unternahm das Kind Versuche, sich Hilfe zu holen?
Hat das Kind sich schon einmal anvertraut? Wem? Erfahrungen damit? Besteht aktuell kinderund jugendpsychotherapeutischer bzw. –psychiatrischer Behandlungsbedarf?
Gegebenenfalls nach Absprache Kontakte zur Weiterbehandlung anbahnen.
Weiterbetreuung: Berücksichtigung des § 35 KJHG, intensive pädagogische Einzelbetreuung.
19
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Fallbesprechung im Team
auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen
Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum)
Anschrift
Sorgeberechtigte
Telefon-Nr.
„Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Träger
Telefon - Nr.
Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch vorgetragen:
Am Fallgespräch haben folgende Personen teilgenommen:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
 bitte wenden:
Fallbesprechung im Team
Seite 1
20
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen:

Gespräch mit
Mutter/Vater/Vormund

am
Ort
Es werden nachstehende Hilfen, Unterstützungen seitens der Einrichtung / des Dienstes
angeboten:
...

Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den
ASD)

...

...
Datum / Unterschrift und Stempel
Fallbesprechung im Team
Seite 2
Leipziger Netzwerk für Kinderschutz – März 2009
Leitfaden zur Dokumentation bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
21
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Fallbesprechung mit der Familie
auf Grund einer vermuteten Gefährdungssituation eines Kindes/Jugendlichen
Kind/Jugendlicher (Name, Vorname, Geb.-Datum)
Anschrift
Sorgeberechtigte
Telefon-Nr.
„Gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt durch:
Name, Vorname
Funktion/Aufgabe
Träger
Telefon - Nr.
Nachstehend „gewichtige Anhaltspunkte“ wurden festgestellt und in dem Fallgespräch
vorgetragen:
Erklärungen der sorgeberechtigten Eltern/des Kindes zur vorgetragenen Situation:
 bitte wenden:
Fallbesprechung mit der Familie
Seite 1
22
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Folgende Ergebnisse / Festlegungen erfolgen:

Der Familie / dem Kind werden nachstehende Hilfen, Beratungsleistungen, Unterstützungen
seitens der Einrichtung / des Dienstes angeboten:

Information des Jugendamtes (schriftlich an zuständigen ASD, siehe Meldebogen an den
ASD)

...

...
Am Fallgespräch haben neben o.g. Personen teilgenommen:
Vater
__________________________________________________
(Name)
Mutter
__________________________________________________
(Name)
Vormund / Pfleger
__________________________________________________
(Name)
Andere Personen
__________________________________________________
(Name)
Datum / Unterschrift und Stempel
Fallbesprechung mit der Familie
Seite 2
23
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Universitätsklinikum Leipzig AöR, Department für Frauen- und Kindermedizin
Liebigstraße 20 A, 04103 Leipzig
Department für Frauen- und Kindermedizin
Universitätsklinik und Poliklinik für
Kinder und Jugendliche
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik des
Kindes- und Jugendalters
Universitätsklinik und Poliklinik für
Frauenheilkunde
Tel.-Nr. der Ambulanz / Station der Klinik/en:
 0341/ 97 2…. ………………………………
Entbindung von der Schweigepflicht
Hiermit entbinde ich das Behandlungsteam des Departments für Frauen- und Kindermedizin am
Universitätsklinikum Leipzig, Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig von der Schweigepflicht bezüglich
meines Kindes
Name: .................................................................. geb.: …................................
gegenüber folgenden Einrichtungen:
•
Jugendamt/Allgemeiner Sozialdienst …………….…………………………………………….
Berater: …………………………………
•
Tel.: ………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………
......................................................................................................................................
•
…………………………………………………………………………………………………...…
………………………………………………………………………………………………….
•
…………………………………………………………………………………………………..….
……………………………………………………………………………………………….....
o
Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch
diese Einrichtungen an das Zentrum für Frauen- und Kindermedizin einverstanden.
o
Ich bin mit der Übersendung/Mitteilung von Daten/Befunden bezüglich meines Kindes durch
das Zentrum für Frauen- und Kindermedizin an diese Einrichtungen einverstanden.
Diese Entbindung von der Schweigepflicht gilt bis auf Widerruf.
Leipzig, den ...................................
........................................................................
Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
24
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Information an den Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig oder
an das Amtsgericht Leipzig
Bei Fällen von körperlicher Misshandlung und sexuellen Missbrauch, bei
denen das betroffene Kind von den Sorgeberechtigten (ohne Polizei)
vorgestellt wird und der Verdacht gegen die Sorgeberechtigten besteht
und
der
Entzug
des
Aufenthaltbestimmungsrechts
und
die
Gesundheitsfürsorge notwendig werden
sind die folgenden Verfahrenswege möglich:
1. Vorrangig Einbeziehung des Kinder- und Jugendnotdienstes
(KJND), Leipzig, Ringstraße: 24-Stunden-Dienst, auch am
Wochenende! (dort existieren bereits die entsprechenden Formulare
für den Bereitschaftsrichter)
Tel.: 0341 - 4112130
2. Direkte Kontaktaufnahme über das Amtsgericht
Kontaktaufnahme zum Amtsgericht ist wie folgt möglich:
• Samstags und sonntags von 10.00 - 12.00 Uhr sind die Richter im
Amtsgericht erreichbar über Telefon: 4940 - 650 (Information)
• Bereitschaftsrichter (Wochenendnotdienst) ist samstags/sonntags
von 9.00 - 18.00 Uhr erreichbar:
Telefon: 0173 9615708 / 0173 9615707 und/oder Fax: 4940 - 845
• Oder auch beim Vormundschaftsgericht (in Woche/Dienstzeit)
Fax: 4940 - 250 für schriftliche Falldarstellung und Antragstellung
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Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Pflegedokumentation 1
Name bzw. PatientenAufkleber:
Basisdokumentation
_____________________
Wichtig
________
Geb.
•
•
•
∗
______
Station
Trägt das Kind noch die gleiche Kleidung wie bei dem
Übergriff? Ja 
Nein 
Wenn ja, diese in separatem Beutel aufbewahren (kein Plastikbeutel –zerstört DNA!)
 erfolgt
nicht erfolgt 
Kind erst nach Rücksprache mit zuständigem Arzt ∗∗ waschen (Alle Spuren gesichert?)
Genaue Dokumentation in separatem Ordner:
(Bitte ankreuzen, darüber hinaus sind die Bögen „Besucherverzeichnis“ oder „Separate Dokumentation,
Gespräche, Notizen“ zu benutzen)
•
•
•
•
•
•
•
•
Pflegezustand  guter Pflegezustand  mäßiger Pflegezustand
 schmutzige Kleidung  dreckige Fingernägel  ungepflegter Windelbereich
 Sonstiges _____________________________________________________________
________________________________________________________________________
Vorhandene, evtl. bislang unentdeckte Hämatome? (Ort, Größe, Lokalisation, Formung)
 Wenn ja, auf Extrablatt beschreiben/zeichnen  Nein
Abklären, wer Kind besuchen darf und ob und mit wem Kind die Station verlassen darf
 Besucherlaubnis: ______________________________________________________
 „Ausgangserlaubnis“:___________________________________________________
Wer kam wann, für wie lange zu Besuch?  auf Besucherverzeichnis dokumentiert
Wie war der Umgang zwischen Besucher und Kind?  ggf. separater Bogen
_______________________________________________________________________
Freut sich das Kind auf angekündigten Besuch, oder wirkt es eher verschreckt?
_________________________________________ ggf. auf separatem Bogen
Verhalten des Kindes gegenüber Pflegepersonal? (ängstlich, zurückhaltend, distanzlos)
 _____________________________________________________________________
Wie verhält sich das Kind gegenüber anderen Patienten?  _______________________
_______________________________________________________________________
•
Wie formuliert das Kind diverse Tätigkeiten und Begriffe (z.B. Stuhlgang, Urin lassen,
Bezeichnung der Genitalien)  _____________________________________________
_______________________________________________________________________
Jeweils auf Extrabogen dokumentieren:
• Wie beschreibt Kind seine familiäre Situation/Schule/Freunde/Lebenslage?
• Wie äußert sich das Kind zu seinen Verletzungen oder anderem Grund des stationären
Aufenthaltes? (Wörtlich notieren mit Datum, Uhrzeit, gezeigten Gefühlsregungen!)
• Wie verhält sich das Kind in Bezug auf das Schlafen gehen?
• Wie schläft das Kind? (Weint, schläft unruhig )
• Geniert sich das Kind? (Altersentsprechend?)
• Nicht altersentsprechend wirkendes sexualisiertes Verhalten ? (Aufreizend? Kokett?)
• Sind alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen im gelben Heft wahrgenommen worden und
wenn ja, wie oft wurde dafür der Arzt gewechselt?
Absprachen mit der Kinderschutzgruppe und dem Jugendamt beachten!
∗
Mit „Kind“ sind im Folgenden auch immer Jugendliche einbezogen.
Mit „zuständigem Arzt“ ist bevorzugt ein ärztlicher Ansprechpartner aus der Kinderschutzgruppe gemeint.
∗∗
26
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Name bzw. PatientenAufkleber:
Pflegedokumentation 2
Besucherverzeichnis
_____________________
________
Geb.
Datum/
Uhrzeit
von
bis
Besucher
______
Station
Aufenthaltsort ( Station, Gelände )
Besondere Vorkommnisse
27
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Name bzw. PatientenAufkleber:
Separate Dokumentation, Gespräche, Notizen
_____________________
________
Geb.
Datum/
Uhrzeit
Name/
Handzeichen
______
Station
Gesprächsnotiz/Beobachtung/Vorfall etc.
bei externen Kontakten, Anrufern immer Name und Telefonnummer notieren
28
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Das Dokumentationsschema dient auch als Handlungsleitfaden beim Verdacht auf körperliche Misshandlung/ Vernachlässigung/
Verbrennung. Bitte möglichst vollständig ausfüllen/ankreuzen. Bei Auffälligkeiten – ergänzende Informationen auf separatem Blatt bzw.
Rückseite!).
Dokumentationsschema bei Verdacht auf körperliche
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
Name:
Adresse:
(Aufkleber)
Untersuchung am (Uhrzeit):
Vorstellung durch:
Anwesend (Zeugen):
Alter:
Kriminalpolizei:
Auftrag von Amtswegen:
□ nein □ ja
□ nein □ ja
Untersuchende/r Ärztin/Arzt:
1. Anamnese:
Anlass der Vorstellung, Unfallhergang
Zeitpunkt
(Aussage, mgl. wörtlich)
(Angaben des Kindes)
Verhaltensauffälligkeiten
beim Kind
- psychische Auffälligkeiten:
- Entwicklungsverzögerung:
bei den Bezugspersonen
Zeitverzögerung
Wiederholte Verletzung?
Sozial – familiäre Verhältnisse
Beruf der Eltern
Alter der Eltern
Alleinerziehend
Drogenabusus der Eltern
Chronische Krankheiten des Kindes
Chronische Krankheiten der Eltern oder Geschwister
Verdacht auf nichtakzidentiellen Mechanismus, weil: (evtl. erläutern):
□ Anamnese inadäquat / wechselnd
□ Verhaltensauffälligkeiten
□ Multiple Hämatome
□ Charakteristische Abdrücke
□ Verschiedenen Alters
□ Untypische Verbrennungen
□ Ungewöhnliche Lokalisation
□ Sonstiges:
29
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
2. Untersuchungsbefund:
Allgemeiner Zustand:
Größe: ….....cm Gewicht: …….kg Temp.: …….°C KU: ……..cm
(Percentile)
□ Vigilanzstörung / evtl. Glaskow Coma Scale
□ Gedeih- / Entwicklungsstörung (GELBES HEFT!)
□ Vernachlässigung
□ Pflegezustand (Bekleidung)
□ Verhaltensauffälligkeit
Haut (vollständiger Körper)
□ unauffällig
□ Befunde
(detaillierte Dokumentation, Skizze benutzen,
Foto m. Maßstab, s. folg. Seite)
Verdacht Fraktur
□ nein
□ ja, welche:
Innere Verletzung
□ nein
□ ja, welche:
Genitale / anale Befunde: (Dokumentationsblatt Sexueller Missbrauch!)
Kindergynäkologischer Status
3.Vorgesehene Diagnostik:
Röntgen
□ Spezielle Lokalisation
□ Skelettscreening
□ Sonstige:
□ (Skelettszintigrafie)
□ Augenhintergrund
□ nicht erforderlich
□ vorgesehen
Sonographie
□ Abdomen
□ Schädel
zerebrale Bildgebung
□ CCT □ MRT
Labor
□ BB + Diff, BSG (SBS)
□ Transaminasen
□ Gerinnung (Quick, PTT, AT III, Fibrinog.)
□ sonstiges spezifisches:
4. Procedere / Fallmanagement:
□ Verdacht auf körperliche Misshandlung
□ nicht bestätigt
(battered child)
□ Stationäre Aufnahme / Einweisung
□ Ambulant möglich (Ausnahme!), weil:
□ Einbeziehung der Rechtsmedizin
□ Diagnose nicht eindeutig
□ Gyn
Station:
□ KJP
□ KIK: □ KCH:
ja / nein
(möglichst keine „Anzeige“ der Kindesmisshandlung)
□ Information:
erfolgt
/
/
/
/
/
/
/
muss noch erfolgen
nicht notwendig /
/
/
/
muss noch erfolgen
Diensthabender OA
Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung
Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst
Sozialdienst der Klinik
Psychologischer Dienst
Kriminalpolizei Dez. 13
□ Rückfragen / Information
Kinderarzt
Hausarzt
Andere Klinik
□ Eltern des Kindes (oder andere Person) – wer?:
Über bestehenden Verdacht informiert
Über Einleitung weiterer Untersuchungen
oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt)
ja
/
/
/
/
nein
□ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz:
am: ………………………………………………………………… ……………………. … ………….... ggfs.
Spezialsprechstunde/n:……………………………………………………………………………….□
30
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Körperschema
Skizze zum Markieren der
Befunde!:
Exakte Befunderhebung,
(mit cm – Angabe)
altersbezogene
Prädilektionstellen!
Körperlicher Zustand
Alter der Verletzungen
Haut: Petechien, Hämatome,
Male,
Wunden usw., Bissmarken
Frakturen:
Stumpfe Traumen:
Innere Verletzungen
Schütteltrauma
Lid- und Bindehautblutungen?
Fotodokumentation!
(mit Maßstab)
Falls nicht ausreichend –
Beiblatt benutzen
…………………………………………………………………………………………….
Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel
……………………………
Datum
31
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Ausführliche Informationen:
Stand: Juli 2015
Verfahrensanweisung bei V.a. sexuellen Missbrauch
Dokumentationsschema bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch
Name: (Aufkleber)
Adresse:
Alter:
Untersuchungszeitpunkt:
Vorstellung durch:
Anwesend (Zeugen):
Untersuchende/r Ärztin / Arzt:
durch Kriminalpolizei:
□ nein
Auftrag von Amtswegen: □ nein
□ ja
□ ja
1. Anamnese:
Anlass der Vorstellung
Angaben zum Zeitpunkt des Missbrauchs
Art des sexuellen Übergriffes: ohne / mit Körperkontakt, aktiv / passiv, Genitalkontakt / Penetration
Chronischer Missbrauch ?
(letzte Handlung?)
„Tiefenbefragung“ nicht zur Vorstellung !
Angaben zum Täter:
Aufenthalt, Heim, Einrichtung
(Angaben des Kindes)
Sexualkrankheiten
Verhaltensauffälligkeiten (Synchronizität mit körperlicher Misshandlung)
Psychosomatische Krankheiten (Enuresis, Bauchschmerzen, Schlafstörungen …)
Emotionale Reaktionen (Minderwertigkeitsgefühle, Angstzustände, zwanghaftes Verhalten, Leistungsstörung …)
Selbstzerstörerisches Verhalten (Nägelkauen, Anorexie, Sucht, Ritzen, Suizid …)
Asoziales Verhalten (Misstrauen, Delinquenz, Fremdeln, distanzloses, aggressives, verschlossenes Verhalten, …)
Sexualverhalten (sexualisiertes Verhalten, altersunangemessenes Interesse, Promiskuität, Schwangerschaft,…)
Verhaltensauffälligkeiten beim Kind
Soziale Kontakt-/Verhaltensauffälligkeiten bei Bezugspersonen
Soziale Verhältnisse / Täterbeziehung
(60 % Inzest, 30 % Bekannte/r, 10 % Fremdtäter)
(Opfer sind oft schon länger missbraucht und „adaptiert“)
Gynäkologische Anamnese (aber 20 % Jungen):
Menarche:
Blutungen:
Fluor:
Sonstiges:
Infektion:
2. Untersuchungsbefund: (Untersuchung nicht genital fokussieren)
□ Allgemeiner Zustand Größe: …….cm
Gewicht: …….kg
Temp.: …….°C
□ Körperlicher Befund
Pubertätsstadium (nach Tanner):
PH:
B:
□ Pflegezustand (Bekleidung, gewechselt?)
(frisch gewaschen?)
□ Gedeih- und Entwicklungsstörungen (GELBES HEFT!)
□ Vernachlässigung
Bei zusätzlichen Verletzungen:
32
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Stand: Juli 2015
Psychischer Zustand / Verhalten:
Die medizinische Untersuchung muss qualifiziert und einfühlsam durchgeführt werden! Den Betroffenen möglichst nicht
erneut traumatisieren und differenziert dokumentieren, um Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden. Niemals Zwang
ausüben! Die Untersuchung altersgemäß erklären. Anwesenheit einer Vertrauensperson. Verhaltensbeobachtung.
Im Zentrum für Frauen- und Kindermedizin wird die Untersuchung durch die Gynäkologie oder
Rechtsmedizin durchgeführt!
Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten benutzen!
Ggf. auch Dokumentationsblatt Körperliche Misshandlung von Kindern
3. Procedere / Fallmanagement:
□ Verdacht auf sexuellen Missbrauch
□ nicht bestätigt
□ Diagnose nicht eindeutig
Unspezifische oder Normalbefunde schließen einen sexuellen Missbrauch nicht aus!
Intervention gut überlegen und durchdenken – multiprofessionelle Kooperation!
□ Stationäre Aufnahme / Einweisung
□ GYN
Station:
□ KIK:
□ KCH:
□ KJP:
(schwierige Psychodynamik – Streben nach Geheimhaltung, Abhängigkeiten, Schuldgefühle)
□ Ambulant:
□ Akute Unterbringung notwendig?
□ Trennung Täter / Opfer, Schutz zu Hause möglich?
(keine weitere Kindeswohlgefährdung zulassen, Schutzfunktion)
□ Information Kinder- /Jugendnotdienst
□ Einbeziehung der Rechtsmedizin
ja
/
nein
(je nach Stellungnahme übernimmt die Rechtsmedizin die polizeiliche Anzeige, was aber grundsätzlich in jedem einzelnen Fall zu prüfen
und zu entscheiden ist!)
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Kinder, Jugendliche) ist eine Straftat! Güterabwägung!
□ Information an:
erfolgt
/
/
/
/
/
/
/
/
muss noch erfolgen
nicht notwendig /
/
/
/
/
muss noch erfolgen
Diensthabender OA
Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung
Jugendamt / Allgemeiner Sozialdienst
Kliniksozialdienst
Psychologischer Dienst
Kinder- und Jugendpsychiatrie!
Kriminalpolizei Dez. 13 / 10
□ Rückfragen / Information
Kinderarzt
Hausarzt
Andere Klinik
Kinderschutzzentrum
□ Eltern des Kindes (oder andere Person):
Über bestehenden Verdacht informiert
Über Einleitung weiterer Untersuchungen
oder „Schritte“ (z. B. Information Jugendamt)
ja
/
/
/
/
nein
wer: ………………………………..
33
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Stand: Juli 2015
□ Wiedervorstellung in der Kinderschutzambulanz:
am: …………………………………………………………………………………………. … …………....
ggfs. Spezialsprechstunde/n:……………………………………………………………………………….
Körperschema / Skizze zum Markieren der Befunde:
Fotodokumentation! (mit Maßstab)
..............................................................................
Untersuchender Arzt / Unterschrift und Stempel
…………………………………....
Datum
34
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Stand: Juli 2015
35
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Stand: Juli 2015
Checkliste für die Krankenakte bei V.a. KMH
Name bzw. Patienten-Aufkleber:
_____________________
www.kik.uniklinikum-leipzig.de
 Suche: „Kinderschutz“
________
Geb.
______
Station
Aufnehmender Arzt:
Fallführender Arzt:
Information an:
erfolgt am:
Diensthabender OA
Kinderschutzgruppe / E-Mail:
_MV_KIK_Kinderschutzgruppe
Jugendamt
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Tel.:
- Meldebogen:
Ansprechpartner:
durch:
- informiert am:
durch:
(Tel. siehe Handlungsleitlinien S. 47)
Kriminalpolizei Dezernat 13 / 10
(Tel.: 0341 – 9660)
Konsile
veranlasst am:
Rechtsmedizin
(Tel.: 15152, außerhalb der Dienstzeiten über
Dispatcher: 97 111)
Kinder- und Jugendpsychiatrie
(Institutsambulanz Tel.: 24105, Dienstarzt -Tel.:
9724120, Dienstarzthandy: 0175-4337608)
Frauenklinik/Gynäkologie
(Ambulanz Tel.: 23433)
Information / Rückfragen
erfolgt am:
Bezugsperson über Verdacht informiert
Kinderarzt / Hausarzt
Andere Kliniken
Fallverlauf / Fallführung
Fallkonferenz/en
Helferkonferenz/en
Verbindliche Termine
vereinbart für:
Termin Kinderschutzambulanz
Termin/e Spezialsprechstunden
Dokumentation SAP / Arztbrief
ICD-10
Kinderschutz – OPS
Verschlüsselt:
(T74.0 – T74.9)
(1-945.0, 1-945.1)
36
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Universitätsklinikum Leipzig
Stand: Juli 2015
Verfahrensanweisung VA
Seite 1 von 2
Anstalt öffentlichen Rechts
Checkliste für die Betreuung drogenabhängiger /
substituierter Mütter am ZFK
Ausdruck unterliegt nicht dem Änderungsdienst!
Aufkleber Patient/innen
ACHTUNG!
Zwingende Weitergabe an die Kinderklinik
nach Entlassung der Kindesmutter
Datum der Fallaufnahme:
ISB / Anamnese
 Akte anlegen

konsumierte Substanzen: ______________________________________________________
 Wohnsituation: __________________________________________________________
 Name des Substitutionsarztes: ______________________________________________
 Name der psychosozialen Beratungsstelle: ____________________________________
 medizinisches Betreuungsverhältnis
ja / nein
 Jugendamt informiert
ja / nein
 Vorstellung im Arbeitskreis pregnant
ja / nein
 Aktuelle Polamidon (Subutex)- Dosis
____________
ISB / Diagnostik
 aktueller HIV-Staus: _________ Datum: _________ Viruslast: _________
 Notiz: __________________________________________________________________
 aktueller Hepatitis C Status: ________ Datum: ________ Viruslast: ________
 Notiz: __________________________________________________________________
 Urinscreening auf Beikonsum
Datum: __________ Ergebnis: __________
 Urinscreening auf Beikonsum
Datum: __________ Ergebnis: __________
 Urinscreening auf Beikonsum
Datum: __________ Ergebnis: __________
 Urinscreening auf Beikonsum
Datum: __________ Ergebnis: __________
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Medizinische und psychosoziale Beratung und Empfehlung (Frauenklinik):
 Empfehlung Geburtsvorbereitung
 Empfehlung Geburtsaufklärung
 Empfehlung Feindiagnostik
 Empfehlung Betreuung durch Hebamme incl. Nachbetreuung
 Kontakt Jugendamt
 Herbeiführen eines offenen Kommunikationsverhältnisses, das auf gegenseitigem
Vertrauen und Ehrlichkeit basiert (klarer Verhandlungspakt!)
 Angebot einer jederzeitigen Wiedervorstellung bei Dekompensation
 Empfehlung Biometrie und Wiedervorstellung alle 2-3 Wochen
Kreißsaal (Frauenklinik):
 Informationen an Neonatologie bei Aufnahme und zur Geburt
ja / nein
 Informationen an den Kliniksozialdienst (Frauenklinik)
ja / nein
 Informationen an Kinderschutzgruppe ja / nein
 ggf. Infektionsschutz des Personals durch klare Kennzeichnung auf Akte
ja / nein
 Urinscreening auf Beikonsum
ja / nein
Sozialdienst Frauenklinik
 Weiterleitung an den Kliniksozialdienst der Kinderklinik (Falldokumentation)
ja / nein
 Weiterleitung an die Elternberatung (Falldokumentation)
ja / nein
 Information an den ASD über die Geburt – Datum: ___________
ja / nein
 Pflichttermin in Kinderschutzambulanz vereinbart – Datum: ___________
ja / nein
 Nachbetreuende Hebamme: ______________________________________
Sozialdienst Kinderklinik
 Besuchsdokumentation (inkl. Mutter-Kind-Interaktion- u. Pflegebeobachtung)
ja / nein
 Einberufung Fallkonferenz
ja / nein
 Protokollierung Fallkonferenz
ja / nein
 Vorbereitung der Entlassung
ja / nein
 Entlassungsgespräch mit Helfersystem – Datum: _____________
ja / nein
(Tel.) Absprachen mit Jugendamt _______________________________________
_____________________________________________________________________
 Pflichttermin in Kinderschutzambulanz vereinbart – Datum: _________________ ja / nein
Ersteller: OA Jank
Prüfer: Prof. Stepan
Erstellende Organisationseinheit
Freigeber: Prof. Stepan
Revision
Freigegeben am:
ID Nummer
38
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Stand: Juli 2015
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Stand: Juli 2015
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Stand: Juli 2015
MERKBLATT
zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
Quelle: Polizeidirektion Leipzig, Kriminalpolizeiinspektion, Dimitroffstraße 01, 04006 Leipzig, PF 100661
I. Grundsatz:
Der Gutachterauftrag entbindet nicht von therapeutischen Konsequenzen
-
Wundversorgung und ggf. Tetanus-Prophylaxe
Prophylaxe einer ungewollten Schwangerschaft
ggf. Vermittlung einer psychischen Betreuung
Prophylaxe gegen Geschlechtskrankheiten
II. Zur Beweisführung sind die Angaben zu nachfolgenden Fragen erforderlich:
1. Wie war der Gesamteindruck (alkoholische Beeinflussung/Schockwirkung u.a.) zum Zeitpunkt der
Vorstellung?
2. Welche Verletzungen wurden a) am Körper b) im Genitalbereich festgestellt und wie können diese
entstanden sein?
3. Hat ein Geschlechtsverkehr stattgefunden?
4. Besteht der Verdacht einer Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit?
5. Ist oder war eine stationäre Behandlung erforderlich, wenn ja / Dauer?
6. Stellen die Verletzungen eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB (Verlust eines
wichtigen Gliedes, Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprache oder Zeugungsfähigkeit, dauernde
Entstellung, Verfall in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit) dar?
7. Sind Nachfolgeschäden zu erwarten?
8. Welche Angaben zum Tatgeschehen machte die Geschädigte gegenüber dem Arzt?
9. Welche weiteren med. Maßnahmen (Überweisungen zum Facharzt o. ä.) wurden eingeleitet?
III. Anamnese:
1. Allgemeinbefund
-
Größe und Gewicht
Allgemein- und Entwicklungsstand
Körperkraft abschätzen
auffällige internistische und neurologische Befunde
Zeitpunkt, Menge und Art von alkoholischen Getränken, Medikamenten oder Drogen
Angaben des Opfers zum Tatgeschehen
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
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Stand: Juli 2015
Blatt 2 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
2. Psychischer Befund
-
Sprache, Bewusstsein, räumliche und zeitliche Orientierung, Denkablauf und Verhalten, emotionale
Verfassung und äußere Erscheinung
bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung
3. Festgestellte Verletzungen
(soweit möglich fotografisch sichern / dokumentieren, ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsmediziners)
-
-
Petechiale Blutungen ?
- Gesicht
- Genitalbereich
- Augen (Bindehäute/Augenhintergrund), wenn erforderlich Hinzuziehung eines Augenarztes
Schluckbeschwerden?
(soweit erforderlich HNO-Untersuchung veranlassen)
Abwehrverletzungen ?
(z.B. Unterarme bei Abwehr von Schlägen)
Zeichen von stumpfer oder scharfer Gewalt?
(Wurden Werkzeuge od. Waffen verwandt?)
Spuren von Festhaltegriffen
(z.B. Hämatome an Handgelenken und / oder Oberarmen?)
andere Verletzungen
- z.B. Bissverletzungen
- Quetschungen
- Schürf- oder Kratzwunden
- welche Körperseite bevorzugt?
4. Gynäkologischer Befund
-
bisherige Schwangerschaften
bestehende Schwangerschaft
Menarche / Menopause / Zyklusdauer
letzte Kohabition vor der Tat
Antikonzeption
sonstige gynäkol. Erkrankungen
- (Infektionen o. ä.)
Verletzungen im äußeren Genitalbereich
Hämatome an den Innenseiten der Oberschenkel
Weite und Eingängigkeit des Introitus vaginae
Deflorationsverletzungen
Verletzungen im Bereich der inneren Genitale
identisch mit den
im „Sofortbefund“
festgehaltenen Daten
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
42
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Stand: Juli 2015
Blatt 3 - MERKBLATT zur ärztlichen Untersuchung nach Sexualdelikten
IV. Spurensicherung (Das Material ist der Polizei mitzugeben.)
1. Schamhaare
-
verklebt erscheinende Haare (Sperma) lokal abschneiden
durch Auskämmen (Einmalkamm) lose anhaftende Haare sichern
als Vergleichsmaterial ca. 20 Haare unterschiedlicher Art auszupfen oder
ca. 20 Haare unterschiedlicher Art dicht über der Haut abschneiden
Material jeweils gesondert in Pergamenttütchen verpacken und beschriften
2. Faserspuren
-
nach Angaben der Geschädigten Körperoberfläche (z.B. Oberschenkel) mit
Polizeispurensicherungsband 2,5 cm Klarsicht abkleben und auf Objektträger aufbringen
3. Spermaspuren
-
-
vollständig und nur mit Wattestieltupfer sichern (Abnahmeort festhalten, bei Mehrfachentnahme Tupfer
fortlaufend numerieren und alle Tupfer sichern)
Abstriche nicht in Röhrchen mit gelatinösen Bakteriennährböden geben,
Anfertigung von Nativabstrichen
bei Oralverkehr: Abstrich aus Mundhöhle fertigen
bei Analverkehr: äußeren/inneren Afterbereich getrennt abstreichen
bei Vaginalverkehr vom äußeren Schambereich, vom Scheideneingang, aus dem vorderen und
hinteren Scheidengewölbe, dem Zervikalkanal je einen Abstrich fertigen (aus dem Scheidengewölbe
besser zwei)
nach Angaben des Opfers auch von Körperoberfläche (ggf. Tupfer mit bidest. Wasser anfeuchten)
4. Speichelspuren
-
nach Angaben des Opfers von äußerem Genital-, Oberschenkel- oder Brustbereich usw. mit feuchtem
Wattestieltupfer sichern (Bissmarken beachten)
5. Bei Verdacht auf Drogenkonsum, Medikamente und Alkohol
-
Urinprobe und Vollblut sichern
6. Kleidung (soweit von der Polizei nicht vorgenommen)
Kleidungswechsel nach der Tat ?
ja / nein
Falls kein Kleiderwechsel vorgenommen wurde:
Nur tatrelevante Kleidungsstücke sichern. Kontakte der Unterbekleidung mit der Außenseite der
Oberbekleidung sind wegen der Gefahr der Spurenverschleppung zu vermeiden. Beschriftung vornehmen.
- getrennte Aufnahme der Kleider (alles einzeln verpacken)
- Oberbekleidung, Schuhe
- Schlüpfer
- Unterbekleidung (BH, T-Shirt usw.)
- Vorlagen/Tampons usw. (Trocknung ermöglichen!)
7. Fingernägel (soweit von der Polizei nicht vorgenommen)
Zur Sicherung von Faser- oder Gewebespurenmaterial ggf. Fingernägel kurz abschneiden und getrennt nach
rechter und linker Hand in kleine Tütchen verpacken. Beschriftung vornehmen.
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
43
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Stand: Juli 2015
Unabhängig von einer später zu erstattenden fachärztlichen Stellungnahme werden
in Abstimmung mit den Gutachterstellen des Landeskriminalamtes Sachsen bzw.
des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Leipzig bei Sexualstraftaten zur
gerichtsbiologischen Untersuchung folgende Angaben sofort benötigt:
Name:
Vorname:
geb.:
Geb.-ort:
(Angaben werden vor DNA-Untersuchung durch Kriminaltechnik anonymisiert)
Weiblich


männlich
1. Wo liegen Verletzungen vor?
Welcher Art sind sie? (Nicht nur Genitalbereich, sondern gesamten Körper untersuchen und Befunde
dokumentieren)
2. Gynäkologische Anamnese:
Allgemeine Situation:
Bisherige Schwangerschaften / Geburten:
Besteht eine Schwangerschaft:
Ja
Menarche / Menopause ?
Antikonzeption ?
sonstige Angaben:

Zyklusdauer:

Nein
3. Aktuelle Situation:
letzte Kohabitation vor der Tat:
Zyklustag:
sonstige gynäkologische Erkrankungen (Infektionen o. ä.)
Mikrobiologische Untersuchungen (z.B. Bakteriologische Untersuchungen) zur Feststellung ggf. übertragbarer
Krankheiten sind durch den Arzt zu veranlassen und mit Behandlungskosten über Krankenkasse abzurechnen.
Diese Proben (meist zur Vermehrung der Bakterien in Nährlösung) sind nicht für eine gerichtsbiologische /
molekulargenetische Untersuchung geeignet.
4. Spermanachweis:
Nativabstriche aus dem vorderen und hinteren Scheidengewölbe, der Zervix, ggf. aus Rektum oder Pharynx auf
Objektträger ausgestrichen, sofort mikroskopisch untersuchen!
Nach der Mikroskopie ist diese Probe nicht zu vernichten, sondern als Spur an Polizei zu übergeben
Spermatozoen festgestellt
Ja

Nein

Spermatozoen noch beweglich ?
Ja

Nein

Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
5. Spuren- und Vergleichsmaterial:
Unabhängig von bereits durchgeführten Untersuchungen sind zur gerichtsbiologischen Analyse folgende
Materialien erforderlich (keine Sicherung in Nährlösung!):
an Kriminalpolizei übergeben
Ja
1a.
Abstrich aus dem vorderen Scheidengewölbe
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen,
lufttrocknen!)
1b.
Abstrich aus dem hinteren Scheidengewölbe
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen,
lufttrocknen!)
2.
Abstrich aus dem Zervikalkanal
(mit Stieltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen,
lufttrocknen!)
3.
bei entsprechender Tathandlung Abstriche aus Pharynx oder
Rektum (mit Stiltupfer, in Plastikröhrchen nicht verschließen,
lufttrocknen)
4.
Ausstriche der Tupfer 1. bis 3. auf Objektträger, getrennt in
Briefumschläge zu verpacken!
5.
Bei ausreichend Material im hinteren Scheidengewölbe,
mit Pinzette aufnehmen und in Reagenzglas sicherstellen!
6.
Vorlagen / Tampons in Plastiktüte sicherstellen
7.
Schamhaare
(ausgekämmt, mit Einmalkamm in Briefumschlag sichern)
7a.
Schamhaare mit Spermaanhaftungen
Schneiden und in Briefumschlag sichern
8.
ca. 20 Vergleichsschamhaare der Geschädigten
(ausgezupft oder, wenn nicht möglich, unmittelbar an Haarbasis abschneiden und in separatem Briefumschlag sichern)
8a.
Sicherung von ca. 20 Vergleichskopfhaaren der
Geschädigten, wie unter Pkt. 8
9.
Speichelprobe der Geschädigten, Sicherung mit
trockenem Stieltupfer durch Reiben an den Schleimhäuten der Wangeninnenseiten (2 Tupfer) u. trocknen
10.
Bei Verdacht auf Drogen, Alkohol oder Medikamente:
10 ml Vollblut der Geschädigten, Urinprobe in Urobox
11.
Auf Haut angetrocknete Spermaspuren mit
angefeuchtetem Stieltupfer (bidest. Wasser) abwischen
oder soweit möglich vorsichtig abschaben.
Feuchtes Material lufttrocknen!
Nein
45
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Ja
12.
Sicherung von Hautkontaktspuren im Bereich von
Würgemalen, Druckmarken oder beschriebenen
Stellen der Gewaltanwendung, auch Kuss- u. Bissstellen.
Sicherung mit feuchtem Stieltupfer (bidest. Wasser)
durch Reiben und Nachwischen dieser Hautpartie mit
trockenem 2. Stieltupfer.
13.
Fingernägel der Geschädigten nahe Nagelbettrand
schneiden und einzeln in Papiertüten sichern.
(bei zu erwartendem Spurenaufkommen)
Nein
Die Spuren sind jeweils zu beschriften und mit lfd. Nummer zu kennzeichnen
übergeben:
..................................................
Datum / Stempel / Arzt
übernommen:
..................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
übergeben:
..................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
übernommen:
................................................
Name / Dienstgrad / Polizei
Für den behandelnden Arzt zur Erstellung des ärztlichen Gutachtens
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Anlage 1 zum kriminaltechnischen Untersuchungsauftrag bei Sexualdelikten (SN VB 400)
Freiwillige Angaben des Opfers zum Tathergang (Befragung durch die Polizei bzw. den
Arzt)
1. Allgemeine Angaben
1. Name, Vorname, Geburtsdatum d. Geschädigten
Ort, Datum, Uhrzeit der Untersuchung
Untersuchender Arzt, Krankenhaus, Praxis, Adresse
Beantragende Dienststelle, Beamter/Dienstgrad
2. Angaben zum Tathergang
1.
2.
3.
4.
5.
Datum, Uhrzeit und Ort des Deliktes
Ist der Täter bekannt?
Fand ein Kontakt mit dem Täter vor der Tat statt?
Wurde vom Täter ein Kondom benutzt?
Wendete der Täter Gewalt an?
ja / nein
Art / Zeit
ja / nein
ja / nein,
wenn ja, Art der Gewalt (Spuren ?) / Art der Verletzungen (am ganzen Körper - wo ?)
6. Führte der Täter Vaginal-, Oral-, Analverkehr durch?
7. Fand ein Samenerguss des Täters statt?
ja / nein / fraglich
wenn ja - wo am Körper ?
3. Gynäkologischer Befund
8. Letzter gewollter Geschlechtsverkehr?
9. Reinigung vor der ärztlichen Untersuchung?
ja / nein
10. Datum des letzten Wechsels des Slips / Hygieneartikels?
11. Gynäkologische Erkrankungen
12. Medikamente / Drogen / Alkohol
bei Kindern: Grad der sexuellen Aufklärung
47
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Meldebogen an den ASD (AfJFB) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Träger/Institution/Einrichtung:
Name des Meldenden:
Telefon:
Fax:
Datum der Meldung an das AfJFB (ASD):
An: Allgemeinen Sozialdienst /AfJFB per Fax
Sozialbezirk / Faxnummer:
(bitte ankreuzen)
Nord
1234795
West 1239155
Nordost
1231901
Alt-West 1233185
Süd
1236355
Südwest 1231568
Südost
1233610
Mitte 1238340
Ost
1231383
Kinder- und Jugendnotdienst - Bereitschaftsdienst für ASD: 4112130
Mo + Mi: 15.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Di: 18.00 – 9.00 Uhr am Folgetag;
Do: 16.00 – 9.00 Uhr am Folgetag; Fr + Sa + So: 13.00 – 9.00 Uhr am folgenden
Montag; alle Feiertage
Für das Kind /die Kinder
Name, Vorname
Geburtsdatum
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Name, Vorname
Geburtsdatum
wohnhaft (Straße/ bei ...)
kann die Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden.
Sorge-/Erziehungsberechtigte:
Name, Vorname
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Name, Vorname
wohnhaft (Straße/ bei ...)
Kurzschilderung des Sachverhaltes/ des Vorkommnisses/ der Problemstellung:
(ergänzende Informationen sind umseitig vorzunehmen)
Es wird um eine Prüfung des Kindeswohles entsprechend § 8a SGB VIII gebeten.
Unterschrift/Stempel des Meldenden: _____________________________
--------------------------------------------------------------------------------Rückmeldung zum Arbeitsstand bzw. Eingangsbestätigung durch den ASD per Fax / Mail
Ich bestätige den Eingang Ihrer Meldung am _______________ um _________ Uhr
Unterschrift des zuständigen ASD-Mitarbeiters: _________________________
48
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Stand: Juli 2015
Kontakte zum Jugendamt / Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
Adressen, Telefonnummern und E-Mails der einzelnen Sozialbezirke:
Sozialbezirk
Sitz
Telefon-Nr. / Fax / E-Mail
ASD Mitte
Gohlis-Center
Elsbethstraße 19 - 25
04155 Leipzig
0341 - 123 8291 /
0341 - 123 8340
[email protected]
ASD Nordost
Rathaus Schönefeld
Ossietzkystraße 37
04347 Leipzig
0341 - 123 1886 /
0341 - 123 1901
[email protected]
ASD West
Ratzelbogen
Kiewer Straße 1 - 3
04209 Leipzig
0341 - 123 9189 /
0341 - 123 9155
[email protected]
ASD Südwest
Rathaus Plagwitz
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
0341 - 123 1566 /
0341 - 123 1568
[email protected]
ASD Alt-West
Rathaus Leutzsch
Georg-Schwarz-Straße 140
04179 Leipzig
0341 - 123 3189 /
0341 - 123 3185
[email protected]
ASD Nord
Gohlis-Center
Elsbethstraße 19 - 25
04155 Leipzig
0341 - 123 4741 /
0341 - 123 4795
[email protected]
ASD Süd
Bornaische Straße 27
04277 Leipzig
0341 - 123 6353 /
0341 - 123 6355
[email protected]
ASD Südost
Riebeckstraße 51 a
04317 Leipzig
0341 - 123 3609 /
0341 - 123 3610
[email protected]
ASD Ost
Herrmann-Liebmann-Str. 73 0341 - 123 1370 /
0341 - 123 1383
04315 Leipzig
[email protected]
49
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Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Kliniken - Stationäre Aufnahme:
Telefon-Nr. / E-Mail- Kontakt
Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
97 26242 oder 97 26905
Universitätsklinik und Poliklinik für Kinderund Jugendmedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
97 26250,
97 26242 (Leitstelle)
www.kinderchirurgie.uniklinikum-leipzig.de
www.kik.uniklinikum-leipzig.de
(auch bei kindergynäkologischer Problematik!)
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik
des Kindes- und Jugendalters
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
97 24032 (Station 1)
97 24105 (Institutsambulanz)
Park-Krankenhaus Leipzig-Südost GmbH
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie
Morawitzstraße 2, 04289 Leipzig
864 0 (Zentrale)
864 1301 (Institutsambulanz)
www.kinderps.uniklinikum-leipzig.de
[email protected]
Bei Entlassung in ambulante Versorgung:
Telefon-Nr. / E-Mail-Kontakt
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND),
Ringstraße 4, 04209 Leipzig:
41 12 130 (24 Stunden erreichbar)
(Für Kinder von 0-11 und Jugendlichen von 12-18 Jahren)
[email protected]
Frauen- und Kinderschutzhaus Leipzig-Nordost
04010 Leipzig, Postfach 101032
23 24 277
1. Autonomes Frauenhaus
04211 Leipzig, Postfach 310716
47 981 79
47 981 82
(Tag und Nacht)
[email protected]
[email protected]
Anonyme Mädchenzuflucht
55 03 221
55 03 223 (Fax)
50
Department für Frauenund Kindermedizin
Liebigstraße 20a, 04103 Leipzig
Stand: Juli 2015
Psychologische/psychosoziale Beratung
Telefon-Nr. / E-Mail-Kontakt
(VW: 0341)
Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig
Ringstraße 4, 04209 Leipzig
(Erreichbarkeit: 24 Stunden)
„Nummer gegen Kummer“
(Kinder- und Jugend-Sorgentelefon des Kinderschutzbundes)
(kostenloser Anruf)
Familien- und Erziehungsberatung Wabe e. V
Kinderschutz-Zentrum Leipzig.
41 12 130
[email protected]
0800-111 0 333
(Mo. - Sbd. 14.00 - 20.00 Uhr)
96 02 837
Brandvorwerkstraße 80, 04275 Leipzig
[email protected]
Gesundheitsamt Leipzig
Kinder- u. Jugendpsychiatrischer Dienst
123 6889 oder
123 6885
Gustav-Mahler-Straße 1-3, 04109 Leipzig
[email protected]
Jugendamt der Stadt Leipzig, Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
41 52 980
Rietschelstraße 2, 04177 Leipzig
[email protected]
Caritasverband Leipzig e. V.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche,
Familien
94 54 761
94 54 767
Liliensteinstraße 1, 04207 Leipzig
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband
Leipzig
[email protected]
70 25 70
Tarostraße 17-19, 04103 Leipzig
[email protected]
Familien- und Gesundheitszentrum Caktus e.V.
2 25 45 44
2 25 45 74
Riemannstr. 32, 04107 Leipzig
Erziehungs- und Familienberatung „Das Dach“
Fink e. V.
[email protected]
86 12 206
Sommerfelder Straße 37, 04299 Leipzig
[email protected]
Erziehungs- und Familienberatung Fink e. V.
86 12 208
[email protected]
Kieler Straße 65, 04357 Leipzig
Kinder-, Jugend- u. Familienberatungsstelle
AURYN, Wege e. V.
912 83 17
Lützner Straße 75, 04177 Leipzig
[email protected]
Evangelische Lebensberatungsstelle,
Diakonie Leipzig
14 06 040
Ritterstraße 5, 04109 Leipzig
[email protected]
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