www.catsitting8707.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen Uetikon am See, 22. August 2016 Zweck Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Catsitting8707 Monika Oertli (im folgenden "Catsitting" genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten spätestens bei der Auftragserteilung an Catsitting als verbindlich anerkannt. Auch für Folgeaufträge sind diese gültig, ohne nochmals ausdrücklich vereinbart worden zu sein. Auftragserfüllung Catsitting verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Voraussetzung dazu ist die genaue Instruktion des Auftraggebers und Informationen bezüglich Futtermenge, Adresse des Tierarztes, etc. Preise Gemäss Vereinbarung und Auftragsbestätigung von Catsitting. Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben werden nach Aufwand separat verrechnet. (z.B. Tierarztbesuch). Zahlungsbedingungen 50% im Voraus, 50% innert 10 Tagen nach Auftragsbeendigung oder eine abweichende Regelung gemäss Auftragsbestätigung. Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto. Annullierungskosten Bei Annullierung eines erteilten Auftrages 2 Wochen vor Auftragsbeginn sind Fr. 80.- als Umtriebsentschädigung zu bezahlen. Haftung im Schadenfall Catsitting haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern vom Auftraggeber keine ausreichenden Instruktionen vorliegen, lehnt Catsitting allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab. Schäden, die von den Katzen in der Wohnung verursacht worden sind (Erbrochenes, Urin, Kot auf teuren Teppichen etc.), werden nicht von Catsitting übernommen. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Meilen ZH. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
© Copyright 2024 ExpyDoc