Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Uetikon am See, 22. August 2016
Zweck
Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
Catsitting8707 Monika Oertli (im folgenden "Catsitting" genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten
spätestens bei der Auftragserteilung an Catsitting als verbindlich anerkannt. Auch für Folgeaufträge sind
diese gültig, ohne nochmals ausdrücklich vereinbart worden zu sein.
Auftragserfüllung
Catsitting verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der
gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Voraussetzung dazu ist die genaue Instruktion des
Auftraggebers und Informationen bezüglich Futtermenge, Adresse des Tierarztes, etc.
Preise
Gemäss Vereinbarung und Auftragsbestätigung von Catsitting. Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben werden
nach Aufwand separat verrechnet. (z.B. Tierarztbesuch).
Zahlungsbedingungen
50% im Voraus, 50% innert 10 Tagen nach Auftragsbeendigung oder eine abweichende Regelung gemäss
Auftragsbestätigung. Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Annullierungskosten
Bei Annullierung eines erteilten Auftrages 2 Wochen vor Auftragsbeginn sind Fr. 80.- als
Umtriebsentschädigung zu bezahlen.
Haftung im Schadenfall
Catsitting haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche aufgrund klarer
Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung. Sofern vom Auftraggeber keine ausreichenden Instruktionen vorliegen, lehnt
Catsitting allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten
vollumfänglich ab. Schäden, die von den Katzen in der Wohnung verursacht worden sind (Erbrochenes,
Urin, Kot auf teuren Teppichen etc.), werden nicht von Catsitting übernommen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine
solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kommt und wirksam ist.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Meilen ZH.
Anwendbar ist schweizerisches Recht.