RKSV - METTLER TOLEDO

UC3 Software
UC3 Software
RKSV
Information zur Registrierkassenpflicht und
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
für Kunden von METTLER TOLEDO in Österreich
Zum 1. Jänner 2016 tritt in Österreich die Registrierkassenpflicht in Kraft.*
Unternehmen müssen damit eine Registrierkasse führen, die den Vorgaben der Kassenrichtlinie (KRL 2012)
entspricht, um alle ihre Bareinnahmen elektronisch zu erfassen und Belege gemäß den Anforderungen
des § 132a BAO ausstellen zu können.
Auch Waagen mit Kassenfunktionen unterliegen der Registrierkassenpflicht.
METTLER TOLEDO Touchscreen-Waagen der aktuellen UC Modellfamilie berücksichtigen
bereits die Anforderungen der Registrierkassenpflicht.
Zum 1. Jänner 2017 tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft.**
Diese fordert zusätzlich zu den Regelungen der Registrierkassenpflicht eine Aktualisierung der Software und
eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung, welche die Unveränderlichkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
METTLER TOLEDO wird für die Waagen der aktuellen UC Modellfamilie rechtzeitig vor dem Inkrafttreten
der RKSV ein Softwareupdate anbieten, um die sich aus der RKSV ergebenden Anforderungen zu erfüllen.
Für Fragen zur RKSV und zur Aktualisierung Ihrer Geräte wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das
METTLER TOLEDO Vertriebsteam.
* Einzelheiten und Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung einschließlich einer ausführlichen FAQ-Liste finden Sie auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at) unter dem Suchbegriff „Informationen zur Registrier¬kassenpflicht“. Weiters finden
Sie ausführliche und ständig aktualisierte Informationen sowie einen Online-Ratgeber auf der Internetseite der Wirtschaftskammer
Östereich (wko.at).
** Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren regelmäßig aktualisiert u.a. die Internetseite
des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at) sowie die Internetseite der Wirtschaftskammer Östereich (wko.at).
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