SÜC Energie und H2O GmbH Bedingungen für den Online-Bonus: 1 Anwendungsbereich Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Online-Service des Vertriebs der SÜC Energie und H2O GmbH (SÜC) zu den nachfolgenden Bedingungen unter dem Direktlink www.suec.de und ergänzen die Bedingungen der SÜC für die Belieferung von Letztverbrauchern ohne registrierende Lastgangmessung (Kunden) sowie die für einzelne Vertragsangebote (beispielsweise SÜC Günstig) jeweils geltenden besonderen Bedingungen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas Anderes ergibt. Mit der Registrierung und der Beantragung des Online-Bonus im Online-Service erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen an. 2 Online-Bonus Die SÜC bietet dem Kunden vorbehaltlich dessen Einhaltung der diesbezüglichen Voraussetzungen in Ziffer 3 eine Zusatzoption für alle bereits bestehenden und zukünftigen Energielieferungsverträge der Versorgungssparten Elektrizität und Gas an (elektronische Zusatzfunktion). Mit Abschluss der elektronischen Zusatzfunktion erhält der Kunde bezogen auf die jeweilige Sparte einen Online-Bonus von jährlich brutto 10,00 EUR, der dem Kunden zeitanteilig mit seiner jährlichen Schluss- oder Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben und verrechnet wird. Die elektronische Zusatzfunktion kann unabhängig von dem zugrunde liegenden Energielieferungsvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Für die rein elektronische Abwicklung der jeweiligen Vertragskonten gelten zusätzlich die Bedingungen für die Nutzung des Online-Service. 3 Voraussetzungen für die Gewährung des Online-Bonus 3.1 Der Online-Bonus wird seitens der SÜC nur gewährt, wenn der Kunde diesen im Online-Service beantragt und mit der SÜC anschließend ausschließlich über den Online-Service kommuniziert. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, seine Daten im Online-Service auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten und insbesondere ein aktiviertes E-Mail-Postfach mit ausreichender Speicherkapazität vorzuhalten. ... allgm/logo09/99 SÜC Energie und H2O GmbH Seite 2 3.2 Sämtliche Anfragen, Datenmeldungen, diesbezügliche Änderungs- und/oder Neuanträge des registrierten Kunden (beispielsweise zum Vertragsabschluss, Produktwechsel, Zählerstandsmeldung an den Vertrieb) oder sonstige vertragliche Kontaktabwicklungen haben – mit Ausnahme von Störungsmeldungen - ausschließlich elektronisch über den Online-Service zu erfolgen. Hierfür hat der Kunde die im Online-Service vorgehaltenen Kontakt- und Kundenmitteilungsformulare zu verwenden. 3.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass für die Dauer des gewährten OnlineBonus jeglicher Rechnungsversand sowie Standard-Kundenmitteilungen bezüglich aller Sparten, für die der Kunde mit der SÜC einen Liefervertrag abgeschlossen hat, durch die SÜC an ihn in Papierform entfällt. Stattdessen sind für den Kunden seine jeweiligen Rechnungen als pdf-Dokumente im Online-Service der SÜC abruf-, speicher- und druckbar. Der Kunde wird durch die SÜC umgehend per E-Mail informiert, sobald in seinem persönlichen Kundenbereich des OnlineService neue Dokumente vorliegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche und/oder gesonderte, kostenfreie Übersendung einer Original-Papierrechnung durch die SÜC. Sofern der Kunde eine Original-Papierrechnung fordert, entfällt ihm gegenüber mit sofortiger Wirkung die Gewährung des Online-Bonus 3.4 Bei Zuwiderhandlungen des Kunden gegen gesetzliche und/oder die vertraglichen Bedingungen ist die SÜC berechtigt, den Kunden von dem Online-Service mit sofortiger Wirkung auszuschließen und von der Gewährung des Online-Bonus abzusehen. 3.5 Der Kunde kann Zählerstandsmeldungen an den Vertrieb über das im OnlineService hierfür vorgesehene Formular vornehmen. 3.6 Die SÜC wird dem Kunden unverzüglich durch den Versand einer E-Mail an das vom Kunden angegebene E-Mail-Postfach darauf hinweisen, sobald Dokumente im persönlichen Kundenbereich des Online-Service zum Abruf und zur Speicherung als pdf-Dokument bereitstehen. 3.7 Der Kunde ist verpflichtet, der SÜC über den Online-Service ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sofern der SÜC noch kein SEPA-Lastschriftmandat des Kunden vorliegt. Der SÜC wird dem Kunden im Falle von Rücklastschriften, offenen Zahlungsposten oder einem sonstigen seitens des Kunden zu vertretenden Zahlungsverzugs den Online-Bonus bei der nächsten Schluss- oder Jahresverbrauchsabrechnung nicht gewähren. Bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats oder sonstigem Wegfall eines wirksamen SEPA-Lastschriftmandats, steht dem Kunden kein Anspruch auf die Gewährung des Online-Bonus mit Wirkung zum Zeitpunkt des Widerrufs respektive des Wegfalls des SEPA-Lastschriftmandats mehr zu. ... SÜC Energie und H2O GmbH Seite 3 3.8 Mit Abschluss der elektronischen Zusatzfunktion, verlängert sich die jeweilige vertragliche Mindestlaufzeit der vom Kunden in den Versorgungssparten Elektrizität, und/oder Gas abgeschlossenen Energielieferungsverträge um jeweils 12 Monate. Gleichzeitig entfällt die Pflicht der SÜC, zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe, an den Kunden briefliche Mitteilungen über Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen zu versenden. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, seine mit der SÜC abgeschlossenen Energielieferungsverträge bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen und/oder vertraglichen Voraussetzungen jeweils außerordentlich in Textform zu kündigen. 3.9 Der Online-Bonus wird dem Kunden grundsätzlich für das volle Kalenderjahr gewährt. Bei einem unterjährigen Vertragsbeginn, Umzug oder einem vorzeitigen Vertragsende, wird dem Kunden der Online-Bonus zeitanteilig für die bis zur Vertragsbeendigung angefallenen Verbrauchsmonate gewährt und im Rahmen seiner jeweiligen Schluss- oder Jahresverbrauchsabrechnung durch die SÜC berücksichtigt. Hiervon ausgenommen ist der unterjährige Wechsel der Entnahmestelle des Kunden zu einem anderen Lieferanten als der SÜC. In letzterem Fall hat der Kunde für die jeweils gewechselte Sparte keinen Anspruch auf Gewährung und Berücksichtigung des Online-Bonus in seiner jeweiligen Schluss- oder Jahresverbrauchsabrechnung. 3.10 Der SÜC bleibt das Recht vorbehalten, die elektronische Zusatzfunktion jederzeit wieder einzustellen. Des Weiteren ist die SÜC berechtigt, die Nutzung des OnlineService zu verweigern oder einzustellen, sofern sie nachweist, dass ihr die Gewährung des Online-Bonus aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sofern der Online-Service zeitweise oder endgültig eingestellt wurde oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Kunde entgegen Ziffer 3.2 berechtigt, seine sämtlichen Anfragen, Datenmeldungen und diesbezügliche Änderungen auch telefonisch, in Textform oder schriftlich an die SÜC zu melden. ... SÜC Energie und H2O GmbH Seite 4 3.11 Künftige Änderungen dieser Bedingungen für den Online-Bonus wird die SÜC dem Kunden jeweils rechtzeitig vor In-Kraft-Treten der Änderungen per E-Mail mitteilen und auf ihrer homepage unter www.suec.de veröffentlichen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, dieser in Textform zu widersprechen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird die SÜC den Kunden bei der Mitteilung nochmals gesondert hinweisen. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann wirksam, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung an die SÜC abgesandt wurde. 3.12 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen für die ausschließliche Nutzung des Online-Service unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Der Kunde und die SÜC verpflichten sich, diese durch im wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende, rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen. Diese Regelungen gelten bei etwaigen Lücken in den Bedingungen entsprechend. Stand: 1. November 2015
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