Bekanntmachung Änderung der ergänzenden Bedingungen

Bekanntmachung der SÜC Energie
und H2O GmbH
Änderung der Ergänzenden Bedingungen und neue Preisblätter mit
Wirkung zum 1. Februar 2017:
Gemäß der jeweiligen Ziffern 3.3. und 4.1. der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) / Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), Ziffer 5
unserer Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) / Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie gemäß Ziffer 12
unserer Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und § 4II AVBFernwärmeV gelten ab 1. Februar 2017 folgende aktuelle Preise:
Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
Unterbrechung und Wiederherstellung des Netto Brutto2
Netzanschlusses und der Anschlussnutzung
in €
in €
Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung/Zähler (maximal 2 Anfahrten):
- Für die Unterbrechung oder maximal 2
60,26
entsprechende Sperrversuche:
- Für die Wiederherstellung während der Geschäfts40,17 47,80
zeiten 1 der SÜC (Strom, Wasser, Fernwärme):
- Für die Wiederherstellung während der Geschäftszeiten 1 der SÜC mit Gebrauchsfähigkeitsprüfung der
Gasinstallation nach TRGI, im Rahmen derer die
112,04133,33
Gasgeräte zugänglich sein müssen (Gas):
Für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäfts134,74160,34
zeiten 1 der SÜC (Strom, Wasser, Fernwärme):
- Für die Wiederherstellung außerhalb der Geschäfts206,61245,87
zeiten 1 der SÜC (Gas):
Bei physischer Trennung des Netzanschlusses
werden die Kosten nach Aufwand berechnet,
mindestens jedoch die vorbezeichneten Pauschalen.
Falls ein Öffnungstermin vereinbart und dieser seitens
des Anschlussnehmers/ Anschlussnutzers nicht
40,17 47,80
eingehalten wurde, je Termin
Bei Stornierung des Sperrauftrages:
Je SÜC-Monteurstunde:
Sperrankündigung (pauschal):
60,26
53,50
10,60
63,67
Wiederherstellungen der Versorgung, des Netzanschlusses und/oder der
Anschlussnutzung erfolgen grundsätzlich nur während der Geschäftszeiten 1
der SÜC. Die entsprechende Terminierung obliegt der SÜC. Die Kosten der
Wiederherstellung kann die SÜC im Voraus verlangen.
1
Mo. bis Do. 08.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
² Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
SÜC Energie und H2O GmbH
Bamberger Straße 2 - 6
96450 Coburg
Telefon: 09561/749-1555
E-Mail: [email protected]