DATENBLATT SICHERHEIT, SCHUTZ UND GESUNDHEIT AUF GESCHÄFTSREISEN UND BEI EINSÄTZEN IM AUSLAND Arbeitsbedingte Auslandsreisen und -einsätze IN DEN LETZTEN JAHREN IST DIE ZAHL DER GESCHÄFTSREISEN UND EINSÄTZE IM AUSLAND ERHEBLICH GESTIEGEN. Globalisierung, neue Märkte und der Bedarf an Dienstleistungen führen zu wachsender Mobilität. Studien haben gezeigt, dass die Zahl der mobilen Arbeitskräfte bis zum Jahr 2020 voraussichtlich um 50% zunehmen wird1. Die große Bedeutung von Auslandsreisen führt in vielen Unternehmen dazu, dass sich Arbeitsplatzbeschreibungen durch die Einbeziehung von Auslandsreisen und -einsätzen ändern. Die Verpflichtungen einer Firma gegenüber ihren reisenden Mitarbeitern bleibt dabei ein wichtiges Thema. In der Vergangenheit waren die Schutzmaßnahmen meist auf die Belange der „reisenden Führungskraft” ausgerichtet. Dagegen gibt es heute verschiedene Typen von Geschäftsreisenden: beispielsweise den Geschäftsführer, der für einen Vertragsabschluss anreist, den betreuenden Techniker, der zur Wartung eines Systems unterwegs ist, den Bauarbeiter, der mit seinen Kollegen eine Straße durch den Dschungel errichtet oder eine im Ausland angestellte Haushaltshilfe. Zu jeder Zeit sind Vertreter der verschiedensten Berufe rund um den Globus auf Reisen. Risikoeinschätzung vor Reisebeginn AUSSER DEN „TRADITIONELLEN” THEMEN WIE ARBEITSSCHUTZ, SICHERHEIT UND GESUNDHEIT (BSPW. LATENTE HERZ-KREISLAUF-ERKRANKUNGEN) GIBT ES FÜR DIENSTREISENDE ODER BERUFSTÄTIGE IM AUSLAND NOCH VIELE ANDERE WICHTIGE ASPEKTE. Dazu gehören die Qualität und der Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, ortsspezifische Infektionsrisiken, der Verlust von Medikamenten oder Reisedokumenten, die Qualität staatlicher Sicherheits- und Rettungsdienste, Verkehrsunfälle, politische Unruhen, Kriminalität, Terrorismus und Konflikte, schwere Arbeitsunfälle, Naturkatastrophen sowie kulturelle und rechtliche Unterschiede. Meistens kann ein Problem vor Ort mit lokaler Hilfe gelöst werden, aber manchmal sind komplexere Maßnahmen erforderlich. Um im globalen Umfeld einen Vorfall erfolgreich zu bewältigen und Abhilfe zu schaffen, ist eine aktive und präventive Vorgehensweise erforderlich. Nur so lassen sich sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen auf den Einzelnen und die Organisation minimieren. http://www.pwc.com/talentmobility2020 1 Solche Ereignisse sollten präventiv bei der Beurteilung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter berücksichtigt werden. Versicherungen, die finanzielle und medizinische Risiken abdecken, bieten gegebenenfalls keine angemessene Hilfe, da ihnen das Prinzip der Risikoüberwälzung und nicht der Risikoprävention zugrunde liegt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass für ihre Mitarbeiter in internationalen Einsätzen angemessene Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Rechtsschutzvorkehrungen getroffen sind, denn: Prävention, Reaktion und Begrenzung bei Zwischenfällen tragen zur Reduzierung teurer Geschäftsunterbrechungen und möglicher Rechtsstreitigkeiten bei. Sie verbessern die Arbeitsmoral und erhöhen die Produktivität. Bedrohungen und Gefahren zu kennen und Risiken bei einem Zwischenfall zu managen, ermöglichen gegebenenfalls die Fortführung von Geschäftstätigkeiten oder die Entwicklung neuer Möglichkeiten, die anderenfalls eventuell nicht wahrgenommen werden könnten. Es ist entscheidend, dass alle einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Die Erfüllung der Fürsorgepflicht ist ein wichtiger Teil der Unternehmensverantwortung. Abgrenzung der Risiken von Geschäfts- und Privatreisen INTERNATIONALE GESCHÄFTSREISEN KÖNNEN TEILWEISE MIT PRIVATREISEN KOMBINIERT WERDEN: Will ein Unternehmen nur für die Risiken der Geschäftsreise aufkommen, sollte diese Abgrenzung klar kommuniziert werden. Der reisende Mitarbeiter sollte auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, für die privaten Risiken seiner Reise selbst Vorsorge zu treffen. Betreuung vor, während und nach Reisen und Einsätzen DERZEIT GIBT ES NUR IN AUSTRALIEN UND KANADA BESONDERE GESETZLICHE REGELUNGEN FÜR ARBEITSSCHUTZ UND GESUNDHEIT VON MITARBEITERN IM INTERNATIONALEN EINSATZ. Obwohl die praktische Durchsetzung des Strafrechts über nationale Grenzen hinweg möglicherweise schwierig ist, stehen die Arbeitgeber unter dem Druck der Rechtsprechung und ihrer zivilrechtlichen Haftung. Sie müssen die arbeitsbezogenen Risiken ihrer Mitarbeiter, wo immer sie entstehen mögen, bewerkstelligen. Die Arbeitgeber sollten deshalb systematisch vorgehen und gemäß den internationalen Richtlinien Impfprogramme für die zu besuchenden Länder planen. besonders aufmerksam und sicherheitsbewusst sein, da sie sich möglicherweise unsicher und auffällig verhalten und deshalb leicht zum Angriffsziel werden können. Sie sollten ganz besonders darauf achten, Geld, Wertsachen und persönliche Dokumente sicher aufzubewahren. In Ländern, in denen die Einhaltung der Gesetze nicht ausreichend gewährleistet ist, besteht für die Mitarbeiter multinationaler Unternehmen möglicherweise das Risiko, Opfer einer Entführung mit Lösegeldforderung zu werden. Alle Mitarbeiter, die in Länder reisen, in denen dieses Risiko besteht, sollten ein entsprechendes Training erhalten, um die Entführungsgefahr zu minimieren. Zivile Unruhen, Krieg und Terrorismus können in einigen Gebieten kurzfristig aufflammen; hier sollte vor Reiseantritt eine umfassende Beratung mit aktuellen Informationen und Empfehlungen eingeholt werden. Erste-Hilfe-Sets aushändigen, wozu auch Spritzen und Dentalzubehör gehören können, sowie zu ihrer Handhabung in kleinen Notfällen informieren und schulen. Pflichten gegenüber Mitarbeitern auf arbeitsbedingten Auslandreisen und -einsätzen den Gesundheitszustand ihrer Mitarbeiter vor Reisebeginn prüfen und die Risiken möglicher Erkrankungen oder Verletzungen während der Reise und des Auslandsaufenthaltes bewerten. den Mitarbeiter zum Thema Gesundheit, Sicherheit und Schutz auf Geschäftsreisen informieren und schulen; dazu gehören auch Hinweise wie der, dass das Risiko eines Schlangenbisses häufiger in ländlichen Gebieten von Entwicklungsländern und normalerweise nicht in Industrieländern auftritt. darüber informieren und trainieren, was bei Krankheiten oder Verletzungen auf Reisen zu tun ist. darüber informieren und trainieren, was in Not- und Katastrophensituationen zu tun ist. die Risiken entsprechend versichern. Kommunikationsmittel bereitstellen, die es ermöglichen, die Lage genau zu beobachten und aktuelle Auskünfte zu erteilen. den Mitarbeiter nach Rückkehr von seiner Reise befragen, um einschlägige Informationen auszutauschen sowie Situationsberichte zu verbessern und zu aktualisieren. Es ist allgemein bekannt, dass aus Industrieländern stammende Mitarbeiter sich auf Reisen in Entwicklungsländer schwere Infektionen mit exotischen Erregern zuziehen können. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass das Immunsystem bei jedem Ortswechsel durch Krankheitserreger, gegen die die betreffende Person noch keine Abwehrstoffe gebildet hat, stark in Anspruch genommen wird. Auch die Überquerung internationaler Zeitzonen kann gesundheitliche Auswirkungen auf Geist und Körper haben. Ein Jetlag lässt sich nicht vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, seine Auswirkungen zu mildern. REISEN AUF DEM LANDWEG BERGEN EIN HOHES RISIKO Statistisch stellen Auto- und insbesondere Motorradunfälle das größte Risiko für Tod oder schwere Verletzungen dar. In Bezug auf Fahrzeugsicherheit, Straßenzustand, sich auf die Infrastruktur auswirkende extreme Wetterbedingungen und Fahranforderungen bestehen weltweit riesige Unterschiede; in manchen Entwicklungsländern können einige oder alle diese Komponenten besonders schlecht sein. Ist der reisende Mitarbeiter mit solchen Umständen nicht vertraut, wird das Risiko noch größer. In Situationen wie diesen empfiehlt es sich, die jeweiligen Vorteile öffentlicher Verkehrsmittel, Mietwagen und lokaler Fahrer sorgfältig abzuwägen. Fahrer und Fahrgäste sollten sich an die Vorschriften halten, ggf. das Fahrzeug überprüfen, den Gurt anlegen, die Verkehrsregeln beachten, Ablenkungen vermeiden und niemals unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren. DIEBSTAHL, KÖRPERVERLETZUNG, TERRORISMUS UND ENTFÜHRUNG Diebstahl und Körperverletzung können jederzeit und überall vorkommen, aber gerade auf Auslandsreisen sollten Reisende AUCH WENN ES KEINE DIESBEZÜGLICHEN GESETZE ODER WENIG RECHTSPRECHUNG GEBEN MAG, IST DIE ENTSENDUNG VON MITARBEITERN INS AUSLAND EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG. Die damit verbundenen Risiken und Chancen sollten geregelt werden, um die Ergebnisse für den Einzelnen, seine Angehörigen und das Geschäft zu maximieren. Aus Erfahrung lernen für künftige Risikoeinschätzungen, Kontrollmaßnahmen und Unterstützung von Mitarbeitern NACH DER RÜCKKEHR VON INTERNATIONALEN GESCHÄFTSREISEN SOLLTEN DIE REISENDEN IN EINER NACHBESPRECHUNG BEFRAGT WERDEN, UM AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR SITUATION DER BESUCHTEN LÄNDER ZU ERHALTEN. Dies erleichtert die Einschätzung künftiger Risiken und ermöglicht es dem Arbeitgeber zu beurteilen, ob die derzeitigen Ratschläge, Informationen, Ressourcen und Unterstützungsangebote für geschäftlich reisende Mitarbeiter angemessen sind. Besonders zu beachten ist die Möglichkeit, dass Krankheiten, die der Reisende sich auf Auslandseinsätzen zugezogen hat, auch später auftreten können. Für einige Krankheiten ist die Inkubationszeit länger oder sie variiert. Die Mitarbeiter sollten dazu angehalten werden, auf alle Symptome zu achten. Sie sollten ihren Hausarzt über ihre Reisen informieren, damit dieser sich auch auf Symptome von Krankheiten einstellen kann, die in seiner Praxis nur selten auftreten. Nützliche Informationsquellen Neben den hier schon genannten Informationsquellen enthalten auch die IOE-Publikation - Helping Employers manage Risks to Employees from International Travel for Business Purposes und die Publikation Globale Empfehlungen: Sicherheit und Gesundheit auf arbeitsbedingten Auslandsreisen und -einsätzen der International SOS Foundation nützliche Informationen und Ratschläge. Mehr Informationen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie unter den Rubriken OSH und CSR auf unserer Website www.ioe-emp.org. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, wenden Sie sich bitte an Pierre Vincensini, IOE Berater: [email protected]/Tel. +41 22 929 00 15. (©IOE OKTOBER 2015)
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