Welche Gründe sprechen aus fachlicher Sicht für bzw

Welche Gründe sprechen aus fachlicher Sicht für bzw. gegen
einen "erweiterten Hausnotruf"?
Patricia Drube (DBfK): Wer diesen Service bucht, möchte damit die Sicherheit erhalten, nicht
stunden- oder tagelang unbemerkt in seiner Wohnung zu liegen. Aus pflegefachlicher Sicht ist
nichts dagegen einzuwenden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post unter dieser
Vorgabe täglich bei den Kundinnen und Kunden klingeln. Klar muss aber für alle Beteiligten sein:
Es handelt sich weder um Pflege- noch um Betreuungsleistungen.
Wer möchte, dass jemand Kontrollbesuche macht, der das Befinden eines älteren Menschen
einschätzen kann und auf dieser Grundlage fachliche Entscheidungen über erforderliche
Maßnahmen trifft, muss einen Pflegedienst damit beauftragen. Das muss die Post
transparent machen!
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Post auf die neue Aufgabe vorbereitet? Sind sie darin geschult, worin genau ihre Aufgabe besteht
und wie weit ihre Kompetenz geht? Gefragt werden sollte auch: Kann / darf man Mitarbeiter/innen
zu einer derartigen Erweiterung ihrer Tätigkeit zwingen? Bisher bestand ihre Aufgabe darin, Post
in Briefkästen zu werfen. Sicher wird es nicht selten vorkommen, dass einsame ältere Menschen
ein ausführliches Plauderstündchen führen möchten. Werden die Postboten darin geschult, sich
mit Rollenkonflikten auseinanderzusetzen und ihre Leistung auf den vorgegebenen Umfang zu
beschränken? Wie viel Arbeitszeit wird den Postboten für die "Servicebesuche" eingeräumt?
Wie wird sich Ihrer Meinung nach in den nächsten Jahren die
Landschaft der "Pflegedienstleister" verändern? Gibt es
einen Hang zur Diversifikation der Tätigkeiten und
Angebote?
Patricia Drube (DBfK): Zunächst möchte ich betonen, dass das Angebot der Post nicht als
Pflegedienstleistung bezeichnet werden kann. Als Berufsverband unterscheiden wir sensibel
zwischen sozialen und technologischen Unterstützungsleistungen auf der einen und
pflegefachlichen Leistungen auf der anderen Seite. Das Angebot an neuen Technologien und
Dienstleistungen außerhalb professioneller Pflege wächst an Umfang und Vielfalt. Im Segment der
professionellen pflegerischen Versorgung erleben wir eine Zunahme an Betreuungs-,
Beratungs- und Entlastungsangeboten. Ambulante Pflegedienste erweitern ihr Portfolio hin zu
Serviceleistungen, die ein "betreutes Wohnen" zu Hause ermöglichen.
Ich gehe davon aus, dass sich jede Branche mit den demografischen Veränderungen
auseinandersetzt. In Zukunft brauchen wir nicht nur bei der Post sondern auch im Einzelhandel, in
der Gastronomie und im Nah- und Fernverkehr Personal, welches mit kognitiv eingeschränkten
oder anderweitig hilfebedürftigen Menschen umgehen kann. Klar muss aber auch sein:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen rund um die pflegerische Versorgung sind
qualitätsgesichert von pflegefachlich qualifizierten Dienstleistern zu erbringen!
Chancen und Vorteile der Berufsstandsvertretung in der Pflege - Interview mit Patricia Drube,
Referentin für Altenpflege und Unternehmerinnen und Unternehmer beim DBfK
Kommt bald die Pflegekammer?
Düsseldorf, 5.8.2015: Wir sprachen im Interview mit Frau Drube - Deutscher Berufsverband für
Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. - darüber, wie wahrscheinlich die Einführung einer
Pflegekammer wird, welche Aufgabenbereiche die neue Interessenvertretung wahrnehmen könnte
und welche Vorteile für die Gesamtheit der Pflegekräfte damit verbunden wäre. Die Referentin für
Langzeitpflege und Unternehmerinnen und Unternehmer beim DBfK zeichnete ein
überraschendes Bild.
Patricia Drube, Referentin für Altenpflege und für Unternehmerinnen und Unternehmer beim
Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. (DBfK)
In der Pflege werden Stimmen laut, die eine Pflegekammer
fordern, wie denken Sie darüber?
Patricia Drube (DBfK): Aus meiner Sicht ist die flächendeckende Errichtung von Pflegekammern
in Deutschland überfällig. Historische Aufzeichnungen belegen, dass die Gründung einer
Pflegekammer schon 1910 in die politische Diskussion eingebracht wurde und insbesondere in
den letzten drei Jahrzenten ist die Errichtung von Pflegekammern eine zentrale Forderung der
Pflegeberufsverbände.
Wo sehen Sie neue Aufgabenbereiche einer solchen
Interessenvertretung?
Patricia Drube (DBfK): Zunächst einmal steht die Registrierung der Pflegefachpersonen an.
Bisher liegen nirgends valide Zahlen darüber vor, wie viele Personen mit welcher
Pflegefachqualifikation wo tätig sind.
Eine zentrale Aufgabe der Pflegekammern ist die Berufsausübung durch eine Berufsordnung zu
regeln. Sie wirkt auch durch Förderung der beruflichen Fortbildung, durch Beratung ihrer Mitglieder
und durch eine Ethikkommission an der Qualität des sittlich und wissenschaftlich hochstehenden
an der Qualität des sittlich und wissenschaftlich hochstehenden
Berufsstandes mit.
Eine weitere elementare Aufgabe der Pflegekammern wird darin bestehen, den Berufsstand
gegenüber der Politik und auch gegenüber anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu
vertreten. Erstmalig gibt es durch Pflegekammern Ansprechpartner, die das Mandat haben, die
gesamte Berufsgruppe der professionell Pflegenden zu vertreten.
Welche Vorteile hätte eine Pflegekammer für die Gesamtheit
der Pflegekräfte?
Patricia Drube (DBfK): Die Pflegekammer ist die gewählte Vertretung des Berufsstandes. Damit
hat unser Berufsstand erstmals eine legitimierte Stimme. Vorteile werden sich insbesondere
dadurch ergeben, dass die Belange und Interessen, aber auch die Sichtweisen und Kenntnisse
unserer Profession in politischen Entscheidungsprozessen, berücksichtigt werden müssen. Die
Machtverhältnisse im Gesundheitswesen werden zugunsten der Pflege umverteilt werden. Die
Kammermitglieder haben in ihrer Kammer einen kompetenten Ansprechpartner für viele berufliche
Belange, zum Beispiel für Fragen der Qualität, der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und für
ethische Konfliktsituationen. Sie haben neben der Pflicht auch das Recht nach der Berufsordnung
arbeiten zu dürfen.
Wie bekommt man die unterschiedlichen Interessenlagen
unter einen Hut?
Patricia Drube (DBfK): Vor dieser Herausforderung stehen die Pflegekammern ebenso, wie die
bestehenden Heilberufekammern, insbesondere die Ärztekammern. Zentral sind eine gute
Kommunikation und eine transparente Arbeitsweise. Dies gewährleistet die Kammerversammlung,
die als demokratisch gewählte Vertretung der Kammermitglieder innerhalb der Kammer einen
demokratischen Verständigungsprozess ermöglicht. Alle Mitglieder der Pflegekammer verbindet,
dass sie den Pflegeberuf professionell ausüben. Alle haben ein Interesse an einer hohen
Versorgungsqualität und an guten Arbeitsbedingungen sowie an einer Aufwertung des
Berufsstandes. Ich denke, dass diese gemeinsamen Interessen so verbindend sind, dass
entstehende Interessenskonflikte konstruktiv gelöst werden können.
Inwieweit ist die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen der
Forderung des DBfK nach einer Pflegekammer bisher
nachgekommen?
Patricia Drube (DBfK): Wir nehmen eher eine abwartende Haltung wahr. Allerdings kommt
gerade wieder Bewegung in die Diskussion um eine Pflegekammer. Das ist sicher auch dem
Wirken der Berufsverbände und des DBfK geschuldet. Gerade wurde z.B. eine Online-Petition
erfolgreich abgeschlossen, die ein DBfK-Mitglied mit der Forderung nach einer politischen
Auseinandersetzung mit der Pflegekammer in NRW eingerichtet hat. Auch in NRW kommen also
die politischen Akteure nicht umhin, sich mit der Pflegekammer zu beschäftigen.
Wir danken Frau Patricia Drube, Referentin für Altenpflege und Unternehmerinnen und
Unternehmer - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. (DBfK) - für das
Interview.
Mehr Infos hier: http://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2015/5539316565.php
Stichworte: Interessenvertretung der Pflegeberufe - Kommt
die Pflegekammer
Pflegekammer, Pflegeinteressenvertretung, Pflege, ambulanter Pflegedienst, Krankenkassen,
hilfebedürftige Menschen, Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen, pflegerische Versorgung,
pflegefachlich qualifizierte Dienstleister, soziale Unterstützungsleistungen, professionelle
pflegerischen Versorgung, Pflegedienst
Erste Kammergründung in Rheinland-Pfalz erfolgt
Der DBfK empfahl seinen Mitgliedern sich der Onlinepetition "Pflegekammer NRW jetzt" eines
Pflegers aus NRW anzuschliessen, um damit für die Bedeutung der Pflegekammer zu werben. Die
Petition lief bis zum 30. Juni 2015.
Die Online-Petition erhielt mit insgesamt 40.000 Stimmen (davon alleine 28.000 Stimmen aus
NRW) ein beeindruckendes Ergebnis, allerdings wären 45.000 alleine aus NRW nötig gewesen.
In Rheinland-Pfalz ist die erste Kammergründung erfolgt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
haben erste Gesetzentwürfe zur Kammergründung vorgelegt.
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