Impressum: Diese Informationen sind Teil eines Forschungsauftrages zur Verbreitung und Aktualisierung von Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (Vorhaben 1.0005). Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesanstalt für Arbeit, Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS) Ansprechpartner: Bundesinstitut für Berufsbildung, Sabine Davids, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Telefon: (0 30) 86 43-23 63, Fax: (0 30) 86 43-26 01, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.bibb.de, Vorhaben: 1.0005 Berufsbegleitende Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen Handbuch: Informationen im Internet: Neue Wege zum Berufsabschluß Ein Handbuch zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter (junger) Erwachsener, Bonn 1999, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut für Berufsbildung, der Bundesanstalt für Arbeit und dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH (INBAS). In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Vorhaben 1.0005, wird von INBAS ein aktuelles Informationsangebot zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung gestaltet. Informationsblätter: Informationen Informationen ausschüsse Informationen Informationen Informationen für Arbeitsämter für Kammern und Prüfungsfür Bildungsträger für Betriebe für Teilnehmer/innen. Handbuch und Informationsblätter können kostenlos bezogen werden bei: INBAS GmbH Dellstraße 13 47051 Duisburg Tel.: (02 03) 28 75 88, Fax: (02 03) 2 17 15 E-Mail: [email protected] Informationen für Bildungsträger Berufsbegleitende Nachqualifizierung in Zusammenarbeit mit Betrieben Weitere Informationen: Dieses Handbuch enthält weiterführende Informationen für alle Praktiker/innen und Interessierte. In sieben Kapiteln werden Zielgruppen, konzeptionelle Gestaltung, Modularisierung, Finanzierungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen, betriebliche Interessen und Projektentwicklung beschrieben sowie ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und den bisherigen Entwicklungsstand gegeben. Neue Wege zum Berufsabschluß für an- und ungelernte (junge) Erwachsene Im Rahmen des INBAS-WWW-Angebotes (http:// www.inbas.com) stehen neben aktuellen News rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung die Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung sowie die Materialien aus der INBAS-Reihe Lernen im Arbeitsprozeß. Diese können im Gegensatz zur Printversion (Einzelpreis DM 15,00) kostenlos heruntergeladen werden. Ferner finden sich auf den Internetseiten Präsentationen und Beispiele aus der Praxis. Für die, die immer aktuell über die neuesten Nachrichten rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung informiert sein wollen, bietet sich eine Einschreibung in die Mailingliste Berufliche Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher an. Abgerundet wird das Angebot durch zwei Datenbanken, die zu Recherchen zur Verfügung stehen: eine Literaturdatenbank BQJE (Berufliche Qualifizierung junger Erwachsener) eine Träger- und Moduldatenbank mit Angaben über die in der berufsbegleitenden Nachqualifizierung tätigen Träger. Diese Datenbanken wurden im Rahmen des Forschungsauftrages für das BIBB-Vorhaben 1.0005 vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH entwickelt und aktualisiert. Der Forschungsauftrag wurde durchgeführt vom: Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Hauptstelle: Michael Kendzia, 60329 Frankfurt, Kaiserstraße 61, Telefon: (069) 2 72 24-0, Fax: (069) 2 72 24 30, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.inbas.com. Büro Nordrhein-Westfalen: Christoph Eckhardt, 47051 Duisburg, Dellstraße 13, Telefon (0203) 2875 88, Fax: (0203) 2 1715, E-Mail: [email protected] An- und ungelernte junge Erwachsene haben schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Der Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird zunehmend zu einer Eintrittsvoraussetzung in den Arbeitsmarkt. Dieser neue Qualifizierungsansatz verbindet auf den Berufsabschluß orientierte Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis. Ein Teil der Qualifikationen für den Berufsabschluß wird im Arbeitsprozeß erworben. Die bereits vorhandenen Arbeitserfahrungen und beruflichen Qualifikationen werden einbezogen. Das Lernen beim Bildungsträger erfolgt praxisnah mit hohem Anwendungsbezug und in enger Zusammenarbeit mit Betrieben bzw. Beschäftigungsträgern. Die Qualifizierung ist in einzelne Module gegliedert, damit bereits vorhandene Qualifikationen zertifiziert und nach einer Unterbrechung der Qualifizierung anerkannt werden können. Ziel der berufsbegleitenden Nachqualifizierung ist das Nachholen eines nach § 25 BBiG/HWO anerkannten Berufsabschlusses. Sie kann die bisherige Berufstätigkeit begleiten oder mit der Integration in ein neues Arbeitsverhältnis verbunden werden. Für Bildungsträger ist dieser neue Ansatz berufsbegleitender Nachqualifizierung aus vier Gründen interessant: Das Qualifizierungsangebot richtet sich an eine neue Zielgruppe, die bisher selten von beruflicher Weiterbildung erfaßt wird. Durch arbeitsplatzbezogene Lernkonzepte können sie künftig noch enger auf betriebliche Anforderungen hin qualifizieren und sich neue Marktchancen erschließen. Durch die Einführung aufeinander abgestimmter Module für das Nachholen von Berufsabschlüssen und für die Weiterbildung können sie effektiver und flexibler auf die Wünsche ihrer Teilnehmer/innen und auf die Anforderungen der Betriebe und der Arbeitsförderung eingehen. Vorhandene Angebote zur Vorbereitung auf die Externenprüfung können ergänzt werden. 2 Neue Wege zum Berufsabschluß ... Junge Erwachsene ohne Berufsabschluß eine neue Zielgruppe für die berufliche Weiterbildung 12 % eines Altersjahrganges bleiben ohne Berufsabschluß. Die berufsbegleitende Nachqualifizierung wendet sich an diejenigen, für die eine berufliche Erstausbildung nicht mehr möglich oder zumutbar ist und die durch eine reguläre berufliche Weiterbildung überfordert wären. Es sind z.B. junge Erwachsene, die eine berufliche Erstausbildung begonnen, aber ohne Abschluß abgebrochen haben, die über Jahre hinweg einen Ausbildungsplatz gesucht, aber nicht gefunden haben, die aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Einflüsse keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die wegen ihrer sozialen, schulischen oder beruflichen Voraussetzungen in ihrer beruflichen Integration bisher gescheitert sind. Viele junge Erwachsene haben durchaus Interesse, einen Berufsabschluß nachzuholen, wenn sie berufliche Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis verbinden können. Vielen fällt es auch leichter, die für den Berufsabschluß nötige Theorie zu erlernen, wenn sie das Lernen mit dem Arbeitsprozeß verbinden und ihre bereits vorhandenen Erfahrungen einbringen können. Informationen für Bildungsträger 7 Von der Kundenorientierung zum Bildungsmarketing Konzepte der berufsbegleitenden Nachqualifizierung stehen im Zusammenhang mit einer Veränderung des Aufgabenverständnisses von Bildungsträgern. Traditionelle, curricular mehr oder weniger festgelegte Bildungsangebote (Lehrgänge etc.), die von Betrieben oder Einzelpersonen nachgefragt und in die betriebliche/individuelle Qualifizierungsplanung einbezogen werden können, werden zunehmend ergänzt durch Konzepte, die auf die jeweiligen Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Personen bzw. Zielgruppen hin konzipiert und entsprechend offen gestaltet werden können. In Module gegliederte Qualifizierungsangebote der berufsbegleitenden Nachqualifizierung erlauben es Bildungsträgern, flexibel und kompetent auf solche Bedürfnisse zu reagieren. Durch ein strategisches Bildungsmarketing, also die Entwicklung von Bildungsangeboten, die auf die jeweiligen Anforderungen der Kunden zuge- schnitten sind, können in der beruflichen Weiterbildung neue Marktchancen erschlossen werden. Viele Betriebe benötigen die Unterstützung externer Fachleute für die Planung und Durchführung betrieblicher Qualifizierungs- und Veränderungsprozesse. Bildungsträgern bieten sich hier neue Chancen, wenn sie über Instrumente und Konzepte verfügen, mit denen sie betriebliche Bedarfe ermitteln und paßgenaue Qualifizierungsangebote entwickeln können. Bildungsträger verfügen über vielfältige Erfahrungen und zielgruppengerechte Konzepte der beruflichen Qualifizierung, hier insbesondere auch von Un- und Angelernten. Sie können Betriebe bei der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Lernkonzepte unterstützen. 6 Neue Wege zum Berufsabschluß ... Finanzierungskonzepte für die berufsbegleitende Nachqualifizierung Kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung junger Erwachsener erfordern andere Finanzierungsstrategien als herkömmliche Weiterbildungsmaßnahmen. Die Qualifizierungszeit ist länger, die Integration in ein Arbeitsverhältnis ist Bestandteil des Konzeptes. Es gibt eine Reihe von zusätzlichen, zielgruppenspezifischen Bestandteilen des Konzeptes. Da die Finanzierungsmöglichkeiten des SGB III für die berufsbegleitende Nachqualifizierung allein nicht ausreichen, müssen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente miteinander verknüpft werden, z.B. Arbeit und Qualifizierung statt Sozialhilfe (nach § 19 BSHG) oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260ff SGB III und/oder berufliche Weiterbildungen nach § 77 SGB III, Zu den nicht oder nur teilweise nach SGB III finanzierbaren Bestandteilen gehören die Qualifizierungszuschüsse zur Aufstockung des Unterhaltsgeldes, Lohnkostenzuschüsse zur betrieblichen Integration, Qualifizierungsangebote begleitend zum Arbeitsprozeß, Kinderbetreuungskosten. Da solche Kombinationen weit über die regulären Möglichkeiten des SGB III hinausgehen, bedürfen sie meist einer genauen Begründung ihres innovativen Charakters und ihrer Modellhaftigkeit für die Region. Möglichkeiten der freien Förderung nach § 10 SGB III können geprüft werden, handelt es sich bei der berufsbegleitenden Nachqualifizierung doch um ein Beispiel für die Optimierung der inhaltlichen Flexibilität von Regelinstrumenten, z.B. um besondere, maßgeschneiderte Module oder vor- und nachgeschaltete Maßnahmeteile mit anderen arbeitsmarktlichen Hilfen oder Maßnahmen zu kombinieren. Informationen für Bildungsträger Die Innovationen des Konzeptes: Lernen am Arbeitsplatz, Modularisierung und zielgruppenorientierte Förderung Verbindung von Lernen und Arbeiten Berufsbegleitende Nachqualifizierung stellt den Arbeitsprozeß in den Mittelpunkt des Lernens für den Berufsabschluß. Junge Erwachsene können sowohl berufstätig sein als auch den Berufsabschluß nachholen. Das Lernen erfolgt am Arbeitsplatz und beim Bildungsträger. Es ist praxisnah und anwendungsorientiert. Betriebliche und außerbetriebliche Lernorte werden inhaltlich und organisatorisch miteinander verbunden. Dadurch entsteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Berufs- und Arbeitserfahrungen der Teilnehmenden sind Anknüpfungspunkt des Qualifizierungsprozesses. Immer mehr Betriebe gehen dazu über, externe Fachleute ins Haus zu holen, die Qualifizierungskonzepte am Arbeitsplatz entwickeln, die den betrieblichen Anforderungen und den Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitskräfte angemessen sind. Das Konzept der berufsbegleitenden Nachqualifizierung bezieht den Arbeitsplatz als Lernort ein. In die Qualifizierung fließen betriebliche Anforderungen und Besonderheiten ein. Dem Qualifizierungsprozeß ist eine Vorbereitungsphase vorgeschaltet, die der beruflichen Orientierung, der Überprüfung der Berufswahlentscheidung und der Wiedergewöhnung an berufliches Lernen dient. Weitere wichtige Bestandteile des Konzeptes sind ein individueller Bildungsplan, eine kontinuierliche Lernberatung und Lernförderung, Lernen in kleinen Gruppen und sozialpädagogische Begleitung. Eine Nachbetreuungsphase nach Abschluß der Maßnahme dient der Unterstützung der weitergehenden Integration in betriebliche Beschäftigung. Das Berufsbild ist in Module gegliedert. Die Gliederung der Module orientiert sich an abgrenzbaren Tätigkeitsbereichen der Berufspraxis sowie am Berufsbild bzw. an den Inhalten der jeweiligen Ausbildungsrahmenpläne. Module beschreiben die Ergebnisse des Lernprozesses, also die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Arbeitstätigkeiten, die die Lernenden nach Abschluß des Moduls selbständig ausführen können. Module bieten Arbeitgebern mehr Transparenz, welche Qualifikationen bereits vorhanden sind und für welche Tätigkeiten die Beschäftigten bereits eingesetzt werden können. Module ermöglichen eine bessere Abstimmung zwischen den Lernorten und eine Verteilung der auf den Berufsabschluß zielenden Qualifizierung auf verschiedene Lernorte, Maßnahmen bzw. Zeiträume. Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und Betrieben Betriebe können einen Teil ihres Personalbedarfes durch die Beschäftigung von Teilnehmer(inne)n der berufsbegleitenden Nachqualifizierung decken. Ihre Vorteile bestehen darin, selbst an der Qualifizierung mitzuwirken, eigene Anforderungen zu integrieren und einen Teil der Qualifizierung auf externe Bildungsträger bzw. Fachleute zu übertragen. Eine solche Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Bildungsträgern wird sich auch auf andere Bereiche auswirken. Die Einführung neuer Techniken oder Organisationsformen der Arbeit ist in den meisten Fällen mit Qualifizierungsanforderungen an die Mitarbeiter/innen verbunden. Für in den Arbeitsprozeß integrierte Qualifizierung bedarf es externer Bildungsfachleute und Berater/innen, die mit dem Betrieb vertraut sind, um entsprechende Fortbildungsbedarfe zu decken. Lernförderung, sozialpädagogische Begleitung Gliederung in Module mit ESF-kofinanzierten Landesprogrammen, die die nicht (ausreichend) nach SGB III finanzierbaren Komponenten ermöglichen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Bildungsträgern steht mehr denn je im Zentrum des Erfolges. Die Anpassung an den strukturellen Wandel erfordert von den Betrieben Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen. Langjährig in Betrieben beschäftigte an- und ungelernte Mitarbeiter/innen werden für neue Aufgaben im Betrieb weitergebildet oder für neue berufliche Tätigkeiten außerhalb des Betriebes qualifiziert, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. 3 Dauer der Qualifizierung Modulzertifikate und Qualifizierungspaß Die Zeit, in der an- und ungelernte junge Erwachsene in Verbindung mit Beschäftigung einen Berufsabschluß nachholen, orientiert sich an der in den Verordnungen für die Berufe vorgesehenen Dauer für die Erstausbildung, beträgt also drei bis vier Jahre. Am Ende der Qualifizierung steht eine reguläre Prüfung nach § 40 BBiG bzw. § 37 HWO. Während der Qualifizierung werden die erworbenen Qualifikationen durch Modulzertifikate bescheinigt und in einem Qualifizierungspaß dokumentiert. Die Zertifikate geben Auskunft darüber, welche Qualifikationen (laut Ausbildungsrahmenplan) bereits vorhanden und am Arbeitsplatz einsetzbar sind. Auch Zusatzqualifikationen werden hier bescheinigt. 4 Neue Wege zum Berufsabschluß ... erforderlichen Qualifikationen erworben werden können, liegt beim Bildungsträger. Die Betriebe beteiligen sich durch das Lernen im Arbeitsprozeß. Dadurch können auch (Klein- und Kleinst-)Betriebe mit einbezogen werden, die selbst nicht ausbilden. Berufsbegleitende Nachqualifizierung erschließt somit zusätzliche betriebliche Kapazitäten für die Qualifizierung zum Berufsabschluß. Die Bildungsträger stimmen das Lernen auf den Arbeitsprozeß ab. Betriebliche Aufträge können im Bildungszentrum vor- und nachbereitet werden. Lernmaterialien unterstützen den betrieblichen Lernprozeß. Absicherung des Einkommens © Modellversuch Differenzierte Wege zum Nachholen von anerkannten Berufsabschlüssen, BBJ SERVIS gGmbH Berlin Kooperation zwischen Betrieb und Bildungsträger Die berufsbegleitende Nachqualifizierung erfordert eine enge Kooperation zwischen Bildungsträgern, Betrieben und/oder Beschäftigungsträgern. Die Verantwortung, daß die für den Berufsabschluß Eine Absicherung des Einkommens angelehnt am tariflichen bzw. ortsüblichen Einkommen An- und Ungelernter während der gesamten Qualifizierungs- und Beschäftigungsdauer ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Nachqualifizierung. Denn Erwachsene in diesem Alter können auf ein geregeltes Einkommen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, nicht verzichten. Um die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitsverhältnis und Weiterbildungsphasen (nach § 77 SGB III) auszugleichen, ist eine Aufstockung des Unterhaltsgeldes nach § 153 SGB III um einen Qualifizierungszuschuß aus ESF-finanzierten Landesmitteln anzustreben. Andernfalls besteht die Gefahr, daß viele junge Erwachsene gezwungen sind, die Qualifizierung abzubrechen oder ganz darauf zu verzichten. Informationen für Bildungsträger 5 Vier Modelle im Vergleich Maßnahmekombinationen und Konzepte zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung werden durch eine Reihe von Wirtschaftsmodellversuchen des Bundesinstitutes für Berufsbildung sowie in anderen Modellprojekten des Bundes oder einzelner Bundesländer erprobt. Bisher haben sich vier verschiedene Maßnahmekombinationen bzw. Förderketten entwickelt. Sie umfassen einen Qualifizierungszeitraum von insgesamt ca. 36 Monaten. Die Modelle A und B sind besonders für diejenigen jungen Erwachsenen interessant, die noch nicht ein Jahr Vorbeschäftigungszeit nachweisen können, um an einer beruflichen Weiterbildung nach § 77 SGB III teilzunehmen. Bei den Modellen C und D findet bereits während der Qualifizierung eine Integration in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis statt. Die Qualifizierung orientiert sich außer an den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes auch an betrieblichen Anforderungen. Damit ist die Hoffnung verbunden, daß die in Zusammenarbeit mit Betrieben qualifizierten jungen Erwachsenen nach der Abschlußprüfung im Betrieb bleiben oder zumindest leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können. 4 Neue Wege zum Berufsabschluß ... erforderlichen Qualifikationen erworben werden können, liegt beim Bildungsträger. Die Betriebe beteiligen sich durch das Lernen im Arbeitsprozeß. Dadurch können auch (Klein- und Kleinst-)Betriebe mit einbezogen werden, die selbst nicht ausbilden. Berufsbegleitende Nachqualifizierung erschließt somit zusätzliche betriebliche Kapazitäten für die Qualifizierung zum Berufsabschluß. Die Bildungsträger stimmen das Lernen auf den Arbeitsprozeß ab. Betriebliche Aufträge können im Bildungszentrum vor- und nachbereitet werden. Lernmaterialien unterstützen den betrieblichen Lernprozeß. Absicherung des Einkommens © Modellversuch Differenzierte Wege zum Nachholen von anerkannten Berufsabschlüssen, BBJ SERVIS gGmbH Berlin Kooperation zwischen Betrieb und Bildungsträger Die berufsbegleitende Nachqualifizierung erfordert eine enge Kooperation zwischen Bildungsträgern, Betrieben und/oder Beschäftigungsträgern. Die Verantwortung, daß die für den Berufsabschluß Eine Absicherung des Einkommens angelehnt am tariflichen bzw. ortsüblichen Einkommen An- und Ungelernter während der gesamten Qualifizierungs- und Beschäftigungsdauer ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Nachqualifizierung. Denn Erwachsene in diesem Alter können auf ein geregeltes Einkommen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, nicht verzichten. Um die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitsverhältnis und Weiterbildungsphasen (nach § 77 SGB III) auszugleichen, ist eine Aufstockung des Unterhaltsgeldes nach § 153 SGB III um einen Qualifizierungszuschuß aus ESF-finanzierten Landesmitteln anzustreben. Andernfalls besteht die Gefahr, daß viele junge Erwachsene gezwungen sind, die Qualifizierung abzubrechen oder ganz darauf zu verzichten. Informationen für Bildungsträger 5 Vier Modelle im Vergleich Maßnahmekombinationen und Konzepte zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung werden durch eine Reihe von Wirtschaftsmodellversuchen des Bundesinstitutes für Berufsbildung sowie in anderen Modellprojekten des Bundes oder einzelner Bundesländer erprobt. Bisher haben sich vier verschiedene Maßnahmekombinationen bzw. Förderketten entwickelt. Sie umfassen einen Qualifizierungszeitraum von insgesamt ca. 36 Monaten. Die Modelle A und B sind besonders für diejenigen jungen Erwachsenen interessant, die noch nicht ein Jahr Vorbeschäftigungszeit nachweisen können, um an einer beruflichen Weiterbildung nach § 77 SGB III teilzunehmen. Bei den Modellen C und D findet bereits während der Qualifizierung eine Integration in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis statt. Die Qualifizierung orientiert sich außer an den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes auch an betrieblichen Anforderungen. Damit ist die Hoffnung verbunden, daß die in Zusammenarbeit mit Betrieben qualifizierten jungen Erwachsenen nach der Abschlußprüfung im Betrieb bleiben oder zumindest leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können. 6 Neue Wege zum Berufsabschluß ... Finanzierungskonzepte für die berufsbegleitende Nachqualifizierung Kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung junger Erwachsener erfordern andere Finanzierungsstrategien als herkömmliche Weiterbildungsmaßnahmen. Die Qualifizierungszeit ist länger, die Integration in ein Arbeitsverhältnis ist Bestandteil des Konzeptes. Es gibt eine Reihe von zusätzlichen, zielgruppenspezifischen Bestandteilen des Konzeptes. Da die Finanzierungsmöglichkeiten des SGB III für die berufsbegleitende Nachqualifizierung allein nicht ausreichen, müssen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente miteinander verknüpft werden, z.B. Arbeit und Qualifizierung statt Sozialhilfe (nach § 19 BSHG) oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 260ff SGB III und/oder berufliche Weiterbildungen nach § 77 SGB III, Zu den nicht oder nur teilweise nach SGB III finanzierbaren Bestandteilen gehören die Qualifizierungszuschüsse zur Aufstockung des Unterhaltsgeldes, Lohnkostenzuschüsse zur betrieblichen Integration, Qualifizierungsangebote begleitend zum Arbeitsprozeß, Kinderbetreuungskosten. Da solche Kombinationen weit über die regulären Möglichkeiten des SGB III hinausgehen, bedürfen sie meist einer genauen Begründung ihres innovativen Charakters und ihrer Modellhaftigkeit für die Region. Möglichkeiten der freien Förderung nach § 10 SGB III können geprüft werden, handelt es sich bei der berufsbegleitenden Nachqualifizierung doch um ein Beispiel für die Optimierung der inhaltlichen Flexibilität von Regelinstrumenten, z.B. um besondere, maßgeschneiderte Module oder vor- und nachgeschaltete Maßnahmeteile mit anderen arbeitsmarktlichen Hilfen oder Maßnahmen zu kombinieren. Informationen für Bildungsträger Die Innovationen des Konzeptes: Lernen am Arbeitsplatz, Modularisierung und zielgruppenorientierte Förderung Verbindung von Lernen und Arbeiten Berufsbegleitende Nachqualifizierung stellt den Arbeitsprozeß in den Mittelpunkt des Lernens für den Berufsabschluß. Junge Erwachsene können sowohl berufstätig sein als auch den Berufsabschluß nachholen. Das Lernen erfolgt am Arbeitsplatz und beim Bildungsträger. Es ist praxisnah und anwendungsorientiert. Betriebliche und außerbetriebliche Lernorte werden inhaltlich und organisatorisch miteinander verbunden. Dadurch entsteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Berufs- und Arbeitserfahrungen der Teilnehmenden sind Anknüpfungspunkt des Qualifizierungsprozesses. Immer mehr Betriebe gehen dazu über, externe Fachleute ins Haus zu holen, die Qualifizierungskonzepte am Arbeitsplatz entwickeln, die den betrieblichen Anforderungen und den Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitskräfte angemessen sind. Das Konzept der berufsbegleitenden Nachqualifizierung bezieht den Arbeitsplatz als Lernort ein. In die Qualifizierung fließen betriebliche Anforderungen und Besonderheiten ein. Dem Qualifizierungsprozeß ist eine Vorbereitungsphase vorgeschaltet, die der beruflichen Orientierung, der Überprüfung der Berufswahlentscheidung und der Wiedergewöhnung an berufliches Lernen dient. Weitere wichtige Bestandteile des Konzeptes sind ein individueller Bildungsplan, eine kontinuierliche Lernberatung und Lernförderung, Lernen in kleinen Gruppen und sozialpädagogische Begleitung. Eine Nachbetreuungsphase nach Abschluß der Maßnahme dient der Unterstützung der weitergehenden Integration in betriebliche Beschäftigung. Das Berufsbild ist in Module gegliedert. Die Gliederung der Module orientiert sich an abgrenzbaren Tätigkeitsbereichen der Berufspraxis sowie am Berufsbild bzw. an den Inhalten der jeweiligen Ausbildungsrahmenpläne. Module beschreiben die Ergebnisse des Lernprozesses, also die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Arbeitstätigkeiten, die die Lernenden nach Abschluß des Moduls selbständig ausführen können. Module bieten Arbeitgebern mehr Transparenz, welche Qualifikationen bereits vorhanden sind und für welche Tätigkeiten die Beschäftigten bereits eingesetzt werden können. Module ermöglichen eine bessere Abstimmung zwischen den Lernorten und eine Verteilung der auf den Berufsabschluß zielenden Qualifizierung auf verschiedene Lernorte, Maßnahmen bzw. Zeiträume. Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und Betrieben Betriebe können einen Teil ihres Personalbedarfes durch die Beschäftigung von Teilnehmer(inne)n der berufsbegleitenden Nachqualifizierung decken. Ihre Vorteile bestehen darin, selbst an der Qualifizierung mitzuwirken, eigene Anforderungen zu integrieren und einen Teil der Qualifizierung auf externe Bildungsträger bzw. Fachleute zu übertragen. Eine solche Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Bildungsträgern wird sich auch auf andere Bereiche auswirken. Die Einführung neuer Techniken oder Organisationsformen der Arbeit ist in den meisten Fällen mit Qualifizierungsanforderungen an die Mitarbeiter/innen verbunden. Für in den Arbeitsprozeß integrierte Qualifizierung bedarf es externer Bildungsfachleute und Berater/innen, die mit dem Betrieb vertraut sind, um entsprechende Fortbildungsbedarfe zu decken. Lernförderung, sozialpädagogische Begleitung Gliederung in Module mit ESF-kofinanzierten Landesprogrammen, die die nicht (ausreichend) nach SGB III finanzierbaren Komponenten ermöglichen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Bildungsträgern steht mehr denn je im Zentrum des Erfolges. Die Anpassung an den strukturellen Wandel erfordert von den Betrieben Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen. Langjährig in Betrieben beschäftigte an- und ungelernte Mitarbeiter/innen werden für neue Aufgaben im Betrieb weitergebildet oder für neue berufliche Tätigkeiten außerhalb des Betriebes qualifiziert, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. 3 Dauer der Qualifizierung Modulzertifikate und Qualifizierungspaß Die Zeit, in der an- und ungelernte junge Erwachsene in Verbindung mit Beschäftigung einen Berufsabschluß nachholen, orientiert sich an der in den Verordnungen für die Berufe vorgesehenen Dauer für die Erstausbildung, beträgt also drei bis vier Jahre. Am Ende der Qualifizierung steht eine reguläre Prüfung nach § 40 BBiG bzw. § 37 HWO. Während der Qualifizierung werden die erworbenen Qualifikationen durch Modulzertifikate bescheinigt und in einem Qualifizierungspaß dokumentiert. Die Zertifikate geben Auskunft darüber, welche Qualifikationen (laut Ausbildungsrahmenplan) bereits vorhanden und am Arbeitsplatz einsetzbar sind. Auch Zusatzqualifikationen werden hier bescheinigt. 2 Neue Wege zum Berufsabschluß ... Junge Erwachsene ohne Berufsabschluß eine neue Zielgruppe für die berufliche Weiterbildung 12 % eines Altersjahrganges bleiben ohne Berufsabschluß. Die berufsbegleitende Nachqualifizierung wendet sich an diejenigen, für die eine berufliche Erstausbildung nicht mehr möglich oder zumutbar ist und die durch eine reguläre berufliche Weiterbildung überfordert wären. Es sind z.B. junge Erwachsene, die eine berufliche Erstausbildung begonnen, aber ohne Abschluß abgebrochen haben, die über Jahre hinweg einen Ausbildungsplatz gesucht, aber nicht gefunden haben, die aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Einflüsse keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die wegen ihrer sozialen, schulischen oder beruflichen Voraussetzungen in ihrer beruflichen Integration bisher gescheitert sind. Viele junge Erwachsene haben durchaus Interesse, einen Berufsabschluß nachzuholen, wenn sie berufliche Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis verbinden können. Vielen fällt es auch leichter, die für den Berufsabschluß nötige Theorie zu erlernen, wenn sie das Lernen mit dem Arbeitsprozeß verbinden und ihre bereits vorhandenen Erfahrungen einbringen können. Informationen für Bildungsträger 7 Von der Kundenorientierung zum Bildungsmarketing Konzepte der berufsbegleitenden Nachqualifizierung stehen im Zusammenhang mit einer Veränderung des Aufgabenverständnisses von Bildungsträgern. Traditionelle, curricular mehr oder weniger festgelegte Bildungsangebote (Lehrgänge etc.), die von Betrieben oder Einzelpersonen nachgefragt und in die betriebliche/individuelle Qualifizierungsplanung einbezogen werden können, werden zunehmend ergänzt durch Konzepte, die auf die jeweiligen Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Personen bzw. Zielgruppen hin konzipiert und entsprechend offen gestaltet werden können. In Module gegliederte Qualifizierungsangebote der berufsbegleitenden Nachqualifizierung erlauben es Bildungsträgern, flexibel und kompetent auf solche Bedürfnisse zu reagieren. Durch ein strategisches Bildungsmarketing, also die Entwicklung von Bildungsangeboten, die auf die jeweiligen Anforderungen der Kunden zuge- schnitten sind, können in der beruflichen Weiterbildung neue Marktchancen erschlossen werden. Viele Betriebe benötigen die Unterstützung externer Fachleute für die Planung und Durchführung betrieblicher Qualifizierungs- und Veränderungsprozesse. Bildungsträgern bieten sich hier neue Chancen, wenn sie über Instrumente und Konzepte verfügen, mit denen sie betriebliche Bedarfe ermitteln und paßgenaue Qualifizierungsangebote entwickeln können. Bildungsträger verfügen über vielfältige Erfahrungen und zielgruppengerechte Konzepte der beruflichen Qualifizierung, hier insbesondere auch von Un- und Angelernten. Sie können Betriebe bei der Entwicklung arbeitsplatzbezogener Lernkonzepte unterstützen. Impressum: Diese Informationen sind Teil eines Forschungsauftrages zur Verbreitung und Aktualisierung von Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (Vorhaben 1.0005). Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesanstalt für Arbeit, Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS) Ansprechpartner: Bundesinstitut für Berufsbildung, Sabine Davids, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Telefon: (0 30) 86 43-23 63, Fax: (0 30) 86 43-26 01, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.bibb.de, Vorhaben: 1.0005 Berufsbegleitende Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen Handbuch: Informationen im Internet: Neue Wege zum Berufsabschluß Ein Handbuch zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter (junger) Erwachsener, Bonn 1999, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut für Berufsbildung, der Bundesanstalt für Arbeit und dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH (INBAS). In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Vorhaben 1.0005, wird von INBAS ein aktuelles Informationsangebot zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung gestaltet. Informationsblätter: Informationen Informationen ausschüsse Informationen Informationen Informationen für Arbeitsämter für Kammern und Prüfungsfür Bildungsträger für Betriebe für Teilnehmer/innen. Handbuch und Informationsblätter können kostenlos bezogen werden bei: INBAS GmbH Dellstraße 13 47051 Duisburg Tel.: (02 03) 28 75 88, Fax: (02 03) 2 17 15 E-Mail: [email protected] Informationen für Bildungsträger Berufsbegleitende Nachqualifizierung in Zusammenarbeit mit Betrieben Weitere Informationen: Dieses Handbuch enthält weiterführende Informationen für alle Praktiker/innen und Interessierte. In sieben Kapiteln werden Zielgruppen, konzeptionelle Gestaltung, Modularisierung, Finanzierungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen, betriebliche Interessen und Projektentwicklung beschrieben sowie ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und den bisherigen Entwicklungsstand gegeben. Neue Wege zum Berufsabschluß für an- und ungelernte (junge) Erwachsene Im Rahmen des INBAS-WWW-Angebotes (http:// www.inbas.com) stehen neben aktuellen News rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung die Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung sowie die Materialien aus der INBAS-Reihe Lernen im Arbeitsprozeß. Diese können im Gegensatz zur Printversion (Einzelpreis DM 15,00) kostenlos heruntergeladen werden. Ferner finden sich auf den Internetseiten Präsentationen und Beispiele aus der Praxis. Für die, die immer aktuell über die neuesten Nachrichten rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung informiert sein wollen, bietet sich eine Einschreibung in die Mailingliste Berufliche Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher an. Abgerundet wird das Angebot durch zwei Datenbanken, die zu Recherchen zur Verfügung stehen: eine Literaturdatenbank BQJE (Berufliche Qualifizierung junger Erwachsener) eine Träger- und Moduldatenbank mit Angaben über die in der berufsbegleitenden Nachqualifizierung tätigen Träger. Diese Datenbanken wurden im Rahmen des Forschungsauftrages für das BIBB-Vorhaben 1.0005 vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH entwickelt und aktualisiert. Der Forschungsauftrag wurde durchgeführt vom: Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Hauptstelle: Michael Kendzia, 60329 Frankfurt, Kaiserstraße 61, Telefon: (069) 2 72 24-0, Fax: (069) 2 72 24 30, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.inbas.com. Büro Nordrhein-Westfalen: Christoph Eckhardt, 47051 Duisburg, Dellstraße 13, Telefon (0203) 2875 88, Fax: (0203) 2 1715, E-Mail: [email protected] An- und ungelernte junge Erwachsene haben schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Der Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird zunehmend zu einer Eintrittsvoraussetzung in den Arbeitsmarkt. Dieser neue Qualifizierungsansatz verbindet auf den Berufsabschluß orientierte Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis. Ein Teil der Qualifikationen für den Berufsabschluß wird im Arbeitsprozeß erworben. Die bereits vorhandenen Arbeitserfahrungen und beruflichen Qualifikationen werden einbezogen. Das Lernen beim Bildungsträger erfolgt praxisnah mit hohem Anwendungsbezug und in enger Zusammenarbeit mit Betrieben bzw. Beschäftigungsträgern. Die Qualifizierung ist in einzelne Module gegliedert, damit bereits vorhandene Qualifikationen zertifiziert und nach einer Unterbrechung der Qualifizierung anerkannt werden können. Ziel der berufsbegleitenden Nachqualifizierung ist das Nachholen eines nach § 25 BBiG/HWO anerkannten Berufsabschlusses. Sie kann die bisherige Berufstätigkeit begleiten oder mit der Integration in ein neues Arbeitsverhältnis verbunden werden. Für Bildungsträger ist dieser neue Ansatz berufsbegleitender Nachqualifizierung aus vier Gründen interessant: Das Qualifizierungsangebot richtet sich an eine neue Zielgruppe, die bisher selten von beruflicher Weiterbildung erfaßt wird. Durch arbeitsplatzbezogene Lernkonzepte können sie künftig noch enger auf betriebliche Anforderungen hin qualifizieren und sich neue Marktchancen erschließen. Durch die Einführung aufeinander abgestimmter Module für das Nachholen von Berufsabschlüssen und für die Weiterbildung können sie effektiver und flexibler auf die Wünsche ihrer Teilnehmer/innen und auf die Anforderungen der Betriebe und der Arbeitsförderung eingehen. Vorhandene Angebote zur Vorbereitung auf die Externenprüfung können ergänzt werden.
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