Informationen für Bildungsträger

Impressum:
Diese Informationen sind Teil eines Forschungsauftrages zur Verbreitung und Aktualisierung von Informationen zur
berufsbegleitenden Nachqualifizierung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (Vorhaben 1.0005).
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesanstalt für Arbeit, Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS)
Ansprechpartner: Bundesinstitut für Berufsbildung, Sabine Davids, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Telefon: (0 30)
86 43-23 63, Fax: (0 30) 86 43-26 01, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.bibb.de, Vorhaben: 1.0005 „Berufsbegleitende Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen“
Handbuch:
Informationen im Internet:
Neue Wege zum Berufsabschluß – Ein Handbuch zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter (junger) Erwachsener,
Bonn 1999, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut
für Berufsbildung, der Bundesanstalt für Arbeit und
dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH (INBAS).
In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Vorhaben 1.0005, wird von
INBAS ein aktuelles Informationsangebot zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung gestaltet.
Informationsblätter:
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•
•
Informationen
Informationen
ausschüsse
Informationen
Informationen
Informationen
für Arbeitsämter
für Kammern und Prüfungsfür Bildungsträger
für Betriebe
für Teilnehmer/innen.
Handbuch und Informationsblätter können
kostenlos bezogen werden bei:
INBAS GmbH
Dellstraße 13
47051 Duisburg
Tel.: (02 03) 28 75 88, Fax: (02 03) 2 17 15
E-Mail: [email protected]
Informationen für Bildungsträger
Berufsbegleitende Nachqualifizierung
in Zusammenarbeit mit Betrieben
Weitere Informationen:
Dieses Handbuch enthält weiterführende Informationen für alle Praktiker/innen und Interessierte. In
sieben Kapiteln werden Zielgruppen, konzeptionelle Gestaltung, Modularisierung, Finanzierungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen, betriebliche
Interessen und Projektentwicklung beschrieben
sowie ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und den bisherigen Entwicklungsstand gegeben.
Neue Wege zum Berufsabschluß
für an- und ungelernte
(junge) Erwachsene
Im Rahmen des INBAS-WWW-Angebotes (http://
www.inbas.com) stehen neben aktuellen News
rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung
die „Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung“ sowie die Materialien aus der INBAS-Reihe „Lernen im Arbeitsprozeߓ. Diese können im Gegensatz zur Printversion (Einzelpreis
DM 15,00) kostenlos heruntergeladen werden.
Ferner finden sich auf den Internetseiten Präsentationen und Beispiele aus der Praxis.
Für die, die immer aktuell über die neuesten Nachrichten rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung informiert sein wollen, bietet sich eine
Einschreibung in die Mailingliste „Berufliche Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher“ an.
Abgerundet wird das Angebot durch zwei Datenbanken, die zu Recherchen zur Verfügung stehen:
•
eine Literaturdatenbank BQJE (Berufliche
Qualifizierung junger Erwachsener)
•
eine Träger- und Moduldatenbank
mit Angaben über die in der berufsbegleitenden
Nachqualifizierung tätigen Träger.
Diese Datenbanken wurden im Rahmen des Forschungsauftrages für das BIBB-Vorhaben 1.0005
vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH entwickelt und aktualisiert.
Der Forschungsauftrag wurde durchgeführt vom: Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH
(INBAS). Hauptstelle: Michael Kendzia, 60329 Frankfurt, Kaiserstraße 61, Telefon: (069) 2 72 24-0, Fax: (069) 2 72 24 30,
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.inbas.com. Büro Nordrhein-Westfalen: Christoph Eckhardt,
47051 Duisburg, Dellstraße 13, Telefon (0203) 2875 88, Fax: (0203) 2 1715, E-Mail: [email protected]
An- und ungelernte junge Erwachsene haben
schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Der
Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf
wird zunehmend zu einer Eintrittsvoraussetzung
in den Arbeitsmarkt.
Dieser neue Qualifizierungsansatz verbindet auf
den Berufsabschluß orientierte Qualifizierung mit
einem Arbeitsverhältnis. Ein Teil der Qualifikationen für den Berufsabschluß wird im Arbeitsprozeß erworben. Die bereits vorhandenen Arbeitserfahrungen und beruflichen Qualifikationen werden
einbezogen. Das Lernen beim Bildungsträger erfolgt praxisnah mit hohem Anwendungsbezug und
in enger Zusammenarbeit mit Betrieben bzw. Beschäftigungsträgern.
Die Qualifizierung ist in einzelne Module gegliedert, damit bereits vorhandene Qualifikationen
zertifiziert und nach einer Unterbrechung der
Qualifizierung anerkannt werden können.
Ziel der berufsbegleitenden Nachqualifizierung ist
das Nachholen eines nach § 25 BBiG/HWO anerkannten Berufsabschlusses. Sie kann die bisherige
Berufstätigkeit begleiten oder mit der Integration
in ein neues Arbeitsverhältnis verbunden werden.
Für Bildungsträger ist dieser neue Ansatz berufsbegleitender Nachqualifizierung aus vier
Gründen interessant:
•
•
•
•
Das Qualifizierungsangebot richtet sich an
eine neue Zielgruppe, die bisher selten von
beruflicher Weiterbildung erfaßt wird.
Durch arbeitsplatzbezogene Lernkonzepte können sie künftig noch enger auf betriebliche Anforderungen hin qualifizieren
und sich neue Marktchancen erschließen.
Durch die Einführung aufeinander abgestimmter Module für das Nachholen von
Berufsabschlüssen und für die Weiterbildung können sie effektiver und flexibler auf
die Wünsche ihrer Teilnehmer/innen und auf
die Anforderungen der Betriebe und der Arbeitsförderung eingehen.
Vorhandene Angebote zur Vorbereitung auf
die Externenprüfung können ergänzt werden.
2
Neue Wege zum Berufsabschluß ...
Junge Erwachsene ohne Berufsabschluß
– eine neue Zielgruppe für die berufliche Weiterbildung
12 % eines Altersjahrganges bleiben ohne Berufsabschluß. Die berufsbegleitende Nachqualifizierung wendet sich an diejenigen, für die eine berufliche Erstausbildung nicht mehr möglich oder
zumutbar ist und die durch eine reguläre berufliche Weiterbildung überfordert wären. Es sind z.B.
junge Erwachsene,
•
•
•
die eine berufliche Erstausbildung begonnen, aber ohne Abschluß abgebrochen haben,
die über Jahre hinweg einen Ausbildungsplatz gesucht, aber nicht gefunden haben,
die aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Einflüsse keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
•
die wegen ihrer sozialen, schulischen oder
beruflichen Voraussetzungen in ihrer beruflichen Integration bisher gescheitert sind.
Viele junge Erwachsene haben durchaus Interesse, einen Berufsabschluß nachzuholen, wenn sie
berufliche Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis verbinden können. Vielen fällt es auch leichter, die für den Berufsabschluß nötige Theorie zu
erlernen, wenn sie das Lernen mit dem Arbeitsprozeß verbinden und ihre bereits vorhandenen
Erfahrungen einbringen können.
Informationen für Bildungsträger
7
Von der Kundenorientierung zum Bildungsmarketing
Konzepte der berufsbegleitenden Nachqualifizierung stehen im Zusammenhang mit einer Veränderung des Aufgabenverständnisses von Bildungsträgern. Traditionelle, curricular mehr oder weniger festgelegte Bildungsangebote (Lehrgänge etc.),
die von Betrieben oder Einzelpersonen nachgefragt
und in die betriebliche/individuelle Qualifizierungsplanung einbezogen werden können, werden
zunehmend ergänzt durch Konzepte, die auf die
jeweiligen Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Personen bzw. Zielgruppen hin konzipiert
und entsprechend offen gestaltet werden können.
In Module gegliederte Qualifizierungsangebote der
berufsbegleitenden Nachqualifizierung erlauben es
Bildungsträgern, flexibel und kompetent auf solche Bedürfnisse zu reagieren.
Durch ein strategisches Bildungsmarketing, also
die Entwicklung von Bildungsangeboten, die auf
die jeweiligen Anforderungen der Kunden zuge-
schnitten sind, können in der beruflichen Weiterbildung neue Marktchancen erschlossen werden.
Viele Betriebe benötigen die Unterstützung externer Fachleute für die Planung und Durchführung
betrieblicher Qualifizierungs- und Veränderungsprozesse. Bildungsträgern bieten sich hier neue
Chancen, wenn sie über Instrumente und Konzepte verfügen, mit denen sie betriebliche Bedarfe
ermitteln und paßgenaue Qualifizierungsangebote
entwickeln können.
Bildungsträger verfügen über vielfältige Erfahrungen und zielgruppengerechte Konzepte der beruflichen Qualifizierung, hier insbesondere auch von
Un- und Angelernten. Sie können Betriebe bei der
Entwicklung arbeitsplatzbezogener Lernkonzepte
unterstützen.
6
Neue Wege zum Berufsabschluß ...
Finanzierungskonzepte für die berufsbegleitende Nachqualifizierung
Kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung junger Erwachsener erfordern andere Finanzierungsstrategien als herkömmliche Weiterbildungsmaßnahmen. Die Qualifizierungszeit ist länger, die Integration in ein Arbeitsverhältnis ist Bestandteil des Konzeptes. Es gibt eine Reihe von
zusätzlichen, zielgruppenspezifischen Bestandteilen des Konzeptes.
Da die Finanzierungsmöglichkeiten des SGB III für
die berufsbegleitende Nachqualifizierung allein
nicht ausreichen, müssen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente miteinander verknüpft werden, z.B.
•
•
•
Arbeit und Qualifizierung statt Sozialhilfe
(nach § 19 BSHG) oder
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§
260ff SGB III und/oder
berufliche Weiterbildungen nach § 77 SGB III,
Zu den nicht oder nur teilweise nach SGB III
finanzierbaren Bestandteilen gehören die Qualifizierungszuschüsse zur Aufstockung des Unterhaltsgeldes, Lohnkostenzuschüsse zur betrieblichen Integration, Qualifizierungsangebote begleitend zum Arbeitsprozeß, Kinderbetreuungskosten.
Da solche Kombinationen weit über die regulären
Möglichkeiten des SGB III hinausgehen, bedürfen
sie meist einer genauen Begründung ihres innovativen Charakters und ihrer Modellhaftigkeit für die
Region. Möglichkeiten der freien Förderung nach
§ 10 SGB III können geprüft werden, handelt es
sich bei der berufsbegleitenden Nachqualifizierung
doch um ein Beispiel für die Optimierung der inhaltlichen Flexibilität von Regelinstrumenten, z.B.
um besondere, maßgeschneiderte Module oder
vor- und nachgeschaltete Maßnahmeteile mit anderen arbeitsmarktlichen Hilfen oder Maßnahmen
zu kombinieren.
Informationen für Bildungsträger
Die Innovationen des Konzeptes: Lernen am Arbeitsplatz,
Modularisierung und zielgruppenorientierte Förderung
Verbindung von Lernen und Arbeiten
Berufsbegleitende Nachqualifizierung stellt den
Arbeitsprozeß in den Mittelpunkt des Lernens für
den Berufsabschluß. Junge Erwachsene können
sowohl berufstätig sein als auch den Berufsabschluß nachholen.
Das Lernen erfolgt am Arbeitsplatz und beim
Bildungsträger. Es ist praxisnah und anwendungsorientiert. Betriebliche und außerbetriebliche Lernorte werden inhaltlich und organisatorisch miteinander verbunden. Dadurch entsteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Berufs- und
Arbeitserfahrungen der Teilnehmenden sind Anknüpfungspunkt des Qualifizierungsprozesses.
Immer mehr Betriebe gehen dazu über, externe
Fachleute ins Haus zu holen, die Qualifizierungskonzepte am Arbeitsplatz entwickeln, die den betrieblichen Anforderungen und den Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitskräfte angemessen sind.
Das Konzept der berufsbegleitenden Nachqualifizierung bezieht den Arbeitsplatz als Lernort ein.
In die Qualifizierung fließen betriebliche Anforderungen und Besonderheiten ein.
Dem Qualifizierungsprozeß ist eine Vorbereitungsphase vorgeschaltet, die der beruflichen Orientierung, der Überprüfung der Berufswahlentscheidung und der Wiedergewöhnung an berufliches
Lernen dient.
Weitere wichtige Bestandteile des Konzeptes sind
ein individueller Bildungsplan, eine kontinuierliche
Lernberatung und Lernförderung, Lernen in kleinen
Gruppen und sozialpädagogische Begleitung.
Eine Nachbetreuungsphase nach Abschluß der
Maßnahme dient der Unterstützung der weitergehenden Integration in betriebliche Beschäftigung.
Das Berufsbild ist in Module gegliedert. Die Gliederung der Module orientiert sich an abgrenzbaren Tätigkeitsbereichen der Berufspraxis sowie am
Berufsbild bzw. an den Inhalten der jeweiligen
Ausbildungsrahmenpläne.
Module beschreiben die Ergebnisse des Lernprozesses, also die Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse sowie die Arbeitstätigkeiten, die die
Lernenden nach Abschluß des Moduls selbständig
ausführen können.
Module bieten Arbeitgebern mehr Transparenz,
welche Qualifikationen bereits vorhanden sind
und für welche Tätigkeiten die Beschäftigten bereits eingesetzt werden können. Module ermöglichen eine bessere Abstimmung zwischen den
Lernorten und eine Verteilung der auf den Berufsabschluß zielenden Qualifizierung auf verschiedene Lernorte, Maßnahmen bzw. Zeiträume.
Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und Betrieben
Betriebe können einen Teil ihres Personalbedarfes
durch die Beschäftigung von Teilnehmer(inne)n
der berufsbegleitenden Nachqualifizierung decken.
Ihre Vorteile bestehen darin, selbst an der Qualifizierung mitzuwirken, eigene Anforderungen zu integrieren und einen Teil der Qualifizierung auf externe Bildungsträger bzw. Fachleute zu übertragen.
Eine solche Zusammenarbeit zwischen Betrieben
und Bildungsträgern wird sich auch auf andere
Bereiche auswirken. Die Einführung neuer Techniken oder Organisationsformen der Arbeit ist in
den meisten Fällen mit Qualifizierungsanforderungen an die Mitarbeiter/innen verbunden. Für in
den Arbeitsprozeß integrierte Qualifizierung bedarf es externer Bildungsfachleute und Berater/innen, die mit dem Betrieb vertraut sind, um entsprechende Fortbildungsbedarfe zu decken.
Lernförderung,
sozialpädagogische Begleitung
Gliederung in Module
mit ESF-kofinanzierten Landesprogrammen, die die
nicht (ausreichend) nach SGB III finanzierbaren
Komponenten ermöglichen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und
Bildungsträgern steht mehr denn je im Zentrum
des Erfolges. Die Anpassung an den strukturellen
Wandel erfordert von den Betrieben Investitionen
in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen. Langjährig in Betrieben beschäftigte an- und ungelernte Mitarbeiter/innen werden für neue Aufgaben im
Betrieb weitergebildet oder für neue berufliche
Tätigkeiten außerhalb des Betriebes qualifiziert,
um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
3
Dauer der Qualifizierung
Modulzertifikate und Qualifizierungspaß
Die Zeit, in der an- und ungelernte junge Erwachsene in Verbindung mit Beschäftigung einen Berufsabschluß nachholen, orientiert sich an der in
den Verordnungen für die Berufe vorgesehenen
Dauer für die Erstausbildung, beträgt also drei bis
vier Jahre.
Am Ende der Qualifizierung steht eine reguläre
Prüfung nach § 40 BBiG bzw. § 37 HWO. Während der Qualifizierung werden die erworbenen
Qualifikationen durch Modulzertifikate bescheinigt
und in einem Qualifizierungspaß dokumentiert.
Die Zertifikate geben Auskunft darüber, welche
Qualifikationen (laut Ausbildungsrahmenplan) bereits vorhanden und am Arbeitsplatz einsetzbar
sind. Auch Zusatzqualifikationen werden hier bescheinigt.
4
Neue Wege zum Berufsabschluß ...
erforderlichen Qualifikationen erworben werden
können, liegt beim Bildungsträger. Die Betriebe
beteiligen sich durch das Lernen im Arbeitsprozeß.
Dadurch können auch (Klein- und Kleinst-)Betriebe mit einbezogen werden, die selbst nicht ausbilden. Berufsbegleitende Nachqualifizierung erschließt somit zusätzliche betriebliche Kapazitäten
für die Qualifizierung zum Berufsabschluß.
Die Bildungsträger stimmen das Lernen auf den
Arbeitsprozeß ab. Betriebliche Aufträge können im
Bildungszentrum vor- und nachbereitet werden.
Lernmaterialien unterstützen den betrieblichen
Lernprozeß.
Absicherung des Einkommens
© Modellversuch „Differenzierte Wege zum Nachholen von anerkannten
Berufsabschlüssen“, BBJ SERVIS gGmbH Berlin
Kooperation zwischen
Betrieb und Bildungsträger
Die berufsbegleitende Nachqualifizierung erfordert
eine enge Kooperation zwischen Bildungsträgern,
Betrieben und/oder Beschäftigungsträgern. Die
Verantwortung, daß die für den Berufsabschluß
Eine Absicherung des Einkommens – angelehnt am
tariflichen bzw. ortsüblichen Einkommen An- und
Ungelernter – während der gesamten Qualifizierungs- und Beschäftigungsdauer ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Nachqualifizierung. Denn Erwachsene in diesem Alter können auf ein geregeltes Einkommen, mit dem sie
ihren Lebensunterhalt bestreiten können, nicht
verzichten.
Um die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitsverhältnis und Weiterbildungsphasen (nach
§ 77 SGB III) auszugleichen, ist eine Aufstockung
des Unterhaltsgeldes nach § 153 SGB III um einen Qualifizierungszuschuß aus ESF-finanzierten
Landesmitteln anzustreben. Andernfalls besteht
die Gefahr, daß viele junge Erwachsene gezwungen sind, die Qualifizierung abzubrechen oder
ganz darauf zu verzichten.
Informationen für Bildungsträger
5
Vier Modelle im Vergleich
Maßnahmekombinationen und Konzepte zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung werden durch
eine Reihe von Wirtschaftsmodellversuchen des
Bundesinstitutes für Berufsbildung sowie in anderen Modellprojekten des Bundes oder einzelner
Bundesländer erprobt. Bisher haben sich vier verschiedene Maßnahmekombinationen bzw. Förderketten entwickelt. Sie umfassen einen Qualifizierungszeitraum von insgesamt ca. 36 Monaten.
Die Modelle A und B sind besonders für diejenigen jungen Erwachsenen interessant, die noch
nicht ein Jahr Vorbeschäftigungszeit nachweisen
können, um an einer beruflichen Weiterbildung
nach § 77 SGB III teilzunehmen.
Bei den Modellen C und D findet bereits während
der Qualifizierung eine Integration in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis statt. Die Qualifizierung orientiert sich – außer an den Inhalten des
Ausbildungsrahmenplanes – auch an betrieblichen
Anforderungen. Damit ist die Hoffnung verbunden, daß die in Zusammenarbeit mit Betrieben
qualifizierten jungen Erwachsenen nach der Abschlußprüfung im Betrieb bleiben oder zumindest
leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können.
4
Neue Wege zum Berufsabschluß ...
erforderlichen Qualifikationen erworben werden
können, liegt beim Bildungsträger. Die Betriebe
beteiligen sich durch das Lernen im Arbeitsprozeß.
Dadurch können auch (Klein- und Kleinst-)Betriebe mit einbezogen werden, die selbst nicht ausbilden. Berufsbegleitende Nachqualifizierung erschließt somit zusätzliche betriebliche Kapazitäten
für die Qualifizierung zum Berufsabschluß.
Die Bildungsträger stimmen das Lernen auf den
Arbeitsprozeß ab. Betriebliche Aufträge können im
Bildungszentrum vor- und nachbereitet werden.
Lernmaterialien unterstützen den betrieblichen
Lernprozeß.
Absicherung des Einkommens
© Modellversuch „Differenzierte Wege zum Nachholen von anerkannten
Berufsabschlüssen“, BBJ SERVIS gGmbH Berlin
Kooperation zwischen
Betrieb und Bildungsträger
Die berufsbegleitende Nachqualifizierung erfordert
eine enge Kooperation zwischen Bildungsträgern,
Betrieben und/oder Beschäftigungsträgern. Die
Verantwortung, daß die für den Berufsabschluß
Eine Absicherung des Einkommens – angelehnt am
tariflichen bzw. ortsüblichen Einkommen An- und
Ungelernter – während der gesamten Qualifizierungs- und Beschäftigungsdauer ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der Nachqualifizierung. Denn Erwachsene in diesem Alter können auf ein geregeltes Einkommen, mit dem sie
ihren Lebensunterhalt bestreiten können, nicht
verzichten.
Um die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitsverhältnis und Weiterbildungsphasen (nach
§ 77 SGB III) auszugleichen, ist eine Aufstockung
des Unterhaltsgeldes nach § 153 SGB III um einen Qualifizierungszuschuß aus ESF-finanzierten
Landesmitteln anzustreben. Andernfalls besteht
die Gefahr, daß viele junge Erwachsene gezwungen sind, die Qualifizierung abzubrechen oder
ganz darauf zu verzichten.
Informationen für Bildungsträger
5
Vier Modelle im Vergleich
Maßnahmekombinationen und Konzepte zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung werden durch
eine Reihe von Wirtschaftsmodellversuchen des
Bundesinstitutes für Berufsbildung sowie in anderen Modellprojekten des Bundes oder einzelner
Bundesländer erprobt. Bisher haben sich vier verschiedene Maßnahmekombinationen bzw. Förderketten entwickelt. Sie umfassen einen Qualifizierungszeitraum von insgesamt ca. 36 Monaten.
Die Modelle A und B sind besonders für diejenigen jungen Erwachsenen interessant, die noch
nicht ein Jahr Vorbeschäftigungszeit nachweisen
können, um an einer beruflichen Weiterbildung
nach § 77 SGB III teilzunehmen.
Bei den Modellen C und D findet bereits während
der Qualifizierung eine Integration in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis statt. Die Qualifizierung orientiert sich – außer an den Inhalten des
Ausbildungsrahmenplanes – auch an betrieblichen
Anforderungen. Damit ist die Hoffnung verbunden, daß die in Zusammenarbeit mit Betrieben
qualifizierten jungen Erwachsenen nach der Abschlußprüfung im Betrieb bleiben oder zumindest
leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können.
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Neue Wege zum Berufsabschluß ...
Finanzierungskonzepte für die berufsbegleitende Nachqualifizierung
Kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung junger Erwachsener erfordern andere Finanzierungsstrategien als herkömmliche Weiterbildungsmaßnahmen. Die Qualifizierungszeit ist länger, die Integration in ein Arbeitsverhältnis ist Bestandteil des Konzeptes. Es gibt eine Reihe von
zusätzlichen, zielgruppenspezifischen Bestandteilen des Konzeptes.
Da die Finanzierungsmöglichkeiten des SGB III für
die berufsbegleitende Nachqualifizierung allein
nicht ausreichen, müssen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente miteinander verknüpft werden, z.B.
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Arbeit und Qualifizierung statt Sozialhilfe
(nach § 19 BSHG) oder
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§
260ff SGB III und/oder
berufliche Weiterbildungen nach § 77 SGB III,
Zu den nicht oder nur teilweise nach SGB III
finanzierbaren Bestandteilen gehören die Qualifizierungszuschüsse zur Aufstockung des Unterhaltsgeldes, Lohnkostenzuschüsse zur betrieblichen Integration, Qualifizierungsangebote begleitend zum Arbeitsprozeß, Kinderbetreuungskosten.
Da solche Kombinationen weit über die regulären
Möglichkeiten des SGB III hinausgehen, bedürfen
sie meist einer genauen Begründung ihres innovativen Charakters und ihrer Modellhaftigkeit für die
Region. Möglichkeiten der freien Förderung nach
§ 10 SGB III können geprüft werden, handelt es
sich bei der berufsbegleitenden Nachqualifizierung
doch um ein Beispiel für die Optimierung der inhaltlichen Flexibilität von Regelinstrumenten, z.B.
um besondere, maßgeschneiderte Module oder
vor- und nachgeschaltete Maßnahmeteile mit anderen arbeitsmarktlichen Hilfen oder Maßnahmen
zu kombinieren.
Informationen für Bildungsträger
Die Innovationen des Konzeptes: Lernen am Arbeitsplatz,
Modularisierung und zielgruppenorientierte Förderung
Verbindung von Lernen und Arbeiten
Berufsbegleitende Nachqualifizierung stellt den
Arbeitsprozeß in den Mittelpunkt des Lernens für
den Berufsabschluß. Junge Erwachsene können
sowohl berufstätig sein als auch den Berufsabschluß nachholen.
Das Lernen erfolgt am Arbeitsplatz und beim
Bildungsträger. Es ist praxisnah und anwendungsorientiert. Betriebliche und außerbetriebliche Lernorte werden inhaltlich und organisatorisch miteinander verbunden. Dadurch entsteht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Berufs- und
Arbeitserfahrungen der Teilnehmenden sind Anknüpfungspunkt des Qualifizierungsprozesses.
Immer mehr Betriebe gehen dazu über, externe
Fachleute ins Haus zu holen, die Qualifizierungskonzepte am Arbeitsplatz entwickeln, die den betrieblichen Anforderungen und den Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitskräfte angemessen sind.
Das Konzept der berufsbegleitenden Nachqualifizierung bezieht den Arbeitsplatz als Lernort ein.
In die Qualifizierung fließen betriebliche Anforderungen und Besonderheiten ein.
Dem Qualifizierungsprozeß ist eine Vorbereitungsphase vorgeschaltet, die der beruflichen Orientierung, der Überprüfung der Berufswahlentscheidung und der Wiedergewöhnung an berufliches
Lernen dient.
Weitere wichtige Bestandteile des Konzeptes sind
ein individueller Bildungsplan, eine kontinuierliche
Lernberatung und Lernförderung, Lernen in kleinen
Gruppen und sozialpädagogische Begleitung.
Eine Nachbetreuungsphase nach Abschluß der
Maßnahme dient der Unterstützung der weitergehenden Integration in betriebliche Beschäftigung.
Das Berufsbild ist in Module gegliedert. Die Gliederung der Module orientiert sich an abgrenzbaren Tätigkeitsbereichen der Berufspraxis sowie am
Berufsbild bzw. an den Inhalten der jeweiligen
Ausbildungsrahmenpläne.
Module beschreiben die Ergebnisse des Lernprozesses, also die Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse sowie die Arbeitstätigkeiten, die die
Lernenden nach Abschluß des Moduls selbständig
ausführen können.
Module bieten Arbeitgebern mehr Transparenz,
welche Qualifikationen bereits vorhanden sind
und für welche Tätigkeiten die Beschäftigten bereits eingesetzt werden können. Module ermöglichen eine bessere Abstimmung zwischen den
Lernorten und eine Verteilung der auf den Berufsabschluß zielenden Qualifizierung auf verschiedene Lernorte, Maßnahmen bzw. Zeiträume.
Zusammenarbeit zwischen Bildungsträgern und Betrieben
Betriebe können einen Teil ihres Personalbedarfes
durch die Beschäftigung von Teilnehmer(inne)n
der berufsbegleitenden Nachqualifizierung decken.
Ihre Vorteile bestehen darin, selbst an der Qualifizierung mitzuwirken, eigene Anforderungen zu integrieren und einen Teil der Qualifizierung auf externe Bildungsträger bzw. Fachleute zu übertragen.
Eine solche Zusammenarbeit zwischen Betrieben
und Bildungsträgern wird sich auch auf andere
Bereiche auswirken. Die Einführung neuer Techniken oder Organisationsformen der Arbeit ist in
den meisten Fällen mit Qualifizierungsanforderungen an die Mitarbeiter/innen verbunden. Für in
den Arbeitsprozeß integrierte Qualifizierung bedarf es externer Bildungsfachleute und Berater/innen, die mit dem Betrieb vertraut sind, um entsprechende Fortbildungsbedarfe zu decken.
Lernförderung,
sozialpädagogische Begleitung
Gliederung in Module
mit ESF-kofinanzierten Landesprogrammen, die die
nicht (ausreichend) nach SGB III finanzierbaren
Komponenten ermöglichen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieb und
Bildungsträgern steht mehr denn je im Zentrum
des Erfolges. Die Anpassung an den strukturellen
Wandel erfordert von den Betrieben Investitionen
in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen. Langjährig in Betrieben beschäftigte an- und ungelernte Mitarbeiter/innen werden für neue Aufgaben im
Betrieb weitergebildet oder für neue berufliche
Tätigkeiten außerhalb des Betriebes qualifiziert,
um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
3
Dauer der Qualifizierung
Modulzertifikate und Qualifizierungspaß
Die Zeit, in der an- und ungelernte junge Erwachsene in Verbindung mit Beschäftigung einen Berufsabschluß nachholen, orientiert sich an der in
den Verordnungen für die Berufe vorgesehenen
Dauer für die Erstausbildung, beträgt also drei bis
vier Jahre.
Am Ende der Qualifizierung steht eine reguläre
Prüfung nach § 40 BBiG bzw. § 37 HWO. Während der Qualifizierung werden die erworbenen
Qualifikationen durch Modulzertifikate bescheinigt
und in einem Qualifizierungspaß dokumentiert.
Die Zertifikate geben Auskunft darüber, welche
Qualifikationen (laut Ausbildungsrahmenplan) bereits vorhanden und am Arbeitsplatz einsetzbar
sind. Auch Zusatzqualifikationen werden hier bescheinigt.
2
Neue Wege zum Berufsabschluß ...
Junge Erwachsene ohne Berufsabschluß
– eine neue Zielgruppe für die berufliche Weiterbildung
12 % eines Altersjahrganges bleiben ohne Berufsabschluß. Die berufsbegleitende Nachqualifizierung wendet sich an diejenigen, für die eine berufliche Erstausbildung nicht mehr möglich oder
zumutbar ist und die durch eine reguläre berufliche Weiterbildung überfordert wären. Es sind z.B.
junge Erwachsene,
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die eine berufliche Erstausbildung begonnen, aber ohne Abschluß abgebrochen haben,
die über Jahre hinweg einen Ausbildungsplatz gesucht, aber nicht gefunden haben,
die aufgrund sprachlicher und/oder kultureller Einflüsse keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
•
die wegen ihrer sozialen, schulischen oder
beruflichen Voraussetzungen in ihrer beruflichen Integration bisher gescheitert sind.
Viele junge Erwachsene haben durchaus Interesse, einen Berufsabschluß nachzuholen, wenn sie
berufliche Qualifizierung mit einem Arbeitsverhältnis verbinden können. Vielen fällt es auch leichter, die für den Berufsabschluß nötige Theorie zu
erlernen, wenn sie das Lernen mit dem Arbeitsprozeß verbinden und ihre bereits vorhandenen
Erfahrungen einbringen können.
Informationen für Bildungsträger
7
Von der Kundenorientierung zum Bildungsmarketing
Konzepte der berufsbegleitenden Nachqualifizierung stehen im Zusammenhang mit einer Veränderung des Aufgabenverständnisses von Bildungsträgern. Traditionelle, curricular mehr oder weniger festgelegte Bildungsangebote (Lehrgänge etc.),
die von Betrieben oder Einzelpersonen nachgefragt
und in die betriebliche/individuelle Qualifizierungsplanung einbezogen werden können, werden
zunehmend ergänzt durch Konzepte, die auf die
jeweiligen Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Personen bzw. Zielgruppen hin konzipiert
und entsprechend offen gestaltet werden können.
In Module gegliederte Qualifizierungsangebote der
berufsbegleitenden Nachqualifizierung erlauben es
Bildungsträgern, flexibel und kompetent auf solche Bedürfnisse zu reagieren.
Durch ein strategisches Bildungsmarketing, also
die Entwicklung von Bildungsangeboten, die auf
die jeweiligen Anforderungen der Kunden zuge-
schnitten sind, können in der beruflichen Weiterbildung neue Marktchancen erschlossen werden.
Viele Betriebe benötigen die Unterstützung externer Fachleute für die Planung und Durchführung
betrieblicher Qualifizierungs- und Veränderungsprozesse. Bildungsträgern bieten sich hier neue
Chancen, wenn sie über Instrumente und Konzepte verfügen, mit denen sie betriebliche Bedarfe
ermitteln und paßgenaue Qualifizierungsangebote
entwickeln können.
Bildungsträger verfügen über vielfältige Erfahrungen und zielgruppengerechte Konzepte der beruflichen Qualifizierung, hier insbesondere auch von
Un- und Angelernten. Sie können Betriebe bei der
Entwicklung arbeitsplatzbezogener Lernkonzepte
unterstützen.
Impressum:
Diese Informationen sind Teil eines Forschungsauftrages zur Verbreitung und Aktualisierung von Informationen zur
berufsbegleitenden Nachqualifizierung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (Vorhaben 1.0005).
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesanstalt für Arbeit, Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS)
Ansprechpartner: Bundesinstitut für Berufsbildung, Sabine Davids, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Telefon: (0 30)
86 43-23 63, Fax: (0 30) 86 43-26 01, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.bibb.de, Vorhaben: 1.0005 „Berufsbegleitende Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen“
Handbuch:
Informationen im Internet:
Neue Wege zum Berufsabschluß – Ein Handbuch zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung an- und ungelernter (junger) Erwachsener,
Bonn 1999, hg. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesinstitut
für Berufsbildung, der Bundesanstalt für Arbeit und
dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH (INBAS).
In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Vorhaben 1.0005, wird von
INBAS ein aktuelles Informationsangebot zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung gestaltet.
Informationsblätter:
•
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Informationen
Informationen
ausschüsse
Informationen
Informationen
Informationen
für Arbeitsämter
für Kammern und Prüfungsfür Bildungsträger
für Betriebe
für Teilnehmer/innen.
Handbuch und Informationsblätter können
kostenlos bezogen werden bei:
INBAS GmbH
Dellstraße 13
47051 Duisburg
Tel.: (02 03) 28 75 88, Fax: (02 03) 2 17 15
E-Mail: [email protected]
Informationen für Bildungsträger
Berufsbegleitende Nachqualifizierung
in Zusammenarbeit mit Betrieben
Weitere Informationen:
Dieses Handbuch enthält weiterführende Informationen für alle Praktiker/innen und Interessierte. In
sieben Kapiteln werden Zielgruppen, konzeptionelle Gestaltung, Modularisierung, Finanzierungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen, betriebliche
Interessen und Projektentwicklung beschrieben
sowie ein Überblick über die Entstehungsgeschichte und den bisherigen Entwicklungsstand gegeben.
Neue Wege zum Berufsabschluß
für an- und ungelernte
(junge) Erwachsene
Im Rahmen des INBAS-WWW-Angebotes (http://
www.inbas.com) stehen neben aktuellen News
rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung
die „Informationen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung“ sowie die Materialien aus der INBAS-Reihe „Lernen im Arbeitsprozeߓ. Diese können im Gegensatz zur Printversion (Einzelpreis
DM 15,00) kostenlos heruntergeladen werden.
Ferner finden sich auf den Internetseiten Präsentationen und Beispiele aus der Praxis.
Für die, die immer aktuell über die neuesten Nachrichten rund um die berufsbegleitende Nachqualifizierung informiert sein wollen, bietet sich eine
Einschreibung in die Mailingliste „Berufliche Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher“ an.
Abgerundet wird das Angebot durch zwei Datenbanken, die zu Recherchen zur Verfügung stehen:
•
eine Literaturdatenbank BQJE (Berufliche
Qualifizierung junger Erwachsener)
•
eine Träger- und Moduldatenbank
mit Angaben über die in der berufsbegleitenden
Nachqualifizierung tätigen Träger.
Diese Datenbanken wurden im Rahmen des Forschungsauftrages für das BIBB-Vorhaben 1.0005
vom Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarktund Sozialpolitik GmbH entwickelt und aktualisiert.
Der Forschungsauftrag wurde durchgeführt vom: Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH
(INBAS). Hauptstelle: Michael Kendzia, 60329 Frankfurt, Kaiserstraße 61, Telefon: (069) 2 72 24-0, Fax: (069) 2 72 24 30,
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.inbas.com. Büro Nordrhein-Westfalen: Christoph Eckhardt,
47051 Duisburg, Dellstraße 13, Telefon (0203) 2875 88, Fax: (0203) 2 1715, E-Mail: [email protected]
An- und ungelernte junge Erwachsene haben
schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Der
Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf
wird zunehmend zu einer Eintrittsvoraussetzung
in den Arbeitsmarkt.
Dieser neue Qualifizierungsansatz verbindet auf
den Berufsabschluß orientierte Qualifizierung mit
einem Arbeitsverhältnis. Ein Teil der Qualifikationen für den Berufsabschluß wird im Arbeitsprozeß erworben. Die bereits vorhandenen Arbeitserfahrungen und beruflichen Qualifikationen werden
einbezogen. Das Lernen beim Bildungsträger erfolgt praxisnah mit hohem Anwendungsbezug und
in enger Zusammenarbeit mit Betrieben bzw. Beschäftigungsträgern.
Die Qualifizierung ist in einzelne Module gegliedert, damit bereits vorhandene Qualifikationen
zertifiziert und nach einer Unterbrechung der
Qualifizierung anerkannt werden können.
Ziel der berufsbegleitenden Nachqualifizierung ist
das Nachholen eines nach § 25 BBiG/HWO anerkannten Berufsabschlusses. Sie kann die bisherige
Berufstätigkeit begleiten oder mit der Integration
in ein neues Arbeitsverhältnis verbunden werden.
Für Bildungsträger ist dieser neue Ansatz berufsbegleitender Nachqualifizierung aus vier
Gründen interessant:
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Das Qualifizierungsangebot richtet sich an
eine neue Zielgruppe, die bisher selten von
beruflicher Weiterbildung erfaßt wird.
Durch arbeitsplatzbezogene Lernkonzepte können sie künftig noch enger auf betriebliche Anforderungen hin qualifizieren
und sich neue Marktchancen erschließen.
Durch die Einführung aufeinander abgestimmter Module für das Nachholen von
Berufsabschlüssen und für die Weiterbildung können sie effektiver und flexibler auf
die Wünsche ihrer Teilnehmer/innen und auf
die Anforderungen der Betriebe und der Arbeitsförderung eingehen.
Vorhandene Angebote zur Vorbereitung auf
die Externenprüfung können ergänzt werden.