Bürgerservice ist im Rathaus umgezogen

Nummer 9
Mittwoch, 2. März 2016
Jahrgang 2016
Bürgerservice ist im Rathaus umgezogen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Bürgerservice, Standesamt, Tourismus und Gemeindevollzugsdienst
sind mit einem Umzug innerhalb des
Rathauses den Bedürfnissen der Bürger entgegengekommen.
Wie sich seit dem Umzug ins „neue“ Rathaus herausgestellt hat, haben viele Besucher sich zunächst im ersten Zimmer nach
dem Haupteingang erkundigt, wo ihr Anliegen bearbeitet wird. Dem ist nun Rechnung getragen worden. In die beiden Räume im Eingangsbereich auf der linken Seite
(EG E.12 und E.11) sind jetzt Beschäftigte des Bürgerservice anzutreffen. Die weiteren Mitarbeiterinnen, die beispielsweise
Renten- und Gewerbeangelegenheiten be-
arbeiten, sind in den Zimmern im Neubau
(EG E.02 – E.03) verblieben. Der Gemeindevollzugsdienst ist dort gleich im ersten
Raum (E.01) zu finden. Das Standesamt
befindet sich am Ende des Gangs im Neubau (E.05) und direkt gegenüber (E.04) wird
weiterhin das Mitteilungsblatt bearbeitet.
Parellel ist auch die Tourismusbeauftragte
in die Bürgerservice-Ebene (E.04) umgezogen. Sie war im zweiten Obergeschoss
untergebracht. Nachdem allerdings viele
Gäste großes Interesse an touristischem
Material haben, konnte durch einen Umzug ins Erdgeschoss der Weg für die Bürger und Urlauber vereinfacht werden.
Auch wenn dies auf den ersten Blick verwirrend erscheint, ist es jetzt doch deutlich
leichter, den richtigen Ansprechpartner für
das jeweilige Anliegen zu finden.
Der Umzug wurde Zug um Zug durch die
Mitarbeitenden, unterstützt vom städtischen Baubetriebshof durchgeführt und
war von EDV-Abteilung bestens vorbereitet. Alles verlief reibungslos und ohne Beeinträchtigungen für die Bürger.
INFO
Bürgerservice im Wildberger Rathaus,
Telefon: 07054 201-0. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von
7.30 bis 12.30 Uhr, Dienstagnachmittag von 14 bis 18.30 Uhr und Samstag
von 10 bis 12 Uhr.
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Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 2. März 2016
Bauteil B im Bildungszentrum Wildberg wurde in zwei Abschnitten zum Schülerhaus umgebaut
Zweiter Bauabschnitt ist fertig gestellt
In den Faschingsferien rückten im
Wildberger Bildungszentrum die Bauarbeiter an. Im oberen Geschoss des
Bauteils B erneuerten sie den Bodenbelag. Damit ist auch der zweite Bauabschnitt in diesem Gebäude fertig
gestellt.
Bereits im Sommer 2014 ging es mit Umbauarbeiten und Sanierungen im Bauteil
B los. Ziel war es, das Gebäude zu einer
Lernlandschaft umzugestalten – analog
zum überarbeiteten Lern- und Betreuungskonzept des Bildungszentrums. Das
hatte einige Modernisierungsmaßnahmen zur Folge: Der Schallschutz wurde
verbessert, die Beleuchtung mit neuem
Konzept erneuert und die Medien- und
Elektrotechnik auf den neusten Stand gebracht, ebenso wie der Brandschutz.
Im Untergeschoss ist ein großes Lernatelier entstanden. Dafür wurde eine
Wand zwischen zwei bestehenden Räumen durchgebrochen. Das Atelier ist dafür gedacht, dass die Schüler in Gruppen
zusammensitzen können, um sich ihren
Aufgaben zu widmen.
Weiter ist ein Aufenthaltsraum eingerichtet worden, eine kleine Teeküche in
den alten Toilettenräumen sowie ein kleiner Raum für die Lehrer und benötigtes Material. Im Obergeschoss sind wei-
terhin Klassenräume untergebracht, die
alle neue Türen bekommen haben. Außerdem ist auch hier die Decke erneuert
worden – inklusive der darunterliegenden
Leitungen. Und jetzt ist auch der Fußboden endlich fertig. Der sollte ursprünglich
schon früher erneuert werden. Allerdings
kamen feuchte Stellen zu Tage, die erst
vollständig austrocknen mussten. Damit
niemand im Schulalltag gestört wurde,
erledigte die beauftragte Firma ihren Part
wie bereits erwähnt in den Faschingsferien. Der Zweikomponenten-Harz wurde in
flüssiger Form eingebracht.
Geht man den Gang entlang, fallen zuerst die kräftigen Farben auf. Ein sattes
Orange für Rahmen und die Trennwandeinfassung sowie der mintgrüne Boden-
belag. Damit wird alles gleich viel heller
und freundlicher, als es ursprünglich war.
Für zusätzliches Licht sorgen die Oberlichter, die eigentlich zum Brandschutzkonzept gehören. Sie lassen sich im Notfall öffnen und Rauch kann entweichen.
Ebenfalls zu diesem Konzept gehört die
Glastrennwand, die den oberen Gang
vom unteren klar abgrenzt. So bleibt der
jeweilige Rettungsweg rauchfrei, sollte es
brennen.
Übrigens: Schaut man genau hin, sieht
man, dass die Treppenstufen einen unterschiedlichen Farbton haben. Dadurch
wird ein 3-D Effekt erzeugt, der die Stufen deutlicher hervorhebt. Außerdem
wirkt das neue, offene Geländer eleganter als das massive Vorgängermodell.
Wildberger Osterbrunnen wird am 23. März aufgebaut
Viele helfende Hände für das Schmücken gesucht
Bunte Ostereier, Schokohasen und
Osterdeko säumen überall schon
wochenlang die Regale der Supermärkte. Auch in Wildberg laufen bereits Vorbereitungen für das Fest, die
sicher wieder ein wunderschönes
Ergebnis bringen werden: Der Aufbau des zweiten Osterbrunnens im
Klosterhof findet am Mittwoch, 23.
März, um 10 Uhr statt.
Zuvor, ab Samstag, 19. März, um 10
Uhr, und am Montag, 21. März, ebenfalls um 10 Uhr, startet Christel Großmann, Initiatorin und Planerin der privat
initiierten frühlingshaften Ausgestaltung der Klosteranlage, mit dem Binden
der Girlanden. Und dafür sucht sie Unterstützung. „Für diese drei bis vier Tage
brauche ich viele Helfer, um die neun
großen und zehn kleineren Girlanden zu
binden“, kündigt Christel Großmann an.
Auch um die Eiergirlanden anzubringen,
sämtliche Kränze und Gefäße aufzustellen. „Ob wir den Dienstag benötigen,
weiß ich noch nicht, aber der Holzbelag
wird an diesem Tag angebracht.“
Wer Christel Großmann helfen möchte, braucht sich nur bei ihr unter Telefon
07054 7411 anzumelden. Und noch eine
Kleinigkeit ist nötig: Diejenigen Helfer, die mitmachen, sollen eine Gartenschere, eine große Schürze, feste
Handschuhe und einen Kaffee-Becher
mitbringen. „Warm anziehen ist das
oberste Gebot“, rät Christel Großmann.
Und weil zum Kaffee gut Kuchen passt,
sind auch Kuchen-Spenden willkommen. „Wer uns einen Kuchen spendiert, dem sagen wir Danke.“
Der Osterbrunnen wird dieses Jahr etwas abgewandelt, möglichst mit einem
Kronenabschluss. Bereits vor Jahren
hatte Christel Großmann die Idee, in
Wildberg ein solches Schmuckstück
zu kreieren. Im Jahr 2015 hat sie sie
schließlich umgesetzt. Um das Kunstwerk in der Klosteranlage Maria Reuthin
wieder auf die Beine stellen zu können,
bittet sie auch um Tannen-, Thuja- und
Buchsbaumzweige als Spenden. Die Gehölze können einfach im Kloster vor dem
Meierei-Gebäude abgelegt werden.
Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nummer 9 / Seite 3
Brennholzverkäufe aus den Markungen Sulz am Eck, Gültlingen und Wildberg
Die Polter sind registriert und vorbereitet
Sind die aktuellen Baumfällarbeiten
erledigt, nimmt sich Revierförster Lutz
Endres die abgelegten Polter (gesammeltes und sortiertes Langholz) vor
und begutachtet sie. Er erfasst ihre
Lage, die Festmetermenge und die
Nummer. So bereitet er den anstehenden Brennholzverkauf vor.
„Wir haben etwas mehr Brennholz als
noch vor 30 Jahren“, berichtet er. Anfang
der 1980er war das Verhältnis 90 Prozent
Nadelbäume und 10 Prozent Laubbäu-
me. Heute sind es nur noch 60 Prozent
Nadelholz. Die Zahlenverschiebung lässt
sich auf Klimaveränderungen zurückführen. „Bei uns ist die Buche die natürliche
Baumart. Ohne Zutun des Menschen,
wäre sie sicher noch viel weiter verbreitet.“ Kein Wunder, dass sie auch bei den
jungen Bäumen deutlich häufiger zu finden ist als die Fichte oder die Tanne.
Die Verkaufstermine:
Der Brennholzverkauf in Sulz findet am
Montag, 7. März, ab 19 Uhr im Sportheim
Sulz am Eck statt. Zum Verkauf kommt
Brennholz aus den Distrikten Lindach
(Polter 301-310), Seewald (Polter 311329) und Bronnhalde (Polter 351-359).
Aus diesen Distrikten fallen auch Flächenlose an.
Der Verkauf in Gültlingen findet am
Donnerstag, 10. März, um 19 Uhr im
Sportheim Gültlingen statt. Zum Verkauf
kommt Brennholz aus den Distrikten Heimen (Polter 101-112) und Brunnhalde
(Polter 170-182) sowie Flächenlose aus
der Brunnhalde. Vom Straßenhieb B463
sind noch die Polter 856 sowie 860-864
zu erwerben.
Der Brennholzverkauf in Wildberg findet
am Dienstag, 15. März, 18 Uhr im Bürgersaal statt. Dort kommen die Brennholzpolter aus dem Distrikt Lindhalde am neuen
Fahrradweg (Polter 201-207) und aus dem
Klosterwald vom Emminger Weg bis hoch
zur Erlachebene (beim ehemaligen Munilager rechts) zum Verkauf.
Ab Freitag, 4. März, sind alle Details wie
immer auf der Homepage der Stadt Wildberg zu finden.
Bitte daran denken: Wer im Wald sein
Holz macht, muss über einen gültigen
Motorsägenschein verfügen.
Portal „Haushaltsnahe Dienste Baden-Württemberg“ jetzt online
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Dahinter steht eine Datenbank mit
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Baden-Württemberg.
Die Familien-Forschung im Statistischen
Landesamt Baden-Württemberg hat die
Website im Auftrag des Ministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
entwickelt.
So funktioniert das Portal
Auf dem Portal werden ausgewählte Anbieter haushaltsnaher Dienstleistun-
Freu de
Seite 4 / Nummer 9
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 2. März 2016
Außergewöhnliches Seminar der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg
Führungskräfte auf dem neuesten Stand
Es hat Tradition, dass die Freiwillige
Feuerwehr Wildberg ihre Führungskräfte einmal im Jahr zu einem ganztägigen
Seminar einlädt. Eine Fortbildung, bei
der die insgesamt 35 Zug- und Gruppenführer viel Neues erfahren und die
sie daher schätzen. Das 38. Seminar,
das kürzlich im neuen Feuerwehrhaus
stattfand, war ganz auf die eigene Zukunft ausgerichtet. Stadtbrandmeister
Eberhard Fiedler bereitete die Runde
aus erfahrenen Einsatzkräften auf eine
Zeit ohne Eberhard Fiedler vor.
Damit stach das jüngste Seminar für die
Fachkräfte aus der bisherigen Veranstaltungsreihe hervor. Üblicherweise stehen
neben klassischen Ausbildungsthemen
einer Feuerwehr zu Brandbekämpfung,
Technischer Hilfe, Löschwasserförderung, Rettung und vielem mehr auch
ganz besondere Themen auf dem Programm, die den Blick über den Tellerrand
ermöglichen sollen. So war beispielsweise der Leitende Branddirektor der Feuerwehr Köln, Johannes Feurer, ebenso
Gastreferent wie Siegfried Fiedler von der
Werkfeuerwehr BASF, Bruder von Stadtbrandmeister Fiedler sowie weltweit anerkannter und eingesetzter Spezialist
bei Gefahrgutunfällen. In 38 Jahren wurden im Rahmen der Fortbildung rund 200
Themen behandelt.
Aber das 38. Seminar im Feuerwehrhaus Wildberg war anders: Dieses Mal
war der einzige Referent Stadtbrandmeister Eberhard Fiedler. Er bereite-
te die Führungskräfte auf den Wechsel
auf der Position des Stadtbrandmeisters
und Gesamtwehrkommandanten vor.
Wie berichtet, wird im April ein Nachfolger für Eberhard Fiedler gewählt, der
seine Amtszeit als Kommandant beenden wird.
So waren die „Aufgaben des Kommandanten“ das erste Thema des Tages. Der
Kommandant ist per Gesetz verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Wehr
und damit unter anderem auch für Ausbildung und Ausrüstung. Er ist Berater
des Bürgermeisters und des Gemeinderats in den Belangen, die mit dem Feuerlöschwesen zusammenhängen. „Warum
ist ein sorgfältig und vollständig erstellter Einsatzbericht so wichtig?“ beschäftigte die Teilnehmer ebenfalls. Dieser Bericht muss alle Daten und Fakten über
und zum Einsatz beinhalten. Er kann unter Umständen als Beweismittel bei einem Streitfall herangezogen werden.
Polizei kündigt die strenge Kontrolle von Maiwagen an
Darauf sollten die Feierlustigen vorbereitet sein: Nach Jahren der Duldung
von Maiwagen wird die Polizei in diesem
Jahr nicht mehr wegschauen und kündigt eine strenge Verfahrensweise an.
Aufgrund von diversen Vorkommnissen
am 1. Mai 2015 werden im Kreis Calw
Bauwagen zukünftig aus dem Verkehr
gezogen beziehungsweise stillgelegt.
Jetzt schon werden die Maiwagen vorbereitet und gebaut. Aus diesem Grund
weist die Polizei frühzeitig auf die strengeren Kontrollen hin. Da in der Regel die
Aufbauten, die den Maiwagen ihr einzigartiges Aussehen verleihen, nicht genehmigt seien sowie keine Personen auf der
Ladefläche oder auf dem Anhänger mitgenommen dürften, sieht die Polizei
Außerdem hilft er der Stadtverwaltung zu beurteilen, ob
und wofür ein Kostenersatz
berechnet werden kann oder
muss.
„Die Ausbildung – grundsätzliche Voraussetzung für eine
erfolgreiche Erledigung von
Notfällen“ ist laut Fiedler bei
der Feuerwehr Wildberg eines der wichtigsten Ziele.
Der Stadtbrandmeister hat
deshalb für alle drei Abteilungen die Ausbildungsunterlagen aktualisiert und vereinheitlicht. Das
gilt auch für ein Nachschlagewerk nach
Stichworten. Daraus sind die seit vielen
Jahren geltenden Regeln für die unterschiedlichsten Fragen im Verhältnis der
Abteilungen zu einander festgehalten.
Außerdem ist es ein Sammelband für alle
Dienstanweisungen des Kommandanten.
Nicht zuletzt wurde der „Feuerwehrbedarfsplan“ vorgestellt und vor allem seine Bedeutung für die Zukunft herausgestellt. Eine von der Feuerwehr erarbeitete
und vom Gemeinderat beschlossene
Richtschnur für Einsatzkräfte Leistungsfähigkeit, Ausbildung und Ausrüstung. Er
orientiert sich ausschließlich am örtlichen
Gefahrenpotenzial und dem sich daraus
ergebenden Bedarf für die örtlichen Verhältnisse.
Nach einigen Informationen vor allem zu
aktuellen einsatztaktischen Änderungen
endete das Führungsseminar mit einem
wohlverdienten gemeinsamen Essen.
Foto: Gerhard [email protected]
nach eigenem Bekunden keine andere Möglichkeit, für Verkehrssicherheit zu
sorgen.
Mögliche Konsequenzen
a) Da es sich bei den Fahrten nicht um
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke handelt, sind die Fahrerlaubnisklassen L bzw. T nicht ausreichend.
Erforderlich sind die Klassen C1(E)
bzw. C(E). Ohne sie liegt ein Vergehen
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
b) Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometern sind die Fahrzeuge (Zugmaschine und Anhänger)
zulassungspflichtig. Wenn der Steuerschuldner das Finanzamt in Unkenntnis lässt, besteht eine leichtfertige
bzw. vorsätzliche Steuerhinterziehung
im Sinne der Abgabenordnung. Auch
der Anhänger wird zulassungs- und
versicherungspflichtig und benötigt
ein eigenes Kennzeichen.
c) Gemäß der Straßenverkehrsordnung
ist die Mitnahme von Personen auf der
Ladefläche oder in Laderäumen von
Kraftfahrzeugen verboten. Zumindest bei „Spaßfahrten“ und als solche
werden Maiwagenfahrten eingestuft.
Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2016
Am Donnerstag, 25.02.2016 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden:
Fragemöglichkeit für die Einwohnerschaft
Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und
Personenvereinigungen nach § 10 Absätze 3 und 4 der
Gemeindeordnung können bei öffentlichen Sitzungen des
Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen
und Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Von dieser
Möglichkeit haben insgesamt zwei Personen zum Thema
Flüchtlingsunterbringung bzw. Freiwilligendienst zum Schneeräumen für ältere Mitbürger Gebrauch gemacht.
Bedarfsplanung der Einrichtungen für Bildung und Betreuung
Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz ist die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung jährlich zu erstellen. Zur
Bedarfsdeckung gehört auch die inhaltliche Arbeit der Einrichtungen an den Konzeptionen zur Umsetzung des Orientierungsplans und der Erfordernisse der Betriebsgenehmigungen. Hierbei müssen die Einrichtungen sicherstellen, dass die
Rechte und Bedürfnisse aller Beteiligten gewahrt werden.
Frau Tabea Cramme, zuständig für Bildung und Betreuung,
berichtete ausführlich über die zahlenmäßige Entwicklung in
den einzelnen Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2015
/ 2016 und die Vorschau auf das nächste Kindergartenjahr
2016 / 2017. Insgesamt gibt es bei den Kindergartenplätzen
im Gesamtstadtgebiet wenige freie Plätze. Bei Zuzügen können Plätze bedarfsgerecht geschaffen werden. Zur Erfüllung
des Kindergartenplatzbedarfs sind auch Angebote wie z.B.
ein Waldkindergarten denkbar.
Der Kindergarten Effringen kann durch die Einrichtung einer
Krippengruppe zusätzlich Kinder unter drei Jahren aufnehmen, im Gegenzug stehen die Kindergartenplätze den 3- bis
6-Jährigen wieder voll zur Verfügung. Die Stadt Wildberg hat
somit in der Gesamtzahl bis zu 65 Plätze für den Bereich
„Unter Dreijährige“. Im Kindergarten in Sulz am Eck können
ab sofort Kinder ab zwei Jahren aufgenommen werden.
Die Grundschule Wildberg hat eigene Kernzeitgruppen, die
sehr gut besucht sind. Die Schulkindbetreuung im Rahmen
der Verlässlichen Grundschule in Gültlingen weist ebenfalls
steigende Schülerzahlen auf. Im Kindergarten Effringen wird
eine neue Betreuungskonzeption in Zusammenarbeit mit der
Grundschule geplant.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis.
Vergabe der Bauleistungen Bauabschnitt 3.1
Kanalbaumaßnahme Calwer Straße im Entwässerungsgebiet „Rechts der Nagold“
In der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.05.2010 wurde der Auftrag für die Erneuerung
des Abwassersammlers in der Calwer Straße mit dem Neubau eines Regenüberlaufbeckens beschlossen. Der Technische Ausschuss stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise am 11.04.2013 zu:
• Verlegung und Neubau des Abwasserpumpwerks mit Geröllfangschacht, samt Druckleitungen im Düker bis zum
Kengelweg
• Stauraumkanal mit Mess- und Drosselschacht samt Ertüchtigung des bestehenden Regenüberlaufbeckens „Wächtersberg“
Impressum
Nummer 9 / Seite 5
• Neubau Sammler/Kanalleitung vom Stauraumkanal bis
Bauende
• Verlegung und Erneuerung des Abwasserhebewerks vom
Kengelweg künftig auf der rechten Nagoldseite
Das Vorhaben ist nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft förderfähig. Der Zuwendungsbescheid weist eine Zuschussquote von 80 % der förderfähigen Investitionen aus.
Der Bauabschnitt 3.1 beinhaltet den Projektabschnitt beginnend mit dem Ende des Stauraumkanals auf Höhe der
Gutleutbrücke bis zur Einmündung Marktstraße. Die Ausführung ist Anfang März / Ende April bis Ende September
2016 geplant.
Die Submission fand am 02.02.2016 statt und es gingen
insgesamt neun Angebote ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die
Tiefbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Bau
GmbH Herrischried aus Wehr / Baden, zum Angebotspreis
von brutto 745.480,47 € zu vergeben.
Neubau Baubetriebshof und Wasserversorgung; Vergabe
der Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am
27.03.2014 den Beschluss, das Hochbauvorhaben ab Frühjahr 2015 weiterzuführen. Dem Bau- und Planungsfortschritt
entsprechend folgte nun die Ausschreibung des Gewerkes
Trockenbauarbeiten. Die Submission fand am 15.02.2016
statt. Bis zur Eröffnung waren insgesamt vier Angebote
eingegangen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die
Trockenbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Ismail Ozcelik GmbH aus Schömberg, zum Angebotspreis von
brutto 45.310,95 € zu vergeben.
Technischer Ausschuss
Am Donnerstag, 25.02.2016 fand eine öffentliche Sitzung
des Technischen Ausschusses statt:
Bausachen
Insgesamt waren 5 Einzelbaumaßnahmen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zu beraten. Das
gemeindliche Einvernehmen wurde bei vier Bauvorhaben wie
beantragt erteilt. Bei einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen mit der Ergänzung erteilt, wonach das Garagenbauwerk stärker vom Straßenraum abzurücken ist, als beantragt.
Amtliche
Bekanntmachungen
Gemeinderat Wildberg
Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Donnerstag, 3. März 2016 im Bürgersaal des Rathauses Wildberg, statt. Die Tagesordnung ist im Mitteilungsblatt Nr. 8,
Seite 7, veröffentlicht.
Technischer Ausschuss
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 17. März 2016, statt. Sitzungsort
und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des
Mitteilungsblatts bekannt gegeben.
Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil
der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung):
WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de
Nummer 9 / Seite 6
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Ortschaftsrat Effringen
Am Dienstag, 8. März 2016 findet um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Effringen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung
§ 1 Informationen und Bekanntgaben
§ 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
§ 3 Anfragen und Anregungen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Uwe Traub, Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Gültlingen
Am Mittwoch, 9. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gültlingen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung
§ 1 Informationen und Bekanntgaben
§ 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
§ 3 Sachstandsbericht zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte
Gültlingen“ hinsichtlich der Ortsdurchfahrt
§ 4 Anfragen und Anregungen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Walter Baur, Ortsvorsteher
Mittwoch, 2. März 2016
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eberhard Fiedler, Ortsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
des Bebauungsplans sowie Satzung
über Örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte
Schönbronn“, Gemarkung Schönbronn
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen
Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat am 18.02.2016 in
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte Schönbronn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 GemO als
Satzung beschlossen.
Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen
Bauvorschriften für das Gebiet „Ortsmitte Schönbronn“ gemäß § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 18.02.2016 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden
Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Rathaus
einzusehenden Plandarstellung zu entnehmen:
Ortschaftsrat Schönbronn
Am Mittwoch, 9. März 2016 findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Schönbronn eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung
§ 1 Informationen und Bekanntgaben
§ 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
§ 3 Urnenstelen auf dem Friedhof Schönbronn
§ 4 Namensgebung für die neue Straße in der Ortsmitte
Schönbronn
§ 5 Anfragen und Anregungen
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Großmann, Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Sulz am Eck
Am Dienstag, 8. März 2016, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Sulz am Eck eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Tagesordnung
§ 1 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016
einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
§ 2 Pachtvertrag zwischen der Stadt Wildberg und der Flugsportvereinigung „Wächtersberg e.V.“ über den Sonderlandeplatz im Gewann „Hub“ auf Markung Sulz am Eck
§ 3 Stellungnahme zum Antrag des CVJM Sulz am Eck
e.V. auf Herausnahme der Grundstücke 823 und 823/1
aus dem Sanierungsgebiet
§ 4 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen
• Bauabsichten des CVJM Sulz am Eck e.V. im Bereich
des bisherigen Gemeinschaftshauses
• Neufassung des Pachtvertrags mit dem Schotterwerk
Mast GmbH
• Anschlagmöglichkeit (Plakathäuschen) bei der Gemeindehalle
• Information zum Grunderwerb im Bereich des Bebauungsplans „Obere Breite II“
• weitere Gegenstände je nach Anfall
Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten
mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3 BauGB).
Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen
Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung und der als Anlage beiliegenden Schallimmissionsprognose und artenschutzrechtlicher Prüfung werden im
Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während
den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren
gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der
Abwägung nach § 214 Abs. 3 BauGB sind gemäß § 215
Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind. Bei der
Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 4 Abs. 5 GemO gilt die
Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die
Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Wildberg, 18. Februar 2016
Ulrich Bünger
Bürgermeister
Das Standesamt Wildberg
ist am
Dienstag, 8. März 2016,
wegen Fortbildung nur in der Zeit von
14.30 Uhr – 18.00 Uhr besetzt.
Nummer 9 / Seite 7
Schäferlauf
Liebe Festspielgruppe,
„Zusammenkommen ist ein Beginn,
zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“
(Henry Ford)
Leider mussten wir unseren nächsten Termin
kurzfristig vom 05. auf den 08. März verschieben.
An diesem Dienstag wollen wir nun ab 19.15 Uhr
zusammenkommen, um gemeinsam den 4. und 6.
Akt unseres Stückes zu proben.
Es wäre schön, wenn wir weitestgehend vollzählig sein könnten. Auch der Nachtwächter, die
Stadtknechte und unser Seph sollen, wenn möglich, an der Probe teilnehmen.
Bitte beachtet, dass wir uns wieder im alten
Feuerwehrgerätehaus in der Schloßstraße treffen
werden.
Auch wenn der Beginn bisher ein wenig „holprig“
ist, so bin ich guter Zuversicht, dass wir
zusammenkommen werden, um zusammen zu
bleiben und zusammen an unserem Erfolg arbeiten.
Eure Agnes
TÜV Süd Auto-Service (Tel. 07051 6909)
Sonderaktion für die Hauptuntersuchung von
Zugmaschinen
Die regelmäßige Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO sorgt für
Sicherheit im Straßenverkehr.
Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen
Zug- und Arbeitsmaschinen genauso wichtig, wie beim privaten PKW.
Doch längere Anfahrtswege zum Service Center kosten den
Landwirt auf seiner langsamen Zugmaschine viel Zeit. Deshalb wollen wir die Traktoren im Dorf lassen und planen
wiederum eine „Schlepperaktion“ vor Ort .
Für den Ortsteil Effringen findet die Hauptuntersuchung
am Montag, 7. März, von 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr bei Familie
Roller, Ziegelhütte 10, statt.
Für den Ortsteil Gültlingen findet die Hauptuntersuchung
am Montag, 14. März, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei Familie Widmaier, Wildberger Straße 24, statt.
Dabei begutachtet der TÜV-Prüfer landwirtschaftliche Zugund Arbeitsmaschinen, die mit einer Prüfplakette braun 16
versehen sind.
Gebühren:
Zugmaschine bis 40 km/h
Hauptuntersuchung 43,70 Euro - Nachkontrolle 12,00 Euro
Anhänger ohne Bremse
Hauptuntersuchung 29,00 Euro - Nachkontrolle 12,00 Euro
Preise jeweils incl. Plakette und Mehrwertsteuer
Wöchentliche Müllabfuhr
in der Gesamtstadt
Gelber Sacke / Gelbe Tonne
Stadtteil Effringen
Freitag, 4. März
Papierabfuhr
Stadtteile Wildberg, Schönbronn
Freitag, 4. März
Stadtteile Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck
Montag, 7. März
MUSEUM WILDBERG
im Fruchtkasten des
ehemaligen Klosters Reuthin
Besuchszeiten des Museums
sonn- und feiertags 11.00 bis 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Nummer 9 / Seite 8
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 2. März 2016
Pflegestützpunkt Landkreis Calw
Ambulante Dienste
Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der
Woche und am Wochenende unter der Telefonnummer 116
117 zu erreichen.
Die Bereitschaftszeiten sind
Mo., Di., Do., von 18.00 - 08.00 Uhr;
Mi. von 13.00 - 08.00 Uhr;
Fr. - Mo. 16.00 - 08.00 Uhr.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 116 117
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 19292-160
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 01805 19292-123
Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw
Samstags, sonntags, feiertags von 08.00 bis 22.00 Uhr können Sie die Notfallpraxis ohne Voranmeldung aufsuchen.
Zahnarzt
Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 11.00
Uhr und von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit
ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen
telefonisch erreichbar (08.00 bis 08.00 Uhr).
05./06. März - Praxis Dr/Univ. Belgrad M. Bulatovic,
D. Bulatovic, Im Frauenhof 18, Ebhausen, Tel. 07458 7283
Tierarzt
Heiner Schenk, Tierarztpraxis in Wildberg, Tel. 07054 5237.
Eine eventuelle Vertretung wird bei Anruf über Anrufbeantworter angegeben.
Apotheke Wildberg
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14.30 bis 19.00 Uhr
Samstag von 08.30 bis 13.00 Uhr
Zusätzlich an jedem Samstag (außer feiertags)
von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
- Tel. 07054 5132 • Notdienste im März:
Mittwoch, 02. März, ab 08.30 Uhr bis Donnerstag,
03. März, 08.30 Uhr
Freitag, 18. März, ab 08.30 Uhr bis Samstag, 19. März,
08.30 Uhr
Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der
Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800
0022833 - vom Handy wählen Sie bitte nur die 22833 - (geben Sie bitte die Postleitzahl für Wildberg an)
Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw
Michèle Maisenbacher, Silvia Murphy, Sarah Ohngemach
Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw
Tel. 07051 160-146,
[email protected],
[email protected],
[email protected],
Termine nach Vereinbarung
http://www.pflegestuetzpunkt-landkreis-calw.de
Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um das
Thema Pflege: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365
Calw, Haus B, Zimmer B 516, Tel. 07051 160-329
Montag - Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.30 Uhr
Abteilung Gesundheit und Versorgung
Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B,
Ebene 4, Tel. 07051 160-0
Amtsärztliche Sprechstunde:
Dienstag + Donnerstag, nach Vereinbarung, Tel. -932
Infektionsschutzbelehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben und Küchen (nach Vereinbarung) Tel. -942
Beratung zu übertragbaren Krankheiten, Tel. -938
Tuberkulose-Beratung, nach Vereinbarung, Tel. -942
AIDS- und STD-Beratung / HIV-Test (nach Vereinbarung)
Tel. -937
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr (nach Vereinbarung) Tel. -940
Sozialpsychiatrische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -931
Gesundheitsförderung und Prävention, Tel. -655
Reise-Impfberatung, Tel. -931
Umweltmedizinische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -934
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
Landratsamt Calw, Abt. Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw, Haus B, Zimmer 405
Tel.: 07051 160199; Fax 07051 160949;
E-Mail [email protected]
www.selbsthilfe-landkreis-calw.de
Frauen helfen Frauen e.V. Calw
Trägerverein des Frauenhauses im Landkreis Calw
• Zuflucht für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
• Telefonische und persönliche Beratung von Betroffenen,
Angehörigen und Fachkräften bei häuslicher körperlicher,
seelischer und sexualisierter Gewalt
• Beratung nach polizeilichem Wohnungsverweis
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.
Aufnahmen im Frauenhaus täglich auch außerhalb der
Sprechzeiten möglich.
Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00 - 16:30 Uhr
Tel. 07051- 78281
E-Mail: [email protected]
www. frauenhaus-calw.de
Telefonseelsorge Nordschwarzwald
Tel. 0800 1110111
DRK
Geschäftsstelle: Rudolf-Diesel-Straße 15; Calw
Tel. 07051 7009-0, Fax 07051 7009-999
Mail: [email protected], Internet: www-drk-kv-calw.de
Notfallrettung: Tel. 112
Krankentransport: Tel. 19222
Soziale Dienste: Hausnotruf-Service; Essen auf Rädern;
Fahrdienst; Seniorenreisen; Bewegungsprogramm; Betreuungsdienst
Sabine Wiegand und Daniel Vejsada, Tel. 07051 7009-140
(141)
Mail: [email protected], [email protected]
Erste-Hilfe-Kurse: Denise Zimmerer, Tel. 07051 7009-110
Mail: [email protected]
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Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Frauenselbsthilfe nach Krebs
Landesverband Baden-Württemberg e.V. Calw und Wildberg
Unter Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe e.V.
Information, Beratung, Hilfe: Karin Heldmayer, Tel. 07051 13636
Diakoniestation Wildberg
www.diakoniestation-wildberg.de
Am Spießtor 14, Tel. 9298-500, Fax 9298-199
Sprechzeiten: Montag - Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartnerinnen:
Pflegedienstleitung: Ursula Beetz
Essen auf Rädern
•
Hausnotruf
•
Sicher zu Hause leben, schnelle Hilfe bei Bedarf
24 Stunden in pflegerischen Notfällen
***** Tagespflege *****
geöffnet: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Ansprechpartner: Ulrich Lutz oder Irina Oswald, Tel: 9298-0
Weißer Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
Info-Tel. bundesweit kostenlos 116006, Außenstelle Calw
07082 4131725
Baden-Württembergischer Landesverband für
Prävention und Rehabilitation
Bahnhofstr. 31, 75365 Calw, Tel.: 07051-93616,
Fax: 07051-936188, E-Mail: [email protected]
Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch in
Bad Wildbad-Calmbach und in Nagold möglich.
Offene Sprechstunde in Nagold, Inselstr. 1
Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte:
Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr (ohne Voranmeldung)
Illegale Suchtmittel:
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (mit Voranmeldung)
Offene Sprechstunde in Calw, Bahnhofstr. 31
Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte:
Donnerstag, 13:30 - 15:30 Uhr (ohne Voranmeldung)
Illegale Suchtmittel:
Donnerstag 14:30 - 15:30 Uhr (mit Voranmeldung)
Darüber hinaus bietet die Fachstelle Sucht regelmäßig stattfindende Selbsthilfe- und Therapiegruppen, Veranstaltungen
zur Suchtprävention und ein Kursangebot zur Nikotinentwöhnung an.
Kinderschutzbund Calw, Kreisverband Calw e.V.
Kontakte: Geschäftsstelle und Beratung, Tel. 07051 934469
Fax 07051 937155, E-Mail: [email protected]
Hospizgruppe Wildberg e.V.
Beratung und Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
Mobil: 0173 1085875
E-Mail: [email protected]
Notrufe
Feuerwehr und Rettungsdienst
Polizei
Polizeiposten Wildberg
Polizeirevier Nagold
Stadtverwaltung Wildberg
Wasserversorgung außerhalb der
Dienstzeit
Abwasserbeseitigung außerhalb der
Dienstzeit
112
110
5136
07452 9305-0
201-0
0171 3335412
0171 3335424
Nummer 9 / Seite 9
Sprechzeiten und Schalterstunden
Stadtverwaltung Wildberg
Sie erreichen uns per:
Tel. 201-0, Fax 201-115
E-Mail
[email protected]
Bürgerservice
[email protected]
Kultur
[email protected]
Mitteilungsblatt
[email protected]
Ordnungsamt
[email protected]
Schäferlauf Wildberg
[email protected]
Stadtbauamt
[email protected]
Stadtkasse
[email protected]
Standesamt
[email protected]
STEP 2020
[email protected]
Tourismus
[email protected]
Internet
www.wildberg.de
Wir haben für Sie geöffnet:
Fachbereiche
Montag bis Freitag von 08.00
Dienstag von 14.00 bis 18.00
Bürgerservice in Wildberg
Montag bis Freitag von 07.30
Dienstag von 14.00 bis 18.30
Samstag von 10.00 bis 12.00
Standesamt Wildberg
Montag bis Freitag von 08.00
Dienstag von 14.00 bis 18.30
bis 12.00 Uhr
Uhr
bis 12.30 Uhr
Uhr
Uhr
bis 12.30 Uhr
Uhr
Das Standesamt Wildberg ist
am Dienstag, 8. März 2016,
wegen Fortbildung nur in der Zeit
von 14.30 Uhr – 18.00 Uhr besetzt.
Ortsverwaltung Effringen
Tel. 201-900, Fax 201-905
Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsverwaltung Gültlingen
Tel. 201-600, Fax 201-604
Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Schönbronn
Tel. 5128
Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Sulz am Eck
Tel. 201-800, Fax 201-803
Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Sprechstunden von Ortsvorsteher Eberhard Fiedler in Sulz
am Eck:
Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Notariat Wildberg
Notar Stefan Kalscheuer
Tel. 5292, Fax 928194
Info: www.notariat-wildberg.de
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.00 bis 16.30 Uhr
Postagentur Wildberg
Tel. 7249
Getränkemarkt Kern, Talstraße 57
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.30 Uhr
und von
14.30 bis 18.30 Uhr
sowie Samstag
08.30 bis 13.00 Uhr
Post-Service in Effringen
Reitsport Braun, Werre 42
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi: 08.30 bis 09.30 Uhr
Sa: 10.00 bis 12.00 Uhr
Deutsche Bahn AG
Auskunft für Reisezüge und Fahrpreise
0800 1507090
Fahrkartenausgabe Nagold
Tel. und Fax 07452 4071
Nummer 9 / Seite 10
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 2. März 2016
ke im Internet und der QR-Code enthalten. Dabei kann der
Verstoß anerkannt oder es können Angaben zur Sache gemacht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt
die Übermittlung der Angaben über den jeweils individuellen
Zugang verschlüsselt. Der Zugang zum Online-Portal bleibt
nur während des Verfahrens geöffnet. Der Service wird auch
auf Französisch, Englisch, Niederländisch und Spanisch angeboten. Das Landratsamt Calw erhofft sich durch den neuen Dienst eine Verbesserung des Kundenservices und etwas
weniger Verwaltungsaufwand.
Übung der Bundeswehr
Der Landkreis informiert
Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss
Am Montag, 7. März 2016, findet um 15.00 Uhr im Kleinen
Sitzungssaal (Haus A, A 200) des Landratsamts Calw eine
öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses statt.
Tagesordnung
1. Bekanntgaben
2. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
3. Entwurf Nahverkehrsplan
4. Änderung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten
5. Sicherung eines ausgewogenen Wohnraumangebots
durch sozialen Wohnungsbau; hier: Antrag der SPDKreistagsfraktion
6. Beauftragung der Leistungen für die Durchführung eines 2-stufigen Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den
„Gesundheitscampus Calw“
7. Information zur Flüchtlingssituation im Landkreis
8. Verschiedenes
Fördermittel erleichtern Familien den Weg ins
eigene Heim
Wer sich mit dem Gedanken an ein Eigenheim trägt, kann
sich freuen. Die L-Bank finanziert mit dem Programm „Eigentumsfinanzierung BW – Z 15“ den Bau und Kauf von
Wohneigentum sowie auch Aus- und Anbaumaßnahmen zur
Schaffung neuen Wohnraums.
Die Förderung kommt insbesondere für Familien mit einem oder mehreren Kindern in Frage, deren Einkommen
bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Basisförderung
besteht aus einem Darlehen mit besonders günstigen Zinsen. Diese betragen derzeit 0,75 Prozent. Ergänzende Fördermöglichkeiten gibt es für die energetische Sanierung oder
die Herstellung der Barrierefreiheit. Auch Paare mit Kinderwunsch können sich die Option auf eine Förderung sichern.
Informationen und Beratung zur „Eigentumsfinanzierung BW
– Z 15“ erhalten Interessenten bei der Wohnraumförderstelle
im Landratsamt Calw, Michaela Buhlmann, Telefon 07051
160 484 oder Kathrin Schaible, Telefon 07051 160 276.
Online-Anhörung bei Strafzetteln
Das Landratsamt Calw hat eine Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeführt. Bislang konnte man
sich in Bußgeldverfahren, z.B. bei Verkehrsverstößen, nur
schriftlich äußern. Der neue Online-Service ermöglicht es
nun, dies direkt über den PC von zu Hause aus oder über
das Smartphone mittels eines QR-Codes zu erledigen. Die
Betroffenen können sich dadurch das Porto und den Weg
zum Briefkasten ersparen, während die Bußgeldstelle schriftliche Einwendungen nicht mehr separat erfassen muss. Eine
Rücksendung des Anhörungsbogens in Papierform ist natürlich auch weiterhin möglich.
Auf den Anhörungsschreiben sind der Pfad zur Eingabemas-
Im Stadtgebiet findet im Zeitraum vom 10. bis 18. März
2016 eine Übung der Bundeswehr statt. Die Bevölkerung
wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird besonders auf die Gefahren eventuell liegengebliebener Sprengmittel, Fundmunition
und dergleichen hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände
aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu
verständigen. Das Sammeln, der Erwerb und der Verkauf
dieser Gegenstände sind verboten und ziehen strafrechtliche
Folgen nach sich.
Bundesagentur für Arbeit
Wiedereinstieg in den Beruf – So geht’s!
Telefonaktion am internationalen Frauentag, dem 08. März
Vorwiegend Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit um
Kinder zu erziehen oder ihre Angehörigen zu pflegen. Wenn
sie nach dieser Familienphase wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, können sie Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Noch nicht allen Frauen,
die in den Beruf zurückkehren wollen, ist diese Möglichkeit
bekannt.
Anlässlich des internationalen Frauentags bieten die badenwürttembergischen Arbeitsagenturen einen Telefonaktionstag
zum beruflichen Wiedereinstieg an. Unter dem Motto „Wiedereinstieg in den Beruf – So geht’s!“ gibt es Antworten auf
Fragen des beruflichen Neustarts nach der Familienphase,
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Auskunft darüber, wie die Arbeitsagentur „Frau“ unterstützen kann.
Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4555500 und
der Nennung des Kennworts „Frauenaktionstag“ sowie des
eigenen Wohnorts wird die direkte Verbindung zur örtlich
zuständigen Beauftragten für Chancengleichheit hergestellt.
Anrufe anlässlich des Telefonaktionstags sind am internationalen Frauentag von 09.00 bis 15.00 Uhr möglich.
Deutsches Rotes Kreuz
Gemeinsam helfen durch eine Blutspende
Mit etwas Glück bei der guten Tat eine Reise nach New York
gewinnen
Gemeinsam Blut spenden und dabei noch Gutes tun – der
DRK-Blutspendedienst ruft zur guten Tat auf:
Mittwoch, 9. März, von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Stadthalle, Talstraße 6, WILDBERG
15.000 Blutspenden werden täglich benötigt um die Versorgung der Kliniken sicherzustellen. Jede Blutspende hilft den
Patienten und rettet Leben. Blut wird für die Versorgung eines Unfallopfers mit starkem Blutverlust, bei einem Krebspatienten während und nach der Chemotherapie oder auch bei
Herz-, Magen- und Darmerkrankungen und vielem mehr be-
Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
nötigt. Aber auch für den Spender selbst lohnt sich die gute
Tat. Neben dem erfüllenden Gefühl bis zu drei Menschen
mit seiner Blutspende geholfen zu haben, bekommt jeder
Blutspender einen kleinen Gesundheitscheck.
Erstspender erhalten einen Blutspendeausweis mit der Blutgruppe. Dieser hat bei Unfällen nicht selten schon einen
entscheidenden Zeitvorteil gebracht.
Als besonderes Dankeschön verlost der DRK-Blutspendedienst unter allen Blutspendern, die vom 1. bis zum 26.
März 2016 Blut spenden, eine Reise für zwei Personen zum
Christmas-Shopping nach New York.
Mit etwas Glück können zwei Spender ihre Koffer packen
und die Vorweihnachtszeit im festlich geschmückten New
York erleben.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis
zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen
jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende
gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche
Untersuchung.
Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit
Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde,
die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den
Personalausweis mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen
zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
Stadtseniorenrat
Mittwochsgesellschaft
Terminänderung des 3 Tagesausflugs ins Allgäu
Bei mir hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. In der
letzten Ausgabe des Amtsblattes wurde der September
genannt.
Entschuldigung! Melanie Schnurr. Der richtige Termin ist
Freitag, 21. bis Sonntag 23. Oktober 2016
Bitte vormerken, unser nächster Ausflug ist zu den Modewerken Betz in Ödenwaldstetten.
Der Fahrpreis beträgt ab 25 Pers. 20 Euro pro Pers. bei der
Fa. Betz 4 Euro pro Pers. incl. Sektempfang, Mittagessen,
nachmittags Kaffee und Kuchen und Präsent.
Termin: Mittwoch, 13. April
Anmeldungen nehmen entgegen Rainer und Melanie Schnurr,
Tel. 07054 7335 oder Weik Reisen, Tel. 07054 92700
Die Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte im nächsten Mitteilungsblatt.
Kindergartennachrichten
Kindergärten der Gesamtstadt Wildberg
Anmeldetermin für die Aufnahmen in die Kindergartengruppen
Kinder, die bis zum Dezember 2017 das dritte Lebensjahr
vollenden, können im Kindergarten ihres Wohngebietes in
eine Kigagruppe angemeldet werden.
Bei Ihren Fragen beraten wir Sie gerne. Deshalb freuen wir
uns, wenn Sie mit Ihrem Kind persönlich vorbei kommen.
Der Anmeldetermin ist Donnerstag, 10.03.2016 zu folgenden
Zeiten:
Nummer 9 / Seite 11
Kiga Effringen 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 7171)
Kiga Kohlplatte 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 5775)
Kiga Gemeindezentrum 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 5564)
Kiga Wächtersberg 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 2960)
Kiga Sulz 14.00-16.00 Uhr (Tel.: 7550)
Kiga Gültlingen 10.00-12.00 Uhr (Tel.: 7866)
Kiga Schönbronn 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 7787)
Sollten Sie zu diesen Zeiten verhindert sein, rufen Sie uns
bitte an.
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt i. d. R. nach
Vollendung des dritten Lebensjahres, nach Reihenfolge des
Alters, soweit Plätze vorhanden sind. Kinder aus den Kleinkindgruppen können ohne Unterbrechung in eine Kigagruppe
ihres Einzugsgebietes wechseln. In den Kigä Schönbronn,
Effringen, Kohlplatte und Sulz besteht ein begrenztes Angebot an Betreuungsplätzen für 2-jährige Kinder in einer
Kindergartengruppe.
Alle Kiga-Regelgruppen haben eine Öffnungszeit ab ca. 8.00
Uhr am Vormittag und sind nach der Mittagspause an mehreren Nachmittagen geöffnet. Die genauen Zeiten erfragen
Sie bitte in Ihrem Kiga, da sie nach örtlichen Gegebenheiten
etwas variieren.
Freitagnachmittags sind die Einrichtungen geschlossen.
In den Kindergärten Wächtersberg, Gemeindezentrum, Sulz,
Gültlingen und Effringen werden auch Z-Gruppen (VÖ), mit
zusammenhängender Öffnungszeit von 07.30-13.30 Uhr angeboten, bzw. Z-Plätze in Mischgruppen (Regel- und ZKinder in einer Gruppe).
Freie Plätze in allen Z-Gruppen stehen auch Familien aus
anderen Wohngebieten zur Verfügung. Außerdem ist im Kiga
Sulz eine Ganztagesgruppe (Mo – Fr: 7.00 – 17.00 Uhr) integriert. Es können Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet
mit diesem erweiterten Betreuungsbedarf aufgenommen
werden.
Der nächste Anmeldetermin ist voraussichtlich im Herbst
2016.
gez. C. Röder-Ehinger
Anmeldetermin für die Aufnahmen in die Kleinkindgruppen
In den Kindergärten Wächtersberg, Gültlingen und Gemeindezentrum bieten wir
Kleinkindgruppen für Kinder
ab ca. 1 Jahr an, in denen
den Bedürfnissen der Jüngsten hochwertig Rechnung
getragen wird.
Es erwartet die Kinder auf
ihre Altersgruppe abgestimmtes Inventar, Spiel-, Bewegungsund Schlafmöglichkeiten.
In enger Partnerschaft mit den Eltern bieten diese Gruppen
neben einer verlässlichen Betreuung viele Impulse für eine
gute Entwicklung in Sprache, Motorik, Sinnesentwicklung
und Kontakt mit Kindern.
Die Öffnungszeiten aller Gruppen sind von 7.30 – 13.30 Uhr.
Der Anmeldetermin ist Donnerstag, 10.03.16 zu folgenden
Zeiten:
Kiga Gemeindezentrum 08.00 – 10.00 Uhr (Tel.: 5564)
Kiga Wächtersberg 08.00 – 10.00 Uhr (Tel.: 2960)
Kiga Gültlingen 10.00 – 12.00 Uhr (Tel.: 7866)
Auch unter dem Jahr nehmen wir gerne Anmeldungen in
die Kleinkindgruppen entgegen. Selbstverständlich sind Sie
herzlich eingeladen, unsere Gruppen zunächst unverbindlich
anzusehen.
Bitte vereinbaren Sie in beiden Anliegen telefonisch einen
Termin.
gez. C. Röder-Ehinger
Nummer 9 / Seite 12
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Mittwoch, 2. März 2016
Talstr. 6, 72218 Wildberg
Tel. 07054 92600, Fax-Nr. 07054 926026
E-Mail: [email protected]
• Anpassung der Mitgliedsbeiträge
• Vorschläge für weitere Aktivitäten
• Anträge und Wünsche /Verschiedenes
Anträge, Anregungen und Wünsche können bis zum 07.
März bei Frau Motzer, Alter Kuppinger Weg 19, Wildberg,
Tel. 8142 eingereicht werden.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
K. Motzer, 1. Vorsitzende
H. Müller, 2. Vorsitzende
Schulanmeldung Grundschule Wildberg/Effringen
Die Anmeldung der zum September schulpflichtigen Kinder
aus Wildberg und Effringen findet an der jeweiligen Grundschule zu folgenden Terminen statt:
Bildungszentrum
Wildberg
Haupt- und Realschule
Schulnachrichten
Grundschule Wildberg / Effringen
Mittwoch, 9. März 2016 von 14.30 bis 16.00 Uhr
in der Grundschule Effringen
Dienstag, 15. März 2016 von 14.30 bis 16.30 Uhr
in der Grundschule Wildberg
Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr
vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres
das sechste Lebensjahr vollendet haben, können von den
Erziehungsberechtigten auf deren eigenen Wunsch in der
Grundschule angemeldet werden. Es wird empfohlen, sich
vom Kindergarten und von der Schule beraten zu lassen.
Falls Sie Ihr Kind an einer anderen Schule anmelden möchten, bitte vor dem Schulanmeldetermin einen Antrag auf
Schulbezirksänderung bei der zuständigen Schule stellen.
gez. Thomas Schreiber, Rektor
Förderverein der Grundschule
Wildberg / Effringen e.V.
Kuchenverkauf
Die Eltern der Grundschule Wildberg/Effringen
bieten bei den Landtagswahlen am Sonntag, 13. März
in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr
in der Grundschule Effringen
Kuchen zum Verkauf an.
Der Erlös geht über den Förderverein
an die Grundschule Wildberg/Effringen.
Anmeldung für die Klassen 5 am Bildungszentrum
Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Kind persönlich am 16. oder
17. März im Sekretariat des Bildungszentrums (Zimmer 5;
Frau Rothfuß / Frau Dürr) anzumelden.
Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch, 16. März 2016 und Donnerstag, 17. März 2016
jeweils 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr.
Für die künftigen Fahrschüler benötigen wir bei der Anmeldung ein aktuelles Passfoto des Kindes und die aktuelle
Bankverbindung.
Bitte bringen Sie ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
Eltern, die ihr Kind im bilingualen Zug anmelden wollen, nutzen bitte die Anmeldetermine am Nachmittag. Bitte kommen
Sie mit Ihrem Kind. Um längere Wartezeiten zu verhindern,
empfehlen wir auch den Donnerstagnachmittag zur Anmeldung zu nutzen. Der Termin der Anmeldung entscheidet nicht
über die Vergabe der Plätze im bilingualen Zug.
Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, melden Sie bitte am Freitag, 22. April
2016 zwischen 08.00 und 11.30 Uhr an.
Spendenlauf als WVR-Projekt
Grundschule Sulz am Eck / Gültlingen
Sportabzeichenübergabe mit dem SV Sulz am Eck
Förderverein der Grundschule
Sulz am Eck / Gültlingen
Hallo, wir sind die Klasse 7b vom Bildungszentrum Wildberg.
Zusammen mit dem Jugendtreff und verschiedenen Vereinen
organisieren wir einen Spendenlauf. Den Erlös wollen wir
gleichermaßen aufteilen und einen Teil einem Kinderheim in
Indien zugutekommen lassen, der andere Teil soll für Betreuung der Flüchtlingskinder in Wildberg gespendet werden.
Die Veranstaltung rund um den Wildberger Sportplatz am
Samstag, 9. April, beginnt um 12.00 Uhr und geht bis 18.00
Uhr. Der Startschuss für den Lauf ist für 14.00 Uhr geplant.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer!
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 am Mittwoch, 9. März 2016, 20.00 Uhr im Sportheim Sulz am Eck
Wir möchten alle Mitglieder und Freunde unseres Fördervereins ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung
2016 einladen.
www.musikschule-wildberg.de
Tagesordnung:
• Begrüßung
• Berichte der Vorstandsmitglieder
– Nachlese und laufende Aktivitäten
• Kassenbericht
• Entlastungen
• Wahlen
Ab April 2016 dreht sich ein weiteres
Instrumentenkarussell für Kinder im Grundschulalter
Das Instrumentenkarussell ist eine Orientierungshilfe für
Ihr Kind, herauszufinden, welches Instrument es am liebsten
erlernen möchte. Denn das „richtige“ Instrument gefunden
zu haben, ist für einen anschließenden dauerhaften und erfolgreichen Unterricht die beste Voraussetzung!
Wann? Freitag, 4. März 2016 um 18.00 Uhr
Wo? Sportheim Sulz am Eck
Alle Teilnehmer sind herzlich eingeladen.
Mittwoch, 2. März 2016
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Wie funktioniert‘s ?
Ihr Kind beginnt in seiner Gruppe mit dem Unterricht auf
dem Instrument A. Auf diesem Instrument erhält es 1 bis 2
x Unterricht. Dann wechselt es zum Instrument B. Wiederum
nach ein oder zwei Unterrichtsstunden wechselt ihr Kind
zum Instrument C.
Insgesamt werden während des Sommerhalbjahres bis zu 10
Instrumente vorgestellt.
Das Grundgerüst für einen einheitlichen Rahmen des Unterrichts auf den verschiedenen Instrumenten bilden gemeinsame Lieder zum Singen, eine gemeinsame Rhythmussprache
sowie Arbeitsblätter für jedes Instrument.
Dauer:
Ein Schulhalbjahr (April bis Ende Juli).
Eine vorzeitige Kündigung ist bei diesem Angebot leider
nicht möglich.
Unterrichtszeit:
je nach Teilnehmerzahl 30 oder 45 Minuten
Termin:
Freitags, 14.30 Uhr in der Musikschule
Lust, ein Instrument zu erlernen oder zu singen?
In folgenden Fächern können
wir ab April 2016 einige freie
Unterrichtsplätze anbieten:
Gesang, Klavier, Schlagzeug, Akkordeon, Keyboard
sowie Kontrabass.
Der Unterricht findet je nach
Wunsch als Einzel- oder
Gruppenunterricht statt.
Angesprochen sind sowohl Spiel doch Schlagzeug!
Kinder und Jugendliche als
auch Erwachsene.
Willkommen sind Anfänger, Fortgeschrittene und auch Wiedereinsteiger.
Ab März 2016 neue Musikgartenkurse!
Einstieg noch möglich!
Der Musikgarten ist ein Kursangebot für Kinder von 1½ bis
3 Jahren jeweils mit einem erwachsenen Partner.
Donnerstag, 16.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Unser Musikgarten für Babys ist gedacht für Babys im Alter
zwischen 5 und 18 Monaten.
Donnerstag, 16.45 Uhr bis 17.15 Uhr
Ab April 2016 freie Plätze in unseren
Tanz- und Ballettkursen
Ballett 1: Für Kinder ab 6 Jahren
In diesem Kurs lernen die Kinder ihren Körper und die damit verbundene Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Musik
kennen. Mit spielerischer Fantasie werden sie langsam aber
zielgerichtet an die Grundbewegungsmuster des klassischen
Balletts herangeführt. Ziel ist es, ihr Gehör für die Musik zu
entwickeln, sie dafür zu sensibilisieren sich auf andere einzulassen und in einer Gruppe gemeinsam etwas zu kreieren.
Montag, 16.30 Uhr
Ballett 2: Für Kinder zwischen 8 und 11 Jahren
Die Grundtechnik des klassischen Balletts wird hier grundlegend erarbeitet und vertieft. Auch kommen bereits kleine
Koordinationsübungen für die Körperglieder (Arme mit Beinen) sowie Schrittfolgen hinzu. Die Kinder sollen ein Gefühl
für die klassischen Linien im eigenen Körper bekommen. Mit
der Zeit sollte es ihnen gelingen, die Grundbewegungen des
klassischen Balletts in den eigenen körperlichen Grenzen
bestmöglich auszuführen.
Montag, 17.30 Uhr
Tanzmix für Kinder zwischen 6 und 8 Jahren
Die stilistische Vielfalt des Unterrichts dient der Erweiterung des Bewegungsschatzes der Kinder und erleichtert den
Einstieg in weiterführende Tanzkurse der Musikschule. In
tänzerischen Kombinationen werden rhythmische, musikalische und koordinative Fähigkeiten der Kinder angesprochen
und weiter gefördert. Altersgerechte Körperübungen kräftigen
Nummer 9 / Seite 13
die gesamte Muskulatur und verbessern die Körperhaltung.
Gestaltungsaufgaben unterstützen die Entfaltung der künstlerischen Fähigkeiten der jungen Tänzer. Die Partnerarbeit
trägt dem Bewegungsverständnis bei und schult die sozialen
Kompetenzen der Kinder.
Donnerstag, 16.00 Uhr
Modern/JazzDance für Jugendliche zwischen 9 und 12 Jahren
Diese Tanzstile nutzen die gemeinsamen Bewegungsprinzipien. Die daraus abgeleiteten Tanztechniken fördern Gleichgewicht und Körperbeherrschung der Jugendlichen. Die Tanztechniken werden altersgerecht vermittelt und gezielt durch
Körpertraining unterstützt. Durch Experimentieren mit Materialien, Geräuschen und Musik arbeiten wir an Tanzgestaltung
und wagen uns an kleine Improvisationen. Die Komplexität
der Choreografien wird auf die Teilnehmer abgestimmt. Dabei wird die Individualität jedes einzelnen Tänzers unterstützt
und gefördert.
Donnerstag, 17.00 Uhr
HipHop Show Dance für Jugendliche ab 11 Jahren
Eines der Elemente, welche zur Hip-Hop Kultur gehören, ist
der Tanz. Die Vielfalt der Stilrichtungen und Musik ermöglichen den Jugendlichen einen schnellen Einstieg. Tänzerische Kombinationen in Verbindung mit Raumformationen,
umgesetzt zur lebendigen Musik, machen viel Spaß und
bieten eine Show. Der Unterricht startet mit einem Warm-up,
gefolgt von umfassendem Körpertraining.
Dieser Kurs richtet sich an Kinder und Jugendliche, die mit
Gleichaltrigen tanzen und damit gleichzeitig auch ihre Kondition, Konzentration sowie Koordination verbessern möchten.
Montag, 18.30 Uhr
die Unterrichtsdauer beträgt für alle Klassen bei 4 bis 5 Teilnehmern 45 Minuten wöchentlich, ab 6 Teilnehmern 60 Minuten
wöchentlich.
Unterrichtsort: Musikschule, Klosterhof 1
Neu…Neu…Neu…Neu…Neu…
Ab April: Ballet für Erwachsene ohne Vorkenntnisse
Ballett ist ein wunderschönes Hobby, das Ausgleich zum
Alltag und gleichzeitig ein umfassendes Training für den
ganzen Körper bietet.
Ballett verbessert Haltung und Koordination, fördert Kraft
und Ausdauer und steigert die Flexibilität des Körpers.
Der Unterricht ist in klare und verständliche Einheiten gegliedert, dessen Komplexität auf die Teilnehmer abgestimmt wird.
Es wird nach der klassischen russischen Schule A. Waganowa unterrichtet.
Unterrichtstermin: Montag, 20.00 bis 21.00 Uhr
Unterrichtsort: Musikschule, Klosterhof 1
Weitere Informationen über Gebühren usw. sowie Anmeldeformulare erhalten Sie bei der
Musikschule Wildberg, Klosterhof 1, Wildberg
Tel. 07054 932389-0 Fax 07054 93238919
[email protected]
Volkshochschule
Oberes Nagoldtal
mit Jugendkunstschule
In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:
Nr. 600139k
Salsa Grundkurs
Beginn: Mittwoch, 09.03.2016, 20:00 - 21:00 Uhr, 4-mal
Ort: Tanzstudio Neu Tanz, Gartenstraße 7, Wildberg
Nr. 600142k
Zumba Kids (ab 7 Jahren)
Beginn: Donnerstag, 10.03.2016, 16:15 - 17:15 Uhr, 8-mal
Ort: Tanzstudio NeuTanz, Gartenstraße 7, Wildberg
Nummer 9 / Seite 14
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
Nr. 602016k
Eulen - Eltern-Kind-Workshop
Samstag, 12.03.2016, 14:00 - 17:00 Uhr
Ort: JKS in der Grundschule Sulz a. Eck, Kirchstr. 32, Wildberg
Nr. 600686k
Pflegen über alle Sinne!® beruhigend-anregend-nachhaltig –
Workshop für pflegende Angehörige
Samstag, 12.03.2016, 09:00 - 15:30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus Wildberg, Schloßstraße , Wildberg
Nr. 600727k
Nähen für Erwachsene und Jugendliche - Wochenendworkshop
Beginn: Samstag, 12.03.2016, 14:00 - 19:30 Uhr, 2-mal
Ort: Bildungszentrum, Handarbeitsraum, Schafscheuernberg
5, Wildberg
Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0
Hochsensibilität
Hochsensibilität kann man nicht sehen, und auch nicht
einfach so messen, wenn man sich aber auf sie einlässt,
kann man sie fühlen.
Hochsensibilität ist ein Wesenszug, der bei 15 bis 20%
aller Menschen vorkommt, losgelöst von ihrer kulturellen
Identität, ob Süd- oder Nordhalbkugel. Wie damit jedoch
umgegangen wird, unterscheidet sich sehr zwischen den
verschiedenen Ländern und Kulturen. In unserer Kultur
werden vorrangig die lauten, starken, zielorientierten Eigenschaften bejubelt. Die dünnhäutigen, feine Nuancen
wahrnehmenden Menschen werden manchmal vielleicht
sogar belächelt. Was aber hat es auf sich mit der Hochsensibilität? Ein Ziel dieses Vortrages ist es, den Zuhörern
einen Überblick zu ermöglichen, Hintergründe und Zusammenhänge zu erkennen und eventuell sich selbst besser
verstehen zu lernen.
Donnerstag, 10.03.2016, 19:00 Uhr
Bildungszentrum, Gebäudeteil G
Ulrike Buchali
4,50 € (Abendkasse)
Freiwillige
Feuerwehr Wildberg
www.feuerwehrwildberg.de
www.jugendfeuerwehrwildberg.de
Abteilung Wildberg
Montag, 07. März, 19.00 Uhr
Sonderdienst: Maschinisten L – Z
Feuerwehrhaus – EA
Dienstag, 08. März, 18.30 Uhr
Sonderdienst: Atemschutz Belastungsübung
Eingeteilt AT-Träger (siehe rote Liste)
Feuerwehrhaus Calw - EA
Altersgruppe
Mittwoch, 02. März, 13.45 Uhr
Abfahrt zur Kronenbrauerei Hochdorf mit unseren Frauen
Wir treffen uns am Feuerwehrhaus
Abteilung Gültlingen
Freitag, 04. März, 19.00 Uhr
Aufbau / Betrieb Dekon-Station – Gruppe 1 - EA
Mittwoch, 2. März 2016
Jubilare
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