Nummer 9 Mittwoch, 2. März 2016 Jahrgang 2016 Bürgerservice ist im Rathaus umgezogen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bürgerservice, Standesamt, Tourismus und Gemeindevollzugsdienst sind mit einem Umzug innerhalb des Rathauses den Bedürfnissen der Bürger entgegengekommen. Wie sich seit dem Umzug ins „neue“ Rathaus herausgestellt hat, haben viele Besucher sich zunächst im ersten Zimmer nach dem Haupteingang erkundigt, wo ihr Anliegen bearbeitet wird. Dem ist nun Rechnung getragen worden. In die beiden Räume im Eingangsbereich auf der linken Seite (EG E.12 und E.11) sind jetzt Beschäftigte des Bürgerservice anzutreffen. Die weiteren Mitarbeiterinnen, die beispielsweise Renten- und Gewerbeangelegenheiten be- arbeiten, sind in den Zimmern im Neubau (EG E.02 – E.03) verblieben. Der Gemeindevollzugsdienst ist dort gleich im ersten Raum (E.01) zu finden. Das Standesamt befindet sich am Ende des Gangs im Neubau (E.05) und direkt gegenüber (E.04) wird weiterhin das Mitteilungsblatt bearbeitet. Parellel ist auch die Tourismusbeauftragte in die Bürgerservice-Ebene (E.04) umgezogen. Sie war im zweiten Obergeschoss untergebracht. Nachdem allerdings viele Gäste großes Interesse an touristischem Material haben, konnte durch einen Umzug ins Erdgeschoss der Weg für die Bürger und Urlauber vereinfacht werden. Auch wenn dies auf den ersten Blick verwirrend erscheint, ist es jetzt doch deutlich leichter, den richtigen Ansprechpartner für das jeweilige Anliegen zu finden. Der Umzug wurde Zug um Zug durch die Mitarbeitenden, unterstützt vom städtischen Baubetriebshof durchgeführt und war von EDV-Abteilung bestens vorbereitet. Alles verlief reibungslos und ohne Beeinträchtigungen für die Bürger. INFO Bürgerservice im Wildberger Rathaus, Telefon: 07054 201-0. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Dienstagnachmittag von 14 bis 18.30 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr. Seite 2 / Nummer 9 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 2. März 2016 Bauteil B im Bildungszentrum Wildberg wurde in zwei Abschnitten zum Schülerhaus umgebaut Zweiter Bauabschnitt ist fertig gestellt In den Faschingsferien rückten im Wildberger Bildungszentrum die Bauarbeiter an. Im oberen Geschoss des Bauteils B erneuerten sie den Bodenbelag. Damit ist auch der zweite Bauabschnitt in diesem Gebäude fertig gestellt. Bereits im Sommer 2014 ging es mit Umbauarbeiten und Sanierungen im Bauteil B los. Ziel war es, das Gebäude zu einer Lernlandschaft umzugestalten – analog zum überarbeiteten Lern- und Betreuungskonzept des Bildungszentrums. Das hatte einige Modernisierungsmaßnahmen zur Folge: Der Schallschutz wurde verbessert, die Beleuchtung mit neuem Konzept erneuert und die Medien- und Elektrotechnik auf den neusten Stand gebracht, ebenso wie der Brandschutz. Im Untergeschoss ist ein großes Lernatelier entstanden. Dafür wurde eine Wand zwischen zwei bestehenden Räumen durchgebrochen. Das Atelier ist dafür gedacht, dass die Schüler in Gruppen zusammensitzen können, um sich ihren Aufgaben zu widmen. Weiter ist ein Aufenthaltsraum eingerichtet worden, eine kleine Teeküche in den alten Toilettenräumen sowie ein kleiner Raum für die Lehrer und benötigtes Material. Im Obergeschoss sind wei- terhin Klassenräume untergebracht, die alle neue Türen bekommen haben. Außerdem ist auch hier die Decke erneuert worden – inklusive der darunterliegenden Leitungen. Und jetzt ist auch der Fußboden endlich fertig. Der sollte ursprünglich schon früher erneuert werden. Allerdings kamen feuchte Stellen zu Tage, die erst vollständig austrocknen mussten. Damit niemand im Schulalltag gestört wurde, erledigte die beauftragte Firma ihren Part wie bereits erwähnt in den Faschingsferien. Der Zweikomponenten-Harz wurde in flüssiger Form eingebracht. Geht man den Gang entlang, fallen zuerst die kräftigen Farben auf. Ein sattes Orange für Rahmen und die Trennwandeinfassung sowie der mintgrüne Boden- belag. Damit wird alles gleich viel heller und freundlicher, als es ursprünglich war. Für zusätzliches Licht sorgen die Oberlichter, die eigentlich zum Brandschutzkonzept gehören. Sie lassen sich im Notfall öffnen und Rauch kann entweichen. Ebenfalls zu diesem Konzept gehört die Glastrennwand, die den oberen Gang vom unteren klar abgrenzt. So bleibt der jeweilige Rettungsweg rauchfrei, sollte es brennen. Übrigens: Schaut man genau hin, sieht man, dass die Treppenstufen einen unterschiedlichen Farbton haben. Dadurch wird ein 3-D Effekt erzeugt, der die Stufen deutlicher hervorhebt. Außerdem wirkt das neue, offene Geländer eleganter als das massive Vorgängermodell. Wildberger Osterbrunnen wird am 23. März aufgebaut Viele helfende Hände für das Schmücken gesucht Bunte Ostereier, Schokohasen und Osterdeko säumen überall schon wochenlang die Regale der Supermärkte. Auch in Wildberg laufen bereits Vorbereitungen für das Fest, die sicher wieder ein wunderschönes Ergebnis bringen werden: Der Aufbau des zweiten Osterbrunnens im Klosterhof findet am Mittwoch, 23. März, um 10 Uhr statt. Zuvor, ab Samstag, 19. März, um 10 Uhr, und am Montag, 21. März, ebenfalls um 10 Uhr, startet Christel Großmann, Initiatorin und Planerin der privat initiierten frühlingshaften Ausgestaltung der Klosteranlage, mit dem Binden der Girlanden. Und dafür sucht sie Unterstützung. „Für diese drei bis vier Tage brauche ich viele Helfer, um die neun großen und zehn kleineren Girlanden zu binden“, kündigt Christel Großmann an. Auch um die Eiergirlanden anzubringen, sämtliche Kränze und Gefäße aufzustellen. „Ob wir den Dienstag benötigen, weiß ich noch nicht, aber der Holzbelag wird an diesem Tag angebracht.“ Wer Christel Großmann helfen möchte, braucht sich nur bei ihr unter Telefon 07054 7411 anzumelden. Und noch eine Kleinigkeit ist nötig: Diejenigen Helfer, die mitmachen, sollen eine Gartenschere, eine große Schürze, feste Handschuhe und einen Kaffee-Becher mitbringen. „Warm anziehen ist das oberste Gebot“, rät Christel Großmann. Und weil zum Kaffee gut Kuchen passt, sind auch Kuchen-Spenden willkommen. „Wer uns einen Kuchen spendiert, dem sagen wir Danke.“ Der Osterbrunnen wird dieses Jahr etwas abgewandelt, möglichst mit einem Kronenabschluss. Bereits vor Jahren hatte Christel Großmann die Idee, in Wildberg ein solches Schmuckstück zu kreieren. Im Jahr 2015 hat sie sie schließlich umgesetzt. Um das Kunstwerk in der Klosteranlage Maria Reuthin wieder auf die Beine stellen zu können, bittet sie auch um Tannen-, Thuja- und Buchsbaumzweige als Spenden. Die Gehölze können einfach im Kloster vor dem Meierei-Gebäude abgelegt werden. Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nummer 9 / Seite 3 Brennholzverkäufe aus den Markungen Sulz am Eck, Gültlingen und Wildberg Die Polter sind registriert und vorbereitet Sind die aktuellen Baumfällarbeiten erledigt, nimmt sich Revierförster Lutz Endres die abgelegten Polter (gesammeltes und sortiertes Langholz) vor und begutachtet sie. Er erfasst ihre Lage, die Festmetermenge und die Nummer. So bereitet er den anstehenden Brennholzverkauf vor. „Wir haben etwas mehr Brennholz als noch vor 30 Jahren“, berichtet er. Anfang der 1980er war das Verhältnis 90 Prozent Nadelbäume und 10 Prozent Laubbäu- me. Heute sind es nur noch 60 Prozent Nadelholz. Die Zahlenverschiebung lässt sich auf Klimaveränderungen zurückführen. „Bei uns ist die Buche die natürliche Baumart. Ohne Zutun des Menschen, wäre sie sicher noch viel weiter verbreitet.“ Kein Wunder, dass sie auch bei den jungen Bäumen deutlich häufiger zu finden ist als die Fichte oder die Tanne. Die Verkaufstermine: Der Brennholzverkauf in Sulz findet am Montag, 7. März, ab 19 Uhr im Sportheim Sulz am Eck statt. Zum Verkauf kommt Brennholz aus den Distrikten Lindach (Polter 301-310), Seewald (Polter 311329) und Bronnhalde (Polter 351-359). Aus diesen Distrikten fallen auch Flächenlose an. Der Verkauf in Gültlingen findet am Donnerstag, 10. März, um 19 Uhr im Sportheim Gültlingen statt. Zum Verkauf kommt Brennholz aus den Distrikten Heimen (Polter 101-112) und Brunnhalde (Polter 170-182) sowie Flächenlose aus der Brunnhalde. Vom Straßenhieb B463 sind noch die Polter 856 sowie 860-864 zu erwerben. Der Brennholzverkauf in Wildberg findet am Dienstag, 15. März, 18 Uhr im Bürgersaal statt. Dort kommen die Brennholzpolter aus dem Distrikt Lindhalde am neuen Fahrradweg (Polter 201-207) und aus dem Klosterwald vom Emminger Weg bis hoch zur Erlachebene (beim ehemaligen Munilager rechts) zum Verkauf. Ab Freitag, 4. März, sind alle Details wie immer auf der Homepage der Stadt Wildberg zu finden. Bitte daran denken: Wer im Wald sein Holz macht, muss über einen gültigen Motorsägenschein verfügen. Portal „Haushaltsnahe Dienste Baden-Württemberg“ jetzt online Mit ein paar Klicks Entlastung finden gen im Land präsentiert, die Wert auf tungsangebot in der Datenbank zu regisQualitätsstandards und eine hohe Kun- trieren. Über 90 Anmeldungen aus ganz denorientierung legen. Das Portal ent- Baden-Württemberg sind bereits eingehält praktische Infos für alle, die Entlas- gangen. Seit der Onlineschaltung köntung anbieten oder in Anspruch nehmen nen sich Anbieter nun auch direkt über möchten, beispielsweise Checklisten für das Portal in die Datenbank eintragen. Arbeiten in Haus und Garten, Hinweise auf Informations- und Beratungsstellen oder zu (n) Steuererleichterungen. macht Über eine einfache Suwww.wildberg.de che mittels Postleitzahl oder Karte können ING THE CERTAIN SOMETH interessierte WildberRZ GEHT MUSIK DIE INS HE ger, so wie andere User KONZERT 6 | 20.00 Uhr des Portals, schnell das Samstag, 19. März 201 erg ldb passende Angebot in ihStadthalle Wi rer Nähe finden. 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Dahinter steht eine Datenbank mit ausgewählten Anbietern von Dienstleistungen für Haushalt und Garten sowie Kinder- und Seniorenbetreuung in Baden-Württemberg. Die Familien-Forschung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg hat die Website im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg entwickelt. So funktioniert das Portal Auf dem Portal werden ausgewählte Anbieter haushaltsnaher Dienstleistun- Freu de Seite 4 / Nummer 9 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 2. März 2016 Außergewöhnliches Seminar der Freiwilligen Feuerwehr Wildberg Führungskräfte auf dem neuesten Stand Es hat Tradition, dass die Freiwillige Feuerwehr Wildberg ihre Führungskräfte einmal im Jahr zu einem ganztägigen Seminar einlädt. Eine Fortbildung, bei der die insgesamt 35 Zug- und Gruppenführer viel Neues erfahren und die sie daher schätzen. Das 38. Seminar, das kürzlich im neuen Feuerwehrhaus stattfand, war ganz auf die eigene Zukunft ausgerichtet. Stadtbrandmeister Eberhard Fiedler bereitete die Runde aus erfahrenen Einsatzkräften auf eine Zeit ohne Eberhard Fiedler vor. Damit stach das jüngste Seminar für die Fachkräfte aus der bisherigen Veranstaltungsreihe hervor. Üblicherweise stehen neben klassischen Ausbildungsthemen einer Feuerwehr zu Brandbekämpfung, Technischer Hilfe, Löschwasserförderung, Rettung und vielem mehr auch ganz besondere Themen auf dem Programm, die den Blick über den Tellerrand ermöglichen sollen. So war beispielsweise der Leitende Branddirektor der Feuerwehr Köln, Johannes Feurer, ebenso Gastreferent wie Siegfried Fiedler von der Werkfeuerwehr BASF, Bruder von Stadtbrandmeister Fiedler sowie weltweit anerkannter und eingesetzter Spezialist bei Gefahrgutunfällen. In 38 Jahren wurden im Rahmen der Fortbildung rund 200 Themen behandelt. Aber das 38. Seminar im Feuerwehrhaus Wildberg war anders: Dieses Mal war der einzige Referent Stadtbrandmeister Eberhard Fiedler. Er bereite- te die Führungskräfte auf den Wechsel auf der Position des Stadtbrandmeisters und Gesamtwehrkommandanten vor. Wie berichtet, wird im April ein Nachfolger für Eberhard Fiedler gewählt, der seine Amtszeit als Kommandant beenden wird. So waren die „Aufgaben des Kommandanten“ das erste Thema des Tages. Der Kommandant ist per Gesetz verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Wehr und damit unter anderem auch für Ausbildung und Ausrüstung. Er ist Berater des Bürgermeisters und des Gemeinderats in den Belangen, die mit dem Feuerlöschwesen zusammenhängen. „Warum ist ein sorgfältig und vollständig erstellter Einsatzbericht so wichtig?“ beschäftigte die Teilnehmer ebenfalls. Dieser Bericht muss alle Daten und Fakten über und zum Einsatz beinhalten. Er kann unter Umständen als Beweismittel bei einem Streitfall herangezogen werden. Polizei kündigt die strenge Kontrolle von Maiwagen an Darauf sollten die Feierlustigen vorbereitet sein: Nach Jahren der Duldung von Maiwagen wird die Polizei in diesem Jahr nicht mehr wegschauen und kündigt eine strenge Verfahrensweise an. Aufgrund von diversen Vorkommnissen am 1. Mai 2015 werden im Kreis Calw Bauwagen zukünftig aus dem Verkehr gezogen beziehungsweise stillgelegt. Jetzt schon werden die Maiwagen vorbereitet und gebaut. Aus diesem Grund weist die Polizei frühzeitig auf die strengeren Kontrollen hin. Da in der Regel die Aufbauten, die den Maiwagen ihr einzigartiges Aussehen verleihen, nicht genehmigt seien sowie keine Personen auf der Ladefläche oder auf dem Anhänger mitgenommen dürften, sieht die Polizei Außerdem hilft er der Stadtverwaltung zu beurteilen, ob und wofür ein Kostenersatz berechnet werden kann oder muss. „Die Ausbildung – grundsätzliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erledigung von Notfällen“ ist laut Fiedler bei der Feuerwehr Wildberg eines der wichtigsten Ziele. Der Stadtbrandmeister hat deshalb für alle drei Abteilungen die Ausbildungsunterlagen aktualisiert und vereinheitlicht. Das gilt auch für ein Nachschlagewerk nach Stichworten. Daraus sind die seit vielen Jahren geltenden Regeln für die unterschiedlichsten Fragen im Verhältnis der Abteilungen zu einander festgehalten. Außerdem ist es ein Sammelband für alle Dienstanweisungen des Kommandanten. Nicht zuletzt wurde der „Feuerwehrbedarfsplan“ vorgestellt und vor allem seine Bedeutung für die Zukunft herausgestellt. Eine von der Feuerwehr erarbeitete und vom Gemeinderat beschlossene Richtschnur für Einsatzkräfte Leistungsfähigkeit, Ausbildung und Ausrüstung. Er orientiert sich ausschließlich am örtlichen Gefahrenpotenzial und dem sich daraus ergebenden Bedarf für die örtlichen Verhältnisse. Nach einigen Informationen vor allem zu aktuellen einsatztaktischen Änderungen endete das Führungsseminar mit einem wohlverdienten gemeinsamen Essen. Foto: Gerhard [email protected] nach eigenem Bekunden keine andere Möglichkeit, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Mögliche Konsequenzen a) Da es sich bei den Fahrten nicht um land- oder forstwirtschaftliche Zwecke handelt, sind die Fahrerlaubnisklassen L bzw. T nicht ausreichend. Erforderlich sind die Klassen C1(E) bzw. C(E). Ohne sie liegt ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. b) Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometern sind die Fahrzeuge (Zugmaschine und Anhänger) zulassungspflichtig. Wenn der Steuerschuldner das Finanzamt in Unkenntnis lässt, besteht eine leichtfertige bzw. vorsätzliche Steuerhinterziehung im Sinne der Abgabenordnung. Auch der Anhänger wird zulassungs- und versicherungspflichtig und benötigt ein eigenes Kennzeichen. c) Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen verboten. Zumindest bei „Spaßfahrten“ und als solche werden Maiwagenfahrten eingestuft. Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2016 Am Donnerstag, 25.02.2016 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Fragemöglichkeit für die Einwohnerschaft Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Absätze 3 und 4 der Gemeindeordnung können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen und Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt zwei Personen zum Thema Flüchtlingsunterbringung bzw. Freiwilligendienst zum Schneeräumen für ältere Mitbürger Gebrauch gemacht. Bedarfsplanung der Einrichtungen für Bildung und Betreuung Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz ist die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung jährlich zu erstellen. Zur Bedarfsdeckung gehört auch die inhaltliche Arbeit der Einrichtungen an den Konzeptionen zur Umsetzung des Orientierungsplans und der Erfordernisse der Betriebsgenehmigungen. Hierbei müssen die Einrichtungen sicherstellen, dass die Rechte und Bedürfnisse aller Beteiligten gewahrt werden. Frau Tabea Cramme, zuständig für Bildung und Betreuung, berichtete ausführlich über die zahlenmäßige Entwicklung in den einzelnen Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2015 / 2016 und die Vorschau auf das nächste Kindergartenjahr 2016 / 2017. Insgesamt gibt es bei den Kindergartenplätzen im Gesamtstadtgebiet wenige freie Plätze. Bei Zuzügen können Plätze bedarfsgerecht geschaffen werden. Zur Erfüllung des Kindergartenplatzbedarfs sind auch Angebote wie z.B. ein Waldkindergarten denkbar. Der Kindergarten Effringen kann durch die Einrichtung einer Krippengruppe zusätzlich Kinder unter drei Jahren aufnehmen, im Gegenzug stehen die Kindergartenplätze den 3- bis 6-Jährigen wieder voll zur Verfügung. Die Stadt Wildberg hat somit in der Gesamtzahl bis zu 65 Plätze für den Bereich „Unter Dreijährige“. Im Kindergarten in Sulz am Eck können ab sofort Kinder ab zwei Jahren aufgenommen werden. Die Grundschule Wildberg hat eigene Kernzeitgruppen, die sehr gut besucht sind. Die Schulkindbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Gültlingen weist ebenfalls steigende Schülerzahlen auf. Im Kindergarten Effringen wird eine neue Betreuungskonzeption in Zusammenarbeit mit der Grundschule geplant. Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis. Vergabe der Bauleistungen Bauabschnitt 3.1 Kanalbaumaßnahme Calwer Straße im Entwässerungsgebiet „Rechts der Nagold“ In der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 06.05.2010 wurde der Auftrag für die Erneuerung des Abwassersammlers in der Calwer Straße mit dem Neubau eines Regenüberlaufbeckens beschlossen. Der Technische Ausschuss stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise am 11.04.2013 zu: • Verlegung und Neubau des Abwasserpumpwerks mit Geröllfangschacht, samt Druckleitungen im Düker bis zum Kengelweg • Stauraumkanal mit Mess- und Drosselschacht samt Ertüchtigung des bestehenden Regenüberlaufbeckens „Wächtersberg“ Impressum Nummer 9 / Seite 5 • Neubau Sammler/Kanalleitung vom Stauraumkanal bis Bauende • Verlegung und Erneuerung des Abwasserhebewerks vom Kengelweg künftig auf der rechten Nagoldseite Das Vorhaben ist nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft förderfähig. Der Zuwendungsbescheid weist eine Zuschussquote von 80 % der förderfähigen Investitionen aus. Der Bauabschnitt 3.1 beinhaltet den Projektabschnitt beginnend mit dem Ende des Stauraumkanals auf Höhe der Gutleutbrücke bis zur Einmündung Marktstraße. Die Ausführung ist Anfang März / Ende April bis Ende September 2016 geplant. Die Submission fand am 02.02.2016 statt und es gingen insgesamt neun Angebote ein. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Tiefbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Bau GmbH Herrischried aus Wehr / Baden, zum Angebotspreis von brutto 745.480,47 € zu vergeben. Neubau Baubetriebshof und Wasserversorgung; Vergabe der Trockenbauarbeiten Der Gemeinderat fasste in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss, das Hochbauvorhaben ab Frühjahr 2015 weiterzuführen. Dem Bau- und Planungsfortschritt entsprechend folgte nun die Ausschreibung des Gewerkes Trockenbauarbeiten. Die Submission fand am 15.02.2016 statt. Bis zur Eröffnung waren insgesamt vier Angebote eingegangen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Ismail Ozcelik GmbH aus Schömberg, zum Angebotspreis von brutto 45.310,95 € zu vergeben. Technischer Ausschuss Am Donnerstag, 25.02.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses statt: Bausachen Insgesamt waren 5 Einzelbaumaßnahmen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zu beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bei vier Bauvorhaben wie beantragt erteilt. Bei einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen mit der Ergänzung erteilt, wonach das Garagenbauwerk stärker vom Straßenraum abzurücken ist, als beantragt. Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderat Wildberg Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Donnerstag, 3. März 2016 im Bürgersaal des Rathauses Wildberg, statt. Die Tagesordnung ist im Mitteilungsblatt Nr. 8, Seite 7, veröffentlicht. Technischer Ausschuss Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 17. März 2016, statt. Sitzungsort und Tagesordnung werden in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts bekannt gegeben. Herausgeber: Stadt Wildberg, - Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ulrich Bünger, Marktstraße 2, 72218 Wildberg - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de Nummer 9 / Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Ortschaftsrat Effringen Am Dienstag, 8. März 2016 findet um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Effringen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung § 1 Informationen und Bekanntgaben § 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung § 3 Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Traub, Ortsvorsteher Ortschaftsrat Gültlingen Am Mittwoch, 9. März 2016 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Gültlingen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung § 1 Informationen und Bekanntgaben § 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung § 3 Sachstandsbericht zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Gültlingen“ hinsichtlich der Ortsdurchfahrt § 4 Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Walter Baur, Ortsvorsteher Mittwoch, 2. März 2016 Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Eberhard Fiedler, Ortsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans sowie Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Ortsmitte Schönbronn“, Gemarkung Schönbronn (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB) Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Stadt Wildberg hat am 18.02.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte Schönbronn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Ortsmitte Schönbronn“ gemäß § 74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Für den Planbereich ist die Plandarstellung des Satzungsbeschlusses vom 18.02.2016 mit Umgrenzung des Geltungsbereichs maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt, die genauen Grenzen sind der im Rathaus einzusehenden Plandarstellung zu entnehmen: Ortschaftsrat Schönbronn Am Mittwoch, 9. März 2016 findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Schönbronn eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung § 1 Informationen und Bekanntgaben § 2 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung § 3 Urnenstelen auf dem Friedhof Schönbronn § 4 Namensgebung für die neue Straße in der Ortsmitte Schönbronn § 5 Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Kurt Großmann, Ortsvorsteher Ortschaftsrat Sulz am Eck Am Dienstag, 8. März 2016, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Sulz am Eck eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung § 1 Anhörung des Ortschaftsrats zum Haushaltsplan 2016 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe § 2 Pachtvertrag zwischen der Stadt Wildberg und der Flugsportvereinigung „Wächtersberg e.V.“ über den Sonderlandeplatz im Gewann „Hub“ auf Markung Sulz am Eck § 3 Stellungnahme zum Antrag des CVJM Sulz am Eck e.V. auf Herausnahme der Grundstücke 823 und 823/1 aus dem Sanierungsgebiet § 4 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen • Bauabsichten des CVJM Sulz am Eck e.V. im Bereich des bisherigen Gemeinschaftshauses • Neufassung des Pachtvertrags mit dem Schotterwerk Mast GmbH • Anschlagmöglichkeit (Plakathäuschen) bei der Gemeindehalle • Information zum Grunderwerb im Bereich des Bebauungsplans „Obere Breite II“ • weitere Gegenstände je nach Anfall Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10, Abs. 3 BauGB). Die Plandarstellung des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung und der als Anlage beiliegenden Schallimmissionsprognose und artenschutzrechtlicher Prüfung werden im Stadtbauamt Wildberg, Marktstraße 1 (Zimmer 2), während den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wildberg geltend gemacht worden sind. Bei der Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 4 Abs. 5 GemO gilt die Satzung – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Wildberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Wildberg, 18. Februar 2016 Ulrich Bünger Bürgermeister Das Standesamt Wildberg ist am Dienstag, 8. März 2016, wegen Fortbildung nur in der Zeit von 14.30 Uhr – 18.00 Uhr besetzt. Nummer 9 / Seite 7 Schäferlauf Liebe Festspielgruppe, „Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“ (Henry Ford) Leider mussten wir unseren nächsten Termin kurzfristig vom 05. auf den 08. März verschieben. An diesem Dienstag wollen wir nun ab 19.15 Uhr zusammenkommen, um gemeinsam den 4. und 6. Akt unseres Stückes zu proben. Es wäre schön, wenn wir weitestgehend vollzählig sein könnten. Auch der Nachtwächter, die Stadtknechte und unser Seph sollen, wenn möglich, an der Probe teilnehmen. Bitte beachtet, dass wir uns wieder im alten Feuerwehrgerätehaus in der Schloßstraße treffen werden. Auch wenn der Beginn bisher ein wenig „holprig“ ist, so bin ich guter Zuversicht, dass wir zusammenkommen werden, um zusammen zu bleiben und zusammen an unserem Erfolg arbeiten. Eure Agnes TÜV Süd Auto-Service (Tel. 07051 6909) Sonderaktion für die Hauptuntersuchung von Zugmaschinen Die regelmäßige Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr. Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen genauso wichtig, wie beim privaten PKW. Doch längere Anfahrtswege zum Service Center kosten den Landwirt auf seiner langsamen Zugmaschine viel Zeit. Deshalb wollen wir die Traktoren im Dorf lassen und planen wiederum eine „Schlepperaktion“ vor Ort . Für den Ortsteil Effringen findet die Hauptuntersuchung am Montag, 7. März, von 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr bei Familie Roller, Ziegelhütte 10, statt. Für den Ortsteil Gültlingen findet die Hauptuntersuchung am Montag, 14. März, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei Familie Widmaier, Wildberger Straße 24, statt. Dabei begutachtet der TÜV-Prüfer landwirtschaftliche Zugund Arbeitsmaschinen, die mit einer Prüfplakette braun 16 versehen sind. Gebühren: Zugmaschine bis 40 km/h Hauptuntersuchung 43,70 Euro - Nachkontrolle 12,00 Euro Anhänger ohne Bremse Hauptuntersuchung 29,00 Euro - Nachkontrolle 12,00 Euro Preise jeweils incl. Plakette und Mehrwertsteuer Wöchentliche Müllabfuhr in der Gesamtstadt Gelber Sacke / Gelbe Tonne Stadtteil Effringen Freitag, 4. März Papierabfuhr Stadtteile Wildberg, Schönbronn Freitag, 4. März Stadtteile Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck Montag, 7. März MUSEUM WILDBERG im Fruchtkasten des ehemaligen Klosters Reuthin Besuchszeiten des Museums sonn- und feiertags 11.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Nummer 9 / Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 2. März 2016 Pflegestützpunkt Landkreis Calw Ambulante Dienste Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Woche und am Wochenende unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen. Die Bereitschaftszeiten sind Mo., Di., Do., von 18.00 - 08.00 Uhr; Mi. von 13.00 - 08.00 Uhr; Fr. - Mo. 16.00 - 08.00 Uhr. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 19292-160 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805 19292-123 Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw Samstags, sonntags, feiertags von 08.00 bis 22.00 Uhr können Sie die Notfallpraxis ohne Voranmeldung aufsuchen. Zahnarzt Samstags, sonntags und feiertags von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar (08.00 bis 08.00 Uhr). 05./06. März - Praxis Dr/Univ. Belgrad M. Bulatovic, D. Bulatovic, Im Frauenhof 18, Ebhausen, Tel. 07458 7283 Tierarzt Heiner Schenk, Tierarztpraxis in Wildberg, Tel. 07054 5237. Eine eventuelle Vertretung wird bei Anruf über Anrufbeantworter angegeben. Apotheke Wildberg Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Dienstag, Donnerstag von 14.30 bis 19.00 Uhr Samstag von 08.30 bis 13.00 Uhr Zusätzlich an jedem Samstag (außer feiertags) von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr - Tel. 07054 5132 • Notdienste im März: Mittwoch, 02. März, ab 08.30 Uhr bis Donnerstag, 03. März, 08.30 Uhr Freitag, 18. März, ab 08.30 Uhr bis Samstag, 19. März, 08.30 Uhr Weitere Notdienste sehen Sie im Notdienst-Display an der Wildberger Apotheke oder Sie rufen kostenlos an unter 0800 0022833 - vom Handy wählen Sie bitte nur die 22833 - (geben Sie bitte die Postleitzahl für Wildberg an) Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw Michèle Maisenbacher, Silvia Murphy, Sarah Ohngemach Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw Tel. 07051 160-146, [email protected], [email protected], [email protected], Termine nach Vereinbarung http://www.pflegestuetzpunkt-landkreis-calw.de Beratung und Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Pflege: Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B, Zimmer B 516, Tel. 07051 160-329 Montag - Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr Abteilung Gesundheit und Versorgung Landratsamt Calw, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus B, Ebene 4, Tel. 07051 160-0 Amtsärztliche Sprechstunde: Dienstag + Donnerstag, nach Vereinbarung, Tel. -932 Infektionsschutzbelehrungen für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben und Küchen (nach Vereinbarung) Tel. -942 Beratung zu übertragbaren Krankheiten, Tel. -938 Tuberkulose-Beratung, nach Vereinbarung, Tel. -942 AIDS- und STD-Beratung / HIV-Test (nach Vereinbarung) Tel. -937 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr (nach Vereinbarung) Tel. -940 Sozialpsychiatrische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -931 Gesundheitsförderung und Prävention, Tel. -655 Reise-Impfberatung, Tel. -931 Umweltmedizinische Beratung (nach Vereinbarung) Tel. -934 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Landratsamt Calw, Abt. Gesundheit und Versorgung Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw, Haus B, Zimmer 405 Tel.: 07051 160199; Fax 07051 160949; E-Mail [email protected] www.selbsthilfe-landkreis-calw.de Frauen helfen Frauen e.V. Calw Trägerverein des Frauenhauses im Landkreis Calw • Zuflucht für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder • Telefonische und persönliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften bei häuslicher körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt • Beratung nach polizeilichem Wohnungsverweis Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung. Aufnahmen im Frauenhaus täglich auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00 - 16:30 Uhr Tel. 07051- 78281 E-Mail: [email protected] www. frauenhaus-calw.de Telefonseelsorge Nordschwarzwald Tel. 0800 1110111 DRK Geschäftsstelle: Rudolf-Diesel-Straße 15; Calw Tel. 07051 7009-0, Fax 07051 7009-999 Mail: [email protected], Internet: www-drk-kv-calw.de Notfallrettung: Tel. 112 Krankentransport: Tel. 19222 Soziale Dienste: Hausnotruf-Service; Essen auf Rädern; Fahrdienst; Seniorenreisen; Bewegungsprogramm; Betreuungsdienst Sabine Wiegand und Daniel Vejsada, Tel. 07051 7009-140 (141) Mail: [email protected], [email protected] Erste-Hilfe-Kurse: Denise Zimmerer, Tel. 07051 7009-110 Mail: [email protected] ✁ ✁ Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Frauenselbsthilfe nach Krebs Landesverband Baden-Württemberg e.V. Calw und Wildberg Unter Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe e.V. Information, Beratung, Hilfe: Karin Heldmayer, Tel. 07051 13636 Diakoniestation Wildberg www.diakoniestation-wildberg.de Am Spießtor 14, Tel. 9298-500, Fax 9298-199 Sprechzeiten: Montag - Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Pflegedienstleitung: Ursula Beetz Essen auf Rädern • Hausnotruf • Sicher zu Hause leben, schnelle Hilfe bei Bedarf 24 Stunden in pflegerischen Notfällen ***** Tagespflege ***** geöffnet: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr Ansprechpartner: Ulrich Lutz oder Irina Oswald, Tel: 9298-0 Weißer Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Info-Tel. bundesweit kostenlos 116006, Außenstelle Calw 07082 4131725 Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation Bahnhofstr. 31, 75365 Calw, Tel.: 07051-93616, Fax: 07051-936188, E-Mail: [email protected] Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch in Bad Wildbad-Calmbach und in Nagold möglich. Offene Sprechstunde in Nagold, Inselstr. 1 Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte: Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr (ohne Voranmeldung) Illegale Suchtmittel: Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (mit Voranmeldung) Offene Sprechstunde in Calw, Bahnhofstr. 31 Legale Suchtmittel und stoffungebundene Süchte: Donnerstag, 13:30 - 15:30 Uhr (ohne Voranmeldung) Illegale Suchtmittel: Donnerstag 14:30 - 15:30 Uhr (mit Voranmeldung) Darüber hinaus bietet die Fachstelle Sucht regelmäßig stattfindende Selbsthilfe- und Therapiegruppen, Veranstaltungen zur Suchtprävention und ein Kursangebot zur Nikotinentwöhnung an. Kinderschutzbund Calw, Kreisverband Calw e.V. Kontakte: Geschäftsstelle und Beratung, Tel. 07051 934469 Fax 07051 937155, E-Mail: [email protected] Hospizgruppe Wildberg e.V. Beratung und Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen Mobil: 0173 1085875 E-Mail: [email protected] Notrufe Feuerwehr und Rettungsdienst Polizei Polizeiposten Wildberg Polizeirevier Nagold Stadtverwaltung Wildberg Wasserversorgung außerhalb der Dienstzeit Abwasserbeseitigung außerhalb der Dienstzeit 112 110 5136 07452 9305-0 201-0 0171 3335412 0171 3335424 Nummer 9 / Seite 9 Sprechzeiten und Schalterstunden Stadtverwaltung Wildberg Sie erreichen uns per: Tel. 201-0, Fax 201-115 E-Mail [email protected] Bürgerservice [email protected] Kultur [email protected] Mitteilungsblatt [email protected] Ordnungsamt [email protected] Schäferlauf Wildberg [email protected] Stadtbauamt [email protected] Stadtkasse [email protected] Standesamt [email protected] STEP 2020 [email protected] Tourismus [email protected] Internet www.wildberg.de Wir haben für Sie geöffnet: Fachbereiche Montag bis Freitag von 08.00 Dienstag von 14.00 bis 18.00 Bürgerservice in Wildberg Montag bis Freitag von 07.30 Dienstag von 14.00 bis 18.30 Samstag von 10.00 bis 12.00 Standesamt Wildberg Montag bis Freitag von 08.00 Dienstag von 14.00 bis 18.30 bis 12.00 Uhr Uhr bis 12.30 Uhr Uhr Uhr bis 12.30 Uhr Uhr Das Standesamt Wildberg ist am Dienstag, 8. März 2016, wegen Fortbildung nur in der Zeit von 14.30 Uhr – 18.00 Uhr besetzt. Ortsverwaltung Effringen Tel. 201-900, Fax 201-905 Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsverwaltung Gültlingen Tel. 201-600, Fax 201-604 Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr Ortsverwaltung Schönbronn Tel. 5128 Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr Ortsverwaltung Sulz am Eck Tel. 201-800, Fax 201-803 Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr Sprechstunden von Ortsvorsteher Eberhard Fiedler in Sulz am Eck: Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Notariat Wildberg Notar Stefan Kalscheuer Tel. 5292, Fax 928194 Info: www.notariat-wildberg.de Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag 13.00 bis 16.30 Uhr Postagentur Wildberg Tel. 7249 Getränkemarkt Kern, Talstraße 57 Montag bis Freitag 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr sowie Samstag 08.30 bis 13.00 Uhr Post-Service in Effringen Reitsport Braun, Werre 42 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mi: 08.30 bis 09.30 Uhr Sa: 10.00 bis 12.00 Uhr Deutsche Bahn AG Auskunft für Reisezüge und Fahrpreise 0800 1507090 Fahrkartenausgabe Nagold Tel. und Fax 07452 4071 Nummer 9 / Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 2. März 2016 ke im Internet und der QR-Code enthalten. Dabei kann der Verstoß anerkannt oder es können Angaben zur Sache gemacht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Übermittlung der Angaben über den jeweils individuellen Zugang verschlüsselt. Der Zugang zum Online-Portal bleibt nur während des Verfahrens geöffnet. Der Service wird auch auf Französisch, Englisch, Niederländisch und Spanisch angeboten. Das Landratsamt Calw erhofft sich durch den neuen Dienst eine Verbesserung des Kundenservices und etwas weniger Verwaltungsaufwand. Übung der Bundeswehr Der Landkreis informiert Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss Am Montag, 7. März 2016, findet um 15.00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal (Haus A, A 200) des Landratsamts Calw eine öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses statt. Tagesordnung 1. Bekanntgaben 2. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 3. Entwurf Nahverkehrsplan 4. Änderung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten 5. Sicherung eines ausgewogenen Wohnraumangebots durch sozialen Wohnungsbau; hier: Antrag der SPDKreistagsfraktion 6. Beauftragung der Leistungen für die Durchführung eines 2-stufigen Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den „Gesundheitscampus Calw“ 7. Information zur Flüchtlingssituation im Landkreis 8. Verschiedenes Fördermittel erleichtern Familien den Weg ins eigene Heim Wer sich mit dem Gedanken an ein Eigenheim trägt, kann sich freuen. Die L-Bank finanziert mit dem Programm „Eigentumsfinanzierung BW – Z 15“ den Bau und Kauf von Wohneigentum sowie auch Aus- und Anbaumaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums. Die Förderung kommt insbesondere für Familien mit einem oder mehreren Kindern in Frage, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Basisförderung besteht aus einem Darlehen mit besonders günstigen Zinsen. Diese betragen derzeit 0,75 Prozent. Ergänzende Fördermöglichkeiten gibt es für die energetische Sanierung oder die Herstellung der Barrierefreiheit. Auch Paare mit Kinderwunsch können sich die Option auf eine Förderung sichern. Informationen und Beratung zur „Eigentumsfinanzierung BW – Z 15“ erhalten Interessenten bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Calw, Michaela Buhlmann, Telefon 07051 160 484 oder Kathrin Schaible, Telefon 07051 160 276. Online-Anhörung bei Strafzetteln Das Landratsamt Calw hat eine Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeführt. Bislang konnte man sich in Bußgeldverfahren, z.B. bei Verkehrsverstößen, nur schriftlich äußern. Der neue Online-Service ermöglicht es nun, dies direkt über den PC von zu Hause aus oder über das Smartphone mittels eines QR-Codes zu erledigen. Die Betroffenen können sich dadurch das Porto und den Weg zum Briefkasten ersparen, während die Bußgeldstelle schriftliche Einwendungen nicht mehr separat erfassen muss. Eine Rücksendung des Anhörungsbogens in Papierform ist natürlich auch weiterhin möglich. Auf den Anhörungsschreiben sind der Pfad zur Eingabemas- Im Stadtgebiet findet im Zeitraum vom 10. bis 18. März 2016 eine Übung der Bundeswehr statt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Gleichzeitig wird besonders auf die Gefahren eventuell liegengebliebener Sprengmittel, Fundmunition und dergleichen hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Das Sammeln, der Erwerb und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und ziehen strafrechtliche Folgen nach sich. Bundesagentur für Arbeit Wiedereinstieg in den Beruf – So geht’s! Telefonaktion am internationalen Frauentag, dem 08. März Vorwiegend Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit um Kinder zu erziehen oder ihre Angehörigen zu pflegen. Wenn sie nach dieser Familienphase wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, können sie Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Noch nicht allen Frauen, die in den Beruf zurückkehren wollen, ist diese Möglichkeit bekannt. Anlässlich des internationalen Frauentags bieten die badenwürttembergischen Arbeitsagenturen einen Telefonaktionstag zum beruflichen Wiedereinstieg an. Unter dem Motto „Wiedereinstieg in den Beruf – So geht’s!“ gibt es Antworten auf Fragen des beruflichen Neustarts nach der Familienphase, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Auskunft darüber, wie die Arbeitsagentur „Frau“ unterstützen kann. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4555500 und der Nennung des Kennworts „Frauenaktionstag“ sowie des eigenen Wohnorts wird die direkte Verbindung zur örtlich zuständigen Beauftragten für Chancengleichheit hergestellt. Anrufe anlässlich des Telefonaktionstags sind am internationalen Frauentag von 09.00 bis 15.00 Uhr möglich. Deutsches Rotes Kreuz Gemeinsam helfen durch eine Blutspende Mit etwas Glück bei der guten Tat eine Reise nach New York gewinnen Gemeinsam Blut spenden und dabei noch Gutes tun – der DRK-Blutspendedienst ruft zur guten Tat auf: Mittwoch, 9. März, von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr Stadthalle, Talstraße 6, WILDBERG 15.000 Blutspenden werden täglich benötigt um die Versorgung der Kliniken sicherzustellen. Jede Blutspende hilft den Patienten und rettet Leben. Blut wird für die Versorgung eines Unfallopfers mit starkem Blutverlust, bei einem Krebspatienten während und nach der Chemotherapie oder auch bei Herz-, Magen- und Darmerkrankungen und vielem mehr be- Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg nötigt. Aber auch für den Spender selbst lohnt sich die gute Tat. Neben dem erfüllenden Gefühl bis zu drei Menschen mit seiner Blutspende geholfen zu haben, bekommt jeder Blutspender einen kleinen Gesundheitscheck. Erstspender erhalten einen Blutspendeausweis mit der Blutgruppe. Dieser hat bei Unfällen nicht selten schon einen entscheidenden Zeitvorteil gebracht. Als besonderes Dankeschön verlost der DRK-Blutspendedienst unter allen Blutspendern, die vom 1. bis zum 26. März 2016 Blut spenden, eine Reise für zwei Personen zum Christmas-Shopping nach New York. Mit etwas Glück können zwei Spender ihre Koffer packen und die Vorweihnachtszeit im festlich geschmückten New York erleben. Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Stadtseniorenrat Mittwochsgesellschaft Terminänderung des 3 Tagesausflugs ins Allgäu Bei mir hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. In der letzten Ausgabe des Amtsblattes wurde der September genannt. Entschuldigung! Melanie Schnurr. Der richtige Termin ist Freitag, 21. bis Sonntag 23. Oktober 2016 Bitte vormerken, unser nächster Ausflug ist zu den Modewerken Betz in Ödenwaldstetten. Der Fahrpreis beträgt ab 25 Pers. 20 Euro pro Pers. bei der Fa. Betz 4 Euro pro Pers. incl. Sektempfang, Mittagessen, nachmittags Kaffee und Kuchen und Präsent. Termin: Mittwoch, 13. April Anmeldungen nehmen entgegen Rainer und Melanie Schnurr, Tel. 07054 7335 oder Weik Reisen, Tel. 07054 92700 Die Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte im nächsten Mitteilungsblatt. Kindergartennachrichten Kindergärten der Gesamtstadt Wildberg Anmeldetermin für die Aufnahmen in die Kindergartengruppen Kinder, die bis zum Dezember 2017 das dritte Lebensjahr vollenden, können im Kindergarten ihres Wohngebietes in eine Kigagruppe angemeldet werden. Bei Ihren Fragen beraten wir Sie gerne. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie mit Ihrem Kind persönlich vorbei kommen. Der Anmeldetermin ist Donnerstag, 10.03.2016 zu folgenden Zeiten: Nummer 9 / Seite 11 Kiga Effringen 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 7171) Kiga Kohlplatte 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 5775) Kiga Gemeindezentrum 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 5564) Kiga Wächtersberg 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 2960) Kiga Sulz 14.00-16.00 Uhr (Tel.: 7550) Kiga Gültlingen 10.00-12.00 Uhr (Tel.: 7866) Kiga Schönbronn 08.00-10.00 Uhr (Tel.: 7787) Sollten Sie zu diesen Zeiten verhindert sein, rufen Sie uns bitte an. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt i. d. R. nach Vollendung des dritten Lebensjahres, nach Reihenfolge des Alters, soweit Plätze vorhanden sind. Kinder aus den Kleinkindgruppen können ohne Unterbrechung in eine Kigagruppe ihres Einzugsgebietes wechseln. In den Kigä Schönbronn, Effringen, Kohlplatte und Sulz besteht ein begrenztes Angebot an Betreuungsplätzen für 2-jährige Kinder in einer Kindergartengruppe. Alle Kiga-Regelgruppen haben eine Öffnungszeit ab ca. 8.00 Uhr am Vormittag und sind nach der Mittagspause an mehreren Nachmittagen geöffnet. Die genauen Zeiten erfragen Sie bitte in Ihrem Kiga, da sie nach örtlichen Gegebenheiten etwas variieren. Freitagnachmittags sind die Einrichtungen geschlossen. In den Kindergärten Wächtersberg, Gemeindezentrum, Sulz, Gültlingen und Effringen werden auch Z-Gruppen (VÖ), mit zusammenhängender Öffnungszeit von 07.30-13.30 Uhr angeboten, bzw. Z-Plätze in Mischgruppen (Regel- und ZKinder in einer Gruppe). Freie Plätze in allen Z-Gruppen stehen auch Familien aus anderen Wohngebieten zur Verfügung. Außerdem ist im Kiga Sulz eine Ganztagesgruppe (Mo – Fr: 7.00 – 17.00 Uhr) integriert. Es können Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet mit diesem erweiterten Betreuungsbedarf aufgenommen werden. Der nächste Anmeldetermin ist voraussichtlich im Herbst 2016. gez. C. Röder-Ehinger Anmeldetermin für die Aufnahmen in die Kleinkindgruppen In den Kindergärten Wächtersberg, Gültlingen und Gemeindezentrum bieten wir Kleinkindgruppen für Kinder ab ca. 1 Jahr an, in denen den Bedürfnissen der Jüngsten hochwertig Rechnung getragen wird. Es erwartet die Kinder auf ihre Altersgruppe abgestimmtes Inventar, Spiel-, Bewegungsund Schlafmöglichkeiten. In enger Partnerschaft mit den Eltern bieten diese Gruppen neben einer verlässlichen Betreuung viele Impulse für eine gute Entwicklung in Sprache, Motorik, Sinnesentwicklung und Kontakt mit Kindern. Die Öffnungszeiten aller Gruppen sind von 7.30 – 13.30 Uhr. Der Anmeldetermin ist Donnerstag, 10.03.16 zu folgenden Zeiten: Kiga Gemeindezentrum 08.00 – 10.00 Uhr (Tel.: 5564) Kiga Wächtersberg 08.00 – 10.00 Uhr (Tel.: 2960) Kiga Gültlingen 10.00 – 12.00 Uhr (Tel.: 7866) Auch unter dem Jahr nehmen wir gerne Anmeldungen in die Kleinkindgruppen entgegen. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, unsere Gruppen zunächst unverbindlich anzusehen. Bitte vereinbaren Sie in beiden Anliegen telefonisch einen Termin. gez. C. Röder-Ehinger Nummer 9 / Seite 12 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Mittwoch, 2. März 2016 Talstr. 6, 72218 Wildberg Tel. 07054 92600, Fax-Nr. 07054 926026 E-Mail: [email protected] • Anpassung der Mitgliedsbeiträge • Vorschläge für weitere Aktivitäten • Anträge und Wünsche /Verschiedenes Anträge, Anregungen und Wünsche können bis zum 07. März bei Frau Motzer, Alter Kuppinger Weg 19, Wildberg, Tel. 8142 eingereicht werden. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. K. Motzer, 1. Vorsitzende H. Müller, 2. Vorsitzende Schulanmeldung Grundschule Wildberg/Effringen Die Anmeldung der zum September schulpflichtigen Kinder aus Wildberg und Effringen findet an der jeweiligen Grundschule zu folgenden Terminen statt: Bildungszentrum Wildberg Haupt- und Realschule Schulnachrichten Grundschule Wildberg / Effringen Mittwoch, 9. März 2016 von 14.30 bis 16.00 Uhr in der Grundschule Effringen Dienstag, 15. März 2016 von 14.30 bis 16.30 Uhr in der Grundschule Wildberg Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können von den Erziehungsberechtigten auf deren eigenen Wunsch in der Grundschule angemeldet werden. Es wird empfohlen, sich vom Kindergarten und von der Schule beraten zu lassen. Falls Sie Ihr Kind an einer anderen Schule anmelden möchten, bitte vor dem Schulanmeldetermin einen Antrag auf Schulbezirksänderung bei der zuständigen Schule stellen. gez. Thomas Schreiber, Rektor Förderverein der Grundschule Wildberg / Effringen e.V. Kuchenverkauf Die Eltern der Grundschule Wildberg/Effringen bieten bei den Landtagswahlen am Sonntag, 13. März in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Grundschule Effringen Kuchen zum Verkauf an. Der Erlös geht über den Förderverein an die Grundschule Wildberg/Effringen. Anmeldung für die Klassen 5 am Bildungszentrum Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Kind persönlich am 16. oder 17. März im Sekretariat des Bildungszentrums (Zimmer 5; Frau Rothfuß / Frau Dürr) anzumelden. Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Mittwoch, 16. März 2016 und Donnerstag, 17. März 2016 jeweils 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr. Für die künftigen Fahrschüler benötigen wir bei der Anmeldung ein aktuelles Passfoto des Kindes und die aktuelle Bankverbindung. Bitte bringen Sie ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde mit. Eltern, die ihr Kind im bilingualen Zug anmelden wollen, nutzen bitte die Anmeldetermine am Nachmittag. Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind. Um längere Wartezeiten zu verhindern, empfehlen wir auch den Donnerstagnachmittag zur Anmeldung zu nutzen. Der Termin der Anmeldung entscheidet nicht über die Vergabe der Plätze im bilingualen Zug. Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, melden Sie bitte am Freitag, 22. April 2016 zwischen 08.00 und 11.30 Uhr an. Spendenlauf als WVR-Projekt Grundschule Sulz am Eck / Gültlingen Sportabzeichenübergabe mit dem SV Sulz am Eck Förderverein der Grundschule Sulz am Eck / Gültlingen Hallo, wir sind die Klasse 7b vom Bildungszentrum Wildberg. Zusammen mit dem Jugendtreff und verschiedenen Vereinen organisieren wir einen Spendenlauf. Den Erlös wollen wir gleichermaßen aufteilen und einen Teil einem Kinderheim in Indien zugutekommen lassen, der andere Teil soll für Betreuung der Flüchtlingskinder in Wildberg gespendet werden. Die Veranstaltung rund um den Wildberger Sportplatz am Samstag, 9. April, beginnt um 12.00 Uhr und geht bis 18.00 Uhr. Der Startschuss für den Lauf ist für 14.00 Uhr geplant. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer! Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 am Mittwoch, 9. März 2016, 20.00 Uhr im Sportheim Sulz am Eck Wir möchten alle Mitglieder und Freunde unseres Fördervereins ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2016 einladen. www.musikschule-wildberg.de Tagesordnung: • Begrüßung • Berichte der Vorstandsmitglieder – Nachlese und laufende Aktivitäten • Kassenbericht • Entlastungen • Wahlen Ab April 2016 dreht sich ein weiteres Instrumentenkarussell für Kinder im Grundschulalter Das Instrumentenkarussell ist eine Orientierungshilfe für Ihr Kind, herauszufinden, welches Instrument es am liebsten erlernen möchte. Denn das „richtige“ Instrument gefunden zu haben, ist für einen anschließenden dauerhaften und erfolgreichen Unterricht die beste Voraussetzung! Wann? Freitag, 4. März 2016 um 18.00 Uhr Wo? Sportheim Sulz am Eck Alle Teilnehmer sind herzlich eingeladen. Mittwoch, 2. März 2016 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Wie funktioniert‘s ? Ihr Kind beginnt in seiner Gruppe mit dem Unterricht auf dem Instrument A. Auf diesem Instrument erhält es 1 bis 2 x Unterricht. Dann wechselt es zum Instrument B. Wiederum nach ein oder zwei Unterrichtsstunden wechselt ihr Kind zum Instrument C. Insgesamt werden während des Sommerhalbjahres bis zu 10 Instrumente vorgestellt. Das Grundgerüst für einen einheitlichen Rahmen des Unterrichts auf den verschiedenen Instrumenten bilden gemeinsame Lieder zum Singen, eine gemeinsame Rhythmussprache sowie Arbeitsblätter für jedes Instrument. Dauer: Ein Schulhalbjahr (April bis Ende Juli). Eine vorzeitige Kündigung ist bei diesem Angebot leider nicht möglich. Unterrichtszeit: je nach Teilnehmerzahl 30 oder 45 Minuten Termin: Freitags, 14.30 Uhr in der Musikschule Lust, ein Instrument zu erlernen oder zu singen? In folgenden Fächern können wir ab April 2016 einige freie Unterrichtsplätze anbieten: Gesang, Klavier, Schlagzeug, Akkordeon, Keyboard sowie Kontrabass. Der Unterricht findet je nach Wunsch als Einzel- oder Gruppenunterricht statt. Angesprochen sind sowohl Spiel doch Schlagzeug! Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene. Willkommen sind Anfänger, Fortgeschrittene und auch Wiedereinsteiger. Ab März 2016 neue Musikgartenkurse! Einstieg noch möglich! Der Musikgarten ist ein Kursangebot für Kinder von 1½ bis 3 Jahren jeweils mit einem erwachsenen Partner. Donnerstag, 16.00 Uhr bis 16.45 Uhr Unser Musikgarten für Babys ist gedacht für Babys im Alter zwischen 5 und 18 Monaten. Donnerstag, 16.45 Uhr bis 17.15 Uhr Ab April 2016 freie Plätze in unseren Tanz- und Ballettkursen Ballett 1: Für Kinder ab 6 Jahren In diesem Kurs lernen die Kinder ihren Körper und die damit verbundene Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Musik kennen. Mit spielerischer Fantasie werden sie langsam aber zielgerichtet an die Grundbewegungsmuster des klassischen Balletts herangeführt. Ziel ist es, ihr Gehör für die Musik zu entwickeln, sie dafür zu sensibilisieren sich auf andere einzulassen und in einer Gruppe gemeinsam etwas zu kreieren. Montag, 16.30 Uhr Ballett 2: Für Kinder zwischen 8 und 11 Jahren Die Grundtechnik des klassischen Balletts wird hier grundlegend erarbeitet und vertieft. Auch kommen bereits kleine Koordinationsübungen für die Körperglieder (Arme mit Beinen) sowie Schrittfolgen hinzu. Die Kinder sollen ein Gefühl für die klassischen Linien im eigenen Körper bekommen. Mit der Zeit sollte es ihnen gelingen, die Grundbewegungen des klassischen Balletts in den eigenen körperlichen Grenzen bestmöglich auszuführen. Montag, 17.30 Uhr Tanzmix für Kinder zwischen 6 und 8 Jahren Die stilistische Vielfalt des Unterrichts dient der Erweiterung des Bewegungsschatzes der Kinder und erleichtert den Einstieg in weiterführende Tanzkurse der Musikschule. In tänzerischen Kombinationen werden rhythmische, musikalische und koordinative Fähigkeiten der Kinder angesprochen und weiter gefördert. Altersgerechte Körperübungen kräftigen Nummer 9 / Seite 13 die gesamte Muskulatur und verbessern die Körperhaltung. Gestaltungsaufgaben unterstützen die Entfaltung der künstlerischen Fähigkeiten der jungen Tänzer. Die Partnerarbeit trägt dem Bewegungsverständnis bei und schult die sozialen Kompetenzen der Kinder. Donnerstag, 16.00 Uhr Modern/JazzDance für Jugendliche zwischen 9 und 12 Jahren Diese Tanzstile nutzen die gemeinsamen Bewegungsprinzipien. Die daraus abgeleiteten Tanztechniken fördern Gleichgewicht und Körperbeherrschung der Jugendlichen. Die Tanztechniken werden altersgerecht vermittelt und gezielt durch Körpertraining unterstützt. Durch Experimentieren mit Materialien, Geräuschen und Musik arbeiten wir an Tanzgestaltung und wagen uns an kleine Improvisationen. Die Komplexität der Choreografien wird auf die Teilnehmer abgestimmt. Dabei wird die Individualität jedes einzelnen Tänzers unterstützt und gefördert. Donnerstag, 17.00 Uhr HipHop Show Dance für Jugendliche ab 11 Jahren Eines der Elemente, welche zur Hip-Hop Kultur gehören, ist der Tanz. Die Vielfalt der Stilrichtungen und Musik ermöglichen den Jugendlichen einen schnellen Einstieg. Tänzerische Kombinationen in Verbindung mit Raumformationen, umgesetzt zur lebendigen Musik, machen viel Spaß und bieten eine Show. Der Unterricht startet mit einem Warm-up, gefolgt von umfassendem Körpertraining. Dieser Kurs richtet sich an Kinder und Jugendliche, die mit Gleichaltrigen tanzen und damit gleichzeitig auch ihre Kondition, Konzentration sowie Koordination verbessern möchten. Montag, 18.30 Uhr die Unterrichtsdauer beträgt für alle Klassen bei 4 bis 5 Teilnehmern 45 Minuten wöchentlich, ab 6 Teilnehmern 60 Minuten wöchentlich. Unterrichtsort: Musikschule, Klosterhof 1 Neu…Neu…Neu…Neu…Neu… Ab April: Ballet für Erwachsene ohne Vorkenntnisse Ballett ist ein wunderschönes Hobby, das Ausgleich zum Alltag und gleichzeitig ein umfassendes Training für den ganzen Körper bietet. Ballett verbessert Haltung und Koordination, fördert Kraft und Ausdauer und steigert die Flexibilität des Körpers. Der Unterricht ist in klare und verständliche Einheiten gegliedert, dessen Komplexität auf die Teilnehmer abgestimmt wird. Es wird nach der klassischen russischen Schule A. Waganowa unterrichtet. Unterrichtstermin: Montag, 20.00 bis 21.00 Uhr Unterrichtsort: Musikschule, Klosterhof 1 Weitere Informationen über Gebühren usw. sowie Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Musikschule Wildberg, Klosterhof 1, Wildberg Tel. 07054 932389-0 Fax 07054 93238919 [email protected] Volkshochschule Oberes Nagoldtal mit Jugendkunstschule In folgenden Kursen sind noch Plätze frei: Nr. 600139k Salsa Grundkurs Beginn: Mittwoch, 09.03.2016, 20:00 - 21:00 Uhr, 4-mal Ort: Tanzstudio Neu Tanz, Gartenstraße 7, Wildberg Nr. 600142k Zumba Kids (ab 7 Jahren) Beginn: Donnerstag, 10.03.2016, 16:15 - 17:15 Uhr, 8-mal Ort: Tanzstudio NeuTanz, Gartenstraße 7, Wildberg Nummer 9 / Seite 14 Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg Nr. 602016k Eulen - Eltern-Kind-Workshop Samstag, 12.03.2016, 14:00 - 17:00 Uhr Ort: JKS in der Grundschule Sulz a. Eck, Kirchstr. 32, Wildberg Nr. 600686k Pflegen über alle Sinne!® beruhigend-anregend-nachhaltig – Workshop für pflegende Angehörige Samstag, 12.03.2016, 09:00 - 15:30 Uhr Ort: Feuerwehrhaus Wildberg, Schloßstraße , Wildberg Nr. 600727k Nähen für Erwachsene und Jugendliche - Wochenendworkshop Beginn: Samstag, 12.03.2016, 14:00 - 19:30 Uhr, 2-mal Ort: Bildungszentrum, Handarbeitsraum, Schafscheuernberg 5, Wildberg Anmeldung im Rathaus Wildberg unter Tel.-Nr. 201-0 Hochsensibilität Hochsensibilität kann man nicht sehen, und auch nicht einfach so messen, wenn man sich aber auf sie einlässt, kann man sie fühlen. Hochsensibilität ist ein Wesenszug, der bei 15 bis 20% aller Menschen vorkommt, losgelöst von ihrer kulturellen Identität, ob Süd- oder Nordhalbkugel. Wie damit jedoch umgegangen wird, unterscheidet sich sehr zwischen den verschiedenen Ländern und Kulturen. In unserer Kultur werden vorrangig die lauten, starken, zielorientierten Eigenschaften bejubelt. Die dünnhäutigen, feine Nuancen wahrnehmenden Menschen werden manchmal vielleicht sogar belächelt. Was aber hat es auf sich mit der Hochsensibilität? Ein Ziel dieses Vortrages ist es, den Zuhörern einen Überblick zu ermöglichen, Hintergründe und Zusammenhänge zu erkennen und eventuell sich selbst besser verstehen zu lernen. Donnerstag, 10.03.2016, 19:00 Uhr Bildungszentrum, Gebäudeteil G Ulrike Buchali 4,50 € (Abendkasse) Freiwillige Feuerwehr Wildberg www.feuerwehrwildberg.de www.jugendfeuerwehrwildberg.de Abteilung Wildberg Montag, 07. März, 19.00 Uhr Sonderdienst: Maschinisten L – Z Feuerwehrhaus – EA Dienstag, 08. März, 18.30 Uhr Sonderdienst: Atemschutz Belastungsübung Eingeteilt AT-Träger (siehe rote Liste) Feuerwehrhaus Calw - EA Altersgruppe Mittwoch, 02. März, 13.45 Uhr Abfahrt zur Kronenbrauerei Hochdorf mit unseren Frauen Wir treffen uns am Feuerwehrhaus Abteilung Gültlingen Freitag, 04. März, 19.00 Uhr Aufbau / Betrieb Dekon-Station – Gruppe 1 - EA Mittwoch, 2. März 2016 Jubilare
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