Samstag, 7. November 2015 Nr. 259, CHF 3.00 www.zol.ch Redaktion 044 933 33 33, [email protected] Abo-Service 044 933 32 05, [email protected] Inserate 044 933 32 04, [email protected] AZ 8620 Wetzikon Die Tageszeitung des Zürcher Oberlandes BEI JÄGERN UNBELIEB T AUSGESTEUER TE K RUMMENACHERS DERNIERE Luchse beeinflussen das Verhalten des Wilds Mehr Hilfe für Wetzikons Arbeitslose Der letzte Auftritt im GP-Zirkus Seit der Luchs wieder in den Wäldern der Region umherziehe, sei das Wild deutlich scheuer geworden, sagen die Jäger. SEITE 2 Jeden Monat werden in Wetzikon 35 Personen ausgesteuert. Zwei CVPGemeinderäte fordern nun eine bessere Betreuung der Betroffenen. SEITE 3 Für Randy Krummenacher geht am Moto2-Rennen in Valencia eine GP-Karriere zu Ende, die einer steten Achterbahnfahrt glich. SEITE 29 Xylella bedroht Importeure REGION Bilder von Kahlschlägen in süditalienischen Olivenhainen kursieren derzeit in sozialen Medien und Nachrichten. Seit zwei Jahren hält der Erreger Xylella fastidiosa die Produzenten auf der Halbinsel Salento in der Region Apulien in Atem. Weil sich das für die Bäume tödliche Bakterium seitdem ungehindert ausbreitet, versucht die italienische Regierung erst gar nicht mehr, gefährdete Bäume zu retten. Auf die betroffene Region hat die Fällaktion allerdings massive wirtschaftliche Konsequenten. Der preisgekrönte Produzent Vito Esposito aus Uster hatte bisher Glück. zo SEITE 11 Sterbehilfe unter Strafe gestellt BERLIN Die Sterbehilfe in Deutschland wird neu geregelt: Nach langen Debatten verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die «geschäftsmässige» Sterbehilfe verbietet und unter Strafe stellt. Das richtet sich vor allem gegen Sterbehilfevereine, aber auch gegen Einzelpersonen, die regelmässig, also «geschäftsmässige», Beihilfe zum Suizid anbieten. Nach Ansicht von Kritikern bedrohe die neue Rechtslage auch Ärzte, die wiederholt Sterbehilfe leisten, mit Strafe und setze sie der «ernsten Gefahr» staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aus. Tatsächlich ist noch nicht ganz absehbar, welche Konsequenzen das Gesetz für die Ärzteschaft haben wird, welches von den 360 der 602 Abgeordneten angenommen wurde. Mit der neuen Regelung bleibt die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt. Sie kann aber dann geahndet werden, wenn sie geschäftsmässig betrieben wird – selbst wenn kein kommerzielles Interesse dahinSEITE 23 tersteht. sda Wildberger Steuerfuss steigt um zehn Prozentpunkte WILDBERG Von 119 auf 129 Prozent: Der Steuerfuss in der Gemeinde Wildberg steigt massiv. Während die Politische Gemeinde und die Oberstufenschulgemeinde auf ihrem Niveau bleiben, geht die Steuererhöhung voll zulasten der Primarschulgemeinde. Es gehe nicht anders, sagt der Präsident. Neben Fischenthal gehört Wildberg bald zu den teuersten Wohngemeinden des Zürcher Oberlands: Die Primarschulgemeinde beantragt der Gemeindeversammlung eine Steuererhöhung um zehn Prozentpunkte auf 61 Prozent für das Jahr 2016. Die Oberstufenschulgemeinde Turbenthal-Wildberg und die Politische Gemeinde belassen ihre Steuerfüsse bei 27 respektive 41 Prozent, was zu einem Gesamtsteuerfuss von 129 Prozent führt – er ist gleich hoch wie derjenige von Fischenthal. Die Gemeindeversammlung muss zwar Anfang Dezember den neuen Steuerfuss noch genehmigen, laut Primarschulpflegepräsident Swen Rüegg (parteilos) ist die Erhöhung aber unumgänglich. «Ich weiss, dass diese Nachricht nicht erfreulich ist. Aber wir können nicht anders.» Ein Zusammenspiel von verschiedenen ungünstigen Faktoren habe zu dieser Erhöhung geführt: Der für die Schule Wildberg künftig ungünstigere Fi- ANZEIGE 481832 Wir haben die ganze Palette. nanzausgleich, Abschreibungen beim neuen Anbau der Schule als auch weniger Lohnzahlungen des Kantons hätten den Ausschlag gegeben, sagt Rüegg. Keine Freude an der Steuererhöhung hat Gemeindepräsident Roland Bänninger (SVP). «Die Nachricht hat mich sehr überrascht», sagt er. Die Schulgemeinde, aber auch die Rechnungsprüfungskommission hätten die Entwicklung früher erSEITE 5 kennen müssen. jsk Jonapark in Rüti feierlich eröffnet vormals Fritz Haefeli AG www.schaub-maler.ch Industriestrasse 9, 8620 Wetzikon Tel. 044 930 06 49, Fax 044 930 09 92 Zürich Oerlikon Wetzikon 52 Lizenzen zum Impfen ZÜRICH Seit dem 1. September dürfen neu auch Zürcher Apotheker impfen. Am Nationalen Impftag bot sich gestern Gelegenheit für eine erste Bilanz. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) ging mit gutem Beispiel voran und liess sich piksen. Mittlerweile verfügen 52 der 220 Apotheken über eine Bewilligung. Eine Impfung in der Apotheke kostet zwischen 35 und 45 Franken. Gleichzeitig fand einmalig auch ein Stopp-MasernTag statt, an dem man seinen Masern-Impfschutz überprüfen SEITE 17 lassen konnte. zo INSERATE Werbebeilage ◾ Teppichservice Uster Rubriken ◾ Amtliche Anzeigen ◾ Immobilienmarkt ◾ Kirchliche Anzeigen ◾ Stellenmarkt ◾ Todesanzeigen ◾ Veranstaltungen 24 28 6, 8 28 26 10, 12 zvg Ein Meilenstein für Rüti: Gestern wurde der Jonapark in Rüti offiziell eingeweiht. Von den neuen Geschäften und den Bewohnern der 30 Mietwohnungen erhofft sich die Gemeinde eine Belebung des Zentrums und das umliegende Gewerbe neue Kunden. SEITE 3 ANZEIGE Wertvoller Fund in Kempraten Usterstrasse-23-Urteil wird weitergezogen RAPPERSWIL-JONA Bei Ausgrabungen in der Römersiedlung Kempraten sind die Archäologen auf ein Mithras-Heiligtum gestossen. Sie fanden einen unterirdisch angelegten Tempel des Mithras-Kults. Der Mysterienkult um den Sonnengott Mithras verbreitete sich im 2. Jahrhundert nach Christus. Das aussergewöhnliche Gebäude wird in Kempraten derzeit von SpeziaSEITE 2 listen freigelegt. zo ILLNAU-EFFRETIKON Zu Beginn der Sitzung des Grossen Gemeinderats Illnau-Effretikon am Donnerstagabend hatte Stadtpräsident Ueli Müller zwar nur eine kurze, aber wichtige Mitteilung zu machen: Der Stadtrat erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen das Urteil des kantonalen Baurekursgerichts zur Liegenschaft Usterstrasse 23 in Illnau. Dieses entschied, dass die Entlassung Bart- & Haarschneider in Profiqualität Braun - Panasonic - Moser 502387 des Hauses aus dem Inventar für schutzwürdige Bauten rechtswidrig war (wir berichteten). Damit geht die Diskussion um das 1928 erbaute Haus in eine weitere Runde. Müller begründete den jüngsten Beschluss des Stadtrats damit, dass «erhebliches öffentliches Interesse an einem Weiterzug des Urteils besteht». Die Exekutive beachtete bei ihrem Entscheid zur Inventarentlas- sung eine überwiesene dringliche Motion von Stefan Eichenberger (JLIE) und René Truninger (SVP). Mit dieser wurde die Exekutive beauftragt, einen öffentlichen Gestaltungsplan für einen Dorfplatz unter Einbezug des Abbruchs der Liegenschaft Usterstrasse 23 vorzulegen. Andreas Hasler (GLP) sprach sich an der Sitzung im Namen von GLP, GP, EVP und CVP dafür aus, dass man das Urteil nicht weiter- ziehen sollte – die Chancen auf einen Sieg seien gering, der Dorfplatz könne auch ohne den Abriss erstellt werden. Die SVP und die Jungliberalen hingegen begrüssen den Entscheid des Stadtrats. Wie Andreas Hasler sieht die Exekutive das Risiko, auch die nächsten Prozesskosten übernehmen zu müssen, als gross an. Denn der Entscheid des Baurekursgerichts sei gut begründet gewesen. fse Haarlänge 0,8 – 15 mm 055 211 11 92 www.messerschmied.ch
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