Ausgabendisziplin bleibt oberstes Gebot

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Ausgabendisziplin bleibt oberstes
Gebot
Die FDP des Kantons St.Gallen sieht sich aufgrund des vom Regierungsrat
verabschiedeten Aufgaben- und Finanzplans für die Jahre 2017 bis 2019
in ihrer finanzpolitischen Einschätzung bestätigt. Die ausgewiesenen
Defizite von 50 bis 65 Mio. Franken pro Jahr führen Jedem, der es sehen will,
vor Augen, wie angespannt die finanzielle Lage des Kantons nach wie vor ist.
Sollte das Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren geringer aus­
fallen als erhofft, sind weitere Sparmassnahmen unausweichlich.
Die St.Galler Regierung hat heute Morgen den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2017 bis 2019 vorgestellt. Die publizierten Kennzahlen mit den prognostizierten Defiziten
belegen das, was die FDP schon vor langer Zeit festgestellt hat: Auf dem Weg zur angestrebten
Sanierung des Staatshauhalts bewegt sich der Kanton St.Gallen nach wie vor auf sehr dünnem Eis. Trotz der in der Vergangenheit getroffenen Massnahmen bleibt für finanzielle Abenteuer respektive für kostspielige sozialpolitische Klientelpolitik kein Platz.
Gang der Wirtschaft ist entscheidend
Mittelfristig wird der finanzielle Horizont des Kantons massgeblich durch den Gang der Wirtschaft bestimmt. Sollte das Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren geringer ausfallen
als im errechneten Szenario, das dem AFP zugrunde liegt, hat dies unweigerlich einen direkten Einfluss auf die Steuereinnahmen des Kantons. In diesem negativen Fall wären weitere
Sparmassnahmen zur Gesundung des Kantonshaushalts unabdingbar.
Kein Mittelzufluss beim Eigenkapital
Nach wie vor verfügt der Kanton St.Gallen dank seines Eigenkapitals über einen Puffer, mit
dem die jährlichen Defizite in der laufenden Rechnung geglättet werden können. Um den daraus resultierenden finanziellen Spielraum auf längere Sicht erhalten zu können, ist es sehr
wichtig, den Bestand des Eigenkapitals langfristig zu stabilisieren. Der AFP 2017-2019 zeigt
auf, dass dieses Ziel derzeit nur dank der Auflösung von stillen Reserven – namentlich der
Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitäler – erreicht werden kann. Bei den betreffenden 300 Mio. Franken handelt es sich indes nicht um einen effektiven Geldzufluss zugunsten
des Eigenkapitals, sondern um einen rein buchhalterischen Effekt. Über kurz oder lang führt
für den Kanton kein Weg an der Aufgabe vorbei, Budgets zu präsentieren, die ohne Reservebezüge auskommen.