G E M E I N S A M V I S I O N E N V E R W I R K L I C H E N. 01 | 15 LAVINE rollt noch schneller Breitbandausbau im Verwaltungsnetz CN LAVINE erfolgreich umgesetzt Klasse Schutz Projektgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ erarbeitet Schutzklassenmodell für Cloud-Dienste Volltreffer! eMRA-X, die Lösung für multifunktionale, gesetzeskonforme und anwenderfreundliche Melderegisterabfragen Impressum Herausgeber: Chefredakteur & Anzeigen: Redaktion: Foto-und Bildnachweis: Grafik & Layout: Druck: Ausgabe: Auflage: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19053 Schwerin Andrè Korsch (V. i. S. d. P.) [ak] Katrin Becker (Art Director) [kb] Laura Schubert (Chefin vom Dienst/Textchefin) [ls] Tobias Thobaben [tt] Cisco Systems Inc. (S. 2); Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) (S. 26, S. 27) Fotolia: psdesign1 (Titelseite); Wavebreakmedia Micro (S. 2, S. 3, S. 4, S. 22/23); Peter Atkins (S. 12/13); yuryimaging (S. 3/15); stockphoto-graf (S. 3); Melpomene (S. 6); licccka6 (S. 8); settaphan (S. 10); cut (S. 10); romas29 (S. 11); Sergey Nivens (S. 15); Maksim Kabakou (S. 18); MH (S. 28) Shutterstock: everything possible (S. 25) Die Rechte aller weiteren Fotos und Grafiken liegen bei der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Digital Design Druck und Medien GmbH Mai 2015 1.000 Exemplare Die DVZ.info erscheint zweimal im Jahr, die nächste Ausgabe erscheint am 1. November 2015. DVZ.info 01I15 EDITORIAL Klasse Schutz Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit seiner Aussage „Auch im Netz kann sich Freiheit nur dann entwickeln, wenn berechtigtes Vertrauen in die Sicherheit herrscht“ bringt Bundespräsident Joachim Gauck auf den Punkt, worin sich das Streben nach IT-Sicherheit gründet. Nicht umsonst ist dieses große Thema aus unserer Branche nicht mehr wegzudenken und gestaltet daher auch viele Themen unseres Kundenmagazins mit. So zeigt unser Titelthema zur Melderegisterauskunft und unserer Lösung eMRA-X, dass sich unser Produkt nicht nur auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen stützt, sondern zeitgleich die neusten Sicherheitsanforderungen an die moderne Verwaltung erfüllt. In unserer Themenreihe „Cloud“ geht es in dieser Ausgabe ebenso um das große Thema Datenschutz. Hier arbeitet die Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ im Zusammenhang des Technologieprogramms Trusted Cloud derzeit an einem Schutzklassenkonzept, wel- ches die Einordnung der Daten nach Schutzbedarf erleichtern soll. Zu guter Letzt meldet sich auch unser Informationssicherheitsmanager Axel Köster in einem Beitrag über die modernen Maschen der Cyber-Spione zu Wort. Aber nicht nur die IT-Sicherheit soll Thema dieser Ausgabe sein. Lesen Sie zudem, wie unser Haus die Einführung von IPv6 handhabt, wie man dank iKFZ künftig Fahrzeuge per Mausklick an- und abmelden kann und wie durch den Breitbandausbau des CN LAVINE nun optimale Bedingungen für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes geschaffen wurden. Ihr Hubert Ludwig DVZ.info 01I15 1 Inhalt TITELTHEMA INFORMIEREN BEWEGEN 04 RECHTSGRUNDLAGEN 12 SOCIAL ENGINEERING 26 LIVE HD IM LAGuS FÜR MELDEWESEN Über die Novellierung des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 und dessen Auswirkungen auf das Meldewesen 06 eMRA-X eMRA-X für multifunktionale, gesetzeskonforme und anwenderfreundliche Melderegisterabfragen Cyber-Kriminelle mit immer komplexer werdenden SpionageMethoden und wie man sich gegen sie wappnen kann Dr. Heiko Will, Direktor des LAGuS, zum Einsatz der Videotechnik im eigenen Haus im Interview 25 1. E-GOVERNMENT 19 STUDIUM MIT Austauschplattform unter dem Motto „25 Jahre M-V, seit 25 Jahren auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung“ Porträtiert: Oliver Roggelin, dualer Student der Wirtschaftsinformatik KONFERENZ MEHRWERT 08 DIE VORREITER Im Gespräch: Ulf Hünemörder, Anwendungsentwickler beim LPBK, über den eMRA-X Vorgänger bei der Polizei 2 DVZ.info 01I15 MITTENDRIN ENTWICKELN VERNETZEN 15 SAP BI 22 CLOUD- 20 iKFZ RELEASE-TICKER Teil 2 der Themenreihe Cloud: Gabriel Schulz vom Datenschutz in M-V über das Schutzklassensystem von Cloud-Diensten 16 CN LAVINE 14 KURSANGEBOT SCHUTZKLASSEN 10 IPv6 EINFÜHRUNG TACHOS BELVIS IPv6 kommt – das DVZ macht sich bereit LEITBILD 28 IDEENMANAGEMENT Mit iKFZ Fahrzeuge per Mausklick an- und abmelden Durch Breitbandausbau für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gerüstet Das Ideenportal DenkBar zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des DVZ DVZ.info 01I15 3 4 DVZ.info 01I15 T itelthema Gesetzeslage neu justiert Am 1. November 2015 treten neue Rechtsgrundlagen für das Meldewesen in Kraft Die Automatisierung und der steigende Bedarf, personenbezogene Grunddaten schnell, umfassend und für unterschiedlichste Zwecke bereitzustellen und abzurufen, haben den Bund zu neuen Regelungen veranlasst. Am 1. November 2015 tritt die Novellierung des Bundesmeldegesetzes in Kraft. Neben Verwaltungen und Behörden greifen zunehmend auch Privatpersonen und Unternehmen auf Melderegisterdaten zu. „Die Vielfalt der melderechtlichen Regelungen in 16 Landesmeldegesetzen war allerdings bei der bundesweit technischen Vernetzung der Datennutzung nicht mehr hilfreich. Mit wachsendem Bedürfnis nach Automatisierung der Meldedatenverarbeitung und -nutzung wurde nicht nur die Standardisierung dieser Daten, sondern auch eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen dring- „Die Vielfalt der melderechtlichen Regelungen in 16 Landesmeldegesetzen war nicht mehr hilfreich. “ licher“, weiß Sabine Gentner. Bewährte Regelungen der Ländergesetzgebung wurden weiterentwickelt, sagt die für das Melderecht zuständige Referatsleiterin im Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern. DVZ.info 01I15 Auswirkungen auf die Arbeit der Meldebehörden finden sich u. a. in der Verlängerung der Anmeldefrist nach Einzug oder der Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht von Vermietern bei der Anmeldung von Mietern. Mit Blick auf eine gewerbliche Datennutzung muss bei einer Melderegisterauskunft der Grund der Anfrage benannt werden. Auskünfte für Werbung und Adresshandel erfolgen nur nach ausdrücklicher Einwilligung Betroffener. Sicherheitsbehörden erhalten rund um die Uhr und länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten. Verschiedene Verordnungen, so Sabine Gentner, begleiten die Gesetzesnovellierung. „So enthält die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung für alle Meldevorgänge Regelungen für Datenübermittlungen zwischen den beteiligten Meldebehörden. Auch die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung wird an das Bundesmeldegesetz angepasst. Neu ist eine Bundesmeldedatenabrufverordnung, welche technische Voraussetzungen für automatisierte Abrufe vorsieht, indem der Standard OSCI-XMeld für einen länderübergreifenden Datenabruf festgeschrieben wird.“ Eine weitere Verordnung zu Portalen, die der Einholung von einfachen Melderegisterauskünften via Internet dienen, befindet sich noch in Vorbereitung. Auch das Landesmelderecht wird neu gefasst, sagt die Referatsleiterin, um das Melderecht für die vom E-Government geprägte, moderne Verwaltung zu rüsten. ABarbara Arndt EXPERTIN Sabine Gentner ist seit 1991 im Ministerium für Inneres und Sport tätig und bereits seit dem 1. Juli 2010 für das Melderecht verantwortlich. Weiterhin ist sie zuständig für Wahlrecht, Volksabstimmungsrecht, Personenstandswesen, Staatsangehörigkeitsrecht und einige weitere Rechtsgebiete. 5 T itelthema Melderegisterauskunft 3.0 DVZ M-V GmbH rückt mit eMRA-X eine multifunktionale, gesetzeskonforme und anwenderfreundliche Lösung ins Visier der Behörden Die DVZ M-V GmbH hat die perfekte Lösung, um ab Herbst diesen Jahres die geänderten Gesetzesanforderungen für Melderegisterabfragen zu erfüllen: eMRA-X übernimmt die Client-Funktion, um automatisiert Personendaten abrufen zu können. Einfach und sicher gewährt eMRA-X alle Standards, fügt sich komplikationslos in bestehende Umgebungen ein und zeichnet sich zudem durch Benutzerfreundlichkeit aus. Die Drei hat es in sich. In allen Lebensbereichen wird dieser Zahl seit Alters her eine große Bedeutung zugemessen. Dreifaltigkeit, Dreisatz, Dreigestirn. Drei Mal darf man raten, drei Mal soll man auf Holz klopfen oder drei Kreuze machen. Ein Jubilar lebt drei Mal hoch. Und wenn zwei nicht einig sind – klar, dann freut sich der Dritte. Aber muss man immer drei Versuche wagen, um, wie im Hochsprung erfolgreich zu sein? Die DVZ M-V GmbH hat sich drei Jahre lang einem Thema 6 gewidmet, damit es künftig mit nur einem Anlauf klappt: bei der bundesweiten Melderegisterauskunft für Behörden. Zukunftsweisend. Eben 3.0 Einfach, effizient und gesetzeskonform Mit eMRA-X kommt die Zahl drei mehrfach ins Spiel: Diese neue Anwendung setzt die ab 1. November 2015 verbindlichen einheitlichen Regelungen zum Abruf von Meldedaten durch Behörden nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (BMeldG) und der Bundesmelde-Datenabrufverordnung (BMeldDav) um. Einfach, effizient und zugeschnitten auf die zumeist kleinen Budgets abrufender Behörden. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern sprechen wir über 117 Meldebehörden. Deutschlandweit sind es mehr als 2000. In jedem der 16 Bundesländer arbeiten unterschiedliche Systeme, diverse Account-Verwaltungen sind im Einsatz. Wer hier zielgerichtet eine spezifische Information abrufen will, macht sich auf die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, sagt Dirk Bethge. Der Account-Manager der DVZ M-V GmbH nennt einige Beispiele, die verdeutlichen, wie groß die Vielfalt von Daten ist, die regelmäßig aktualisiert oder im Bedarfsfall dringend benötigt werden: Ordnungsämter ermitteln Anschriften in DVZ.info 01I15 DVDV DOI-Verbindungsnetz OSCI/XMeld AuskunftsGateway AnfrageGateway AuskunftsGateway AuthSys 1 OSCI/XMeld Conn-AuthSys 1 Conn-AuthSys N AnfrageGateway eMRA-X „Auth“ eMRA-X „OSCI“ OSCI über DOI Anfrage InfoRegister Arbeits- Arbeitsplatz platz Ergebnis Bundesland A (internes Netz) ASo InfoRegister Arbeits- Arbeitsplatz platz Bundesland B (internes Netz) funktionieren die Datenabrufe mit eMRA-X Bußgeldverfahren. Jugendämter streben eine lückenlose Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen an – und benötigen Altersangaben. Sozialämter checken die Empfangsberechtigung von Zahlungen nach dem Entschädigungsrecht, um Missbrauch zu verhindern. Kirchen hinterfragen die Konfessionszugehörigkeit, Jobcenter den Verbleib von Elternteilen mit Blick auf Unterhaltsverpflichtung oder Sorgeberechtigung. Mit einem Klick werden – entsprechend der definierten und explizit zugewiesenen Rechte zur Abfrage – die Meldedaten sichtbar: Alle Zentralen Informationsregister (ZIR) sind über einen Zugang, ein System, einen Administrator erreichbar. eMRA-X regelt die Autorisierung sowie die Art und Weise des Zugriffs hinsichtlich der Datenformate und Zugriffsmedien. Exakt so, wie es die neue Gesetzgebung verlangt. Verschiedene Formen der Nutzung möglich Für den Nutzer gibt es keine Unterschiede mehr, weiß Mathias Dinkatt, Sachgebietsleiter Anwendungsintegration der DVZ M-V GmbH. „Client und Server sprechen die gleiche Sprache. Dabei ist es unerheblich, ob mit eMRA-X eine selbsterklärende, nutzerfreundliche Web-Oberfläche verwendet wird oder die Anfrage auf der bekannten Eingabemaske der behördlichen Fachanwendung, also DVZ.info 01I15 AuthSys N eMRA-X „Web“ ADie Architektur von eMRA-X lässt verschiedene Arten der Einbindung zu der gewohnten Umgebung erfolgt.“ Das Prinzip „Einer für alle“ wird durch Kopfstellenfunktionalität erreicht, die anfragenden Behörden treten als Mandanten in das Abfragesystem ein. Die Kommunikation der Daten erfolgt via DOI, der Deutschen Online Infrastruktur. Auch die zu installierenden Strukturen folgen der Zahl Drei. Zum Ersten kann pro Bundesland ein zentrales Gateway eingerichtet werden – optional ist die Authentifizierung auch pro Behörde möglich. Zum Zweiten lässt sich das Gesamtsystem eigenständig für bestimmte Behörden (zum Beispiel Polizei oder Verfassungsschutz) einrichten. Zum Dritten können separate Komponenten wie „eMRA-X Web“ und „eMRA-X Auth“ im Hoheitsbereich einer Behörde oder eine Verbindung zu „eMRA-X OSCI“ aufbauen. Wahrung höchster Sicherheitsansprüche eMRA-X überzeugt mit – natürlich – drei essenziellen Vorteilen: „In erster Linie haben wir als kompetenter Dienstleister für öffentliche Verwaltungen eine Vereinfachung von Prozessen und Vorgängen auf der Agenda. Dass mit Einsatz einer neuen Anwendung wie eMRA-X die Tätigkeit effizienter wird, versteht sich von selbst. Aufgrund der Weiterentwicklung bestehender Software, die wir bereits 2012/2013 nach speziellen Sicherheitsanforderungen der Polizei zur Anwendung gebracht haben, können mit eMRA-X in allen Bereichen höchste Sicherheitsansprüche gewahrt werden“, erklärt Account Manager Dirk Bethge. A Barbara Arndt ZIELFÜHREND „Neue Anforderungen an die öffentliche Verwaltung müssen oftmals mit geringen Budgets und in kurzer Zeit umgesetzt werden. Wir als Spezialist für E-Government wissen das. eMRA-X ist ein weiteres Beispiel dafür, dass wir Verwaltungen mit effektiven und effizienten Lösungen versorgen. Das spart Zeit, Kosten und Nerven.“ Dirk Bethge, Account-Manager [email protected] 7 T itelthema Zielsicherheit hinter dem Elbdeich Viele Behörden werden von guter Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und DVZ bei der Entwicklung von eMRA-X profitieren Eine schnelle und sichere Abfrage von Meldeinformationen ist für die Polizei unerlässlich. Die Sicherheitsbehörden profitieren seit längerem von komfortableren und zielführenden Standards, die mit dem DVZ entwickelt und in der Anpassung von eMRA-X nun auch für andere Nutzer zur Verfügung stehen. DVZ.info sprach dazu mit Ulf Hünemörder, Anwendungsentwickler beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, des Brand- und Katastrophenschutzes Mecklenburg-Vorpommern (LPBK). DVZ.info: Die Anforderungen der Sicherheitsbehörden haben 2012 zur engen Zusammenarbeit von Polizei und DVZ geführt. Worum ging es dabei? Ulf Hünemörder: Im Rahmen der Polizeiarbeit ist die Validierung von Personendaten ein ständiges Erfordernis – auf 8 Basis der Melderegisterdaten. Die seinerzeit zur Verfügung stehende Webabfrage bot keinen ausreichenden Komfort. Mit der Eingabe von Name, Vorname und Geburtsdatum ließ sich nur ein Auskunftstreffer erzielen, wenn ein Datensatz komplett übereinstimmte. DVZ.info 01I15 Das hat sich mit der Entwicklung von eMRA-X verbessert? Im neuen Verfahren sind Mehrfachtreffer möglich. Man hat zusätzliche Suchoptionen und kann diese in anderen Programmen nutzen. Die Möglichkeit der Einbindung in bestehende Systeme erleichtert die Arbeit immens: Unsere Kollegen können auf der ihnen vertrauten Oberfläche die Vorteile nutzen. eMRA-X wurde exakt auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten. Wir haben spezifische Anforderungen eingebracht, die vom DVZ gut umgesetzt und hinsichtlich der Ergonomie oder Anpassung an bestehende EDV-Konzepte, optimiert wurden. Die Zusammenarbeit in dieser Frage war 1A. Können Sie das an einem konkreten Fall näher erklären? Am Beispiel des Elbehochwassers lassen sich Vorteile gut darstellen: Im Handumdrehen gelang es den Kollegen zu ermitteln, wer beispielsweise in einer zu evakuierenden Straße wohnt. Gleiches gilt analog bei anderen Katastrophen- oder Notfällen wie zum Beispiel bei Bränden. Die Anwendung erweist sich als echte Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort. Auch in der Aufarbeitung solcher Einsätze erleichtert eMRA-X unsere Arbeit – ein gleichwertiges System hat es zuvor gar nicht gegeben. Der Praxistest scheint bestanden. Werden andere Behörden die Vorteile von eMRA-X nutzen können? Da bin ich sicher, denn die weiterentwickelte Version vollzieht die Anpassung an die Vorgaben des neuen Meldegesetzes mit veränderten Übermittlungsbedingungen und verbesserten Anforderungen an den Datenschutz. Jeder Nutzer erhält schnelleren und deutschlandweiten Datenzugriff entsprechend seiner Befugnisse. Für Behörden und Institutionen als Nutzer liegen die Vorteile auf der Hand. Aber auch Bürgerinnen und Bürger werden profitieren. Zum Beispiel durch ein Plus an Sicherheit mit Blick auf unsere Tätigkeit. In anderen Bereichen ist aus meiner Sicht mit dem schnelleren und besseren Datenzugriff eine Optimierung in der Bearbeitung von Anfragen oder Anträgen möglich. A Barbara Arndt A U F G A B E N V I E L FA LT Stichwort Schnelligkeit: In der Polizeiarbeit kommt es manchmal auf Minuten an. Hält das neue Abfragesystem mit im Wettlauf gegen Kriminalität? Applikationen, die über mobile Endgeräte abgerufen werden können, haben unsere Flexibilität deutlich erhöht. Gerade bei Fahndungen ist das immens wichtig. Die Überprüfung vorhandener Daten im Melderegister – zum Beispiel Wohnsitz – erweitert sich auf andere Bundesländer. Parallel ist ein Abgleich mit dem Datenbestand der Polizei gegeben. Man könnte schon sagen, dass wir die Laufschuhe gegen Spikes getauscht haben. Aber laufen müssen wir natürlich immer noch selbst... Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz MecklenburgVorpommern, kurz LPBK, ist eine obere Landesbehörde, welcher folgende Zuständigkeiten obliegen: Für den Laien erinnert dieser engmaschige und übergreifende Datencheck ein wenig an Georges Orwells Überwachungsszenario in „1984“. Zumal, wenn die verbesserten Zugriffsoptionen künftig deutlich mehr Nutzern zur Verfügung stehen werden. Angst ist hier völlig unbegründet. Egal, welche Behörde auf die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger zugreift – es sind nur autorisierte Abfragen möglich. Das wird sichergestellt durch bereits bestehende und ausgesprochen differenzierte Berechtigungssysteme, die lediglich die Erfüllung der jeweils entsprechenden Aufgaben sicherstellen. Denn im Katastrophenfall spielt die Religion eines Bürgers in der Regel keine Rolle, bei der Terrorabwehr kann das schon ganz anders aussehen... Zudem erfolgt eine lückenlose Protokollierung der Abfragen. Brand- und Katastrophenschutz, Munitionsbergungsdienst: Planung und Koordinierung von Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes, Gefahrstoffangelegenheiten, Kampfmittelberäumung, Einsätze im Bereich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) DVZ.info 01I15 Polizei: technische Ausstattung der Polizei einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), Administration und Störungsmanagement, Waffen-, Kfz- und IuK-Werkstatt, Technische und logistische Unterstützung, Polizeiärztliche, arbeitsmedizinische und sozialpsychologische Dienste, Angelegenheiten der Heilfürsorge einschließlich Leistungsabrechnung Serviceaufgaben: für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Digitalfunk, Zentrale Fahrbereitschaft der Landesregierung und Zentrale Poststelle der Landesregierung Im LPBK M-V sind rund 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 15 Standorten tätig. 9 E ntwickeln IPv6 und die sieben Weltmeere IPv6 kommt - so bereitet sich das DVZ vor Stattdessen verteuern sie den Betrieb der Netze durch zusätzliche Komplexität und Intransparenz. IPv6 bietet einen ungleich größeren Adressraum. 340 Sextillionen (3,4*1038) Adressen stehen mit diesem Standard zur Verfügung. In Ziffern sind das 340.000.000.000.000.000.000.000.000.000.000.000.000. Eine schwer vorstellbare Zahl. Ein Vergleich: Stellt man sich die IPv4Adressen als Wasser vor, das in sieben 1,5 Liter PET-Flaschen passt, dann umfasst eine vergleichbare Menge Wasser für den IPv6-Adressraum alles Wasser unserer Erde! Die aktuell genutzten IPv4-InternetAdressen sind zu einer knappen Ressource geworden. Durch das anhaltend rasante Wachstum des weltweiten Datennetzes übersteigt die Nachfrage seit einiger Zeit das Angebot. Dringend wird eine Alternative benötigt. Und mehr Adressen! Auch im DVZ steht der IPv4-Nachfolger IPv6 in den Startlöchern. Vor mehr als 20 Jahren wurde mit der Arbeit an IPv6 begonnen. Damals waren Stichworte wie das Internet der Dinge oder Smartphones nur in den Köpfen manch visionärer Menschen vergraben. Aber die Erkenntnis, dass der Vorrat an IPv4-Adressen nicht ewig reichen würde, war der Anstoß zur Entwicklung eines neuen Adress-Standards, dessen Einführung unabdingbar ist. Während es 2003 weltweit etwa 500 Mio. vernetzte Geräte gab, waren es 2010 schon 12,5 Mrd., was 1,8 Geräte pro Erdbewohner bedeutet. Für dieses Jahr prognostiziert Cisco IBSG etwa 25 Mrd. internetfähige Geräte. Nun bietet der langjährige Adressstandard IPv4 etwa 4,3 Mrd. öffentliche Adressen. Durch Dienste wie NAT ist es möglich, mehrere Geräte über eine öffentliche IP-Adresse mit dem Internet zu verbinden. Solche Hilfskonstrukte ändern jedoch nichts an der Problematik, dass der Bedarf an Adressen exponentiell steigt. 10 Verfügbarkeit für bestimmte Anwendungsfälle notwendig Für bestimmte Anwendungsfälle ist heute schon IPv6 notwendig. Mobilfunknetze der vierten Generation (LTE) müssen IPv6 zwingend unterstützen. In einigen Ländern können durch den örtlichen Serviceprovider nur noch IPv6-Adressen bereitgestellt werden. Nur per IPv4 erreichbare Dienste stehen dann beispielsweise auf Auslandsreisen nicht mehr zur Verfügung. Die bestehenden Internet Service Provider (ISP) sehen einem Ende ihrer zugeteilten IPv4-Adressen entgegen. Dies betrifft vor allem kleinere oder jüngere ISPs, wie die Kabelnetzbetreiber. So bekommen Endkunden ihren Internetzugang nur noch über IPv6. Weltbevölkerung 6,3 Mrd. 6,8 Mrd. 7,2 Mrd. 7,6 Mrd. Vernetzte Geräte 500 Mio. 12,5 Mrd. 25 Mrd. 50 Mrd. Vernetzte Geräte pro Person 0,08 2003 Mehr vernetzte Geräte als Personen 1,84 3,47 6,58 2010 2015 2020 AIm Vergleich: Gab es 2003 noch weniger als ein vernetztes Gerät pro Person, sind es heute schon mehr als drei. DVZ.info 01I15 Quelle: Heise Online; Stand: April 2015 9.3% individuellen Arbeitsaufgaben abgestimmt. Parallel wurde eine Testumgebung aufgebaut, welche exklusiv dem Programm zur Verfügung steht. Sie wird für die einzelnen Teilprojekte so angepasst, dass alle relevanten Testszenarien durchgespielt werden können. Derzeit ist die Umgebung darauf ausgerichtet, die Zugriffe mit IPv6 auf Dienste wie E-Mail, Namensauflösung und die gehosteten Webangebote vorzubereiten. 7.9% Schweiz Rumänien 6.7% Luxemburg 5.8% Kooperation für Adresskonzept Deutschland AVorreiter: Deutschland belegt in der Statistik der weltweiten IPv6-Verbreitung den 4. Platz. Übergangstechnologien, wie Dual-Stack-Lite, ermöglichen zwar noch den Zugriff auf viele, aber eben nicht alle IPv4-Angebote. Als Landesdienstleister ist das DVZ für die Bereitstellung von Fachanwendungen, Webdiensten und Portalen für die Landesverwaltung zuständig. Um für Kunden der oben beschriebenen ISPs Dienste unter IPv6 zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, die gesamte Server- und Netzwerk-Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Langfristige und nachhaltige Umsetzung Das DVZ hat ein Programm aufgesetzt, um das Netzwerk der Landesverwaltung sukzessive auf einen Dualstack-Betrieb von IPv4 und IPv6 zu erweitern. Im Rahmen dieses Programms werden bis Ende 2018 zehn Projekte durchgeführt, die für den Zugriff von außen auf Landesverfahren über IPv6 notwendig sind. Zudem sollen Bedienstete der Landesverwaltung Zugriff auf IPv6-Adressen außerhalb des Landesverwaltungsnetzes erhalten. Die ersten beiden Projekte befinden sich auf 01|16-09|16 der Zielgeraden. Ein umfassendes SchulungsproZUGRIFF NACH AUSSEN jekt stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter mit dem neuen Protokoll vertraut 02|14-06|15 gemacht wird. Die Inhalte TESTUMGEBUNG und der Detailierungsgrad sind dabei auf die Der große Adressraum von IPv6 erlaubt einen großzügigen Umgang mit Adressen. Jedem Bundesland steht ein Adressbereich zur Verfügung, der genauso viele Subnetze erlaubt wie es IPv4-Adressen gibt. Dies ermöglicht den Verwaltungen, die Geographie ihrer Standorte oder ihre Organisationsstruktur direkt in den IPv6-Adressen abzubilden. Trotz hohem Verschnitt und wachsendem Bedarf sind bei IPv6 keine Engpässe zu erwarten. Die Verantwortung für das IPv6-Adresskonzept liegt hierbei beim sogenannten Sub Local Internet Registries (Sub LIR). Die strategische Verantwortung für die Landesverwaltung M-V hierfür liegt beim Ministerium für Inneres und Sport. Die operativen Aufgaben werden durch das DVZ durchgeführt. Diese Zusammenarbeit ist bereits seit mehr als zwei Jahren etabliert. Herausforderung: Anwendungen und Verfahren Im Rahmen des Programms gilt es auch, etablierte Anwendungen und Verfahren auf die Verwendbarkeit unter IPv6 zu überprüfen. Oft sind es Kleinigkeiten, wie direkt einangegebene IPv4-Adressen oder zu kleine Eingabefelder für Adressen, die ein Programm an IPv6 scheitern lassen. Diese Problemstellen gilt es bei der Umstellung von Fachverfahren zu finden und zu beseitigen. Fazit: IPv6 kommt – das DVZ macht sich bereit! A Martin Hase & Lars Schmidt 01|16-09|16 INTERNE INFRASTRUKTUREN 10|17-12|17 WLAN 07|18-12|18 VPN-LÖSUNG AUF INT. IPV6-DIENSTE CN LAVINE 07|16-07|17 KUNDENNETZE 07|17-06|18 VPN-LÖSUNG AUS IPV6 01|16-06|16 SCHULUNG 02|14-12|15 ERREICHBARKEIT NACH AUSSEN 07|15-03|16 DVZ.info 01I15 AAm Projektverlauf zeigt sich, in welche Stufen sich die IPv6-Einführung gliedern wird. 11 I nformieren Der große Bluff Cyber-Kriminelle und ihre immer komplexer werdenden Spionage-Methoden Klassische Sicherheitslösungen reichen heute längst nicht mehr aus, so der einhellige Kanon in der Fachpresse zur IT-Sicherheit. Neuartige Angriffsformen, die als Advanced Persistent Threats (APT), zu deutsch „hochentwickelte andauernde Bedrohung“, unterlaufen mehr und mehr die IT-gestützte Kommunikation – sowohl in Unternehmen als auch im Privatbereich. Kurz gesagt ist mit APT nichts anderes als Cyber-Spionage gemeint. Zunächst wählen die Angreifer augenscheinlich leichter zu erobernde Opfer, um sich durch Tarnen, Tricksen und Täuschen immer weiter an das eigentliche Ziel heranzuarbeiten. Im nächsten Schritt werden dann Daten abgezogen, manipuliert oder Zielsysteme sabotiert. Dabei versuchen die Angreifer, die Systeme des Opfers möglichst lange unter ihrer Kontrolle zu behalten, ohne dass das Opfer auf ihn aufmerksam wird. Es hat sich gezeigt, dass APTs über mehrere Monate bis Jahre unerkannt wirkten. Und schließlich werden vorhandene Spuren bestmöglich verwischt, um unentdeckt zu bleiben. Neue, spezielle Lösungen sind inzwischen in der Lage, moderne Angriffe wie APTs zu erkennen und zu bekämpfen. Die Schwierigkeit besteht dabei darin, dass APTAngriffe keine einheitlichen Muster aufweisen, da sie eine Kombination verschiedener Methoden sind, um Cyber-Angriffe auf ein spezifisch ausgewähltes Ziel auszurichten. Dabei geht es dem Angreifer insbesondere darum, sich dauerhaften Zugriff zum 12 Netzwerk des Opfers zu verschaffen und in der Folge auch auf weitere Systeme auszuweiten. Die Gentlemen bitten zur Kasse Wohin das führen kann, wurde kürzlich von Kaspersky Lab, einem der führenden Anbieter von Sicherheitslösungen, geschildert. In Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden wurde ein nahezu unglaublicher Raubzug aufgedeckt, mit dem innerhalb von zwei Jahren bis zu eine Milliarde USDollar von Finanzinstituten weltweit gestohlen wurden. Die international organisierte „Carbanak“-Gang nutzte für ihre Cyberüberfälle Techniken aus dem APT-Arsenal und startete seit 2013 Angriffe auf rund 100 Banken, E-Payment-Systeme und DVZ.info 01I15 andere Finanzinstitute in etwa 30 Ländern. Jeder Beutezug dauerte zwischen zwei und vier Monate an, von der Infizierung des ersten Computers im Unternehmensnetzwerk der Bank bis zum eigentlichen Diebstahl. Anfangs haben sich die Cyberkriminellen über gezielte Spear-Phishing-Attacken (richten sich gezielt gegen Einzelne oder eine Handvoll Mitarbeiter des potentiellen Opfers) Zugang zu einem Angestellten-Computer verschafft und diesen mit dem Schadprogramm infiziert. Anschließend waren sie in der Lage, sich im internen Netzwerk zu bewegen und bis ins Herz der Buchhaltungssysteme einzudringen, um beispielsweise Kontensaldi zu erhöhen und im Anschluss die überschüssigen Geldmittel einfach per Überweisung zu entwenden. Das Frappierende daran ist, dass es den Kriminellen egal war, welche Software die Bank nutzte. Sobald sie ein Netzwerk geentert hatten, lernten sie, ihren gefährlichen Komplott hinter legitimen Aktionen zu verstecken. Umsicht statt Nachsicht Der Inhalt von Phishing-Mails ist meist eher unverdächtig, da er zum Tagesgeschäft des Empfängers passt. So geht es mal um ein Angebot oder wird auf eine Bekanntschaft von einem Kongress Bezug genommen. In offiziellen Web-Auftritten der Institution sowie in sozialen Netzwerken finden sich genügend Hinweise auf Tätigkeiten, Kollegen und Hobbys, mit denen die Glaubwürdigkeit der Nachrichten immens zunimmt. Und – Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon Mails erhalten, die auf den ersten Blick verwunderten, dann aber doch glaubwürdig schienen, sodass man den Anhang öffnet oder auf die verlinkte Web-Seite geht? Was hilft? Konsequentes Misstrauen! Und das Ignorieren aller Datei-Anhänge und Links! Bestenfalls kann beim vermeintlichen Absender ja telefonisch nachgefragt werden. Der kompetente Anwender ist nämlich ein elementarer Baustein der CyberSicherheit, da gegen solche Attacken nun mal kein technisches Kraut gewachsen ist. A Axel Köster DVZ.info 01I15 AUFKLÄRER ISiMan (Informationssicherheitsmanager) Axel Köster bietet speziell zum Thema IT-Sicherheit SensibilisierungsWorkshops an. „Bevor es um Tools geht, die jedem neuartigen Angriff versprochener Weise von selbst begegnen können, ist es erst mal notwendig, die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Und zwar durchgängig und effektiv. Und nur dann, wenn sicherheitsbewusstes Verhalten sowohl in der Führungsebene als auch bei allen Mitarbeitern fest verankert ist, wird dieser Ansatz dauerhaft erfolgreich sein.“ Weitere Informationen zu den Sensibilisierungs-Workshops: www.dvz-mv.de/it-sicherheit 13 Verteilung des SPAM-Aufkommens * Abwesenheitsnotizen, Zustellbenachrichtigungen ** Newsletter, Werbung u. ä. 2% Systemgeneriert* VirusM I belastet T T Eu.a.N D R I N Massen2% 6% E-Mails** 64% Erfolgreiches Prozessmanagement 26% SPAM Erwünscht Events im Systemmanagement *Anteil bei einem Gesamtaufkommen von 365 Mio. Events 0,15%* mittel 0,03%* gering Wie führe ich Prozessmanagement effektiv in meiner Organisation ein und setze es kontinuierlich um? Welche Instrumente können mich dabei unterstützen? In einem dreitägigen Seminar vermitteln erfahrene, qualifizierte Experten der DVZ M-V GmbH die Grundlagen des Prozessmanagements, der Prozesserhebung sowie der Prozessmodellierung. Mit Hilfe von praktischen Übungen und Beispielen lernen die Teilnehmer den Prozessnotationsstandard BPMN (Business Process Model and Notation) zu lesen, zu verstehen und Verwaltungsabläufe selbst strukturiert zu visualisieren. Sichern Sie sich jetzt schon Ihre Teilnahme im Oktober 2015! Anmeldungen nimmt Oliwia Zielinska ([email protected]) entgegen. BeLVIS im Dienst 0,04%* kritisch Durchschnittliche Anzahl an Log-Meldungen 400 200 600 800 Mio. pro Monat 982 0 0 1.000 500 366 100 400 pro Sekunde 200 300 Durchschnittlicher ein-/ausgehender Internetverkehr Am 13. April erfolgte Steffen Tambachs Dienstantritt als BeLVIS (Beauftragter der Landesverwaltung für Informationssicherheit). In Ausgabe 2/2014 haben wir im Rahmen unseres Titelthemas die Aufgaben und Funktionen vorgestellt, die er zukünftig in Mecklenburg-Vorpommern inne haben wird. Als Verantwortlicher für das ressortübergreifende Informationssicherheitsmanagement und dessen Koordinator soll er unter anderem die zu etablierende Kommission für Informationssicherheit der Landesverwaltung leiten und den IT-Beauftragten der Landesverwaltung zur IT-Sicherheitslage im Land auf dem Laufenden halten. Das DVZ wünscht einen guten Start und hofft auf eine tolle Zusammenarbeit. 20.000 25.000 30.000 15.000 35.000 10.000 5.000 40.000 GByte 45.000 0 24.939 Visionen und Missionen Angestrebte mittel- und langfristige Ziele das Unternehmens. Führungsleitlinien Durchschnittliches monatliches Aufkommen an SPAM Grundlage für zufriedene Mitarbeiter & gute Ergebnisse. Handlungsgrundsätze Gestaltung der gemeinsamen Arbeitszeit. 4,000 5,000 3,000 6,000 2,000 1,000 7,000 Mio. SPAM 9,000 0 2,239 14 8,000 Werte Das Fundament für das gemeinsame Wirken. Leuchtturm für Mitarbeiter und Kunden Wie im letzten Heft bereits angekündigt, hat unser neues Unternehmensleitbild inzwischen seinen Feinschliff bekommen und wurde entsprechend unserer Nähe zum Meer im OstseeGewand veranschaulicht. Wer interessiert ist, woraus sich unser Leitbild zusammensetzt und wie es in sich strukturiert ist, kann sich auf www.dvz-mv.de einen ersten Überblick verschaffen. DVZ.info 01I15 TICKER: Schlaues Business Business Intelligence-Lösung “BI LALLF” Seit März hat das LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) die Business Intelligence-Lösung der SAP in Betrieb. Zuvor war aus den Daten des Laborinformationsmanagementsystems LIMS und den Daten des SAP ERP Systems der „Landes-KLR“ keine gemeinsame Auswertung der Kennzahlen und auch keine konsolidierte Berichtserstellung möglich. NEUE APPLIKATIONEN, FEATURES UND RELEASES… Oktober 2014 +++ INPOL M-V: ging im Rahmen einer bundesweiten Umstellungsaktion mit der Version 7.1 in Produktion +++NEUES DOMEA® RELEASE: Seit 13. Oktober 2014 wurde das Vorgangsmanagementsystem DOMEA® im LU M-V auf das hierfür programmierte DOMEA® 4.6 SP2 Release 8 gehoben. November 2014 +++DOMEA® RELEASE: DOMEA® wurde im Wirtschaftsministerium auf das hierfür programmierte DOMEA® 4.6 SP2 Release 8 gehoben +++PEM: Die Server und Onlineanwendung PEM (zentrales Personalmanagement) wurde modernisiert, auf neue Serverplattformen migriert und steht mit neuen Design und erweiterten Funktionen im Intranet der Landesverwaltung zur Verfügung https://pem20.cn.mv-regierung.de Dezember 2014 +++DOMEA® RELEASE: DOMEA® wurde im Energieministerium auf das hierfür programmierte DOMEA® 4.6 SP2 Release 8 gehoben +++START WEITERER ONLINEFORMULARE: z.B. zur Umfrage Kommunikationsinfrastruktur 2017 in den Kommunen, der Onlineanmeldung für Wanderungen zum Umwelttag oder der Anmeldungen zur 79. Norddeutschen Geologentagung im Mai 2015 +++INFORMATIONSPORTAL STÄLU: Aufbau eines umfangreichen Informationsportals zur Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) auf den Webseiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt +++IP-TELEFONIE: Update aller IP-Telefonie-Server (CUCM- und Unity Connection-Cluster) im November/Dezember auf die Version 9.1(2) Grund: Behebung offener Schwachstellen und damit Reaktion auf diverse CERT-Meldungen des Bundes Januar 2015 Das DVZ hat mit einem Data Warehouse der SAP eine Lösung entwickelt, die es fortan möglich macht, Finanz- und Qualitätskennzahlen aus zwei Systemen in einem zusammenzuführen und auszuwerten, und am Ende über ein Portal zugänglich zu machen. Das SAP BI ist in Zusammenarbeit zwischen dem LALLF, dem Finanzministerium und der DVZ M-V GmbH entstanden. Näheres zu diesem Projekt stellen wir Ihnen in der NovemberAusgabe der DVZ.info vor. +++EPAYMENT/ZVP: Die kommunalen Webverfahren REGIS und iKFZ nutzen seit 01.01.2015 die Basiskomponente ePayment / ZVP und realisieren somit Onlinebezahlungen aus dem eShop für Geoprodukte, der KFZ-Abmeldungen und der Urkundenausstellung direkt im Browser bis hin zur Haushaltskasse +++DRK: Das Webportal „Medical Task Forces“ geht online. Einsatzpläne und Benachrichtigungsservices des DRK werden ab 01.01.2015 online verwaltet und koordiniert. Februar 2015 +++ IP-TELEFONIE: Update aller IP-Telefone an den CUCM-Clustern auf eine aktuelle Firmware-Version. Grund: Behebung offener Bugs sowie Umsetzung der Anforderung seitens der Landpolizei M-V (Authentifizierung über 802.1x) apri l 2015 +++ EVA: Zeitgleich mit Aufnahme der neuen Einsatzleitstellensoftware der Polizei FELIS (Flexibles Einsatzleitstellensystem für innere Sicherheit) in den Echtbetrieb wurde auch die neue EVA Version 4.8.2 in den Wirkbetrieb übernommen +++ SAP BI: Das SAP BI ist seit dem 01.04.2015 mit ersten Berichten für Finanzministerium, LALLF und FH Güstrow produktiv. DVZ.info 01I15 15 V ernetzen Norddeutsche „Lavinen“-Power CN LAVINE für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gerüstet Breitbandanbindung ist mittlerweile in aller Munde. Wie jeder Privatnutzer des World Wide Web weiß, steigen die Anforderungen immer schneller. Komplexe Fachverfahren, vielschichtige Systemlandschaften und das sich ändernde Nutzungsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern in der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung erfordern auch in den Ministerien und Ämtern immer höhere Verbindungsgeschwindigkeiten. Die Landes- und Kommunalverwaltungen von M-V rüsten sich für die steigenden Bandbreitenbedürfnisse in der öffentlichen Verwaltung und schaffen so eine optimale Grundlage, unter anderem auch zur Erfüllung der zukünftigen Anforderungen aufgrund des E-Government-Gesetzes. Mit der Vereinbarung über die „Gemeinsame E-Governmentlnitiative von Land und kommunalen Landesverbänden“ und der Anschlussvereinbarung von 2007 wurde die Nutzung des Corporate Network LAVINE des Landes M-V (CN LAVINE) als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur für die Landesverwaltung, die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie für die amtsfreien Gemeinden und die Ämter benannt. Besonders die übergreifende Nutzung von Fachverfahren und Anwendungen erfordert ein stets modernes und innovatives Verwaltungsnetz. Zudem stellt die sichere Vernetzung der Behörden untereinander hohe Anforderungen an ein Netz. Schon heute reichen die durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) als Grundversorgung definierten 2 Mbit/s nur noch bedingt aus, um allen Anforderungen an die digitale Verwaltung gerecht zu werden. Verwaltungsübergreifend an einem Strang ziehen In einem von April 2013 bis Dezember 2014 laufenden Projekt stellte sich das DVZ gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport M-V dieser Herausforderung. Ziele waren vor allem die weiterführende technische Optimierung und Verbesserung des CN LAVINE sowie eine Erhöhung der nutzbaren Bandbreiten bei gleichbleibendem Kostenniveau. „Um allen Anforderungen gerecht zu werden, muss das CN LAVINE stetig weiterentwickelt werden. Dies beinhaltet sowohl die Anpassung an moderne Technologien als auch die Berücksichtigung von bewährten technischen Standards und insbesondere die Ausrichtung an aktuellen Sicherheitsstandards. “ Norbert Trilk; Referatsleiter der zentralen ITLeitstelle der Landesverwaltung 16 DVZ.info 01I15 Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Anbindungsverbesserung im ländlichen Raum. Die Kernpunkte des Projektes bestanden in einem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer und moderner Leitungswege sowie der Durchführung einer Migration von ca. 290 Leitungen im gesamten Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei dem Backbone entgegengebracht – der Hauptschlagader des Landesverwaltungsnetzes. Ihm kommt bei allen Betrachtungen eine besondere Rolle zu, da über ihn sämtlicher Datenverkehr innerhalb MecklenburgVorpommerns transportiert wird. Somit war eine Erhöhung der Bandbreite im Backbone Grundvoraussetzung für alle Folgearbeiten. Der neue Backbone mit einer flächendeckenden Geschwindigkeit von 1 Gbit/s ist somit die Basis für schnelle Kommunikation innerhalb der Landesverwaltung. Darauf aufbauend konnte eine Neuerung innerhalb des CN LAVINE stattfinden – die Einführung einer einheitlichen Grundversorgung für alle Dienststellen des Landes. Seit dem 1. Januar 2015 beinhaltet diese Grundversorgung eine Bandbreite von bis zu 8 Mbit/s, was besonders für kleine Ämter von großer Bedeutung ist. Durch die Vervierfachung ihrer Anbindung können die Ämter nun sowohl die interne Zusammenarbeit als auch die Arbeit mit Bürgerinnen und Bürgern weiter optimieren. Besonders wichtig sind diese Erweiterungen, aber auch die Beibehaltung von „State-of-the-Art“ Technologien wie MPLS oder Ethernet Connect, um auch zukünftige Themen wie HDVideo oder Multimediastreaming realisierbar machen zu können. BAN DBRE IT E N : 2x10 Gbps: 1 Gbps: 300 Mbps - 1 Gbps: 8 Mbps - 100 Mbps: Damit öffnen sich den Verwaltungen neue Perspektiven, stets unter Beachtung der sich abzeichnenden künftigen Fachverfahren und im Rahmen des E-Government. Durch das erfolgreich abgeschlossene Migrationsprojekt zeigt sich die DVZ M-V GmbH für zukünftig anstehende Infrastrukturprojekte wie etwa die Kommunikationsinfrastruktur 2017 bestens gewappnet. Für eine moderne Verwaltungsinfrastruktur Durch den Ausbau leistet das CN LAVINE als Basisinfrastruktur auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum stetigen Ausbau des kooperativen E-Government in Mecklenburg-Vorpommern und zur Umsetzung der im E-Government-Gesetz gestellten Anforderungen. Zukünftig wird somit auch die Nutzung von E-Government-Basiskomponenten und Zentralen Diensten wie E-Payment, E-Akte, virtuelle Poststelle, Formular Management System oder die beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung (TR-ESOR) im Land möglich sein. Gleiches gilt für den effizienten gemeinsamen Betrieb von Internet-Portalen wie dem Dienstleistungsportal und der integrierten Pflege der Zuständigkeiten. Darüber hinaus verfügt bereits die kleinste buchbare Bandbreite über eine DOI Anbindung. Neben dem E-Government-Gesetz bescheren auch rechtliche und technologische Neuerungen dem Verwaltungsnetz neue Aufgaben. So verändert bspw. die Einführung von IPv6 schon heute die Netzwelt grundlegend. Auch hier zeigt sich das DVZ gewappnet und als alter und zukünftiger Partner der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt. Innenministerium M-V im Ring (Backbone) je nach Dienststelle und Standort je nach Dienststelle und Standort Bergen Rügen RibnitzDamgarten STRALSUND Vorpommern-Rügen Nordvorpommern Bad Doberan ROSTOCK Grimmen Greifswald Bad Doberan Demmin Wismar Grevesmühlen Ostvorpommern Anklam Landkreis Rostock Güstrow Nordwestmecklenburg Demmin Güstrow Malchin SCHWERIN NEUBRANDENBURG Ludwigslust-Parchim Hagenow PARCHIM Ludwigslust Ludwigslust Parchim Wolgast Waren VorpommernUeckermünde Greifswald Pasewalk Uecker-Randow Müritz Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg-Strelitz Neustrelitz STAND: 03/2015 nicht alle Standorte aufgeführt DVZ.info 01I15 17 Für neue Anforderungen an die IT-Sicherheit Die zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben erforderliche durchgängige Vernetzung bedingt höchste Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Informationstechnik. Gleichzeitig werden die elektronisch gespeicherten Daten und die IT-Systeme zunehmend durch immer neue Angriffsmethoden bedroht. Als Reaktion darauf hatte die Landesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 10.06.2014 unter anderem die Einführung eines ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagements und den Aufbau eines Computer-Notfall-Teams (CERT M-V) der Landesverwaltung beschlossen (DVZ.info berichtete in Ausgabe 2/2014). Im Februar 2015 hat die CERT-Kopfstelle den Pilotbetrieb im DVZ aufgenommen. Zur Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen an den zentralen Sicherheitssystemen oder gemeinsamen zentralen Verfahren können seitdem sowohl die an das CN LAVINE angeschlossenen Behörden als auch die DVZ M-V GmbH selbst auf das im CERT vorhandene Spezialwissen zugreifen. Zur Vorsorge gegen IT-Angriffe besteht zudem die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Warn- und Informationsdienstes über aktuell mögliche Angriffe und Warnmeldungen zu neuen Sicherheitslücken sowie über neue Angriffswerkzeuge und Entwicklungen zu informieren. Solche proaktiven Schutzmaßnahmen ermöglichen es, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme zu ergreifen und zu verhindern, dass Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Durch das CERT M-V sind die an das CN LAVINE angeschlossenen Behörden daher auch auf die neuen Anforderungen an die IT-Sicherheit bestmöglich vorbereitet. A Normen Ibendorf Das CN LAVINE ist nach ISO 27001 zertifiziert und erfüllt damit die Anforderungen nach IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Hierzu gehören u. a.: Erfüllung aller Anforderungen bzgl. BSI- und technischer Standards, Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit und Vertrauenswürdigkeit QQ Betrieb ausschließlich über Standleitungen für ein Höchstmaß an Schutz gegen Datenmanipulation und Datendiebstahl QQ Betrieb als in sich geschlossenes Netz mit in sich geschlossenen Nutzergruppen (Virtuellen privaten Netzwerken - VPN) QQ zentral gemanagte Firewall-Absicherung mit integrierter Antiviren- und Antispamlösung QQ Administration über zentrales, geschütztes Zugriffskontrollsystem gegen unzulässige Zugriffe von außen QQ ständige Aktualisierung technischer und kapazitativer Leistungsparameter durch Nutzung neuester Technologien QQ Möglichkeit auch für kommunale Gebietskörperschaften, eigene abgeschlossene Verwaltungsnetze (im Sinne von VPN) einzurichten und zu betreiben QQ K O M M E N TA R „Mit dem erfolgreich umgesetzten CN LAVINE Migrationsprojekt können wir der Landes- und Kommunalverwaltung eine deutlich verbesserte Breitbandanbindung vor allem im ländlichen Raum bereitstellen. Ein besonderer Dank gilt den beteiligten Kollegen des Projektes sowie den Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres und Sport M-V für die konstruktive Zusammenarbeit.“ Normen Ibendorf, Sachgebietsleiter SCW (Weitverkehrsnetze) 18 DVZ.info 01I15 B ewegen Die Studienzeit maximal ausgeschöpft Nach drei Jahren Studium gleichzeitig drei Jahre Praxiserfahrung in der Tasche haben - nach Meinung von Oliver Roggelin ein attraktives Argument, das für ein Duales Studium spricht. Einen Betrieb finden, der die gesamte Bandbreite des Studiums mit Praxis abdecken kann – für den 21-Jährigen das unschlagbare Argument, sich für die DVZ Datenverarbeitungszentrum MecklenburgVorpommern GmbH zu entscheiden. Nicht nur der Entschluss jedoch, ein duales Studium zu machen, sondern ebenso die Wahl des Studiengangs Wirtschaftsinformatik bringen Oliver einen echten Mehrwert, da er so gleich zwei Studienfächer abdeckt und die späteren Einsatzmöglichkeiten flexibel sind. Den theoretischen Teil des Studiums absolviert der schon immer PC-affine Schweriner an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, deren Lehrpläne gut mit der praktischen Arbeit im DVZ harmonieren. So kann Oliver in der Hochschule Gelerntes gleich während seiner Arbeit im DVZ festigen, was ihm dann wiederum bei den Prüfungen einen deutlichen Vorteil verschafft. Das betrifft sowohl den Informatik- als auch den Wirtschafts-Teil seines Studiums. Das Vorurteil, ein duales Studium bedeute eine größere Belastung als ein normales Studium, weist er zudem deutlich zurück. Im Gegenteil erkennt er sogar einen deutlichen Vorteil: „Auch nichtduale Studenten müssen in der Regel zwischen den Semestern arbeiten gehen, um sich das Studium zu finanzieren. Als dualer Student habe ich aber neben der Bezahlung auch noch den Vorteil, dass ich mein Wissen aus dem Studium anwenden und festigen kann“, betont Oliver. Wenn es in einem Fach mal ein wenig hakt und es Nachholbedarf gibt, stehen Oliver im DVZ Mitarbeiter mit langjähriger Praxiserfahrung zur Seite. Und wo immer es möglich ist, fördert das DVZ seine Schützlinge beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen durch Weiterbildungen, Seminare und so weiter. Fest steht, mit dem DVZ wissen Duale Studenten einen starken und kompetenten Ausbildungsbetrieb an ihrer Seite. Als DIE DVZ-RECRUITING-TOUR 2015 Für Studentinnen & Studenten: 7. Mai: „StuWi“, Campus Hochschule Wismar 28. Mai: „TGZ-Studententag“, Schwerin 25. November: „IT Career Night“, Konrad-Zuse-Haus Rostock Für Schülerinnen & Schüler: 19.-20. Mai: „nordjob“, Kongresshalle Schwerin 12. Juni: „Tag der Technik“, phanTechnikum Wismar 25.-26. September: 20. Berufsinfomesse, Reithalle Wismar September: „future on the dancefloor“, Flame Parchim 15. Oktober: „Traumberufe IT & Technik“, Hamburg Oktober: Berufsmesse Kühne, Hagenow Oktober: SVZ Lehrstellentag, Schwerin WWW.DVZ-MV.DE/KARRIERE DVZ.info 01I15 19 V ernetzen Langes Warten in der Zulassungsstelle war gestern Mit iKFZ Fahrzeuge per Mausklick an- und abmelden Fahrzeugzulassungen sollen für Bürger und Unternehmen einfacher, bequemer und effizienter werden. Darüber sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Deshalb sollen An- und Abmeldungen mittels iKFZ künftig in einem medienbruchfreien und internetbasierten Prozess bundesweit umgesetzt werden können. Unter Berücksichtigung der heutigen und zukünftigen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfolgt der Betrieb zentral im ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH. Als Teil des Aktionsplanes „Deutschland Online“ fügt sich iKFZ nahtlos in die Nationale E-Government-Strategie (NEGS) des IT-Planungsrates ein. Um das Vorhaben, Fahrzeuge über das Internet an- und abmelden zu können, umzusetzen, wurde zunächst ein mehrstufiges Vorgehen eingeführt, welches in der ersten Stufe mit der Online-Abmeldung beginnt und anschließend um die Online-Wiederzulassung ergänzt wird. Aufgrund der Änderung einschlägiger Verordnungen können Fahrzeuge in Deutschland somit seit dem 1. Januar 2015 erstmals über das Internet abgemeldet werden. Um das Aufsuchen einer Zulassungsbehörde und die damit verbundenen Wartezeiten kommt der Halter zukünftig drumherum. Die internetbasierte Abmeldung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 von den Zulassungsbehörden neu oder wieder für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden. Für die Nutzung des Online-Dienstes gilt es für den Nutzer ledigVorpommern-Rügen lich folgende Voraussetzungen zu erfüllen: QQ Der Fahrzeughalter benötigt einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion, um seine Identität elektronisch nachzuweisen QQ Das KFZ-Kennzeichen muss die neue Siegelplakette mit Sicherheitscode besitzen QQ die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist mit einem Sicherheitscode versehen Vorrübergehend zwei Portale Greifswald Aktuell existieren in Deutschland zwei Portalansätze für Aktionen rund um die KFZ-Zulassung oder –Abmeldung. Auf der einen Seite gibt es das bundeseinheitliche iKFZ-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg, auf der anderen Seite wurden dezentrale Portale in kommunaler Hoheit eingeführt. Letztere entstanden auf Initiative der Kommunalen Spitzenverbände in Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einer vom Bund für die Kommunen zur Verfügung gestellten Lösung. A Landkreis Rostock Nordwestmecklenburg VorpommernGreifswald Schwerin MV-Karte: Die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifswald sowie die Städte Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald Neubrandenburg Ludwigslust-Parchim 20 Mecklenburgische Seenplatte DVZ.info 01I15 „ISO 27001 Zertifizierung bedeutet, dass der IT-Verbund (hier: gesamtes Rechenzentrum inklusive Landesnetz CN LAVINE) sowohl heute als auch morgen den Standardsicherheitsmaßnahmen nach BSI -Grundschutz entspricht. “ Diese bezogen sich auf das Verbot der Mischverwaltung. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde deshalb eine Kompromisslinie für 2015 dahingehend gefunden, dass beide Portalansätze in einem Übergangszeitraum parallel betrieben werden können. Ab 2016 werden dann ausschließlich die dezentralen Portale zur Verfügung stehen. Situation in Mecklenburg-Vorpommern Aktuell nutzen derzeit 50 % der Zulassungsbehörden das iKFZ-Portal des KBA. Die andere Hälfte ist bereits dem dezentralen Portalansatz gefolgt. Für die Identifizierung mit dem neuen Personalausweis wird der zentrale eID-Service für Kommunen in M-V des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in M-V“ genutzt. Als Bezahlplattform wird die E-Government-Basiskomponente „Zentrale https https Zahlungsverkehrsplattform“ (ZVP) des Landes M-V eingesetzt. Beide Komponenten finden auch in anderen E-GovernmentServices bereits mehrfach ihre Anwendung. Unter Berücksichtigung der heutigen und zukünftigen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfolgt der Betrieb dabei zentral im ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum der DVZ M-V GmbH . Das bedeutet, dass der IT-Verbund (hier: das gesamte Rechenzentrum inklusive Landesnetz CN LAVINE) sowohl heute als auch morgen den Standardsicherheitsmaßnahmen nach BS-Grundschutz entspricht. Das hervorragend gelebte Partnermanagement zwischen den Beteiligten war ein Garant für den pünktlichen Start des dezentralen iKFZ-Portals. Gesamtziel des Projektes iKFZ ist es, möglichst zeitnah die komplette Zulassung von Fahrzeugen über das Internet zu ermöglichen, sodass nicht nur die gesamte KFZ-Branche und die Verwaltungen, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger von einem weiter entbürokratisierten Zulassungsverfahren profitieren. Nach derzeitigem Planungsstand soll mit der Stufe 2 die Online-Wiederzulassung auf den vorherigen Halter ab Mitte 2016 eingeführt werden. Ab Stufe 3 folgen dann weitere Zulassungsprozesse. A Dirk Bethge VPN über Internet KBA Zentrale iKFZ Webservices über Landeszentralkasse ePayment ZVP https Filetransfer über DOI Kommunalverwaltung eID-Berechtigungszertifikat eGO MV/Governikus SN - XY 123 HKR KFZZulassung SN- https Benachrichtigung per Brief AWin-win-Situation: DVZ.info www.kommunexy.de Nutzerfreundliche kommunale Dienste für Bürger und Unternehmen 01I15 21 E ntwickeln Klasse Schutz in der Cloud Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ erarbeitet Konzept zur Datenschutzzertifizierung von Cloud-Diensten Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einer Cloud ist nach den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern eine Datenverarbeitung im Auftrag, bei der der Cloud-Nutzer für den Datenschutz verantwortlich bleibt. Deshalb muss er sich davon überzeugen, dass der gewählte Cloud-Anbieter die Daten in der Cloud durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützt. Angesichts der komplexen Technik einer Cloud-Lösung und der mitunter weltweit verteilten Datenverarbeitung wird es jedoch objektiv schwierig, der Kontrollpflicht nachzukommen. Dieses Problem kann gelöst werden, wenn anstelle des Cloud-Nutzers fachkompetente, unabhängige Dritte den Cloud-Dienst prüfen und dessen Datenschutzkonformität durch ein Datenschutz-Zertifikat bestätigen. Genau darum kümmert sich die Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“. Um derartige Zertifizierungsverfahren zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Technologieprogramms Trusted Cloud diese Arbeitsgruppe eingerichtet. Im November 2013 startete sie das Pilotprojekt „Datenschutzzertifizierung für Cloud Computing“. In einem ersten Arbeitspapier entwarfen dort Experten aus Datenschutzbehörden, 22 Wirtschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft datenschutzrechtliche Lösungen für Cloud Computing und entwickelten den Rahmen für ein neuartiges Zertifizierungsverfahren. Cloud-Zertifizierungen prüfen Datenschutzkonformität Die dort beschriebene Zertifizierung von Cloud-Diensten orientiert sich an den Anforderungen des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ein Cloud-Dienst kann nur dann das Datenschutz-Zertifikat erhalten, wenn die im Gesetz festgeschriebenen Forderungen zur Datenverarbeitung im Auftrag erfüllt sind. Das betrifft nicht nur die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG, sondern auch Anforderungen an die Vertragsgestaltung und an die Gewährleistung von DVZ.info 01I15 Betroffenenrechten wie Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten in der Cloud. Alle für einen Cloud-Dienst relevanten Prüfanforderungen werden im so genannten „Trusted Cloud Datenschutzprofil für Cloud-Dienste (TCDP)“ zusammengefasst. Es baut auf dem ISO/ IEC-Standard 27018 auf, der die international anerkannten ISO/IEC-Standards 27001 und 27002 um Cloud- und insbesondere datenschutzspezifische Anforderungen erweitert. Über die Anforderungen der genannten Normen hinaus muss der Cloud-Dienst vorrangig alle gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllen, um das Datenschutz-Zertifikat zu erhalten. Schutzklassen erleichtern die Einordnung Die Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen eines Cloud-Dienstes müssen sich nach dem Schutzbedarf der individuellen Daten und der jeweils geplanten Datenverarbeitung richten (siehe § 9 Satz 2 BDSG ). Den Schutzbedarf seiner Daten kann jedoch nur der Cloud-Nutzer selbst festlegen. Um diesen Bedarf und das Schutzniveau eines Cloud-Dienstes synchronisieren zu können, wird der hier beschriebenen Datenschutz-Zertifizierung ein Schutzklassenkonzept zugrunde gelegt. Dieses Konzept erlaubt es, einen Cloud-Dienst dahingehend zu prüfen und zu zertifizieren, welches Niveau an Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen er gewährleisten kann. Schutzbedarfs- und Schutzanforderungsklasse im Abgleich Der Cloud-Nutzer hat nun die Aufgabe, den individuellen Schutzbedarf seiner für die Cloud vorgesehenen Daten in so genannte Schutzbedarfsklassen einzuordnen. Diese Schutzbedarfsklassen wurden vorher im Schutzklassenkonzept definiert, welches fünf Schutzbedarfsklassen vorsieht. Es reicht von der Klasse 0 (keine personenbezogenen Daten) bis zur Klasse 3+ (Daten, deren unbefugte Verwendung zu einer konkreten Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen führen). Für jede dieser Schutzbedarfsklasse muss es auf Seiten des Cloud-Anbieters eine korrespondierende Schutzanforderungsklasse geben. Diese Schutzanforderungsklassen beschreiben, welches Niveau von technischen und organisatorischen Maßnahmen der Anbieter eines Cloud-Dienstes gewährleistet. Die Zertifizierung bestätigt dann, dass der CloudAnbieter tatsächlich alle Maßnahmen getroffen hat, um die Anforderungen der betreffenden Klasse abzudecken. Im Ergebnis ist der Cloud-Nutzer dann in der Lage, nach der Bewertung der Sensibilität seiner Daten einen Cloud-Dienst auszuwählen, der seinen individuellen Schutzanforderungen genügt und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu muss er den Dienst nicht selbst kontrollieren, sondern kann sich auf das Datenschutz-Zertifikat verlassen. Auf diese Weise wird er dennoch seinen Kontrollpflichten gerecht, die er nach wie vor als verantwortlicher Auftraggeber hat. http://www.trusted-cloud.de/ http://www.trusted-cloud.de/media/content/140228_Thesenpapier_Datenschutz_gesamt_RZ.pdf http://www.eudca.org/blog/iso/iec-27018-the-future-standard-for-personal-data-protection-in-public-cloud/ http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__9.html DVZ.info 01I15 23 Kein Niedrig Mittel Hoch Sehr Hoch 0 1 2 3 3+ Ein Cloud-Nutzer möchte reine Wetterdaten oder wirksam anonymisierte Daten speichern. Der Cloud-Nutzer benötigt die Speicherung und Verarbeitung der Adressdaten seiner Vertragspartner. Dieser Datenverarbeitungsvorgang (Speicherung) enthält aufgrund der Art der Daten (Name, Anschrift) und der Verarbeitung (Speicherung, Verarbeitung für Serienbriefe) Aussagen über die persönlichen Verhältnisse der Vertragspartner. Der Cloud-Nutzer benötigt Speicherung und Verarbeitung von Bank- und Kreditkartendaten seiner Kunden. Dieser Datenverarbeitungsvorgang enthält aufgrund der Art der Daten und der Verarbeitung Aussagen über die finanziellen Verhältnisse der Vertragspartner. Der Cloud-Nutzer benötigt Speicherung von Diagnosen von Krebspatienten. Der Cloud-Nutzer benötigt die Speicherung von der Daten von V-Leuten des Verfassungsschutzes, was bei unbefugter Offenbarung zur Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen führen kann. VO M FAC H ADie Einordnung der Datentypen in Schutzklassen entsprechend der Datenschutzzertifizierung für Cloud-Computing Noch einige Herausforderungen zu meistern Mit der Entwicklung des Zertifizierungsverfahrens sind jedoch noch nicht alle rechtlichen Hürden für Cloud-Nutzer überwunden. In den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern fehlen zurzeit klare Aussagen dazu, in welchem Umfang ein Zertifikat den Cloud-Nutzer als Auftraggeber von seinen Kontrollpflichten entlastet. Auch fehlen klare gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Daten in der Cloud, die der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen oder zu Fragen der Haftung von Zertifizierungsstellen oder deren Gutachtern. Die Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ hat daher bereits Vorschläge unterbreitet, welche Regelungen in die Europäische Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen werden sollten, um umfassende Rechtssicherheit für Cloud-Nutzer und Cloud-Anbieter zu schaffen. AGabriel Schulz Gabriel Schulz ist Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in MecklenburgVorpommern. 24 Nicole Röttger ist eins der neueren Gesichter bei uns im DVZ und verstärkt mit ihrem Know-How als diplomierte Kauffrau für Public Management das Team der Geschäftsfeldentwicklung als Management Consultant. „Mein fachlicher Schwerpunkt ist hierbei die Umsetzung der DVZ Cloud-Strategie, wofür eine abteilungs- und firmenübergreifende Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein wird.“ [email protected] DVZ.info 01I15 I nformieren Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung 1. E-Government-Konferenz Mecklenburg-Vorpommerns als Austauschplattform für Verwaltung, Wirtschaft und Bürger Am 8. September findet im Ludwig-Bölkow-Haus der IHK zu Schwerin die 1. E-Government-Konferenz Mecklenburg-Vorpommerns unter dem Motto „25 Jahre Mecklenburg-Vorpommern, seit 25 Jahren auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung“ statt. Verwaltung effizienter und für den Bürger und die Wirtschaft zugänglicher zu machen, ist sogar schon mehr als 25 Jahre Ziel und Anspruch der Länder, nicht nur in Deutschland und Europa. Durch die immer schneller voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung kommen wir dieser Vision ständig näher. Zeit für einen Ausblick, denn nicht die letzten 25 Jahre sollen Thema der 1. E-Government Konferenz Mecklenburg-Vorpommern sein, sondern die kommenden 25 Jahre. Welche Veränderungen sind nötig, um die Vernetzung, gerade in einem Flächenland wie M-V, voranzubringen? Wie ändern sich die Prozesse innerhalb der Verwaltung, wenn sie immer und überall erreichbar ist? Welche Voraussetzungen müssen unter der Prämisse „höchstmöglicher Datenschutz, höchste Datensicherheit und ununterbrochene Datenverfügbarkeit“ noch geschaffen werden? Wie gehen Wirtschaft und Bürger damit um? Wie sind die Voraussetzungen auf allen Seiten? Diese und noch viele andere Fragen rund um das Thema „E-Government im Spannungsfeld zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Bürger“ werden diskutiert, um die nächsten 25 Jahre weiterhin innovativ zu gestalten. Hoher Praxisanteil Die Veranstaltung gliedert sich in eine moderierte Vortragsreihe am Vormittag und einen Workshop-Teil mit sechs verschiedenen Workshop-Slots am Nachmittag. Es laufen immer drei Sessions zu unterschiedlichen Themen parallel. Den Abschluss bildet eine Auswertung der Workshops mit einem Ausblick auf die wichtigsten Handlungsoptionen. DVZ.info 01I15 Interdisziplinärer Austausch Als Teilnehmer der Veranstaltung sind E-Government-Verantwortliche aus Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von deren Verwaltungsebene (Bund, Land, Kommune), aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft eingeladen sich zu beteiligen. Das Programm sowie alle weiteren Informationen rund um die Konferenz sind unter www.e-gov-konferenz-mv.de abrufbar. A tt 25 B ewegen Von Angesicht zu Angesicht Das LAGuS als Pilotnutzer für den HD-Videodienst live HD Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) versteht sich als Kompetenzzentrum für Gesundheitsund Arbeitsschutz sowie für zentrale soziale Aufgaben. Mit seinem Hauptsitz in Rostock, sowie Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schwerin und Stralsund stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsalltag unter anderem vor der Herausforderung, die Kommunikation zwischen den Standorten zu meistern. Weite Dienstreisen quer durchs Land standen dafür bislang auf der Tagesordnung. Das DVZ konnte das LAGuS davon überzeugen, die HD-Videokonferenz-Technik live HD als Pilotnutzer zu testen und zu schauen, ob Dienstreisen mit Hilfe dieser Technik zu minimieren sind. Nach einem knappen Jahr haben wir beim Ersten Direktor des LAGuS, Dr. Heiko Will, nachgefragt. DVZ.info: Herr Dr. Will, wie war die Situaton im LAGuS zu Beginn des Tests und welche Ziele haben sich daraus ergeben? Dr. Heiko Will: Wir sind ein großes Landesamt mit einem umfangreichen Aufgabenspektrum, das viele unterschiedliche Beratungen erforderlich macht. In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern gehörten dazu bislang viele Dienstreisen zwischen den Standorten. Um hier Entlastung zu schaffen, hat das DVZ uns angeboten, Pilotnutzer von live HD zu werden. Das stieß bei uns durchaus auf Interesse. Wir standen aber vor dem Problem, dass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden konnten, um die Videokonfe-renztechnik einzuführen. Das Projekt musste also aus den vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Gemein-sam mit dem DVZ kamen wir zu der Lösung, die Endgeräte zu mieten. Unsere Zielstellung war und ist es, die verschiedenen Standorte des LAGuS im Land besser miteinander zu vernetzen, ohne dass die Kolleginnen und Kollegen lange Wege für Besprechungen auf sich nehmen müssen. Das gilt sowohl für die Kommunikation der LAGuS-Standorte untereinander als auch 26 für die Kontakte mit dem Sozialministerium. Die große Hoffnung bestand schließlich darin, nicht nur Arbeitszeit und Betriebskosten zu sparen, sondern auch positive Auswirkungen für die Beschäftigten zu erreichen. Das viele Reisen mit dem Auto kostet nämlich nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Kraft. Wir sehen die Chance, unsere Beschäftigten durch die Nutzung der Videokonferenztechnik zu entlasten. Können Sie heute schon sagen, ob Sie dieses Ziel erreicht haben? Ja und nein. Die Videotechnik wird gut und häufig genutzt. Wer sie ausprobiert und erste Erfahrungen gesammelt hat, greift immer wieder auf diese Beratungsform zurück. Es gibt aber auch Kolleginnen und Kollegen mit Berührungsängsten. Sie haben die Technik bis heute nicht genutzt. Dass ihre Hemmschwelle eigentlich unbegründet ist, können sie jedoch erst feststellen, wenn sie erstmals an einer Videokonferenz teilgenommen haben. Bei einigen Kolleginnen und Kollegen ist es auch so, dass sie die Videotechnik eher zusätzlich nutzen, statt eines wichtigen Telefonats beispielsweise, aber nicht statt eines persönlichen Treffens. Möglicherweise befinden wir uns hier in einem kulturellen Wandel, der sich nicht von heute auf morgen vollzieht. Hier sollten wir uns Zeit geben, bis die Effekte, die wir erzielen möchten, vollständig eintreten. Wenn ich also eigentlich davon ausgehe, dass ich mit vier Bildschirmen vier Dienstautos ersetzen kann, so wird das nur Schritt DVZ.info 01I15 für Schritt möglich sein. Es fordert meines Erachtens auch Geduld, bis bei allen Beschäftigten die Akzeptanz für die neue Technik vorhanden ist. Doch ich bin da optimistisch, denn die Kolleginnen und Kollegen, die die live HD-Technik bereits nutzen, berichten bereits jetzt von einer spürbaren Entlastung, weil lange, anstrengende Fahrten entfallen. Gibt es weitere Vorteile, die Sie beobachten? Ein deutlicher Vorteil ist, dass die Dauer der einzelnen Beratung spürbar sinkt. Ich habe noch keine Videokonferenz erlebt, die mehr als eine Stunde in Anspruch nahm. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten sehr konzentriert die Themen ab. Um sich gut verstehen zu können, unterbrechen sie einander weniger als in einer herkömmlichen Beratung. Quasi nebenbei geht man also höflicher und respektvoller miteinander um - ein schöner Nebeneffekt. In einer Videokonferenz können mehrere Beteiligte in gebotener Kürze klären, was sonst sechs bis acht Telefonate erfordern würde – oder Fahrtzeiten. So sind alle 50 Konferenzen, die ich bisher erlebt habe, relativ kurz und knapp gehalten worden. Praktisch ist auch, dass die Videotechnik an die normale Datenverarbeitung gekoppelt ist. Das heißt, dass wir während der Gespräche auch Dokumente austauschen können. Gab es Probleme, die im Vorfeld und bei der Nutzung aufgetreten sind? Es gab einige Dinge, die geklärt werden mussten. Zum einen hatten wir Probleme mit dem Schallschutz; das konnten wir aber mithilfe von Raumteilern aus Schaumgummi ganz einfach lösen. Die Technik selbst zu nutzen, machte zum Glück keine Schwierigkeiten, da sie sehr leicht zu bedienen und für alle Anwender gut verständlich ist. Ein weiterer Aspekt sind die Lichtverhältnisse in den Räumen, in denen die Technik installiert ist. Aber natürlich kann jeder selbst darauf achten, nicht direkt vor dem Fenster zu sitzen – das blendet. Des Weiteren führen Schlüssel, Brillenetuis und auch Kaffeetassen zu einer enormen Geräuschbelastung. Daher versuchen wir, während einer Videokonferenz auf diese Dinge zu verzichten. AAls säße man sich gegenüber - der Videodienst live HD ermöglicht Konferenzen mit hoher Bild- und Tonqualität Haben Sie bezüglich der live HD Technik noch Pläne oder Wünsche? Nach einem gewissen Zeitraum möchte ich auf jeden Fall analysieren, wer von meinen Kolleginnen und Kollegen „Vielfahrer“ geblieben ist und wer inzwischen bevorzugt die Videotechnik nutzt. Wer mit dem Gedanken spielt, seine Unternehmensstandorte mit HD-Videotechnik aufzurüsten, sollte in jedem Fall bedenken, dass eine Umstellung vor allem Geduld erfordert. Ein Herangehen mit der Vorstellung „Ich stelle jetzt um und alle Fahrtkosten, die ich bisher hatte, erübrigen sich“, wird nicht funktionieren. Der Prozess muss sich entwickeln und wird einige Jahre dauern. Aus meiner Sicht lohnt es sich trotzdem, diese Geduld aufzubringen, da die Technik mit Blick auf Nachhaltigkeit sowie Zeit- und Wegeinsparung einfach überzeugt. Außerdem tragen die Entlastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer anstrengenden Beratung eben nicht mehr konzentriert auf der Autobahn unterwegs sein müssen, erheblich zur Gesundheitserhaltung unserer Beschäftigten bei. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg mit der live HD Technik und bedanken uns ganz herzlich für das Gespräch. A ls S E R V I C E - M A N AG E R „Der HD-Videodienst live HD hat bereits einige Landeskunden überzeugt. Vorreiter hierbei ist das LAGuS. Mit steigender Nutzerzahl und größerer Verbreitung in der Fläche wird der Dienst immer attraktiver und der Kosten-Nutzen-Faktor optimiert sich.“ Als Service-Manager für zentrale Kommunikationsdienste fungiert Sebastian Hoppenhöft auch für live HD als kompetenter Ansprechpartner. [email protected] DVZ.info 01I15 27 Herzlich Willkommen in der beta E ntwickeln Zu Gast in der DenkBar Das neue Ideenmanagement der DVZ M-V GmbH startet mit Ideenportal Innovation ist unser Antrieb - dieses Mission Statement aus dem neuen Leitbild unseres Hauses verankert Innovation fest in der Unternehmenskultur. Um die innovativen Ideen und Vorschläge unserer Mitarbeiter nicht nur einzusammeln, sondern aktiv abzufragen, zu bewerten und in Projekte zu überführen, wurde ein umfassendes Ideenmanagement entwickelt, das dafür eine geeignete Plattform bietet. DenkBar – das Ideenmanagementportal im Intranet Das Ideenmanagement wird von einem Team der Abteilung Geschäftsfeldentwicklung ausgebaut und betreut. Ein klar definierter Prozess und ein transparentes Bewertungsverfahren sorgen für strukturiertes und rasches Vorgehen. Kern ist das Ideenmanagementportal „DenkBar“: hier können Ideen gemeinsam entwickelt, eingereicht, durch Kollegen unterstützt und von Spezialisten bewertet werden. Somit ist dieses Portal eine weitere Möglichkeit den Teamgedanken des DVZ stärker zu leben und fördert auch abteilungsübergreifende Zusammenarbeit. 28 Das Portal wurde mit SharePoint realisiert und unterstützt den Ablauf des Ideenmanagements durch Webformulare und automatisierte Workflows. Dies vermindert den Aufwand für alle Prozessbeteiligten und schafft in jeder Phase Klarheit, was zu tun ist und wer welche Aktion ausführen soll. Die DenkBar enthält vier sichtbare Bereiche: QQ Informationen zum Ideenmanagement, hier werden alle Spielregeln erklärt, die Bewertungskriterien transparent dargestellt und die Mitarbeiter finden nützliche Informationen zu Unterstützungsangeboten DVZ.info 01I15 a Im Ideenpool befindet sich eine vollständige Liste aller eingereichten Ideen, in der man einen schnellen Überblick über deren Status erhält. QQ Das Forum bietet die Möglichkeit in Teams Ideen zu entwickeln oder bereits eingereichte Ideen zu diskutieren QQ Unter Aktuelles werden immer wieder Ideenwettbewerbe zu konkreten Themen bekanntgegeben, Termine für Ideensprechstunden angeboten und zu Workshops eingeladen, in denen neue Kreativtechniken oder Methoden der Ideengenerierung erprobt werden können. QQ Formale Prüfung Eingabe einer Idee Strategische Bewertung Fachliche Bewertung AJede Ideeneinreichung durchläuft in der DVZ.DenkBar eine Reihe an Prüf- und Bewertungsschritten Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Um langfristig als IT-Dienstleister am Markt zu bestehen, ist ein hoher Innovationsgrad unumgänglich. Dementsprechend ist ein Kernziel des Ideenmanagements die Förderung von Innovationsideen und vor allem deren rasche Bewertung und Realisierung. Dabei bietet das Ideenmanagement die Möglichkeit, die im Haus vorhandenen Kompetenzen stärker zu nutzen, interne Optimierungspotenziale umzusetzen und die Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Dabei stehen pragmatische Ansätze im Vordergrund. Einbeziehung der Mitarbeiter Neben den genannten Aspekten ist ein erklärtes Ziel des Ideenmanagements die Steigerung der Mitarbeitermotivation. Dies soll durch geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des Engagements, die Einbeziehung und Wertschätzung der Mitarbeiter sowie Transparenz, Offenheit und Objektivität im gesamten Ideenmanagementprozess erzielt werden. Dabei hört die Einbeziehung des Ideengebers nicht mit dem Versand seiner Idee auf. Sollte eine Idee zur Realisierung freigegeben werden, kann der Ideengeber sein Projekt bis zur Umsetzung begleiten. ADenkbar einfach: Im Formulargestützen Ideenportal kann jeder Mitarbeiter in wenigen Minuten seine Ideen einreichen AMittels weitgehend automatisierter Prozesse können Ideen schneller bewertet und damit schneller in die Umsetzung gebracht werden DVZ.info 01I15 Erweiterung um zwei Ideentypen In der ersten Realisierungsstufe des Ideenportals ist zunächst nur der Ideentyp „Ideen für Innovationen“ umgesetzt. Zeitnah werden zwei weitere Ideentypen hinzukommen: die „Ideen zur internen Optimierung“ und die „Ideen zur Unternehmenskultur“. Diese werden nach anderen Kriterien bewertet, stehen ansonsten gleichwertig neben den Ideen zur Innovation. Weiterhin wird ein methodisches Vorgehen zur Entwicklung von Business Cases entwickelt, welches diese Aufgabe auch für Mitarbeiter, die erstmals damit betraut werden, vereinfacht. Dies wird IT-gestützt in das Ideenmanagement integriert. A Stefanie Schödel 29 www.dvz-mv.de/dvzinfo
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