PROF. DR. MATTHIAS KRÜGER / PROF. DR. HELMUT SATZGER GRUNDKURS STRAFRECHT SOMMERSEMESTER 2015 Sachverhalt Hausarbeit Student S beginnt im Wintersemester 2012/13 sein Jurastudium an der Exzellenzuniversität LMU München, deren guter Ruf bis in seine Heimatstadt Kiel vorgedrungen ist. Schnell lernt er auch die Mensa im „Schweinchenbau“ kennen, an der zum Sommersemester 2013 neue Selbstbedienungskassen an zwei von vier Aufgängen (Essensausgabebereiche) eingeführt werden. Die dort zum Einheitspreis von 0,85€/100 Gramm angebotenen Hauptgerichte werden von den Mensa-Besuchern an einem Kassenautomaten mit Touch-Bedienfeld angewählt und anschließend abgewogen, um den Preis zu ermitteln. Kleinere Beilagenschüsseln hingegen werden zum Festpreis von 0,55€ abgerechnet, wofür ein eigenes Feld auf dem Bildschirm vorhanden ist. Den jeweiligen Gesamtbetrag ihres Menüs bezahlen die Besucher mit einer Guthabenkarte, der sogenannten „Legic-Karte“. Dazu legen sie die Karte auf ein Lesegerät, welches den geschuldeten Betrag vom elektronischen Guthaben abzieht und den Gesamtbetrag auf einem automatisch ausgedruckten Kassenbon ausweist. Die zuvor als Kassenpersonal beschäftigten Mitarbeiter stehen dabei in der Nähe der Kassen und leisten bei technischen Problemen Hilfestellung. Gemeinsam mit seinem Freund F hat S einen Plan entwickelt, wie man sich in der Mensa „günstig verpflegen“ kann: Wie mit F vereinbart, stellt S für sich und seinen Freund am großzügigen Salatbuffet einen Gourmetteller mit viel Schafskäse zusammen und sucht anschließend die Selbstbedienungskasse auf, wo er den Teller auf die Waage stellt, welche stolze 580 Gramm anzeigt. Anstatt jedoch die eigentlich geschuldeten 4,93€ für das Hauptgericht zu bezahlen, wählt S auf dem Bedienfeld eine Beilagenschüssel an und bezahlt nur 0,55€. F kümmert sich währenddessen um das Dessert, indem er zwei Äpfel in seiner Tasche verschwinden lässt, was S mit einem Grinsen billigt. Die im Kassenbereich „patrouillierende“ Mensa-Aufsicht A bemerkt von den Vorgängen an der Kasse nichts. Als S und F den Kassenbereich bereits verlassen haben und gerade dabei sind, sich im Speisesaal mit Besteck zu versorgen, findet die Aufsicht jedoch den von S achtlos weggeworfenen Kassenbeleg. Dabei macht sie der geringe Betrag stutzig, hatte sie zuvor doch noch die Stapelkünste des S bewundert, der mit den Schafskäsewürfeln geschickt einen großen Turm gebaut hatte. A eilt S und F daher hinterher und stellt die beiden zur Rede. S gerät in Panik, weil er um seine Beute fürchtet, und greift aus der Besteckkiste ein Messer, welches er zum Entsetzen des F der A mit den Worten „Halt die Klappe, oder ich steche dich ab“ entgegenstreckt. Die Aufsicht lässt sich dadurch jedoch nicht beeindrucken, stoppt den Angriff und erteilt S und F, die den Salatteller mangels ausreichenden Guthabens auf ihrer Legic-Karte nicht bezahlen können, spontan Hausverbot. Den Salat muss sie anschließend aufgrund interner Vorschriften entsorgen. Zum Wintersemester 2014/15 wird das Self-Service-System auf die ganze Mensa ausgeweitet. Die Selbstbedienungskassen werden jedoch aufgrund der schlechten Erfahrungen abgeschafft und durch Kassenpersonal ersetzt. Aus Protest dagegen gründet sich die Gruppe der „MensaOutlaws“, welche die Umstellung als verdeckte Preiserhöhung verurteilen und deshalb vereinzelt an einem Infostand zu Sabotageakten aufrufen, um die Mensabetreiber mittels einer kühnen Zermürbungstaktik zu schädigen. S sieht nun eine günstige Möglichkeit, um sich für den peinlichen Hinauswurf zu rächen. Nachdem er sich beim Ober-Outlaw O am Mensaeingang über die neuesten Guerillataktiken erkundigt hat, schreitet er zur Tat: S schaufelt sich 450 Gramm „pikanter Calamari-Ringe“ zu 0,85€/100 Gramm auf einen Teller, um diesen sodann ein paar Meter weiter neben dem Salatbuffet zurückzulassen. Dabei kommt es ihm darauf an, dass die Calamari später aus hygienischen Gründen entsorgt werden müssen. Ob die Aktion die Idee des O oder seine eigene war, lässt sich nicht mehr feststellen. S ändert seinen Plan jedoch, nachdem er einige der Ringe probiert hat. Überwältigt von deren Geschmack beschließt er, aus Dankbarkeit der Mensa gegenüber in die Legalität zurückzukehren. Er lässt deshalb seinen Teller von der Kassiererin K wiegen und begleicht den so errechneten Betrag von 3,50€. Fallfrage: Wie haben sich S, F und O nach dem StGB strafbar gemacht? LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 2 Die Bearbeitung darf den Umfang von 25 Seiten mit der üblichen Formatierung (Korrekturrand links 7 cm Rand, rechts 2 cm, oben 2 cm, unten 2 cm, Schrifttyp: Times New Roman, Zeilenabstand 1,5 und Schriftgröße 12) nicht überschreiten. Eine Überschreitung der vorgegebenen Seitenzahl oder die Nichteinhaltung der Formatvorschriften kann zu (erheblichem) Punktabzug führen. Es wird aus Gründen der Übersichtlichkeit empfohlen, das Musterdeckblatt für die Hausarbeit zu verwenden (zu finden auf der Grundkurs-Seite). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit in Internetforen, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, juraforum) etc. als Unterschleif gewertet werden kann. Die Hausarbeiten werden mittels Ephorus-Anti-Plagiatsprogramm überprüft. Es ist daher erforderlich, dass eine elektronische Version der Hausarbeit ohne Sachverhalt (Format: Microsoft Office Word [doc, docx], Open-Office-Text-Dokument [.odt, .sxw] oder als ungeschütztes PDF-Dokument) unter https://student.ephorus.com/students/ hochgeladen wird. Der Code hierfür ist: „GK_Satzger_2.HA_SoSe2015“. Die Bestätigung des Programms ist mit der Hausarbeit abzugeben. Abgabe der Hausarbeit (inkl. Ephorus-Bestätigung) für alle Teilnehmer des Grundkurses Satzger (L-Z) bis spätestens 26.06.2015 (12 Uhr) im Sekretariat des Lehrstuhls Prof. Satzger (Prof.-Huber-Platz 2 [Raum T Z219], 80539 München) oder per Post (Poststempel vom 26.06.2015). Upload der Hausarbeit bei Ephorus ebenso bis spätestens 26.06.2015, 12 Uhr.
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