AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach Nr. 304 2. November 2015 kostenfrei Die Fünfte Jahreszeit beginnt ... Foto: Kerstin Malczyk 44 Jahre Königsbrücker Fasching - 35. Faschingsumzug mehr dazu auf Seite 17 Seite 2 Notruftafel Polizeinotruf Bürgerpolizist Polizeirevier Kamenz Feuerwehrnotruf Krankentransport und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Leitstelle Feuerwehr Wasserversorgung Abwasserentsorgung, Klärwerk u. Notfalldienst ENSO-Service ENSO-Störungsrufnummer Erdgas ENSO-Störungsrufnummer Strom Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 110 0173 9618638 035795 3840 03578 3520 112 03571 19222 03571 19296 03578 377377 31964 0800 0320010 0351 50178880 0351 50178881 Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück Telefon: 035795 388-0 Telefax: 45781 und Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: 035795 31876 Telefax: 31877 Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mi., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: 035240 70021 Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr in der ehem. Bibliothek, Rathausgäßchen www.koenigsbrueck.de E-Mail: [email protected] Königsbrück-Information: Mail: [email protected] Telefon: 035795 42555 Öffnungszeiten von Oktober bis März Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr Mi. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr So. 13:30 - 16:30 Uhr (z. Z. d. Kamelienschau) Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, 01936 Laußnitz Telefon: 035795 3410 Telefax: 34155 Di. 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, 01936 Neukirch Telefon: 035795 42420 Telefax: 42457 Di.: 13:00 - 18:00 Uhr öffentliche Sprechstunde Sprechzeiten der Bürgermeisterin: Di. 15:00 - 18:00 Uhr - nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeisterin Grit Truxa-Richter Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold • Markt 17, 01936 Königsbrück Telefon: 035795 32135 Fax: 035795 47844 Internet: www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de E-Mail: [email protected] Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 305, Dez. 2015: Anzeigenannahmeschluss: 19. Nov. 2015 19. Nov. 2015 Der Notfalldienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen! - von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr - Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des „Königsbrücker Stadtanzeigers“, meinen Beitrag für diesen Monat möchte ich mit einem Dankeschön an einen jungen Königsbrücker beginnen. Serenus Staude fragte bei mir an, ob die Möglichkeit besteht, an geeigneten Stellen im Schlosspark Nistkästen für Waldkäutze anzubringen. Gemeinsam mit seiner Familie würde er den ersten dieser Kästen spenden. Ich finde, das ist eine schöne Idee, welche ich auch gern öffentlich machen und unterstützen möchte. Und vielleicht gesellen sich zu dem einen Nistkasten noch einige andere hinzu? Mich würde es freuen. Dass Königsbrück auch feiern kann, konnten wir am 3. Oktober in unserem Festzelt auf dem Markt sehen. Ein buntes Programm lockte bereits am Nachmittag zahlreiche Besucher an, von denen viele am Abend die Gelegenheit nutzten das „Tanzbein“ zu schwingen. Hier gilt mein Dank allen Mitgliedern der Vereine, welche an der Ausgestaltung dieses Tages sich so engagiert beteiligt haben und natürlich auch an alle Gäste, welche für gute Laune und die richtige Stimmung gesorgt haben. Kommen wir nun zu der gestrigen Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung von Asylbewerbern in Königsbrück. Die ca. 900 Besucher in unserer Hauptkirche zeigten, dass dieses Thema die Menschen in unserer Stadt auf die unterschiedlichste Art und Weise bewegt. Bedanken möchte ich mich beim Kirchenvorstand und Herrn Pfarrer Weisflog, dass wir ganz unbürokratisch unsere Hauptkirche quasi als „großen Versammlungsraum“ für diese Veranstaltung nutzen durften. Mir war es besonders wichtig, dass möglichst alle, die an dieser Veranstaltung teilnehmen wollten, auch einen Platz finden. Gern möchte ich an dieser Stelle Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nochmals einige Auszüge aus meinem Redebeitrag zu diesem Abend zur Kenntnis geben. Auszüge deshalb, weil sich Stadtrat und Bürgermeister gemeinsam mit einer entsprechenden Erklärung, welche Sie dann in unserer nächsten Ausgabe lesen können, zu Wort melden werden. „Unabhängig von der Bewertung der aktuellen Asylpolitik in Europa und Deutschland ist sich die Stadt Königsbrück bewusst, dass der Landkreis Bautzen in der derzeitigen Lage im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf die Mitwirkung aller Städte und Gemeinden angewiesen ist. Dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe stellt sich die Stadt Königsbrück, auch in ihrer Funktion als Grundzentrum, und kommt damit ihrer im § 3 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 4 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) festgeschriebenen Mitwirkungspflicht nach. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die gewählten Stadträtinnen und Stadträte wie auch der Bürgermeister der Stadt Königsbrück die derzeitige praktizierte Flüchtlingspolitik, insbesondere die des Bundes, für völlig verfehlt halten. Beängstigend ist dabei für viele nicht nur die große Zahl der täglich zu uns Kommenden sondern die Tatsache, dass jene, welche derzeit die Verantwortung für Europa und unser Land tragen, nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie die Situation “im Griff haben“, geschweige denn dass ein Plan für die Zukunft vorliegt. Mit den Folgen derartiger politischer Gedanken - bzw. Ratlosigkeit kämpfen jetzt die Länder, Landkreise und am Ende wie immer die Kommunen. Doch ich denke auch, dass uns weder kollektives Jammern, Klagen oder Schimpfen, gegenseitige Beschuldigungen uns in der jetzigen Situation weiterhelfen. Kraft Gesetz haben wir als Kommune nun ein- Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 mal die Aufgabe, den Landkreis, als die für Unterbringung zuständige Behörde, zu unterstützen. Dem müssen und dem werden wir nachkommen. Denn Fakt ist nun einmal: Diese Menschen sind aus den unterschiedlichsten Gründen in unserem Land und wir sollten uns derer annehmen welche auf Grund von kriegerischen Handlungen in ihrem Land um Leib und Leben bangen müssen, also tatsächlich unseres Schutzes bedürfen und diese vernünftig unterbringen. Und gerade weil dies eine so große Aufgabe ist, erwarten die Menschen in unserem Land zu Recht, dass die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft das Heft des Handelns in die Hand nehmen, damit bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen endlich wieder ein geordnetes Verfahren durchgesetzt wird, bei dem Recht und Gesetz von allen Beteiligten, von den Schutzsuchenden wie von den politisch Verantwortlichen, eingehalten werden. Die gewählten kommunalen Amts- und Mandatsträger sind als Vertreter der Bürgerinnen und Bürgern der verfassungsmäßigen Ordnung und dem damit einhergehenden Recht und Gesetz verpflichtet. Mit dem Wissen um diese Verantwortung sowie unter Berücksichtigung und auf der Grundlage des Wortlautes des § 35 Abs.3 der SächsGemO, welcher besagt, dass „die Gemeinderäte ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung ausüben“ haben Stadtrat und Bürgermeister der Stadt Königsbrück dem Landkreis Bautzen als die gemäß § 2 Abs. 1 Nr.3 SächsFlüAG zuständige Unterbringungsbehörde eine Grundstücksfläche im Gewerbegebiet „Heideweg“ für die Errichtung einer Asylunterkunft in Leichtbauweise für einen befristeten Zeitraum zur Pacht angeboten. Ich kann feststellen, dass die große Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte der Überzeugung ist, dass, wenn schon eine Asylunterkunft in Königsbrück eingerichtet werden soll, der vorgeschlagenen Standort im Gewerbegebiet von allen anderen in Frage kommenden der ist, welcher dafür am geeignetsten erscheint. Und es geht auch darum ob die Stadt Königsbrück auf Grund der dem Landkreis von privaten Anbietern bereits vorliegenden Angebote mit einem eigenen Angebot Einfluss auf den Prozess der Standortsuche innerhalb unserer Stadt und auf die Betreibung insgesamt nehmen kann.“ Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch zusammenfassend feststellen, dass die Stadt Königsbrück keine freiwilligen Aufgabe erfüllt, sondern wie bereits ausgeführt kraft Gesetz ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Landkreis nachkommt. Und nur auf Grund der Tatsache, dass die Stadt Königsbrück selbst Eigentümerin der Flächen im Gewerbegebiet und damit Vertragspartner des Landkreises Bautzen bei Abschluss eines Pachtvertrages ist, sie überhaupt die Möglichkeit hat, einen direkten Einfluss auf den Prozess der Unterbringung von Asylsuchenden/Flüchtlingen zu nehmen. Zum Abschluss noch ein Hinweis. Auch in diesem Jahr finden finden in Königsbrück sowie im Ortsteil Gräfenhain die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag statt, Dazu lade Sie am Sonntag, dem 15.11.2015 ganz herzlich ein. Ich würde mich freuen, wenn möglichst zahlreiche Bürgerinnen und Bürger dieser Einladung nachkommen, um gemeinsam den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken. Damit möchte ich mich von Ihnen verabschieden und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Seite 3 Damals vor 20 Jahren November und Dezember 1995 aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D. Am 01.11. wird Frau Kolbe für ihre 25jährige Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung geehrt. Sie hat viele freudige, aber auch traurige Anlässe im Amt begleitet. Sie war auch in ihrer Dienstzeit die „Mutter“ der Königsbrücker Feuerwehr. Am 02.11. eröffnet der LIDL-Discounter an der Kamenzer Straße 30 am neuen Standort. Inzwischen bezog der LIDL-Markt 2009 seinen 3. Standort mit größerer Parkfläche. Am 09.11. eröffnet die Fa. Elektro-John ihr Geschäft am Markt, was uns bis heute mit Elektrowaren gut versorgt, was hoffentlich auch so bleiben wird. In der Nacht vom 11. zum 12.11. werfen Rowdys 40 Grabsteine auf dem Friedhof um. Man fragt sich, wer so pietätlos sein kann? Am 15.11. erhält der Kindergarten am Grenzweg seinen heutigen Namen „Rappelkiste“. Nun (2014/15) wird auch hier angebaut, weil die Einrichtung „rappelvoll“ ist. Durch den Zusammenschluss mit Gräfenhain und Röhrsdorf machen sich Änderungen von Straßennamen notwendig, so wird u.a. die Park- und Barackenlagerstraße in „Am Schloßpark“ umbenannt, so auch die ehemalige Talstraße in „Am Auberg“. In Gräfenhain gibt es nun den „Auenwinkel“ und in Röhrsdorf die Straße „Zur Siedlung“. Inzwischen werden auch die letzten Straßensperrungen an der Käbnitz, am Anger und Hohlweg sowie Rosseggerweg aufgehoben, da die Arbeiten am Kanalbau und an den Straßenwiederherstellungen erfolgt sind. Anfang Dezember beginnen die Vorbereitungen für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für unsere Feuerwehr, welches 1996 in Dienst gestellt wird. Der Stadtrat beschließt nun auch die Bildung eines Eigenbetriebes „Königsbrücker Wohnungswirtschaft“ ab 01.01.1996. Der Stadtanzeiger wird ab 01.01.96 50 Pfennig kosten, der aber später leider auf Wunsch von Laußnitz und Neukirch, die den Stadtanzeiger mit nutzen, kostenlos erscheint. Die Trinkwasserpreise müssen auch angehoben werden, um die Finanzierung des Verbandes nicht zu gefährden. Es wird der Grundpreis als verlässliche konstante Einnahme erhöht werden, da mit Reduzierung der Einwohnerzahlen z.B. durch Wegzug, aber auch mit sparsameren Wasserverbrauch die Einnahmen aus dem Verbrauchspreis sinken. Der Verbrauchspreis wird dennoch etwas gesenkt . 80% der TW-Kosten sind Kosten aus Investitionen, die über den Grundpreis abzufangen sind. Insgesamt ist die Preisveränderung moderat. Am 03.12. steigt die mit der Kreisreform notwendig gewordene Kreistagswahl, da die Kreise „Dresden Land“ und Bischofswerda u.a. aufgelöst werden. Damit ändern sich die Kreiszuschnitte der Kreise Kamenz, Bautzen und auch Meißen/Großenhain, was Neuwahlen notwendig macht. Es wird nicht die letzte Kreisreform sein! In Gräfenhain bahnt sich Unruhe an. Es wird eine Bürgerinitiative gegen den geplanten Gesteinsabbau in den vorgesehenen Dimensionen gegründet. Bis heute konnte das zerstörerische Konzept (Abtransport mit 40t-LKW‘s) verhindert werden. Das war das aufregende von unzähligen Baumaßnahmen geprägte Jahr 1995. Von diesen wichtigen Investitionen profitieren wir heute, indem neue Häuser ver- und entsorgt werden können, bestehende Häuser saniert und modernisiert werden und damit gute Wohnbedingungen existieren, ebenso wie moderne Freizeitanlagen und kommunale sowie private Einrichtungen der Daseinsvorsorge und natürlich auch Gewerbebetriebe. Schauen wir mal, wie es 1996 weitergeht. Fortsetzung folgt in der Januarausgabe Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Passiert – Notiert Königsbrück Was haben die „Kamelienstadt“ Königsbrück und die „Gneisenaustadt“ Schildau gemeinsam? Nun, beide Orte sind ungefähr gleich groß, beide Städte führen einen Beinamen und sie liegen in Sachsen. Einzigartig machen Schildau allerdings seine früheren Bewohner: die Schildbürger! So ziemlich jeder in Deutschland kennt die „Schildbürgereien“ und so ist das Wort zum Synonym für unverständliche Handlungen / Aktionen geworden. Das Versenken der Glocke in einem Teich bei gleichzeitiger Markierung der Stelle am Bootsrand zum späteren Wiederauffinden und das Hereintragen von Licht in Säcken ins fensterlose Rathaus seien als 2 Beispiele genannt. Innerhalb des Städtchens Schildau und an deren Peripherie gibt es entlang eines Schildbürgerweges die Hinweise auf die Streiche. Ich weiß das, weil ich fast ein halbes Jahr in Schildau gelebt habe während meines großen Schulpraktikums am Ende des Studiums. Und ich fühle mich momentan sehr an die kleine Stadt in Nordsachsen erinnert. Schildau scheint seine „seltsame Zeit“ überwunden zu haben – bei uns in Königsbrück beginnt sie gerade! Beispiel 1: Im Spätsommer startet eine Straßenbaufirma im Auftrag der Stadtverwaltung mit der Sanierung des Pflasters in der Louisenstraße, auf dem Topfmarkt und in der Curt-Tausch-Straße. Dellen/ Untiefen sollen und werden angehoben. So weit, so gut. Ich vertrete allerdings den Standpunkt, dass diese Arbeiten völlig überflüssig waren, besonders die Aktion in der Curt-Tausch-Straße. Stattdessen wären diese Euros vielleicht ein Anfang gewesen, um das weniger lärmintensive gesägte Pflaster für den Markt zu kaufen und zu verlegen? Ich kenne allerdings das Auftragsvolumen nicht und auch nicht die Fördertöpfe, aus denen das Geld stammt … Nach Abschluss der Arbeiten ergibt sich jedoch die eigentliche „Schildbürgerei“. Ich stelle mit ziemlichem Entsetzen fest, dass die 2 einzigen „Problemdellen“, die die darüber fahrenden Fahrzeuge mächtig zum Scheppern bringen und somit die Anwohner massiv stören, nicht beseitigt wurden! Direkt am Übergang vom Asphalt der Alten Poststraße ins Pflaster der Kamenzer Straße gibt es eine solche und ca. 50m weiter in Höhe der „Post“ eine zweite. Nun ist ja nicht so, dass ich händereibend dagestanden und auf die Gelegenheit gewartet habe, diesen Artikel schreiben zu können. Mehrmals habe ich im Rathaus persönlich vorgesprochen, auch schon vor Beginn der Arbeiten. Auf meine Hinweise erhielt ich wohlwollendes Kopfnicken und ausweichende Antworten … Beispiel 2: Die Durchfahrtsstrecke über den Markt in Richtung Kamenz wird neu gepflastert. Deswegen werden die Händler unserer verschieden „Wochenmarkttage“ unter das Schleppdach neben dem VIA-REGIA-Zentrum geschickt! Die Begründung: Da gibt es eine Stromversorgung und sie haben sogar noch ein Dach über dem Kopf! Klar, die Kundschaft sorgt sich schon lange um die Gesundheit der Händler und fährt gern bis dahin zum Einkaufen, wenn sie vorher in der Innenstadt auf der Sparkasse war, in der Apotheke das Rezept eingelöst oder den wöchentlichen Lottoschein gespielt hat. Ich finde es eine seltsame Idee, Kunden und Besucher aus dem Stadtzentrum wegzulocken, um Parkplätze (für die Anwohner) vorzuhalten! Das haben die Schildauer selbst im Mittelalter nicht fertig gebracht, einen Markt außerhalb der Stadttore einzurichten! Alternativen hätte es meiner Meinung nach auf der Alten Poststraße, der Mittelstraße und sogar auf dem Topfmarkt/Hinteren Gasse gegeben. Die Händler wurden vor vollendete Tatsachen gestellt oder hatten es aus der Zeitung erfahren, wenn sie denn Zugang zur Kamenzer Lokalausgabe haben. Auch hier habe ich es mir nicht leicht/einfach gemacht. Ich habe Gespräche über ihre Befindlichkeiten mit den Händlern am neuen Standort geführt. „Ich werde wohl nächsten Freitag nicht wieder kommen…“ „So viel kannst du gar nicht trinken, dass es hier schön wird…“ sind 2 Zitate aus diesen Unterhaltungen. Ich hoffe, unsere Stadt“regierung“ belässt es bei diesen 2 Streichen. Sicher ist jeder Ort um ein sogenanntes „Alleinstellungsmerkmal“ bemüht. Schildbürgerei ist dafür allerdings ungeeignet. Punkten wir doch bitte mit sinnvollen und nachvollziehbaren Entscheidungen und Beschlüssen im Interesse unserer Bürger. Mit Hoffnung für die Zukunft grüßt Sie R. Hauffe Kinderhaus „Regenbogen“ Wir wollen uns recht herzlich bedanken, für die vielen Sonnenblumen, welche in unseren Garten rankten. Für Gemüse und Obst, welches uns lecker schmeckte und das tolle Insektenhotel das in der Erde dann steckte. Danke auch für unseren Sinnespfad, wo es viel für uns zu entdecken gab. Schnell nahm unser Gartenprojekt Formen an. Wir zeigten was man, selbst als Kleinster, alles kann. Das Gießen und Planschen dabei, haben wir sehr geliebt. Danke Mama, Papa, Oma und Opa für eure Hilfe - DANKE, DASS ES EUCH GIBT! Mit großem Dank wollen wir, Vicky und Juliane, an noch zwei liebevolle Menschen denken. Frau Lindner und Frau Pätzold, welche uns so viel Vertrauen bei diesem Projekt schenkten. Die Beiden unterstützen uns zu jeder Zeit. Danke, für diese immer tolle Zusammenarbeit Eure Waldzwerge und Schlümpfe Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Neues aus unserer Oberschule Wandertag der Klasse 5a auf dem Biberpfad Am Mittwoch, dem 30.9.2015 trafen sich die Kinder der Klasse 5a in der Schule zum Wandertag auf den Biberpfad. Frau Klotsche begrüßte uns und erklärte schon etwas zu dem Ablauf der Wanderung. Danach ging es auch schon los über die Straße, kurz durch den Wald, vorbei an Pferden, was die Mädchen sehr freute, weiter an den Solarplatten vorbei. Dort sollten wir stehen bleiben, so dass Frau Klotsche uns etwas zeigen konnte. Sie nahm eine Karte raus und erklärte uns etwas über die Armee, die hier früher stationiert war. Dann ging es weiter durch den Wald, bis wir über eine Brücke gingen und auf einen Biberplatz kamen. An der Stelle haben Biber viel abgeholzt. Wir sollten alle eine Stelle finden, wo er abgeholzt hat. Dann zeigte uns Frau Klotsche einen Biberschädel und wie er an einem Stock nagt. Das durften wir an einer Möhre selbst mal ausprobieren. Das war sehr lustig. Unsere nächste Etappe führte uns zum Freundschaftssee. Dort machten wir eine Frühstückspause an Tischen und Bänken. Mit einem Spiel lernten wir etwas über die Ernährung von Bibern. Wir hatten dafür eine lange Stoffröhre. Wir sollten uns vorstellen, dass das der Darm eines Bibers ist. Jeder von uns sollte mithelfen einen Tischtennisball durchzuziehen. Wieder sollten wir uns vorstellen, das wäre die Nahrung vom Biber. Das war schwierig, hat aber allen großen Spaß gemacht. Dann sind wir weiter gewandert und haben unterwegs Biberrutschen gefunden, die in den See führten. Wir sind auch ins Naturschutzgebiet gewandert und haben dort viele interessante Pilze und Pflanzen gefunden. Den Abschluss bildete noch einmal ein Spiel. Jeder bekam dafür einen Faden und etwas in die Hand - eine Pflanze, ein Haus von einem Tier und so weiter. Damit mussten wir zunächst unseren Partner finden, mit dem wir gemeinsam auf die Suche gingen. Wir sollten herausfinden, was der Biber frisst und was nicht. Das wurde dann zusammengetragen und den Mitschülern vorgestellt. Das war alles sehr spannend. Die Zeit verging auch hier viel zu schnell. Wir danken Frau Klotsche für die wunderbare Führung! Mit der 6. Klasse zur Kulturinsel Einsiedel Am Donnerstag, dem 8.10. morgens, ging es mit der 6. Klasse nach Einsiedel. Wir wurden 8.00 Uhr vom Bus abgeholt. In den eineinhalb Stunden im Bus beschäftigten wir uns mit Spielen. Der Busfahrer war so nett und hat uns einen Film ansehen lassen. Dort angekommen, haben wir zuerst die Verkaufsstände aufgesucht. Wir stellten dort unsere Rucksäcke ab. Dann haben wir von den Lehrern Karten bekommen, die uns zeigten wo wir sind und zu welchen Attraktionen wir gehen sollten. Nun konnten wir uns frei bewegen und rumtoben. Riesen Spaß hatten wir an der steilen Rutsche, im Tunnel hatten vor allem die Mädchen Angst. Die Jungs fanden natürlich die verschie- Seite 5 denen Autos ganz toll, die man mit eigener Kraft antreiben musste. Aber das war noch nicht alles. Wir haben auch ein Lebewesen gesehen, Coco den Kakadu, der hat gelacht, gefaucht und sogar für unseren Klassenleiter Herrn Niemietz getanzt. Das war süß. Vor der Abfahrt konnten wir noch etwas essen oder noch weiter rumtoben. Als wir unsere Rucksäcke geholt haben, durften wir uns noch was kaufen von unserem Geld. Unsere Sachen waren ganz dreckig geworden. Also sollten wir uns im Bus umziehen, natürlich Jungs und Mädchen getrennt. Die Jungs brauchten echt lange, wir Mädchen wie immer nicht. Aber dann ging es zurück zur Schule. Trotz Regen und Kälte war es ein sehr schöner Wandertag für uns. Wir bedanken uns beim Busfahrer und den Lehrern, die das alles möglich gemacht haben! Maxi Mager Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Unser Angebot: Ausleihe von: Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen • Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge… • Durchführung von Veranstaltungen Neu im Bestand: Abenteuer Biografien Schicksale, Backmann: Ein Mann namens Ove, Brussig: Das gibt’s in keinem Russenfilm, Fuchsberger: Altwerden ist nichts für Feiglinge, Housseini: Traumsammler, Moore: Zwei Esel auf dem Jakobsweg, Pearson: Zwei und Dieselbe, Spilman: Nur einen Horizont entfernt Fantasie / Jugend: Cast: House of Night 8-12, Pala: Der schwarze Prinz, Pala: Die eisige Göttin Frauen, Liebe …: Roberts: Fliedernächte, Roberts: Nachtgeflüster, Simons: Land der Lupinen, Weiler: Kühn hat zu tun Krimi: Clark: Sie dich nicht um, Robb: Rendezvous mit einem Mörder, Robb: Tanz mit dem Tod, Kinder: Die drei ??? Flammendes Wasser, Die drei ??? Geheimnisvolle Botschaften, Dinosaurier (Taschenlampenbuch), Doktor Proktors Pupspulver, Ich finde was…Piratenschatz, Philippa und die Glücksfee Sachbuch: Enders: Darm mit Charme, Garbe: Bergbauden und Aussichtstürme in der Oberlausitz, Strumpf: Sächsische populäre Irrtümer, Shorte: Himmlische Ideen aus Stoffresten, Torten dekorieren CD-Rom: Cradle of Egypt, Die große Wimmelbild Box, Hotel-Rätsel um Schloss Bellevue, the cronicles of Shakespeare, world Mosaics 6 DVD Kinder: Däumeline + Der Zaubertroll, Der Maulwurf als Fotograf, Der Maulwurf und seine Abenteuer im Karneval, Die Biene Maja (Kinofilm), Die Schlümpfe - Der Zauberschlumpf und andere Abenteuer, Lola auf der Erbse, Rotkäppchen, Till Eulenspiegel, Winnie Puuh – Freunde helfen einander DVD: Erbarmungslos, Grand Budapest Hotel, Hanover 2, Honig im Kopf, Saxana – Das Mädchen auf dem Besenstiel, Terminator – Die Erlösung Hörbuch: Hawkins: Die unglaubliche Reise ins Universum, Jackson: Shiver, Levison: Hoffnung ist Gift, Matisek: Mutter bei die Fische, Wulf: Am Anfang ist Apulien Spruch des Monats „Unser Leben ist ein Buch, das sich von allein schreibt. Julien Green Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat 09.00 - 11.00 Uhr Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected] Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Seite 7 Archiv der Standesherrschaft Königsbrück nun als Deposit umnutzbar Rothirsche im Dienst der Wissenschaft Groß war die Freude im Archivverbund Bautzen, als die Nachricht eintraf, dass das Sächsische Staatsarchiv am 20. August diesen Jahres einen Depositalvertrag über das Privatarchiv der Standesherrschaft Königsbrück unterzeichnen konnte. Bedeutet dies doch, dass herausragende Schriftquellen zur Geschichte der Oberlausitz in der Region verbleiben und weiterhin öffentlich genutzt werden können. Vier Rothirsche wurden in den letzten Wochen vom Thünen-Institut für Waldökosysteme Eberswalde mit einem Senderhalsband versehen. Nun sind drei Hirsche und eine Hirschkuh im Dienst der Wissenschaft im Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide unterwegs. Der Sender im auffälligen gelben Halsband sendet Ursprünglich war Königsbrück eine Zolleinnahmestelle an der Brücke über das Flüsschen Pulsnitz, welches die Grenze zwischen der Mark Meißen und der Oberlausitz bildete. Im 14. Jahrhundert erhielt der Ort Stadtrecht. 1351 wurde erstmals urkundlich ein Schloss in Königsbrück genannt. Mitte des 15. Jahrhunderts erwarben die Burggrafen von Dohna den Besitz und nach und nach kauften sie zahlreiche umliegende Orte dazu. Damit schufen sie einen Güterkomplex, der 1562 zum ersten Mal in einem Kaufbrief als „Herrschaft“ bezeichnet wurde. Ausgestattet mit gewissen Rechten und Privilegien fand sie damit Anerkennung als Standesherrschaft. In der Oberlausitz existierten bis dahin bereits die Standesherrschaften Hoyerswerda, Muskau und Seidenberg (heute Zawidów, Polen). Innerhalb des Oberlausitzer Landstandes, zu dem neben diesen Standesherrschaften auch die Prälaten (Geistlichkeit), die Ritterschaft und die Mannschaft gehörten, nahmen sie eine führende Stellung ein. Von 1831 bis 1920 waren die Standesherren von Königsbrück auch als Abgeordnete der Ersten Kammer im sächsischen Landtag vertreten. Im letztgenannten Jahr erloschen in Sachsen alle öffentlich-rechtlichen Sonderrechte der Oberlausitzer Standesherrschaften. Nach den Burggrafen von Dohna war die Standesherrschaft Königsbrück im Laufe der Jahrhunderte zeitlich aufeinanderfolgend im Besitz der Familien von Schellendorf, von Friesen, von Redern, von Münster-Meinhövel, von Hohenthal und Wilding zu Randali bzw. Wilding von Königsbrück. 1893 erwarb der Dresdner Näh- und Schreibmaschinenfabrikant Karl Robert Bruno Naumann den Besitz. Sein Sohn Dr. phil. Robert Bruno Walther Naumann wohnte mit seiner Familie von 1917 bis 1945 im Königsbrücker Schloss. Als sie nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 enteignet wurden, mussten sie Königsbrück verlassen. Zurück blieben das Schloss mit der Einrichtung, einer großen Bibliothek und dem Archiv der Standesherrschaft. Das Gebäude selbst wurde nach Kriegsende durch die Rote Armee als Lazarett genutzt. Mit dem Interieur ging man wenig pfleglich um, das Archivgut landete auf dem Hof. Es wurde durch engagierte Bürger gerettet und in das Staatsarchiv nach Dresden gebracht. Von dort kamen die geborgenen Archivalien, zu denen 1263 Akten, 136 Urkunden und eine Karte gehören, 1954 in das Landesarchiv Bautzen, das heute als Staatsfilialarchiv im Archivverbund Bautzen besteht. Mit Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes im Jahr 1994 bestand für die enteigneten Familien die Möglichkeit, ihre Mobilien zurückzuerlangen. So wurde 2001 auch das Königsbrücker Archiv den Erben der Alteigentümer rückübertragen; der Freistaat Sachsen erhielt ein bis 2014 währendes Nießbrauchrecht eingeräumt. Das ermöglichte vorerst die weitere Nutzung des Archivs durch die Öffentlichkeit. Nach Ablauf dieser Frist haben sich die Eigentümer dankenswerter Weise bereit gefunden, mit dem Sächsischen Staatsarchiv einen Depositalvertrag abzuschließen. Dieser trifft Regelungen zur künftigen Aufbewahrung, Erschließung und Nutzung des Archivgutes. Es verbleibt auch weiterhin im Staatsfilialarchiv Bautzen und kann dort im Rahmen der Öffnungszeiten im Lesesaal eingesehen werden. Da der Bestand bereits elektronisch in der Archivdatenbank verzeichnet war, ist seit Oktober auch die Online-Recherche möglich. Mit ihrem Archiv stellen die Eigentümer der Forschung wertvolle Dokumente aus der Zeit von 1401 bis 1930 zur Verfügung, so beispielsweise die Ersterwähnungsurkunde der Standesherrschaft Königsbrück von 1562, Stadtrechnungen von Königsbrück aus der Zeit kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg, Zeugnisse zur Geschichte bedeutender sächsischer Adelsfamilien und den Beleg der Gründung der ältesten Sparkasse Sachsens. Übrigens, die Urkunde mit der Ersterwähnung des Königsbrücker Schlosses wurde 1351 von Kaiser Karl IV. für den Budissiner Stadtrat ausgestellt. Sie ist heute im Bestand des Stadtarchivs ebenfalls im des Archivverbundes Bautzen überliefert. Ein schöner Zufall für die Synergieeffekte im nun schon vierzehn Jahre bestehenden Archivverbund Bautzen. Anja Moschke, Archivverbund Bautzen Signale und macht Aufzeichnungen vom jeweiligen Aufenthaltsort. Mit deren Hilfe sollen neue Informationen zu Wanderungsbewegungen und Aufenthaltsorten während der unterschiedlichen Jahreszeiten gewonnen werden. Zu vermuten ist, dass sich die Hirsche auch außerhalb des Schutzgebietes bewegen. So könnte durchaus bei Spaziergängen in Wald und Feld ein „geschmückter“ Rothirsch Ihre Wege kreuzen. Dipl.-Geographin Cornelia Schlegel Ref. Öffentlichkeitsarbeit/ Umweltbildung FWK: Unser Standpunkt zur Verkehrsanbindung Königsbrück ist mit der Eisenbahn bequem, pünktlich und sicher zu erreichen. Liest sich gut und war auch immer richtig. Wie lange die Fahrt dauert ist ein anderer Gesichtspunkt. Und doch gibt es um die Einbeziehung Königsbrücks in das Nahverkehrsnetz, speziell die Schienen, seit geraumer Zeit immer Diskussionen. Vieles ist in jüngster Zeit auch passiert. So vor allem die Neugestaltung des Bahnhofes als Schnittstelle von Bahn und Bus. Leider gab es dabei aus „öffentlich, ökonomischen Gründen“ gravierende Veränderungen. - Bahnverbindung nach Straßgräbchen verscherbelt - Fernbuslinie Riesa-Bautzen liquidiert - Ausdünnung Busverbindung nach Kamenz - Dafür so tolle Lippenbekenntnisse wie Wander-, Rad- und Reitweg bis Straßgräbchen. Nun gibt es aktuell Gedanken, wenn schon kein Zug, dann kann von Dresden die Straßenbahn bis Ottendorf-Okrilla fahren. Damit es nicht so hart wird, erwähnt die Presse auch eine mögliche Anbindung bis Königsbrück. Leuchtet jedem ein. Viele Kilometer durch die Laußnitzer Heide ohne Straßenbahnhalt. Wanderer könnten unterwegs in der Heide ein- und aussteigen. Hier gehört ein, gehören mehrere Fragezeichen hin. Natürlich muss Königsbrück punkten. Die Stadt sollte mit dem, was sie alles zu bieten hat, in der Öffentlichkeit attraktiv zur Wirkung kommen. Das funktioniert mit den Kamelien und dem Modellbau schon sehr gut. Viele nutzen die angebotenen Besuchstage zu einer Spritztour mit eigenem Pkw. Eine an solchen Tagen zugeparkte Innenstadt stellt den besten Beweis dar. Im Zusammenhang mit der aktuellen Verkehrssituation gehört erneut das Besucherkonzept des Naturschutzgebietes Königsbrücker Heide auf den Prüfstand. Aus Königsbrücker Sicht sind sowohl der Turm auf dem Haselberg als auch der Biberpfad echte Anziehungspunkte. Wie aber können weitere „Reviere“ des NSG touristisch erschlossen werden? Welche Möglichkeit hat der Wanderer, der Tourist, spontan einfach die blühende Heide oder den wunderschönen Ginster anzusehen? Zu Fuß, auf dem Rad oder mit einer dafür berechtigten Kutsche die auch vom Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Bus und demzufolge ausgewiesenen Wege zu nutzen. Andere, ebenfalls streng geschützte Naturschutzgebiete könnten da bestimmt als Vorbild dienen. Nun wird gleich auf die Gefährlichkeit des Gebietes hingewiesen. Dem kann unter anderem entgegengehalten werden, die Fahrwege der Feuerwehr, des Busses sind regelrecht durchgesiebt worden. Das Wild, einschließlich der plötzlich vorhandenen Wölfe, die Biber, die illegalen Pilzsucher, Angehörige in der Zeit der militärischen Nutzung, nie gab es Munitionszwischenfälle. Eine gewollte, intensive Überprüfung und die ausgeschilderte Wegenutzung würden die Königsbrücker Heide, bis auf das besondere Kerngebiet, zu einem echten touristischen Anziehungspunkt machen. Die naturwissenschaftlich hochinteressanten Bustouren sind da ein weiterer Schwerpunkt zum kennen- und lieben lernen unserer Heimat. Zurück zum Ausgangspunkt. Wenn Königsbrück mit seinen vorhandenen Möglichkeiten wirbt, dann wird auch die Diskussion über eine vernünftige Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt Dresden einen positiven Ausgang für die Stadt und die umliegenden Orte haben. Freie Wähler Königsbrück (FWK) Laußnitz Der Seniorenklub Laußnitz e.V. informiert: Unser nächster Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 19. November 2015, um 14.00 Uhr, in der Gaststätte „Laußnitzer Hof“ statt. Der Chor der Grundschule Laußnitz unter der Leitung von Ines Gill und die Spatzentanzgruppe des Laußnitzer Karnevalsklubs werden uns mit einem bunten Programm unterhalten. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Auch Gäste sind willkommen. Unsere Weihnachtsfeier mit Hannelore und Gert Fröhlich ist in diesem Jahr bereits am Freitag, dem 4. Dezember 2015. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon jetzt vor. Anmeldung und Bezahlung zur Weihnachtsfeier erbitten wir bis zum 27. November bei Frau Ursula Wehner. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Der Vorstand Der Seniorenclub Höckendorf e.V. lädt ein: Am Donnerstag, dem 12.11.2015, findet unser nächster Vereinsnachmittag auf dem Saal in der Gaststätte Wolf statt. Beginn ist 16.30 Uhr. Das Programm wird umrahmt von Turniertanzpaaren, die uns mit ihrem Können und ihrem Talent verzaubern möchten. Auch für eine Überraschung ist gesorgt. Gäste sind herzlich eingeladen. Auf Euer Kommen freut sich der Vorstand Höckendorfer Landkalender wieder aufgelegt Nach zwei Jahren Pause wird für den Ortsteil der Gemeinde Laußnitz wieder ein Landkalender vorbereitet. Diesmal steht der Kalender unter dem Thema „Steinmale in der Gemarkung Höckendorf“. Die Doku-DVD des Regio-Filmfestes „Handwerk und Nahrung“ ergänzt diese Landkalenderausgabe. Denn zur ersten öffentlichen Titelblatt des Landkalenders 2016 Stress und Verspannung? erlernen Sie die Tiefenentspannung für den ganzen Körper Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen Start am 14.01.2016 um 17:15 Uhr Massagegutscheine als Weihnachtsgeschenk? Physiotherapie • Ergotherapie • Logopädie • Podologie 01936 Königsbrück • Dresdner Straße 1 Tel.: 035795 28838 Vorstellung des Dokukalenders zum Filmfestfinale und Schlachtefest auf dem Hof der Medienscheune Höckendorf am 7. November 2015, wird es auch um Nahrung, Steine und Handwerk gehen. Wer sicher mehrere oder auch nur einen Kalender erhalten möchte, sollte bereits jetzt unter Tel. 035795/36576 oder [email protected] bis zum 19.10.2015 vorbestellen. Danach wird sich auch die Gesamtauflage ausrichten. Der Landkalender ist dann in der Bäckerei Haase und bei Medien & Natur Karina Klotsche zu haben. Sebastian Klotsche Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Einladung der Jagdgenossenschaft Höckendorf zum Jagdball Alle Mitglieder, Jäger und Gäste sind am Samstag, dem 21. November 2015 zum Jagdball in den Landgasthof „Zum Erbgericht“ herzlich eingeladen. Beginn ist um 20 Uhr; Einlass ab 19 Uhr. Der Essenmarkenverkauf für das Wildgericht erfolgt ab Anfang bis 15. November durch die Vorstandsmitglieder. Essenmarken für Gäste können auch im Erbgericht und bei Werner Klotsche im genannten Zeitraum erworben werden. Treibjagd Am Samstag, dem 28. November 2015 wird von unseren Jagdpächtern und Jagdvorstand eine Ansitzdrücktreibjagd im Jagdgebiet Höckendorf Süd durchgeführt. Wir bitten um Verständnis, dass an diesem Tag bis 13 Uhr keine anderen Aktivitäten durch Dritte in Wald und Flur statt finden dürfen. Vorstand der Jagdgenossenschaft Höckendorf Seite 9 Neukirch Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neukirch, sehr geehrte Leserinnen und Leser, Viel Wind um Wind – oder Nichts? Wer auch den Stadtanzeiger der Gemeinde Schwepnitz liest, dem wird im Anschreiben der Bürgermeisterin Frau Elke Röthig an die Leserinnen und Leser das Thema Windkraftanlagen nicht entgangen sein. Nun bin auch ich von mehreren Mitarbeitern von verschiedenen Windkraftanlagenfirmen besucht worden. Auch Bürger wurden besucht und kommen auf die Gemeinde um Informationen zu erhalten. Daher möchte ich diesen Weg nutzen, um einen Grundwissensstand herzustellen. 1. Im Juni wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ein Vorschlag zur Fortschreibung des Regionalplanes entwickelt. Dieser wurde an alle der öffentlichen Belange zugesandt, mit der Bitte um Stellungnahme. Dabei wurden auch Windenergie-Potentialflächen ermittelt. Hierbei ist unsere Gemeinde mit 2 Flächen vorgeschlagen worden. Es handelt sich um das Gebiet 428 Richtung Schwepnitz nach dem Mühlberg / Ihlenhäuser rechts neben der B97 am Alten Dorf sowie zwischen Weißbach und Koitzsch (Gebiet 438), linke Seite hinter dem Wacholderhügel. 2. Die Gemeinde kann und sollte hier bis zum 13.11.2015 Stellungnahme zu diesem Plan nehmen. Das bedeutet, es wird nach der Grundhaltung der Gemeinde zu dieser vorgeschlagenen potentiellen Fläche gefragt. Der Gemeinderat wird (da der Redaktionsschluss am 20.10. ist) sich in öffentlicher Sitzung am 27.10. intensiv mit diesem Thema befassen. Die Gemeinde muss alle direkt und indirekt betroffenen Parteien sowie die gegebenen Voraussetzungen zur Entscheidungsfindung einbeziehen und sachlich prüfen. Es liegen außer Windmessungen und derzeitigem Nutzungsstand - landwirtschaftliche Flächen - keine weiteren Gutachten dieser Fläche vor. Durch die Besuche der Vertreter von Windkraftanlagen entsteht viel Verunsicherung, Misstrauen und Hoffnung bei den Bürgern. Als Besitzer einer Fläche staunt man sicher nicht schlecht, was man im Jahr an Zusatzeinnahmen hätte, wenn man jetzt hier sofort einen Vertrag unterzeichnet. Ich kann hier nur sagen - prüfe wer sich ewig bindet. In diesem Fall besonders. Weder Rom noch eine Windkraftanlage wurden und werden an einem Tag erbaut. Folgende Dinge fallen mir dazu ein: Wie denkt der Pächter - meist landwirtschaftliche Betriebe. Ist es ein Stück Land welches schlecht zu bewirtschaften geht und allen ist geholfen oder entziehe ich die Basis der Nahrungsversorgung der Tiere und somit eine Existenz? Was ist mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet in Schmorkau - machen wertvolle Tierarten halt vor der B97 und werden nicht von den bis zu 200 m hohen Windanlagen beeinträchtigt? Erst im August wurden die Weichen gestellt das Gebiet zu einem europäischen Wildschutzgebiet der Kategorie 1b IUCN zu erklären. Wie wird sich das Landschaftsbild ändern, wenn wir einen Park mit 3 bis 5 Anlagen errichten? Das Gebiet „Am Wacholderhügel“ ist ein Flächennaturdenkmal. Wo wollen wir hin als Gemeinde - Naherholungsgebiet für Dresden und die Region, funktioniert dies auch mit Windenergieanlagen? Was für eine Belastung kommt auf uns zu? Schallbelastung, Lichtreflexion, Schattenbelastung für umliegende Flächen sowie Eiswurf, erhöhte Blitzschlagwahrscheinlichkeit sind ein Thema, welche Raum für Diskussionen geben. Müssen neue Hochspannungsmasten errichtet werden - der produzierte Strom muss auch irgendwo hin eingespeist werden? Was ist mein Grund und Boden in der näheren Umgebung noch Wert, wenn diese Anlagen entstehen? Was ist mit den Menschen, die nicht das „Glück“ haben ein Stück Land auf dieser potentiellen Windnutzungsfläche zu haben? Finden wir einen Weg, alle an einer solchen Anlage teilhaben zu lassen? Könnten wir alle Gewinner werden? Vielleicht kann man bei einem Ausflug die ausgewählten Flächen in Augenschein nehmen und seiner Phantasie freien Lauf lassen. Wie würde es aussehen, wenn dort Anlagen stehen? Grundsätzlich befürworte ich die Windenergie. Sie ist ein wichtiger Pfeiler für den Ausstieg aus der Atomenergie. Ich möchte, dass wir uns allen Fragen stellen sowie die gegebenen Voraussetzungen in die Gespräche mit einbeziehen, Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 konstruktiv erörtern und gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Nur so kann der Gemeinderat zur Planung der Fortschreibung des Regionalplanes Stellung nehmen. Alt wie ein Baum… In Schmorkau an der Hauptstraße am Containerplatz befinden sich 2 alte Eichen. Über die Jahrhunderte konnten diese wachsen und gedeihen. Leider hat sich ein Pilz in den Stamm eingenistet der von Innen das Gewebe zerstört. Es wurde eine Gefahr der Öffentlichen Sicherheit festgestellt und kurzfristig eine Absperrung geschaffen. Auch durch einen Vertreter der Baumschutzkommission wurde die Notwendigkeit der Beseitigung der Bäume bestätigt. Ich bedaure es sehr diese Zeugen der Zeit nun entfernen lassen zu müssen. Die Vorstellung, dass diese Bäume schon standen als noch die Pferdewagen an Ihnen vorbei rollten, fasziniert mich sehr. Welche Geschichten würden sie uns erzählen, wenn sie reden könnten? Auch 19 alte Pappeln am Dammweg Richtung Haselbergturm in Schmorkau müssen und werden nun weichen. Es war sicher ein großes Ärgernis für die Nutzer des Weges; über lange Zeit war der Weg offiziell gesperrt. Doch die Gefahr herunterfallender Äste war sehr groß und da es sich auch um einen offiziellen Radweg handelt, mussten diese Maßnahmen getroffen werden. Die Angebote der Kosten zur Beseitigung waren im fünfstelligen Bereich. Zu viel für unsere kleine Gemeinde. Nach sehr langem Suchen konnte endlich ein Anbieter gefunden werden, welcher die finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt. Natürlich möchten wir gern Ersatzpflanzungen durchführen. Es gibt verschiedene Ansätze welche noch geprüft werden. Eventuell müssen erst noch Anträge gestellt und geprüft werden...das braucht Zeit! Nett das Internet… Für viele Menschen nicht mehr vorstellbar, sich Informationen nicht aus dem Internet zu ziehen. Sein Wissen zu erweitern, Kontakte zu finden, Formulare herunterladen, dies Alles und noch viel mehr kann das Internet. Mit viel Fleiß und Engagement betreibt Herr Joas die Internetseite neukirch-jetzt.de Sie soll die Existenz unserer kleinen Gemeinde im WWW anzeigen. Menschen zu informieren von Nah und Fern über die Aktivitäten, Besonderheiten und Historie der Gemeinde Neukirch. In der Satzung der Gemeinde Neukirch zu Möglichkeiten der öffentlichen Bekanntmachung ist das Internet nicht festgesetzt. Jedoch ist es in der heutigen Zeit unerlässlich, sich diesem Medium zur allgemeinen Informationsbereitstellung zu bedienen. Daher suche ich interessierte Bürger(innen) welche mit mir, fachlich betreut durch Herrn Joas, diese Seite weiterentwickeln, gestalten und betreuen wollen. Ziel soll es sein bestehende Inhalte auf eine neue gemeindeeigene Seite zu übertragen und als Gemeinde zu betreiben. Mit einer Umfrage auf der Seite neukirch-jetzt.de wurden schon erste Tendenzen zum Aufbau und Inhalt deutlich. Die Anregungen sollen mit aufgegriffen werden. Gern können weitere Ideen noch mitgeteilt werden. ([email protected] oder [email protected]) Fragen welche ich gern klären möchte: Was wollen wir mit dieser Seite erreichen? Welche Inhalte sollen enthalten sein? Wie können wir das erreichen? Nach welchen Kriterien werden Informationen geladen – Erstellen eines Regelkataloges? Wo kommen neue Informationen her - Bereitschaft der Vereine und engagierten Bürger der Bereitstellung von Informationen? Ich würde mich freuen Mitstreiter für dieses Projekt zu finden!! Feierlichkeiten… im November sind im Gasthof Piwarz in Neukirch geplant. Hier wird vom SV Sachsen Neukirch, am 07.11.2015 zum Kirmestanz eingeladen mit der Gruppe „Color“ als Stimmungsmacher. Im Gasthaus „Zum Brüderchen“ in Koitzsch kann man sich, ohne selbst Federn zu rupfen und beim Zubereiten in der Küche Federn zu lassen, am 11.11.2015 die Martinsgans servieren lassen. Es weihnachtet schon… Ende November ist schon der 1. Advent. Ja, Sie können den Kalender wieder und wieder studieren, da lässt sich nicht dran rütteln. Es ist schon wieder soweit! Ich suche für unseren Kindergarten Wichtelburg einen schönen großen Weihnachtsbaum für die Außenanlage, welcher den Kindern die Vorfreude auf die Zeit des Jahres vergrößern soll. Auch für die Seniorenweihnachtsfeiern suche ich noch 3 zimmerhohe Bäume, um dem Anlass einen entsprechenden Rahmen bieten zu können. Haben Sie eventuell einen hübschen Tannenbaum im Garten den Sie kostenlos zur Verfügung stellen könnten (Platzgründe, zu dichter Wuchs, Neustrukturierung der Fläche)? Natürlich würden wir uns diesen auch selbst sägen und holen kommen. Da die Gartenpflichten nicht mehr so laut rufen, nehmen sie sich doch Zeit für ein Buch, einen Besuch bei Freunden oder einen Kinoabend. Lassen wir uns nicht vom Schmuddelwetter die Laune verderben…. herzliche Grüße Grit Truxa-Richter Bürgermeisterin Gemeinde Neukirch Die „Wichtelburg“ informiert: Familienwanderung Die Waldgeister gaben euch Rätsel auf…. Und ihr habt sie doch gelöst! Es war ein toller Samstagvormittag, das Wetter prima und alle Eltern und Kinder, die Lust hatten, kamen zu unserem Treffpunkt am „Dreieck“ in Neukirch. Der „oberste Waldgeist“ (Una), begrüßte euch und lud euch alle zu einer Wanderung mit vielen Stationen ein. Die Freunde des „Waldgeistes“ erwarteten euch schon mitten im Neukircher Wald. Zuerst hieß es aber Ebereschen zählen, eine Aufgabe die bis zur 1. Station bei „Waldi“ dem Waldwichtel (Steffi) zu lösen war. Waldi hatte alle Hände voll zu tun, denn bei ihm musstet ihr ein kompliziertes Waldquiz lösen. So mancher hatte da stark zu überlegen. Nach dieser Station ging es den Feldweg weiter entlang und ihr kamt zu HUI-BUH (Heidi). Jeder konnte sich bei diesem Waldgeist im Zap- fenweitwurf und Zapfenschätzen üben. Nach dieser schweren Prüfung, war eine Stärkung notwendig, vor allem für die Kinder… Und so hieß die nächste Aufgabe „Was steht denn da im Wald?“ Also auf die Suche fertig los! Es waren Pilze, bestehend aus Milchbrötchen und kleiner Getränkeflasche. Lecker! frisch gestärkt ging es dann weiter zu den nächsten Prüfungen. Station „Wildschweinschießen“ und „Erbsen klopfen“ folgten und dort zeigte sich in wem ein „kleiner Jäger“ steckt oder wer schnell reagieren kann. Beim Hangeln an einem Seil von Baum zu Baum waren eure Eltern besonders gefragt, um euch doch hier und da Hilfestellungen zu geben. Alle, die es getestet haben waren sehr mutig und haben es auch geschafft. Letzte Station hieß „Knüppel steigen“ und war nochmals eine Herausforderung, doch gemeinsam als Familie schafften es doch Einige. Dabei war gute Zusammenarbeit gefragt zwischen Klein und Groß. Unser Ziel die „Villa am Wald“ war erreicht und es gab reichlich zu Essen und zu Trinken für Jeden. Das Waldquiz werteten die Waldgeister aus und alle Kinder bekamen tolle Preise. Wir freuen uns, wenn es euch Spaß gemacht hat. Die „Waldgeister“ Am 11.11.2015 findet wieder unser Mutti-Vati-Kind-Kreis in der Kita „Wichtelburg“ um 15.45 Uhr statt. Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Runder Kuchen Gern trifft man sich wieder…, das gilt nun seit 12 Jahren für den Kuchenwettbewerb und seit 15 Jahren für das Fußballturnier, dass jedes Jahr am 3. Oktober in Neukirch stattfindet. Was mit einem internen Kuchenbackwettbewerb im Jugendclub angefangen hat, hat sich heute in und um Neukirch als Jahreshöhepunkt der backenden Hobbyzunft etabliert. Dass der Kuchenbackwettbewerb am 27.09. auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg war, lag neben dem super frühherbstlichen Sonnenwetter auch wieder an den köstlichen Kuchen und Torten. Zahlreiche Ortsansässige, Freunde, Verwandte und Interessierte kamen, um die Meisterwerke der Teilnehmer zu bestaunen, probieren, bewerten und prämieren. Nach so vielen süßen Sünden fand dann am 3. Oktober das Fußballturnier statt. Auch hier ist die Historie schnell erzählt. Jugendclubmit- und Nichtmitglieder fanden sich vor Jahren zusammen und organisierten ein zuerst internes, mittlerweile jedoch über die Gemeinde hinaus bekanntes und beliebtes Turnier zum Tag der deutschen Einheit. Dieses Jahr wurde die ortsansässige Jungendclubmannschaft aus Neukirch Sieger vor dem Zweiten aus Schwepnitz. Insgesamt stellten sich (leider diesmal nur aufgrund des Wochenendes und vielen anderen Verpflichtungen) 6 Mannschaften der nicht immer ebenen Wiese im „Bach-Stadion“. Am Vorabend des 3. Oktober, fand schon ein Kegelwettkampf auf der seit 3 Jahren neu aufgebauten „Naturkegelbahn am Bachstadion“ statt. Hier wurde das Mix-Team „Straßenmeister“. Ein großes Dankeschön geht hiermit noch mal an alle Kuchenbäcker, Sportler und freiwillige Helfer. Besonderen Dank gilt nebenbei unsere Familien, Freunden und allen Neukirchern und Gemeindemitgliedern, die uns immer so tatkräftig unterstützten und es in Zukunft hoffentlich weiterhin tun werden. Weiterhin gilt ein besonderer Dank ebenso an die Gemeindeverwaltung und Angestellten für die Bereitstellung ihrer Örtlichkeiten für den Kuchenwettbewerb und für die Pflege des heiligen Rasens im Bachstadion. JC Neukirch Seniorenweihnachtsfeiern in Neukirch Für viele Leute ist Weihnachten noch weithin, doch manch Einer muss schon voraus denken, vor allem wenn es heißt, eine Weihnachtsfeier zu organisieren. Auch unsere ehrenamtlichen Frauen für die Seniorenbetreuung werden wieder in jedem Ortsteil für einen gemütlichen Nachmittag sorgen. Noch ist nicht alles perfekt, aber hier schon mal die ersten Termine: Neukirch Freitag, 04.12.2015, 14:30 Uhr im Gasthof Piwarz Sportverein Neukirch, Frau Häser Gottschdorf Dienstag, 08.12.2015, Frau Tamme Koitzsch Sonntag, 06.12.2015 im Gasthof „Zum Brüderchen“, Frau Kreitmayr Schmorkau in Planung, Frau Ziesche Weißbach Montag, 07.12.2015 im Kulturraum Weißbach Frau Nicolao Liebe Rentnerinnen und Rentner, Sie sind alle recht herzlich eingeladen. Für eine gute Planung muss man natürlich wissen, wie viele Personen teilnehmen. Darum bitten wir Sie, sich innerhalb der nächsten 14 Tage bei Ihrer Seniorenbetreuung anzumelden. Weitere und endgültige Informationen werden wir in den Schaukästen bekannt geben. Gemeindeverwaltung Neukirch www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de - Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen Seite 11 Sport / Vereine SV Königsbrück/Laußnitz e.V. Fußball Heimspiele unserer Männermannschaften im November Sonntag, 01.11.2015 C-Junioren – Kreisliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SpG Lomnitzer SV / SV Haselbachtal A-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – SpG SG Großdrebnitz 05 / SG Frankenthal / SV Fortschritt Großharthau Samstag, 07.11.2015 B-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – Radeberger SV 2. Sonntag, 08.11.2015 E-Junioren – Kreisliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SG Großnaundorf F1-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SV Liegau-Augustusbad Samstag, 14.11.2015 F2-Junioren – Kreisliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – TSV Pulsnitz 1920 D-Junioren – Kreisoberliga 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – Hoyerswerdaer SV 1919 2. Herren – 1. Kreisklasse 14.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – Arnsdorfer FV 2. Sonntag, 15.11.2015 A-Junioren – Kreisliga 11.00 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – SG Großnaundorf Herren – Kreisoberliga 14.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – FSV Lauta Samstag, 21.11.2015 E-Junioren – Kreisliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – FV Ottendorf-Okrilla 2. F1-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – Bischofswerdaer FV 08 1. Sonntag, 22.11.2015 C-Junioren – Kreisliga 11.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – TSV Pulsnitz 1920 Freitag, 27.11.2015 F2-Junioren – Kreisliga 17.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SpG FSV Bretnig-Hauswalde / SV Steina 1885 Samstag, 28.11.2015 D-Junioren – Kreisoberliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SV Großpostwitz-Kirschau B-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – SpG SV Zeißig / SpVgg Lohsa/Weißkollm/LSV Bergen Herren – 1. Kreisklasse 13.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SV Haselbachtal 2. Sonntag, 29.11.2015 F1-Junioren – Kreisliga 09.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SpG Einheit Kamenz 1. / SV GrünWeiß Elstra C-Junioren – Kreisliga 10.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – FV Ottendorf-Okrilla Herren – Kreisoberliga 13.30 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz – SG Motor Cunewalde HWP, Datenstand: 20.10.2015 Weitere Informationen sowie Änderungen findet man aktuell unter www.sv-koenigsbrueck.de Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Der Königsbrücker Kegelverein … 25 Jahre sind – gerade im schnelllebigen Hier und Jetzt – eine lange Zeitspanne, auf die der vormalige Asia-Budo-Club Bushido bzw. die aus Kampfkunstschule Furyu diesem im Jahr 2001 hervorgegangene Kampfkunstschule Furyu zurückblicken kann. Wenn das kein Grund zum Feiern ist...! Das dachten sich auch die Königsbrücker Kampfkünstler und luden sich selbst, ihre Freunde und ihre Familien am 3. Oktober in den Furyukan ein, um gemeinsam ein Vierteljahrhundert Kampfkunst in Königsbrück Revue passieren zu lassen. Am frühen Nachmittag des Tags der deutschen Einheit sattelten die Furyu-ka und ihre teils von weither angereisten Gäste zunächst „Schusters Rappen“ und erkundeten das Tiefental. Bei wunderbarer Oktobersonne bot die durch viele Gespräche und manchen Pilzfund kurzweilige Wanderung rund um Königsbrück genau die richtige Einstimmung für die folgenden Feierlichkeiten auf der Kamenzer Straße 20: nach einer heiteren Rückschau auf Bild- und Filmmaterial der Vereinsgeschichte gab es eine Reihe Vorführungen ernsthafter und unernster Kampfkunst-Natur, an denen sich Übende aller Gruppen (Kinder, Taijiquan, Karate) beteiligten, wodurch der Abend tatsächlich unvergesslich wurde. … bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen „Klickern“ und damit Unterstützern im Rahmen der MDR-Aktion „Wünsche werden wahr“. Mit Ihrer aller Hilfe haben wir gewonnen und konnten so insgesamt 12 neue Wettkampfkugeln für unsere Sportstätte anschaffen. Wir sind in diesem Spieljahr mit 4 Mannschaften am Start: FRAUEN Meisterliga Ostsachsen; MÄNNER-2. Landesliga Sachsen; SENIOREN 1. – Liga Ostsachsen; SENIOREN 2. – Oberliga Landkreis Bautzen. Aktuelle Nachrichten / Ergebnisse gibt es auf unserer Homepage http://www.kegelverein-koenigsbrueck.de/ immer wirklich zeitnah nach den Wettkämpfen. Natürlich finden Sie dort auch die Vorschau auf die Spieltermine und -orte unserer Mannschaften. Vielleicht finden Sie den Weg auf unsere Bahnen einmal, schon um die neuen „Prachtstücke“ in Augenschein zu nehmen? Wir freuen uns auf alle Fälle über jeden Fan! Mit einem kräftigen GUT – HOLZ grüßt Sie R CKE KEG RÜ KKV W E I ß- R OT e EIN VER EL KÖNIGS B Jubiläumsfeier bei Furyu . .V Der Vorstand Handball Königsbrück Heimspiele im November 2015 Sonntag, 01.11.2015, 10.00 Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - TSG Bretnig-Hauswalde Sonnabend, 14.11.2015, 14.00 Uhr, Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - TBSV Neugersdorf 2. 16.00 Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - SG Cunewalde/Sohland Taijiquan-Vorführung zum Furyu-Jubiläum, Foto: Uwe Lachmann Für das leibliche Wohl war natürlich ebenfalls gesorgt, so dass Hunger und Durst bis in die Nacht hinein keine Chance hatten. Am Ende der Feier hieß es einhellig „Auf die nächsten 25 Jahre!“. An dieser Stelle noch eine kurze Nachlese zum letzten Stadtanzeiger: erst nach dem Redaktionsschluss der Oktober-Ausgabe fanden die letzten Graduierungsprüfungen in den Kindergruppen statt. Benett Bahr, Carl und Liv-Grete Dannenberg, Daniel Ehedy, Paul Gnauck, Hannah Guhr, Franz Klimpel, Bonnie Kögler, Jette und Lara Körner, Lucas Pilz, Cevin Puhle, Adrian Reichel, Malte Schnabel und Klara Schulze übten in den vergangenen Monaten fleißig und regelmäßig im Training mit und wussten so auch die Prüfungskommission zu überzeugen. Herzlichen Glückwunsch nachträglich! Enrico Frank & Hendrik Felber PS: Wissenswertes zur Kampfkunstschule Furyu, zu Karate, Kobudo, Taijiquan und Qigong gesucht? Dann schnell auf www.furyu.de vorbeigesurft, eine Mail an [email protected] geschickt oder direkt die Übungsleiter vor Ort auf der Kamenzer Straße 20 angesprochen, um entsprechende Informationen zu erhalten. Anglervereinigung Königsbrück e.V. Termine Oktober 2015: Termine November 2015: Freitag, 06.11.2015: 19.00 Uhr, Vorstandsitzung im „Laußnitzer Hof“ Freitag, 13.11.2015: 19.00 Uhr, Mitgliederversammlung im „Laußnitzer Hof“ Freitag, 20.11.2015: 17.00 bis 20.00 Uhr, erste Beitragskassierung, „Zur Post”, Königsbrück Wolfgang Wächter, AV Königsbrück e.V. Sonnabend, 28.11.2015, 14.00 Uhr, Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - Königswarthaer SV Die Spiele finden in der Königsbrücker Sporthalle statt. Frank Schulze Privilegierte Schützengesellschaft Königsbrück e.V. informiert Am 10.10.2015 führten wir im Rahmen der diesjährigen Aktion „Ziel im Visier“, des Deutschen Schützenbundes, den Tag der offenen Tür in unserem Vereinsgelände durch. Dazu hatten wir die Königsbrücker Vereine und auch die Bürger unserer Stadt zur ersten Stadtmeisterschaft im Luftgewehrschießen eingeladen. Eine Idee, die mit einigen Unbekannten behaftet war. Wie wird die Resonanz sein – wird sich der Aufwand lohnen? Wir haben es einfach auf uns zu kommen lassen. Gleichzeitig wollten wir neben dem sportlichen Aspekt interessierten Bürgern den Fortschritt beim Ausbau unserer Einrichtung zeigen. Es hat sich ja einiges getan. Wie sieht nun unser Fazit aus? Auch wenn sich die Resonanz auf die Einladung noch etwas in Grenzen gehalten hat, konnten wir eine Mannschaft der Königsbrücker Kegler und eine der Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück begrüßen. Der Posaunenchor war auch vertreten – diesmal allerdings nur in Person von Rainer Böhme. Welche Ergebnisse wurden erzielt? Beste Mannschaft wurden die Kegler mit insgesamt 354 Ringen. Also nicht nur eine ruhige Hand und alle „Neune“ sondern auch ein sicheres Auge. Die Einzelergebnisse erzielten: 1. Ralf Messerschmidt mit 82 Ringen von der FFw 2. Detlef Anders mit 74 Ringen vom Kegelverein Rot-Weiß 3. Rainer Hauffe mit 73 Ringen vom Kegelverein Rot-Weiß Die dazugehörigen Urkunden werden in den nächsten Tagen übergeben. Zum Schluss des Tages gab es eine übereinstimmende Meinung: Es war eine gute Möglichkeit der Vereine der Stadt als auch die Bürger einander näher zu bringen und es sollte auf alle Fälle keine Eintagsfliege bleiben. Joachim Glitzner Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Seite 1 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück – Laußnitz – Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... Königsbrück 03.11. Herr Heinrich Lehr, Königsbrück 04.11. Herr Herbert Hübner, Königsbrück 04.11. Herr Herbert Kirschner, Königsbrück 04.11. Herr Erhard Tanner, Königsbrück 08.11. Herr Erich Simmich, Königsbrück 08.11. Frau Marianna Spyra, Königsbrück 08.11. Frau Erika Woike, Königsbrück 09.11. Frau Inge Kaiser, OT Gräfenhain 09.11. Herr Walter Sagasser, Königsbrück 09.11. Frau Elfriede Saß, Königsbrück 09.11. Frau Irene Seiffert, Königsbrück 14.11. Frau Johanna Blüthgen, Königsbrück 14.11. Frau Elly Liebsch, OT Gräfenhain 15.11. Frau Christa Kühne, Königsbrück 16.11. Frau Helene Hauptmann, Königsbrück 16.11. Frau Hanni Laubsch, OT Röhrsdorf 18.11. Herr Werner Arnold, Königsbrück 18.11. Frau Dora Zinke, Königsbrück 20.11. Frau Erna Böhme, Königsbrück 20.11. Herr Rudolf Mägel, Königsbrück 20.11. Herr Siegfried Quosdorf, Königsbrück 21.11. Frau Sonja Storch, Königsbrück 24.11. Frau Ursula Fuchs, Königsbrück 24.11. Frau Ingeburg Herrich, Königsbrück 25.11. Frau Ingeborg Tinzmann, Königsbrück 26.11. Herr Johannes Böhm, Königsbrück 27.11. Frau Charlotte Riemer, Königsbrück 27.11. Frau Herta Zimmermann, Königsbrück 28.11. Frau Ursula Kirschner, Königsbrück 81. Geburtstag 93. Geburtstag 83. Geburtstag 83. Geburtstag 81. Geburtstag 81. Geburtstag 83. Geburtstag 82. Geburtstag 82. Geburtstag 81. Geburtstag 90. Geburtstag 85. Geburtstag 93. Geburtstag 89. Geburtstag 94. Geburtstag 83. Geburtstag 86. Geburtstag 95. Geburtstag 95. Geburtstag 86. Geburtstag 85. Geburtstag 82. Geburtstag 81. Geburtstag 81. Geburtstag 86. Geburtstag 83. Geburtstag 95. Geburtstag 93. Geburtstag 86. Geburtstag Laußnitz 01.11. Frau Gertraute Lehmann, Laußnitz 03.11. Herr Werner Klotzsche, Laußnitz 12.11. Herr Günter Otte, OT Höckendorf 14.11. Herr Wolfgang Schade, Laußnitz 15.11. Herr Gerhard Böhme, OT Höckendorf 17.11. Herr Gerhard Böhme, OT Höckendorf 18.11. Frau Erika Kreßner, OT Höckendorf 20.11. Frau Gerta Riemer, Laußnitz 20.11. Frau Helga Seiler, Laußnitz 21.11. Frau Hanni Dobberstein, OT Höckendorf 22.11. Herr Joachim Zahn, Laußnitz 27.11. Frau Irene Preußer, Laußnitz 28.11. Herr Gerhard Kallauch, OT Höckendorf 30.11. Frau Helga Borrmann, OT Höckendorf 84. Geburtstag 82. Geburtstag 75. Geburtstag 81. Geburtstag 82. Geburtstag 89. Geburtstag 82. Geburtstag 87. Geburtstag 84. Geburtstag 80. Geburtstag 83. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 86. Geburtstag Neukirch 04.11. Herr Gottfried Kretzschmar, Neukirch 05.11. Herr Siegfried Lohse, OT Schmorkau 06.11. Frau Irma Hauswald, OT Gottschdorf 06.11. Herr Roland Schmudde, OT Gottschdorf 07.11. Frau Brunhilde Schulz, OT Schmorkau 09.11. Frau Inge Michler, OT Weißbach 12.11. Frau Christine Weitzmann, OT Koitzsch 17.11. Frau Christa Schmudde, OT Gottschdorf 20.11. Frau Ursula Schulze, OT Koitzsch 21.11. Frau Ursula Höntsch, OT Schmorkau 21.11. Frau Erna Taupitz, OT Schmorkau 21.11. Herr Gerd Thölert, OT Koitzsch 22.11. Herr Günter Jurke, Neukirch 24.11. Frau Ilse Grafe, Neukirch 25.11. Herr Erich Kunath, OT Koitzsch 29.11. Frau Brunhilde Klaus, OT Schmorkau 89. Geburtstag 81. Geburtstag 91. Geburtstag 75. Geburtstag 81. Geburtstag 81. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 81. Geburtstag 84. Geburtstag 89. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 92. Geburtstag 86. Geburtstag 86. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste. ... und den Eltern zur Geburt des Kindes 22.09.2015 Lando Koppelt, Neukirch 23.09.2015 Liz-Tamia Zschieck, Laußnitz 25.09.2015 Merle Emmy Walther, Königsbrück 27.09.2015 Melina Louane Schwietzer, Königsbrück 30.09.2015 Lina Sophia Reißmann, Königsbrück 01.10.2015 Tim Haberlach, Laußnitz 05.10.2015 Johanna Weise, OT Koitzsch 05.10.2015 Pepe Werner, Königsbrück Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet. Der nächste offene Sonnabend ist der 7. November 2015. Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück Stand der Einwohnerzahlen +++ Stand vom 31.08.2015 +++ Königsbrück ges. 4443 Neukirch ges. Laußnitz ges. 1896 Gesamt: +++ Stand zum 30.09.2015 +++ Königsbrück ges. 4443 Neukirch ges. Königsbrück 3877 Neukirch Gräfenhain 395 Gottschdorf Röhrsdorf 171 Koitzsch Schmorkau Weißbach Laußnitz ges. 1897 Laußnitz 1302 Glauschnitz 30 Höckendorf 565 Gesamt: 1658 7997 1658 432 246 260 449 271 7798 www.koenigsbrueck.de Informationen zur Homepage der Stadt Königsbrück: Statistik für 09/2015 Besuche: 9.900 besuchte Seiten: 12.5960 Wussten Sie schon: unter dem Menüpunkt Bürgerservice finden Sie u.a. die offiziell bereitgestellten Formulare und Satzungen der Stadt Königsbrück. MediaService Andreas Forker Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Königsbrück in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.10.2015 Beschluss-Nr. 01 - 10 - 15 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Satzung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Stadt Königsbrück – Brandverhütungsschausatzung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 02 - 10 - 15 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Satzung über die Erhebung von Kosten für die Durchführung der Brandverhütungsschau – Brandverhütungsschaukostensatzung (BvhsKostenS). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 03 - 10 - 15 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Erlichtteich“ in Königsbrück Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 04 - 10 - 15 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Annahme von Zuwendungen im Zeitraum vom 9. September 2015 bis 6. Oktober 2015 nach § 73 Abs. 5 SächsGemO zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 05 - 10 - 15 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Lindenberg“ im Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Flurstücken Nr. 1218, 1219, 1220, 1221, 1222 der Gemarkung Königsbrück. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bei allen Beschlüssen war kein Stadtrat aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Satzung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen der Stadt Königsbrück - Brandverhütungsschausatzung Der Stadtrat der Stadt Königsbrück hat am 06.10.2015 auf Grund von 1. § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 1. Mai 2014 2. § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Ziffer 8 und § 22 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), vom 24. Juni 2004 3. § 15 und 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 in den derzeit gültigen Fassungen, die nachfolgende Satzung beschlossen. § 1 Zweck Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brand- und explosionsgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen, den Schutz von Sachwerten und Tieren sowie unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Seite 3 § 2 Zuständigkeit (1) Die Brandverhütungsschau obliegt gemäß § 22 SächsBRKG der Stadt Königsbrück als örtliche Brandschutzbehörde. (2) In die Brandverhütungsschau können die Bauaufsichtsbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt, die Forstbehörde, der zuständige Bezirksschornsteinfeger bzw. weitere zutreffende und zuständige Behörden einbezogen werden. (3) Der Personenkreis, der die Brandverhütungsschau durchführen darf, ist im § 22 Abs. 2 des SächsBRKG festgelegt. Die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Durchführung der Brandverhütungsschau sind im § 15 der Sächsischen Feuerwehrverordnung definiert. Beide Voraussetzungen sind einzuhalten. (4) Benachbarten Gemeinden kann das im Abs. 3 genannte Personal zur Durchführung der Brandverhütungsschau im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und in Form von Amtshilfeersuchen zur Verfügung gestellt werden. § 3 Anwendungsbereich (1) Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Objekte bei denen a) ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko besteht, b) durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Tieren oder Sachwerten in erheblichem Maße gefährdet sind oder c) im Brandfall die Umwelt erheblich gefährdet wird. § 4 Regelmäßige Brandverhütungsschau (1) Die in der Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Objekte, Einrichtungen und Flächen der Stadt Königsbrück unterliegen einer regelmäßig wiederkehrenden Brandverhütungsschau. (2) Die Stadt Königsbrück kann die Durchführung der regelmäßigen Brandverhütungsschau anordnen, wenn dafür ein besonderer Anlass besteht. (3) Wohnungen, einschließlich deren Nebenräume sowie einzelne Büroflächen sind von der regelmäßigen Brandverhütungsschau ausgenommen. § 5 Zeitabstände (1) Die regelmäßigen Zeitabstände für die Brandverhütungsschauen sind in Anlage 1 aufgeführt. 2) Unter Berücksichtigung des Gefährdungsgrades von Objekten und Einrichtungen kann die Stadt Königsbrück, nach pflichtgemäßem Ermessen, andere Zeitabstände festlegen. § 6 Außerordentliche Brandverhütungsschau Die Stadt Königsbrück kann eine außerordentliche Brandverhütungsschau für einzelne Objekte anordnen, wenn Anhaltspunkte für brandgefährliche Zustände vorliegen. Diese kann auch für Objekte und Einrichtungen angeordnet werden, die keiner regelmäßigen Brandverhütungsschau unterliegen. § 7 Vorbereitung der Brandverhütungsschau (1) Der Termin für eine regelmäßige Brandverhütungsschau ist dem Verantwortlichen spätestens 4 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. (2) Soweit bei der Brandverhütungsschau Einsicht in Unterlagen erforderlich ist, ist bereits bei der Anmeldung auf deren Vorlage hinzuweisen. Das betrifft insbesondere: a) Berichte über die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen, b) Sicherheitsanalysen, c) Belehrungs- und Unterweisungsnachweise, d) I nnerbetriebliche Regelungen zum Brand- und Arbeitsschutz, e) Objektunterlagen, ggf. Baugenehmigungen. (3) Weiterhin ist dem im Abs. 1 genannten Personenkreis die Checkliste für die Brandverhütungsschau (Anlage 2) zur Kenntnis zu übersenden. (4) Die zu beteiligenden Fachbehörden (nach § 16 SächsFwVO bzw. § 2 dieser Satzung) sind rechtzeitig über die Durchführung der Brandverhütungsschau zu informieren, um ihnen damit die Möglichkeit einzuräumen, an der Brandverhütungsschau teilzunehmen. § 8 Durchführung (1) Die Brandverhütungsschau dient der augenscheinlichen Feststellung von Mängeln, die die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen, die Rettung von Menschen und Tieren gefährden und wirksame Löscharbeiten behindern. Weiterhin ist die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlagen sowie die Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu werten. Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 (2) Inhaltlich ist für die Brandverhütungsschau insbesondere die Checkliste für die Brandverhütungsschau (Anlage 2) anzuwenden. § 9 Mängelbefund (1) Über die durchgeführte Brandverhütungsschau hat der mit der Brandverhütungsschau Beauftragte eine Niederschrift anzufertigen. Die erkannten Mängel sind entsprechend ihrer Schwere und der daraus resultierenden Gefahr zu bewerten und wenn erforderlich zu kommentieren. (2) Der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte erhält eine Ausfertigung der Niederschrift. (3) Werden Verstöße gegen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgestellt, sind angemessene Fristen zur Beseitigung dieser Mängel vorzugeben. (4) Dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten ist die Pflicht zur Berichterstattung mit einer Frist in der Niederschrift aufzuerlegen. § 10 Nachschau (1) Nach Ablauf der in der Niederschrift festgelegten Frist zur Mängelbeseitigung ist eine Nachschau durchzuführen. (2) Die Nachschau kann entfallen, wenn auf andere Weise nachgewiesen wird, dass die Mängel beseitigt sind. § 11 Kostenpflichtige Anordnung (1) Werden bei der Nachschau noch vorhandene oder nicht ausreichend beseitigte Mängel festgestellt, kann durch die Stadt Königsrück eine kostenpflichtige Anordnung zur Beseitigung der Mängel erfolgen. (2) Anordnungen nach Abs. 1 sind gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. Anordnungen können auch gegen den Eigentümer oder den sonst dinglich Verfügungsberechtigten gerichtet werden, wenn nicht die tatsächliche Gewalt über die Sache gegen dessen Willen ausgeübt wird. Soweit ein anderer aufgrund besonderer Rechtspflicht verantwortlich ist, sind die Anforderungen in erster Linie gegen ihn zu richten. § 12 Kostenersatz (1) Entsprechend § 17 SächsFwVO kann die Stadt Königsbrück als örtliche Brandschutzbehörde von den Eigentümern oder Besitzern der der Brandverhütungsschau unterliegenden Objekte Ersatz der durch die Brandverhütungsschau entstandenen Kosten nach Maßgabe der Brandverhütungsschaukostensatzung der Stadt Königsbrück in der jeweils gültigen Fassung verlangen. (2) Entstandene Kosten für die Durchführung der Brandverhütungsschau in benachbarten Gemeinden im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und in Form von Amtshilfeersuchen werden auf die betreffende Gemeinde umgelegt. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Königsbrück, 6.10.2015 Heiko Driesnack, Bürgermeister 6 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 4 Abs. 2 SächsBRKG). Für die Durchführung einer Brandverhütungsschau gemäß § 22 SächsBRKG erhebt sie Kostenersatz (Verwaltungsgebühren und Auslagen) nach dieser Satzung. § 2 Kostenschuldner (1) Kostenschuldner im Sinne des § 1 ist der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des der Brandverhütungsschau unterliegenden Objektes. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Verwaltungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem in der Anlage beigefügten Kostenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung ist. (2) Die Gebühren berechnen sich nach den Sätzen des Kostenverzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge. Bei der Erhebung von Gebühren nach Stundensätzen bildet die aufgewendete Zeit die Berechnungsgrundlage, wobei angefangene Stunden auf volle halbe Stunden aufzurunden sind. (3) Die Gebührensätze bestimmen sich nach den Kosten für die eingesetzten befähigten Personen. Die Gebühren umfassen alle Zeiten, die für die Durchführung der Brandverhütungsschau und Nachschau sowie die erforderliche Vor- und Nachbereitung (Anfertigung der Niederschrift etc.) entstehen. § 4 Auslagen Auslagen im Zusammenhang mit der Brandverhütungsschau werden nach den §§ 12, 13 SächsVwKG erhoben. Dies sind insbesondere Kosten für die Inanspruchnahme Dritter, wie z.B. für geeignetes feuerwehrtechnisches Personal, Sachverständige, etc. § 5 Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes (1) Die Kosten entstehen mit der Durchführung der Brandverhütungsschau als auch bei Anordnung zur Mängelbeseitigung sowie bei Erfordernis einer Nachschau. (2) Die Brandverhütungsschau ist den Verfügungsberechtigten vorher anzuzeigen, dabei ist auf den Kostenersatz hinzuweisen (gleiches gilt bei Nachschauen). (3) Der Kostenersatz wird gegenüber dem Kostenschuldner durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. (4) Der Kostenersatz wird mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. (5) Bei Erfordernis einer Nachschau, wird diese nach den Grundsätzen dieser Satzung separat abgerechnet. § 6 Anwendung des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes Sofern diese Satzung keine konkretere Regelung trifft, findet im Übrigen das SächsVwKG entsprechende Anwendung. § 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Königsbrück, 6.10.2015 Satzung der Stadt Königsbrück über die Erhebung von Kosten für die Durchführung der Brandverhütungsschau - Brandverhütungsschaukostensatzung (BvhsKostS) Auf Grundlage von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit - § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) - § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) - § 22 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Königsbrück in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Kostenersatz Die Stadt Königsbrück ist für die Durchführung von Brandverhütungsschauen auf dem Gemeindegebiet örtlich und sachlich zuständig (§ Heiko Driesnack, Bürgermeister Kostenverzeichnis für Leistungen der Brandverhütungsschau Für die Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes werden folgende Kostenerstattungssätze je angefangene halbe Stunde und eingesetzte Kraft in Ansatz gebracht. 1. Stundensätze Personal 1.1 Verwaltungspersonal 1.1.1 mittlerer Dienst 43,61 EUR/Stunde 1.1.2 gehobener Dienst 52,69 EUR/Stunde Stundensätze richten sich nach VwV Kostenfestlegung 2013 vom 11.10.2012 1.2 Personal der Freiwilligen Feuerwehr 20,00 Euro/Stunde Stundensätze nach der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwEntschS) der Stadt Königsbrück 2. Fahrzeugsätze Kosten für eingesetzte Fahrzeuge nach Kilometer 0,30 Euro/km Kilometerpauschale nach der „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile“. 3. Auslagen nach § 4 dieser Satzung Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 Seite 5 Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Königsbrück ist die Stelle Sachbearbeiter/in Kindertagesstätten u. Allgemeine Verwaltung in der Hauptverwaltung ab 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Oktober 2017 gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit. Aufgabenschwerpunkte: Kindertagesstätten: • Vergabe von Betreuungsplätzen in den Kindereinrichtungen (Anträge, Vorverträge, Betreuungsverträge) in Kooperation mit Eltern und Einrichtungen • Erstellung und Überwachung der Elternbeitragsbescheide • Bearbeitung des Bereiches Kindertagespflege • Abrechnung von Erstattungsbeiträgen gegenüber anderen Behörden und Gemeinden • Überwachung des Personalbedarfs • Überwachung/Meldungen zu den Betriebserlaubnissen der Einrichtungen • jährliche Betriebskostenermittlung • Zusammenarbeit mit Jugendamt und Landesjugendamt u.a. Allgemeine Verwaltung: • Bearbeitung der Aufgaben zur Arbeitssicherheit • Bearbeitung der Angelegenheiten zur gesetzlichen Unfallversicherung • Überwachung der Kontrollen der Spielplätze inkl. Mängelbeseitigung Wahrnehmung weiterer Aufgaben: • Ersthelfer • Aufzugswärter • Sicherheitsbeauftragter Rathaus • (Gemeindevollzugsdienst) Sitzungstermine im November 2015 Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück: - am Dienstag, dem 3. November 2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Königsbrück Die Sitzungen des Technischen Ausschusses sowie des Verwaltungsausschusses finden bei Bedarf am 10. November 2015 bzw. am 17. November 2015 statt. Die Tagesordnungen und Beratungsorte entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Gedenkfeier zum Volkstrauertag Die traditionelle Gedenkfeier mit Kranzniederlegung anlässlich des Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 15. November 2015 um 14:30 Uhr am Mahnmal auf dem Scheibischen Berg statt. Meldepflichten der Eltern Liebe Eltern! Wir möchten Sie allgemein darauf hinweisen, dass von Ihnen jede bedeutsame Tatsache oder Änderung für die Bemessung der Elternbeiträge bei der Stadtverwaltung Königsbrück oder der Kindereinrichtung anzugeben ist (§ 19 der Kita-Satzung der Stadt Königsbrück). Dies betrifft v.a. Änderungen bei - Anschrift - Erreichbarkeit (v.a. für die Kita wichtig) - Familienstand (Familie oder alleinerziehend) Bitte beachten Sie, diese Änderungen wahrheitsgemäß, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Vielen Dank! K. Fähnrich, Hauptverwaltung, Bereich Kitas Anforderungsprofil: • abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs, • umfassende Rechtskenntnisse in den anzuwendenden Vorschriften, • Fähigkeiten zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten, • Sozialkompetenz, Zielstrebigkeit, Flexibilität und eine hohe Belastbarkeit, • fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office), • Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung und das Leisten von anfallender Mehrarbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit aus besonderen Gründen, • Führerschein Klasse B. Das Aufgabengebiet erfordert weiterhin Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen sowie gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten. Ortskenntnis in Bezug auf das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück – Laußnitz – Neukirch wird aufgrund der Aufgabenbeschreibung vorausgesetzt. Die Stelle steht als Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6. Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Hauptverwaltung, Frau Flavia Rammer, gern zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15. November 2015 beim Bürgermeister der Stadt Königsbrück, Herrn Heiko Driesnack, Markt 20, 01936 Königsbrück ein. Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Stadt nicht erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt nicht. Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Königsbrück ist die Stelle Sachbearbeiter/in im Ordnungsamt in der Hauptverwaltung ab 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Januar 2018 gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgrund von Inanspruchnahme von Elternzeit. Aufgabenschwerpunkte: Ordnung und Sicherheit • Erstellung von Bescheiden im Ordnungsrecht • Bearbeitung von Bußgeldangelegenheiten • Überwachung des ruhenden Verkehrs durch eigenen Einsatz sowie Einsatz der Außendienstmitarbeiter und Bearbeitung von VerwarnungsgeldbescheidenÜberwachung der sicherheitstechnischen Vorgaben/Arbeitsschutz • Winterdienst • Überwachung Tierschutz • Abfallwirtschaft Anforderungsprofil: • abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs, • umfassende Rechtskenntnisse in den anzuwendenden Vorschriften, • Fähigkeiten zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten, • Sozialkompetenz, Zielstrebigkeit, Flexibilität und eine hohe Belastbarkeit, • fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office), • Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung und das Leisten von anfallender Mehrarbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit aus besonderen Gründen, • Führerschein Klasse B. Das Aufgabengebiet erfordert weiterhin Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen sowie gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten. Ortskenntnis in Bezug auf das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch wird aufgrund der Aufgabenbeschreibung vorausgesetzt. Die Stelle steht als Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6. Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Hauptverwaltung, Frau Flavia Rammer, gern zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15. November 2015 beim Bürgermeister der Stadt Königsbrück, Herrn Heiko Driesnack, Markt 20, 01936 Königsbrück ein. Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Stadt nicht erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt nicht. Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2015 Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte) Anwesend: 10 (Bürgermeister u. 9 Gemeinderäte) Die Beschlüsse Nr. 01-10-2015 bis 05-10-2015 wurden zur Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Laußnitz gefasst: Beschluss-Nr. 01-010-2015 Beauftragung der Firma F & S Mieting Bau GmbH Neukirch mit den Rohbauarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von 51.907,92 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 02-10-2015 Beauftragung der Firma Mike Jarsumbek aus Weisig am Raschütz mit den Dacharbeiten zu einem Gesamtpreis von 15.540,17 EUR brutto Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 03-10-2015 Beauftragung der Firma Tischlerei Berger aus Burkau mit den Tischlerarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von 6.203,47 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 04-10-2015 Beauftragung der Firma Grafe Elektroinstallation aus Neukirch mit den Elektroarbeiten zu einem Gesamtpreis von 8.327,62 EUR brutto Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 05-10-2015 Beauftragung der Firma Peter Pfanne aus Steina mit den Heizungs, Lüftungs- und Sanitärarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von 34.739,09 EUR Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Klarstellung zu einer Beschlussfassung des Gemeinderates Laußnitz am 17.09.2015 Die Gemeindeverwaltung Laußnitz wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass bedauerlicherweise der Wortlaut des Beschlusses des Gemeinderates Laußnitz Nr. 03-09-2015, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Großenhainer Straße“ zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe bzw. Gewerbeabmeldung der Fa. APU Kfz-Werkstatt, Am Graben 2a in 01936 Laußnitz zu Irritationen unter der Kundschaft der betreffenden Firma geführt hat. Weder die Laußnitzer Firma APU Kfz-Werkstatt noch das Taxi-Unternehmen Puhle denken derzeit an eine Geschäftsaufgabe. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Großenhainer Straße“ musste dieser Beschluss jedoch vorausschauend auf eine zu einem späteren Zeitpunkt eintretende Geschäftsaufgabe (z. B. aus Altersgründen) gefasst werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 70 Jahre Kriegsende 1945 – 2015 – 70 Jahre „Versöhnung über den Gräbern“ Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesverband Sachsen, führt vom 28. Oktober bis 22. November 2015 seine Haus- und Straßensammlung im Freistaat Sachsen durch. Eine Presseinformation des Volksbundes finden Sie an den Verkündungstafeln der Gemeinde. Sie können den Volksbund mit einer Spende unterstützen oder sich als Sammler zur Verfügung stellen. Sammellisten und Sammlerausweise sind in der Gemeindeverwaltung Laußnitz, Schulstraße 10 erhältlich. Hier liegen auch Sammellisten aus, in welche Sie sich mit einer Spende eintragen können, und hier erhalten Sie auch gern weitere Informationen. Kranzniederlegungen anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 2015 in Laußnitz und in Höckendorf Anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 2015, werden zum Gedenken an die Opfer von Krieg, Gewalt und Willkürherrschaft an den Ehrenmalen für die gefallenen Soldaten der Weltkriege in Laußnitz und Höckendorf Kränze niedergelegt. Seite 7 falt nicht ohne weiteres rechtzeitig selbst erkennen kann oder auf die er sich nicht rechtzeitig selbst einzustellen vermag. Eine gefährliche Straßenstelle liegt grundsätzlich nur dort vor, wo unvermutete Gefahren auftreten können, die auch bei einer den winterlichen Bedingungen angepassten Fahrweise nicht beherrschbar sind (z.B. an Bahnübergängen und Gefällen an Kreuzungen). Alle Verkehrsteilnehmer sind gehalten, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für ihre Sicherheit selbst nach Kräften Sorge zu tragen. Die Gemeindeverwaltung Sitzungstermin im November 2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Laußnitz Diese findet voraussichtlich am 12.11.2015 statt. Zeit, Ort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Verkündungstafeln. Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Bekanntgabe der Umlaufbeschlüsse vom 09.09.2015 Alle Einwohner die an diesem Tag gemeinsam mit uns der Opfer gedenken wollen, bitten wir, sich 10:00 Uhr an den Ehrenmalen einzufinden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Laußnitz Noch wissen wir nicht, welches Wetter der kommende Winter für uns bereithält. Unabhängig davon bitten wir alle Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke, sich über Ihre Pflichten gemäß Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Laußnitz vom 18. Dezember 2000 zu informieren. Mit Erlass dieser Satzung wurde die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke (Verpflichtete) übertragen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht ist in der Satzung ausführlich geregelt. Sie finden diese im Internet unter www.laussnitz.de im Abschnitt Ortsrecht. Informationen dazu erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung. Gemäß der vorgenannten Satzung ist die Gemeinde verpflichtet, Versäumnisse von Anliegern als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Im Schadensfall muss der betreffende Anlieger aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen, und er kann wegen aller entstandenen Aufwendungen in Regress genommen werden. Diejenigen Anlieger von Straßen, an denen nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, möchten wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass in Jahren mit ungerader Endziffer (somit auch im Jahr 2015) gemäß der o.g. Satzung die Anlieger der dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstücke verpflichtet sind, den auf der anderen Straßenseite in Höhe Ihres Grundstückes befindlichen Gehweg zu räumen und zu streuen. Durch den kommunalen Winterdienst werden aufgrund der finanziellen und personellen Einschränkungen grundsätzlich nur diejenigen Gefahrenquellen beseitigt bzw. vor ihnen gewarnt, die der Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorg- Beschluss-Nummer: 05-09/2015-Umlauf Beschlussfassung – Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines Stallgebäudes in ein Wohn- und Werkstattgebäude, Flurstück-Nr.: 5/5 der Gemarkung Koitzsch Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 04-09/2015-Umlauf Beschlussfassung – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück-Nr.: 70 a der Gemarkung Schmorkau Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 03-09/2015-Umlauf Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden in Neukirch und Gottschdorf – 1. Nachtrag Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: 1 Beschluss-Nummer: 02-09/2015-Umlauf Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden – Weststraße – Ausmündung auf Kamenzer Straße und Parkbereich Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.09.2015 Beschluss-Nummer: 29-09/2015 Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden – Gehwege Kamenzer Straße Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 30-09/2015 Beschlussfassung Annahme von Zuwendungen von Spenden im Zeitraum vom 18.07.2015 bis 25.09.2015 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 31-09/2015 Beschlussfassung – Vergabe von Elektroarbeiten für den Versammlungsraum der FFW Weißbach Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: - Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015 Hinweis auf Räum- und Streupflicht! Werte Bürger, wir möchten Sie gemäß der Satzung der Gemeinde Neukirch über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege sowie zur Reinigung der Dachentwässerung in der Fassung vom 08.12.2003 erinnern. Die Straßenanlieger haben innerhalb der geschlossenen Ortslagen einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege, nach Maßgabe oben genannter Satzung, bei Schneehäufung zu räumen sowie bei Schnee und Eisglätte zu räumen. Informationen des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Gefasste Beschlüsse des AZV Königsbrück 77. Verbandsversammlung am 16.09.2015 AZV Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem 24.11.2015, findet um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch unsere nächste Sitzung des Gemeinderates statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die Tagesordnung entnehmen sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. Grit Truxa-Richter. Bürgermeisterin Verteiler gesucht! Die Gemeindeverwaltung Neukirch sucht einen Verteiler für das Amtsblatt der Gemeinde Neukirch, den „Königsbrücker Stadtanzeiger“ für den Ortsteil Weißbach. Interessenten melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Neukirch, Weststraße 9 in Neukirch oder unter der Telefonnummer 035795 / 42 420. Gemeindeverwaltung Neukirch Beschluss Nr. 01 – 09 – 15 AZV Wahl des Verbandsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Beschluss Nr. 02 – 09 – 15 AZV Bestellung eines neuen Geschäftsstellenleiters Beschluss Nr. 03 – 09 – 15 AZV Beschlussfassung zur Vergabe der Ausschreibung der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet des AZV Königsbrück Beschluss Nr. 04 – 09 – 15 AZV Beschlussfassung zur Verlängerung des Zeitvertrages zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Havariebeseitigungen an der Kanalisation des AZV Königsbrück Beschluss Nr. 05 – 09 – 15 AZV Überplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt des AZV Königsbrück für die Beschaffung von Software Beschluss Nr. 06 – 09 – 15 AZV Beschlussfassung zur Bevollmächtigung der Geschäftsstellenleitung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft zur gemeinsamen Nutzung des GIS und zur Beschaffung von zusätzlicher Software für das Geoinformationssystem (GIS). Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Sie liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des AZV Königsbrück zu den bekannten Öffnungszeiten aus. Lars Mögel, Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück Hinweis auf Sitzungstermin Die 80. Verbandsversammlung des AZV Königsbrück, findet am Mittwoch, dem 25. November 2015, 19:00 Uhr im Beratungsraum Rathausgäßchen statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungstafeln. Heiko Driesnack, Vorsitzender AZV Königsbrück – Ende des amtlichen Teiles – Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Seite 13 Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Jahreslosung für 2015: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Röm. 15,7 Monatsspruch November: Erbarmt euch derer, die zweifeln. Andacht zum Monatsspruch: Erbarmt euch derer, die zweifeln! Jud. 22 Kann nicht jeder denken und glauben, was er für richtig hält? Das mag sein. Was ist aber, wenn es nur einen Weg gibt, der zum Ziel führt? Der Monatsspruch der Bibel ist nur ein kurzer Vers. Der Brief des Judas (nicht des Iskariot, der Jesus bedauerlicherweise verraten und ausgeliefert hat) ist eine der ganz kurzen Schriften innerhalb der Bibel. In diesem Brief stehen auch diese Sätze: „Gott gebe euch viel Barmherzigkeit und Frieden und Liebe! Ihr Lieben, nachdem ich ernstlich vorhatte, euch zu schreiben von unser aller Heil, hielt ich‘s für nötig, euch in meinem Brief zu ermahnen, dass ihr für den Glauben kämpft, der ein für alle Mal den Heiligen überliefert ist. …. Ihr aber, meine Lieben, erbaut euch auf euren allerheiligsten Glauben und betet im Heiligen Geist, und erhaltet euch in der Liebe Gottes und wartet auf die Barmherzigkeit unseres Herrn Jesus Christus zum ewigen Leben. Und erbarmt euch derer, die zweifeln …. Dem aber, der euch vor dem Straucheln behüten kann und euch untadelig stellen kann vor das Angesicht seiner Herrlichkeit mit Freuden, dem alleinigen Gott, unserm Heiland, sei durch Jesus Christus, unsern Herrn, Ehre und Majestät und Gewalt und Macht vor aller Zeit, jetzt und in alle Ewigkeit! Amen.“ (V. 2.3.20-22.24-25, Lutherübersetzung) Es gibt offenbar für uns alle eine letzte Autorität, einen festen Grund, wo wir Menschen uns verankern und verwurzeln können, wo uns eine Liebe begegnet, an der wir uns anlehnen können und die uns zurechtbringt. 6LQG6LHVFKRQZLQWHUIHVW" 'HUHUVWH6FKQHHLVWVFK|QDEHUUXWVFKLJ.OHLQH +HOIHU]%(LVVSLNHVELHWHQ,KQHQVLFKHUHQ+DOW DXIJODWWHQ)OlFKHQXQGVLQGOHLFKWDQ*HKVWW]HQ RGHU6FKXKHQDQ]XEULQJHQ6SUHFKHQ6LHPLWXQV GHPEXQGHVZHLWHQ%HUDWXQJVWHVWVLHJHU4XHOOH ',64²ZLUEULQJHQ6LHVLFKHUGXUFKGHQ:LQWHU Es gibt einen Halt, der wirklich hält. Was bringt es uns Menschen, wenn jeder sich selbst zum Maßstab macht, sich selbst zur Mitte, um die sich alles dreht? Woher kommt die zunehmende Unzufriedenheit, Gleichgültigkeit und Verunsicherung? Sicher, jeder muss seinen Weg gehen. Wir sind noch unterwegs. Dürfen wir uns nicht einander den Weg weisen? Wir Christen sind keine Besserwisser, die sich über andere stellen; wir sind nicht besser, aber wir möchten lernen, uns neben andere zu stellen, weil wir einen Grund haben; wir sind keine Fundamentalisten, aber stellen uns auf ein Fundament: wir sind getragen, angenommen, geliebt - von dem einzigen Gott, der in unserer Welt ein wirklicher Mensch wurde, der durch Jesus Christus allen sein Herz zeigte. Es gibt eine Barmherzigkeit, die nicht in uns liegt, sondern in Gott, in seinem Sohn, der allen sagt: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid! Ich will euch erquicken!“ Warum sollten wir das für uns behalten? Warum sollten wir nicht mithelfen, uns mutig und vertrauensvoll an Jesus Christus zu wenden? Wir alle können in Zweifel geraten. Man kann im Leben durcheinander kommen. Warum sollten wir einander nicht den Dienst erweisen, Gutes zu tun und einander das Vertrauen zu Gott lieb zu machen? Ich wünsche uns für dieses bewegte, zu Ende gehende Jahr noch manche Möglichkeit, Liebe und Barmherzigkeit zu üben, und zu verstehen und auch zu erfahren, dass Gott uns liebt und trägt. Ihr Pfarrer Tobias Weisflog Als Pfarrer stehen wir für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl, Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen. Für die Gemeindebereiche Höckendorf und Königsbrück: Ihr Pfr. Tobias Weisflog (Tel. 035795/396545) Für die Gemeindebereiche Neukirch-Schmorkau u. Schwepnitz: Ihr Pfr. Friedrich Porsch (Tel. 035797/70721) Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden Lassen Sie uns die Gottesdienste mitfeiern als besondere Zeiten unserer gemeinsamen Ehrfurcht und Dankbarkeit Gott gegenüber, als besondere Zeichen unserer Zusammengehörigkeit und unseres Bekenntnisses zu Jesus Christus. Er verbindet uns zu einer Gemeinde. Gott will uns segnen. wenn wir in seinem Namen zusammenkommen. Gottesdienste können zu Tankstellen werden. Herzliche Einladung! Sonntag, 01. November, 22. Sonntag nach Trinitatis Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Röhrsdorf: 14.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe, Pfr. Weisflog Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih, Pfr. Porsch Schwepnitz: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, Pfr. Porsch Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 08. November, Drittletzter Sonntag im Kirchenjahr Höckendorf: 08.30 Uhr Gebetsgottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Festgottesdienst am Kirchweihsonntag mit Taufgedächtnis für alle in der 2. Jahreshälfte getauften, Pfr. Weisflog (im Anschluss Kirchenkaffee, Büchertisch) Schwepnitz: 09.00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih, Pfr. Porsch Neukirch: 10.30 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih und Kindergottesdienst, Pfr. Porsch Kollekte: Arbeitslosenarbeit Dienstag, 10. November, Vorabend des Martinstages Königsbrück: 17.00 Uhr Ökumenische Martinsandacht in der Katholischen Kirche mit Martinsumzug zur Hauptkirche. Dort teilen wir ums Martinsfeuer die Martinshörnchen. Zur Martinsandacht können gern die für bedürftige Kinder gepackten Schuhkartons (im Rahmen der Aktion “Weihnachten im Schuhkarton”) zum Altarplatz gebracht werden. Mittwoch, 11. November, Martinstag Schwepnitz: 17.00 Uhr Martinsumzug und Andacht, Pfr. Porsch Sonntag, 15. November, Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Porsch Grüngräbchen: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Porsch Kollekte: eigene Gemeinde Mittwoch, 18. November, Buß- und Bettag Königsbrück: 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der Katholischen Kirche von Königsbrück Sonntag, 22. November, Ewigkeitssonntag mit Gedächtnis an die Verstorbenen im zurückliegenden Kirchenjahr Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog, 14.30 Uhr Blasen des Posaunenchores auf dem Hospitalfriedhof Röhrsdorf: 14.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Porsch Neukirch: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Porsch Schwepnitz: 10.30 Uhr Gottesdienst Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 29. November, 1. Advent (Beginn des neuen Kirchenjahres) Höckendorf: 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis, anschl. Gebet für die Gemeinde, T. Schwager und Team, 16.30 Uhr Adventsmusik mit Chören unserer Kirchgemeinden Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Cosel: 09.00 Uhr Gottesdienst mit Kirchweih, Pfr. Porsch Neukirch: 10.30 Uhr Familiengottesdienst, Pfr. Porsch Schwepnitz: 17.15 Uhr Andacht zum Abschluss des 40. Weihnachtsmarktes, Pfr. Porsch Kollekte: Arbeit mit Kindern (verbleibt in der Kirchgemeinde) Sonntag, 06. Dezember, 2. Advent Höckendorf: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Familiengottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, T. Schwager und Team Schwepnitz: 10.30 Uhr Familiengottesdienst, Pfr. Porsch Schmorkau: 16.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst Kollekte: eigene Gemeinde Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden Innehalten, einander begegnen - Lebendiger Adventskalender Seit einigen Jahren gibt es auch in Königsbrück den „Lebendigen Adventskalender“. An verschiedenen Abenden im Dezember öffnen Familien ihre Wohnungstüren. Auch das Rathaus war dabei. Was soll da genau passieren? Es ist so gedacht, dass der Gastgeber einen kleinen Impuls, zum Beispiel eine weihnachtliche Geschichte vorliest und dass dann noch die Möglichkeit besteht, miteinander ins Gespräch zu kommen oder gemeinsam zu singen. Angeboten werden in der Regel Tee und evtl. etwas Gebäck. Das Ganze sollte einen Rahmen von einer halben bis zu einer Stunde nicht überschreiten. Neugierig? Möchten Sie auch Ihre Tür im Advent für andere öffnen? Dann melden Sie sich bitte bei: Sabine Meinig, Tel. 46178, oder zu den Sprechzeiten im Pfarramt, oder Sie tragen sich nach dem Gottesdienst in die dort ausgelegte Liste ein. Am 30. November ist Redaktionsschluss; dann hängt die Liste, wann und wo sich der „Lebendige Adventskalender“ öffnet, im Fenster des Pfarrhauses oder kann im Pfarramt erfragt werden. Am 07.11.2015 Schulungsangebot für die Arbeit mit Kindern in der Gemeinde, von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Höckendorfer Gemeindehaus “Pfarrscheune” mit Christfried Schmidt und Daniel Unger. Anmeldungen bitte an Thomas Schwager oder Tobias Weisflog Deine Stärke macht mich schwach – Nachdenkliches über bunte Vögel und graue Mäuse Unter diesem Thema steht der Vormittag zum nächsten Frauenfrühstück im Königsbrücker Rathaussaal am Samstag, dem 14.11.2015, von 9.00 bis 11.00 Uhr. Auf den ersten Blick sieht es oft so aus, als wäre Schwachsein schlecht und Starksein gut. Zumindest sind wir schnell in der Gefahr, diese Wertung vorzunehmen. Schauen wir genauer hin, stellt sich bald heraus, dass die scheinbare Stärke genau wie die vermeintliche Schwäche ihre Grenzen hat. Uns begegnen stark wirkende Menschen (bunte Vögel) neben schwach Wirkenden (graue Mäuse). Der Vortrag unter diesem Thema soll helfen, hinter die eigene Fassade zu schauen und Mut machen, sich mit der eigenen Schwäche oder Stärke auseinanderzusetzen. Dann gelingt es vielleicht, anders das persönliche Leben in die Hand zu nehmen und zunächst unveränderliche Dinge umzugestalten und hoffentlich im eigenen Grau die bunte Farbe zu entdecken oder anders herum. Referentin des Vortrages wird die Wittenbergerin Silke Stattaus sein. Sie ist gelernte Physiotherapeutin und seit 2009 Leiterin des Vereins „Frühstückstreffen für Frauen in Deutschland e.V.“ Zunächst wird es wie gewohnt zum Königsbrücker Frauenfrühstück bunt an den Tischen werden, wenn sich Frauen jeden Alters zum leckeren Frühstück bei Kaffee oder Tee versammeln. Anmeldungen schriftlich an B. Rentsch, Pulsnitzer Str.11, 01936 Großnaundorf oder per E-Mail an [email protected]. Die Unkosten betragen 6,00 Euro. Auf Ihr Kommen freut sich das Vorbereitungsteam – christliche Frauen aus der Region. Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Herzliche Einladung! Adventsmusik mit Chören unserer Kirchgemeinden 1. Advent, 29.11., 16.30 Uhr Kirche Höckendorf - Eintritt frei - Seite 15 Die Hauptkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung. Die Generalüberholung unserer Orgel ist im Gange und ist die nächsten Monate nicht spielbar. An Spenden sind bis jetzt 9.720 € (Stand 16.10.2015) zusammengekommen, 12.500 € wurden eingeplant. Wir danken als Gemeindeleitung herzlich für jede Spende! Es gibt einen schönen Kalender “Kirchen am Wege”, der jeden Monat eine andere Kirche vorstellt. Darunter ist auch unsere Königsbrücker Hauptkirche. Vom Preis von 16 € kommen 4,50 der Orgelsanierung zugute. Sie erhalten den Kalender im Pfarramt bzw. am Büchertisch. Freude und Leid in unserer Gemeinde Zur Silbernen Hochzeit eingesegnet wurden: am 03.10. Herr Dr. Werner Andreas Barth und Frau Dr. Kriemhild Barth geb.Henseler aus Königsbrück. Der Herr ist meine Macht und mein Psalm und ist mein Heil. Psalm 118,14 Aus diesem Leben abgerufen wurden: am 08.10. Herr Jens Gerd Pjater aus Königsbrück im Alter von 67 Jahren Gott ist nicht ferne von einem jeden unter uns. Apostelgeschichte 17,27 Königsbrück Den Taufgedächtnisgottesdienst, zu dem alle besonders eingeladen sind, die innerhalb der Königsbrücker Kirchgemeinde in der zweiten Jahreshälfte ihren Tauftag haben, feiern wir am Kirchweihfest in Königsbrück am 08. November, 10.00 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen: Bibelkreis: Montag, 16.11., 19.30 Uhr Seniorengottesdienst im Pflegeheim (Am Schloßpark) mit persönlicher Segnung: Mittwoch, 11.11., 10.00 Uhr Seniorennachmittag der Kirchgemeinde (Badweg 13): Mittwoch, 11.11., 14.00 Uhr Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags 16.15 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Jugendchor: freitags 17.00 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach) Posaunenchor: freitags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße): Bibelstunde: Freitag, 06. und 20.11., 16.00 Uhr Erwachsenen-Treff 55plus: 04.11., 14.00 Uhr Kinderkreis: Sonnabend, 14.11., 14.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus Königsbrück Treff der Konfirmanden (Kurs I / 2015-2017): jeden Dienstag 16.30 Uhr Treff der Konfirmanden (Kurs II / 2014-2016): jeden Mittwoch 17.00 Uhr Bei Fragen wenden Sie sich gern an Pfarrer Weisflog, Tel. 396545. Christenlehre Pfarrhaus Königsbrück Klasse Tag Uhrzeit 1 bis 3 Donnerstag 15.00 Uhr 4 bis 6 Donnerstag 16.00 Uhr Kirchgemeindehaus Laußnitz, Thälmannstraße 7 Klasse Tag Uhrzeit 3 bis 6 Donnerstag 17.15 Uhr Gebetszeit für unsere Gemeinden, Kommunen und Welt: Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter „Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung! Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück, Tel. 035795 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; e-mail: kg.koenigsbrueck@evlks. de; Pfarrer Weisflog, Tel. 035795 / 39 65 45; Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9.0012.00 Uhr und Freitag 14.00-17.00 Uhr Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10, BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC: GENODEF1BZV Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15, BIC: GENODED1DKD Höckendorf Am 7. November sind alle Gemeindeglieder herzlich eingeladen zur Gemeindezurüstung, ab 15.00 Uhr in unserem Gemeindehaus “Pfarrscheune”. Wir schließen mit gemeinsamem Abendessen. Unser Gast ist Christfried Schmidt aus Zwönitz/Erzgeb., er möchte uns Lust machen auf Gemeinde: “Wir brauchen einander - wie wir als Gemeinde leben können.” Für die Kinder gibt es ein eigenes Kinderprogramm mit Daniel Unger. Voranzeige: Gemeindeweihnachtsfeier am Samstag, dem 5. Dezember 2015, 17.00 Uhr im Gemeindehaus „Pfarrscheune” Sie sind herzlich eingeladen: Diakoniekreis: Montag, 02.11., 14.00 Uhr (Pfarrscheune) Posaunenchor: montags 19.30 Uhr Bibelkreis: Montag, 09. und 30.11., 20.00 Uhr (Auskunft erteilt Fam. Heine, Tel. 36840) Frauenabend: Montag, 16.11., 20.00 Uhr in der Pfarrscheune Bibelstunde: Dienstag, 10.11. und 24.11., 19.30 Uhr (Pfarrscheune) Eltern-Kind-Kreis: Mittwoch, 11.11. und 25.11., 9.00 - 11.00 Uhr Pfarrscheune Hauskreis: Mittwoch, 11.11., 19.30 Uhr (Informationen über Johanna Müller). Männertreff: Mittwoch, 04.11. und 18.11., 19.30 Uhr (kleine Pfarre) Altenkreis: Donnerstag, 12.11., 14.00 Uhr Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags 16.15 Uhr (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Jugendchor: freitags 17.00 Uhr (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Junge Gemeinde: freitags 19.00 Uhr (Kleine Pfarre) Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Christenlehre im Pfarrhaus Höckendorf Klasse Tag Uhrzeit 1 bis 3 Mittwoch 15.15 Uhr 4 bis 6 Mittwoch 16.15 Uhr Hinweis zur Haus- und Straßensammlung vom 13.-22. November Wohnen ist Menschenrecht! Die Wohnungsnot in Sachsen verschärft sich seit nunmehr 10 Jahren - das belegen allein die Zahlen, die die Diakonie erhebt. Mit der Wohnung geht nicht nur das „Dach über dem Kopf” verloren, sondern auch Schutzraum, Rückzugsmöglichkeit und Privatsphäre sowie ein Großteil des Besitzes. Probleme wie Arbeitslosigkeit und Krankheit verschärfen sich. Deshalb sollen die Sammlungsmittel vom Herbst 2015 wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in Sachsen zugute kommen. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit mit ihrer Spende. Sammelbüchsen stehen in der Zeit vom 13. bis 22. November in der Kirche, im Pfarrhaus und der Bäckerei Haase. Ev.-Luth. Pfarramt Höckendorf, Pfarrgasse 2, 01936 Laußnitz OT Höckendorf, Tel. 035795 / 4 29 87; e-mail: [email protected] Öffnungszeit: donnerstags 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller Bitte bedenken Sie: Es sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig. Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900 18; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE04 8505 0300 3110 0038 47; BIC: OSDDDE81XXX Neukirch-Schmorkau Sie sind herzlich eingeladen: Hauskreis: dienstags 19.00 Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter, Tel. 035795/32416) Bibelstunde: Montag, 02.11., 14.30 Uhr in Schmorkau Frauendienst Schmorkau: Freitag, 5.11., 14.00 Uhr Klausenabend: Donnerstag, 12.11., 19.30 Uhr Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr, (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags 16.15 Uhr, (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Jugendchor: freitags 17.00 Uhr, (in Königsbrück, Schloßstr. 28) Frauendienst Neukirch: Freitag, 27.11., 14.00 Uhr Kindertreff: Sonnabend,7.11., 10.00 Uhr in Schmorkau Sonnabend, 21.11., 10.00 Uhr in Neukirch Am Mittwoch, 18.11.2015, 19.30 Uhr gibt es einen Lichtbildervortrag in der Kirche in Schmorkau von Christian Richter. Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936 Neukirch OT Schmorkau. Neue Öffnungszeit: mittwochs 15.00 - 17.00 Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14). Pfr. Porsch Tel. 035797 70721. Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700 10; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09; BIC: GENODEF1BZV Achtung: In den zugestellten Kirchgeldbriefen ist eine fehlerhafte IBAN-Nr. vermerkt. Bitte verwenden Sie die hier obengenannte IBAN-Nr. für Ihre Überweisung. Mitteilungen aus den Kirchvorständen: Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchen- vorstände sind in Königsbrück am 03.11., in Höckendorf am 10.11., in Neukirch am 19.11. und in Schwepnitz am 10.11. Wir sind dankbar, wenn für uns in unseren Gemeinden gebetet wird. Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück – Topfmarkt 1 – Wir laden herzlich ein: Gottesdienste in Königsbrück Sonntag, 08.11.2015 in Ottendorf-Okrilla Sonntag, 01., 15., 22. und 29.11.2015 Kinderterff Dienstag, 10. und 24.11.2015 Topfmarkt 1, Königsbrück 17.00 Uhr 10.00 Uhr 16.30 Uhr Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Veranstaltungen Im Januar 2016 wieder erhältlich: Veranstaltungskalender 2016 Der zuverlässige und handliche Leitfaden für alle Events in Königsbrück, Laußnitz und Neukirch mit Ortsteilen. Die Broschüre enthält: • Veranstaltungen in und um Königsbrück, Neukirch, Laußnitz • Vereinsinformationen • Gewerbetreibende der Region Redaktionsschluss für das Einreichen von Veranstaltungsinformationen ist der 13. November 2015. Ihre Veranstaltung melden Sie bitte bei Frau Sonita Bellinghausen, in der Königsbrück-Information oder telefonisch unter 03 57 95 / 4 25 55. Anzeigenkunden und gewerbliche Veranstalter wenden sich bitte direkt an Mediadesign, Markt 17, Telefon 03 57 95 / 3 21 35. Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte Die nächste Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 11. November, 19:00 Uhr statt. Thema: Königsbrücker „Histörchen“ in Büchern und Tageszeitungen entdeckt … Ort: Veranstaltungsraum in der Königsbrück-Information, Markt 19 Interessenten sind herzlich willkommen. Vorschau auf die geplanten Termine für 2016 Mittwoch, 20. Januar Mittwoch, 09. März Mittwoch, 11. Mai Mittwoch, 14. September Mittwoch, 09. November Thema: Schloss und Standesherrschaft Königsbrück Thema: Haus-Kataster Teil II Thema: Militär in Königsbrück Raketen Thema: Kirchen und Hospitäler in der Stadt Thema: Haus-Kataster Teil III Steckel, Stadtarchiv Seite 17 Seniorenklub Königsbrück Zu unserem nächsten gemütlichen Beisammensein treffen wir uns am Donnerstag, dem 19.11.2015, um 14.00 Uhr in der Königsbrück-Information. Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis zum 16.11.15 bei uns anzumelden. (Tel. 035795/42555) 44. Königsbrücker Fasching und 35. Faschingsumzug Lange genug haben wir gewartet und schneller als gedacht, das Jahr bis zum 11.11, 11:11 Uhr ist schon wieder rum und der Fasching mit seinen Freuden und Leiden kommt ins Gespräch. Der Königsbrücker Carneval-Club (KCC) – siehe Titelbild des Stadtanzeigers - schaut auf ein erfolgreiches Jahr zurück und geht mit närrischem Mut, guter Laune und Tatendrang die fünfte Jahreszeit an. Wir starten in unsere 44. Saison mit Optimismus und wie es bei Karnevalisten üblich ist, mit neuen Ideen. Im Zuge des 44. Faschings des KCC, der Königsbrück, Schmorkau, Reichenbach und Kamenz als seine Aufenthaltsorte in der Vergangenheit einbezogen hat, wurde auch der Faschingsumzug zu einer tollen närrischen Tradition. Zum 35. Mal werden am 6. Februar 2016 die toll gestalteten Bilder über die Straßen der Stadt ziehen. Das Titelbild bestätigt die Hoffnung, auch zum 35. Faschingsumzug Sonnenschein über der Stadt der Narren. Die Benachrichtigung aller bisherigen Bilder kommt um den 27.11.15 ins Haus. Neue Anmeldungen sind immer erwünscht. Meldet euch bei ebc-eisold, Louisenstraße in diesen Tagen. Anmeldeschluss ist diesmal sehr zeitig am 19. Dezember. Vorher natürlich die Übergabe der Amtskette zum Führen der Amtsgeschäfte der Stadt Königsbrück an Eure Hoheit, den Prinz der Saison 2015/16. Dazu bekommt Ihre Lieblichkeit, die Prinzessin den Schlüssel der reichlich mit Euro gefüllten Stadtkasse. Der KCC feiert diese Eröffnung am 11.11., 11:11 Uhr auf dem Markt gemeinsam mit euch und allen Gästen. Liebe Faschingsfreunde lasst euch überraschen. Das Motto des 44. Königsbrücker Faschings gibt schon einen Ausblick auf die Veranstaltungen der Saison. Mit „Spaß bis sich die Balken biegen, wenn Narren zu den Sternen fliegen“ bleibt auch eine schöne Tradition, Kinderfasching und der Fasching für alle jung gebliebenen Faschingsfreunde ein Erlebnis. Über das Problem Saal in Königsbrück reden wir hier nicht, aber bedanken uns bei der Stadtverwaltung, dass sie uns den Rathaussaal zur Verfügung stellt. Vielleicht erinnern sich viele Senioren an ihre jugendlichen Faschingserlebnisse und sind wieder dabei. Danke den Kindergärten für die jährliche Suche des Kinderprinzenpaares aus ihren Einrichtungen. Der KCC wird am Faschingsdienstag mit den Kindern eine närrische Stunde in beiden Kindereinrichtungen erleben. Ebenso traditionell erscheint der KCC im Altenpflegeheim am Schlosspark. Wir freuen uns schon auf die gemeinsamen Veranstaltungen und versprechen eine tolle Saison. Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die Königsbrück-Information, Tel. 035795/42555 Treff 55 Da nicht alle unsere Freundinnen an der Weihnachts-Veranstaltung in Laußnitz teilnehmen, wollen wir uns zu unserem letzten Treffen in diesem Jahr am Mittwoch, dem 11.11.2015 um 14.00 Uhr im Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück ein wenig auf die Adventszeit mit einer Stollenverkostung bei Kerzenschein einstimmen. Die festen Termine für die 44. Saison 2015/2016: 23. Januar 2016 Rentnerfasching im Rathaus 24. Januar 2016 Kinderfasching im Rathaus 30. Januar 2016 Wir feiern den 44-sten! 6. Februar 2016 35. Faschingsumzug 6. Februar 2016 Kneipenfasching 8. Februar 2016 Rosenmontag BACK STAGE Lounge Ein Aufruf: Gern würden wir Interessenten als neue Mitglieder im Club begrüßen. Mädchen für die Garde, Männer als Sheriffs und sonstige Unterstützungen. Bitte einen kurzen Anruf unter der Nummer 0172/5850689 und da werden Einzelheiten besprochen. Tschako Hopp, euer KCC Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Informationen der NSG Ausstellung im Rathaus: Vortrag über den Vogel des Jahres – den Habicht Zeichnungen und Aquarelle von Rudi Forst Der Habicht wurde zum „Vogel des Jahres 2015“ gekürt, um so auf die Problematik der illegalen Greifvogelverfolgung aufmerksam zu machen. Obwohl die Jagd auf ihn seit den 1970er Jahren verboten ist, wird er wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt. Öffnungszeiten: Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr So sind abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte leider keine Seltenheit in Deutschland. Gilt er doch seit jeher als Hühnerdieb. Nach wie vor ist dieser Greifvogel daher bei Geflügel- und Taubenzüchtern besonders unbeliebt. Aber auch einzelne Jäger sehen ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane. In Sachsen ist der Habicht entsprechend der letzten Brutvogelkartierung aus den Jahren 1993 bis 1996 mit 700 bis 900 Brutpaaren nahezu flächig verbreitet. Sein Bestand erholte sich bis dahin um 40 Prozent. Im Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide hat er den Status eines sporadischen Brutvogels und Jahresgastes. Zum Vortrag „Der Habicht – Vogel des Jahres 2015“, der am Mittwoch, dem 11. November 2015, um 19:00 Uhr im Aktionsraum des Besucherzentrums NSG Königsbrücker Heide, Königsbrück, Weißbacher Straße 30 stattfindet, wird der bekannte sächsische Ornithologe Dr. Winfried Nachtigall die neuesten Erkenntnisse zum Habicht vorstellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! „Wild, zahm und glücklich” – Singspiel zur Natur der Königsbrücker Heide wird in Schwepnitz aufgeführt Nach der Uraufführung des Singspiels „Wild, Zahm und Glücklich” oder „Der kleine weiße Wolf und das kleine schwarze Schaf“ von Uta Davids und John Rausek am 30. August 2015 stand fest, dass das Auftragswerk der NSG-Verwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide Zeithain im Staatsbetrieb Sachsenforst nicht in der Versenkung verschwinden darf. Zu groß war der Erfolg. Die kleinen Schauspieler der Klasse 4a und der Schulchor der Grundschule Königsbrück waren einfach grandios, allen voran die Hauptdarsteller – das kleine schwarze Schaf und der kleine weiße Wolf. Daneben begeisterten die Schäferin und Schli-Schla-Schlange durch Können und Spielfreude. Die war den Musikern des evangelischen Instrumentalkreises Pulsnitz ebenfalls anzusehen. Kein Wunder bei dieser fantastischen Musik. Am „Pult“ stand der Komponist John Rausek und ließ Darsteller, Chor und Musiker zur Höchstform auflaufen. Die Basis dazu waren Text, Inszenierung und Regieleistung von Uta Davids und die vielen Proben unter Leitung von Frau Schuldirektorin Böhme und Frau Richter, Klassenlehrerin der 4a. Nun also wird am 21. November 2015, um 15:00 Uhr in der Turnhalle der Freien Schule Schwepnitz die nächste Aufführung stattfinden. Sie sind alle dazu herzlich eingeladen. EINLADUNG zum Start in die 5. Jahreszeit mit dem Höckendorfer Karnevalsclub e.V. Der Höckendorfer Karnevalsclub e.V. lädt zur jährlichen Eröffnung der Karnevalsaison ein. Diese findet am Samstag, dem 14.11.2015, ab 17:11 Uhr, im renovierten Vereinshaus des HöKC statt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Auf Euer Kommen freut sich der HöKC Lauka Helau! Es geht wieder los! Zum 61. Mal lädt der Laußnitzer Karnevalsclub in dieser Saison alle Närrinnen und Narren nach Laußnitz ein. Die kommende Saison steht unter dem Motto „Gaudi uff’m Bauernhof“ und hält wieder einige Überraschungen parat. Mit dem Bus den Spätherbst in der Königsbrücker Heide erleben Busführung zum 14. und 15. November 2015 geplant Die Zeit, in der der Geländebus der NSG-Verwaltung nahezu täglich durch das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide fuhr, ist für das Jahr 2015 vorbei. Als Nachschlag finden jedoch am 14. und 15. November, jeweils um 13:30 Uhr Fahrten statt. Wer einmal den Spätherbst im Schutzgebiet erleben will, meldet sich bitte unter 035795 49 90 140 in der Infothek des Besucherzentrums an. Cornelia Schlegel, Ref. Öffentlichkeitsarbeit / Umweltbildung Am 11.11.2015, 11:11 Uhr wird die Saison in Laußnitz auf dem Gemeindeplatz eröffnet - ganz traditionell mit der Schlüsselübergabe Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 des Bürgermeisters an den Laußnitzer Karnevalsclub, der Vorstellung des neuen Prinzenpaares und der Pfannkuchenverkostung. Es wird wieder zahlreiche Abendveranstaltungen in unserer „Partyscheune“ geben. Besondere Highlights dabei sind diese Saison wieder der Weiberfasching (4.2.2016), unsere Partyveranstaltung mit „Jolly Jumper“ (6.2.2016) sowie unser Familien- und Seniorenfasching (24.01.2016). Bunte Unterhaltung ist dabei natürlich garantiert. Die Saisonauftaktveranstaltung findet am Samstag, 14. November 2015, 19:11 Uhr im Laußnitzer Hof statt. „Auch in diesem Jahr sichern sich die Gäste der Auftaktveranstaltung ein Vorkaufsrecht für den Weiberfasching und die Party mit ‚Jolly Jumper‘. Weitere Informationen finden die Freunde des LKC unter www.lauka-helau.de“, erklärt LKC-Präsident Enrico Gräfe. Veranstaltungen: Gaudi uff`m Bauernhof 14.11.2015 Beginn 19.11Uhr Auftaktparty 23.01.2016 Beginn 19.11 Uhr Aus‘m LKC wird nun die LPG* (*Lustige Partygemeinschaft) 30.01.2016 Beginn 19.11 Uhr Der Hahn der kräht, die Hunde bellen – Party heut in allen Ställen 04.02.2016 Beginn 19.11 Uhr Die Scheune wird heut beben, wenn die Weiber ihre Röcke heben (Weiberfasching, Einlass nur in Frauensachen!) 06.02.2016 Beginn 19.11 Uhr Die Mägdelein frohlocken, wenn „Jolly Jumper“ rocken 13.02.2016 Beginn 19.11 Uhr Es glüht der Fuß, es brennt der Schinken, die Bauersleut nach Hause hinken 31.01.2016 Beginn 15.11 Uhr Kinderparty - Kleine Bauern, Ferkel, Hennen starten durch beim Schipplrennen 24.01.2016 Beginn 14.11 Uhr Familien- und Seniorenparty - Esel, Ziege, Gans und Henne feiern Fasching auf der Tenne 12.10. Vorverkaufsstart für den 14.11. mit Vorkaufsrecht auf den 04.2.+ 06.2. 22.11. ab 11.00Uhr und nur im „Laußnitzer Hof“, VVKStart für 2016 ab 23.11.2015 bei Laußnitzer Hof, Dresdner Straße 3, Laußnitz; Jörg Schönfelder, Blumenstraße 11, Laußnitz Lottoladen, Am Markt, Königsbrück Weitere Infos und Onlinebestellung unter: www.lauka-helau.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Winter CHECK ffür 15,- Euro Sicher ist sicher. Wir machen eine Sichtprüfung aller wichtigen Funktionseinheiten Ihres Fahrzeugs. G Garantieverlängerung fü für neue und gebrauchte Volkswagen Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot Fr beantworten be wir Ihnen gerne. Birkenweg 3 01936 Königsbrück Gewerbegebiet Tel 035795 378 0 Fax 035795 378 26 Seite 19 Seite 20 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Historisch Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte - Teil VIII Vor 100 Jahren in der Westlausitzer Zeitung entdeckt… WZ 132 vom Samstag, 13.11.1915 WZ 146 vom Samstag, 18.12.1915 WZ 134 vom Samstag, 20.11.1915 WZ 146 vom Samstag, 18.12.1915 WZ 143 vom Samstag, 13.12.1915 WZ 148 vom Samstag, 23.12.1915 Für die aufgeführten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. 2015 Stadtarchiv Königsbrück Quellen: Westlausitzer Zeitung 1915 und Stadtarchiv U. Streckel www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de WZ 143 vom Samstag, 13.12.1915 - Kleinanzeigen aufgeben - Leserpost und Informationen zusenden - Onlineausgabe lesen Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Seite 21 Seite 22 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015 Wir feiern ohne Champagner. Aber mit Angeboten, bei denen Sie flüssig bleiben. acia. 10 Jahre D it uns! m Feiern Sie z.B. Dacia Sandero Celebration Ab * 89,– € monatl. 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Dr. Gebelein, G.-Sommer-Straße 14, 01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 35 37 21./22.11.15 Fr. Dr. Diedtemann, Waldstraße 8, 01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 34 29 28./29.11.15 Hr. Dr. Pirschel, Obergersdorfer Str. 14, 01920 Gersdorf, 0 35 78 / 7 13 67 siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de Wochenend-Notdienstplan der Apotheken 07./08.11.15 14.11.15 15.11.15 21./22.11.15 28./29.11.15 Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück Marien-Apotheke, Elstra Ost-Apotheke, Kamenz Löwen-Apotheke, Königsbrück Ahorn-Apotheke, Schwepnitz Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor 6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von 2,50 € erhoben. – Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. – Blutspende in Königsbrück Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem 30.11.2015, von 15.00–19.30 Uhr, in den Klassenräumen der A.-K.-Oberschule, K.Kollwitz-Str. 28, in Königsbrück. Blutspenden Kleinanzeigen SERVICEKRAFT für geschäftliche Raumpflege und leichte Hausmeister-Arbeiten gesucht. MINIJOB! Bei Interesse bitte formlose Bewerbung unter Chiffre: 1115, abzugeben bei Mediadesign, Markt 17, 01936 Königsbrück Im Herbst und mit dem nahenden Winter beginnt in Deutschland wieder die Impfperiode gegen den Virus der „echten Grippe“, auch Influenza genannt. Da der Bedarf an Blutpräparaten auch in Grippezeiten weiterhin gedeckt werden muss, ist es wichtig, dass auch während einer Impfperiode weiterhin kontinuierlich Blut gespendet wird, um die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen jederzeit zu gewährleisten. Die Frage danach, ob nach einer Grippeschutzimpfung sofort wieder Blut gespendet werden kann, lässt sich klar mit „ja“ beantworten. Sofern die geimpfte Person ohne klinische Symptome ist und sich wohl fühlt, kann sie nach der Impfung ohne Wartezeit sofort wieder Blut spenden, da bei einer Grippeschutzimpfung kein Lebendimpfstoff verwendet wird, sondern gereinigte Influenza-Virus-Antigene. Eine Grippeschutzimpfung stellt also keinen Hinderungsgrund für eine Blutspende dar. Die Sicherheit von Spendern und Empfängern hat bei DRK-Blutspenden hohe Priorität. Prinzipiell gilt, dass der bei jeder Blutspende anwesende Arzt/Ärztin tagesaktuell vor Ort über die Spendetauglichkeit jedes Spendewilligen entscheidet. Bei Unsicherheiten im Vorfeld einer Blutspende empfiehlt es sich in jedem Fall, die Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter der Nummer 0800 11 949 11 zu kontaktieren. Wir wünschen Ihnen einen entspannten goldenen Herbst! Ihr DRK-Blutspendedienst
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