Die Fünfte Jahreszeit beginnt

AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf
Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach
Nr. 304
2. November 2015
kostenfrei
Die Fünfte Jahreszeit beginnt ...
Foto: Kerstin Malczyk
44 Jahre Königsbrücker Fasching - 35. Faschingsumzug
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Seite 2
Notruftafel
Polizeinotruf
Bürgerpolizist
Polizeirevier Kamenz
Feuerwehrnotruf
Krankentransport und
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Leitstelle Feuerwehr
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung,
Klärwerk u. Notfalldienst
ENSO-Service
ENSO-Störungsrufnummer Erdgas
ENSO-Störungsrufnummer Strom
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
110
0173 9618638
035795 3840
03578 3520
112
03571 19222
03571 19296
03578 377377
31964
0800 0320010
0351 50178880
0351 50178881
Sprechzeiten
Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück
Telefon: 035795 388-0
Telefax: 45781
und Abwasserzweckverband Königsbrück
Telefon: 035795 31876
Telefax: 31877
Mo.
geschlossen
Di.
09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mi., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Do.
09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Einwohnermeldeamt
zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09:00 - 11:00 Uhr
Gemeindeamt Gräfenhain
Jeden 1. Donnerstag, 17:00 - 18:00 Uhr
Gemeindeamt Röhrsdorf
nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher
Tel.: 035240 70021
Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag, 10:00 Uhr
bis 11:00 Uhr in der ehem. Bibliothek, Rathausgäßchen
www.koenigsbrueck.de
E-Mail: [email protected]
Königsbrück-Information: Mail: [email protected]
Telefon: 035795 42555
Öffnungszeiten von Oktober bis März
Mo.
09:00 - 12:00 Uhr
Di.
09:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. u. Do.
09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr
Fr.
09:00 - 12:00 Uhr
So.
13:30 - 16:30 Uhr (z. Z. d. Kamelienschau)
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Telefon: 035795 3410
Telefax: 34155
Di. 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de
Gemeindeverwaltung Neukirch
Weststraße 9, 01936 Neukirch
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Telefax: 42457
Di.:
13:00 - 18:00 Uhr öffentliche Sprechstunde
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Di.
15:00 - 18:00 Uhr - nach Vereinbarung
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Redaktionsschluss für Nr. 305, Dez. 2015:
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19. Nov. 2015
19. Nov. 2015
Der Notfalldienst der Stadtverwaltung Königsbrück
ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen!
- von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr -
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und
Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des
„Königsbrücker Stadtanzeigers“,
meinen Beitrag für diesen Monat
möchte ich mit einem Dankeschön
an einen jungen Königsbrücker beginnen. Serenus Staude fragte bei
mir an, ob die Möglichkeit besteht,
an geeigneten Stellen im Schlosspark Nistkästen für Waldkäutze
anzubringen. Gemeinsam mit seiner Familie würde er den ersten
dieser Kästen spenden. Ich finde,
das ist eine schöne Idee, welche ich
auch gern öffentlich machen und
unterstützen möchte. Und vielleicht
gesellen sich zu dem einen Nistkasten noch einige andere hinzu? Mich
würde es freuen. Dass Königsbrück
auch feiern kann, konnten wir am 3. Oktober in unserem Festzelt auf
dem Markt sehen. Ein buntes Programm lockte bereits am Nachmittag zahlreiche Besucher an, von denen viele am Abend die Gelegenheit nutzten das „Tanzbein“ zu schwingen. Hier gilt mein Dank allen
Mitgliedern der Vereine, welche an der Ausgestaltung dieses Tages
sich so engagiert beteiligt haben und natürlich auch an alle Gäste,
welche für gute Laune und die richtige Stimmung gesorgt haben.
Kommen wir nun zu der gestrigen Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung von Asylbewerbern in Königsbrück. Die ca.
900 Besucher in unserer Hauptkirche zeigten, dass dieses Thema die
Menschen in unserer Stadt auf die unterschiedlichste Art und Weise
bewegt. Bedanken möchte ich mich beim Kirchenvorstand und Herrn
Pfarrer Weisflog, dass wir ganz unbürokratisch unsere Hauptkirche
quasi als „großen Versammlungsraum“ für diese Veranstaltung nutzen durften. Mir war es besonders wichtig, dass möglichst alle, die
an dieser Veranstaltung teilnehmen wollten, auch einen Platz finden.
Gern möchte ich an dieser Stelle Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nochmals einige Auszüge aus meinem Redebeitrag zu diesem
Abend zur Kenntnis geben. Auszüge deshalb, weil sich Stadtrat und
Bürgermeister gemeinsam mit einer entsprechenden Erklärung, welche Sie dann in unserer nächsten Ausgabe lesen können, zu Wort
melden werden.
„Unabhängig von der Bewertung der aktuellen Asylpolitik in Europa
und Deutschland ist sich die Stadt Königsbrück bewusst, dass der
Landkreis Bautzen in der derzeitigen Lage im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf die Mitwirkung aller
Städte und Gemeinden angewiesen ist. Dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe stellt sich die Stadt Königsbrück, auch in ihrer Funktion als Grundzentrum, und kommt damit ihrer im § 3 Abs. 3 i.V.m.
§ 6 Abs. 4 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG)
festgeschriebenen Mitwirkungspflicht nach.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die gewählten
Stadträtinnen und Stadträte wie auch der Bürgermeister der Stadt
Königsbrück die derzeitige praktizierte Flüchtlingspolitik, insbesondere die des Bundes, für völlig verfehlt halten. Beängstigend ist dabei
für viele nicht nur die große Zahl der täglich zu uns Kommenden
sondern die Tatsache, dass jene, welche derzeit die Verantwortung
für Europa und unser Land tragen, nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie die Situation “im Griff haben“, geschweige denn dass
ein Plan für die Zukunft vorliegt. Mit den Folgen derartiger politischer
Gedanken - bzw. Ratlosigkeit kämpfen jetzt die Länder, Landkreise
und am Ende wie immer die Kommunen.
Doch ich denke auch, dass uns weder kollektives Jammern, Klagen
oder Schimpfen, gegenseitige Beschuldigungen uns in der jetzigen
Situation weiterhelfen. Kraft Gesetz haben wir als Kommune nun ein-
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
mal die Aufgabe, den Landkreis, als die für Unterbringung zuständige
Behörde, zu unterstützen. Dem müssen und dem werden wir nachkommen. Denn Fakt ist nun einmal: Diese Menschen sind aus den
unterschiedlichsten Gründen in unserem Land und wir sollten uns
derer annehmen welche auf Grund von kriegerischen Handlungen
in ihrem Land um Leib und Leben bangen müssen, also tatsächlich
unseres Schutzes bedürfen und diese vernünftig unterbringen.
Und gerade weil dies eine so große Aufgabe ist, erwarten die Menschen in unserem Land zu Recht, dass die Verantwortlichen in Politik
und Gesellschaft das Heft des Handelns in die Hand nehmen, damit bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen endlich
wieder ein geordnetes Verfahren durchgesetzt wird, bei dem Recht
und Gesetz von allen Beteiligten, von den Schutzsuchenden wie von
den politisch Verantwortlichen, eingehalten werden. Die gewählten
kommunalen Amts- und Mandatsträger sind als Vertreter der Bürgerinnen und Bürgern der verfassungsmäßigen Ordnung und dem damit einhergehenden Recht und Gesetz verpflichtet. Mit dem Wissen
um diese Verantwortung sowie unter Berücksichtigung und auf der
Grundlage des Wortlautes des § 35 Abs.3 der SächsGemO, welcher
besagt, dass „die Gemeinderäte ihr Mandat nach dem Gesetz und
ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung ausüben“
haben Stadtrat und Bürgermeister der Stadt Königsbrück dem Landkreis Bautzen als die gemäß § 2 Abs. 1 Nr.3 SächsFlüAG zuständige
Unterbringungsbehörde eine Grundstücksfläche im Gewerbegebiet
„Heideweg“ für die Errichtung einer Asylunterkunft in Leichtbauweise
für einen befristeten Zeitraum zur Pacht angeboten. Ich kann feststellen, dass die große Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte
der Überzeugung ist, dass, wenn schon eine Asylunterkunft in Königsbrück eingerichtet werden soll, der vorgeschlagenen Standort
im Gewerbegebiet von allen anderen in Frage kommenden der ist,
welcher dafür am geeignetsten erscheint. Und es geht auch darum
ob die Stadt Königsbrück auf Grund der dem Landkreis von privaten
Anbietern bereits vorliegenden Angebote mit einem eigenen Angebot
Einfluss auf den Prozess der Standortsuche innerhalb unserer Stadt
und auf die Betreibung insgesamt nehmen kann.“
Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch zusammenfassend
feststellen, dass die Stadt Königsbrück keine freiwilligen Aufgabe
erfüllt, sondern wie bereits ausgeführt kraft Gesetz ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Landkreis nachkommt. Und nur auf Grund der
Tatsache, dass die Stadt Königsbrück selbst Eigentümerin der Flächen im Gewerbegebiet und damit Vertragspartner des Landkreises
Bautzen bei Abschluss eines Pachtvertrages ist, sie überhaupt die
Möglichkeit hat, einen direkten Einfluss auf den Prozess der Unterbringung von Asylsuchenden/Flüchtlingen zu nehmen.
Zum Abschluss noch ein Hinweis. Auch in diesem Jahr finden finden
in Königsbrück sowie im Ortsteil Gräfenhain die Gedenkfeiern zum
Volkstrauertag statt, Dazu lade Sie am Sonntag, dem 15.11.2015
ganz herzlich ein. Ich würde mich freuen, wenn möglichst zahlreiche
Bürgerinnen und Bürger dieser Einladung nachkommen, um gemeinsam den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken.
Damit möchte ich mich von Ihnen verabschieden und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Seite 3
Damals vor 20 Jahren
November und Dezember 1995
aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D.
Am 01.11. wird Frau Kolbe für ihre 25jährige Zugehörigkeit zur Stadtverwaltung geehrt. Sie hat viele freudige, aber auch traurige Anlässe
im Amt begleitet. Sie war auch in ihrer Dienstzeit die „Mutter“ der
Königsbrücker Feuerwehr. Am 02.11. eröffnet der LIDL-Discounter
an der Kamenzer Straße 30 am neuen Standort. Inzwischen bezog
der LIDL-Markt 2009 seinen 3. Standort mit größerer Parkfläche. Am
09.11. eröffnet die Fa. Elektro-John ihr Geschäft am Markt, was uns
bis heute mit Elektrowaren gut versorgt, was hoffentlich auch so bleiben wird. In der Nacht vom 11. zum 12.11. werfen Rowdys 40 Grabsteine auf dem Friedhof um. Man fragt sich, wer so pietätlos sein
kann? Am 15.11. erhält der Kindergarten am Grenzweg seinen heutigen Namen „Rappelkiste“. Nun (2014/15) wird auch hier angebaut,
weil die Einrichtung „rappelvoll“ ist. Durch den Zusammenschluss mit
Gräfenhain und Röhrsdorf machen sich Änderungen von Straßennamen notwendig, so wird u.a. die Park- und Barackenlagerstraße
in „Am Schloßpark“ umbenannt, so auch die ehemalige Talstraße
in „Am Auberg“. In Gräfenhain gibt es nun den „Auenwinkel“ und in
Röhrsdorf die Straße „Zur Siedlung“.
Inzwischen werden auch die letzten Straßensperrungen an der Käbnitz, am Anger und Hohlweg sowie Rosseggerweg aufgehoben, da
die Arbeiten am Kanalbau und an den Straßenwiederherstellungen
erfolgt sind. Anfang Dezember beginnen die Vorbereitungen für die
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für unsere Feuerwehr,
welches 1996 in Dienst gestellt wird. Der Stadtrat beschließt nun
auch die Bildung eines Eigenbetriebes „Königsbrücker Wohnungswirtschaft“ ab 01.01.1996. Der Stadtanzeiger wird ab 01.01.96 50
Pfennig kosten, der aber später leider auf Wunsch von Laußnitz und
Neukirch, die den Stadtanzeiger mit nutzen, kostenlos erscheint. Die
Trinkwasserpreise müssen auch angehoben werden, um die Finanzierung des Verbandes nicht zu gefährden. Es wird der Grundpreis
als verlässliche konstante Einnahme erhöht werden, da mit Reduzierung der Einwohnerzahlen z.B. durch Wegzug, aber auch mit sparsameren Wasserverbrauch die Einnahmen aus dem Verbrauchspreis
sinken. Der Verbrauchspreis wird dennoch etwas gesenkt . 80% der
TW-Kosten sind Kosten aus Investitionen, die über den Grundpreis
abzufangen sind. Insgesamt ist die Preisveränderung moderat. Am
03.12. steigt die mit der Kreisreform notwendig gewordene Kreistagswahl, da die Kreise „Dresden Land“ und Bischofswerda u.a.
aufgelöst werden. Damit ändern sich die Kreiszuschnitte der Kreise
Kamenz, Bautzen und auch Meißen/Großenhain, was Neuwahlen
notwendig macht. Es wird nicht die letzte Kreisreform sein! In Gräfenhain bahnt sich Unruhe an. Es wird eine Bürgerinitiative gegen
den geplanten Gesteinsabbau in den vorgesehenen Dimensionen
gegründet. Bis heute konnte das zerstörerische Konzept (Abtransport mit 40t-LKW‘s) verhindert werden. Das war das aufregende von
unzähligen Baumaßnahmen geprägte Jahr 1995. Von diesen wichtigen Investitionen profitieren wir heute, indem neue Häuser ver- und
entsorgt werden können, bestehende Häuser saniert und modernisiert werden und damit gute Wohnbedingungen existieren, ebenso
wie moderne Freizeitanlagen und kommunale sowie private Einrichtungen der Daseinsvorsorge und natürlich auch Gewerbebetriebe.
Schauen wir mal, wie es 1996 weitergeht.
Fortsetzung folgt in der Januarausgabe
Seite 4
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Passiert – Notiert
Königsbrück
Was haben die „Kamelienstadt“ Königsbrück
und die „Gneisenaustadt“ Schildau
gemeinsam?
Nun, beide Orte sind ungefähr gleich groß, beide Städte führen einen
Beinamen und sie liegen in Sachsen. Einzigartig machen Schildau
allerdings seine früheren Bewohner: die Schildbürger! So ziemlich
jeder in Deutschland kennt die „Schildbürgereien“ und so ist das
Wort zum Synonym für unverständliche Handlungen / Aktionen geworden. Das Versenken der Glocke in einem Teich bei gleichzeitiger
Markierung der Stelle am Bootsrand zum späteren Wiederauffinden
und das Hereintragen von Licht in Säcken ins fensterlose Rathaus
seien als 2 Beispiele genannt.
Innerhalb des Städtchens Schildau und an deren Peripherie gibt es
entlang eines Schildbürgerweges die Hinweise auf die Streiche. Ich
weiß das, weil ich fast ein halbes Jahr in Schildau gelebt habe während meines großen Schulpraktikums am Ende des Studiums. Und
ich fühle mich momentan sehr an die kleine Stadt in Nordsachsen
erinnert. Schildau scheint seine „seltsame Zeit“ überwunden zu haben – bei uns in Königsbrück beginnt sie gerade!
Beispiel 1: Im Spätsommer startet eine Straßenbaufirma im Auftrag
der Stadtverwaltung mit der Sanierung des Pflasters in der Louisenstraße, auf dem Topfmarkt und in der Curt-Tausch-Straße. Dellen/
Untiefen sollen und werden angehoben. So weit, so gut. Ich vertrete allerdings den Standpunkt, dass diese Arbeiten völlig überflüssig
waren, besonders die Aktion in der Curt-Tausch-Straße. Stattdessen
wären diese Euros vielleicht ein Anfang gewesen, um das weniger
lärmintensive gesägte Pflaster für den Markt zu kaufen und zu verlegen? Ich kenne allerdings das Auftragsvolumen nicht und auch nicht
die Fördertöpfe, aus denen das Geld stammt … Nach Abschluss der
Arbeiten ergibt sich jedoch die eigentliche „Schildbürgerei“. Ich stelle
mit ziemlichem Entsetzen fest, dass die 2 einzigen „Problemdellen“,
die die darüber fahrenden Fahrzeuge mächtig zum Scheppern bringen und somit die Anwohner massiv stören, nicht beseitigt wurden!
Direkt am Übergang vom Asphalt der Alten Poststraße ins Pflaster
der Kamenzer Straße gibt es eine solche und ca. 50m weiter in Höhe
der „Post“ eine zweite. Nun ist ja nicht so, dass ich händereibend
dagestanden und auf die Gelegenheit gewartet habe, diesen Artikel schreiben zu können. Mehrmals habe ich im Rathaus persönlich vorgesprochen, auch schon vor Beginn der Arbeiten. Auf meine
Hinweise erhielt ich wohlwollendes Kopfnicken und ausweichende
Antworten …
Beispiel 2: Die Durchfahrtsstrecke über den Markt in Richtung Kamenz wird neu gepflastert. Deswegen werden die Händler unserer
verschieden „Wochenmarkttage“ unter das Schleppdach neben dem
VIA-REGIA-Zentrum geschickt! Die Begründung: Da gibt es eine
Stromversorgung und sie haben sogar noch ein Dach über dem
Kopf! Klar, die Kundschaft sorgt sich schon lange um die Gesundheit
der Händler und fährt gern bis dahin zum Einkaufen, wenn sie vorher
in der Innenstadt auf der Sparkasse war, in der Apotheke das Rezept
eingelöst oder den wöchentlichen Lottoschein gespielt hat. Ich finde
es eine seltsame Idee, Kunden und Besucher aus dem Stadtzentrum wegzulocken, um Parkplätze (für die Anwohner) vorzuhalten!
Das haben die Schildauer selbst im Mittelalter nicht fertig gebracht,
einen Markt außerhalb der Stadttore einzurichten! Alternativen hätte
es meiner Meinung nach auf der Alten Poststraße, der Mittelstraße
und sogar auf dem Topfmarkt/Hinteren Gasse gegeben. Die Händler wurden vor vollendete Tatsachen gestellt oder hatten es aus der
Zeitung erfahren, wenn sie denn Zugang zur Kamenzer Lokalausgabe haben. Auch hier habe ich es mir nicht leicht/einfach gemacht.
Ich habe Gespräche über ihre Befindlichkeiten mit den Händlern am
neuen Standort geführt. „Ich werde wohl nächsten Freitag nicht wieder kommen…“ „So viel kannst du gar nicht trinken, dass es hier
schön wird…“ sind 2 Zitate aus diesen Unterhaltungen.
Ich hoffe, unsere Stadt“regierung“ belässt es bei diesen 2 Streichen.
Sicher ist jeder Ort um ein sogenanntes „Alleinstellungsmerkmal“
bemüht. Schildbürgerei ist dafür allerdings ungeeignet. Punkten wir
doch bitte mit sinnvollen und nachvollziehbaren Entscheidungen und
Beschlüssen im Interesse unserer Bürger.
Mit Hoffnung für die Zukunft grüßt Sie
R. Hauffe
Kinderhaus „Regenbogen“
Wir wollen uns recht herzlich bedanken,
für die vielen Sonnenblumen, welche in unseren
Garten rankten. Für Gemüse und Obst, welches uns lecker schmeckte und das tolle Insektenhotel das in der Erde dann steckte. Danke
auch für unseren Sinnespfad, wo es viel für uns zu entdecken gab.
Schnell nahm unser Gartenprojekt Formen an. Wir zeigten was man,
selbst als Kleinster, alles kann.
Das Gießen und Planschen dabei, haben wir sehr geliebt. Danke
Mama, Papa, Oma und Opa für eure Hilfe - DANKE, DASS ES EUCH
GIBT!
Mit großem Dank wollen wir, Vicky und Juliane, an noch zwei liebevolle Menschen denken. Frau Lindner und Frau Pätzold, welche uns
so viel Vertrauen bei diesem Projekt schenkten. Die Beiden unterstützen uns zu jeder Zeit. Danke, für diese immer tolle Zusammenarbeit
Eure Waldzwerge und Schlümpfe
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Neues aus unserer Oberschule
Wandertag der Klasse 5a auf dem Biberpfad
Am Mittwoch, dem 30.9.2015 trafen sich die Kinder der Klasse 5a
in der Schule zum Wandertag auf den Biberpfad. Frau Klotsche begrüßte uns und erklärte schon etwas zu dem Ablauf der Wanderung.
Danach ging es auch schon los über die Straße, kurz durch den
Wald, vorbei an Pferden, was die
Mädchen sehr freute, weiter an
den Solarplatten vorbei. Dort sollten wir stehen bleiben, so dass
Frau Klotsche uns etwas zeigen
konnte. Sie nahm eine Karte raus
und erklärte uns etwas über die
Armee, die hier früher stationiert
war. Dann ging es weiter durch
den Wald, bis wir über eine Brücke gingen und auf einen Biberplatz kamen. An der Stelle haben
Biber viel abgeholzt. Wir sollten
alle eine Stelle finden, wo er
abgeholzt hat. Dann zeigte uns
Frau Klotsche einen Biberschädel und wie er an einem Stock
nagt. Das durften wir an einer
Möhre selbst mal ausprobieren.
Das war sehr lustig. Unsere nächste Etappe führte uns zum Freundschaftssee. Dort machten wir eine Frühstückspause an Tischen und
Bänken. Mit einem Spiel lernten wir etwas über die Ernährung von
Bibern. Wir hatten dafür eine lange Stoffröhre. Wir sollten uns vorstellen, dass das der Darm eines Bibers ist. Jeder von uns sollte
mithelfen einen Tischtennisball durchzuziehen. Wieder sollten wir
uns vorstellen, das wäre die Nahrung vom Biber. Das war schwierig,
hat aber allen großen Spaß gemacht. Dann sind wir weiter gewandert und haben unterwegs Biberrutschen gefunden, die in den See
führten. Wir sind auch ins Naturschutzgebiet gewandert und haben
dort viele interessante Pilze und Pflanzen gefunden. Den Abschluss
bildete noch einmal ein Spiel. Jeder bekam dafür einen Faden und
etwas in die Hand - eine Pflanze, ein Haus von einem Tier und so
weiter. Damit mussten wir zunächst unseren Partner finden, mit dem
wir gemeinsam auf die Suche gingen. Wir sollten herausfinden, was
der Biber frisst und was nicht. Das wurde dann zusammengetragen
und den Mitschülern vorgestellt. Das war alles sehr spannend. Die
Zeit verging auch hier viel zu schnell. Wir danken Frau Klotsche für
die wunderbare Führung!
Mit der 6. Klasse zur Kulturinsel Einsiedel
Am Donnerstag, dem 8.10. morgens, ging es mit der 6. Klasse nach
Einsiedel. Wir wurden 8.00 Uhr vom Bus abgeholt. In den eineinhalb
Stunden im Bus beschäftigten wir uns mit Spielen. Der Busfahrer
war so nett und hat uns einen Film ansehen lassen. Dort angekommen, haben wir zuerst die Verkaufsstände aufgesucht. Wir stellten
dort unsere Rucksäcke ab. Dann haben wir von den Lehrern Karten
bekommen, die uns zeigten wo wir sind und zu welchen Attraktionen
wir gehen sollten. Nun konnten wir uns frei bewegen und rumtoben.
Riesen Spaß hatten wir an der steilen Rutsche, im Tunnel hatten vor
allem die Mädchen Angst. Die Jungs fanden natürlich die verschie-
Seite 5
denen Autos ganz toll, die man mit eigener Kraft antreiben musste.
Aber das war noch nicht alles. Wir haben auch ein Lebewesen gesehen, Coco den Kakadu, der hat gelacht, gefaucht und sogar für
unseren Klassenleiter Herrn Niemietz getanzt. Das war süß.
Vor der Abfahrt konnten wir noch etwas essen oder noch weiter rumtoben. Als wir unsere Rucksäcke geholt haben, durften wir uns noch
was kaufen von unserem Geld. Unsere Sachen waren ganz dreckig
geworden. Also sollten wir uns im Bus umziehen, natürlich Jungs
und Mädchen getrennt. Die Jungs brauchten echt lange, wir Mädchen wie immer nicht. Aber dann ging es zurück zur Schule. Trotz
Regen und Kälte war es ein sehr schöner Wandertag für uns.
Wir bedanken uns beim Busfahrer und den Lehrern, die das alles
möglich gemacht haben!
Maxi Mager
Seite 6
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Unser Angebot:
Ausleihe von:
Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD,
Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele
für alle Altersgruppen
• Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben,
Ausarbeitungen, Vorträge…
• Durchführung von Veranstaltungen
Neu im Bestand:
Abenteuer Biografien Schicksale, Backmann: Ein Mann namens
Ove, Brussig: Das gibt’s in keinem Russenfilm, Fuchsberger: Altwerden ist nichts für Feiglinge, Housseini: Traumsammler, Moore:
Zwei Esel auf dem Jakobsweg, Pearson: Zwei und Dieselbe, Spilman: Nur einen Horizont entfernt
Fantasie / Jugend:
Cast: House of Night 8-12, Pala: Der schwarze Prinz, Pala: Die
eisige Göttin
Frauen, Liebe …:
Roberts: Fliedernächte, Roberts: Nachtgeflüster, Simons: Land
der Lupinen, Weiler: Kühn hat zu tun
Krimi:
Clark: Sie dich nicht um, Robb: Rendezvous mit einem Mörder,
Robb: Tanz mit dem Tod,
Kinder:
Die drei ??? Flammendes Wasser, Die drei ??? Geheimnisvolle
Botschaften, Dinosaurier (Taschenlampenbuch), Doktor Proktors Pupspulver, Ich finde was…Piratenschatz, Philippa und die
Glücksfee
Sachbuch:
Enders: Darm mit Charme, Garbe: Bergbauden und Aussichtstürme in der Oberlausitz, Strumpf: Sächsische populäre Irrtümer,
Shorte: Himmlische Ideen aus Stoffresten, Torten dekorieren
CD-Rom:
Cradle of Egypt, Die große Wimmelbild Box, Hotel-Rätsel um
Schloss Bellevue, the cronicles of Shakespeare, world Mosaics
6
DVD Kinder:
Däumeline + Der Zaubertroll, Der Maulwurf als Fotograf, Der
Maulwurf und seine Abenteuer im Karneval, Die Biene Maja (Kinofilm), Die Schlümpfe - Der Zauberschlumpf und andere Abenteuer, Lola auf der Erbse, Rotkäppchen, Till Eulenspiegel, Winnie
Puuh – Freunde helfen einander
DVD:
Erbarmungslos, Grand Budapest Hotel, Hanover 2, Honig im
Kopf, Saxana – Das Mädchen auf dem Besenstiel, Terminator
– Die Erlösung
Hörbuch:
Hawkins: Die unglaubliche Reise ins Universum, Jackson: Shiver,
Levison: Hoffnung ist Gift, Matisek: Mutter bei die Fische, Wulf:
Am Anfang ist Apulien
Spruch des Monats
„Unser Leben ist ein Buch, das sich von allein schreibt.
Julien Green
Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage:
Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
14.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Sa. im Monat
09.00 - 11.00 Uhr
Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bibliotheksleiterin
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Seite 7
Archiv der Standesherrschaft Königsbrück
nun als Deposit umnutzbar
Rothirsche im Dienst
der Wissenschaft
Groß war die Freude im Archivverbund Bautzen, als die Nachricht
eintraf, dass das Sächsische Staatsarchiv am 20. August diesen
Jahres einen Depositalvertrag über das Privatarchiv der Standesherrschaft Königsbrück unterzeichnen konnte. Bedeutet dies doch,
dass herausragende Schriftquellen zur Geschichte der Oberlausitz
in der Region verbleiben und weiterhin öffentlich genutzt werden
können.
Vier Rothirsche wurden in den letzten Wochen vom Thünen-Institut für Waldökosysteme Eberswalde mit einem
Senderhalsband versehen. Nun sind drei Hirsche und eine Hirschkuh im Dienst der Wissenschaft im Naturschutzgebiet Königsbrücker
Heide unterwegs. Der Sender im auffälligen gelben Halsband sendet
Ursprünglich war Königsbrück eine Zolleinnahmestelle an der Brücke
über das Flüsschen Pulsnitz, welches die Grenze zwischen der Mark
Meißen und der Oberlausitz bildete. Im 14. Jahrhundert erhielt der Ort
Stadtrecht. 1351 wurde erstmals urkundlich ein Schloss in Königsbrück genannt. Mitte des 15. Jahrhunderts erwarben die Burggrafen
von Dohna den Besitz und nach und nach kauften sie zahlreiche
umliegende Orte dazu. Damit schufen sie einen Güterkomplex, der
1562 zum ersten Mal in einem Kaufbrief als „Herrschaft“ bezeichnet
wurde. Ausgestattet mit gewissen Rechten und Privilegien fand sie
damit Anerkennung als Standesherrschaft. In der Oberlausitz existierten bis dahin bereits die Standesherrschaften Hoyerswerda, Muskau und Seidenberg (heute Zawidów, Polen). Innerhalb des Oberlausitzer Landstandes, zu dem neben diesen Standesherrschaften
auch die Prälaten (Geistlichkeit), die Ritterschaft und die Mannschaft
gehörten, nahmen sie eine führende Stellung ein. Von 1831 bis 1920
waren die Standesherren von Königsbrück auch als Abgeordnete der
Ersten Kammer im sächsischen Landtag vertreten. Im letztgenannten Jahr erloschen in Sachsen alle öffentlich-rechtlichen Sonderrechte der Oberlausitzer Standesherrschaften.
Nach den Burggrafen von Dohna war die Standesherrschaft Königsbrück im Laufe der Jahrhunderte zeitlich aufeinanderfolgend im
Besitz der Familien von Schellendorf, von Friesen, von Redern, von
Münster-Meinhövel, von Hohenthal und Wilding zu Randali bzw. Wilding von Königsbrück. 1893 erwarb der Dresdner Näh- und Schreibmaschinenfabrikant Karl Robert Bruno Naumann den Besitz. Sein
Sohn Dr. phil. Robert Bruno Walther Naumann wohnte mit seiner
Familie von 1917 bis 1945 im Königsbrücker Schloss. Als sie nach
Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 enteignet wurden, mussten sie
Königsbrück verlassen. Zurück blieben das Schloss mit der Einrichtung, einer großen Bibliothek und dem Archiv der Standesherrschaft.
Das Gebäude selbst wurde nach Kriegsende durch die Rote Armee
als Lazarett genutzt. Mit dem Interieur ging man wenig pfleglich um,
das Archivgut landete auf dem Hof. Es wurde durch engagierte Bürger
gerettet und in das Staatsarchiv nach Dresden gebracht. Von dort kamen die geborgenen Archivalien, zu denen 1263 Akten, 136 Urkunden und eine Karte gehören, 1954 in das Landesarchiv Bautzen, das
heute als Staatsfilialarchiv im Archivverbund Bautzen besteht. Mit
Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes im Jahr 1994 bestand
für die enteigneten Familien die Möglichkeit, ihre Mobilien zurückzuerlangen. So wurde 2001 auch das Königsbrücker Archiv den Erben
der Alteigentümer rückübertragen; der Freistaat Sachsen erhielt ein
bis 2014 währendes Nießbrauchrecht eingeräumt. Das ermöglichte vorerst die weitere Nutzung des Archivs durch die Öffentlichkeit.
Nach Ablauf dieser Frist haben sich die Eigentümer dankenswerter
Weise bereit gefunden, mit dem Sächsischen Staatsarchiv einen Depositalvertrag abzuschließen. Dieser trifft Regelungen zur künftigen
Aufbewahrung, Erschließung und Nutzung des Archivgutes. Es verbleibt auch weiterhin im Staatsfilialarchiv Bautzen und kann dort im
Rahmen der Öffnungszeiten im Lesesaal eingesehen werden. Da
der Bestand bereits elektronisch in der Archivdatenbank verzeichnet
war, ist seit Oktober auch die Online-Recherche möglich.
Mit ihrem Archiv stellen die Eigentümer der Forschung wertvolle
Dokumente aus der Zeit von 1401 bis 1930 zur Verfügung, so beispielsweise die Ersterwähnungsurkunde der Standesherrschaft Königsbrück von 1562, Stadtrechnungen von Königsbrück aus der Zeit
kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg, Zeugnisse zur Geschichte bedeutender sächsischer Adelsfamilien und den Beleg der Gründung
der ältesten Sparkasse Sachsens.
Übrigens, die Urkunde mit der Ersterwähnung des Königsbrücker
Schlosses wurde 1351 von Kaiser Karl IV. für den Budissiner Stadtrat
ausgestellt. Sie ist heute im Bestand des Stadtarchivs ebenfalls im
des Archivverbundes Bautzen überliefert. Ein schöner Zufall für die
Synergieeffekte im nun schon vierzehn Jahre bestehenden Archivverbund Bautzen.
Anja Moschke, Archivverbund Bautzen
Signale und macht Aufzeichnungen vom jeweiligen Aufenthaltsort.
Mit deren Hilfe sollen neue Informationen zu Wanderungsbewegungen und Aufenthaltsorten während der unterschiedlichen Jahreszeiten gewonnen werden.
Zu vermuten ist, dass sich die Hirsche auch außerhalb des Schutzgebietes bewegen. So könnte durchaus bei Spaziergängen in Wald
und Feld ein „geschmückter“ Rothirsch Ihre Wege kreuzen.
Dipl.-Geographin Cornelia Schlegel
Ref. Öffentlichkeitsarbeit/ Umweltbildung
FWK:
Unser Standpunkt zur Verkehrsanbindung
Königsbrück ist mit der Eisenbahn bequem, pünktlich und sicher zu
erreichen. Liest sich gut und war auch immer richtig. Wie lange die
Fahrt dauert ist ein anderer Gesichtspunkt. Und doch gibt es um
die Einbeziehung Königsbrücks in das Nahverkehrsnetz, speziell die
Schienen, seit geraumer Zeit immer Diskussionen.
Vieles ist in jüngster Zeit auch passiert. So vor allem die Neugestaltung des Bahnhofes als Schnittstelle von Bahn und Bus. Leider
gab es dabei aus „öffentlich, ökonomischen Gründen“ gravierende
Veränderungen.
- Bahnverbindung nach Straßgräbchen verscherbelt
- Fernbuslinie Riesa-Bautzen liquidiert
- Ausdünnung Busverbindung nach Kamenz
- Dafür so tolle Lippenbekenntnisse wie Wander-, Rad- und Reitweg
bis Straßgräbchen.
Nun gibt es aktuell Gedanken, wenn schon kein Zug, dann kann
von Dresden die Straßenbahn bis Ottendorf-Okrilla fahren. Damit es
nicht so hart wird, erwähnt die Presse auch eine mögliche Anbindung
bis Königsbrück. Leuchtet jedem ein. Viele Kilometer durch die Laußnitzer Heide ohne Straßenbahnhalt. Wanderer könnten unterwegs
in der Heide ein- und aussteigen. Hier gehört ein, gehören mehrere
Fragezeichen hin.
Natürlich muss Königsbrück punkten. Die Stadt sollte mit dem, was
sie alles zu bieten hat, in der Öffentlichkeit attraktiv zur Wirkung
kommen. Das funktioniert mit den Kamelien und dem Modellbau
schon sehr gut. Viele nutzen die angebotenen Besuchstage zu einer Spritztour mit eigenem Pkw. Eine an solchen Tagen zugeparkte Innenstadt stellt den besten Beweis dar. Im Zusammenhang mit
der aktuellen Verkehrssituation gehört erneut das Besucherkonzept
des Naturschutzgebietes Königsbrücker Heide auf den Prüfstand.
Aus Königsbrücker Sicht sind sowohl der Turm auf dem Haselberg
als auch der Biberpfad echte Anziehungspunkte. Wie aber können
weitere „Reviere“ des NSG touristisch erschlossen werden? Welche
Möglichkeit hat der Wanderer, der Tourist, spontan einfach die blühende Heide oder den wunderschönen Ginster anzusehen? Zu Fuß,
auf dem Rad oder mit einer dafür berechtigten Kutsche die auch vom
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Bus und demzufolge ausgewiesenen Wege zu nutzen. Andere, ebenfalls streng geschützte Naturschutzgebiete könnten da bestimmt als
Vorbild dienen. Nun wird gleich auf die Gefährlichkeit des Gebietes
hingewiesen. Dem kann unter anderem entgegengehalten werden,
die Fahrwege der Feuerwehr, des Busses sind regelrecht durchgesiebt worden. Das Wild, einschließlich der plötzlich vorhandenen
Wölfe, die Biber, die illegalen Pilzsucher, Angehörige in der Zeit der
militärischen Nutzung, nie gab es Munitionszwischenfälle. Eine gewollte, intensive Überprüfung und die ausgeschilderte Wegenutzung
würden die Königsbrücker Heide, bis auf das besondere Kerngebiet,
zu einem echten touristischen Anziehungspunkt machen. Die naturwissenschaftlich hochinteressanten Bustouren sind da ein weiterer
Schwerpunkt zum kennen- und lieben lernen unserer Heimat.
Zurück zum Ausgangspunkt. Wenn Königsbrück mit seinen vorhandenen Möglichkeiten wirbt, dann wird auch die Diskussion über eine
vernünftige Verkehrsanbindung an die Landeshauptstadt Dresden
einen positiven Ausgang für die Stadt und die umliegenden Orte haben.
Freie Wähler Königsbrück (FWK)
Laußnitz
Der Seniorenklub Laußnitz e.V. informiert:
Unser nächster Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 19.
November 2015, um 14.00 Uhr, in der Gaststätte „Laußnitzer Hof“
statt.
Der Chor der Grundschule Laußnitz unter der Leitung von Ines Gill
und die Spatzentanzgruppe des Laußnitzer Karnevalsklubs werden
uns mit einem bunten Programm unterhalten. Dazu laden wir Sie
herzlich ein. Auch Gäste sind willkommen. Unsere Weihnachtsfeier
mit Hannelore und Gert Fröhlich ist in diesem Jahr bereits am Freitag, dem 4. Dezember 2015. Bitte merken Sie sich diesen Termin
schon jetzt vor. Anmeldung und Bezahlung zur Weihnachtsfeier erbitten wir bis zum 27. November bei Frau Ursula Wehner. Wir freuen
uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Der Vorstand
Der Seniorenclub Höckendorf e.V. lädt ein:
Am Donnerstag, dem 12.11.2015, findet unser nächster Vereinsnachmittag auf dem Saal in der Gaststätte Wolf statt.
Beginn ist 16.30 Uhr. Das Programm wird umrahmt von Turniertanzpaaren, die uns mit ihrem Können und ihrem Talent verzaubern
möchten. Auch für eine Überraschung ist gesorgt. Gäste sind herzlich eingeladen. Auf Euer Kommen freut sich
der Vorstand
Höckendorfer Landkalender wieder aufgelegt
Nach zwei Jahren Pause wird für den Ortsteil der Gemeinde Laußnitz wieder ein Landkalender vorbereitet. Diesmal steht der Kalender
unter dem Thema „Steinmale in der Gemarkung Höckendorf“.
Die Doku-DVD des Regio-Filmfestes „Handwerk und Nahrung“ ergänzt diese Landkalenderausgabe. Denn zur ersten öffentlichen
Titelblatt des Landkalenders 2016
Stress und Verspannung?
erlernen Sie die Tiefenentspannung für den ganzen Körper
Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen
Start am 14.01.2016 um 17:15 Uhr
Massagegutscheine als Weihnachtsgeschenk?
Physiotherapie • Ergotherapie • Logopädie • Podologie
01936 Königsbrück • Dresdner Straße 1
Tel.: 035795 28838
Vorstellung des Dokukalenders zum Filmfestfinale und Schlachtefest auf dem Hof der Medienscheune Höckendorf am 7. November
2015, wird es auch um Nahrung, Steine und Handwerk gehen. Wer
sicher mehrere oder auch nur einen Kalender erhalten möchte, sollte
bereits jetzt unter Tel. 035795/36576 oder [email protected]
bis zum 19.10.2015 vorbestellen.
Danach wird sich auch die Gesamtauflage ausrichten. Der Landkalender ist dann in der Bäckerei Haase und bei Medien & Natur Karina
Klotsche zu haben.
Sebastian Klotsche
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Einladung der Jagdgenossenschaft
Höckendorf zum Jagdball
Alle Mitglieder, Jäger und Gäste sind am Samstag, dem 21. November 2015 zum Jagdball in den Landgasthof „Zum Erbgericht“ herzlich
eingeladen. Beginn ist um 20 Uhr; Einlass ab 19 Uhr. Der Essenmarkenverkauf für das Wildgericht erfolgt ab Anfang bis 15. November
durch die Vorstandsmitglieder. Essenmarken für Gäste können auch
im Erbgericht und bei Werner Klotsche im genannten Zeitraum erworben werden.
Treibjagd
Am Samstag, dem 28. November 2015 wird von unseren Jagdpächtern und Jagdvorstand eine Ansitzdrücktreibjagd im Jagdgebiet
Höckendorf Süd durchgeführt. Wir bitten um Verständnis, dass an
diesem Tag bis 13 Uhr keine anderen Aktivitäten durch Dritte in Wald
und Flur statt finden dürfen.
Vorstand der Jagdgenossenschaft Höckendorf
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Neukirch
Sehr geehrte Einwohnerinnen und
Einwohner der Gemeinde Neukirch,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Viel Wind um Wind – oder Nichts?
Wer auch den Stadtanzeiger der Gemeinde
Schwepnitz liest, dem wird im Anschreiben der
Bürgermeisterin Frau Elke Röthig an die Leserinnen und Leser das Thema Windkraftanlagen nicht entgangen sein. Nun bin auch ich
von mehreren Mitarbeitern von verschiedenen
Windkraftanlagenfirmen besucht worden. Auch Bürger wurden besucht und kommen auf die Gemeinde um Informationen zu erhalten.
Daher möchte ich diesen Weg nutzen, um einen Grundwissensstand
herzustellen.
1.
Im Juni wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ein Vorschlag zur Fortschreibung des Regionalplanes entwickelt. Dieser wurde an alle der öffentlichen Belange
zugesandt, mit der Bitte um Stellungnahme. Dabei wurden auch
Windenergie-Potentialflächen ermittelt. Hierbei ist unsere Gemeinde
mit 2 Flächen vorgeschlagen worden. Es handelt sich um das Gebiet
428 Richtung Schwepnitz nach dem Mühlberg / Ihlenhäuser rechts
neben der B97 am Alten Dorf sowie zwischen Weißbach und Koitzsch (Gebiet 438), linke Seite hinter dem Wacholderhügel.
2.
Die Gemeinde kann und sollte hier bis zum 13.11.2015 Stellungnahme zu diesem Plan nehmen. Das bedeutet, es wird nach der
Grundhaltung der Gemeinde zu dieser vorgeschlagenen potentiellen Fläche gefragt. Der Gemeinderat wird (da der Redaktionsschluss
am 20.10. ist) sich in öffentlicher Sitzung am 27.10. intensiv mit diesem Thema befassen. Die Gemeinde muss alle direkt und indirekt
betroffenen Parteien sowie die gegebenen Voraussetzungen zur
Entscheidungsfindung einbeziehen und sachlich prüfen. Es liegen
außer Windmessungen und derzeitigem Nutzungsstand - landwirtschaftliche Flächen - keine weiteren Gutachten dieser Fläche vor.
Durch die Besuche der Vertreter von Windkraftanlagen entsteht viel
Verunsicherung, Misstrauen und Hoffnung bei den Bürgern. Als Besitzer einer Fläche staunt man sicher nicht schlecht, was man im
Jahr an Zusatzeinnahmen hätte, wenn man jetzt hier sofort einen
Vertrag unterzeichnet. Ich kann hier nur sagen - prüfe wer sich ewig
bindet. In diesem Fall besonders. Weder Rom noch eine Windkraftanlage wurden und werden an einem Tag erbaut.
Folgende Dinge fallen mir dazu ein:
Wie denkt der Pächter - meist landwirtschaftliche Betriebe. Ist es ein
Stück Land welches schlecht zu bewirtschaften geht und allen ist
geholfen oder entziehe ich die Basis der Nahrungsversorgung der
Tiere und somit eine Existenz? Was ist mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet in Schmorkau - machen wertvolle Tierarten halt vor
der B97 und werden nicht von den bis zu 200 m hohen Windanlagen
beeinträchtigt? Erst im August wurden die Weichen gestellt das Gebiet zu einem europäischen Wildschutzgebiet der Kategorie 1b IUCN
zu erklären. Wie wird sich das Landschaftsbild ändern, wenn wir einen Park mit 3 bis 5 Anlagen errichten? Das Gebiet „Am Wacholderhügel“ ist ein Flächennaturdenkmal. Wo wollen wir hin als Gemeinde
- Naherholungsgebiet für Dresden und die Region, funktioniert dies
auch mit Windenergieanlagen? Was für eine Belastung kommt auf
uns zu? Schallbelastung, Lichtreflexion, Schattenbelastung für umliegende Flächen sowie Eiswurf, erhöhte Blitzschlagwahrscheinlichkeit sind ein Thema, welche Raum für Diskussionen geben. Müssen neue Hochspannungsmasten errichtet werden - der produzierte
Strom muss auch irgendwo hin eingespeist werden? Was ist mein
Grund und Boden in der näheren Umgebung noch Wert, wenn diese
Anlagen entstehen? Was ist mit den Menschen, die nicht das „Glück“
haben ein Stück Land auf dieser potentiellen Windnutzungsfläche zu
haben? Finden wir einen Weg, alle an einer solchen Anlage teilhaben zu lassen? Könnten wir alle Gewinner werden? Vielleicht kann
man bei einem Ausflug die ausgewählten Flächen in Augenschein
nehmen und seiner Phantasie freien Lauf lassen. Wie würde es aussehen, wenn dort Anlagen stehen? Grundsätzlich befürworte ich die
Windenergie. Sie ist ein wichtiger Pfeiler für den Ausstieg aus der
Atomenergie. Ich möchte, dass wir uns allen Fragen stellen sowie
die gegebenen Voraussetzungen in die Gespräche mit einbeziehen,
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
konstruktiv erörtern und gemeinsam zu einer Entscheidung kommen.
Nur so kann der Gemeinderat zur Planung der Fortschreibung des
Regionalplanes Stellung nehmen.
Alt wie ein Baum…
In Schmorkau an der Hauptstraße am Containerplatz befinden sich
2 alte Eichen. Über die Jahrhunderte konnten diese wachsen und
gedeihen. Leider hat sich ein Pilz in den Stamm eingenistet der von
Innen das Gewebe zerstört. Es wurde eine Gefahr der Öffentlichen
Sicherheit festgestellt und kurzfristig eine Absperrung geschaffen.
Auch durch einen Vertreter der Baumschutzkommission wurde die
Notwendigkeit der Beseitigung der Bäume bestätigt. Ich bedaure es
sehr diese Zeugen der Zeit nun entfernen lassen zu müssen. Die
Vorstellung, dass diese Bäume schon standen als noch die Pferdewagen an Ihnen vorbei rollten, fasziniert mich sehr. Welche Geschichten würden sie uns erzählen, wenn sie reden könnten? Auch
19 alte Pappeln am Dammweg Richtung Haselbergturm in Schmorkau müssen und werden nun weichen. Es war sicher ein großes
Ärgernis für die Nutzer des Weges; über lange Zeit war der Weg offiziell gesperrt. Doch die Gefahr herunterfallender Äste war sehr groß
und da es sich auch um einen offiziellen Radweg handelt, mussten
diese Maßnahmen getroffen werden. Die Angebote der Kosten zur
Beseitigung waren im fünfstelligen Bereich. Zu viel für unsere kleine
Gemeinde. Nach sehr langem Suchen konnte endlich ein Anbieter
gefunden werden, welcher die finanziellen Rahmenbedingungen erfüllt. Natürlich möchten wir gern Ersatzpflanzungen durchführen. Es
gibt verschiedene Ansätze welche noch geprüft werden. Eventuell
müssen erst noch Anträge gestellt und geprüft werden...das braucht
Zeit!
Nett das Internet…
Für viele Menschen nicht mehr vorstellbar, sich Informationen nicht
aus dem Internet zu ziehen. Sein Wissen zu erweitern, Kontakte zu
finden, Formulare herunterladen, dies Alles und noch viel mehr kann
das Internet. Mit viel Fleiß und Engagement betreibt Herr Joas die
Internetseite neukirch-jetzt.de
Sie soll die Existenz unserer kleinen Gemeinde im WWW anzeigen. Menschen zu informieren von Nah und Fern über die Aktivitäten, Besonderheiten und Historie der Gemeinde Neukirch. In der
Satzung der Gemeinde Neukirch zu Möglichkeiten der öffentlichen
Bekanntmachung ist das Internet nicht festgesetzt. Jedoch ist es in
der heutigen Zeit unerlässlich, sich diesem Medium zur allgemeinen
Informationsbereitstellung zu bedienen. Daher suche ich interessierte Bürger(innen) welche mit mir, fachlich betreut durch Herrn Joas,
diese Seite weiterentwickeln, gestalten und betreuen wollen. Ziel soll
es sein bestehende Inhalte auf eine neue gemeindeeigene Seite zu
übertragen und als Gemeinde zu betreiben. Mit einer Umfrage auf
der Seite neukirch-jetzt.de wurden schon erste Tendenzen zum Aufbau und Inhalt deutlich. Die Anregungen sollen mit aufgegriffen werden. Gern können weitere Ideen noch mitgeteilt werden. ([email protected] oder [email protected])
Fragen welche ich gern klären möchte:
Was wollen wir mit dieser Seite erreichen?
Welche Inhalte sollen enthalten sein?
Wie können wir das erreichen?
Nach welchen Kriterien werden Informationen geladen
– Erstellen eines Regelkataloges?
Wo kommen neue Informationen her - Bereitschaft der
Vereine und engagierten Bürger der Bereitstellung von
Informationen?
Ich würde mich freuen Mitstreiter für dieses Projekt zu finden!!
Feierlichkeiten…
im November sind im Gasthof Piwarz in Neukirch geplant. Hier wird
vom SV Sachsen Neukirch, am 07.11.2015 zum Kirmestanz eingeladen mit der Gruppe „Color“ als Stimmungsmacher. Im Gasthaus
„Zum Brüderchen“ in Koitzsch kann man sich, ohne selbst Federn
zu rupfen und beim Zubereiten in der Küche Federn zu lassen, am
11.11.2015 die Martinsgans servieren lassen.
Es weihnachtet schon…
Ende November ist schon der 1. Advent. Ja, Sie können den Kalender wieder und wieder studieren, da lässt sich nicht dran rütteln. Es
ist schon wieder soweit! Ich suche für unseren Kindergarten Wichtelburg einen schönen großen Weihnachtsbaum für die Außenanlage,
welcher den Kindern die Vorfreude auf die Zeit des Jahres vergrößern soll. Auch für die Seniorenweihnachtsfeiern suche ich noch 3
zimmerhohe Bäume, um dem Anlass einen entsprechenden Rahmen
bieten zu können. Haben Sie eventuell einen hübschen Tannenbaum
im Garten den Sie kostenlos zur Verfügung stellen könnten (Platzgründe, zu dichter Wuchs, Neustrukturierung der Fläche)? Natürlich
würden wir uns diesen auch selbst sägen und holen kommen.
Da die Gartenpflichten nicht mehr so laut rufen, nehmen sie sich doch
Zeit für ein Buch, einen Besuch bei Freunden oder einen Kinoabend.
Lassen wir uns nicht vom Schmuddelwetter die Laune verderben….
herzliche Grüße
Grit Truxa-Richter
Bürgermeisterin Gemeinde Neukirch
Die „Wichtelburg“ informiert:
Familienwanderung
Die Waldgeister gaben euch Rätsel auf…. Und ihr
habt sie doch gelöst! Es war ein toller Samstagvormittag, das Wetter
prima und alle Eltern und Kinder, die Lust hatten, kamen zu unserem
Treffpunkt am „Dreieck“ in Neukirch.
Der „oberste Waldgeist“ (Una), begrüßte euch und lud euch alle zu
einer Wanderung mit vielen Stationen ein. Die Freunde des „Waldgeistes“ erwarteten euch schon mitten im Neukircher Wald. Zuerst
hieß es aber Ebereschen zählen, eine Aufgabe die bis zur 1. Station
bei „Waldi“ dem Waldwichtel (Steffi) zu lösen war.
Waldi hatte alle Hände voll zu tun, denn bei ihm musstet ihr ein kompliziertes Waldquiz lösen. So mancher hatte da stark zu überlegen.
Nach dieser Station ging es den Feldweg weiter entlang und ihr kamt
zu HUI-BUH (Heidi). Jeder konnte sich bei diesem Waldgeist im Zap-
fenweitwurf und Zapfenschätzen üben. Nach dieser schweren Prüfung, war eine Stärkung notwendig, vor allem für die Kinder… Und
so hieß die nächste Aufgabe „Was steht denn da im Wald?“
Also auf die Suche fertig los! Es waren Pilze, bestehend aus Milchbrötchen und kleiner Getränkeflasche. Lecker! frisch gestärkt ging
es dann weiter zu den nächsten Prüfungen. Station „Wildschweinschießen“ und „Erbsen klopfen“ folgten und dort zeigte sich in wem
ein „kleiner Jäger“ steckt oder wer schnell reagieren kann.
Beim Hangeln an einem Seil von Baum zu Baum waren eure Eltern besonders gefragt, um euch doch hier und da Hilfestellungen
zu geben. Alle, die es getestet haben waren sehr mutig und haben
es auch geschafft.
Letzte Station hieß „Knüppel steigen“ und war nochmals eine Herausforderung, doch gemeinsam als Familie schafften es doch Einige.
Dabei war gute Zusammenarbeit gefragt zwischen Klein und Groß.
Unser Ziel die „Villa am Wald“ war erreicht und es gab reichlich zu
Essen und zu Trinken für Jeden. Das Waldquiz werteten die Waldgeister aus und alle Kinder bekamen tolle Preise. Wir freuen uns,
wenn es euch Spaß gemacht hat.
Die „Waldgeister“
Am 11.11.2015 findet wieder unser Mutti-Vati-Kind-Kreis in der Kita
„Wichtelburg“ um 15.45 Uhr statt.
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Runder Kuchen
Gern trifft man sich wieder…,
das gilt nun seit 12 Jahren für den Kuchenwettbewerb und seit 15
Jahren für das Fußballturnier, dass jedes Jahr am 3. Oktober in Neukirch stattfindet.
Was mit einem internen Kuchenbackwettbewerb im Jugendclub angefangen hat, hat sich heute in und um Neukirch als Jahreshöhepunkt der backenden Hobbyzunft etabliert. Dass der Kuchenbackwettbewerb am 27.09. auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg war,
lag neben dem super frühherbstlichen Sonnenwetter auch wieder an
den köstlichen Kuchen und Torten. Zahlreiche Ortsansässige, Freunde, Verwandte und Interessierte kamen, um die Meisterwerke der
Teilnehmer zu bestaunen, probieren, bewerten und prämieren. Nach
so vielen süßen Sünden fand dann am 3. Oktober das Fußballturnier
statt. Auch hier ist die Historie schnell erzählt. Jugendclubmit- und
Nichtmitglieder fanden sich vor Jahren zusammen und organisierten
ein zuerst internes, mittlerweile jedoch über die Gemeinde hinaus
bekanntes und beliebtes Turnier zum Tag der deutschen Einheit.
Dieses Jahr wurde die ortsansässige Jungendclubmannschaft aus
Neukirch Sieger vor dem Zweiten aus Schwepnitz. Insgesamt stellten sich (leider diesmal nur aufgrund des Wochenendes und vielen
anderen Verpflichtungen) 6 Mannschaften der nicht immer ebenen
Wiese im „Bach-Stadion“. Am Vorabend des 3. Oktober, fand schon
ein Kegelwettkampf auf der seit 3 Jahren neu aufgebauten „Naturkegelbahn am Bachstadion“ statt. Hier wurde das Mix-Team „Straßenmeister“.
Ein großes Dankeschön geht hiermit noch mal an alle Kuchenbäcker, Sportler und freiwillige Helfer. Besonderen Dank gilt nebenbei
unsere Familien, Freunden und allen Neukirchern und Gemeindemitgliedern, die uns immer so tatkräftig unterstützten und es in Zukunft
hoffentlich weiterhin tun werden. Weiterhin gilt ein besonderer Dank
ebenso an die Gemeindeverwaltung und Angestellten für die Bereitstellung ihrer Örtlichkeiten für den Kuchenwettbewerb und für die
Pflege des heiligen Rasens im Bachstadion.
JC Neukirch
Seniorenweihnachtsfeiern in Neukirch
Für viele Leute ist Weihnachten noch weithin, doch manch Einer
muss schon voraus denken, vor allem wenn es heißt, eine Weihnachtsfeier zu organisieren. Auch unsere ehrenamtlichen Frauen für
die Seniorenbetreuung werden wieder in jedem Ortsteil für einen gemütlichen Nachmittag sorgen. Noch ist nicht alles perfekt, aber hier
schon mal die ersten Termine:
Neukirch
Freitag, 04.12.2015, 14:30 Uhr im Gasthof Piwarz
Sportverein Neukirch, Frau Häser
Gottschdorf Dienstag, 08.12.2015, Frau Tamme
Koitzsch
Sonntag, 06.12.2015 im Gasthof „Zum Brüderchen“,
Frau Kreitmayr
Schmorkau in Planung, Frau Ziesche
Weißbach Montag, 07.12.2015 im Kulturraum Weißbach
Frau Nicolao
Liebe Rentnerinnen und Rentner, Sie sind alle recht herzlich eingeladen. Für eine gute Planung muss man natürlich wissen, wie viele Personen teilnehmen. Darum bitten wir Sie, sich innerhalb der
nächsten 14 Tage bei Ihrer Seniorenbetreuung anzumelden. Weitere
und endgültige Informationen werden wir in den Schaukästen bekannt geben.
Gemeindeverwaltung Neukirch
www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de
- Kleinanzeigen aufgeben
- Leserpost und Informationen zusenden
- Onlineausgabe lesen
Seite 11
Sport / Vereine
SV Königsbrück/Laußnitz e.V.
Fußball
Heimspiele unserer Männermannschaften
im November
Sonntag, 01.11.2015
C-Junioren – Kreisliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SpG Lomnitzer SV / SV Haselbachtal
A-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – SpG SG
Großdrebnitz 05 / SG Frankenthal / SV Fortschritt Großharthau
Samstag, 07.11.2015
B-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – Radeberger SV 2.
Sonntag, 08.11.2015
E-Junioren – Kreisliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SG Großnaundorf
F1-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SV Liegau-Augustusbad
Samstag, 14.11.2015
F2-Junioren – Kreisliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – TSV Pulsnitz 1920
D-Junioren – Kreisoberliga
10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – Hoyerswerdaer SV 1919 2.
Herren – 1. Kreisklasse
14.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – Arnsdorfer FV 2.
Sonntag, 15.11.2015
A-Junioren – Kreisliga
11.00 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal – SG
Großnaundorf
Herren – Kreisoberliga
14.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – FSV Lauta
Samstag, 21.11.2015
E-Junioren – Kreisliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – FV Ottendorf-Okrilla 2.
F1-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – Bischofswerdaer FV 08 1.
Sonntag, 22.11.2015
C-Junioren – Kreisliga
11.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – TSV Pulsnitz 1920
Freitag, 27.11.2015
F2-Junioren – Kreisliga
17.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SpG FSV Bretnig-Hauswalde / SV
Steina 1885
Samstag, 28.11.2015
D-Junioren – Kreisoberliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SV Großpostwitz-Kirschau
B-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SpG SV Königsbrück/Laußnitz / SV Haselbachtal –
SpG SV Zeißig / SpVgg Lohsa/Weißkollm/LSV Bergen
Herren – 1. Kreisklasse
13.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SV Haselbachtal 2.
Sonntag, 29.11.2015
F1-Junioren – Kreisliga
09.00 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SpG Einheit Kamenz 1. / SV GrünWeiß Elstra
C-Junioren – Kreisliga
10.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – FV Ottendorf-Okrilla
Herren – Kreisoberliga
13.30 Uhr
SV Königsbrück/Laußnitz – SG Motor Cunewalde
HWP, Datenstand: 20.10.2015
Weitere Informationen sowie Änderungen findet man aktuell unter
www.sv-koenigsbrueck.de
Seite 12
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Der Königsbrücker Kegelverein …
25 Jahre sind – gerade im schnelllebigen Hier
und Jetzt – eine lange Zeitspanne, auf die der
vormalige Asia-Budo-Club Bushido bzw. die aus Kampfkunstschule Furyu
diesem im Jahr 2001 hervorgegangene Kampfkunstschule Furyu zurückblicken kann. Wenn das kein Grund zum
Feiern ist...!
Das dachten sich auch die Königsbrücker Kampfkünstler und luden
sich selbst, ihre Freunde und ihre Familien am 3. Oktober in den
Furyukan ein, um gemeinsam ein Vierteljahrhundert Kampfkunst in
Königsbrück Revue passieren zu lassen. Am frühen Nachmittag des
Tags der deutschen Einheit sattelten die Furyu-ka und ihre teils von
weither angereisten Gäste zunächst „Schusters Rappen“ und erkundeten das Tiefental. Bei wunderbarer Oktobersonne bot die durch
viele Gespräche und manchen Pilzfund kurzweilige Wanderung rund
um Königsbrück genau die richtige Einstimmung für die folgenden
Feierlichkeiten auf der Kamenzer Straße 20: nach einer heiteren
Rückschau auf Bild- und Filmmaterial der Vereinsgeschichte gab es
eine Reihe Vorführungen ernsthafter und unernster Kampfkunst-Natur, an denen sich Übende aller Gruppen (Kinder, Taijiquan, Karate)
beteiligten, wodurch der Abend tatsächlich unvergesslich wurde.
… bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen „Klickern“
und damit Unterstützern im Rahmen der MDR-Aktion
„Wünsche werden wahr“. Mit Ihrer aller Hilfe haben wir
gewonnen und konnten so insgesamt 12 neue Wettkampfkugeln für
unsere Sportstätte anschaffen. Wir sind in diesem Spieljahr mit 4
Mannschaften am Start:
FRAUEN Meisterliga Ostsachsen;
MÄNNER-2. Landesliga Sachsen;
SENIOREN 1. – Liga Ostsachsen;
SENIOREN 2. – Oberliga Landkreis Bautzen.
Aktuelle Nachrichten / Ergebnisse gibt es auf unserer Homepage
http://www.kegelverein-koenigsbrueck.de/ immer wirklich zeitnah
nach den Wettkämpfen. Natürlich finden Sie dort auch die Vorschau
auf die Spieltermine und -orte unserer Mannschaften. Vielleicht finden Sie den Weg auf unsere Bahnen einmal, schon um die neuen
„Prachtstücke“ in Augenschein zu nehmen? Wir freuen uns auf alle
Fälle über jeden Fan! Mit einem kräftigen GUT – HOLZ grüßt Sie
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CKE KEG
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Jubiläumsfeier bei Furyu
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Der Vorstand
Handball Königsbrück
Heimspiele im November 2015
Sonntag, 01.11.2015, 10.00 Uhr, Westlausitzliga
Männer
SV Lok Königsbrück - TSG Bretnig-Hauswalde
Sonnabend, 14.11.2015, 14.00 Uhr, Westlausitzliga
Frauen
SV Lok Königsbrück - TBSV Neugersdorf 2.
16.00 Uhr, Westlausitzliga
Männer
SV Lok Königsbrück - SG Cunewalde/Sohland
Taijiquan-Vorführung zum Furyu-Jubiläum, Foto: Uwe Lachmann
Für das leibliche Wohl war natürlich ebenfalls gesorgt, so dass Hunger und Durst bis in die Nacht hinein keine Chance hatten. Am Ende
der Feier hieß es einhellig „Auf die nächsten 25 Jahre!“.
An dieser Stelle noch eine kurze Nachlese zum letzten Stadtanzeiger:
erst nach dem Redaktionsschluss der Oktober-Ausgabe fanden die
letzten Graduierungsprüfungen in den Kindergruppen statt. Benett
Bahr, Carl und Liv-Grete Dannenberg, Daniel Ehedy, Paul Gnauck,
Hannah Guhr, Franz Klimpel, Bonnie Kögler, Jette und Lara Körner,
Lucas Pilz, Cevin Puhle, Adrian Reichel, Malte Schnabel und Klara
Schulze übten in den vergangenen Monaten fleißig und regelmäßig
im Training mit und wussten so auch die Prüfungskommission zu
überzeugen. Herzlichen Glückwunsch nachträglich!
Enrico Frank & Hendrik Felber
PS: Wissenswertes zur Kampfkunstschule Furyu, zu Karate, Kobudo, Taijiquan und Qigong gesucht? Dann schnell auf www.furyu.de
vorbeigesurft, eine Mail an [email protected] geschickt oder direkt die
Übungsleiter vor Ort auf der Kamenzer Straße 20 angesprochen, um
entsprechende Informationen zu erhalten.
Anglervereinigung Königsbrück e.V.
Termine Oktober 2015:
Termine November 2015:
Freitag, 06.11.2015: 19.00 Uhr,
Vorstandsitzung im „Laußnitzer Hof“
Freitag, 13.11.2015: 19.00 Uhr,
Mitgliederversammlung im „Laußnitzer Hof“
Freitag, 20.11.2015: 17.00 bis 20.00 Uhr,
erste Beitragskassierung, „Zur Post”, Königsbrück
Wolfgang Wächter, AV Königsbrück e.V.
Sonnabend, 28.11.2015, 14.00 Uhr, Westlausitzliga
Frauen
SV Lok Königsbrück - Königswarthaer SV
Die Spiele finden in der Königsbrücker Sporthalle statt.
Frank Schulze
Privilegierte Schützengesellschaft
Königsbrück e.V. informiert
Am 10.10.2015 führten wir im Rahmen der diesjährigen
Aktion „Ziel im Visier“, des Deutschen Schützenbundes,
den Tag der offenen Tür in unserem Vereinsgelände
durch. Dazu hatten wir die Königsbrücker Vereine und auch die Bürger unserer Stadt zur ersten Stadtmeisterschaft im Luftgewehrschießen eingeladen. Eine Idee, die mit einigen Unbekannten behaftet
war. Wie wird die Resonanz sein – wird sich der Aufwand lohnen?
Wir haben es einfach auf uns zu kommen lassen. Gleichzeitig wollten wir neben dem sportlichen Aspekt interessierten Bürgern den
Fortschritt beim Ausbau unserer Einrichtung zeigen. Es hat sich ja
einiges getan. Wie sieht nun unser Fazit aus? Auch wenn sich die
Resonanz auf die Einladung noch etwas in Grenzen gehalten hat,
konnten wir eine Mannschaft der Königsbrücker Kegler und eine der
Freiwilligen Feuerwehr Königsbrück begrüßen. Der Posaunenchor
war auch vertreten – diesmal allerdings nur in Person von Rainer
Böhme. Welche Ergebnisse wurden erzielt? Beste Mannschaft wurden die Kegler mit insgesamt 354 Ringen. Also nicht nur eine ruhige
Hand und alle „Neune“ sondern auch ein sicheres Auge. Die Einzelergebnisse erzielten:
1. Ralf Messerschmidt mit 82 Ringen von der FFw
2. Detlef Anders mit 74 Ringen vom Kegelverein Rot-Weiß
3. Rainer Hauffe mit 73 Ringen vom Kegelverein Rot-Weiß
Die dazugehörigen Urkunden werden in den nächsten Tagen übergeben.
Zum Schluss des Tages gab es eine übereinstimmende Meinung: Es
war eine gute Möglichkeit der Vereine der Stadt als auch die Bürger
einander näher zu bringen und es sollte auf alle Fälle keine Eintagsfliege bleiben.
Joachim Glitzner
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK
SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
Amtsnachrichten
der Verwaltungsgemeinschaft
Königsbrück – Laußnitz – Neukirch
Die Bürgermeister gratulieren ganz
herzlich zum Geburtstag ...
Königsbrück
03.11. Herr Heinrich Lehr, Königsbrück
04.11. Herr Herbert Hübner, Königsbrück
04.11. Herr Herbert Kirschner, Königsbrück
04.11. Herr Erhard Tanner, Königsbrück
08.11. Herr Erich Simmich, Königsbrück
08.11. Frau Marianna Spyra, Königsbrück
08.11. Frau Erika Woike, Königsbrück
09.11. Frau Inge Kaiser, OT Gräfenhain
09.11. Herr Walter Sagasser, Königsbrück
09.11. Frau Elfriede Saß, Königsbrück
09.11. Frau Irene Seiffert, Königsbrück
14.11. Frau Johanna Blüthgen, Königsbrück
14.11. Frau Elly Liebsch, OT Gräfenhain
15.11. Frau Christa Kühne, Königsbrück
16.11. Frau Helene Hauptmann, Königsbrück
16.11. Frau Hanni Laubsch, OT Röhrsdorf
18.11. Herr Werner Arnold, Königsbrück
18.11. Frau Dora Zinke, Königsbrück
20.11. Frau Erna Böhme, Königsbrück
20.11. Herr Rudolf Mägel, Königsbrück
20.11. Herr Siegfried Quosdorf, Königsbrück
21.11. Frau Sonja Storch, Königsbrück
24.11. Frau Ursula Fuchs, Königsbrück
24.11. Frau Ingeburg Herrich, Königsbrück
25.11. Frau Ingeborg Tinzmann, Königsbrück
26.11. Herr Johannes Böhm, Königsbrück
27.11. Frau Charlotte Riemer, Königsbrück
27.11. Frau Herta Zimmermann, Königsbrück
28.11. Frau Ursula Kirschner, Königsbrück
81. Geburtstag
93. Geburtstag
83. Geburtstag
83. Geburtstag
81. Geburtstag
81. Geburtstag
83. Geburtstag
82. Geburtstag
82. Geburtstag
81. Geburtstag
90. Geburtstag
85. Geburtstag
93. Geburtstag
89. Geburtstag
94. Geburtstag
83. Geburtstag
86. Geburtstag
95. Geburtstag
95. Geburtstag
86. Geburtstag
85. Geburtstag
82. Geburtstag
81. Geburtstag
81. Geburtstag
86. Geburtstag
83. Geburtstag
95. Geburtstag
93. Geburtstag
86. Geburtstag
Laußnitz
01.11. Frau Gertraute Lehmann, Laußnitz
03.11. Herr Werner Klotzsche, Laußnitz
12.11. Herr Günter Otte, OT Höckendorf
14.11. Herr Wolfgang Schade, Laußnitz
15.11. Herr Gerhard Böhme, OT Höckendorf
17.11. Herr Gerhard Böhme, OT Höckendorf
18.11. Frau Erika Kreßner, OT Höckendorf
20.11. Frau Gerta Riemer, Laußnitz
20.11. Frau Helga Seiler, Laußnitz
21.11. Frau Hanni Dobberstein, OT Höckendorf
22.11. Herr Joachim Zahn, Laußnitz
27.11. Frau Irene Preußer, Laußnitz
28.11. Herr Gerhard Kallauch, OT Höckendorf
30.11. Frau Helga Borrmann, OT Höckendorf
84. Geburtstag
82. Geburtstag
75. Geburtstag
81. Geburtstag
82. Geburtstag
89. Geburtstag
82. Geburtstag
87. Geburtstag
84. Geburtstag
80. Geburtstag
83. Geburtstag
85. Geburtstag
85. Geburtstag
86. Geburtstag
Neukirch
04.11. Herr Gottfried Kretzschmar, Neukirch
05.11. Herr Siegfried Lohse, OT Schmorkau
06.11. Frau Irma Hauswald, OT Gottschdorf
06.11. Herr Roland Schmudde, OT Gottschdorf
07.11. Frau Brunhilde Schulz, OT Schmorkau
09.11. Frau Inge Michler, OT Weißbach
12.11. Frau Christine Weitzmann, OT Koitzsch
17.11. Frau Christa Schmudde, OT Gottschdorf
20.11. Frau Ursula Schulze, OT Koitzsch
21.11. Frau Ursula Höntsch, OT Schmorkau
21.11. Frau Erna Taupitz, OT Schmorkau
21.11. Herr Gerd Thölert, OT Koitzsch
22.11. Herr Günter Jurke, Neukirch
24.11. Frau Ilse Grafe, Neukirch
25.11. Herr Erich Kunath, OT Koitzsch
29.11. Frau Brunhilde Klaus, OT Schmorkau
89. Geburtstag
81. Geburtstag
91. Geburtstag
75. Geburtstag
81. Geburtstag
81. Geburtstag
70. Geburtstag
70. Geburtstag
81. Geburtstag
84. Geburtstag
89. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
92. Geburtstag
86. Geburtstag
86. Geburtstag
Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt
sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste.
... und den Eltern zur Geburt des Kindes
22.09.2015 Lando Koppelt, Neukirch
23.09.2015 Liz-Tamia Zschieck, Laußnitz
25.09.2015 Merle Emmy Walther, Königsbrück
27.09.2015 Melina Louane Schwietzer, Königsbrück
30.09.2015 Lina Sophia Reißmann, Königsbrück
01.10.2015 Tim Haberlach, Laußnitz
05.10.2015 Johanna Weise, OT Koitzsch
05.10.2015 Pepe Werner, Königsbrück
Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt hat zusätzlich jeden ersten Sonnabend im
Monat von 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet. Der nächste offene Sonnabend ist der 7. November 2015.
Häser, Einwohnermeldeamt Königsbrück
Stand der Einwohnerzahlen
+++ Stand vom 31.08.2015 +++
Königsbrück ges. 4443
Neukirch ges.
Laußnitz ges.
1896
Gesamt:
+++ Stand zum 30.09.2015 +++
Königsbrück ges. 4443
Neukirch ges.
Königsbrück
3877
Neukirch
Gräfenhain
395
Gottschdorf
Röhrsdorf
171
Koitzsch
Schmorkau
Weißbach
Laußnitz ges.
1897
Laußnitz
1302
Glauschnitz
30
Höckendorf
565
Gesamt:
1658
7997
1658
432
246
260
449
271
7798
www.koenigsbrueck.de
Informationen zur Homepage der Stadt Königsbrück:
Statistik für 09/2015
Besuche:
9.900
besuchte Seiten:
12.5960
Wussten Sie schon: unter dem Menüpunkt Bürgerservice finden Sie
u.a. die offiziell bereitgestellten Formulare und Satzungen der Stadt
Königsbrück.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
Amtsnachrichten
der Stadt Königsbrück
mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf
Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Königsbrück in seiner öffentlichen Sitzung vom
06.10.2015
Beschluss-Nr. 01 - 10 - 15
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Satzung über die
Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Stadt Königsbrück – Brandverhütungsschausatzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 02 - 10 - 15
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Satzung über die
Erhebung von Kosten für die Durchführung der Brandverhütungsschau – Brandverhütungsschaukostensatzung (BvhsKostenS).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 03 - 10 - 15
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Erlichtteich“ in Königsbrück
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 04 - 10 - 15
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Annahme von Zuwendungen im Zeitraum vom 9. September 2015 bis 6. Oktober 2015
nach § 73 Abs. 5 SächsGemO zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 05 - 10 - 15
Der Stadtrat der Stadt Königsbrück erteilt gem. § 36 BauGB das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Lindenberg“ im Zusammenhang
mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Flurstücken Nr.
1218, 1219, 1220, 1221, 1222 der Gemarkung Königsbrück.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bei allen Beschlüssen war kein Stadtrat aufgrund des § 20 der
Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Satzung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen der Stadt Königsbrück
- Brandverhütungsschausatzung Der Stadtrat der Stadt Königsbrück hat am 06.10.2015 auf Grund
von
1. § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der
Fassung vom 1. Mai 2014
2. § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Ziffer 8 und § 22 des Sächsischen Gesetzes
über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG), vom 24. Juni 2004
3. § 15 und 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung
SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 in den derzeit gültigen Fassungen, die nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Zweck
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brand- und explosionsgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von
Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen, den Schutz von Sachwerten und Tieren sowie unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen.
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§ 2 Zuständigkeit
(1) Die Brandverhütungsschau obliegt gemäß § 22 SächsBRKG der
Stadt Königsbrück als örtliche Brandschutzbehörde.
(2) In die Brandverhütungsschau können die Bauaufsichtsbehörde,
das Gewerbeaufsichtsamt, die Forstbehörde, der zuständige Bezirksschornsteinfeger bzw. weitere zutreffende und zuständige
Behörden einbezogen werden.
(3) Der Personenkreis, der die Brandverhütungsschau durchführen
darf, ist im § 22 Abs. 2 des SächsBRKG festgelegt. Die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Durchführung der Brandverhütungsschau sind im § 15 der Sächsischen Feuerwehrverordnung definiert. Beide Voraussetzungen sind einzuhalten.
(4) Benachbarten Gemeinden kann das im Abs. 3 genannte Personal zur Durchführung der Brandverhütungsschau im Rahmen
der Nachbarschaftshilfe und in Form von Amtshilfeersuchen zur
Verfügung gestellt werden.
§ 3 Anwendungsbereich
(1) Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen,
Einrichtungen und Objekte bei denen
a) ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko besteht,
b) durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Tieren
oder Sachwerten in erheblichem Maße gefährdet sind oder
c) im Brandfall die Umwelt erheblich gefährdet wird.
§ 4 Regelmäßige Brandverhütungsschau
(1) Die in der Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Objekte, Einrichtungen und Flächen der Stadt Königsbrück unterliegen einer
regelmäßig wiederkehrenden Brandverhütungsschau.
(2) Die Stadt Königsbrück kann die Durchführung der regelmäßigen
Brandverhütungsschau anordnen, wenn dafür ein besonderer
Anlass besteht.
(3) Wohnungen, einschließlich deren Nebenräume sowie einzelne
Büroflächen sind von der regelmäßigen Brandverhütungsschau
ausgenommen.
§ 5 Zeitabstände
(1) Die regelmäßigen Zeitabstände für die Brandverhütungsschauen
sind in Anlage 1 aufgeführt.
2) Unter Berücksichtigung des Gefährdungsgrades von Objekten
und Einrichtungen kann die Stadt Königsbrück, nach pflichtgemäßem Ermessen, andere Zeitabstände festlegen.
§ 6 Außerordentliche Brandverhütungsschau
Die Stadt Königsbrück kann eine außerordentliche Brandverhütungsschau für einzelne Objekte anordnen, wenn Anhaltspunkte für
brandgefährliche Zustände vorliegen. Diese kann auch für Objekte und Einrichtungen angeordnet werden, die keiner regelmäßigen
Brandverhütungsschau unterliegen.
§ 7 Vorbereitung der Brandverhütungsschau
(1) Der Termin für eine regelmäßige Brandverhütungsschau ist dem
Verantwortlichen spätestens 4 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
(2) Soweit bei der Brandverhütungsschau Einsicht in Unterlagen erforderlich ist, ist bereits bei der Anmeldung auf deren Vorlage
hinzuweisen. Das betrifft insbesondere:
a) Berichte über die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen,
b) Sicherheitsanalysen,
c) Belehrungs- und Unterweisungsnachweise,
d) I nnerbetriebliche Regelungen zum Brand- und Arbeitsschutz,
e) Objektunterlagen, ggf. Baugenehmigungen.
(3) Weiterhin ist dem im Abs. 1 genannten Personenkreis die Checkliste für die Brandverhütungsschau (Anlage 2) zur Kenntnis zu
übersenden.
(4) Die zu beteiligenden Fachbehörden (nach § 16 SächsFwVO
bzw. § 2 dieser Satzung) sind rechtzeitig über die Durchführung
der Brandverhütungsschau zu informieren, um ihnen damit die
Möglichkeit einzuräumen, an der Brandverhütungsschau teilzunehmen.
§ 8 Durchführung
(1) Die Brandverhütungsschau dient der augenscheinlichen Feststellung von Mängeln, die die Entstehung eines Brandes und die
Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen, die Rettung von
Menschen und Tieren gefährden und wirksame Löscharbeiten
behindern. Weiterhin ist die bestimmungsgemäße Nutzung der
baulichen Anlagen sowie die Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutzes zu werten.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
(2) Inhaltlich ist für die Brandverhütungsschau insbesondere die
Checkliste für die Brandverhütungsschau (Anlage 2) anzuwenden.
§ 9 Mängelbefund
(1) Über die durchgeführte Brandverhütungsschau hat der mit der
Brandverhütungsschau Beauftragte eine Niederschrift anzufertigen. Die erkannten Mängel sind entsprechend ihrer Schwere
und der daraus resultierenden Gefahr zu bewerten und wenn
erforderlich zu kommentieren.
(2) Der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte erhält eine Ausfertigung der Niederschrift.
(3) Werden Verstöße gegen Vorschriften und anerkannten Regeln
der Technik festgestellt, sind angemessene Fristen zur Beseitigung dieser Mängel vorzugeben.
(4) Dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten
ist die Pflicht zur Berichterstattung mit einer Frist in der Niederschrift aufzuerlegen.
§ 10 Nachschau
(1) Nach Ablauf der in der Niederschrift festgelegten Frist zur Mängelbeseitigung ist eine Nachschau durchzuführen.
(2) Die Nachschau kann entfallen, wenn auf andere Weise nachgewiesen wird, dass die Mängel beseitigt sind.
§ 11 Kostenpflichtige Anordnung
(1) Werden bei der Nachschau noch vorhandene oder nicht ausreichend beseitigte Mängel festgestellt, kann durch die Stadt Königsrück eine kostenpflichtige Anordnung zur Beseitigung der
Mängel erfolgen.
(2) Anordnungen nach Abs. 1 sind gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. Anordnungen können auch gegen den
Eigentümer oder den sonst dinglich Verfügungsberechtigten
gerichtet werden, wenn nicht die tatsächliche Gewalt über die
Sache gegen dessen Willen ausgeübt wird. Soweit ein anderer
aufgrund besonderer Rechtspflicht verantwortlich ist, sind die Anforderungen in erster Linie gegen ihn zu richten.
§ 12 Kostenersatz
(1) Entsprechend § 17 SächsFwVO kann die Stadt Königsbrück als
örtliche Brandschutzbehörde von den Eigentümern oder Besitzern der der Brandverhütungsschau unterliegenden Objekte Ersatz der durch die Brandverhütungsschau entstandenen Kosten
nach Maßgabe der Brandverhütungsschaukostensatzung der
Stadt Königsbrück in der jeweils gültigen Fassung verlangen.
(2) Entstandene Kosten für die Durchführung der Brandverhütungsschau in benachbarten Gemeinden im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und in Form von Amtshilfeersuchen werden auf die
betreffende Gemeinde umgelegt.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Königsbrück, 6.10.2015
Heiko Driesnack, Bürgermeister
6 Abs. 1 Ziffer 8 i. V. m. § 4 Abs. 2 SächsBRKG). Für die Durchführung einer Brandverhütungsschau gemäß § 22 SächsBRKG erhebt
sie Kostenersatz (Verwaltungsgebühren und Auslagen) nach dieser
Satzung.
§ 2 Kostenschuldner
(1) Kostenschuldner im Sinne des § 1 ist der Eigentümer, Besitzer
oder sonstige Nutzungsberechtigte des der Brandverhütungsschau unterliegenden Objektes.
(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Verwaltungsgebühren
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem in der
Anlage beigefügten Kostenverzeichnis, welches Bestandteil der
Satzung ist.
(2) Die Gebühren berechnen sich nach den Sätzen des Kostenverzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und Anzahl des in
Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge. Bei der
Erhebung von Gebühren nach Stundensätzen bildet die aufgewendete Zeit die Berechnungsgrundlage, wobei angefangene
Stunden auf volle halbe Stunden aufzurunden sind.
(3) Die Gebührensätze bestimmen sich nach den Kosten für die
eingesetzten befähigten Personen. Die Gebühren umfassen alle
Zeiten, die für die Durchführung der Brandverhütungsschau und
Nachschau sowie die erforderliche Vor- und Nachbereitung (Anfertigung der Niederschrift etc.) entstehen.
§ 4 Auslagen
Auslagen im Zusammenhang mit der Brandverhütungsschau werden nach den §§ 12, 13 SächsVwKG erhoben. Dies sind insbesondere Kosten für die Inanspruchnahme Dritter, wie z.B. für geeignetes
feuerwehrtechnisches Personal, Sachverständige, etc.
§ 5 Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes
(1) Die Kosten entstehen mit der Durchführung der Brandverhütungsschau als auch bei Anordnung zur Mängelbeseitigung sowie bei Erfordernis einer Nachschau.
(2) Die Brandverhütungsschau ist den Verfügungsberechtigten vorher anzuzeigen, dabei ist auf den Kostenersatz hinzuweisen
(gleiches gilt bei Nachschauen).
(3) Der Kostenersatz wird gegenüber dem Kostenschuldner durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
(4) Der Kostenersatz wird mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung
an den Kostenschuldner fällig, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt
bestimmt ist.
(5) Bei Erfordernis einer Nachschau, wird diese nach den Grundsätzen dieser Satzung separat abgerechnet.
§ 6 Anwendung des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes
Sofern diese Satzung keine konkretere Regelung trifft, findet im Übrigen das SächsVwKG entsprechende Anwendung.
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Königsbrück, 6.10.2015
Satzung der Stadt Königsbrück über die Erhebung von Kosten für die Durchführung der
Brandverhütungsschau - Brandverhütungsschaukostensatzung (BvhsKostS)
Auf Grundlage von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit
- § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen (SächsVwKG)
- § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im
Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO)
- § 22 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Königsbrück
in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§ 1 Kostenersatz
Die Stadt Königsbrück ist für die Durchführung von Brandverhütungsschauen auf dem Gemeindegebiet örtlich und sachlich zuständig (§
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Kostenverzeichnis für Leistungen der Brandverhütungsschau
Für die Tätigkeiten des vorbeugenden Brandschutzes werden folgende Kostenerstattungssätze je angefangene halbe Stunde und
eingesetzte Kraft in Ansatz gebracht.
1. Stundensätze Personal
1.1 Verwaltungspersonal
1.1.1 mittlerer Dienst
43,61 EUR/Stunde
1.1.2 gehobener Dienst
52,69 EUR/Stunde
Stundensätze richten sich nach VwV Kostenfestlegung 2013 vom
11.10.2012
1.2 Personal der Freiwilligen Feuerwehr
20,00 Euro/Stunde
Stundensätze
nach
der
Feuerwehr-Entschädigungssatzung
(FwEntschS) der Stadt Königsbrück
2. Fahrzeugsätze
Kosten für eingesetzte Fahrzeuge nach Kilometer
0,30 Euro/km
Kilometerpauschale nach der „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile“.
3. Auslagen
nach § 4 dieser Satzung
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
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Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Königsbrück ist die Stelle
Sachbearbeiter/in
Kindertagesstätten u. Allgemeine Verwaltung
in der Hauptverwaltung ab 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Die
Stelle ist befristet bis zum 31. Oktober 2017 gemäß § 14 Abs. 1
Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit.
Aufgabenschwerpunkte:
Kindertagesstätten:
• Vergabe von Betreuungsplätzen in den Kindereinrichtungen
(Anträge, Vorverträge, Betreuungsverträge) in Kooperation
mit Eltern und Einrichtungen
• Erstellung und Überwachung der Elternbeitragsbescheide
• Bearbeitung des Bereiches Kindertagespflege
• Abrechnung von Erstattungsbeiträgen gegenüber anderen
Behörden und Gemeinden
• Überwachung des Personalbedarfs
• Überwachung/Meldungen zu den Betriebserlaubnissen der
Einrichtungen
• jährliche Betriebskostenermittlung
• Zusammenarbeit mit Jugendamt und Landesjugendamt u.a.
Allgemeine Verwaltung:
• Bearbeitung der Aufgaben zur Arbeitssicherheit
• Bearbeitung der Angelegenheiten zur gesetzlichen Unfallversicherung
• Überwachung der Kontrollen der Spielplätze inkl. Mängelbeseitigung
Wahrnehmung weiterer Aufgaben:
• Ersthelfer
• Aufzugswärter
• Sicherheitsbeauftragter Rathaus
• (Gemeindevollzugsdienst)
Sitzungstermine im November 2015
Öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück:
- am Dienstag, dem 3. November 2015, um 19:00 Uhr im Rathaus Königsbrück
Die Sitzungen des Technischen Ausschusses sowie des Verwaltungsausschusses finden bei Bedarf am 10. November
2015 bzw. am 17. November 2015 statt.
Die Tagesordnungen und Beratungsorte entnehmen Sie bitte
den Bekanntmachungstafeln.
Gedenkfeier zum Volkstrauertag
Die traditionelle Gedenkfeier mit Kranzniederlegung anlässlich des
Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 15. November 2015 um
14:30 Uhr am Mahnmal auf dem Scheibischen Berg statt.
Meldepflichten der Eltern
Liebe Eltern!
Wir möchten Sie allgemein darauf hinweisen, dass von Ihnen jede
bedeutsame Tatsache oder Änderung für die Bemessung der Elternbeiträge bei der Stadtverwaltung Königsbrück oder der Kindereinrichtung anzugeben ist (§ 19 der Kita-Satzung der Stadt Königsbrück).
Dies betrifft v.a. Änderungen bei
- Anschrift
- Erreichbarkeit (v.a. für die Kita wichtig)
- Familienstand (Familie oder alleinerziehend)
Bitte beachten Sie, diese Änderungen wahrheitsgemäß, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Vielen Dank!
K. Fähnrich, Hauptverwaltung, Bereich Kitas
Anforderungsprofil:
• abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs,
• umfassende Rechtskenntnisse in den anzuwendenden Vorschriften,
• Fähigkeiten zum eigenverantwortlichen und selbstständigen
Arbeiten,
• Sozialkompetenz, Zielstrebigkeit, Flexibilität und eine hohe
Belastbarkeit,
• fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office),
• Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung und das Leisten von
anfallender Mehrarbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit aus besonderen Gründen,
• Führerschein Klasse B.
Das Aufgabengebiet erfordert weiterhin Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen sowie gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten. Ortskenntnis in Bezug auf das Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück – Laußnitz – Neukirch
wird aufgrund der Aufgabenbeschreibung vorausgesetzt.
Die Stelle steht als Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zur
Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6. Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Hauptverwaltung,
Frau Flavia Rammer, gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15.
November 2015 beim Bürgermeister der Stadt Königsbrück,
Herrn Heiko Driesnack, Markt 20, 01936 Königsbrück ein. Den
Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Stadt nicht
erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt
nicht.
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Königsbrück ist die Stelle
Sachbearbeiter/in im Ordnungsamt
in der Hauptverwaltung ab 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Die
Stelle ist befristet bis zum 31. Januar 2018 gemäß § 14 Abs. 1
Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgrund von Inanspruchnahme von Elternzeit.
Aufgabenschwerpunkte:
Ordnung und Sicherheit
• Erstellung von Bescheiden im Ordnungsrecht
• Bearbeitung von Bußgeldangelegenheiten
• Überwachung des ruhenden Verkehrs durch eigenen Einsatz sowie Einsatz der Außendienstmitarbeiter und Bearbeitung von VerwarnungsgeldbescheidenÜberwachung der
sicherheitstechnischen Vorgaben/Arbeitsschutz
• Winterdienst
• Überwachung Tierschutz
• Abfallwirtschaft
Anforderungsprofil:
• abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs,
• umfassende Rechtskenntnisse in den anzuwendenden Vorschriften,
• Fähigkeiten zum eigenverantwortlichen und selbstständigen
Arbeiten,
• Sozialkompetenz, Zielstrebigkeit, Flexibilität und eine hohe
Belastbarkeit,
• fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office),
• Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung und das Leisten von
anfallender Mehrarbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit aus besonderen Gründen,
• Führerschein Klasse B.
Das Aufgabengebiet erfordert weiterhin Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen sowie gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten. Ortskenntnis in Bezug auf das Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch wird
aufgrund der Aufgabenbeschreibung vorausgesetzt.
Die Stelle steht als Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Hauptverwaltung, Frau Flavia Rammer, gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15.
November 2015 beim Bürgermeister der Stadt Königsbrück,
Herrn Heiko Driesnack, Markt 20, 01936 Königsbrück ein. Den
Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Stadt nicht
erstattet. Eine Bestätigung des Eingangs der Bewerbung erfolgt
nicht.
Amtsnachrichten
der Gemeinde Laußnitz
mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf
Beschlussfassungen des Gemeinderates
Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am
15.10.2015
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte)
Anwesend: 10 (Bürgermeister u. 9 Gemeinderäte)
Die Beschlüsse Nr. 01-10-2015 bis 05-10-2015 wurden zur Vergabe
von Bauleistungen für das Bauvorhaben Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Laußnitz gefasst:
Beschluss-Nr. 01-010-2015
Beauftragung der Firma F & S Mieting Bau GmbH Neukirch mit den
Rohbauarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von 51.907,92 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 02-10-2015
Beauftragung der Firma Mike Jarsumbek aus Weisig am Raschütz
mit den Dacharbeiten zu einem Gesamtpreis von 15.540,17 EUR
brutto
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 03-10-2015
Beauftragung der Firma Tischlerei Berger aus Burkau mit den Tischlerarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von 6.203,47 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 04-10-2015
Beauftragung der Firma Grafe Elektroinstallation aus Neukirch mit
den Elektroarbeiten zu einem Gesamtpreis von 8.327,62 EUR brutto
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Beschluss-Nr. 05-10-2015
Beauftragung der Firma Peter Pfanne aus Steina mit den Heizungs, Lüftungs- und Sanitärarbeiten zu einem Gesamtpreis brutto von
34.739,09 EUR
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
keine Befangenheitsgründe
Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Klarstellung zu einer Beschlussfassung des
Gemeinderates Laußnitz am 17.09.2015
Die Gemeindeverwaltung Laußnitz wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass bedauerlicherweise der Wortlaut des Beschlusses des
Gemeinderates Laußnitz Nr. 03-09-2015, Beschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes „Großenhainer Straße“ zum Zeitpunkt der
Geschäftsaufgabe bzw. Gewerbeabmeldung der Fa. APU Kfz-Werkstatt, Am Graben 2a in 01936 Laußnitz zu Irritationen unter der Kundschaft der betreffenden Firma geführt hat.
Weder die Laußnitzer Firma APU Kfz-Werkstatt noch das Taxi-Unternehmen Puhle denken derzeit an eine Geschäftsaufgabe. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Großenhainer Straße“ musste dieser Beschluss jedoch vorausschauend auf
eine zu einem späteren Zeitpunkt eintretende Geschäftsaufgabe (z.
B. aus Altersgründen) gefasst werden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
70 Jahre Kriegsende 1945 – 2015 – 70 Jahre
„Versöhnung über den Gräbern“
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Landesverband Sachsen, führt vom 28. Oktober bis 22. November 2015 seine Haus- und Straßensammlung im Freistaat Sachsen durch. Eine
Presseinformation des Volksbundes finden Sie an den Verkündungstafeln der Gemeinde.
Sie können den Volksbund mit einer Spende unterstützen oder sich
als Sammler zur Verfügung stellen. Sammellisten und Sammlerausweise sind in der Gemeindeverwaltung Laußnitz, Schulstraße 10
erhältlich. Hier liegen auch Sammellisten aus, in welche Sie sich
mit einer Spende eintragen können, und hier erhalten Sie auch gern
weitere Informationen.
Kranzniederlegungen anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 2015 in Laußnitz und in Höckendorf
Anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 2015, werden
zum Gedenken an die Opfer von Krieg, Gewalt und Willkürherrschaft
an den Ehrenmalen für die gefallenen Soldaten der Weltkriege in
Laußnitz und Höckendorf Kränze niedergelegt.
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falt nicht ohne weiteres rechtzeitig selbst erkennen kann oder auf
die er sich nicht rechtzeitig selbst einzustellen vermag. Eine gefährliche Straßenstelle liegt grundsätzlich nur dort vor, wo unvermutete Gefahren auftreten können, die auch bei einer den winterlichen
Bedingungen angepassten Fahrweise nicht beherrschbar sind (z.B.
an Bahnübergängen und Gefällen an Kreuzungen). Alle Verkehrsteilnehmer sind gehalten, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für ihre
Sicherheit selbst nach Kräften Sorge zu tragen.
Die Gemeindeverwaltung
Sitzungstermin im November 2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Laußnitz Diese findet
voraussichtlich am 12.11.2015 statt.
Zeit, Ort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen
an den Verkündungstafeln.
Amtsnachrichten
der Gemeinde Neukirch
mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch,
Neukirch, Schmorkau und Weißbach
Bekanntgabe der Umlaufbeschlüsse
vom 09.09.2015
Alle Einwohner die an diesem Tag gemeinsam mit uns der Opfer
gedenken wollen, bitten wir, sich 10:00 Uhr an den Ehrenmalen einzufinden.
Joachim Driesnack, Bürgermeister
Räum- und Streupflicht
in der Gemeinde Laußnitz
Noch wissen wir nicht, welches Wetter der kommende Winter für
uns bereithält. Unabhängig davon bitten wir alle Eigentümer und
Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und
unbebauten Grundstücke, sich über Ihre Pflichten gemäß Satzung
über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde
Laußnitz vom 18. Dezember 2000 zu informieren. Mit Erlass dieser
Satzung wurde die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke
(Verpflichtete) übertragen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht
ist in der Satzung ausführlich geregelt. Sie finden diese im Internet
unter www.laussnitz.de im Abschnitt Ortsrecht. Informationen dazu
erhalten Sie auch in der Gemeindeverwaltung. Gemäß der vorgenannten Satzung ist die Gemeinde verpflichtet, Versäumnisse von
Anliegern als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Im Schadensfall
muss der betreffende Anlieger aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen, und er
kann wegen aller entstandenen Aufwendungen in Regress genommen werden.
Diejenigen Anlieger von Straßen, an denen nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, möchten wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass in Jahren mit ungerader Endziffer (somit
auch im Jahr 2015) gemäß der o.g. Satzung die Anlieger der dem
Gehweg gegenüberliegenden Grundstücke verpflichtet sind, den auf
der anderen Straßenseite in Höhe Ihres Grundstückes befindlichen
Gehweg zu räumen und zu streuen.
Durch den kommunalen Winterdienst werden aufgrund der finanziellen und personellen Einschränkungen grundsätzlich nur diejenigen
Gefahrenquellen beseitigt bzw. vor ihnen gewarnt, die der Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Eigensorg-
Beschluss-Nummer: 05-09/2015-Umlauf
Beschlussfassung – Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines Stallgebäudes in ein Wohn- und Werkstattgebäude, Flurstück-Nr.: 5/5 der
Gemarkung Koitzsch
Ja-Stimmen: 10,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 04-09/2015-Umlauf
Beschlussfassung – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück-Nr.: 70 a der Gemarkung Schmorkau
Ja-Stimmen: 10,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 03-09/2015-Umlauf
Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden in Neukirch und Gottschdorf – 1. Nachtrag
Ja-Stimmen: 9,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: 1
Beschluss-Nummer: 02-09/2015-Umlauf
Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden – Weststraße – Ausmündung auf Kamenzer Straße und Parkbereich
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: -
Beschlüsse aus der Sitzung des
Gemeinderates vom 29.09.2015
Beschluss-Nummer: 29-09/2015
Beschlussfassung – Vergabe von Straßenbauarbeiten zur Beseitigung von Winterschäden – Gehwege Kamenzer Straße
Ja-Stimmen: 9,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 30-09/2015
Beschlussfassung Annahme von Zuwendungen von Spenden im
Zeitraum vom 18.07.2015 bis 25.09.2015
Ja-Stimmen: 9,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: Beschluss-Nummer: 31-09/2015
Beschlussfassung – Vergabe von Elektroarbeiten für den Versammlungsraum der FFW Weißbach
Ja-Stimmen: 9,
Nein-Stimmen: -, Stimmenthaltungen: -
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Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 304 – 02. November 2015
Hinweis auf Räum- und Streupflicht!
Werte Bürger,
wir möchten Sie gemäß der Satzung der Gemeinde Neukirch über
die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen
und Bestreuen der Gehwege sowie zur Reinigung der Dachentwässerung in der Fassung vom 08.12.2003 erinnern.
Die Straßenanlieger haben innerhalb der geschlossenen Ortslagen
einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege, nach Maßgabe
oben genannter Satzung, bei Schneehäufung zu räumen sowie bei
Schnee und Eisglätte zu räumen.
Informationen des
Abwasserzweckverbandes
Königsbrück
Gefasste Beschlüsse des AZV Königsbrück
77. Verbandsversammlung am 16.09.2015 AZV
Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, dem 24.11.2015, findet um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch unsere nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die
Tagesordnung entnehmen sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen.
Grit Truxa-Richter. Bürgermeisterin
Verteiler gesucht!
Die Gemeindeverwaltung Neukirch sucht einen Verteiler für das
Amtsblatt der Gemeinde Neukirch, den „Königsbrücker Stadtanzeiger“ für den Ortsteil Weißbach.
Interessenten melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung Neukirch, Weststraße 9 in Neukirch oder unter der Telefonnummer
035795 / 42 420.
Gemeindeverwaltung Neukirch
Beschluss Nr. 01 – 09 – 15 AZV
Wahl des Verbandsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
Beschluss Nr. 02 – 09 – 15 AZV
Bestellung eines neuen Geschäftsstellenleiters
Beschluss Nr. 03 – 09 – 15 AZV
Beschlussfassung zur Vergabe der Ausschreibung der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet des AZV Königsbrück
Beschluss Nr. 04 – 09 – 15 AZV
Beschlussfassung zur Verlängerung des Zeitvertrages zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Havariebeseitigungen an der Kanalisation des AZV Königsbrück
Beschluss Nr. 05 – 09 – 15 AZV
Überplanmäßige Ausgaben im Finanzhaushalt des AZV Königsbrück
für die Beschaffung von Software
Beschluss Nr. 06 – 09 – 15 AZV
Beschlussfassung zur Bevollmächtigung der Geschäftsstellenleitung
zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft
zur gemeinsamen Nutzung des GIS und zur Beschaffung von zusätzlicher Software für das Geoinformationssystem (GIS).
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Sie liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des AZV Königsbrück zu den bekannten Öffnungszeiten aus.
Lars Mögel, Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück
Hinweis auf Sitzungstermin
Die 80. Verbandsversammlung des AZV Königsbrück, findet am
Mittwoch, dem 25. November 2015, 19:00 Uhr im Beratungsraum Rathausgäßchen statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den
Bekanntmachungstafeln.
Heiko Driesnack, Vorsitzender AZV Königsbrück
– Ende des amtlichen Teiles –
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
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Kirchennachrichten der
Ev.-Luth. Kirchgemeinden
Jahreslosung für 2015:
Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes
Lob.
Röm. 15,7
Monatsspruch November:
Erbarmt euch derer, die zweifeln.
Andacht zum Monatsspruch:
Erbarmt euch derer, die zweifeln!
Jud. 22
Kann nicht jeder denken und glauben, was er für richtig hält? Das
mag sein. Was ist aber, wenn es nur einen Weg gibt, der zum Ziel
führt?
Der Monatsspruch der Bibel ist nur ein kurzer Vers. Der Brief des
Judas (nicht des Iskariot, der Jesus bedauerlicherweise verraten
und ausgeliefert hat) ist eine der ganz kurzen Schriften innerhalb
der Bibel. In diesem Brief stehen auch diese Sätze: „Gott gebe euch
viel Barmherzigkeit und Frieden und Liebe! Ihr Lieben, nachdem ich
ernstlich vorhatte, euch zu schreiben von unser aller Heil, hielt ich‘s
für nötig, euch in meinem Brief zu ermahnen, dass ihr für den Glauben kämpft, der ein für alle Mal den Heiligen überliefert ist. ….
Ihr aber, meine Lieben, erbaut euch auf euren allerheiligsten Glauben und betet im Heiligen Geist, und erhaltet euch in der Liebe Gottes und wartet auf die Barmherzigkeit unseres Herrn Jesus Christus
zum ewigen Leben. Und erbarmt euch derer, die zweifeln …. Dem
aber, der euch vor dem Straucheln behüten kann und euch untadelig
stellen kann vor das Angesicht seiner Herrlichkeit mit Freuden, dem
alleinigen Gott, unserm Heiland, sei durch Jesus Christus, unsern
Herrn, Ehre und Majestät und Gewalt und Macht vor aller Zeit, jetzt
und in alle Ewigkeit! Amen.“ (V. 2.3.20-22.24-25, Lutherübersetzung)
Es gibt offenbar für uns alle eine letzte Autorität, einen festen Grund,
wo wir Menschen uns verankern und verwurzeln können, wo uns
eine Liebe begegnet, an der wir uns anlehnen können und die uns
zurechtbringt.
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Es gibt einen Halt, der wirklich hält. Was bringt es uns Menschen,
wenn jeder sich selbst zum Maßstab macht, sich selbst zur Mitte, um
die sich alles dreht? Woher kommt die zunehmende Unzufriedenheit, Gleichgültigkeit und Verunsicherung? Sicher, jeder muss seinen
Weg gehen. Wir sind noch unterwegs. Dürfen wir uns nicht einander
den Weg weisen? Wir Christen sind keine Besserwisser, die sich
über andere stellen; wir sind nicht besser, aber wir möchten lernen,
uns neben andere zu stellen, weil wir einen Grund haben; wir sind
keine Fundamentalisten, aber stellen uns auf ein Fundament: wir
sind getragen, angenommen, geliebt - von dem einzigen Gott, der in
unserer Welt ein wirklicher Mensch wurde, der durch Jesus Christus
allen sein Herz zeigte. Es gibt eine Barmherzigkeit, die nicht in uns
liegt, sondern in Gott, in seinem Sohn, der allen sagt: „Kommt her zu
mir alle, die ihr mühselig und beladen seid! Ich will euch erquicken!“
Warum sollten wir das für uns behalten? Warum sollten wir nicht mithelfen, uns mutig und vertrauensvoll an Jesus Christus zu wenden?
Wir alle können in Zweifel geraten. Man kann im Leben durcheinander kommen. Warum sollten wir einander nicht den Dienst erweisen,
Gutes zu tun und einander das Vertrauen zu Gott lieb zu machen?
Ich wünsche uns für dieses bewegte, zu Ende gehende Jahr noch
manche Möglichkeit, Liebe und Barmherzigkeit zu üben, und zu verstehen und auch zu erfahren, dass Gott uns liebt und trägt.
Ihr Pfarrer Tobias Weisflog
Als Pfarrer stehen wir für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl,
Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische
Anmeldung ist empfehlenswert.
Auch dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die
Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an
die Kirchgemeinde suchen und Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen.
Für die Gemeindebereiche Höckendorf und Königsbrück: Ihr Pfr.
Tobias Weisflog (Tel. 035795/396545)
Für die Gemeindebereiche Neukirch-Schmorkau u. Schwepnitz:
Ihr Pfr. Friedrich Porsch (Tel. 035797/70721)
Seite 14
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden
Lassen Sie uns die Gottesdienste mitfeiern als besondere Zeiten
unserer gemeinsamen Ehrfurcht und Dankbarkeit Gott gegenüber,
als besondere Zeichen unserer Zusammengehörigkeit und unseres
Bekenntnisses zu Jesus Christus. Er verbindet uns zu einer Gemeinde. Gott will uns segnen. wenn wir in seinem Namen zusammenkommen. Gottesdienste können zu Tankstellen werden. Herzliche
Einladung!
Sonntag, 01. November, 22. Sonntag nach Trinitatis
Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichz.
Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde,
Pfr. Weisflog
Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, anschl.
Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Röhrsdorf:
14.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe, Pfr. Weisflog
Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih, Pfr. Porsch
Schwepnitz: 10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, Pfr. Porsch
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 08. November, Drittletzter Sonntag im Kirchenjahr
Höckendorf: 08.30 Uhr Gebetsgottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Königsbrück: 10.00 Uhr Festgottesdienst am Kirchweihsonntag mit
Taufgedächtnis für alle in der 2. Jahreshälfte getauften, Pfr. Weisflog (im Anschluss Kirchenkaffee, Büchertisch)
Schwepnitz: 09.00 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih, Pfr. Porsch
Neukirch:
10.30 Uhr Gottesdienst zur Kirchweih und Kindergottesdienst, Pfr. Porsch
Kollekte:
Arbeitslosenarbeit
Dienstag, 10. November, Vorabend des Martinstages
Königsbrück: 17.00 Uhr Ökumenische Martinsandacht in der Katholischen Kirche mit Martinsumzug zur Hauptkirche.
Dort teilen wir ums Martinsfeuer die Martinshörnchen.
Zur Martinsandacht können gern die für bedürftige
Kinder gepackten Schuhkartons (im Rahmen der Aktion “Weihnachten im Schuhkarton”) zum Altarplatz
gebracht werden.
Mittwoch, 11. November, Martinstag
Schwepnitz: 17.00 Uhr Martinsumzug und Andacht, Pfr. Porsch
Sonntag, 15. November, Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr
Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst,
anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog
Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog
Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Porsch
Grüngräbchen:
10.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr.
Porsch
Kollekte:
eigene Gemeinde
Mittwoch, 18. November, Buß- und Bettag
Königsbrück: 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der Katholischen Kirche von Königsbrück
Sonntag, 22. November, Ewigkeitssonntag mit Gedächtnis an
die Verstorbenen im zurückliegenden Kirchenjahr
Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichz. Kindergottesdienst,
anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog,
14.30 Uhr Blasen des Posaunenchores auf dem
Hospitalfriedhof
Röhrsdorf:
14.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog
Schmorkau: 09.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr.
Porsch
Neukirch:
10.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr.
Porsch
Schwepnitz: 10.30 Uhr Gottesdienst
Kollekte:
eigene Gemeinde
Sonntag, 29. November, 1. Advent (Beginn des neuen Kirchenjahres)
Höckendorf: 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedächtnis,
anschl. Gebet für die Gemeinde, T. Schwager und
Team,
16.30 Uhr Adventsmusik mit Chören unserer
Kirchgemeinden
Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog
Cosel:
09.00 Uhr Gottesdienst mit Kirchweih, Pfr. Porsch
Neukirch:
10.30 Uhr Familiengottesdienst, Pfr. Porsch
Schwepnitz: 17.15 Uhr Andacht zum Abschluss des 40. Weihnachtsmarktes, Pfr. Porsch
Kollekte:
Arbeit mit Kindern (verbleibt in der Kirchgemeinde)
Sonntag, 06. Dezember, 2. Advent
Höckendorf: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichz.
Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog
Königsbrück: 10.00 Uhr Familiengottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, T. Schwager und Team
Schwepnitz: 10.30 Uhr Familiengottesdienst, Pfr. Porsch
Schmorkau: 16.00 Uhr Musikalischer Gottesdienst
Kollekte:
eigene Gemeinde
Veranstaltungsangebote und Termine aus den
Kirchgemeinden
Innehalten, einander begegnen - Lebendiger Adventskalender
Seit einigen Jahren gibt es auch in Königsbrück den „Lebendigen
Adventskalender“. An verschiedenen Abenden im Dezember öffnen
Familien ihre Wohnungstüren. Auch das Rathaus war dabei. Was
soll da genau passieren?
Es ist so gedacht, dass der Gastgeber einen kleinen Impuls, zum
Beispiel eine weihnachtliche Geschichte vorliest und dass dann noch
die Möglichkeit besteht, miteinander ins Gespräch zu kommen oder
gemeinsam zu singen. Angeboten werden in der Regel Tee und evtl.
etwas Gebäck. Das Ganze sollte einen Rahmen von einer halben bis
zu einer Stunde nicht überschreiten. Neugierig?
Möchten Sie auch Ihre Tür im Advent für andere öffnen? Dann melden Sie sich bitte bei: Sabine Meinig, Tel. 46178, oder zu den Sprechzeiten im Pfarramt, oder Sie tragen sich nach dem Gottesdienst in
die dort ausgelegte Liste ein.
Am 30. November ist Redaktionsschluss; dann hängt die Liste, wann
und wo sich der „Lebendige Adventskalender“ öffnet, im Fenster des
Pfarrhauses oder kann im Pfarramt erfragt werden.
Am 07.11.2015 Schulungsangebot für die Arbeit mit Kindern in
der Gemeinde, von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Höckendorfer Gemeindehaus “Pfarrscheune” mit Christfried Schmidt und Daniel Unger. Anmeldungen bitte an Thomas Schwager oder Tobias Weisflog
Deine Stärke macht mich schwach – Nachdenkliches über bunte
Vögel und graue Mäuse
Unter diesem Thema steht der Vormittag zum nächsten Frauenfrühstück im Königsbrücker Rathaussaal am Samstag, dem 14.11.2015,
von 9.00 bis 11.00 Uhr.
Auf den ersten Blick sieht es oft so aus, als wäre Schwachsein
schlecht und Starksein gut. Zumindest sind wir schnell in der Gefahr,
diese Wertung vorzunehmen. Schauen wir genauer hin, stellt sich
bald heraus, dass die scheinbare Stärke genau wie die vermeintliche
Schwäche ihre Grenzen hat. Uns begegnen stark wirkende Menschen (bunte Vögel) neben schwach Wirkenden (graue Mäuse). Der
Vortrag unter diesem Thema soll helfen, hinter die eigene Fassade
zu schauen und Mut machen, sich mit der eigenen Schwäche oder
Stärke auseinanderzusetzen. Dann gelingt es vielleicht, anders das
persönliche Leben in die Hand zu nehmen und zunächst unveränderliche Dinge umzugestalten und hoffentlich im eigenen Grau die bunte
Farbe zu entdecken oder anders herum.
Referentin des Vortrages wird die Wittenbergerin Silke Stattaus sein.
Sie ist gelernte Physiotherapeutin und seit 2009 Leiterin des Vereins
„Frühstückstreffen für Frauen in Deutschland e.V.“
Zunächst wird es wie gewohnt zum Königsbrücker Frauenfrühstück
bunt an den Tischen werden, wenn sich Frauen jeden Alters zum
leckeren Frühstück bei Kaffee oder Tee versammeln.
Anmeldungen schriftlich an B. Rentsch, Pulsnitzer Str.11, 01936
Großnaundorf oder per E-Mail an [email protected]. Die Unkosten betragen 6,00 Euro.
Auf Ihr Kommen freut sich das Vorbereitungsteam – christliche Frauen aus der Region.
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Herzliche Einladung!
Adventsmusik
mit Chören unserer Kirchgemeinden
1. Advent, 29.11., 16.30 Uhr Kirche Höckendorf
- Eintritt frei -
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Die Hauptkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille
und Besinnung.
Die Generalüberholung unserer Orgel ist im Gange und ist die nächsten Monate nicht spielbar. An Spenden sind bis jetzt 9.720 € (Stand
16.10.2015) zusammengekommen, 12.500 € wurden eingeplant. Wir
danken als Gemeindeleitung herzlich für jede Spende!
Es gibt einen schönen Kalender “Kirchen am Wege”, der jeden Monat
eine andere Kirche vorstellt. Darunter ist auch unsere Königsbrücker
Hauptkirche. Vom Preis von 16 € kommen 4,50 der Orgelsanierung
zugute. Sie erhalten den Kalender im Pfarramt bzw. am Büchertisch.
Freude und Leid in unserer Gemeinde
Zur Silbernen Hochzeit eingesegnet wurden:
am 03.10. Herr Dr. Werner Andreas Barth und Frau Dr. Kriemhild
Barth geb.Henseler aus Königsbrück.
Der Herr ist meine Macht und mein Psalm und ist mein Heil.
Psalm 118,14
Aus diesem Leben abgerufen wurden:
am 08.10. Herr Jens Gerd Pjater aus Königsbrück im Alter von 67
Jahren
Gott ist nicht ferne von einem jeden unter uns.
Apostelgeschichte 17,27
Königsbrück
Den Taufgedächtnisgottesdienst, zu dem alle besonders eingeladen
sind, die innerhalb der Königsbrücker Kirchgemeinde in der zweiten
Jahreshälfte ihren Tauftag haben, feiern wir am Kirchweihfest in Königsbrück am 08. November, 10.00 Uhr.
Sie sind herzlich eingeladen:
Bibelkreis:
Montag, 16.11., 19.30 Uhr
Seniorengottesdienst im Pflegeheim (Am Schloßpark) mit persönlicher Segnung:
Mittwoch, 11.11., 10.00 Uhr
Seniorennachmittag der Kirchgemeinde
(Badweg 13):
Mittwoch, 11.11., 14.00 Uhr
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Kinderchor:
freitags 16.15 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Jugendchor:
freitags 17.00 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach)
Posaunenchor:
freitags 19.30 Uhr
(Gemeindesaal, Schloßstr. 28)
Laußnitz (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße):
Bibelstunde:
Freitag, 06. und 20.11., 16.00 Uhr
Erwachsenen-Treff 55plus: 04.11., 14.00 Uhr
Kinderkreis:
Sonnabend, 14.11., 14.30 Uhr
Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus Königsbrück
Treff der Konfirmanden (Kurs I / 2015-2017):
jeden Dienstag 16.30 Uhr
Treff der Konfirmanden (Kurs II / 2014-2016):
jeden Mittwoch 17.00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Pfarrer Weisflog, Tel. 396545.
Christenlehre Pfarrhaus Königsbrück
Klasse
Tag
Uhrzeit
1 bis 3
Donnerstag
15.00 Uhr
4 bis 6
Donnerstag
16.00 Uhr
Kirchgemeindehaus Laußnitz, Thälmannstraße 7
Klasse
Tag
Uhrzeit
3 bis 6
Donnerstag
17.15 Uhr
Gebetszeit für unsere Gemeinden, Kommunen und Welt:
Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter
„Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung!
Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück,
Tel. 035795 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; e-mail: kg.koenigsbrueck@evlks.
de; Pfarrer Weisflog, Tel. 035795 / 39 65 45;
Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag 9.0012.00 Uhr und Freitag 14.00-17.00 Uhr
Bankverbindung für Friedhofsgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10,
BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC:
GENODEF1BZV
Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung:
Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15,
BIC: GENODED1DKD
Höckendorf
Am 7. November sind alle Gemeindeglieder herzlich eingeladen
zur Gemeindezurüstung, ab 15.00 Uhr in unserem Gemeindehaus
“Pfarrscheune”. Wir schließen mit gemeinsamem Abendessen. Unser Gast ist Christfried Schmidt aus Zwönitz/Erzgeb., er möchte uns
Lust machen auf Gemeinde: “Wir brauchen einander - wie wir als
Gemeinde leben können.” Für die Kinder gibt es ein eigenes Kinderprogramm mit Daniel Unger.
Voranzeige: Gemeindeweihnachtsfeier am Samstag, dem 5. Dezember 2015, 17.00 Uhr im Gemeindehaus „Pfarrscheune”
Sie sind herzlich eingeladen:
Diakoniekreis:
Montag, 02.11., 14.00 Uhr (Pfarrscheune)
Posaunenchor:
montags 19.30 Uhr
Bibelkreis:
Montag, 09. und 30.11., 20.00 Uhr
(Auskunft erteilt Fam. Heine, Tel. 36840)
Frauenabend:
Montag, 16.11., 20.00 Uhr in der Pfarrscheune
Bibelstunde:
Dienstag, 10.11. und 24.11., 19.30 Uhr
(Pfarrscheune)
Eltern-Kind-Kreis: Mittwoch, 11.11. und 25.11., 9.00 - 11.00 Uhr
Pfarrscheune
Hauskreis:
Mittwoch, 11.11., 19.30 Uhr
(Informationen über Johanna Müller).
Männertreff:
Mittwoch, 04.11. und 18.11., 19.30 Uhr
(kleine Pfarre)
Altenkreis:
Donnerstag, 12.11., 14.00 Uhr
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr
(in Königsbrück, Schloßstr. 28)
Kinderchor:
freitags 16.15 Uhr
(in Königsbrück, Schloßstr. 28)
Jugendchor:
freitags 17.00 Uhr
(in Königsbrück, Schloßstr. 28)
Junge Gemeinde: freitags 19.00 Uhr (Kleine Pfarre)
Seite 16
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Christenlehre im Pfarrhaus Höckendorf
Klasse
Tag
Uhrzeit
1 bis 3
Mittwoch
15.15 Uhr
4 bis 6
Mittwoch
16.15 Uhr
Hinweis zur Haus- und Straßensammlung vom 13.-22. November
Wohnen ist Menschenrecht!
Die Wohnungsnot in Sachsen verschärft sich seit nunmehr 10 Jahren - das belegen allein die Zahlen, die die Diakonie erhebt. Mit
der Wohnung geht nicht nur das „Dach über dem Kopf” verloren,
sondern auch Schutzraum, Rückzugsmöglichkeit und Privatsphäre
sowie ein Großteil des Besitzes. Probleme wie Arbeitslosigkeit und
Krankheit verschärfen sich. Deshalb sollen die Sammlungsmittel
vom Herbst 2015 wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in Sachsen zugute kommen. Bitte unterstützen
Sie diese wichtige Arbeit mit ihrer Spende. Sammelbüchsen stehen
in der Zeit vom 13. bis 22. November in der Kirche, im Pfarrhaus
und der Bäckerei Haase.
Ev.-Luth. Pfarramt Höckendorf, Pfarrgasse 2, 01936 Laußnitz OT
Höckendorf, Tel. 035795 / 4 29 87;
e-mail: [email protected]
Öffnungszeit:
donnerstags 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller
Bitte bedenken Sie: Es sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig.
Bankverbindung für Friedhofsgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900 18; BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE04 8505 0300 3110 0038 47; BIC: OSDDDE81XXX
Neukirch-Schmorkau
Sie sind herzlich eingeladen:
Hauskreis:
dienstags 19.00 Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter,
Tel. 035795/32416)
Bibelstunde:
Montag, 02.11., 14.30 Uhr in Schmorkau
Frauendienst Schmorkau: Freitag, 5.11., 14.00 Uhr
Klausenabend:
Donnerstag, 12.11., 19.30 Uhr
Gemeindechor:
donnerstags 19.30 Uhr, (in Königsbrück,
Schloßstr. 28)
Kinderchor:
freitags 16.15 Uhr, (in Königsbrück,
Schloßstr. 28)
Jugendchor:
freitags 17.00 Uhr,
(in Königsbrück, Schloßstr. 28)
Frauendienst Neukirch: Freitag, 27.11., 14.00 Uhr
Kindertreff:
Sonnabend,7.11., 10.00 Uhr in Schmorkau
Sonnabend, 21.11., 10.00 Uhr in Neukirch
Am Mittwoch, 18.11.2015, 19.30 Uhr gibt es einen Lichtbildervortrag
in der Kirche in Schmorkau von Christian Richter.
Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936
Neukirch OT Schmorkau.
Neue Öffnungszeit: mittwochs 15.00 - 17.00 Uhr ist Frau Schätz im
Pfarramt anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14).
Pfr. Porsch Tel. 035797 70721.
Bankverbindung für Friedhofgebühren:
Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700 10;
BIC: GENODED1DKD
Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden:
Volksbank Bautzen e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09;
BIC: GENODEF1BZV
Achtung: In den zugestellten Kirchgeldbriefen ist eine fehlerhafte IBAN-Nr. vermerkt. Bitte verwenden Sie die hier obengenannte
IBAN-Nr. für Ihre Überweisung.
Mitteilungen aus den Kirchvorständen:
Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchen-
vorstände sind in Königsbrück am 03.11., in Höckendorf am 10.11.,
in Neukirch am 19.11. und in Schwepnitz am 10.11. Wir sind dankbar,
wenn für uns in unseren Gemeinden gebetet wird.
Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück
– Topfmarkt 1 –
Wir laden herzlich ein:
Gottesdienste in Königsbrück
Sonntag, 08.11.2015
in Ottendorf-Okrilla
Sonntag, 01., 15., 22. und 29.11.2015
Kinderterff
Dienstag, 10. und 24.11.2015
Topfmarkt 1, Königsbrück
17.00 Uhr
10.00 Uhr
16.30 Uhr
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Veranstaltungen
Im Januar 2016 wieder erhältlich:
Veranstaltungskalender 2016
Der zuverlässige und handliche Leitfaden für alle Events in Königsbrück, Laußnitz und Neukirch mit Ortsteilen.
Die Broschüre enthält:
• Veranstaltungen in und um Königsbrück, Neukirch, Laußnitz
• Vereinsinformationen
• Gewerbetreibende der Region
Redaktionsschluss für das Einreichen von Veranstaltungsinformationen ist der 13. November 2015. Ihre Veranstaltung
melden Sie bitte bei Frau Sonita Bellinghausen, in der Königsbrück-Information oder telefonisch unter 03 57 95 / 4 25 55.
Anzeigenkunden und gewerbliche Veranstalter wenden
sich bitte direkt an Mediadesign, Markt 17,
Telefon 03 57 95 / 3 21 35.
Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte
Die nächste Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 11. November,
19:00 Uhr statt. Thema: Königsbrücker „Histörchen“ in Büchern und
Tageszeitungen entdeckt …
Ort: Veranstaltungsraum in der Königsbrück-Information, Markt 19
Interessenten sind herzlich willkommen.
Vorschau auf die geplanten Termine für 2016
Mittwoch, 20. Januar
Mittwoch, 09. März
Mittwoch, 11. Mai
Mittwoch, 14. September
Mittwoch, 09. November
Thema: Schloss und Standesherrschaft Königsbrück
Thema: Haus-Kataster Teil II
Thema: Militär in Königsbrück Raketen
Thema: Kirchen und Hospitäler in
der Stadt
Thema: Haus-Kataster Teil III
Steckel, Stadtarchiv
Seite 17
Seniorenklub Königsbrück
Zu unserem nächsten gemütlichen Beisammensein treffen wir
uns am Donnerstag, dem 19.11.2015, um 14.00 Uhr in der Königsbrück-Information.
Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis zum 16.11.15 bei
uns anzumelden. (Tel. 035795/42555)
44. Königsbrücker Fasching und
35. Faschingsumzug
Lange genug haben wir gewartet
und schneller als gedacht, das Jahr
bis zum 11.11, 11:11 Uhr ist schon
wieder rum und der Fasching mit
seinen Freuden und Leiden kommt
ins Gespräch. Der Königsbrücker
Carneval-Club (KCC) – siehe Titelbild des Stadtanzeigers - schaut auf ein erfolgreiches Jahr zurück
und geht mit närrischem Mut, guter Laune und Tatendrang die fünfte
Jahreszeit an.
Wir starten in unsere 44. Saison mit Optimismus und wie es bei
Karnevalisten üblich ist, mit neuen Ideen. Im Zuge des 44. Faschings
des KCC, der Königsbrück, Schmorkau, Reichenbach und Kamenz
als seine Aufenthaltsorte in der Vergangenheit einbezogen hat, wurde auch der Faschingsumzug zu einer tollen närrischen Tradition.
Zum 35. Mal werden am 6. Februar 2016 die toll gestalteten Bilder
über die Straßen der Stadt ziehen.
Das Titelbild bestätigt die Hoffnung, auch zum 35. Faschingsumzug
Sonnenschein über der Stadt der Narren. Die Benachrichtigung aller
bisherigen Bilder kommt um den 27.11.15 ins Haus. Neue Anmeldungen sind immer erwünscht. Meldet euch bei ebc-eisold, Louisenstraße in diesen Tagen. Anmeldeschluss ist diesmal sehr zeitig am 19.
Dezember. Vorher natürlich die Übergabe der Amtskette zum Führen
der Amtsgeschäfte der Stadt Königsbrück an Eure Hoheit, den Prinz
der Saison 2015/16. Dazu bekommt Ihre Lieblichkeit, die Prinzessin
den Schlüssel der reichlich mit Euro gefüllten Stadtkasse. Der KCC
feiert diese Eröffnung am 11.11., 11:11 Uhr auf dem Markt gemeinsam mit euch und allen Gästen. Liebe Faschingsfreunde lasst euch
überraschen.
Das Motto des 44. Königsbrücker Faschings gibt schon einen Ausblick auf die Veranstaltungen der Saison. Mit „Spaß bis sich die Balken biegen, wenn Narren zu den Sternen fliegen“ bleibt auch eine
schöne Tradition, Kinderfasching und der Fasching für alle jung gebliebenen Faschingsfreunde ein Erlebnis. Über das Problem Saal in
Königsbrück reden wir hier nicht, aber bedanken uns bei der Stadtverwaltung, dass sie uns den Rathaussaal zur Verfügung stellt. Vielleicht erinnern sich viele Senioren an ihre jugendlichen Faschingserlebnisse und sind wieder dabei. Danke den Kindergärten für die
jährliche Suche des Kinderprinzenpaares aus ihren Einrichtungen.
Der KCC wird am Faschingsdienstag mit den Kindern eine närrische
Stunde in beiden Kindereinrichtungen erleben. Ebenso traditionell
erscheint der KCC im Altenpflegeheim am Schlosspark.
Wir freuen uns schon auf die gemeinsamen Veranstaltungen und
versprechen eine tolle Saison.
Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück
Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die
Königsbrück-Information, Tel. 035795/42555
Treff 55
Da nicht alle unsere Freundinnen an der Weihnachts-Veranstaltung in Laußnitz teilnehmen, wollen wir uns zu unserem letzten
Treffen in diesem Jahr am Mittwoch, dem 11.11.2015 um 14.00
Uhr im Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück ein wenig auf
die Adventszeit mit einer Stollenverkostung bei Kerzenschein
einstimmen.
Die festen Termine für die 44. Saison 2015/2016:
23. Januar 2016 Rentnerfasching im Rathaus
24. Januar 2016 Kinderfasching im Rathaus
30. Januar 2016 Wir feiern den 44-sten!
6. Februar 2016 35. Faschingsumzug
6. Februar 2016 Kneipenfasching
8. Februar 2016 Rosenmontag BACK STAGE Lounge
Ein Aufruf: Gern würden wir Interessenten als neue Mitglieder im
Club begrüßen. Mädchen für die Garde, Männer als Sheriffs und
sonstige Unterstützungen. Bitte einen kurzen Anruf unter der Nummer 0172/5850689 und da werden Einzelheiten besprochen.
Tschako Hopp, euer KCC
Seite 18
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Informationen der NSG
Ausstellung im Rathaus:
Vortrag über den Vogel des Jahres –
den Habicht
Zeichnungen und Aquarelle von Rudi Forst
Der Habicht wurde zum „Vogel des Jahres 2015“ gekürt, um so auf
die Problematik der illegalen Greifvogelverfolgung aufmerksam zu
machen. Obwohl die Jagd auf ihn seit den 1970er Jahren verboten
ist, wird er wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt.
Öffnungszeiten:
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
So sind abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte leider
keine Seltenheit in Deutschland. Gilt er doch seit jeher als Hühnerdieb. Nach wie vor ist dieser Greifvogel daher bei Geflügel- und Taubenzüchtern besonders unbeliebt. Aber auch einzelne Jäger sehen
ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane.
In Sachsen ist der Habicht entsprechend der letzten Brutvogelkartierung aus den Jahren 1993 bis 1996 mit 700 bis 900 Brutpaaren
nahezu flächig verbreitet. Sein Bestand erholte sich bis dahin um
40 Prozent. Im Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide hat er den
Status eines sporadischen Brutvogels und Jahresgastes.
Zum Vortrag „Der Habicht – Vogel des Jahres 2015“, der am Mittwoch, dem 11. November 2015, um 19:00 Uhr im Aktionsraum des
Besucherzentrums NSG Königsbrücker Heide, Königsbrück, Weißbacher Straße 30 stattfindet, wird der bekannte sächsische Ornithologe Dr. Winfried Nachtigall die neuesten Erkenntnisse zum Habicht
vorstellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
„Wild, zahm und glücklich” – Singspiel zur Natur der
Königsbrücker Heide wird in Schwepnitz aufgeführt
Nach der Uraufführung des Singspiels „Wild, Zahm und Glücklich”
oder „Der kleine weiße Wolf und das kleine schwarze Schaf“ von Uta
Davids und John Rausek am 30. August 2015 stand fest, dass das
Auftragswerk der NSG-Verwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide Zeithain im Staatsbetrieb Sachsenforst nicht in der Versenkung verschwinden darf.
Zu groß war der Erfolg. Die kleinen Schauspieler der Klasse 4a und
der Schulchor der Grundschule Königsbrück waren einfach grandios, allen voran die Hauptdarsteller – das kleine schwarze Schaf und
der kleine weiße Wolf.
Daneben begeisterten die Schäferin und Schli-Schla-Schlange durch
Können und Spielfreude. Die war den Musikern des evangelischen
Instrumentalkreises Pulsnitz ebenfalls anzusehen. Kein Wunder bei
dieser fantastischen Musik. Am „Pult“ stand der Komponist John
Rausek und ließ Darsteller, Chor und Musiker zur Höchstform auflaufen.
Die Basis dazu waren Text, Inszenierung und Regieleistung von Uta
Davids und die vielen Proben unter Leitung von Frau Schuldirektorin
Böhme und Frau Richter, Klassenlehrerin der 4a.
Nun also wird am 21. November 2015, um 15:00 Uhr in der Turnhalle der Freien Schule Schwepnitz die nächste Aufführung stattfinden.
Sie sind alle dazu herzlich eingeladen.
EINLADUNG zum
Start in die 5. Jahreszeit mit dem
Höckendorfer Karnevalsclub e.V.
Der Höckendorfer Karnevalsclub e.V. lädt zur jährlichen Eröffnung der Karnevalsaison ein. Diese findet am Samstag, dem
14.11.2015, ab 17:11 Uhr, im renovierten Vereinshaus des
HöKC statt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Auf Euer Kommen freut sich der HöKC
Lauka Helau! Es geht wieder los!
Zum 61. Mal lädt der Laußnitzer Karnevalsclub in dieser Saison alle Närrinnen und Narren nach Laußnitz
ein. Die kommende Saison steht unter dem Motto
„Gaudi uff’m Bauernhof“ und hält wieder einige Überraschungen parat.
Mit dem Bus den Spätherbst
in der Königsbrücker Heide erleben
Busführung zum 14. und 15. November 2015 geplant
Die Zeit, in der der Geländebus der NSG-Verwaltung nahezu täglich
durch das Naturschutzgebiet Königsbrücker Heide fuhr, ist für das
Jahr 2015 vorbei.
Als Nachschlag finden jedoch am 14. und 15. November, jeweils um
13:30 Uhr Fahrten statt.
Wer einmal den Spätherbst im Schutzgebiet erleben will, meldet sich
bitte unter 035795 49 90 140 in der Infothek des Besucherzentrums
an.
Cornelia Schlegel,
Ref. Öffentlichkeitsarbeit / Umweltbildung
Am 11.11.2015, 11:11 Uhr wird die Saison in Laußnitz auf dem Gemeindeplatz eröffnet - ganz traditionell mit der Schlüsselübergabe
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
des Bürgermeisters an den Laußnitzer Karnevalsclub, der Vorstellung des neuen Prinzenpaares und der Pfannkuchenverkostung.
Es wird wieder zahlreiche Abendveranstaltungen in unserer „Partyscheune“ geben. Besondere Highlights dabei sind diese Saison
wieder der Weiberfasching (4.2.2016), unsere Partyveranstaltung
mit „Jolly Jumper“ (6.2.2016) sowie unser Familien- und Seniorenfasching (24.01.2016). Bunte Unterhaltung ist dabei natürlich garantiert.
Die Saisonauftaktveranstaltung findet am Samstag, 14. November 2015, 19:11 Uhr im Laußnitzer Hof statt.
„Auch in diesem Jahr sichern sich die Gäste der Auftaktveranstaltung
ein Vorkaufsrecht für den Weiberfasching und die Party mit ‚Jolly
Jumper‘. Weitere Informationen finden die Freunde des LKC unter
www.lauka-helau.de“, erklärt LKC-Präsident Enrico Gräfe.
Veranstaltungen:
Gaudi uff`m Bauernhof
14.11.2015 Beginn 19.11Uhr
Auftaktparty
23.01.2016 Beginn 19.11 Uhr
Aus‘m LKC wird nun die LPG*
(*Lustige Partygemeinschaft)
30.01.2016 Beginn 19.11 Uhr
Der Hahn der kräht, die Hunde bellen –
Party heut in allen Ställen
04.02.2016 Beginn 19.11 Uhr
Die Scheune wird heut beben, wenn die Weiber ihre
Röcke heben
(Weiberfasching, Einlass nur in Frauensachen!)
06.02.2016 Beginn 19.11 Uhr
Die Mägdelein frohlocken, wenn „Jolly Jumper“ rocken
13.02.2016 Beginn 19.11 Uhr
Es glüht der Fuß, es brennt der Schinken,
die Bauersleut nach Hause hinken
31.01.2016 Beginn 15.11 Uhr
Kinderparty - Kleine Bauern, Ferkel, Hennen starten
durch beim Schipplrennen
24.01.2016 Beginn 14.11 Uhr
Familien- und Seniorenparty - Esel, Ziege, Gans und
Henne feiern Fasching auf der Tenne
12.10.
Vorverkaufsstart für den 14.11. mit Vorkaufsrecht auf
den 04.2.+ 06.2.
22.11.
ab 11.00Uhr und nur im „Laußnitzer Hof“,
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Seite 19
Seite 20
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Historisch
Streifzug durch die Königsbrücker Geschichte
- Teil VIII
Vor 100 Jahren in der Westlausitzer Zeitung entdeckt…
WZ 132 vom Samstag, 13.11.1915
WZ 146 vom Samstag, 18.12.1915
WZ 134 vom Samstag, 20.11.1915
WZ 146 vom Samstag, 18.12.1915
WZ 143 vom Samstag, 13.12.1915
WZ 148 vom Samstag, 23.12.1915
Für die aufgeführten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. 2015 Stadtarchiv Königsbrück Quellen: Westlausitzer Zeitung 1915 und Stadtarchiv
U. Streckel
www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de
WZ 143 vom Samstag, 13.12.1915
- Kleinanzeigen aufgeben
- Leserpost und Informationen zusenden
- Onlineausgabe lesen
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Seite 21
Seite 22
Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
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beworbenen Modelle (l/100 km): kombiniert: 9,0 – 3,5; CO2-Emissionen kombiniert: 185 – 90 g/km (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007).
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Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 304 – 02. November 2015
Seite 23
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich
Königsbrück und Umgebung
Tel.: 0 35 71 / 1 92 22
Wochenenddienstplan der Zahnärzte
(09.00 – 11.00 Uhr)
07./08.11.15
Fr. ZÄ Haase, Hauptstraße 6a
01920 Räckelwitz, 03 57 96 / 9 68 21
14./15.11.15
Hr. Dr. Gebelein, G.-Sommer-Straße 14,
01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 35 37
21./22.11.15
Fr. Dr. Diedtemann, Waldstraße 8,
01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 34 29
28./29.11.15
Hr. Dr. Pirschel, Obergersdorfer Str. 14,
01920 Gersdorf, 0 35 78 / 7 13 67
siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de
Wochenend-Notdienstplan der Apotheken
07./08.11.15
14.11.15
15.11.15
21./22.11.15
28./29.11.15
Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück
Marien-Apotheke, Elstra
Ost-Apotheke, Kamenz
Löwen-Apotheke, Königsbrück
Ahorn-Apotheke, Schwepnitz
Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen
von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor
6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte
Gebühr von 2,50 € erhoben.
– Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. –
Blutspende in Königsbrück
Der nächste Blutspendetermin ist am Montag,
dem 30.11.2015, von 15.00–19.30 Uhr, in
den Klassenräumen der A.-K.-Oberschule, K.Kollwitz-Str. 28, in Königsbrück.
Blutspenden
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Bewerbung unter Chiffre: 1115, abzugeben bei Mediadesign, Markt
17, 01936 Königsbrück
Im Herbst und mit dem nahenden Winter beginnt in Deutschland
wieder die Impfperiode gegen den Virus der „echten Grippe“, auch
Influenza genannt.
Da der Bedarf an Blutpräparaten auch in Grippezeiten weiterhin gedeckt werden muss, ist es wichtig, dass auch während einer Impfperiode weiterhin kontinuierlich Blut gespendet wird, um die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen jederzeit zu gewährleisten. Die Frage danach, ob
nach einer Grippeschutzimpfung sofort wieder Blut gespendet werden kann, lässt sich klar mit „ja“ beantworten.
Sofern die geimpfte Person ohne klinische Symptome ist und sich
wohl fühlt, kann sie nach der Impfung ohne Wartezeit sofort wieder
Blut spenden, da bei einer Grippeschutzimpfung kein Lebendimpfstoff verwendet wird, sondern gereinigte Influenza-Virus-Antigene.
Eine Grippeschutzimpfung stellt also keinen Hinderungsgrund für
eine Blutspende dar.
Die Sicherheit von Spendern und Empfängern hat bei DRK-Blutspenden hohe Priorität. Prinzipiell gilt, dass der bei jeder Blutspende
anwesende Arzt/Ärztin tagesaktuell vor Ort über die Spendetauglichkeit jedes Spendewilligen entscheidet. Bei Unsicherheiten im Vorfeld
einer Blutspende empfiehlt es sich in jedem Fall, die Hotline des
DRK-Blutspendedienstes unter der Nummer 0800 11 949 11 zu kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten goldenen Herbst!
Ihr DRK-Blutspendedienst