LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben An die Jugendämter im Gebiet des Landesjugendamtes Rheinland -Wirtschaftliche Jugendhilfe- 10.08.2015 Nachrichtlich an: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Tel 0221 809-4026 Fax 0221 8284-3340 43.21-438-95/1 Frau Kayser [email protected] Kommunale Spitzenverbände Landschaftsverband Westfalen-Lippe Rundschreiben 43/4/2015 Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Kostenerstattung gemäß § 89d Absatz 3 SGB VIII Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge soll das Verfahren zur Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen geregelt werden. Daneben wird das Gesetz Vorschriften zur Kostenerstattung nach dem Belastungsausgleich gemäß § 89d Absatz 3 SGB VIII enthalten. Der Erstattungsanspruch soll, entgegen § 113 SGB X, bereits nach einem Jahr verjährt sein. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2016 vorgesehen. Damit Sie die Kostenerstattung der bereits geltend gemachten Fälle nach Inkrafttreten sichern und eine mögliche Verjährung vermeiden können, empfehle ich Ihnen dringend, die Rechnung möglichst zeitnah bei dem nach § 89d Absatz 3 SGB VIII bestimmten überörtlichen Träger, das heißt bis zum Ende des Jahres 2015, vorzule- 40-4000-05.2009 Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] LVR – Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.lvr.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061, BIC: WELADEDD Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE 95 3701 0050 0000 564501, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 gen. Ebenso empfehle ich Ihnen, nicht eingereichte Anträge umgehend auf den Weg zu bringen. Aktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und zu anderen Rechtsfragen der Jugendhilfe erhalten Sie über den Newsletter „Rechtsfragen der Jugendhilfe“. Diesen können Sie unter Angabe Ihrer E-Mail Adresse sowie Kennzeichnung des betreffenden Newsletters über http://www.lvr.de/app/Presse/Mailabo.asp beziehen. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland In Vertretung Bahr-Hedemann LVR-Dezernent Jugend
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