Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Flüchtlingskrise: „Vorübergehende Personalverstärkungen auf das Notwendigste beschränken!“ Im Zuge der sich verschärfenden Flüchtlingskrise wird auch der Zoll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Bundespolizei vorübergehend personell verstärken. Vorgesehen ist zunächst eine befristete Abordnung von 320 Arbeitskräften. Es handelt sich um die erste Tranche des Zuwachses im Bereich der Mindestlohnkontrolle. Die Maßnahme ist auf ein halbes Jahr befristet. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, der schon im Vorfeld klargestellt hatte, dass der Zoll keine Ressourcen abgeben könne, weil sonst die Arbeitsfähigkeit gefährdet werde und Qualitätsverluste zu befürchten seien, hob hervor, dass diese Entscheidung, die die Bundesregierung aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für unvermeidlich halte, zumindest andere Arbeitsbereiche des Zolls unangetastet lasse. Entscheidend sei, dass der Aufwuchs im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dadurch in keiner Weise in Frage gestellt werde, sondern anschließend in die gesetzlich vorgesehenen Bahnen gelenkt werden müsse. Der Entscheidung über die vorübergehende Abordnung zum BAMF und zur Bundespolizei war ein klares Einvernehmen im Koalitionsausschuss sowie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorausgegangen. Detailliert erläuterte der Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Werner Gatzer dem Hauptpersonalrat beim Bundesfinanzministerium in seiner Sitzung am 8. September 2015 die vorgesehenen Maßnahmen. Im Ergebnis sollen insgesamt bis zu 1000 Beschäftigte anderer Ressorts abgeordnet werden. Geplant ist eine massive personelle Verstärkung auch aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums und der Postnachfolgeunternehmen. Zusätzlich zu den 50 Zollbeamtinnen und -beamten, die das BAMF ab 1. Oktober 2015 bei der Entscheidung über Asylanträge unterstützen, werden 160 weitere an das BAMF sowie 160 Zollvollzugsbedienstete zur Bundespolizei abgeordnet. Für die Abordnung der 320 Beschäftigten wird die diesjährige Tranche von Nachwuchskräften genutzt, die zur Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wegen der Mindestlohnprüfungen vorgesehen waren. Von den 320 Beschäftigten, die abgeordnet werden, sollen bereits 30 Angehörige des gehobenen Dienstes für eine Abordnung zum BAMF zur Verfügung stehen. Im Auftrag Schäubles stellte Gatzer klar, dass der überwiegende Teil der Beschäftigten zum BAMF abgeordnet werde. Von den 290 Beamtinnen und Beamten des mittleren Zolldienstes sollen bis zu 150 Beschäftigte aus dem Bezirk der Bundesfinanzdirektion Südost, vornehmlich aus dem Arbeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, aber auch aus anderen Vollzugsbereichen, zur Verfügung stehen. Deren Einsatz ist – vorbehaltlich der exakten Anforderung – bei der Bundespolizei in Bayern vorgesehen. Die noch fehlenden Beschäftigten rekrutieren sich aus den anderen Bundesfinanzbezirken, und zwar ausschließlich aus dem Bereich des Zuwachses bei der Mindestlohnkontrolle, berichtete Gatzer. Auf die Frage von Dewes nach Unterbringung, Mobilität und Dienststellen, in denen die abzuordnenden Beamtinnen und Beamten einzusetzen sind, teilte Gatzer mit, dass diese Entscheidungen noch im Abstimmungsprozess zu treffen seien und die Beschäftigten in einem e.zoll-info umfassend informiert würden, soweit die Fakten feststehen. Nach den Aussagen von Schäuble und Gatzer ist für Dewes klar, dass der Koalitionsausschuss und die gesamte Bundesregierung aus gesamtstaatlichem Interesse diese Maßnahmen für alternativlos halten. Schäuble habe zugesagt, dass Planstellen und Stellen beim Zoll nicht gefährdet sind. Positiv sei zudem zu verbuchen, dass die übrigen Arbeitsbereiche des Zolls von der Entwicklung unberührt bleiben. Wenn vorübergehend ein neu aufzubauender Arbeitsbereich wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit betroffen sei, müsse aber für die Zukunft feststehen, dass – wie vom BDZ gefordert – die Politik zu ihrem Wort stehe und die Aufstockung dieses Bereichs im Interesse einer effizienten Kontrolle des Mindestlohns ungehindert fortschreite. Das sei parteiübergreifend gewollt und müsse außer Frage stehen, zumal es sich um einen gesetzlichen Auftrag handele. Im Gegensatz zur Darstellung einer Gewerkschaft, die von einer Erfüllung ihrer Forderung ausgehe, die Bundespolizei zu unterstützen, betonte Dewes, dass der Zoll nicht für personalwirtschaftliche Versäumnisse in anderen Ressorts aufkommen dürfe. In Gesprächen mit Schäuble und Gatzer hatte Dewes deshalb festgestellt, es sei für ihn mehr als befremdlich, wenn der Zoll die Fehler der Vergangenheit in diesen Bereichen „ausbaden“ müsse. Denn die Personalfehlbestände bei BAMF und Bundespolizei seien nicht ohne Grund vom VBOB und von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, mit denen der BDZ unter dem Dach des dbb kooperiere, vielfach thematisiert worden. Dewes: „Wir hoffen, dass die notwendigen Einstellungen insbesondere bei BAMF und Bundespolizei so schnell greifen, dass sich die Abordnungen der Beschäftigten des Zolls in dem genannten Zeitfenster von einem halben Jahr schnellstmöglich erledigen.“ BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender
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