Altes und neues Taxigesetz Basel Stadt Die gute Frage lautet: ist aus Sicht der Taxifahrer im neuen Gesetz etwas besser geworden? Ein kleiner historischer Rückblick zum alten Gesetz: Im Jahr 1996 wurde eine kantonale Taxichauffeur-prüfung eingeführt. Geprüft wurden hier rechtliche, örtliche und sprachliche Kenntnisse. Durch die Prüfung wurde das Taxifahren professionalisiert. Als erstes hatte dies zur Folge, dass sich keine Studierenden mehr bewarben. Sie hatten immer einen Teil der ChauffeurInnen ausgemacht. Durch die Prüfung war der Aufwand um TaxichauffeurIn zu werden zu gross geworden. Alleine die Prüfungsgebühr von Fr. 500.- war zu viel für einen Gelegenheitsjob. Obwohl die kantonale Prüfung von fast allen begrüsst wurde, bedauerte man allgemein den Verlust dieser jungen und oft unbeschwerten Menschen. Da aber nun Taxifahren ein richtiger Beruf geworden war, gab es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Für die soziale Absicherung der Angestellten wurde ein GAV im Gesetz verankert. In einer Taxifachkommission bekamen alle Beteiligten eine demokratische Stimme: Behörden, TaxihalterInnen, TaxichauffeurInnen und eine Vertretung des Tourismus. Eine sehr ähnliche Kommission bestimmt z. B. in Paris die jährliche Anzahl der Taxi-Zulassungen. Ferner bestimmte das Gesetz, wer sich in Basel als Taxifahrer selbständig machen wollte, musste zuerst drei Jahre ununterbrochen im Kanton den Beruf ausüben. Dadurch wurde sichergestellt, dass nur BewerberInnen mit guten Berufskenntnissen eine Konzession bekamen. Gleichzeitig hatten die Halter die Möglichkeit über diese drei Jahre die Ausbildungskosten für die Chauffeure zu amortisieren. Ein guter Leumund war nur für die Chefs vorgesehen, ein Chauffeur musste für die Berufsausübung keinen Strafregisterauszug vorweisen. Einzig gegenüber den „Wilden“, dem „Einsteigermarkt“ zeigte das Gesetz kein Herz. Durch die Anschlusspflicht an eine Zentrale, welche immer einen 24 Stunden-Dienst anbieten musste, sollte sich dieser Markt entweder in einen ordentlichen Bestelldienst verwandeln, oder verschwinden. Da jedoch keine Bewilligung für eine Zentrale erforderlich war, war die Beweispflicht, ob eine Zentrale den Vorschriften entsprach, ausschließlich auf Seiten der Behörden. Da sich diese Beweisführung aber als schwierig erwies, überlebte der Einsteigermarkt weitere 19 Jahre. Was ist nun neu im Taxigesetz 2015? • Keine soziale Absicherung, kein Schutz vor Lohndumping, kein Schutz der Arbeits- bestimmungen. Der GAV wird ohne Ersatz gestrichen. • Demokratische Mitsprachemöglichkeiten für TaxifahrerInnen und Tourismus-Fachleute gibt es keine mehr. Die Taxifachkommission wird ohne Ersatz gestrichen. • Der Begriff Taxi wird neu ganz eng gefasst: ein Taxi ist ein Fahrzeug mit einer Taxilampe, welches die öffentlichen Standplätze benutzt. Mit dieser Definition und mit der Abschaffung der BKonzession (Konzession ohne Standplatz Benutzung), muss sich der Gesetzgeber ganz bewusst nicht mit Uber auseinandersetzen. Das Taxigesetz 2015 ignoriert die neuen Technologien und ist schon überholt, bevor es in Kraft tritt. • Die Zentralen haben neue Anforderungen (GPS Peilsender und Notruf) und brauchen eine Bewilligung. Neu liegt die Beweispflicht auf Seite der Zentralen. Kleine Zentralen werden ums überleben kämpfen müssen. • Mehr Kosten, mehr Bürokratie, da Taxi-Betriebsbewilligungen nur noch 5 Jahre gültig sind. • Selbständig machen kann sich ein Taxifahrer bereits nach zwei Jahren, er kann irgendwo in der Schweiz gearbeitet haben. Wo bleibt der alte Qualitätsstandard? • Der kantonale Markt wird gemäss Empfehlung der WeKo auch für ortsfremde schweizerische Taxidienste (BL, AG, SO etc.) geöffnet. Da der Kanton Basel-Land keine Taxi Prüfung kennt, liegt eine harte Wettbewerbsverzerrung vor. • Der Kanton anerkennt nicht mehr die nützliche und notwendige Funktion der Taxis als Transportmittel im Interesse der Allgemeinheit. Stattdessen bilden Taxis nur noch einen Teil des Dienstleistungs-angebotes. „Kompetent, ortskundig und gastfreundlich“ - Eine Feststellung als Pflichtenheft. Nein, hier ist nichts besser geworden. Andreas Suter, 24. August 2015
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