Botschaft zum Beschlussentwurf über die Gewährung eines Kantonsbeitrags an die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis (Wohnheim Fux campagna), für den Erweiterungsbau in Visp Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Wir haben die Ehre, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Beschlussentwurf über die Gewährung eines Beitrags an die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis (Wohnheim Fux campagna), für den Erweiterungsbau in Visp zu unterbreiten. 1. Einleitung 1.1 Die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis für schwer Die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis (Wohnheim Fux campagna, nachfolgend Stiftung genannt) wurde 1987 gegründet und ist als gemeinnützige Institution im Sinne von Art 26 des Gesetzes vom 31. Januar 1991 über die Eingliederung behinderter Menschen anerkannt. Die Stiftung bietet seit Herbst 1995 21 Plätze für erwachsene körperlich und mehrfach Behinderte an. Die Personen wohnen auf drei Etagen. Das Wohnheim kommt den Autonomieansprüchen der Heimbewohner entgegen und stellt die Lebensqualität und die Persönlichkeit des behinderten Menschen ins Zentrum. Die Beschäftigungsstätte ist zurzeit auf 26 Arbeitsplätze ausgelegt und steht auch behinderten Menschen offen, die extern wohnen. Ziel der Beschäftigung ist die Persönlichkeitsbildung der behinderten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern. Der geplante Erweiterungsbau soll es ermöglichen, die mangelnden Plätze zu schaffen und die Kapazitäten sowohl im Wohn- als auch im Beschäftigungsbereich zu verbessern. 1.2 Erweiterungsbedarf Seit 1995 ist das Platzangebot im Oberwallis für Schwerkörperlich- und Mehrfachbehinderte unverändert. In den letzten drei Jahren waren alle verfügbaren Plätze in den Wohn- und Tagesstruktur durchgehend belegt. Seither mussten mangels verfügbarer Plätze Personen in ausserkantonalen Einrichtungen platziert werden. Andere wurden in für sie nicht geeignete Institutionen wie Alters- und Pflegeheime oder in Strukturen untergebracht, die nicht optimal deren Behinderung entsprachen. 1.3 Kantonaler Planungsbericht 2012–2016 Im Planungsbericht „Evaluation der Bedürfnisse und Angebotsplanung der Institutionen für Personen mit Behinderung, Personen mit Suchtabhängigkeit und Personen in einer schwierigen sozialen Situation“ Zeitraum 2012–2016 wurde das Erweiterungsprojekt (12 Plätze im Bereich Wohnen und 17 Plätze im Bereich Beschäftigung) bereits angekündigt. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass zusätzlich 2–3 Zimmer für Entlastungsund Kurzaufenthalte zur Verfügung stehen müssten. Nutzniesser sind Pflegende, welche ihre Angehörigen mit einer körperlichen Behinderung oder einer degenerativen Krankheit möglichst lange zu Hause pflegen möchten. 2. Erweiterungsbau für körperlich- und mehrfachbehinderte Personen 2.1 Projektantrag Am 30. November 2012 hat die Stiftung beim zuständigen Departement für Soziales (nachfolgend Departement genannt) einen Projektantrag eingereicht. Das Projekt sah eine Erweiterung des bestehenden Platzangebots um 12–15 Wohnplätze und 22 Beschäftigungsplätze (12 für interne und 10 Plätze für externe Personen mit einer Behinderung) vor. Darüber hinaus erwähnt der Projektantrag, durch den Ausbau des bestehenden Betriebs die Verantwortung als Kompetenzzentrum für Schwerkörperlich- und Mehrfachbehinderte im Oberwallis wahrzunehmen. Eine erste Kostenschätzung belief sich auf ca. CHF 6.8 Mio. (exkl. Bodenerwerb von CHF 550‘000.00). Am 6. Juni 2013 hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur die Projektanmeldung genehmigt und der Stiftung die Bewilligung zur Ausarbeitung eines Vorprojekts erteilt, unter der Auflage, dass die Auswahl des Architekten in Anwendung des öffentlichen Beschaffungswesens auf der Grundlage eines Architekturwettbewerbes zu erfolgen hat. 2.2 Architekturwettbewerb und Vorprojekt In ihrer Funktion als Bauherrin hat die Stiftung in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie (DHDA) einen anonymen Architekturwettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des offenen Verfahrens haben 18 Teilnehmer ein Bewerbungsdossier hinterlegt. Am 16. und 17. Juni 2014 hat sich die Jury unter dem Vorsitz von Herrn Anton Ruppen, Architekt und Adjunkt der DHDA getroffen, um die eingereichten Entwürfe zu begutachten. In einem mehrstufigen Verfahren wurde das von der Albrecht Architekten AG SIA eingereichte Projekt im ersten Rang prämiert. Vertreter/innen der Dienststelle für Sozialwesen und der Dienststelle für Hochbau hatten ebenfalls Einsitz in der Jury. Die Stiftung ist dem Urteil der Jury gefolgt und hat dem oben erwähnten Architekturbüro den Ausführungsauftrag erteilt. Der Jurybericht wurde durch Anton Ruppen (Adjunkt DHDA) erstellt und die Projektentwürfe wurden am 4. September 2014 an einer Vernissage in Visp der Öffentlichkeit vorgestellt. 2.3 Definitives Projekt Am 30. Januar 2015 wurde das definitive Projekt bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht. 2.3.1 Leitbild Das Wohnheim möchte schwerbehinderten Menschen ein angenehmes und lebendiges Zuhause bieten. Menschen mit Behinderung sollen auch im Wohnheim ihre Persönlichkeit optimal entfalten können. Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 2/8 Grösstmögliche Individualität, Selbstständigkeit und Privatsphäre der Menschen mit Behinderung sollen gefördert und verwirklicht werden. Neben dem Wohnraum soll den Bewohner/innen sinnvolle Beschäftigung, professionelle Pflege, Betreuung und Begleitung sowie eine befriedigende Freizeitgestaltung angeboten werden. 2.3.2 Zielgruppe Der Erweiterungsbau bietet schwerkörperlichbehinderten Erwachsenen, die dauernd auf Assistenzleistungen und Pflege, Betreuung und Begleitung durch Dritte angewiesen sind, individuellen und gemeinschaftlichen Wohn- und Lebensraum. Es können dies Personen mit Hirnverletzung sein, welche eine Langzeitpflege notwendig machen, aber auch Personen mit Cerebraler Parese, Tetraplegiker und Personen mit einer degenerativen Krankheit, Multiple-Sklerose-Patienten usw. 2.3.3 Konzept des Projekts a) Beherbergung Aufgrund des festgestellten Bedarfs sieht das Erweiterungsprojekt 15 neue Plätze im Wohnbereich vor. Wohnheim Aktuell Neu ab Sept. 2017 21 Plätze 36 Plätze (21+15) Von diesen Plätzen sind 2–3 als Kurzaufenthaltsplätze vorgesehen. Diese Plätze für Entlastungs- und Kurzaufenthalte dienen einerseits dazu, Personen aufzunehmen, die eigentlich zu Hause wohnen, aber für eine kurze Dauer in eine Einrichtung gehen müssen. Andererseits können mittels dieser Plätze die Angehörigen vorübergehend entlastet werden, die sich normalerweise um die Pflege und die Betreuung dieser Personen mit Behinderung kümmern. Bei den neuen Wohnplätzen handelt es sich um 15 Einzelzimmer. b) Beschäftigung Neben den 15 zusätzlichen Beschäftigungsplätzen, die für die Heimbewohner/innen vorgesehen sind, können 2 externe Personen aufgenommen werden, die nicht in der Institution wohnen und noch zu Hause betreut werden. Beschäftigung Aktuell Neu ab Sept. 2017 26 Plätze 43 Plätze (26+17) c) Personalbedarf Das vorläufige Organigramm sieht 21 neue Vollzeitstellen vor, die wie folgt aufgeteilt sind: Vollzeitstellen aktuell Neu ab Sept. 2017 1 1 3 (inkl. Küche) 6.1 (inkl. Küche) Betreuung 23.5 41.4 Total 27.5 48.5 Heimleitung Sekretariat & Hausdienst Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 3/8 2.3.4 Projektbeschrieb Städtebaulich gliedert sich die neue Anlage harmonisch in die Umgebung ein. Der Bestand wird akzeptiert und nach Norden hin weitergebaut. Das heute nach Osten ausgerichtete Gebäude erhält durch den nördlichen Anbau eine zusätzliche Ausrichtung nach Westen. Die Erschliessung der neuen Anlage liegt wie bis anhin am Ende der östlichen Zufahrtsstrasse Eymatt. Der Gebäudeeingang wird in den mittleren Gebäudetrakt verschoben. Ein Teil des bestehenden Gebäudes wird aufgestockt. Im alten Gebäudeteil wird pro Etage je ein grosser Raum in je zwei Zimmer umfunktioniert. Im Erdgeschoss des mittleren Gebäudetrakts entsteht ein zentraler Dreh- und Angelpunkt mit angrenzenden Räumen wie Cafeteria, Speisesaal und Konferenzraum. Die neue Gesamtanlage ist in ihren Einzelteilen funktional richtig angeordnet. In den südlichen und nördlichen Gebäudetrakten liegen die Zimmer, in der Mitte die öffentlichen Funktionen. Das heute vertikal organisierte Gebäude wird in der neuen Anlage uminterpretiert, die Nutzungen werden geschichtet. Die bestehende Cafeteria und die Küche werden mit dem neuen Speisesaal ergänzt. Empfang, Verwaltung, Beschäftigungsraum und Konferenzraum flankieren den Westhof mit dem Speisesaal. Im 1. Obergeschoss entstehen weitere Beschäftigungsräume sowie Ruhe-, Therapie- und Aktivierungsräume sowie Büros. Das 2. Obergeschoss bleibt dem Wohnen vorbehalten. Zentral liegen das Stationszimmer, die Aufenthaltsräume und das Büro der Wohnleitung. Der Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bewohner wird grosses Gewicht beigemessen. Nirgends im Gebäude kommt eine beängstigende Enge auf. Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 4/8 2.3.5 Raumprogramm Das Raumprogramm umfasst folgende Einheiten und wurde auf der Grundlage des Richtraumprogramms für Invalidenbauten des Bundesamtes für Sozialversicherungen erstellt. Untergeschoss Lagerräume Garderoben Lingerie Technik Erdgeschoss Einzelzimmer Zweierzimmer Cafeteria Küche Eingangshalle Sekretariat/Empfang Speisesaal Beschäftigung Fumoir Technischer Dienst Konferenzraum Verwaltung/Büro Direktion Kopierraum/Economat WC-Anlagen 1. Obergeschoss Einzelzimmer Zweierzimmer Therapieraum Büro Konferenzraum Animation/Aktivität Ruheraum BS-Raum (Sodalis) Beschäftigungsraum WC bestehend Umbau neu 274 m² 50 m² 115 m² 25 m² bestehend Umbau 156 m² 53 m² 80 m² 41 m² 50 m² neu 9 m² 73 m² 36 m² 9 m² 150 m² 91 m² 21 m² 33 m² 76 m² 25 m² 14 m² 3 m² bestehend Umbau neu 156 m² 53 m² 15 m² 25 m² 52 m² 30 m² 30 m² 41 m² 46 m² 25 m² 151 m² 8 m² 3 m² 2. Obergeschoss bestehend Umbau neu Einerzimmer Zweierzimmer Büro Wohnleitung Stationszimmer Aufenthaltsraum WC-Anlage 156 m² 53 m² 52 m² 261 m² Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 23 m² 50 m² 183 m² 6 m² 5/8 2.3.6 Kennziffern Die jetzige Institution hat einen umbauten Raum von 9‘930 m3. Der Anbau und die Aufstockung umfassen 7‘035 m3. Vom bestehenden Bauvolumen werden 1‘610 m3 intensiv umgebaut. 2.3.7 Minergie und Erdbebensicherheit Das Projekt erfüllt die zurzeit gültigen Anforderungen des Minergiestandards und die kantonalen Vorschriften in diesem Zusammenhang werden eingehalten. Die Gesamtkonstruktion erfüllt gemäss summarischer Überprüfung die geforderte Erdbebensicherheit nach den aktuellen SIA-Normen 260ff. Einzige Ausnahme bildet die Decke im 2. OG, welche im Zuge der Erweiterung verstärkt werden wird. 3. Berücksichtigte Kosten und Finanzierung 3.1.1 Bericht der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie (DHDA) Die DHDA hat das Projekt geprüft und analysiert. Sie schlägt in ihrem Bericht vom 6. Februar 2015 auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes vom 31. Januar 1991 über die Eingliederung behinderter Menschen und dem Richtraumprogramm für Bauten der Invalidenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vor, die Kosten wie folgt zu berücksichtigen: 3.1.2 Zusammenstellung subventionsberechtigte Auslagen In untenstehender Tabelle werden die vom Architekturbüro Albrecht Architekten AG SIA veranschlagten Kosten den subventionsberechtigten Auslagen gegenübergestellt (alle Beträge in CHF): BKP Bezeichnung 0 1 2+3 4 5 9 Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Ausstattung Total 3.2 Kostenvoranschlag 550‘000 200‘000 7‘650‘000 300‘000 250‘000 400‘000 9‘350‘000 Subventionsberechtigte Auslage 550‘000 200‘000 6‘711‘170 300‘000 200‘000 385‘000 8‘346‘170 Subventionsbeitrag Der Subventionsansatz beträgt 75 % und ergibt folgende Kostenaufteilung: Kostenvoranschlag CHF 9‘350‘000 Subventionsberechtigte Kosten CHF 8‘346‘170 Beitrag (75 % der subventionsberechtigten Kosten) ./.CHF 6‘259‘628 Betrag zu Lasten der Stiftung CHF 3‘090‘372 3.3 Gemeindebeteiligung und kantonaler Finanzierungsplan Die Investitionsbeiträge für die sozialen Institutionen werden als Aufwand anerkannt, der im Rahmen des Gesetzes über die Harmonisierung der Finanzierung der Sozialsysteme sowie der Systeme für die soziale und berufliche Eingliederung (RS/VS 850.2) zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt wird. Demzufolge werden 30 % der anerkannten Subvention den Gemeinden in Rechnung gestellt. Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 6/8 In der Investitionsplanung (PIP) 2015–2018 wurde die Finanzierung des Erweiterungsbaus wie folgt vorgesehen (alle Beträge in CHF): 2015 Kantonsbeitrag (Bruttobetrag) ./. Beteiligung der Gemeinden (30 %) Nettobetrag zu Lasten des Kantons 2016 2017 2018 Total 854‘076 1‘536‘416 2‘240‘406 1‘403‘690 6‘034‘588 -256‘223 -460‘925 -672‘122 -421‘107 -1‘810‘377 597‘853 1‘075‘491 1‘568‘284 982‘583 4‘224‘211 Der voraussichtliche Subventionsrestbetrag von CHF 157‘529 (netto) wird baldmöglichst, je nach Budgetverfügbarkeit, in das kantonale Investitionsbudget integriert. 3.4 Finanzierungsplan der Stiftung Wie weiter oben aufgeführt, beträgt der verbleibende Investitionsaufwand für die Stiftung, nach Subventionierung, CHF 3‘090‘372. Die Finanzierung des Anteils zu Lasten der Stiftung, wird von den Verantwortlichen wie folgt vorgesehen (alle Beträge in CHF): 550‘000 Grundstück bereits im Besitz der Stiftung Verfügbare Eigenmittel 1‘000‘000 Beiträge Gemeinde und Burgergemeinde sowie Spenden 1‘600‘000 Bruttobeitrag Kanton (siehe Punkt 3.3) 6‘034‘588 3.5 Betriebsbudget und -beiträge Gemäss dem von der Stiftung erstellten Betriebsbudget werden Aufwand und Ertrag der bestehenden und der erweiterten Struktur folgendermassen angesetzt (alle Beträge in CHF): Betriebsbudget 2015 Betriebsbudget Erweiterungsbau Betriebsbudget inkl. erweiterte Struktur bei Vollbelegung 2‘855‘700 1‘665‘000 4‘520‘700 Übrige Kosten 735‘600 432‘000 1‘167‘600 Betriebsertrag - 1‘590‘500 Personalkosten Defizit 2‘000‘800 - 833‘500 1‘263‘500 - 2‘424‘000 3‘264‘300 Das Betriebsbudget inkl. erweiterter Struktur ist auf folgenden Hypothesen aufgebaut: - Ein Personalvollbestand von 48.5 VZÄ (siehe auch Kapitel 2.3.3 Konzept des Projekts); Einer Vollbelegung der gesamten Struktur; Bei den Bewohner/innen handelt es sich ausschliesslich um Walliser/innen. Dieses Budget entspricht demjenigen des zweiten Jahres nach der Eröffnung des Erweiterungsbaus. Das Jahr der Eröffnung (2017) und das darauf folgende Jahr (2018) werden Übergangsjahre sein, in denen die neuen Plätze sukzessive belegt werden und der Personalbestand schrittweise an die Belegungssituation angepasst wird. Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 7/8 Die neue Einrichtung wird dazu beitragen, Platzierungen ausserhalb des Kantons zu vermeiden und dadurch Einsparungen zu erzielen (Beispiel: Tageskosten in einer vergleichbaren ausserkantonalen Institution: CHF 485, was einem jährlichen Betrag von CHF 177‘025 entspricht). Kann diese Person im Wohnheim und der Beschäftigungsstätte der Stiftung platziert werden, fallen dem Kanton unter Berücksichtigung der oben genannten Budget-Hypothesen jährliche Bruttokosten von CHF 143‘869 an. Die jährlich realisierbaren Einsparungen für den Kanton belaufen sich für dieses Beispiel auf CHF 33‘156. In Anbetracht des durch die Institution vorgeschlagenen Budgets kann der jährliche Kantonsbeitrag an die Betriebskosten des Erweiterungsbaus wie folgt geschätzt werden: Betriebsdefizit Erweiterungsbau ./. Beteiligung der Gemeinden (30 %) Nettobetrag zu Lasten des Kantons CHF 1‘263‘500 CHF 376‘050 CHF 884‘450 Diese Beitragserhöhung wird im Rahmen der Budgetplanung einberechnet. 4. Abschliessende Bemerkungen Das in dieser Botschaft vorgestellte Vorhaben, das Platzangebot der Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach Behinderte (Wohnheim Fux campagna) mittels eines Erweiterungsbaus zu vergrössern, erfüllt die durch das Departement und der Fux campagna definierten Anforderungen bezüglich Ausstattung, Aufnahmekapazität, soziale und therapeutische Begleitung und Beschäftigungsangebot. Der Auftrag und das erforderliche Platzangebot sind im Rahmen des Planungsberichtes vom 13. März 2013 „Evaluation der Bedürfnisse und Angebotsplanung der Institutionen für Personen mit Behinderung, Personen mit Suchtabhängigkeit und Personen in einer schwierigen sozialen Situation“, Zeitraum 2012 2016, anerkannt worden. Die Erarbeitung des Projekts ist gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen erfolgt. Die Pläne und der Kostenvoranschlag sind der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie zur Prüfung vorgelegt worden. Diese hat in ihrem Bericht vom 6. Februar 2015 eine positive Stellungnahme zum Projekt abgegeben. Wir hoffen, dass der Grosse Rat den mit dieser Botschaft unterbreiteten Entwurf des Beschlusses annimmt und benutzen die Gelegenheit, um Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung zu erneuern und Sie, samt uns, dem Machtschutz Gottes zu empfehlen. Ort, Datum Sitten, 1. April 2015 Der Präsident des Staatsrats: Jean-Michel Cina Der Staatskanzler: Philipp Spörri Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp 8/8
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