2015.06_Erweiterungsbau Fux campagna_BOT_SR

Botschaft
zum Beschlussentwurf über die Gewährung eines
Kantonsbeitrags
an
die
Stiftung
Wohnheim
und
Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach
Behinderte, Oberwallis (Wohnheim Fux campagna), für den
Erweiterungsbau in Visp
Der Staatsrat des Kantons Wallis
an den
Grossen Rat
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Wir haben die Ehre, Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Beschlussentwurf
über die Gewährung eines Beitrags an die Stiftung Wohnheim und
Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis
(Wohnheim Fux campagna), für den Erweiterungsbau in Visp zu unterbreiten.
1.
Einleitung
1.1
Die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte
körperlich und mehrfach Behinderte, Oberwallis
für
schwer
Die Stiftung Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und
mehrfach Behinderte, Oberwallis (Wohnheim Fux campagna, nachfolgend Stiftung
genannt) wurde 1987 gegründet und ist als gemeinnützige Institution im Sinne von
Art 26 des Gesetzes vom 31. Januar 1991 über die Eingliederung behinderter
Menschen anerkannt.
Die Stiftung bietet seit Herbst 1995 21 Plätze für erwachsene körperlich und
mehrfach Behinderte an. Die Personen wohnen auf drei Etagen. Das Wohnheim
kommt den Autonomieansprüchen der Heimbewohner entgegen und stellt die
Lebensqualität und die Persönlichkeit des behinderten Menschen ins Zentrum. Die
Beschäftigungsstätte ist zurzeit auf 26 Arbeitsplätze ausgelegt und steht auch
behinderten Menschen offen, die extern wohnen. Ziel der Beschäftigung ist die
Persönlichkeitsbildung der behinderten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
zu fördern.
Der geplante Erweiterungsbau soll es ermöglichen, die mangelnden Plätze zu
schaffen und die Kapazitäten sowohl im Wohn- als auch im Beschäftigungsbereich
zu verbessern.
1.2
Erweiterungsbedarf
Seit 1995 ist das Platzangebot im Oberwallis für Schwerkörperlich- und
Mehrfachbehinderte unverändert. In den letzten drei Jahren waren alle
verfügbaren Plätze in den Wohn- und Tagesstruktur durchgehend belegt.
Seither mussten mangels verfügbarer Plätze Personen in ausserkantonalen
Einrichtungen platziert werden. Andere wurden in für sie nicht geeignete
Institutionen wie Alters- und Pflegeheime oder in Strukturen untergebracht, die
nicht optimal deren Behinderung entsprachen.
1.3
Kantonaler Planungsbericht 2012–2016
Im Planungsbericht „Evaluation der Bedürfnisse und Angebotsplanung der
Institutionen für Personen mit Behinderung, Personen mit Suchtabhängigkeit und
Personen in einer schwierigen sozialen Situation“ Zeitraum 2012–2016 wurde das
Erweiterungsprojekt (12 Plätze im Bereich Wohnen und 17 Plätze im Bereich
Beschäftigung) bereits angekündigt.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass zusätzlich 2–3 Zimmer für Entlastungsund Kurzaufenthalte zur Verfügung stehen müssten. Nutzniesser sind Pflegende,
welche ihre Angehörigen mit einer körperlichen Behinderung oder einer
degenerativen Krankheit möglichst lange zu Hause pflegen möchten.
2.
Erweiterungsbau für körperlich- und mehrfachbehinderte Personen
2.1
Projektantrag
Am 30. November 2012 hat die Stiftung beim zuständigen Departement für
Soziales (nachfolgend Departement genannt) einen Projektantrag eingereicht. Das
Projekt sah eine Erweiterung des bestehenden Platzangebots um 12–15
Wohnplätze
und
22 Beschäftigungsplätze (12 für interne und 10 Plätze für externe Personen mit
einer Behinderung) vor. Darüber hinaus erwähnt der Projektantrag, durch den
Ausbau des bestehenden Betriebs die Verantwortung als Kompetenzzentrum für
Schwerkörperlich- und Mehrfachbehinderte im Oberwallis wahrzunehmen.
Eine erste Kostenschätzung belief sich auf ca. CHF 6.8 Mio. (exkl. Bodenerwerb
von CHF 550‘000.00).
Am 6. Juni 2013 hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur die
Projektanmeldung genehmigt und der Stiftung die Bewilligung zur Ausarbeitung
eines Vorprojekts erteilt, unter der Auflage, dass die Auswahl des Architekten in
Anwendung des öffentlichen Beschaffungswesens auf der Grundlage eines
Architekturwettbewerbes zu erfolgen hat.
2.2
Architekturwettbewerb und Vorprojekt
In ihrer Funktion als Bauherrin hat die Stiftung in enger Zusammenarbeit mit der
Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie (DHDA) einen
anonymen Architekturwettbewerb durchgeführt.
Im Rahmen des offenen Verfahrens haben 18 Teilnehmer ein Bewerbungsdossier
hinterlegt. Am 16. und 17. Juni 2014 hat sich die Jury unter dem Vorsitz von Herrn
Anton Ruppen, Architekt und Adjunkt der DHDA getroffen, um die eingereichten
Entwürfe zu begutachten. In einem mehrstufigen Verfahren wurde das von der
Albrecht Architekten AG SIA eingereichte Projekt im ersten Rang prämiert.
Vertreter/innen der Dienststelle für Sozialwesen und der Dienststelle für Hochbau
hatten ebenfalls Einsitz in der Jury.
Die Stiftung ist dem Urteil der Jury gefolgt und hat dem oben erwähnten
Architekturbüro den Ausführungsauftrag erteilt.
Der Jurybericht wurde durch Anton Ruppen (Adjunkt DHDA) erstellt und die
Projektentwürfe wurden am 4. September 2014 an einer Vernissage in Visp der
Öffentlichkeit vorgestellt.
2.3
Definitives Projekt
Am 30. Januar 2015 wurde das definitive Projekt bei der zuständigen kantonalen
Behörde eingereicht.
2.3.1
Leitbild
Das Wohnheim möchte schwerbehinderten Menschen ein angenehmes und
lebendiges Zuhause bieten. Menschen mit Behinderung sollen auch im Wohnheim
ihre Persönlichkeit optimal entfalten können.
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
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Grösstmögliche Individualität, Selbstständigkeit und Privatsphäre der Menschen
mit Behinderung sollen gefördert und verwirklicht werden.
Neben dem Wohnraum soll den Bewohner/innen sinnvolle Beschäftigung,
professionelle Pflege, Betreuung und Begleitung sowie eine befriedigende
Freizeitgestaltung angeboten werden.
2.3.2
Zielgruppe
Der Erweiterungsbau bietet schwerkörperlichbehinderten Erwachsenen, die
dauernd auf Assistenzleistungen und Pflege, Betreuung und Begleitung durch
Dritte angewiesen sind, individuellen und gemeinschaftlichen Wohn- und
Lebensraum.
Es können dies Personen mit Hirnverletzung sein, welche eine Langzeitpflege
notwendig machen, aber auch Personen mit Cerebraler Parese, Tetraplegiker und
Personen mit einer degenerativen Krankheit, Multiple-Sklerose-Patienten usw.
2.3.3
Konzept des Projekts
a) Beherbergung
Aufgrund des festgestellten Bedarfs sieht das Erweiterungsprojekt 15 neue Plätze
im Wohnbereich vor.
Wohnheim
Aktuell
Neu ab Sept. 2017
21 Plätze
36 Plätze (21+15)
Von diesen Plätzen sind 2–3 als Kurzaufenthaltsplätze vorgesehen. Diese Plätze
für Entlastungs- und Kurzaufenthalte dienen einerseits dazu, Personen
aufzunehmen, die eigentlich zu Hause wohnen, aber für eine kurze Dauer in eine
Einrichtung gehen müssen. Andererseits können mittels dieser Plätze die
Angehörigen vorübergehend entlastet werden, die sich normalerweise um die
Pflege und die Betreuung dieser Personen mit Behinderung kümmern.
Bei den neuen Wohnplätzen handelt es sich um 15 Einzelzimmer.
b) Beschäftigung
Neben
den
15
zusätzlichen
Beschäftigungsplätzen,
die
für
die
Heimbewohner/innen vorgesehen sind, können 2 externe Personen aufgenommen
werden, die nicht in der Institution wohnen und noch zu Hause betreut werden.
Beschäftigung
Aktuell
Neu ab Sept. 2017
26 Plätze
43 Plätze (26+17)
c) Personalbedarf
Das vorläufige Organigramm sieht 21 neue Vollzeitstellen vor, die wie folgt
aufgeteilt sind:
Vollzeitstellen aktuell
Neu ab Sept. 2017
1
1
3 (inkl. Küche)
6.1 (inkl. Küche)
Betreuung
23.5
41.4
Total
27.5
48.5
Heimleitung
Sekretariat & Hausdienst
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
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2.3.4
Projektbeschrieb
Städtebaulich gliedert sich die neue Anlage harmonisch in die Umgebung ein. Der
Bestand wird akzeptiert und nach Norden hin weitergebaut.
Das heute nach Osten ausgerichtete Gebäude erhält durch den nördlichen Anbau
eine zusätzliche Ausrichtung nach Westen.
Die Erschliessung der neuen Anlage liegt wie bis anhin am Ende der östlichen
Zufahrtsstrasse Eymatt. Der Gebäudeeingang wird in den mittleren Gebäudetrakt
verschoben.
Ein Teil des bestehenden Gebäudes wird aufgestockt. Im alten Gebäudeteil wird
pro Etage je ein grosser Raum in je zwei Zimmer umfunktioniert.
Im Erdgeschoss des mittleren Gebäudetrakts entsteht ein zentraler Dreh- und
Angelpunkt mit angrenzenden Räumen wie Cafeteria, Speisesaal und
Konferenzraum.
Die neue Gesamtanlage ist in ihren Einzelteilen funktional richtig angeordnet. In
den südlichen und nördlichen Gebäudetrakten liegen die Zimmer, in der Mitte die
öffentlichen Funktionen. Das heute vertikal organisierte Gebäude wird in der
neuen Anlage uminterpretiert, die Nutzungen werden geschichtet.
Die bestehende Cafeteria und die Küche werden mit dem neuen Speisesaal
ergänzt. Empfang, Verwaltung, Beschäftigungsraum und Konferenzraum
flankieren den Westhof mit dem Speisesaal.
Im 1. Obergeschoss entstehen weitere Beschäftigungsräume sowie Ruhe-,
Therapie- und Aktivierungsräume sowie Büros.
Das 2. Obergeschoss bleibt dem Wohnen vorbehalten. Zentral liegen das
Stationszimmer, die Aufenthaltsräume und das Büro der Wohnleitung.
Der Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bewohner wird grosses Gewicht
beigemessen. Nirgends im Gebäude kommt eine beängstigende Enge auf.
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
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2.3.5
Raumprogramm
Das Raumprogramm umfasst folgende Einheiten und wurde auf der Grundlage
des Richtraumprogramms für Invalidenbauten des Bundesamtes für
Sozialversicherungen erstellt.
Untergeschoss
Lagerräume
Garderoben
Lingerie
Technik
Erdgeschoss
Einzelzimmer
Zweierzimmer
Cafeteria
Küche
Eingangshalle
Sekretariat/Empfang
Speisesaal
Beschäftigung
Fumoir
Technischer Dienst
Konferenzraum
Verwaltung/Büro Direktion
Kopierraum/Economat
WC-Anlagen
1. Obergeschoss
Einzelzimmer
Zweierzimmer
Therapieraum
Büro
Konferenzraum
Animation/Aktivität
Ruheraum
BS-Raum (Sodalis)
Beschäftigungsraum
WC
bestehend
Umbau
neu
274 m²
50 m²
115 m²
25 m²
bestehend
Umbau
156 m²
53 m²
80 m²
41 m²
50 m²
neu
9 m²
73 m²
36 m²
9 m²
150 m²
91 m²
21 m²
33 m²
76 m²
25 m²
14 m²
3 m²
bestehend
Umbau
neu
156 m²
53 m²
15 m²
25 m²
52 m²
30 m²
30 m²
41 m²
46 m²
25 m²
151 m²
8 m²
3 m²
2. Obergeschoss
bestehend
Umbau
neu
Einerzimmer
Zweierzimmer
Büro Wohnleitung
Stationszimmer
Aufenthaltsraum
WC-Anlage
156 m²
53 m²
52 m²
261 m²
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
23 m²
50 m²
183 m²
6 m²
5/8
2.3.6
Kennziffern
Die jetzige Institution hat einen umbauten Raum von 9‘930 m3. Der Anbau und die
Aufstockung umfassen 7‘035 m3. Vom bestehenden Bauvolumen werden 1‘610 m3
intensiv umgebaut.
2.3.7
Minergie und Erdbebensicherheit
Das Projekt erfüllt die zurzeit gültigen Anforderungen des Minergiestandards und
die kantonalen Vorschriften in diesem Zusammenhang werden eingehalten.
Die Gesamtkonstruktion erfüllt gemäss summarischer Überprüfung die geforderte
Erdbebensicherheit nach den aktuellen SIA-Normen 260ff. Einzige Ausnahme
bildet die Decke im 2. OG, welche im Zuge der Erweiterung verstärkt werden wird.
3.
Berücksichtigte Kosten und Finanzierung
3.1.1 Bericht der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie
(DHDA)
Die DHDA hat das Projekt geprüft und analysiert. Sie schlägt in ihrem Bericht vom
6. Februar 2015 auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes vom 31. Januar 1991
über die Eingliederung behinderter Menschen und dem Richtraumprogramm für
Bauten der Invalidenversicherung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vor,
die Kosten wie folgt zu berücksichtigen:
3.1.2
Zusammenstellung subventionsberechtigte Auslagen
In untenstehender Tabelle werden die vom Architekturbüro Albrecht Architekten
AG SIA veranschlagten Kosten den subventionsberechtigten Auslagen gegenübergestellt (alle Beträge in CHF):
BKP
Bezeichnung
0
1
2+3
4
5
9
Grundstück
Vorbereitungsarbeiten
Gebäude
Umgebung
Baunebenkosten
Ausstattung
Total
3.2
Kostenvoranschlag
550‘000
200‘000
7‘650‘000
300‘000
250‘000
400‘000
9‘350‘000
Subventionsberechtigte
Auslage
550‘000
200‘000
6‘711‘170
300‘000
200‘000
385‘000
8‘346‘170
Subventionsbeitrag
Der Subventionsansatz beträgt 75 % und ergibt folgende Kostenaufteilung:
Kostenvoranschlag
CHF 9‘350‘000
Subventionsberechtigte Kosten
CHF 8‘346‘170
Beitrag (75 % der subventionsberechtigten Kosten) ./.CHF 6‘259‘628
Betrag zu Lasten der Stiftung
CHF 3‘090‘372
3.3
Gemeindebeteiligung und kantonaler Finanzierungsplan
Die Investitionsbeiträge für die sozialen Institutionen werden als Aufwand
anerkannt, der im Rahmen des Gesetzes über die Harmonisierung der
Finanzierung der Sozialsysteme sowie der Systeme für die soziale und berufliche
Eingliederung (RS/VS 850.2) zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt
wird.
Demzufolge werden 30 % der anerkannten Subvention den Gemeinden in
Rechnung gestellt.
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
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In der Investitionsplanung (PIP) 2015–2018 wurde die Finanzierung des
Erweiterungsbaus wie folgt vorgesehen (alle Beträge in CHF):
2015
Kantonsbeitrag
(Bruttobetrag)
./. Beteiligung der
Gemeinden (30 %)
Nettobetrag zu
Lasten des
Kantons
2016
2017
2018
Total
854‘076
1‘536‘416 2‘240‘406 1‘403‘690
6‘034‘588
-256‘223
-460‘925
-672‘122
-421‘107
-1‘810‘377
597‘853
1‘075‘491 1‘568‘284
982‘583
4‘224‘211
Der voraussichtliche Subventionsrestbetrag von CHF 157‘529 (netto) wird
baldmöglichst, je nach Budgetverfügbarkeit, in das kantonale Investitionsbudget
integriert.
3.4
Finanzierungsplan der Stiftung
Wie weiter oben aufgeführt, beträgt der verbleibende Investitionsaufwand für die
Stiftung, nach Subventionierung, CHF 3‘090‘372. Die Finanzierung des Anteils zu
Lasten der Stiftung, wird von den Verantwortlichen wie folgt vorgesehen (alle
Beträge in CHF):
550‘000
Grundstück bereits im Besitz der Stiftung
Verfügbare Eigenmittel
1‘000‘000
Beiträge Gemeinde und Burgergemeinde sowie Spenden
1‘600‘000
Bruttobeitrag Kanton (siehe Punkt 3.3)
6‘034‘588
3.5
Betriebsbudget und -beiträge
Gemäss dem von der Stiftung erstellten Betriebsbudget werden Aufwand und
Ertrag der bestehenden und der erweiterten Struktur folgendermassen angesetzt
(alle Beträge in CHF):
Betriebsbudget
2015
Betriebsbudget
Erweiterungsbau
Betriebsbudget
inkl. erweiterte
Struktur bei
Vollbelegung
2‘855‘700
1‘665‘000
4‘520‘700
Übrige Kosten
735‘600
432‘000
1‘167‘600
Betriebsertrag
- 1‘590‘500
Personalkosten
Defizit
2‘000‘800
-
833‘500
1‘263‘500
-
2‘424‘000
3‘264‘300
Das Betriebsbudget inkl. erweiterter Struktur ist auf folgenden Hypothesen
aufgebaut:
-
Ein Personalvollbestand von 48.5 VZÄ (siehe auch Kapitel 2.3.3 Konzept
des Projekts);
Einer Vollbelegung der gesamten Struktur;
Bei den Bewohner/innen handelt es sich ausschliesslich um Walliser/innen.
Dieses Budget entspricht demjenigen des zweiten Jahres nach der Eröffnung des
Erweiterungsbaus. Das Jahr der Eröffnung (2017) und das darauf folgende Jahr
(2018) werden Übergangsjahre sein, in denen die neuen Plätze sukzessive belegt
werden und der Personalbestand schrittweise an die Belegungssituation
angepasst wird.
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
7/8
Die neue Einrichtung wird dazu beitragen, Platzierungen ausserhalb des Kantons
zu vermeiden und dadurch Einsparungen zu erzielen (Beispiel: Tageskosten in
einer vergleichbaren ausserkantonalen Institution: CHF 485, was einem jährlichen
Betrag von CHF 177‘025 entspricht).
Kann diese Person im Wohnheim und der Beschäftigungsstätte der Stiftung
platziert werden, fallen dem Kanton unter Berücksichtigung der oben genannten
Budget-Hypothesen jährliche Bruttokosten von CHF 143‘869 an.
Die jährlich realisierbaren Einsparungen für den Kanton belaufen sich für dieses
Beispiel auf CHF 33‘156.
In Anbetracht des durch die Institution vorgeschlagenen Budgets kann der
jährliche Kantonsbeitrag an die Betriebskosten des Erweiterungsbaus wie folgt
geschätzt werden:
Betriebsdefizit Erweiterungsbau
./. Beteiligung der Gemeinden (30 %)
Nettobetrag zu Lasten des Kantons
CHF 1‘263‘500
CHF 376‘050
CHF 884‘450
Diese Beitragserhöhung wird im Rahmen der Budgetplanung einberechnet.
4. Abschliessende Bemerkungen
Das in dieser Botschaft vorgestellte Vorhaben, das Platzangebot der Stiftung
Wohnheim und Beschäftigungsstätte für schwer körperlich und mehrfach
Behinderte (Wohnheim Fux campagna) mittels eines Erweiterungsbaus zu
vergrössern, erfüllt die durch das Departement und der Fux campagna definierten
Anforderungen bezüglich Ausstattung, Aufnahmekapazität, soziale und
therapeutische Begleitung und Beschäftigungsangebot.
Der Auftrag und das erforderliche Platzangebot sind im Rahmen des
Planungsberichtes vom 13. März 2013 „Evaluation der Bedürfnisse und
Angebotsplanung der Institutionen für Personen mit Behinderung, Personen mit
Suchtabhängigkeit und Personen in einer schwierigen sozialen Situation“,
Zeitraum 2012 2016, anerkannt worden.
Die Erarbeitung des Projekts ist gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen
erfolgt.
Die Pläne und der Kostenvoranschlag sind der Dienststelle für Hochbau,
Denkmalpflege und Archäologie zur Prüfung vorgelegt worden. Diese hat in ihrem
Bericht vom 6. Februar 2015 eine positive Stellungnahme zum Projekt abgegeben.
Wir hoffen, dass der Grosse Rat den mit dieser Botschaft unterbreiteten Entwurf
des Beschlusses annimmt und benutzen die Gelegenheit, um Ihnen, sehr geehrter
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Versicherung
unserer vorzüglichen Hochachtung zu erneuern und Sie, samt uns, dem
Machtschutz Gottes zu empfehlen.
Ort, Datum
Sitten, 1. April 2015
Der Präsident des Staatsrats: Jean-Michel Cina
Der Staatskanzler: Philipp Spörri
Botschaft betreffend Projekt Erweiterungsbau Wohnheim Fux campagna, in Visp
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