Nr 11.10 Abgeordnetenkammer

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Nr 11.10
Abgeordnetenkammer
Sonderbefugnis: die Einbürgerung verleihen
Ein Ausländer kann die belgische Staatsangehörigkeit auch
noch durch Einbürgerung erwerben. Allein die Abgeordnetenkammer ist für die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit
zuständig (Artikel 74 der Verfassung).
Die Bedingungen, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu
können, sind vom Gesetz vom 4. Dezember 2012, welches
das Gesetzbuch der belgischen Staatsangehörigkeit ändert,
grundlegend verändert worden, damit die Anerkennung der
belgischen Staatsangehörigkeit vom Standpunkt der Immigration neutral werden kann. Seither ist das Verfahren der
Einbürgerung ein Ausnahmesystem geworden.
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20132014
20112012
Wenn ein Ausländer selbst das Verfahren einleitet (Erklärung
und Einbürgerung) so spricht man im juristischen Wortlaut,
über das Erhalten der Staatsangehörigkeit.
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Die Zuerkennung verläuft automatisch für Ausländer die in
Belgien geboren sind und wovon ein Elternteil oder Adoptivelternteil für eine Zeitlang in Belgien verweilen.
Ein Ausländer, der seit längerer Zeit in Belgien verweilt und
beweisen kann, dass er eine der Landessprachen spricht, sowie dass er in die Gesellschaft integriert und eventuell am
wirtschaftlichen Leben beteiligt ist, kann eine Nationalitätserklärung abgeben. Ein Beamter der Gemeindeverwaltung
(Standesamt) und/oder das Gericht Erster Instanz behandeln
diese Erklärung.
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Ausländer können auf drei Weisen die belgische Staatsangehörigkeit erwerben: durch Zuweisung, Erklärung und Einbürgerung. Die Verfahren werden im Gesetzbuch der Belgischen Staatsangehörigkeit beschrieben.
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 Einbürgerungsanträge
20122013
 Allgemeines
Anträge
Einbürgerungen
 Wer kann eingebürgert werden?
Die Bedingungen, um eingebürgert werden zu können, sind:
ENTWEDER:
1° 18 Jahre alt sein;
2° sich legal in Belgien aufhalten;
3° Belgien außerordentliche Dienste im Bereich der Wissenschaft, des Sports, der sozialkulturellen Bereiche
erwiesen haben oder erweisen können, und hierdurch
einen besonderen Beitrag zur internationalen Ausstrahlung Belgiens leisten können.
4° und begründen, warum es beinahe unmöglich ist, die
belgische Staatsangehörigkeit über eine Staatsangehörigkeitserklärung laut Artikel 12bis des Gesetzbuches der belgischen Staatsangehörigkeit zu erhalten.
ODER:
1° 18 Jahre alt sein;
2° in Belgien als Staatenloser kraft der gültigen internationalen Vereinbarungen gelten;
3° seit mindestens zwei Jahren legal in Belgien leben.
 Verfahren
 Das Antragsformular und ein Faltblatt mit allgemeinen Erläuterungen sind bei den Gemeindeverwaltungen erhältlich.
 Das ausgefüllte Antragsformular muss mit den erforderlichen Unterlagen an den Standesbeamten des
Wohnortes des Antragstellers oder an den Generalsekretär der Abgeordnetenkammer, Dienst Einbürgerungen, geschickt werden. Das Formular wird von
dem Dienst nachgesehen und die hinzugefügten Unterlagen werden überprüft.
 Die von der Kammer verabschiedete Einbürgerungsakte muss vom König sanktioniert werden.
 Anschließend folgt die Veröffentlichung im Staatsblatt.
 Der Antragsteller wird am Datum der Veröffentlichung belgischer Staatsbürger.
DOC 53
3424/001
DOC 53
CHAMBRE DES REPRÉSENTANTS
DE BELGIQUE
3424/001
BELGISCHE KAMER VAN
VOLKSVERTEGENWOORDIGERS
6 mars 2014
6 maart 2014
RAPPORT
VERSLAG
SUR LES DEMANDES DE NATURALISATIONS
OVER DE NATURALISATIEAANVRAGEN
 Der Dienst bittet um den Standpunkt des für den
Wohnort des Antragstellers zuständigen Staatsanwaltes, des Ausländeramtes und der Staatssicherheit. Es
wird nachgeprüft, ob es wichtige Sachverhalte gibt,
die ein Hindernis für die Einbürgerung darstellen.
Wenn diese Stellungnahmen nicht innerhalb von vier
Monaten eingesandt wurden, besteht die Annahme,
dass diese Meinung günstig ausfallen wird und kann
das Verfahren fortgesetzt werden. Zur Ergänzung
können ebenfalls andere Informationen bei anderen
Behörden erfragt werden.
 Die vollständige Akte wird anschließend dem Einbürgerungsausschuss der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Dieser Ausschuss kann eventuell eine neue
Untersuchung, die Verschiebung, die Annahme oder
die Ablehnung des Antrages vorschlagen.
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CHAMBRE
5e SESSION DE LA 53e LÉGISLATURE
2013
2014
KAMER
5e
ZITTING VAN DE 53e ZITTINGSPERIODE
 Der Vorschlag des Ausschusses wird der Plenarversammlung der Abgeordnetenkammer vorgelegt
(siehe Beispiel).
EINBÜRGERUNGEN
Leuvenseweg 48
1000 BRUSSEL
01.06.2015
Für mehr Informationen:
Belgische Abgeordnetenkammer - Direktion Public Relations und internationale Beziehungen, 1008 Brüssel
Tel.: (32)(2)549 81 36 — e-mail: [email protected][email protected] — www.dekamer.be — www.lachambre.be