BE LG IS E CH A E BG OR DN E N TE KA MM ER Nr 11.10 Abgeordnetenkammer Sonderbefugnis: die Einbürgerung verleihen Ein Ausländer kann die belgische Staatsangehörigkeit auch noch durch Einbürgerung erwerben. Allein die Abgeordnetenkammer ist für die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit zuständig (Artikel 74 der Verfassung). Die Bedingungen, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können, sind vom Gesetz vom 4. Dezember 2012, welches das Gesetzbuch der belgischen Staatsangehörigkeit ändert, grundlegend verändert worden, damit die Anerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit vom Standpunkt der Immigration neutral werden kann. Seither ist das Verfahren der Einbürgerung ein Ausnahmesystem geworden. 185 20132014 20112012 Wenn ein Ausländer selbst das Verfahren einleitet (Erklärung und Einbürgerung) so spricht man im juristischen Wortlaut, über das Erhalten der Staatsangehörigkeit. 3005 4513 Die Zuerkennung verläuft automatisch für Ausländer die in Belgien geboren sind und wovon ein Elternteil oder Adoptivelternteil für eine Zeitlang in Belgien verweilen. Ein Ausländer, der seit längerer Zeit in Belgien verweilt und beweisen kann, dass er eine der Landessprachen spricht, sowie dass er in die Gesellschaft integriert und eventuell am wirtschaftlichen Leben beteiligt ist, kann eine Nationalitätserklärung abgeben. Ein Beamter der Gemeindeverwaltung (Standesamt) und/oder das Gericht Erster Instanz behandeln diese Erklärung. 11565 13865 Ausländer können auf drei Weisen die belgische Staatsangehörigkeit erwerben: durch Zuweisung, Erklärung und Einbürgerung. Die Verfahren werden im Gesetzbuch der Belgischen Staatsangehörigkeit beschrieben. 8168 Einbürgerungsanträge 20122013 Allgemeines Anträge Einbürgerungen Wer kann eingebürgert werden? Die Bedingungen, um eingebürgert werden zu können, sind: ENTWEDER: 1° 18 Jahre alt sein; 2° sich legal in Belgien aufhalten; 3° Belgien außerordentliche Dienste im Bereich der Wissenschaft, des Sports, der sozialkulturellen Bereiche erwiesen haben oder erweisen können, und hierdurch einen besonderen Beitrag zur internationalen Ausstrahlung Belgiens leisten können. 4° und begründen, warum es beinahe unmöglich ist, die belgische Staatsangehörigkeit über eine Staatsangehörigkeitserklärung laut Artikel 12bis des Gesetzbuches der belgischen Staatsangehörigkeit zu erhalten. ODER: 1° 18 Jahre alt sein; 2° in Belgien als Staatenloser kraft der gültigen internationalen Vereinbarungen gelten; 3° seit mindestens zwei Jahren legal in Belgien leben. Verfahren Das Antragsformular und ein Faltblatt mit allgemeinen Erläuterungen sind bei den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular muss mit den erforderlichen Unterlagen an den Standesbeamten des Wohnortes des Antragstellers oder an den Generalsekretär der Abgeordnetenkammer, Dienst Einbürgerungen, geschickt werden. Das Formular wird von dem Dienst nachgesehen und die hinzugefügten Unterlagen werden überprüft. Die von der Kammer verabschiedete Einbürgerungsakte muss vom König sanktioniert werden. Anschließend folgt die Veröffentlichung im Staatsblatt. Der Antragsteller wird am Datum der Veröffentlichung belgischer Staatsbürger. DOC 53 3424/001 DOC 53 CHAMBRE DES REPRÉSENTANTS DE BELGIQUE 3424/001 BELGISCHE KAMER VAN VOLKSVERTEGENWOORDIGERS 6 mars 2014 6 maart 2014 RAPPORT VERSLAG SUR LES DEMANDES DE NATURALISATIONS OVER DE NATURALISATIEAANVRAGEN Der Dienst bittet um den Standpunkt des für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Staatsanwaltes, des Ausländeramtes und der Staatssicherheit. Es wird nachgeprüft, ob es wichtige Sachverhalte gibt, die ein Hindernis für die Einbürgerung darstellen. Wenn diese Stellungnahmen nicht innerhalb von vier Monaten eingesandt wurden, besteht die Annahme, dass diese Meinung günstig ausfallen wird und kann das Verfahren fortgesetzt werden. Zur Ergänzung können ebenfalls andere Informationen bei anderen Behörden erfragt werden. Die vollständige Akte wird anschließend dem Einbürgerungsausschuss der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Dieser Ausschuss kann eventuell eine neue Untersuchung, die Verschiebung, die Annahme oder die Ablehnung des Antrages vorschlagen. 8446 CHAMBRE 5e SESSION DE LA 53e LÉGISLATURE 2013 2014 KAMER 5e ZITTING VAN DE 53e ZITTINGSPERIODE Der Vorschlag des Ausschusses wird der Plenarversammlung der Abgeordnetenkammer vorgelegt (siehe Beispiel). EINBÜRGERUNGEN Leuvenseweg 48 1000 BRUSSEL 01.06.2015 Für mehr Informationen: Belgische Abgeordnetenkammer - Direktion Public Relations und internationale Beziehungen, 1008 Brüssel Tel.: (32)(2)549 81 36 — e-mail: [email protected] — [email protected] — www.dekamer.be — www.lachambre.be
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