13 Neu-Düsseldorfer erhalten Einbürgerungsurkunden

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4. März 2016
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13 Neu-Düsseldorfer erhalten
Einbürgerungsurkunden
Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Sie spiegeln die bunte
Vielfalt der Menschen wider, die in Düsseldorf zu Hause sind"
Je sechs Frauen und Männern und dem 13-jährige Mateus hat
Oberbürgermeister Thomas Geisel am Freitag, 4. März, im Rahmen eines
Festakts im Rathaus ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Sie stehen
für die fast 1.400 Menschen aus 92 Ländern, die im letzten Jahr in
Düsseldorf eingebürgert worden sind. Die ehemaligen Migranten
stammen aus elf Nationen. Zuvor hatten alle Einzubürgernden über 16
Jahre ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung abgegeben.
"Stellvertretend für die vielen Menschen, die sich zu ihrer neuen Heimat
Deutschland bekennen und sich einbürgern lassen, stehen die 13
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wir heute einbürgern. Ihre Herkunft
aus Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Japan, dem
Libanon, Polen, Spanien, der Türkei und Tunesien spiegelt die bunte
Vielfalt der Menschen wider, die hier in Düsseldorf leben und zu Hause
sind", erklärte der Oberbürgermeister.
Der zehnjährige Alvar Adler, der seit vier Jahren an der ClaraSchumann-Musikschule Akkordeon spielt, begleitete die Veranstaltung
mit zwei musikalischen Einlagen. Alvar nahm in diesem Jahr bereits zum
zweiten Mal am Wettbewerb "Jugend musiziert" teil und gewann nach
2013 erneut den ersten Preis. Alvar lebt mit seinen Eltern und sieben
Geschwistern in Düsseldorf.
Neubürger aus insgesamt 92 Ländern
Die türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger stellten zum 31.
Dezember 2015 in Düsseldorf mit 9,50 Prozent sowohl den größten
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Anteil der hier lebenden Ausländer als auch mit 11,26 Prozent die größte
Zahl von Eingebürgerten. Repräsentiert wurden die türkischen
Staatsangehörigen bei der Einbürgerungsveranstaltung durch die
Zwillinge Gül und Nur Göcer. Etwa 43 Prozent der in unserer
Landeshauptstadt wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger kommen aus den EU-Staaten. In der Einbürgerungsstatistik
liegt der Anteil von EU-Angehörigen bei ca. 25 Prozent. Auch wenn die
Zahl zum Vorjahr gestiegen ist, so ist sie immer noch relativ gering. Dies
ist insofern bemerkenswert, da dieser Personenkreis in der Regel unter
Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden kann und dies
häufig als Wunsch der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber
geäußert wird. Frau Malgorzata Maria Babiarz stand stellvertretend für
die mit 5,01 Prozent in der Düsseldorfer EU-Einbürgerungsstatistik an
erster Stelle stehenden polnischen Staatsangehörigen. In dieser Statistik
folgen Griechenland, Bulgarien, Italien und Rumänien.
Repräsentativ für die in beiden Statistiken selten vertretenen Nationen
überreichte Oberbürgermeister Thomas Geisel Menschen aus Japan,
Finnland und Dänemark die Einbürgerungsurkunde. Auch wenn
Düsseldorf die traditionelle Hochburg Japans in Europa ist, so dauerte es
über zwei Jahre bis mit Naoki Yasuda wieder ein japanischer
Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
erwarb.
Der jüngste Neu-Düsseldorfer – Jahrgang 2002 – ist der in
Recife/Brasilien geborene brasilianische Staatsangehörige Mateus, dem
zusammen mit seiner Mutter die Einbürgerungs-Urkunde überreicht
wurde.
Übersicht über die beim Festakt Eingebürgerten
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Abi Daher, Charbel, geboren 25.02.1979, Richmaya/Libanon,
Arpalahti, Mervi-Riitta, 14.09.1979, Turku/Finnland,
Babiarz, Małgorzata Maria, 19.03.1977, Koszalin/Polen,
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Barbosa, Aguiar Míria Mirtes, 08.06.1976, Recife/Brasilien,
Aguiar Alves de Almeida, Mateus, 29.07.2002, Recife/Brasilien,
Brunstedt, Benjamin, 09.02.1991, Heinsberg, dänisch,
Dr. Donnez, Eric Charles Georges, 15.05.1960,
Valenciennes/Frankreich,
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Galan Garcia, Jesús María, 14.09.1974, Bielefeld, spanisch,
Gantchev, Ivan Yoskov, 30.07.1973, Stara Zagora/Bulgarien,
Mekni, Karima, 21.07.1982, Menzel Bourguiba/Tunesien.
Alle Vorgenannten sind nun mehrstaatlich.
 Göçer Gül, 22.01.1983, Düsseldorf, und
 Göçer, Nur, 22.01.1983, Düsseldorf.
Beide werden nun aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen.
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Yasuda, Naoki, 23.07.1979, Tokio/Japan. Hier erfolgt der
automatische Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Einbürgerung hat hohen Stellenwert
Die Einbürgerungsbehörde Düsseldorf wirbt seit Jahren für den Erwerb
der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu gehört unter anderem auch der
bereits zum 15. Mal durchgeführte Festakt im Rathaus. Außerhalb dieser
Veranstaltung erfolgt die Aushändigung der Urkunden in dem für diesen
Zweck eingerichteten Einbürgerungszimmer im Dienstleistungszentrum
an der Willi-Becker-Allee 7. Dieses Ambiente findet bei den
Eingebürgerten ebenso Zuspruch wie die Möglichkeit, bereits
unmittelbar nach der Einbürgerung die neuen Ausweisdokumente
beantragen zu können.
Voraussetzungen
Ausländer können die Einbürgerung beantragen, wenn sie seit
mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben. Durch die Bescheinigung des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem
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Integrationskurs reduziert sich diese Zeit auf sieben Jahre. Sie müssen im
Besitz eines gültigen und anrechnungsfähigen Aufenthaltstitels oder
freizügigkeitsberechtigt sein. Außerdem müssen sie sich zu den Inhalten
des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre
Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von
Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der
Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in
Deutschland erbringen. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt
sein sowie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder
unterstützen. Grundsätzlich ist die Aufgabe der bisherigen
Staatsangehörigkeit eine weitere Voraussetzung. Kinder bis zum 16.
Lebensjahr und Ehegatten können unter den vorgenannten
Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine
acht Jahre in Deutschland leben.
Sonstige Informationen
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro, bei
Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen
fallen 51 Euro an. Im Internet finden sich Informationen unter
www.duesseldorf.de, Bereich Rathaus Online/Wer, was, wie, wo im
Rathaus, Stichwort "Einbürgerungen". Dort lassen sich auch die
benötigten Formulare herunterladen.
(pau)