Zur Verfügung gestellt von Rechtsschutz - www.das.at 29. Jänner 2016 Bezirk Freistadt. Faschingsdienstag naht und damit auch die Hochsaison für Faschingsverkleidungen. Der Rechtsschutzspezialist D.A.S. informiert, dass nicht jede Art der Kostümierung erlaubt ist. Beim Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidungen oder Verletzung des „öffentlichen Anstands" können Strafen bis zu 2000 Euro drohen. Trotz Narrenfreiheit im Fasching gibt es einige Regeln, die man bei Verkleidungen beachten sollte. So dürfen zum Beispiel echte Polizeiuniformen in der Öffentlichkeit ausschließlich von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes getragen werden. „Man sollte darauf achten, dass Kostümuniformen klar als solche erkennbar sind und es keine Verwechslungsgefahr mit den Originalen gibt", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Gleiches gilt bei Spielzeugwaffen. Je eher eine Spielzeugwaffe einer echten ähnelt, desto eher provoziert man gefährliche Situationen und setzt sich einem Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz aus", sagt Kaufmann weiter. Ebenso verboten sind Kostüme mit rechtsradikalem Hintergrund oder Zeichen. Sind Kostüme besonders anstößig oder obszön, können sie eine Verletzung des „öffentlichen Anstands" darstellen. Auch wenn im Fasching die Messlatte natürlich etwas tiefer gelegt wird, kann hier eine Grenze überschritten werden. Strafen bis zu 2000 Euro drohen. Ganzkörperkostüme und Vermummungsverbot Wenn sich Star Wars Fans in diesem Fasching als Darth Vader oder Storm-Trooper verkleiden oder jemand einen Ganzkörperanzug tragen will, muss man das Vermummungsverbot nicht fürchten. „Dieses gilt nur bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes", sagt Kaufmann. „Im Falle einer polizeilichen Kontrolle ist man jedoch verpflichtet, sein Gesicht zu zeigen. Ansonsten kann die Polizei nicht überprüfen, ob der vorgezeigte Ausweis auch zur Person gehört", informiert Kaufmann abschließend. MITMACHEN: Tips sucht originelle Faschingskostüme. Schicken Sie uns Ihr Foto in hoher Auflösung und mit Copyright-Hinweis an [email protected] (Einsendeschluss ist der 11. Februar).
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