TEILNAHMEGEBÜHREN NW164515 Donnerstag, 14. April 2016 Kardinal-Schulte-Haus Overather Str. 51–53 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg) Telefon: 02204 408-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Fliegende Bauten Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 14. April 2016 Bergisch Gladbach (Bensberg) Titelmotiv: © design - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Institution Name TERMIN, ORT, DAUER ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Fliegende Bauten – also beispielsweise Zelte, Tribünen, Fahrgeschäfte und Bühnen – sind nach § 79 Abs. 1 der BauO NRW bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Wesentliches Merkmal ist das Fehlen einer festen Beziehung der Anlage zu einem Grundstück. Als Sonderbauten nehmen sie im Bauordnungsrecht eine Sonderstellung ein. Einerseits technisch materiell, da hier diverse Fachgebiete wie Bautechnik (Standsicherheit, Bauproduktenrecht), Maschinenbau (Motoren, Antriebe, hydraulische und pneumatische Anlagen), Elektrotechnik, Steuerungstechnik usw. zusammenwirken, andererseits formal verfahrensrechtlich, da ein 2-stufiges Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Neben der grundsätzlichen Genehmigung des Fliegenden Baus, der „Ausführungsgenehmigung“, ist die örtliche Überwachung/Genehmigung, die „Gebrauchsabnahme“, durch die vor Ort zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde wesentlich für den sicheren Betrieb der Anlage. 2012 hat die Anpassung an die vereinheitlichten europäischen Regelungen auch in Deutschland Einzug gehalten. Hierzu gibt es erste Erfahrungen mit den erforderlichen Änderungen von bestehenden Fahrgeschäften sowie erste Gerichtsurteile zur Umsetzung der Normung, von denen berichtet werden soll. Inwieweit die EU-Normen Einfluss auf die Gebrauchsabnahmen vor Ort haben, wird in diesem Seminar erörtert. Darüber hinaus werden das Genehmigungsverfahren für Fliegende Bauten Erläuterung erläutert und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich der EU-Normen vorgestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit den anwesenden Fachkollegen und für Ihre Fragen an die Referenten! Gerne können Sie bis 31. März 2016 Ihre Problemschilderung an [email protected] senden, wir reichen sie an die Referenten weiter und Ihr Problem wird dann im Seminar besprochen. IHRE REFERENTEN OBR Dipl.-Ing. Klaus Franke Mitarbeiter im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, Genehmigungsbehörde für Fliegende Bauten im Regierungsbezirk Köln, Mitglied im Arbeitskreis „Fliegende Bauten“ der Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGEBAU OBR Dipl.-Ing. Isabel Ruppert Abschnittsleiterin Baustatik und Fliegende Bauten im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln DONNERSTAG, 14. APRIL 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Fliegende Bauten Fliegende Bauten 1. Einleitung • Definition und Abgrenzung • Genehmigungsverfahren • Regelwerke (DIN-Normen) und gesetzliche Grundlagen 2. Zelte nach DIN 13782 und Tribünen nach DIN 13814 • Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm • Überleitungsvorschriften • Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme • Beispiele 3. Fahrgeschäfte nach DIN 13814 • Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm • Überleitungsvorschriften • Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme • Beispiele NW164515, Donnerstag, 14. April 2016, Bergisch Gladbach (Bensberg) Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung 4. Bühnen und Sonderfälle nach DIN 13814 • Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm • Überleitungsvorschriften • Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme • Beispiele Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung 5. Ausblick • Anpassung und Weiterentwicklung der DIN13814 09:00 Uhr 09:30 Uhr 11:00 bis 11:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr 16:30 Uhr Begrüßungskaffee Seminarbeginn Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Seminarende Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Genehmigungs- / Überwachungsbehörden, von Bauämtern einer Stadt- / Gemeindeverwaltung, die die sichere Ausführung der „Fliegenden Bauten“, eine Ausführungsgenehmigung und die Gebrauchsabnahme durchzuführen haben. Außenwerbung: bauplanungs-, bauordnungs- und straßenrechtliche Aspekte von Werbeanlagen NW164660 am 12. April 2016 in Münster Referenten: Dr. Andreas Merschmeier, Klaus Seeger Rücknahme und Widerruf von Baugenehmigungen NW164590 am 20. April 2016 in Münster Referenten: Dr. Martin M. Arnold, Dr. Justus Stech PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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