Fliegende Bauten

TEILNAHMEGEBÜHREN
NW164515
Donnerstag, 14. April 2016
Kardinal-Schulte-Haus
Overather Str. 51–53
51429 Bergisch Gladbach
(Bensberg)
Telefon: 02204 408-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Fliegende Bauten
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
14. April 2016
Bergisch Gladbach
(Bensberg)
Titelmotiv: © design - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
TERMIN, ORT, DAUER
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Fliegende Bauten – also beispielsweise Zelte, Tribünen, Fahrgeschäfte und Bühnen – sind nach § 79 Abs. 1 der BauO NRW bauliche Anlagen, die geeignet
und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt
zu werden. Wesentliches Merkmal ist das Fehlen einer festen Beziehung der
Anlage zu einem Grundstück. Als Sonderbauten nehmen sie im Bauordnungsrecht eine Sonderstellung ein. Einerseits technisch materiell, da hier diverse
Fachgebiete wie Bautechnik (Standsicherheit, Bauproduktenrecht), Maschinenbau (Motoren, Antriebe, hydraulische und pneumatische Anlagen), Elektrotechnik, Steuerungstechnik usw. zusammenwirken, andererseits formal
verfahrensrechtlich, da ein 2-stufiges Genehmigungsverfahren zur Anwendung
kommt. Neben der grundsätzlichen Genehmigung des Fliegenden Baus, der
„Ausführungsgenehmigung“, ist die örtliche Überwachung/Genehmigung, die
„Gebrauchsabnahme“, durch die vor Ort zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde wesentlich für den sicheren Betrieb der Anlage.
2012 hat die Anpassung an die vereinheitlichten europäischen Regelungen
auch in Deutschland Einzug gehalten. Hierzu gibt es erste Erfahrungen mit
den erforderlichen Änderungen von bestehenden Fahrgeschäften sowie erste
Gerichtsurteile zur Umsetzung der Normung, von denen berichtet werden soll.
Inwieweit die EU-Normen Einfluss auf die Gebrauchsabnahmen vor Ort haben,
wird in diesem Seminar erörtert. Darüber hinaus werden das Genehmigungsverfahren für Fliegende Bauten Erläuterung erläutert und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich der EU-Normen vorgestellt.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit den anwesenden
Fachkollegen und für Ihre Fragen an die Referenten! Gerne können Sie bis 31.
März 2016 Ihre Problemschilderung an [email protected] senden, wir reichen sie
an die Referenten weiter und Ihr Problem wird dann im Seminar besprochen.
IHRE REFERENTEN
OBR Dipl.-Ing. Klaus Franke
Mitarbeiter im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, Genehmigungsbehörde für Fliegende Bauten im Regierungsbezirk Köln, Mitglied im Arbeitskreis „Fliegende Bauten“
der Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGEBAU
OBR Dipl.-Ing. Isabel Ruppert
Abschnittsleiterin Baustatik und Fliegende Bauten im
Bauaufsichtsamt der Stadt Köln
DONNERSTAG, 14. APRIL 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten
1. Einleitung
• Definition und Abgrenzung
• Genehmigungsverfahren
• Regelwerke (DIN-Normen) und gesetzliche Grundlagen
2. Zelte nach DIN 13782 und Tribünen nach DIN 13814
• Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm
• Überleitungsvorschriften
• Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme
• Beispiele
3. Fahrgeschäfte nach DIN 13814
• Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm
• Überleitungsvorschriften
• Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme
• Beispiele
NW164515, Donnerstag, 14. April 2016, Bergisch Gladbach
(Bensberg)
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
4. Bühnen und Sonderfälle nach DIN 13814
• Neue Normengeneration, Änderungen zur alten Norm
• Überleitungsvorschriften
• Auswirkungen auf die Gebrauchsabnahme
• Beispiele
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
5. Ausblick
• Anpassung und Weiterentwicklung der DIN13814
09:00 Uhr
09:30 Uhr
11:00 bis 11:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
16:30 Uhr
Begrüßungskaffee
Seminarbeginn
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
Seminarende
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Genehmigungs- / Überwachungsbehörden, von Bauämtern einer Stadt- / Gemeindeverwaltung, die die sichere
Ausführung der „Fliegenden Bauten“, eine Ausführungsgenehmigung und die
Gebrauchsabnahme durchzuführen haben.
Außenwerbung: bauplanungs-, bauordnungs- und straßenrechtliche Aspekte von Werbeanlagen
NW164660 am 12. April 2016 in Münster
Referenten: Dr. Andreas Merschmeier, Klaus Seeger
Rücknahme und Widerruf von Baugenehmigungen
NW164590 am 20. April 2016 in Münster
Referenten: Dr. Martin M. Arnold, Dr. Justus Stech
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
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Weitere Informationen unter www.vhw.de