SOS-Massnahmen. Merkblatt für Schulleitungen

Dienststelle Volksschulbildung
MERKBLATT
SOS-Massnahmen
Befristete Unterstützung für sehr stark belastete Klassen
Für Schulleitungen
Bedingungen für zusätzliche Unterstützung
Mit den Förderangeboten der Volksschule sind Möglichkeiten gegeben, um auf alltägliche
Herausforderungen im Unterricht zu reagieren. Trotzdem können in einzelnen Klassen verschiedenste Ursachen zu Schwierigkeiten führen, die die Klassenlehrperson überfordern.
Bestehen diese Schwierigkeiten längere Zeit, erreicht die Klasse die Bildungsziele nicht, bedürfen einzelne Lernende Sonderschulungsmassnahmen und droht auf Seiten der Lehrperson das Ausbrennen.
Für Lehrpersonen in solchen ausserordentlich belasteten Klassen kann von der Dienststelle
Volksschulbildung bei ausgewiesenem Bedarf befristet weitere Unterstützung bewilligt werden
(§ 14a Verordnung über die Sonderschulung).
Gründe für eine Bewilligung können insbesondere sein:
− schwieriges Sozialgefüge in der Klasse (Bandenbildung, Mobbing, Gewalt)
− zunehmend schlechteres Unterrichtsklima durch gegenseitig sich negativ verstärkende
Lernende
− mehrere Lernende mit sehr störendem Verhalten
− in verschiedenen Dimensionen aussergewöhnlich grosse Heterogenität in der Klasse, die
den Unterricht massiv erschwert
− Wiedereingliederung nach Unterrichtsausschluss oder Time-out
Die ordentlich zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Förderangebote müssen
von der Schule ausgeschöpft sein, bevor die Dienststelle Volksschulbildung weitere
Unterstützungsmittel bewilligen kann.
Unterstützung kann auch für Lehrpersonen bewilligt werden, die noch nicht oder nicht mehr
über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen. Insbesondere für Lehrpersonen,
− bei denen sich gesundheitliche Probleme abzeichnen,
− die grössere Probleme mit der Führung der Klasse haben.
Lehrpersonen, die aus diesen Gründen Unterstützung erhalten, müssen aber mit weiteren
Massnahmen begleitet werden, damit die volle Leistungsfähigkeit wieder erreicht werden
kann oder andere Lösungen eingeleitet werden können. Die Kosten dieser Massnahmen
sind von der Gemeinde zu tragen.
Unterstützungsmöglichkeiten
Je nach Notwendigkeit stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Lektionen für den Einsatz einer weiteren Lehrperson
Diese zusätzlichen Lektionen sind von einer stufengerecht ausgebildeten Lehrperson zu erteilen. Sie arbeitet mit der Klassenlehrperson zusammen und unterrichtet selbständig.
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Die Lektionen können wie folgt verwendet werden:
− für den Unterricht in Halbklassen oder in Gruppen
− für Teamteaching
Klassenassistenz
Die Klassenassistenz unterstützt die Klassenlehrperson bei den Führungs-, Betreuungsund Begleitungsaufgaben. Sie unterrichten nicht, sondern sorgt in enger Zusammenarbeit
und Absprache mit der Lehrperson für einen möglichst reibungslosen Unterrichtsablauf und
ein gutes Arbeits- und Lernklima.
Aufgaben:
− Führen, Begleiten und Betreuen von Gruppen oder einzelnen Lernenden im Unterricht
− Treffen von organisatorischen Massnahmen zur Erhaltung des Lernklimas
− Intervention in Gruppen oder bei einzelnen Lernenden zur Vermeidung oder Behebung
von Störungen
Die Klassenassistenz verfügt über ein Diplom in Sozialpädagogik (HFS) oder mindestens
über eine 3-jährige Ausbildung im Sekundärbereich der Sozialen Arbeit sowie in beiden Fällen über erweiterte Praxiskenntnisse.
Sie wird im Rahmen einer Jahresarbeitszeit in Stunden zu 60 Minuten angestellt.
Bewilligung und Finanzierung
Anträge zur Bewilligung einer Unterstützung sind von der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular an die Dienststelle Volksschulbildung, Abteilung Schulbetrieb I, zu stellen.
Die Kosten für diese Unterstützungsmassnahmen werden je zur Hälfte vom Kanton und von
der Gesamtheit der Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl getragen (§ 29 Verordnung
über die Sonderschulung).
Auskunft
Beauftragte/r Kindergarten/Basisstufe
Beauftragte/r Primarschule
Beauftragte/r Sekundarschule
Tel. 041 228 52 89
Tel. 041 228 67 01
Tel. 041 228 54 35
Luzern, Januar 2016
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2015-832 / SOS-Massnahmen Merkblatt
25. Januar 2016
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