Dienststelle Volksschulbildung MERKBLATT SOS-Massnahmen Befristete Unterstützung für sehr stark belastete Klassen Für Schulleitungen Bedingungen für zusätzliche Unterstützung Mit den Förderangeboten der Volksschule sind Möglichkeiten gegeben, um auf alltägliche Herausforderungen im Unterricht zu reagieren. Trotzdem können in einzelnen Klassen verschiedenste Ursachen zu Schwierigkeiten führen, die die Klassenlehrperson überfordern. Bestehen diese Schwierigkeiten längere Zeit, erreicht die Klasse die Bildungsziele nicht, bedürfen einzelne Lernende Sonderschulungsmassnahmen und droht auf Seiten der Lehrperson das Ausbrennen. Für Lehrpersonen in solchen ausserordentlich belasteten Klassen kann von der Dienststelle Volksschulbildung bei ausgewiesenem Bedarf befristet weitere Unterstützung bewilligt werden (§ 14a Verordnung über die Sonderschulung). Gründe für eine Bewilligung können insbesondere sein: − schwieriges Sozialgefüge in der Klasse (Bandenbildung, Mobbing, Gewalt) − zunehmend schlechteres Unterrichtsklima durch gegenseitig sich negativ verstärkende Lernende − mehrere Lernende mit sehr störendem Verhalten − in verschiedenen Dimensionen aussergewöhnlich grosse Heterogenität in der Klasse, die den Unterricht massiv erschwert − Wiedereingliederung nach Unterrichtsausschluss oder Time-out Die ordentlich zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Förderangebote müssen von der Schule ausgeschöpft sein, bevor die Dienststelle Volksschulbildung weitere Unterstützungsmittel bewilligen kann. Unterstützung kann auch für Lehrpersonen bewilligt werden, die noch nicht oder nicht mehr über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen. Insbesondere für Lehrpersonen, − bei denen sich gesundheitliche Probleme abzeichnen, − die grössere Probleme mit der Führung der Klasse haben. Lehrpersonen, die aus diesen Gründen Unterstützung erhalten, müssen aber mit weiteren Massnahmen begleitet werden, damit die volle Leistungsfähigkeit wieder erreicht werden kann oder andere Lösungen eingeleitet werden können. Die Kosten dieser Massnahmen sind von der Gemeinde zu tragen. Unterstützungsmöglichkeiten Je nach Notwendigkeit stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Lektionen für den Einsatz einer weiteren Lehrperson Diese zusätzlichen Lektionen sind von einer stufengerecht ausgebildeten Lehrperson zu erteilen. Sie arbeitet mit der Klassenlehrperson zusammen und unterrichtet selbständig. 2015-832 / SOS-Massnahmen Merkblatt Seite 1 von 2 Die Lektionen können wie folgt verwendet werden: − für den Unterricht in Halbklassen oder in Gruppen − für Teamteaching Klassenassistenz Die Klassenassistenz unterstützt die Klassenlehrperson bei den Führungs-, Betreuungsund Begleitungsaufgaben. Sie unterrichten nicht, sondern sorgt in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der Lehrperson für einen möglichst reibungslosen Unterrichtsablauf und ein gutes Arbeits- und Lernklima. Aufgaben: − Führen, Begleiten und Betreuen von Gruppen oder einzelnen Lernenden im Unterricht − Treffen von organisatorischen Massnahmen zur Erhaltung des Lernklimas − Intervention in Gruppen oder bei einzelnen Lernenden zur Vermeidung oder Behebung von Störungen Die Klassenassistenz verfügt über ein Diplom in Sozialpädagogik (HFS) oder mindestens über eine 3-jährige Ausbildung im Sekundärbereich der Sozialen Arbeit sowie in beiden Fällen über erweiterte Praxiskenntnisse. Sie wird im Rahmen einer Jahresarbeitszeit in Stunden zu 60 Minuten angestellt. Bewilligung und Finanzierung Anträge zur Bewilligung einer Unterstützung sind von der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular an die Dienststelle Volksschulbildung, Abteilung Schulbetrieb I, zu stellen. Die Kosten für diese Unterstützungsmassnahmen werden je zur Hälfte vom Kanton und von der Gesamtheit der Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl getragen (§ 29 Verordnung über die Sonderschulung). Auskunft Beauftragte/r Kindergarten/Basisstufe Beauftragte/r Primarschule Beauftragte/r Sekundarschule Tel. 041 228 52 89 Tel. 041 228 67 01 Tel. 041 228 54 35 Luzern, Januar 2016 59655 2015-832 / SOS-Massnahmen Merkblatt 25. Januar 2016 Seite 2 von 2
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