Überprüfung laufender Sonderschulmassnahmen. Merkblatt

Dienststelle Volksschulbildung
MERKBLATT
Überprüfung laufender Sonderschulmassnahmen
Für Schulleitungen, Schulpsychologische Dienste (SPD) und den Fachdienst für Sonderschulabklärungen (FD)
Grundsätzliches
Ein festgestellter Sonderschulbedarf wird regelmässig überprüft. Eine Überprüfung soll klären, ob weiterhin Bedarf an Sonderschulmassnahmen besteht und ob die aktuelle Schulungsform nach wie vor die richtige Lösung darstellt. Zudem soll sie Hinweise geben im Hinblick auf die Schwerpunkte der weiteren Förderung der/des Lernenden.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Überprüfung an die zuständige Abklärungsstelle erfolgt durch die Schulleitung so früh als möglich, spätestens am 1. Dezember:
- bei separativer Sonderschulung (SeS) durch die Schulleitung der Sonderschule,
- bei integrativer Sonderschulung (IS) durch die Schulleitung der Regelschule.
Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung ist die abklärende Stelle. Soll ein Indikationswechsel geprüft
werden, ist bei demjenigen Dienst anzumelden, der für die neu vermutete Behinderungsform
zuständig ist.
Häufigkeit der Überprüfung
Eine Überprüfung ist zwingend:
- bei Veränderung wesentlicher Faktoren
- bei Uneinigkeit der Beteiligten über die weitere Schulung
- bei Stufenübertritt
- bei Antrag auf Verlängerung der obligatorischen Schulzeit (ausser bei geistiger Behinderung und schwerer Mehrfachbehinderung)
- in der separativen Sonderschulung mindestens alle 4 Jahre
- in der integrativen Sonderschulung mindestens alle 2 Jahre
- auf Anordnung der Beauftragten für Sonderschulung
Umfang der Überprüfung
Eine schulpsychologische Überprüfung des Sonderschulbedarfs bedeutet nicht in jedem Fall
eine umfassende testpsychologische Abklärung. Die Kriterien für eine Zuweisung zu einer
bestimmten Indikation müssen aber geprüft werden. Zwingend sind in jedem Fall das Studium des Dossiers und der Kontakt mit der/dem Lernenden, der Schule und den Erziehungsberechtigten.
Bestehen Unsicherheiten, ob eine Überprüfung notwendig ist, kontaktieren Sie bitte
die zuständigen Beauftragten für Sonderschulung auf: www.volksschulbildung.lu.ch
Luzern, September 2016
77301
2016-853 / Überprüfung laufender Sonderschulmassnahmen