Allgemeine Einkaufsbedingungen Bull GmbH (Stand November 2015) §1 (1) Für das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Lieferanten sind ausschließlich unsere Bestellung, deren Anlagen und die vorliegenden Einkaufsbedingungen maßgeblich. (2) Abweichende Bedingungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, VOB/B) – werden nicht Vertragsinhalt. (3) Diese Grundsätze gelten auch dann für Folgebestellungen innerhalb einer Geschäftsbeziehung zu einem Lieferanten, wenn hierauf nicht ausdrücklich in der betreffenden Bestellung hingewiesen wird. §2 Ist gemäß diesen Bedingungen die Schriftform erforderlich, so gilt dies, wenn die Parteien nicht etwas anderes individualvertraglich vereinbaren. Im Falle einer solchen abweichenden Vereinbarung trifft den Vertragspartner, der sich auf eine solche Vereinbarung stützt, die Darlegungs- und Beweislast für das Zustandekommen und die Wirksamkeit dieser abweichenden Vereinbarung. §3 Dem Lieferanten ist die ganze oder teilweise Übertragung unserer Aufträge auf Dritte (Subunternehmer) nicht gestattet, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. §4 (1) Unsere Bestellung gilt als Angebot. Die Annahme kann schriftlich oder durch Erfüllung nur innerhalb von 2 Wochen vom dem auf unserem Angebot angegebenen Datum erfolgen, soweit im Einzelfall schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. (2) Wir behalten uns vor, das Angebot jederzeit zu widerrufen, bevor die Annahme seitens des Lieferanten schriftlich oder durch Erfüllung konkludent erfolgt. §5 Der Lieferant hat in unserer Bestellung erteilte Weisungen und Versandvorschriften unbedingt einzuhalten. In allen Versandpapieren. Lieferscheinen, Zuschriften und Rechnungen sind Datum und Kenn-Nummer unserer Bestellung anzugeben. §6 (1) Der Lieferant ist verpflichtet die Lieferzeiten bzw. Liefertermine einzuhalten. Zur Erhaltung unseres Erfüllungsanspruches bedarf es keiner Anzeige, dass wir auf der Erfüllung bestehen. (2) Teillieferungen oder Teilleistungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht zulässig. Bull GmbH Von-der-Wettern-Str.27 51149 Köln Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand November 2015) Seite 1 von 4 §7 (1) Die uns gelieferten Waren dürfen keine Mängel aufweisen. Der Lieferant hat insbesondere sicherzustellen, dass die gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften stehen. (2) Der Lieferant hat auf Verlangen die Konformität seiner Lieferung oder Leistung mit den gesetzlichen Vorschriften schriftlich zu bestätigen, ohne hierfür zusätzliche Kosten zu berechnen. (3) Ferner sind die von uns mit der Bestellung geforderten Werkstatteste oder Bescheinigungen, gleich welcher Art, mit dem vereinbarten Preis abgegolten und sofort nach Lieferung der Ware, Anlage bzw. Maschine an uns zu senden. (4) Der Lieferant versichert, dass die gelieferten Gegenstände ferner frei von Rechten Dritter sind, insbesondere, dass der Lieferung an uns bzw. Nutzung durch uns Schutzrechte Dritter nicht entgegenstehen. (5) Sollten sich seit der Bestellung der Stand der Technik verändert haben, sodass die angeforderte Ware oder Leistung diesem nicht mehr entspricht (z.B. Einführung von Nachfolgemodellen), so verpflichtet sich der Lieferant uns vor Lieferung zu informieren. (6) Ist die Einhaltung technischer Vorschriften gesetzliche Voraussetzung der üblichen Verwendung der Lieferung oder Leistung, so hat der Lieferant uns dieses schriftlich anzuzeigen §8 (1) § 377 HGB gilt mit der Maßgabe, dass wir Lieferungen und Leistungen innerhalb von 7 Arbeitstagen darauf untersuchen, ob die richtige Menge und Art der Ware geliefert wurde und ob Transportschäden oder sonstige äußerlich erkennbaren Schäden vorhanden sind. Eine Rüge erfolgt unverzüglich. (2) Eine darüber hinausgehende Prüfung findet innerhalb der in unserem Betrieb üblichen Durchlaufzeiten (15 Arbeitstage) statt und erkennbare Mängel werden unverzüglich gerügt. §9 (1) §439 BGB gilt mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, beanstandete oder zu viel gelieferte Ware unfrei ab Lieferort an den Lieferanten zurückzusenden. Von uns hierzu gestellte angemessene Verpackung können wir dem Lieferanten berechnen. (2) Dem Lieferanten steht es frei eine aus seiner Sicht günstigere zumutbare Möglichkeit der Rücksendung bereit zu stellen. (3) Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorlag, erstatten wir die entsprechend angefallenen Kosten für die Rücksendung. Bull GmbH Von-der-Wettern-Str.27 51149 Köln Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand November 2015) Seite 2 von 4 §10 (1) Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (2) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien, die der Lieferant oder Hersteller zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein anbietet, können wir jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass es der ausdrücklichen Erwähnung in unserer Bestellung bedarf. §11 (1) Für den Fall von Pflichtverletzungen und Sach- bzw. Rechtsmängeln behalten wir uns ausdrücklich alle uns zustehenden vertraglichen sowie gesetzlichen Rechte und Ansprüche vor; das Wahlrecht zwischen verschiedenen Rechtsbehelfen steht uns zu. (2) Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen sind wir berechtigt, falls der Lieferant mit der Erfüllung der ihm obliegenden Gewährleistungspflicht in Verzug ist, die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. §12 Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für vom Lieferanten eingesetzte Erfüllungsgehilfen. Der Lieferant wird für den Fall, dass er für uns als Subunternehmer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen tätig wird, auf Anforderung den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erbringen. Der Versicherungsschutz muss mindestens einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. Euro erreichen. Soweit für Datenverlust gehaftet wird, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten auf den Verlust solcher Daten, die der Generalunternehmer bzw. Drittkunde in verkehrsüblichem Umfang gesichert haben und zu deren Reproduktion kein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist. Soweit wir von einem Dritten, insbesondere durch den Kunden, auf Schadensersatz oder auf einen sonstigen Erstattungsanspruch aufgrund eines Sachverhalts, den der Lieferant oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zu vertreten hat, in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Lieferant im Innenverhältnis dazu, uns von solchen Ansprüchen freizustellen. §13 Die Preise verstehen sich in EURO und gelten - wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind - für fracht- und spesenfreie Lieferung (einschl. Versicherung und Verpackung) an den jeweils vereinbarten Erfüllungsort; Kosten für Transportversicherung tragen wir nicht. §14 (1) Wir zahlen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß UstG §14 entspricht. (2) Zahlung erfolgt – wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind – innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware und Zugang der Rechnung mit 3 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto. Bull GmbH Von-der-Wettern-Str.27 51149 Köln Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand November 2015) Seite 3 von 4 §15 (1) Erfüllungsort für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Lieferanten ist - wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind – der jeweils in unserer Bestellung ausgewiesene Lieferort. (2) Die Gefahr bei Lieferungen und Leistungen geht mit Ablieferung bei uns auf uns über, soweit uns nicht vertraglich oder gesetzlich die Abnahme vorbehalten bzw. auferlegt ist. (3) Erfüllungsort für die Erfüllung unserer Verpflichtungen ist Köln, es sei denn Mitwirkungspflichten müssen zwingend an einem anderen Ort z.B. dem Lieferort erfolgen. §16 Das vom Lieferanten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen beauftragte Personal ist von ihm zu unseren Gunsten zu verpflichten, sich bei Betreten unserer Betriebsstelle nach der dort geltenden allgemeinen Arbeitsordnung zu richten und die Weisungen unserer Beauftragten zu beachten. §17 Wir erkennen nur den einfachen Eigentumsvorbehalt an und dürfen alle Lieferungen und Leistungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bearbeiten, verarbeiten oder weiterveräußern. §18 (1) Modelle, Muster und sonstiges Material, das wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum. Die Gegenstände sind auf Verlangen oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unverzüglich an uns herauszugeben. (2) Der Lieferant verpflichtet sich die Gegenstände pfleglich zu behandeln, sicher zu verwahren und uns etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Er darf die Gegenstände nur zur Erledigung unserer Aufträge verwenden und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung ändern oder vervielfältigen. Der Lieferer hält die Gegenstände und alle nicht offenkundigen geschäftlichen oder technischen Informationen, die ihm anlässlich der Geschäftsbeziehung zu uns bekannt werden, geheim. §19 Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der Geschäftsverbindung mit uns zu beachten. §20 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Köln, soweit der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Bull GmbH Von-der-Wettern-Str.27 51149 Köln Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand November 2015) Seite 4 von 4
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