Gewalt gegen Frauen in Internet

Digitale Gewalt –
neue Medien, neue Risiken!
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
3. Februar 2016, Minden/Westf.
Gewalt gegen Frauen im Internet
Dagmar Freudenberg
Dagmar Freudenberg
Vorsitzende Strafrechtskommission des djb
Fachstelle Opferschutz LPR/MJ Niedersachsen
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Worum geht‘s?
1. Freiheit – Meinungsfreiheit –
individuelle Rechte
2. Frauen gleichberechtigt im
*
Internet
3. Übergriffe, Diskriminierungen,
Bedrohung u.a.
4. rechtliche Möglichkeiten und
Forderungen
5. was brauchen wir?! Frauen als
Speerspitze der Gesellschaft – die
80-er Jahre lassen grüßen
* alle Bilder https://de.fotolia.com
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1. Freiheit – Meinungsfreiheit – individuelle Rechte:
Grundkonflikt
• Freiheit im Netz – offene Gesellschaft
– Informationsfreiheit – keine Zensur
• Bedrohung des/der Einzelnen Person
• offenes W-LAN für alle
• Haftung W-LAN-Betreiber
• - direkter - Zugriff auf Aggressoren
• wer ist im Internet Aggressor?
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2. Frauen im Internet
•
•
•
•
themenorientierte Frauen
Autorinnen
Bloggerinnen
Feministinnen
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3. Betrifft Frauen:
Übergriffe, Diskriminierungen, Bedrohung
u.a.m.
• Stalking im Kontext häusliche Gewalt:
online-Nachstellungen, Shitstorms, Flashmobs
• sexualisierte Drohungen
• genderspezifische
Diskriminierungen
• Beobachtung
• Bloßstellen durch Bilder (shaming)
• Profilerstellung/Profilfälschung
• Drohungen – Cybermobbing = digital ist anders als
in analoger Welt: noch nach Jahren auffindbar
• Übersprung in analoge Welt
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4. rechtliche Möglichkeiten
I.
Strafrecht
a. vorhandene Straftatbestände:
Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, § 201a
neu, Stalking, Nötigung, (versuchte) sexuelle
Nötigung, Volksverhetzung
b. fehlende Straftatbestände: Cybermobbing
c. Drohung statt Bedrohung mit Verbrechen
d. Diskriminierung
Kein Gesinnungsstrafrecht! Art. 5 GG
II. Zivilrecht
a. Unterlassungsanspruch
b. Löschungsanspruch – noch nicht im GewSchG
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III. Vollzug
a. identifizierte Internet-Nutzer
b. anonyme User und Schutz
c. isolierte Einziehung denkbar?
d. Server im Ausland
e. Selbstverpflichtungen geben kein Recht für
individuell Betroffene
f. Haftung W-LAN-Betreiber problematisch
g. Haftung Server-/Netzwerk-Betreiber
schlecht durchsetzbar, da vielfach im Ausland
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Rechtspraxis
• Strafrecht kommt im Nachhinein = zu
spät
• schlechte Präventionswirkung
• Beweisbarkeit bei ausländischen Servern
eingeschränkt
• zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch sehr langsam
aber
• Urteil des EuGH vom 13.5.2014: Recht
auf Vergessen im Internet
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5. Was brauchen wir?!
I. (Internationale) gesetzliche (EU) oder
vertragliche (außerhalb EU) Regelungen
a. Haftung
b. - Moderation,
- Kommentarkontrolle mit
Löschungsankündigung,
- Meldung und Löschung
c. zustellfähige Anschrift
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Was brauchen wir noch?!
II. Nationale Maßnahmen
1. individuelle, durchsetzbare Rechte
2. Straftatbestand Cybermobbing
3. Straftatbestand Cyberdrohung
4. Straftatbestand Diskriminierung
5. Ergänzung GewSchG um Löschung
von Posts, Einträgen und falschen
oder gefälschten Seiten
6. konsequente Verfolgung
7. identifizierbare Teilnahme im Internet
(IP, biometrische Identifizierung? etc.)
8. tatorientierte Einziehung von
Endgeräten
9. Abgrenzung und Definition 1. – 3. zu
Art. 5 (freie Meinungsäußerung)
10. Fortbildung
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