Arbeitsblatt Lebenskunde 3

Lektionenreihe
7.- 9. Klasse
Flucht
Recht auf
Schutz vor
Missbrauch
Lebenskunde
AB 3
Asylverfahren Schweiz
Das Asylverfahren in der Schweiz läuft nach einem bestimmten Schema ab. Die fünf Schritte
werden im Text erläutert.
1. Empfang und Asylgesuch stellen
Flüchtlinge reisen über einen Grenzübergang, über einen Flughafen oder illegal über die so
genannte „grüne Grenze“ ein. Sie können in einer Schweizer Vertretung im Ausland, am Flughafen oder in einem der Empfangszentren des Bundesamtes für Migration ein Asylgesuch einreichen. Für die Zeit des Asylverfahrens wohnen die Asylsuchenden am Flughafen oder im
Empfangszentrum. Dort werden sie registriert, fotografiert und es werden Fingerabdrücke genommen. Ausserdem werden sie ärztlich untersucht. Sie müssen die Identitäts- und Reisepapiere abgeben und werden zu ihrer Herkunft, ihrem Reiseweg und den Gründen für ihre Flucht
befragt. Das Asylverfahren wird eröffnet.
Aufgabe: Informiere dich auf der Homepage des Bundesamtes für Migration
(www.bfm.admin.ch), an welchen Orten der Schweiz es Empfangszentren für Asylsuchende
gibt. Notiere die Standorte:
2. Befragung
Asylsuchende werden einmal oder mehrmals befragt. Diese Befragungen sind sehr wichtig, da
die Behörden aufgrund dieser Befragung über das Asylgesuch entscheiden. An einer Befragung
nehmen folgende Personen teil:
1. Der oder die Asylsuchende
2. Beamter oder Beamtin der Fremdenpolizei
3. Übersetzer oder Übersetzerin
4. Vertreterin oder Vertreter eines Hilfswerkes, der die Befragung beobachtet
5. Auf Wunsch des oder der Asylsuchenden eine volljährige Begleitperson, z.B. ein Anwalt
Die Asylsuchenden werden zu ihrer persönlichen Situation befragt:
− zu ihrer Identität und zu Dokumenten, die ihre Identität belegen
− zu ihrer Familie und ihren Verwandten
− zu allfällig geleistetem Militärdienst im Herkunftsland
− zum Reiseweg vom Herkunftsland in die Schweiz
− zu Beruf und Erwerbstätigkeit im Herkunftsland und in der Schweiz
− zu Aufenthalten im Ausland
− zu ihrer Rechtsvertretung im Herkunftsland und in der Schweiz (z.B. Anwältin)
Danach erklären die Asylsuchenden, warum sie in der Schweiz Schutz suchen.
Volljährige Familienmitglieder werden einzeln befragt, Kinder sollten im Beisein ihrer Eltern befragt werden.
© Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern. www.volksschulbildung.lu.ch
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AB 3
3. Protokoll
Nach jeder Befragung wird ein Protokoll erstellt und für die asylsuchende Person übersetzt.
Asylsuchende werden gefragt, ob es noch weitere Gründe für den Aufenthalt in der Schweiz
gebe, die noch nicht genannt worden sind. Danach müssen die Asylsuchenden das Protokoll
unterschreiben.
4. Asylentscheid
Asylverfahren können nur wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. In der Regel werden die
Asylsuchenden schriftlich über den Entscheid des Bundesamtes für Migration informiert. Es gibt
drei mögliche Entscheide:
1. Das Asylgesuch wird angenommen. Die Asylsuchenden erhalten eine
Aufenthaltsbewilligung.
2. Asylsuchende werden vorläufig aufgenommen, weil sie im Moment nicht in das Land
zugeschickt werden können, z.B. weil dort Krieg herrscht.
3. Das Asylgesuch wird abgelehnt. Die Asylsuchenden müssen in das Land, aus dem
sie in die Schweiz gereist sind, zurückkehren.
5. Beschwerde
Gegen einen negativen Entscheid kann Beschwerde erhoben werden. Am Schluss des Asylentscheides steht, wie lange man dafür Zeit hat (5 oder 30 Tage). Für eine Beschwerde können
Asylsuchende die Hilfe von Beratungsstellen beanspruchen. Im Beschwerdeschreiben muss
dargelegt werden, warum der Entscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge falsch ist. Die Asylrekurskommission prüft dann das Gesuch noch einmal und fällt einen definitiven Entscheid.
Möchtest du dich genauer über den Ablauf des Asylverfahrens informieren? Weitere Informationen zum Asylverfahren findest du auf folgenden Homepages:
- Bundesamt für Migration: www.bfm.admin.ch
- Jugendseite des Bundesamtes für Migration: www.jugendweb.asyl.admin.ch/
- Schweizerische Flüchtlingshilfe: www.osar.ch
© Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern. www.volksschulbildung.lu.ch
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