Lektionenreihe 7.- 9. Klasse Flucht Recht auf Schutz vor Missbrauch Lebenskunde AB 3 Asylverfahren Schweiz Das Asylverfahren in der Schweiz läuft nach einem bestimmten Schema ab. Die fünf Schritte werden im Text erläutert. 1. Empfang und Asylgesuch stellen Flüchtlinge reisen über einen Grenzübergang, über einen Flughafen oder illegal über die so genannte „grüne Grenze“ ein. Sie können in einer Schweizer Vertretung im Ausland, am Flughafen oder in einem der Empfangszentren des Bundesamtes für Migration ein Asylgesuch einreichen. Für die Zeit des Asylverfahrens wohnen die Asylsuchenden am Flughafen oder im Empfangszentrum. Dort werden sie registriert, fotografiert und es werden Fingerabdrücke genommen. Ausserdem werden sie ärztlich untersucht. Sie müssen die Identitäts- und Reisepapiere abgeben und werden zu ihrer Herkunft, ihrem Reiseweg und den Gründen für ihre Flucht befragt. Das Asylverfahren wird eröffnet. Aufgabe: Informiere dich auf der Homepage des Bundesamtes für Migration (www.bfm.admin.ch), an welchen Orten der Schweiz es Empfangszentren für Asylsuchende gibt. Notiere die Standorte: 2. Befragung Asylsuchende werden einmal oder mehrmals befragt. Diese Befragungen sind sehr wichtig, da die Behörden aufgrund dieser Befragung über das Asylgesuch entscheiden. An einer Befragung nehmen folgende Personen teil: 1. Der oder die Asylsuchende 2. Beamter oder Beamtin der Fremdenpolizei 3. Übersetzer oder Übersetzerin 4. Vertreterin oder Vertreter eines Hilfswerkes, der die Befragung beobachtet 5. Auf Wunsch des oder der Asylsuchenden eine volljährige Begleitperson, z.B. ein Anwalt Die Asylsuchenden werden zu ihrer persönlichen Situation befragt: − zu ihrer Identität und zu Dokumenten, die ihre Identität belegen − zu ihrer Familie und ihren Verwandten − zu allfällig geleistetem Militärdienst im Herkunftsland − zum Reiseweg vom Herkunftsland in die Schweiz − zu Beruf und Erwerbstätigkeit im Herkunftsland und in der Schweiz − zu Aufenthalten im Ausland − zu ihrer Rechtsvertretung im Herkunftsland und in der Schweiz (z.B. Anwältin) Danach erklären die Asylsuchenden, warum sie in der Schweiz Schutz suchen. Volljährige Familienmitglieder werden einzeln befragt, Kinder sollten im Beisein ihrer Eltern befragt werden. © Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern. www.volksschulbildung.lu.ch 1/2 Lektionenreihe 7.- 9. Klasse Flucht Recht auf Schutz vor Missbrauch Lebenskunde AB 3 3. Protokoll Nach jeder Befragung wird ein Protokoll erstellt und für die asylsuchende Person übersetzt. Asylsuchende werden gefragt, ob es noch weitere Gründe für den Aufenthalt in der Schweiz gebe, die noch nicht genannt worden sind. Danach müssen die Asylsuchenden das Protokoll unterschreiben. 4. Asylentscheid Asylverfahren können nur wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. In der Regel werden die Asylsuchenden schriftlich über den Entscheid des Bundesamtes für Migration informiert. Es gibt drei mögliche Entscheide: 1. Das Asylgesuch wird angenommen. Die Asylsuchenden erhalten eine Aufenthaltsbewilligung. 2. Asylsuchende werden vorläufig aufgenommen, weil sie im Moment nicht in das Land zugeschickt werden können, z.B. weil dort Krieg herrscht. 3. Das Asylgesuch wird abgelehnt. Die Asylsuchenden müssen in das Land, aus dem sie in die Schweiz gereist sind, zurückkehren. 5. Beschwerde Gegen einen negativen Entscheid kann Beschwerde erhoben werden. Am Schluss des Asylentscheides steht, wie lange man dafür Zeit hat (5 oder 30 Tage). Für eine Beschwerde können Asylsuchende die Hilfe von Beratungsstellen beanspruchen. Im Beschwerdeschreiben muss dargelegt werden, warum der Entscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge falsch ist. Die Asylrekurskommission prüft dann das Gesuch noch einmal und fällt einen definitiven Entscheid. Möchtest du dich genauer über den Ablauf des Asylverfahrens informieren? Weitere Informationen zum Asylverfahren findest du auf folgenden Homepages: - Bundesamt für Migration: www.bfm.admin.ch - Jugendseite des Bundesamtes für Migration: www.jugendweb.asyl.admin.ch/ - Schweizerische Flüchtlingshilfe: www.osar.ch © Amt für Volksschulbildung des Kantons Luzern. www.volksschulbildung.lu.ch 2/2
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