OPPT HQ Common Law Court 3 Borders Kapuzinerstr.13 [79618] Rheinfelden non domestic F.R.G. Freeman of Gaia Roland freier Mensch aus der Familie Maus, lebend, beseelt, unverschollen und souverän. Unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar, nicht justiziabel, nicht übertragbar. OPPT HQ Kapuzinerstrasse 13 [79618] Rheinfelden Katrin Vernau, Stefan Wolf c/o alleged ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice D-U-N-S® 344474861 Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln per FAX: 0221 5061 4420 Ihr unterge. Zeichen Unser Zeichen Ihr Schreiben vom ALR-155001 Unser Schreiben vom Datum 07.12.2015 18.01.2016 Zurückweisung ihrer Beitragsbescheide Sehr geehrte Katrin Vernau, Stefan Wolf, liebe Menschen. Als Hauptverantwortliche der Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, D-U-N-S® Nummer: 344474861, Umsatzsteuernummer: DE 122790216, haften Sie für die in ihrem Auftrag handelnden. Das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25.03.2014 urteilte, dass die Dominanz der Politik in den Rundfunkgremien des ZDF verfassungswidrig ist und bis 30. Juni 2015 Frist gegeben diesen Missstand zu beheben. Diesem wurde nicht nachgekommen, womit der Rundfunkbeitrag Verfassungswidrig ist. Im Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben. Sollten sie weiterhin auf eine Zahlung eines Rundfunkbeitrages bestehen, so beglaubigen sie mir nach BGB §§ 126, 126a, ZPO §§ 130a, 315, 317, 435, StPO § 275, VwVfG §§ 33, 34, 37 III, VwGO § 117, BeurkG §§ 40 i.V. 41 – 42, SigG § 7 Abs. 1 Pkt. 1. als ausstellende Behörde ihren Beitragsbescheid innerhalb von 72 Stunden plus zwei tage Postlaufzeit. Sollten sie diese Beglaubigung nicht in der gesetzten Frist erbringen, gehe ich von einem nichtigen Bescheid nach §44 VwVfG aus, welchen ich hiermit gemäß § 174 BGB zurückweise. Ihren Rundfunkvertrag habe ich nicht unterzeichnet und sowohl Verwaltungsverfahrensgesetz (§58 VwVfG) als auch BGB (Privatautonomie) sind sich einig, dass es bei Verträgen zu Lasten Dritter, dessen Zustimmung benötigt. Diese habe ich jedoch nicht erteilt. Auch ist der Rundfunkstaatsvertrag kein Gesetz, sondern ein Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und Länder. Berührt mich somit nicht. Es liegt keinerlei Geschäftsbeziehung meinerseits mit dem Beitragsservice oder einer Rundfunkanstalt vor. Den tatsächlichen Beweis einer wie auch immer gearteten und entstandenen Gebührenschuld – und somit für die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen – wozu der Beitragsservice verpflichtet ist (VG Hamburg mit Urteil vom 22.06.04 – 8 K 2332 /03), wurde bis Heute auch nicht erbracht. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Fristgerecht nachkommen, fordere ich eine Löschung meiner Daten: Roland Maus Hauptstr. 8 79739 Schwörstadt und erteile ein Zustellungsverbot weiterer Werbepost, Angebote und unrechtmäßigen Forderungen durch den Beitragsservice. Des Weiteren erteile ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern, den Mitarbeitern der ö. r. Landesrundfunkanstalten sowie deren Erfüllungsgehilfen, HAUSVERBOT. Bei Missachtung droht Inanspruchnahme des Hausrechts meinerseits. Hochachtungsvoll Pax vobiscum without prejudice, UCC 1-308 ohne Inanspruchnahme der Person Common Law Court Sheriff roland maus Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc