Zurückweisung ihrer Beitragsbescheide 50829 Köln

OPPT HQ
Common Law Court 3 Borders
Kapuzinerstr.13
[79618] Rheinfelden
non domestic F.R.G.
Freeman of Gaia
Roland freier Mensch aus der Familie
Maus, lebend, beseelt, unverschollen und
souverän.
Unverletzlich, unveräußerlich, nicht
verhandelbar, nicht justiziabel, nicht
übertragbar.
OPPT HQ Kapuzinerstrasse 13 [79618] Rheinfelden
Katrin Vernau, Stefan Wolf
c/o alleged ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
D-U-N-S® 344474861
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
per FAX: 0221 5061 4420
Ihr unterge. Zeichen
Unser Zeichen
Ihr Schreiben vom
ALR-155001
Unser Schreiben vom
Datum
07.12.2015
18.01.2016
Zurückweisung ihrer Beitragsbescheide
Sehr geehrte Katrin Vernau, Stefan Wolf, liebe Menschen.
Als Hauptverantwortliche der Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
D-U-N-S® Nummer: 344474861, Umsatzsteuernummer: DE 122790216, haften Sie für
die in ihrem Auftrag handelnden.
Das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25.03.2014 urteilte, dass die Dominanz
der Politik in den Rundfunkgremien des ZDF verfassungswidrig ist und bis 30. Juni
2015 Frist gegeben diesen Missstand zu beheben. Diesem wurde nicht
nachgekommen, womit der Rundfunkbeitrag Verfassungswidrig ist.
Im Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der
Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das
Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben.
Sollten sie weiterhin auf eine Zahlung eines Rundfunkbeitrages bestehen, so
beglaubigen sie mir nach BGB §§ 126, 126a, ZPO §§ 130a, 315, 317, 435, StPO §
275, VwVfG §§ 33, 34, 37 III, VwGO § 117, BeurkG §§ 40 i.V. 41 – 42, SigG § 7 Abs.
1 Pkt. 1. als ausstellende Behörde ihren Beitragsbescheid innerhalb von 72
Stunden plus zwei tage Postlaufzeit. Sollten sie diese Beglaubigung nicht in der
gesetzten Frist erbringen, gehe ich von einem nichtigen Bescheid nach §44
VwVfG aus, welchen ich hiermit gemäß § 174 BGB zurückweise.
Ihren Rundfunkvertrag habe ich nicht unterzeichnet und sowohl
Verwaltungsverfahrensgesetz (§58 VwVfG) als auch BGB (Privatautonomie) sind
sich einig, dass es bei Verträgen zu Lasten Dritter, dessen Zustimmung benötigt.
Diese habe ich jedoch nicht erteilt. Auch ist der Rundfunkstaatsvertrag kein
Gesetz, sondern ein Vertrag zwischen Rundfunkanstalten und Länder. Berührt
mich somit nicht.
Es liegt keinerlei Geschäftsbeziehung meinerseits mit dem Beitragsservice oder einer
Rundfunkanstalt vor. Den tatsächlichen Beweis einer wie auch immer gearteten und
entstandenen Gebührenschuld – und somit für die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen –
wozu der Beitragsservice verpflichtet ist (VG Hamburg mit Urteil vom 22.06.04 – 8 K
2332 /03), wurde bis Heute auch nicht erbracht.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht Fristgerecht nachkommen, fordere ich eine
Löschung meiner Daten: Roland Maus Hauptstr. 8 79739 Schwörstadt und erteile ein
Zustellungsverbot weiterer Werbepost, Angebote und unrechtmäßigen Forderungen
durch den Beitragsservice.
Des Weiteren erteile ich Ihnen, Ihren Mitarbeitern, den Mitarbeitern der ö. r.
Landesrundfunkanstalten sowie deren Erfüllungsgehilfen, HAUSVERBOT. Bei
Missachtung droht Inanspruchnahme des Hausrechts meinerseits.
Hochachtungsvoll
Pax vobiscum
without prejudice, UCC 1-308
ohne Inanspruchnahme der Person
Common Law Court Sheriff
roland maus
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