rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale Niedersachsen

Stellen Sie Befreiungsanträge rechtzeitig!
Die Befreiung oder die Ermäßigung wirken ab dem Monat, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheides (z.B.
Bafög, ALG II) beginnt.
Der Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des
Bewilligungsbescheides gestellt werden. Wird der Antrag
später gestellt, beginnen die Befreiung oder die Ermäßigung frühestens ab dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt.
Entscheidend ist der Eingang des Befreiungs- oder Ermäßigungsantrages bei ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice.
Urlaubsabwesenheit oder längere Auslandsaufenthalte befreien nicht ohne Weiteres von der Rundfunkbeitragspflicht.
Geben Sie bei der Abmeldung Ihres Beitragskontos
die Beendigung Ihres Mietvertrages, einen nachvollziehbaren plausiblen Grund und ggf. die Beitragsnummer und
Namen des Zahlers in der neuen Wohnung an. Die Abmeldung beginnt erst in dem Monat, in dem das Abmeldeschreiben bei ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice eingegangen ist.
Eine rückwirkende Abmeldung ist ausgeschlossen,
selbst wenn sich die Beendigung des Mietverhältnisses zu
einem früheren Zeitpunkt ergibt.
Führen Sie den Schriftverkehr mit Einschreiben und
Rückschein. Dieser weist den Eingang der jeweiligen
Schreiben nach.
Beratungsstelle Göttingen
Jüdenstraße 3
37073 Göttingen
Hier gibt es
Auskunft
Ansprechpartnerin: Kathrin Körber
Per Telefon:
(05 51) 29 34 148
montags, dienstags und freitags von 10 bis 14 Uhr
Persönlich:
In der Beratungsstelle Göttingen ohne Anmeldung
montags und dienstags von 10 bis 14 Uhr
Per Post:
Schriftliche Anfragen an die obige Adresse
z. H. Kathrin Körber
oder per E-Mail:
[email protected]
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Herrenstraße 14
30159 Hannover
Tel.: (05 11) 9 11 96 - 0
Fax: (05 11) 9 11 96 - 10
[email protected]
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
© Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stand 11/2015 | Fotos: Fotolia
Unsere Tipps
auf die Schnelle …
Rundfunkbeitrag
Sie haben Fragen, sind verunsichert?
– Wir wissen weiter!
sie haBeN fraGeN,
siNd VerUNsicherT?
– Wir WisseN WeiTer!
Sie besitzen lediglich ein Radio oder PC oder gar kein
Rundfunkgerätundmüssendennochvollzahlen?
Ihnenistnichtklar,obSiesichbefreienlassenodereinen ermäßigten Beitrag zahlen können? Was ist eigentlich
ein„RF-Merkzeichen“?
Sie wollen sich abmelden? Ihre Abmeldung ist fehlgeschlagen,„…esliegtkeinAbmeldegrundvor…“.Undnun?
DerangemeldetezahlendeMitbewohnerziehtausund
nun?
Sie sind längere Zeit im Ausland und wissen nicht, ob
Sieweiterzahlenmüssen?
Sie haben eine Pfändungsankündigung erhalten und
wissennichtweiter?
SiehabeneineAblehnungeinesSozialbewilligungsbescheideserhalten,weilIhrEinkommenzuhochistundSie
möchtenwissen,obSiederHärtefallregelungunterliegen?
Ihre Briefe und Mitteilungen kommen beim ARD ZDF
undDeutschlandradioBeitragsservice(ehemalsGEZ)nicht
an?
UNsere aUfGaBe
ihre aNsprechparTNer
WirberatenSiealsRundfunkbeitragszahlerimprivaten
Haushalt.
ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice und der
NDR bleiben weiterhin Ihre Ansprechpartner für An- und
Abmeldungen, Ummeldungen, Befreiungen und Beschwerden.
WirklärenSieüberIhreRechte
alsBeitragszahlerauf,unabhängigvonARDZDFundDeutschlandradioBeitragsserviceund
demNorddeutschenRundfunk
(NDR).
WirweisendenNDRaufProblembereicheundSchwachstellenhin,umpositiveVeränderungenanzuregen.
UnserZielistes,IhreRechtealsBeitragszahlerzustärken.
UNsere hilfe
Die Verbraucherzentrale gibt Ihnen unentgeltlich Rat und
Hilfestellung, wenn sich Schwierigkeiten im Umgang mit
dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, dem
NDRunddemRundfunkbeitragergeben.
Ohnedenöffentlich-rechtlichenRundfunkwäreunsereMedienlandschaftumeinigesärmer.
Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der Zahlung des
RundfunkbeitragsfürvieleVerbraucherSchwierigkeitenund
Fragen.Wirinformieren,klärenproblematischeSachverhalte und vermitteln zwischen Ihnen und dem NDR bzw. dem
ARDZDFundDeutschlandradioBeitragsservice.
WennwirvonUngerechtigkeitenerfahren,legenwirimNamenderVerbraucherWiderspruchein!
ARDZDFundDeutschlandradioBeitragsservice
50656Köln
NorddeutscherRundfunk(NDR)
AbteilungRundfunkbeitrag
Rothenbaumchaussee132
20149Hamburg
WennSieProblememitdiesenAnsprechpartnernnichtlösenkönnenodereinfachnichtverstehen,wasSacheist,
wendenSiesichandieVerbraucherzentrale!
StattderGEZgibtesseitAnfang2013denARDZDFund
DeutschlandradioBeitragsservice.