Stellen Sie Befreiungsanträge rechtzeitig! Die Befreiung oder die Ermäßigung wirken ab dem Monat, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheides (z.B. Bafög, ALG II) beginnt. Der Befreiungs- oder Ermäßigungsantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheides gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, beginnen die Befreiung oder die Ermäßigung frühestens ab dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt. Entscheidend ist der Eingang des Befreiungs- oder Ermäßigungsantrages bei ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice. Urlaubsabwesenheit oder längere Auslandsaufenthalte befreien nicht ohne Weiteres von der Rundfunkbeitragspflicht. Geben Sie bei der Abmeldung Ihres Beitragskontos die Beendigung Ihres Mietvertrages, einen nachvollziehbaren plausiblen Grund und ggf. die Beitragsnummer und Namen des Zahlers in der neuen Wohnung an. Die Abmeldung beginnt erst in dem Monat, in dem das Abmeldeschreiben bei ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice eingegangen ist. Eine rückwirkende Abmeldung ist ausgeschlossen, selbst wenn sich die Beendigung des Mietverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt ergibt. Führen Sie den Schriftverkehr mit Einschreiben und Rückschein. Dieser weist den Eingang der jeweiligen Schreiben nach. Beratungsstelle Göttingen Jüdenstraße 3 37073 Göttingen Hier gibt es Auskunft Ansprechpartnerin: Kathrin Körber Per Telefon: (05 51) 29 34 148 montags, dienstags und freitags von 10 bis 14 Uhr Persönlich: In der Beratungsstelle Göttingen ohne Anmeldung montags und dienstags von 10 bis 14 Uhr Per Post: Schriftliche Anfragen an die obige Adresse z. H. Kathrin Körber oder per E-Mail: [email protected] Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Herrenstraße 14 30159 Hannover Tel.: (05 11) 9 11 96 - 0 Fax: (05 11) 9 11 96 - 10 [email protected] www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de © Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stand 11/2015 | Fotos: Fotolia Unsere Tipps auf die Schnelle … Rundfunkbeitrag Sie haben Fragen, sind verunsichert? – Wir wissen weiter! sie haBeN fraGeN, siNd VerUNsicherT? – Wir WisseN WeiTer! Sie besitzen lediglich ein Radio oder PC oder gar kein Rundfunkgerätundmüssendennochvollzahlen? Ihnenistnichtklar,obSiesichbefreienlassenodereinen ermäßigten Beitrag zahlen können? Was ist eigentlich ein„RF-Merkzeichen“? Sie wollen sich abmelden? Ihre Abmeldung ist fehlgeschlagen,„…esliegtkeinAbmeldegrundvor…“.Undnun? DerangemeldetezahlendeMitbewohnerziehtausund nun? Sie sind längere Zeit im Ausland und wissen nicht, ob Sieweiterzahlenmüssen? Sie haben eine Pfändungsankündigung erhalten und wissennichtweiter? SiehabeneineAblehnungeinesSozialbewilligungsbescheideserhalten,weilIhrEinkommenzuhochistundSie möchtenwissen,obSiederHärtefallregelungunterliegen? Ihre Briefe und Mitteilungen kommen beim ARD ZDF undDeutschlandradioBeitragsservice(ehemalsGEZ)nicht an? UNsere aUfGaBe ihre aNsprechparTNer WirberatenSiealsRundfunkbeitragszahlerimprivaten Haushalt. ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice und der NDR bleiben weiterhin Ihre Ansprechpartner für An- und Abmeldungen, Ummeldungen, Befreiungen und Beschwerden. WirklärenSieüberIhreRechte alsBeitragszahlerauf,unabhängigvonARDZDFundDeutschlandradioBeitragsserviceund demNorddeutschenRundfunk (NDR). WirweisendenNDRaufProblembereicheundSchwachstellenhin,umpositiveVeränderungenanzuregen. UnserZielistes,IhreRechtealsBeitragszahlerzustärken. UNsere hilfe Die Verbraucherzentrale gibt Ihnen unentgeltlich Rat und Hilfestellung, wenn sich Schwierigkeiten im Umgang mit dem ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice, dem NDRunddemRundfunkbeitragergeben. Ohnedenöffentlich-rechtlichenRundfunkwäreunsereMedienlandschaftumeinigesärmer. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der Zahlung des RundfunkbeitragsfürvieleVerbraucherSchwierigkeitenund Fragen.Wirinformieren,klärenproblematischeSachverhalte und vermitteln zwischen Ihnen und dem NDR bzw. dem ARDZDFundDeutschlandradioBeitragsservice. WennwirvonUngerechtigkeitenerfahren,legenwirimNamenderVerbraucherWiderspruchein! ARDZDFundDeutschlandradioBeitragsservice 50656Köln NorddeutscherRundfunk(NDR) AbteilungRundfunkbeitrag Rothenbaumchaussee132 20149Hamburg WennSieProblememitdiesenAnsprechpartnernnichtlösenkönnenodereinfachnichtverstehen,wasSacheist, wendenSiesichandieVerbraucherzentrale! StattderGEZgibtesseitAnfang2013denARDZDFund DeutschlandradioBeitragsservice.
© Copyright 2024 ExpyDoc