Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Bericht des Präsidenten bei der Vollversammlung am 4. September 2015 1. Land OÖ gewährt Kostenentlastungen als Ausgleich für Dürreschäden Die Hitze und Dürre des heurigen Sommers belastet die heimische Landwirtschaft enorm und führt gerade in Oberösterreich zu erheblichen Ertrags- und Einnahmenausfällen für die Landwirtschaft. Die seit Mitte Juni aufgetretenen Niederschlagsdefizite betreffen vor allem die Bundesländer Ober- und Niederösterreich sowie das Burgenland. Während aber in Ostösterreich aufgrund der sehr getreidebetonten Fruchtfolgen etwa 80 Prozent der Ackerkulturen bereits geerntet wurden steht in Oberösterreich insbesondere durch den intensiven Anbau von Mais, Sojabohne und Ackerfutterkulturen noch etwa 50 Prozent der Ernte am Feld. Dazu kommt in unserem Bundesland der hohe Anteil des nichtalpinen Grünlandes, das insbesondere im Innviertel und im Mühlviertel ebenfalls massiv von der Dürre betroffen ist. Eine erste Bilanz zeigt, dass die Schäden vor allem bei Mais, Sojabohnen, Zuckerrübe, Kürbis und Kartoffeln sowie dem Grünland zum Teil dramatisch sind. Zudem ist die Dürreverträglichkeit der Kulturen stark von der Beschaffenheit der jeweiligen Böden abhängig, sodass die Dürreschäden kleinregional oft sehr unterschiedlich sind. Die Probleme ziehen sich quer durch unser Bundesland da in den letzten Wochen keine Sparte der landwirtschaftlichen Produktion der anhaltenden Hitze- und Dürrewelle entkam. Bei Mais ist auf einigen tausend Hektaren ein Totalausfall zu verzeichnen. Die Gesamternte bei Körnermais dürfte um etwa 30 Prozent unter dem mehrjährigen Durchschnitt zu liegen kommen. Auch bei Sojabohne dürfte sich der durchschnittliche Ertrag von zuletzt 3.000 Kilo im heurigen Jahr auf etwa 2.000 Kilogramm je Hektar reduzieren. Bei Grünland gab es heuer zwar einen sehr guten ersten und in vielen Gebieten auch guten zweiten Schnitt, der folgende Schnitt war aber in vielen Regionen des Landes als weitgehender Totalausfall zu verzeichnen. In den Wochen der Hitze und Dürre ist auf vielen Grünlandstandorten keinerlei Pflanzenwachstum erfolgt. Ab Mitte August brachten wiederholte Niederschläge in mehreren Teilen des Landes eine zumindest teilweise Entspannung bei den Trockenschäden. Bei den Dürreschäden ist auf Ackerflächen eine relativ gute Durchversicherung von etwa 70 bis 80 Prozent gegeben, am Grünland liegt der Anteil der versicherten Flächen jedoch knapp unter zehn Prozent. Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Dürreversicherung nur extreme Ertragsausfälle finanziell abgegolten werden. Bericht des Präsidenten Seite 1 von 14 Erstmaßnahmen des Lebensministeriums Auf Drängen der Landwirtschaftskammer hat das Lebensministerium bereits vor Mitte August eine entsprechende Anpassung von Förderkriterien und Nutzungsbestimmungen im Bereich der Direktzahlungen sowie des Umweltprogrammes ÖPUL erlassen. So dürfen die im Rahmen der Direktzahlungen als ökologische Vorrangflächen angemeldeten Bracheflächen seit Mitte August für Futter- und Weidezwecke genützt werden. Die Nutzung des Bewuchses kann sowohl inner- als auch überbetrieblich erfolgen. Die im Rahmen des Umweltprogrammes ÖPUL angelegten Acker-Biodiversitätsflächen können durch eine Änderung des Mehrfachantrages bei der Bezirksbauernkammer zu „Klee“ oder „Sonstiges Ackerfeldfutter“ umgewandelt und damit ebenfalls genutzt werden. Die notwendige Änderung des Mehrfachantrages Flächen hat vor der Nutzung dieser Flächen zu erfolgen. Damit stehen in Oberösterreich ca. 6.400 Hektar zusätzlich für die Futternutzung zur Verfügung, auch wenn dürrebedingt auf diesen Flächen die verfügbaren Futtermengen ebenfalls begrenzt sind. Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Ackerflächen-System-Immergrün“ wurde der Zeitraum von max. 50 Tagen zwischen der Ernte der ersten Hauptfrucht und des Anbaus der nächsten Hauptfrucht auf nunmehr 70 Tage verlängert. Damit sollte die Anlage kurzfristiger Begrünungen, die aufgrund der Trockenheitssituation ohnehin keine Wachstumschance hatten, vermieden werden. Kostenentlastungen durch Land OÖ bieten rasch wirksame Hilfe Als schnell wirksame Maßnahme der Kostenentlastung für die Ertrags- und Einnahmenverluste infolge der Dürre sowie der negativen Preisentwicklung bei Milch und Schweinen übernimmt das Land OÖ für das vierte Quartal 2015 25 Prozent der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge. Konkret wird die Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das vierte Quartal eine um die Gutschrift des Landes OÖ reduzierte Beitragsvorschreibung an die Pflichtversicherten versenden. Das Land übernimmt damit 10 Millionen Euro an SVBBeiträgen als Entlastungsmaßnahme für die von der Dürre und dem Absatzdruck auf den Märkten betroffenen bäuerlichen Betriebe. Als weitere Vorsorge- und Kostenentlastungsmaßnahme hat das Land Oberösterreich angekündigt, ab dem Jahr 2016 wie schon bisher bei den Risiken Hagel und Frost auch bei der Dürreversicherung 25 Prozent der Prämie aus Landesmitteln zu finanzieren. Das gesamte Fördervolumen für diese Maßnahme beläuft sich künftig auf 2,5 Millionen Euro jährlich. Zudem wird daran erinnert, dass das Land OÖ als flankierende Maßnahme zur GAP-Reform ein neues OÖ Grünlandprogramm mit einem Fördervolumen von 6,4 Millionen Euro sowie ein Landes-Top-Up für die Bergbauernausgleichszulage mit einem Volumen von 4,6 Millionen Euro neu einführt. Öffentliche Bezuschussung für Dürreversicherung rasch umsetzen Für die Zukunft fordert die Landwirtschaftskammer, dass neben dem Land OÖ auch der Bund eine öffentliche Bezuschussung von Dürreversicherungen analog zur Hagelversicherung vornimmt. Zudem ist eine entsprechende Anpassung der Schadschwellen für die Gewährung von Versicherungsleistungen dringend notwendig. Die dazu erforderlichen Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes sollten rasch beschlossen werden. Nur so kann die dringend notwendige Erhöhung des Durchversicherungsgrades gegen das Schadensrisiko Dürre schon ab dem kommenden Jahr wirksam werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bauern in immer rascherer Abfolge mit Dürren konfrontiert sind. Die Landwirtschaft ist damit der hauptbetroffene Sektor des Klimawandels. Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen bei der wirtschaftlichen Bewältigung dieser neuen enormen Herausforderung auch in den nächsten Jahren nicht alleine gelassen werden. Die rasche Umsetzung einer von Land und Bund öffentlich bezuschussten Dürreversicherung ist Bericht des Präsidenten Seite 2 von 14 unabdingbar, um künftig existenzbedrohende Risiken durch Hitze und Dürre wirksam ausschließen zu können. 2. Massiver Preisdruck bei Milch und Schweinefleisch Preisrückgänge bei Milch und das anhaltend niedrige Preisniveau für Schweinefleisch bringen die bäuerlichen Erzeuger immer stärker unter wirtschaftlichen Druck. Insbesondere das vor einem Jahr erlassene russische Handelsembargo für EU-Exporte belastet weiterhin die Agrarmärkte. Dazu kommt insbesondere bei Milchprodukten eine konjunkturbedingte Nachfrageschwäche aus China, die den auch für die EU-Preisbildung relevanten Weltmarkt belastet. Der Notierungspreis (Erzeugerpreis) für Mastschweine liegt seit Wochen im Bereich von etwa 1,31 Euro je Kilogramm Schweinefleisch, der Erzeugerpreis für Ferkel bei lediglich 1,85 Euro je Kilogramm. Mit diesem Preisniveau ist längerfristig keine wirtschaftliche Mastschweine- bzw. Ferkelproduktion möglich. Die Bauernvertretung drängt die EU zu konsequenten und nachdrücklichen Verhandlungen mit Russland mit dem Ziel der Aufhebung der Anfang 2014 erlassenen Einschränkungen für EU-Schweinefleisch-Exporte. Ziel muss es sein die Russlandexporte, insbesondere für die am EU-Markt kaum absetzbaren Schlachtnebenerzeugnisse sowie Speck, so rasch als möglich wieder aufnehmen zu können. Negativer Preistrend bei Milch Binnen eines Jahres ist der Erzeugerpreis bei Milch um 25 Prozent zurückgegangen. Mit einem Nettoerzeugerpreis von ca. 30 Cent pro Liter Milch sind die Kosten einer hochqualitativen Milchproduktion mit GVO-Freiheit in der Fütterung nicht mehr abdeckbar. Europäische (Kieler-Rohstoffwert für Milch bei 22,1 Cent je Kilogramm) und weltweite Marktindikatoren (Neuseeländischer Global-Diary-Index) befinden sich auf Tiefstständen und deuten noch nicht auf eine nachhaltige preisliche Trendumkehr. Die dringend notwendige Markterholung ist vor allem von der internationalen Nachfragesituation (zB chinesische Milchpulverimporte) abhängig. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks für die Milcherzeuger sind dringend EU-Marktentlastungsmaßnahmen erforderlich. Auf Drängen der Bauernvertretung hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan angekündigt die Beihilfen zur privaten Lagerhaltung über den 30. September hinaus fortzuführen und die öffentliche Intervention für Butter und Magermilchpulver ebenfalls geöffnet zu lassen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend um eine wirkliche Trendumkehr bei den Milcherzeugerpreisen bewirken zu können. Die Landwirtschaftskammer fordert daher insbesondere eine Anhebung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver. Aufgrund der gestiegenen Produktionskosten muss das preisliche Sicherheitsnetz für die Milchbauern dringend angehoben werden. Um in schwierigen Marktsituationen einen totalen Preisabsturz zu verhindern ist eine Inflationsanpassung der EU-Interventionspreise unabdingbar. Zudem fordert die EU-Bauernvertretung, dass die Finanzmittel aus der EUZusatzabgabe für Milchüberlieferungen des vergangenen Jahres in Höhe von rund 800 Millionen Euro nicht im EU-Budget ohne Zweckwidmung verschwinden, sondern gezielt für Marktmaßnahmen wie die Absatzförderung oder unterstützende Exportaktivitäten eingesetzt werden. Zudem darf die Förderung der Schulmilch- und Schulobstaktion nicht weiter in Frage gestellt werden. Diese Aktion ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen und muss daher unbedingt weitergeführt werden. Bericht des Präsidenten Seite 3 von 14 Milchbauern brauchen faire Erzeugerpreise Die Wertschätzung für die Leistungen der heimischen Milchbauern und ihrer Produkte ist nur dann wirksam, wenn sich diese in den Erzeugerpreisen niederschlägt. Milchprodukte und Fleisch dürfen nicht weiter als Lockartikel des Lebensmittelhandels verkommen, sondern müssen als hochqualitative Produkte am Markt positioniert werden. Auf Anregung der Bauernvertretung wird es im Herbst Marketingschwerpunkte für Milch und Fleisch geben. Die konsequente Qualitätsstrategie der heimischen Bauern muss auch im Lebensmittelhandel eine entsprechende Fortsetzung finden und sich in fairen Produktpreisen niederschlagen. Durchgreifende Preisverbesserungen werden aber erst dann möglich sein, wenn die Nachfrage für Milch- und Fleischprodukte auf den wichtigsten Exportmärkten wieder deutlich anspringt. 3. Bauerneinkommen weiter unter Druck Aufgrund einer europaweiten Marktkrise in Folge des russischen Einfuhrverbotes für EULebensmittel waren die Bauerneinkommen 2014 das dritte Jahr in Folge rückläufig. Die Einkommensergebnisse in den verschiedenen Betriebsformen sind jedoch stark unterschiedlich ausgefallen. So weist der Grüne Bericht 2015 für das Jahr 2014 durchschnittliche Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft je Arbeitskraft in der Höhe von 18.941 Euro aus, was gegenüber 2013 einem Minus von fünf Prozent entspricht. Je Betrieb wurden durchschnittliche Einkünfte von 23.370 Euro erzielt. Wesentliche Ursachen für den weiteren Rückgang waren die sinkenden Preise bei Getreide, die niedrigeren Erzeugerpreise für sonstige Ackerkulturen sowie insbesondere die niedrigeren Erträge in der Schweinehaltung durch gesunkene Mastschweine- und Ferkelpreise. Einzig im Milchbereich haben 2014 gestiegene Erzeugerpreise und niedrigere Aufwendungen für Futtermittel zu einem leichten Einkommensplus geführt. Auch bei Österreichs Bergbauern hat sich die Situation 2014 etwas verbessert und die Einkommen sind gegenüber 2013 um drei Prozent gestiegen. Insgesamt hat sich der Einkommensabstand zwischen Berg- und Nichtbergbauern etwas verringert. Das durchschnittliche Einkommen je bäuerlichem Betrieb ist aber nur sehr bedingt aussagekräftig. Aufgrund der Vielfältigkeit der Erwerbsformen und Erwerbskombinationen in der Landwirtschaft stellen sich die Einkommensergebnisse auf einzelbetrieblicher Ebene sehr unterschiedlich dar. Die anhaltend schwierige Markt- und Preissituation bei Milch und Schweinen sowie die in den letzten Wochen und Monaten aufgetretenen Dürreschäden in der Landwirtschaft lassen für das heurige Jahr weiter rückläufige Bauerneinkommen erwarten. Österreichs Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochqualitative Lebensmittel die von der Gesellschaft gewünscht und gefragt sind. Um diese Qualitätslebensmittel erzeugen zu können braucht man Wissen, Kompetenz und unternehmerisches Engagement sowie öffentliche Gelder als Leistungsabgeltung. Der Anteil der öffentlichen Mittel liegt bei durchschnittlich 17.000 Euro je Betrieb. Neben der Sicherstellung der Direktzahlungen ist für die kommenden Jahre insbesondere ein Ausbau der öffentlichen Bezuschussung für Ertragsbzw. Dürreversicherungen erforderlich um eine gewisse Stabilisierung der bäuerlichen Einkommen und damit eine flächendeckende Landbewirtschaftung auch in Zukunft sicherstellen zu können. Bericht des Präsidenten Seite 4 von 14 4. Neuregelung für Dauergrünlandwerdung Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss die Regelung zum Ackerflächenerhalt (Vermeidung Dauergrünlandwerdung) angepasst werden. Die Entscheidung des EuGH besagt, dass die Dauergrünlandwerdung durch die Änderung in eine andere Ackerfutterfläche (zB Futtergräser zu Wechselwiese) nicht unterbrochen wird. Zum Erhalt des Ackerstatus muss daher eine Nicht-Ackerfutterkultur angebaut bzw. kultiviert werden. Dies hat spätestens im 6. Mehrfachantrag zu erfolgen. Das bedeutet für die Praxis, dass: ■ ■ künftig nach spätestens fünf Jahren Ackerfeldfutter unbedingt eine andere Kultur (= Ackerkultur) angebaut werden muss und gleichzeitig damit im 6. MFA die Schlagnutzung einer Ackerkultur zu beantragen ist. Auf Drängen der Landwirtschaftskammer konnten bei der Neuregelung der Dauergrünlandwerdung gewisse Vereinfachungen bzw. Klarstellungen verankert werden. Wesentlich ist, dass nachfolgende Kulturen nunmehr als Ackerkulturen gelten und damit die Dauergrünlandwerdung unterbrochen wird: ■ ■ ■ Leguminosen wie Klee, Luzerne bzw. Mischungen dieser Arten Kleegras, sofern der Grasanteil nicht mehr als 40 Prozent beträgt und der Bestand durch die Einsaat von Klee in Reinsaatstärke hervorgeht Gräsersaatgutvermehrungen und Elefantengras. Künftig ist es möglich, dass Kleegras dann als Ackerkultur (Leguminose) gilt, wenn der Leguminosenanteil (Klee) mindestens 60 Prozent beträgt. Liegt der Grasanteil über 40 Prozent so sind die betroffenen Flächen als Wechselwiese zu deklarieren. Diese Differenzierung muss künftig bei der Beantragung konsequent berücksichtigt werden. Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung Verpflichtende ökologische Vorrangflächen (Grünbrachen mit dem Code OVF) sowie Grünbrachen und Ackerfutterflächen mit entsprechender ÖPUL-Maßnahmenbeantragung und Codierung unterbrechen während der Dauer der Beantragung den Zeitraum für die Dauergrünlandwerdung. Nach Beendigung der Maßnahme werden jene Jahre, die vor der ÖPUL- bzw. OVF-Maßnahme beantragt wurden, aber mitberücksichtigt. Weiters ist zu beachten, dass Grünbrachen mit dem Code „OVF“ zur Erfüllung der Greeningverpflichtung „mindestens fünf Prozent ökologische Vorrangflächen“ bis zu einem Anteil von maximal zehn Prozent an der Ackerfläche von der Dauergrünlandwerdung ausgenommen sind. Langjährige Brachen, welche darüber hinaus beantragt sind, werden, von der AMA auf eine mögliche Umgehung der Dauergrünlandwerdung geprüft. Auf Drängen der Landwirtschaftskammer konnten damit im Bereich der Dauergrünlandwerdung wichtige Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges Ziel der Landwirtschaftskammer bleibt aber der gänzliche Entfall der EU-Regelungen zur Dauergrünlandwerdung. Zudem drängt die Landwirtschaftskammer darauf, dass die betroffenen Betriebe von der AMA rechtzeitig über die mögliche Dauergrünlandwerdung von bestimmten Flächen ab dem Jahr 2016 informiert werden. Bericht des Präsidenten Seite 5 von 14 5. Steuerreform erfordert weitere Detailklärungen Der Nationalrat hat Anfang Juli das Steuerreformpaket beschlossen. Die Land- und Forstwirte sind sowohl von den Entlastungsmaßnahmen als auch von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Die Änderungen in der Einkommensteuer, insbesondere die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Tarifreform, zählen zu den weitreichendsten Auswirkungen der Steuerreform. Diese wirken sowohl bei der Lohn- als auch Einkommensteuer und bringen eine spürbare Entlastung. Neue SV-Rückerstattung Für die Rückerstattung von an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern Sozialversicherungsbeiträge (Vollversicherung) ist ein Erstattungsmodell welches an die Hauptfeststellung der Einheitswerte anknüpft. Für den bäuerlichen Sozialversicherung wird die Hauptfeststellung ab 1. Jänner 2017 eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: ■ ■ ■ ■ zu leistende vorgesehen, Bereich der wirksam. Für Steigerung des Einheitswertes durch die Hauptfeststellung 2015 um mehr als zehn Prozent Einheitswert zum 1. Jänner 2017 > 4.400 Euro Einheitswert zum 1. Jänner 2017 <= 60.000 Euro Keine Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung. Die Mindestgrenze ergibt sich aus der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Für diese Maßnahme stehen 15 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Deshalb wird sich der „Auszahlungsbetrag“ aus einer Division dieser 15 Millionen Euro durch die Zahl der in Frage kommenden Betriebe ergeben. Erhöhung Immobilienertragsteuer Die Veräußerung von Grundstücken wird durch die Steuerreform ab 1. Jänner 2016 teurer. Für Einkünfte aus privaten und betrieblichen Grundstücksveräußerungen wird der Steuersatz auf 30 Prozent angehoben (bisher 25 Prozent). Für Altvermögen bedeutet dies eine Anhebung des effektiven Steuersatzes von 3,5 Prozent auf 4,2 Prozent bzw. von 15 Prozent auf 18 Prozent bei „Umwidmung“. Bei Neuvermögen wird sich der errechnete Veräußerungsgewinn durch Wegfall des Inflationsabschlages ebenfalls erhöhen. Die Kapitalertragsteuer wird ab dem Jahr 2016 auch für Ausschüttungen aus Genossenschaften und Agrargemeinschaften von bisher 25 auf 27,5 Prozent angehoben. Neuregelungen Umsatzsteuer Bei der Umsatzsteuer wird mit der Steuerreform ein neuer ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent eingeführt. Damit erhöht sich der Steuersatz für lebende Tiere, Saatgut, Futtermittel und Brennholz von bisher zehn auf künftig 13 Prozent. Der unveränderte Steuersatz von zehn Prozent gilt weiterhin für Fleisch, Fische, Milch, Gemüse, Getreide und Stroh. Im Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung wird der Steuersatz für die Lieferungen und Leistungen an Unternehmer generell auf 13 Prozent angehoben. Auf Initiative der bäuerlichen Berufsvertretung können damit die Belastungen aus der Anhebung der Umsatzsteuer für lebende Tiere und Futtermittel für die meisten Betriebe zumindest ausgeglichen werden. Für spezialisierte Betriebe in der Schweine- und Rindermast kommt es aber gesamthaft betrachtet zu einer höheren Zahllast als bisher, was als wesentlicher negativer Druckpunkt der anstehenden Steuerreform zu werten ist. Bericht des Präsidenten Seite 6 von 14 Grunderwerbsteuer Bei der bäuerlichen Übergabe ist steuerlich zwischen der Übergabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und des bäuerlichen Wohnhauses sowie anderen Grundstücken mit Grundvermögenseinheitswert zu unterscheiden. Bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bildet unverändert der einfache land- und forstwirtschaftliche Einheitswert die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Der begünstigte Familienkreis wurde neu auch um Geschwister, Nichten und Neffen erweitert. Zusätzlich konnten steuerliche Härten bei der Übergabe von Betrieben mit Schulden und Belastungen verhindert werden. Die Besteuerung der Übergabe des bäuerlichen Wohnhauses erfolgt im Rahmen der allgemeinen Neuregelungen für die Grunderwerbsteuer. Belegerteilungspflicht und Registrierkassen Im Rahmen der Bundesabgabenordnung wird künftig eine allgemeine Belegerteilungspflicht eingeführt. Aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige müssen ab 2016 ihre Bareinnahmen ab dem ersten Euro einzeln festhalten. Ausnahmeregelungen gibt es nur in engen Grenzen. Ab Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen ist künftig eine Registrierkassenpflicht vorgesehen. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- und Kreditkarte. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse entsteht mit Beginn des 4. folgenden Monats nach Ablauf jenes Monats, in dem die maßgebenden Grenzen 15.000 Euro bzw. 7.500 Euro erstmalig überschritten werden. Ausnahmebestimmungen von der Einzelaufzeichnungsverpflichtung und Belegerteilungsverpflichtung gibt es für Jahresumsätze je Betrieb bis 30.000 Euro. Ein Anwendungsbeispiel für diese Ausnahmebestimmung, die auch als Kalte-Hände-Reglung bezeichnet wird, ist der offene Verkaufsstand auf Bauernmärkten. Detaillierte Regelungen zur Ermittlung des Verkehrswertes bei bäuerlichen Wohnhäusern sowie zur Umsetzung der Registrierkassenpflicht und zur Belegerteilungspflicht sind noch im Verordnungsweg festzulegen. Die Neuregelungen der Steuerreform zeigen wie wichtig die rechtzeitige Neufestsetzung der Einheitswerte – auf Basis von Ertragswerten – als pauschale Bemessungsgrundlage für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist. Bezüglich der Ermittlung der Verkehrswerte für landwirtschaftliche Wohngebäude und die Umsetzung der Registrierkassenpflicht für bäuerliche Direktvermarkter drängt die Landwirtschaftskammer weiterhin auf praktikabel und nachvollziehbar gestaltete Regelungen. 6. Raumordnungsgesetznovelle bringt Teilverbesserungen für Landwirtschaft Mit Beschluss des OÖ Landtages ist am 1. Juli eine Novelle des OÖ Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Auszugshäuser dürfen nun auch von Übernehmern und frühestens zehn Jahre vor dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter errichtet werden. Durch die vorliegende Änderung können künftige Übernehmer nun selbst und früher als bisher ein Auszugshaus beantragen. Die außeragrarische Raumnutzung ist nunmehr nur für Gebäude möglich die schon mehr als fünf Jahre land- und forstwirtschaftlich verwendet wurden. Land- und forstwirtschaftliche Gebäude dürfen auch ohne Nachweis der wirtschaftlichen Notwendigkeit teilweise Bericht des Präsidenten Seite 7 von 14 abgebrochen und neu errichtet werden, jedoch nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle. Die bisher existierende BetriebstypenVerordnung für gewerbliche Betriebsarten, die jedenfalls in land- und forstwirtschaftlichen Objekten zulässig waren, wird nun vereinfacht und an die Regelung für Mischbaugebiete angepasst. Die Ausnahme beim Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag für unbebautes Bauland kann künftig nur mehr einmalig beantragt werden. Es ist nun aber möglich, dass die zehnjährige Ausnahmebewilligung, die mit einem Bauverbot verbunden ist, vorzeitig aufgehoben werden kann. Der jährliche Erhaltungsbeitrag wurde erhöht (Kanal 24 Cent je Quadratmeter bzw. Wasser elf Cent je Quadratmeter) und an den Baukostenindex für Straßenbau gebunden. Der bisherige Begriff „Bodenunabhängige Massentierhaltung“ wurde in „Bodenunabhängige Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere“ angepasst. Das Wort „Massentierhaltung“ ist ja bei vielen Leuten negativ besetzt und wurde oft unzulässig mit Tierleid und Umweltverschmutzung in Verbindung gebracht. Kleingebäude bis 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche im Grünland dürfen weiterhin mit einer Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan abgetragen und neu errichtet werden. Neu ist, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre im Eigentum der Antragsteller stehen und während der letzten zehn Jahre durch die Eigentümer zumindest fünf Jahre durchgehend bewohnt worden sein muss. Auf Drängen der Bauernvertretung konnten im neuen Raumordnungsgesetz wichtige Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges Ziel bleibt aber die Schaffung wirksamer Raumordnungsmaßnahmen zur nachhaltigen Reduktion des Bodenverbrauches. 7. Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz sichert GVO-Freiheit im Anbau Das Selbstbestimmungsrecht für EU-Mitgliedsstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ermöglicht Österreichs Landwirtschaft weiterhin bei der Gentechnikfreiheit zu bleiben. Der Nationalrat hat dazu Anfang Juli ein GentechnikAnbauverbots-Rahmengesetz beschlossen. Damit ist der grundsätzlich auch bislang schon verbotene Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nun auch verfassungsrechtlich abgesichert. Die Regelung der konkreten Anbauverbote unterliegt demnach weiterhin den Bundesländern. Mit dem Gesetz wurde eine koordinierte und rechtlich abgesicherte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern geschaffen. Weiters wurde geregelt, dass der Landwirtschaftsminister durch Verordnung den Anbau von GVO untersagen kann, wenn die Gründe der Untersagung in allen Ländern vorliegen und ein neu geschaffener Beirat dem auch zustimmt. Für die Vollziehung bleiben aber die Länder zuständig. Das Land Oberösterreich hat das Selbstbestimmungsrecht auf Basis der derzeitigen Kompetenzlage raschestmöglich umgesetzt. Mit neuen Bestimmungen im OÖ-GentechnikVorsorgegesetz wurde die Landesregierung ermächtigt für den Fall der EU-Zulassung von GVO eine Beschränkung oder Untersagung mit Verordnung zu erlassen. Damit kann die Vorreiterrolle Oberösterreichs bei der GVO-Freiheit im Anbau auch künftig abgesichert werden. Bericht des Präsidenten Seite 8 von 14 8. Verwaltungsstrafen gegen Stalleinbrüche Selbst ernannte Tierschützer sind in der Vergangenheit immer wieder in Ställe eingedrungen und haben dort Video- und Fotoaufnahmen erstellt, die in der Folge zur Skandalisierung der Landwirtschaft verwendet wurden. Mit diesen Aktionen wurden nicht nur Tiere in eine absolute Stresssituation versetzt, sondern auch bei den betroffenen Bauernfamilien blieb ein Gefühl des Unbehagens und der Unsicherheit zurück, wenn sich fremde Personen Zutritt in ihre Stallungen verschafft haben. Bisher stellte das radikale und respektlose Eindringen keinen strafbaren Tatbestand dar. Die Landwirtschaftskammer-Vollversammlung hat daher bereits im Juni den OÖ Landtag in einer Resolution aufgefordert geeignete landesgesetzliche Maßnahmen zu treffen um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden. In der Folge wurde ein entsprechender Initiativantrag zur Änderung des OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetzes eingebracht und vom OÖ Landtag im Juli beschlossen. Demnach stellt das unbefugte Betreten fremder Stallungen oder deren Verunreinigung bzw. Beschädigung eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde ein wichtiger Schritt zum Schutz der Tiere und für das Sicherheitsgefühl der bäuerlichen Familien gesetzt. Damit können Störungen und Beunruhigungen hintangehalten, Verletzungsrisiken minimiert sowie die Übertragung bzw. Ausbreitung von Säuchen wirksam verhindert werden. 9. Marktberichte 9.1. Rindermarkt Während die Schlachtungen inländischer Jungstiere im ersten Halbjahr 2015 um ca. 5,5 Prozent (~6.000 Stück) zurückgingen, sind die Schlachtrinderzahlen von Kühen und Kalbinnen um ca. 13 Prozent (~15.000 Stück) gestiegen. Zurückzuführen ist der Anstieg bei den weiblichen Rindern auf die Entkoppelung der Prämie im Mutterkuhbereich (keine Haltefristen, rückläufige Mutterkuhbestände). Schwierig ist nach wie vor die Entwicklung auf den Exportmärkten. Im ersten Halbjahr lagen die Rindfleischpreise in den südeuropäischen Regionen (Italien, Spanien; auch Frankreich) unter den Vorjahrespreisen. Im Zeitraum bis Ende August 2015 lagen die heimischen Erzeugerpreise durchwegs leicht über Vorjahresniveau. Vergleich Durchschnittspreise bei Rindern Wochen 1-35/14 Wochen 1-35/15 +/- EURO Stiere € 3,43 € 3,56 + 0,13 Kühe € 2,41 € 2,47 + 0,06 Kalbinnen € 3,21 € 3,21 +/- 0 Stierkälber € 4,22 € 4,50 + 0,28 (Quelle: Basispreise Klasse R bei der Rinderbörse, ohne MwSt.) Bericht des Präsidenten Seite 9 von 14 Jungstiermarkt Bei Jungstieren betrug die Preisverbesserung im Vorjahresvergleich durchschnittlich 13 Cent je Kilogramm. Nach dem saisonal üblichen Preisrückgang im Frühjahr und Sommer konnten Anfang August leicht positive Preisimpulse am Markt umgesetzt werden. Im Vergleich der europäischen Preisnotierungen konnte sich Österreich in den vergangenen Monaten gut behaupten. Gründe waren hier zum einen die rückläufigen Schlachtzahlen beim Jungstier und andererseits die erfolgreichen Inlandsabsatzprogramme AMA-Gütesiegel und Premium Rind. Für diese Programme konnten in den vergangenen Jahren zusätzliche Absatzpartner im Lebensmittelhandel und Gastrovertrieb gewonnen und somit auch ein besserer Absatz im Sommer gesichert werden. In den nächsten Wochen ist mit steigender Nachfrage nach frischem Rindfleisch zu rechnen und somit von einer positiven Preisentwicklung auszugehen. Schlachtkalbinnenmarkt Kalbinnen sind unter den Rindern jene Kategorie, wo die Preisschwankungen während des Jahres am geringsten sind. Die Marktsituation bei Kalbinnen ist zweigeteilt. Für Qualitätskalbinnen, die in erster Linie für die Frischfleischversorgung herangezogen werden, orientieren sich die Preise generell an den Jungstierpreisen. Für schwächere, nicht ausgemästete Qualitäten tendieren die Preise stärker mit den Schlachtkühen. Die Nachfrage nach Qualitätskalbinnen (Cult Beef) ist weiterhin steigend, auch hier haben sich die Preiszuschläge im heurigen Jahr nochmals leicht verbessert. BIO-Vermarktung - Jungrinder/Ochsen/Kalbinnen Die Bio-Jungrind-Produktion in Oberösterreich ist aufgrund verringerter Mutterkuhbestände rückläufig bei reger Nachfrage aus verschiedenen Jungrind-Absatzprojekten. Das Absatzpotential für Bio-Ochsen und Bio-Kalbinnen ist aktuell ebenfalls sehr gut. Einerseits konnten neue Abnehmer für Bio Rindfleisch gefunden werden, gleichzeitig haben bestehende Kunden ihr Abnahmepotenzial zum Teil deutlich erhöht. Die Bio-Zuschläge werden stabil bleiben und die Auszahlungspreise somit in den nächsten Monaten leicht ansteigen. Schlachtkuhmarkt Das Schlachtkuhaufkommen hat sich in Österreich im ersten Halbjahr deutlich von den letzten Jahren unterschieden. Durch den Wegfall der Haltefrist bei Mutterkühen sind bereits im ersten Halbjahr deutlich mehr Kühe geschlachtet worden. Die Auswirkungen der regionalen Trockenheit in einigen Teilen Europas sind aktuell noch schwer abschätzbar. Grundsätzlich sind auch in Österreich nach der Alm- und Weidesaison die Herbstmonate jene Monate mit den höchsten Schlachtkuhzahlen. Da der Schlachtkuhmarkt stark von den internationalen Preisentwicklungen abhängig ist, werden die Schlachtkuhpreise in den nächsten Monaten saisonüblich leicht nachgeben. Bio-Kühe Die EU-weit insbesondere aus Deutschland stark gestiegene Nachfrage nach BioVerarbeitungsrindfleisch für die Hamburgerproduktion hat auch in Österreich zu einer deutlichen Verbesserung der Bio-Zuschläge auf aktuell 70 Cent je Kilogramm geführt. Erfahrungsgemäß steigt in den Herbstmonaten das Angebot aus den großen Weidegebieten Europas stark an, daher ist mit einem leichten Rückgang der Bio-Zuschläge zu rechnen. Bericht des Präsidenten Seite 10 von 14 (Bio-)Kalbfleisch Der österreichische Kalbfleischmarkt wird mittlerweile nur mehr zu ca. 40 Prozent aus inländischer Produktion versorgt. Durch den Wegfall der Milchquote wird die Kalbfleischproduktion in den Milchviehbetrieben nochmals zurückgehen. In den Qualitätssegmenten AMA Gütesiegel und Bio Schlachtkälber bleibt die Kalbfleischproduktion interessant. Nutzkälber-/ Einstellermarkt Sollte die Silomaisernte mengen- und qualitätsmäßig deutlich niedriger ausfallen (wie derzeit in vielen Teilen OÖ erwartet), so könnte auch die Einstellbereitschaft der Mäster im zweiten Halbjahr schwächer sein. Bei Nutzkälbern steigt unabhängig von der Einstallbereitschaft der Mäster das Kälberangebot durch die saisonale Abkalbung in den westlichen Bundesländern deutlich an. Die Preise werden daher saisonüblich nachgeben. Bei Einstellern ist der Markt sehr exportabhängig, es könnte hier trotz geringerem Angebot ebenfalls zu Preisschwächen kommen. Die Preise für Nutzkälber, Fresser und Einsteller liegen im Jahresvergleich im Durchschnitt um ca. 30 bis 40 Euro je Stück über dem Vorjahr. Zuchtrindermarkt Durch eine deutlich gestiegene Nachfrage aus der Türkei haben die Preise für exportfähige Zuchtkalbinnen erheblich angezogen. Auf den Versteigerungen konnten für Kalbinnen zuletzt Durchschnittspreise von über 2.000 Euro je Stück erzielt werden. Auch ab Hof konnte damit das Preisniveau nachgezogen werden. Bei wieder etwas kühleren Temperaturen sollten im Herbst auch die Verkäufe nach Algerien wieder anlaufen. Auch Exporte in den Raum Aserbeidschan und Usbekistan werden erwartet. In Summe gestalten sich die Aussichten damit derzeit durchaus positiv. 9.2. Schweinemarkt Mastschweinemarkt Das Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren führt heuer zu schwierigen Verhältnissen am Schweinemarkt. Die Produktion in der EU zeigte in den letzten Monaten eine Ausweitung gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. Gleichzeitig besteht eine schwächere Nachfrage, teils bei den EU-Verbrauchern, insbesondere aber vom Weltmarkt, weil Russland seinen Markt nach wie vor sperrt und eher überraschend die Nachfrage aus China schwächelt. Das hat den Schweinemarkt in der EU massiv unter Druck gesetzt. In der Konsequenz leidet die Ertragslage der Schweinebauern enorm unter diesen Entwicklungen. Für ein Mastschwein wurde im Schnitt seit Jahresbeginn um rund 20 Euro je Stück weniger erlöst als im Vorjahreszeitraum. Spezialisierte Mäster konnten ca. zwei Drittel davon durch einen um etwa 13 Euro gesunkenen Ferkelpreis kompensieren, die aber klarerweise jetzt in der Kalkulation der spezialisierten Ferkelerzeuger fehlen. Bei den biologischen Leistungen sind ebenfalls Einbußen zur Kenntnis zunehmen. So liegen die Tageszunahmen um 25 Gramm unter dem bisherigen Niveau und auch der Magerfleischanteil mit 60,58 Prozent (-0,11 Prozent) unter den Werten der Vorjahresperiode. Hauptgrund für diesen Dämpfer bei den wesentlichen Leistungsparametern in der Mast dürfte die Mykotoxinbelastung bei Mais aus der letzten Ernte sein. Bericht des Präsidenten Seite 11 von 14 Ferkelmarkt Die schlechte Preislage bei Mastschweinen ist klarerweise nicht ohne Folgen für die Ferkelerzeuger geblieben. Schon seit Jahresbeginn lag der Ferkelpreis jeweils um rund 20 Cent je Kilogramm unter dem Vorjahresniveau. Nachdem die Ferkelnotierung zum Jahresende hin saisonal bedingt eher schwächer tendiert ist vorerst mit keiner nachhaltigen Entspannung auf dem Markt zu rechnen. In Summe ist die Investitionsbereitschaft der Schweinehalter extrem gebremst, obwohl dringend Betriebserweiterungen notwendig wären, um das durch Betriebsaufgaben freiwerdende Produktionspotential aufzufangen. 9.3. Milchmarkt Trotz des Wegfalls der Quote mit 1.4.2015 kann weder in Österreich noch in der EU eine Milchschwemme verzeichnet werden. In der EU liegen die Anlieferungsmengen seit Jänner um ca. 0,8 Prozent über den Werten des Vorjahres. In einigen Ländern sind stärkere Wachstumstendenzen klar zu erkennen (Irland, Niederlande, Polen, UK). In Österreich stand von Jänner bis Juni den Molkereien im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent weniger Milch für die Verarbeitung zur Verfügung. Von April bis Juni liegt die Anlieferung minimal hinter dem Vorjahresniveau. Saisonal üblich wird der Höhepunkt der Milchanlieferung Mitte/Ende Mai überschritten. Seither sind die Anlieferungsmengen rückläufig und liegen minimal über dem Vorjahr. Verstärkt wird der Rückgang durch die hohen Temperaturen und die schlechte Futtersituation in den Gebieten mit extrem wenig Niederschlag. Hauptgrund für die schlechte Preisentwicklung ist, dass vor allem absatzseitig seit Sommer 2014 massive Rückgänge zu verzeichnen sind. Milchpreise Die Entwicklung der Milchauszahlungspreise in OÖ zeigt den massiven Absturz in kürzester Zeit. War noch 2014 das Jahr mit den besten Auszahlungspreisen seit fünf Jahren, liegt der aktuelle Jahresschnitt (Jänner bis Juli) nur knapp über 30 Cent (netto) und damit um über 17 Prozent unter dem Vorjahr. Gegenüber dem sehr guten Preisniveau des Vorjahres bedeutet das je Milchlieferant heuer Mindereinnahmen aus dem Milchverkauf von rund 10.000 Euro. 9.4. Getreidemarkt Die heurige Getreideernte in Österreich entspricht mit ca. 3,1 Millionen Tonnen einer guten Durchschnittsernte. Sie liegt etwas über dem 5-jährigen Trend von durchschnittlich drei Millionen Tonnen (2010 bis 2014). Vor allem in dem für die Getreideproduktion wichtigsten Bundesland Niederösterreich haben die Erträge positiv überrascht. Während die Wintergerstenerträge in Oberösterreich mit etwa sechs bis 6,5 Tonnen pro Hektar etwas enttäuscht haben, lagen die Erträge bei Winterweizen trotz der Hitzephase in der Abreife mit etwa sieben Tonnen pro Hektar im mehrjährigen Durchschnitt. Die HektoliterGewichte lagen mit über 80 im sehr guten Bereich, die Proteinwerte schwanken zwischen 10,5 und 12,5 Prozent. Auch bei Winterroggen und Triticale lagen die Erträge im mehrjährigen Durchschnitt. Die durchschnittlichen Rapserträge lagen mit knapp 3000 Kilogramm pro Hektar auf dem niedrigsten Niveau innerhalb der letzten zehn Jahre. Aufgrund der Produktionseinbrüche gibt es hier für die Ernte 2016 eine durchaus positive Bericht des Präsidenten Seite 12 von 14 Marktperspektive. Die gesamte Getreideernte (ohne Mais) liegt in Oberösterreich mit ca. 770.000 Tonnen im mehrjährigen Trend. Bei Mais, Sojabohne und Zuckerrübe ist aufgrund der Trockensituation mit deutlichen Ertragseinbußen zu rechnen. Für die weitere Entwicklung des Getreidemarktes wird die Maisernte in Österreich und darüber hinaus in Europa von entscheidender Bedeutung sein. Aktuell rechnet man mit einer EU-Maisernte im Bereich von ca. 60 Millionen Tonnen. Diese würde damit um ca. 15 Millionen Tonnen unter dem Vorjahresniveau liegen. Die Möglichkeiten für Preiserhöhungen werden aber durch die gute Getreideernte durchaus beschränkt sein. 9.5. Holzmarkt Aufgrund der angespannten Konjunktur und in Folge des Sturmes Niklas, der Anfang April vor allem den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Salzburg sowie dem benachbarten Bayern größere Schadholzmengen bereitete, haben sich die Rundholzpreise auf einem niedrigeren Niveau eingependelt. Lagen die Rundholzpreise für das Leitsortiment der Fichte (Güteklasse B, Dimension 2b) im Winter 2013/2014 bei 100 Euro je Festmeter, bewegt sich der Preis inzwischen bei rund 90 Euro je Festmeter. Nadel- und Laub-Sägerundholz 2015 kamen die Schnittholz-Absatzmärkte nicht wirklich in Schwung. Beim Fichtenrundholz liegt der Preis in Österreich und Süddeutschland in der weiten Spanne von 82 bis 94 Euro je Festmeter. Das ist trotzdem deutlich über dem 10-Jahres-Durchschnitt, der bei rund 84 Euro je Festmeter liegt. Die Versorgung ist für die Sägewerke derzeit sehr gut. Der Anfall an Käferholz lag bisher auf einem niedrigen Niveau, ist aber aufgrund der Trockenheit regional deutlich ansteigend. Fi/Ta-Schleifholz und Nadel-Faserholz Die Preise für Nadel-, Schleif-, Faser- und Plattenholz sind aufgrund der guten Versorgungslage der Werke seit Jänner 2014 rückläufig. Während der Preis heute bei 42 Euro je Festmeter liegt erreichte er zu Spitzenzeiten im Jahr 2014 bis zu 50 Euro je Festmeter. Die Standorte der Zellstoff-, Papier- und Plattenindustrie sind weiterhin sehr gut mit Nadelindustrieholz bevorratet. Aufgrund der sehr guten Versorgungslage ist die Nachfrage nach Buchenfaserholz ebenfalls gering. Energieholz Der Energieholzmarkt ist gesättigt, die Nachfrage verläuft der Jahreszeit entsprechend und aufgrund eines gewissen Überangebotes ruhig. Für hochqualitatives Scheit- und Stückholz wird ab September wieder eine rege Nachfrage erwartet. Dieses Sortiment sollte vorausschauend und ausreichend produziert werden. Die Preise für Hackgut sowie für Brennholz sind auf gutem Niveau stabil. Preisbild Oberösterreich Fi-Sägerundholz, Güteklasse A/B/C (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße) 1a 42,00 – 45,00 1b 69,00 – 72,00 Bericht des Präsidenten Seite 13 von 14 2a+ 89,00 – 91,00 Fi/Ta-Schleifholz (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße) AMM 88,00 – 90,00 RMM 28,00 – 30,00 Fi/Ta/Ki/Lä-Faserholz (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße) AMM 70,00 – 75,00 Buchen-Faserholz (Bu/Es/Ah/Bi) (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße) AMM 68,00 – 70,00 Brennholz 1 m lang – trocken, gespalten, ab Hof (€/RMM ohne USt) hart 60,00 – 82,00 weich 39,00 – 59,00 Zu den genannten Preisbändern existieren am Brennholzmarkt regionale Unterschiede. Energieholz gehackt (€/AMM ohne USt, frei Werk) hart Bericht des Präsidenten 80,00 – 95,00 Seite 14 von 14
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