Bericht des Präsidenten bei der Vollversammlung am 4. September

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:
Bericht des Präsidenten
bei der Vollversammlung am 4. September 2015
1. Land OÖ gewährt Kostenentlastungen als Ausgleich für
Dürreschäden
Die Hitze und Dürre des heurigen Sommers belastet die heimische Landwirtschaft enorm
und führt gerade in Oberösterreich zu erheblichen Ertrags- und Einnahmenausfällen für die
Landwirtschaft. Die seit Mitte Juni aufgetretenen Niederschlagsdefizite betreffen vor allem
die Bundesländer Ober- und Niederösterreich sowie das Burgenland. Während aber in
Ostösterreich aufgrund der sehr getreidebetonten Fruchtfolgen etwa 80 Prozent der
Ackerkulturen bereits geerntet wurden steht in Oberösterreich insbesondere durch den
intensiven Anbau von Mais, Sojabohne und Ackerfutterkulturen noch etwa 50 Prozent der
Ernte am Feld. Dazu kommt in unserem Bundesland der hohe Anteil des nichtalpinen
Grünlandes, das insbesondere im Innviertel und im Mühlviertel ebenfalls massiv von der
Dürre betroffen ist. Eine erste Bilanz zeigt, dass die Schäden vor allem bei Mais,
Sojabohnen, Zuckerrübe, Kürbis und Kartoffeln sowie dem Grünland zum Teil dramatisch
sind. Zudem ist die Dürreverträglichkeit der Kulturen stark von der Beschaffenheit der
jeweiligen Böden abhängig, sodass die Dürreschäden kleinregional oft sehr unterschiedlich
sind. Die Probleme ziehen sich quer durch unser Bundesland da in den letzten Wochen
keine Sparte der landwirtschaftlichen Produktion der anhaltenden Hitze- und Dürrewelle
entkam. Bei Mais ist auf einigen tausend Hektaren ein Totalausfall zu verzeichnen. Die
Gesamternte bei Körnermais dürfte um etwa 30 Prozent unter dem mehrjährigen
Durchschnitt zu liegen kommen. Auch bei Sojabohne dürfte sich der durchschnittliche Ertrag
von zuletzt 3.000 Kilo im heurigen Jahr auf etwa 2.000 Kilogramm je Hektar reduzieren. Bei
Grünland gab es heuer zwar einen sehr guten ersten und in vielen Gebieten auch guten
zweiten Schnitt, der folgende Schnitt war aber in vielen Regionen des Landes als
weitgehender Totalausfall zu verzeichnen. In den Wochen der Hitze und Dürre ist auf vielen
Grünlandstandorten keinerlei Pflanzenwachstum erfolgt. Ab Mitte August brachten
wiederholte Niederschläge in mehreren Teilen des Landes eine zumindest teilweise
Entspannung bei den Trockenschäden.
Bei den Dürreschäden ist auf Ackerflächen eine relativ gute Durchversicherung von etwa 70
bis 80 Prozent gegeben, am Grünland liegt der Anteil der versicherten Flächen jedoch knapp
unter zehn Prozent. Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Dürreversicherung
nur extreme Ertragsausfälle finanziell abgegolten werden.
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Erstmaßnahmen des Lebensministeriums
Auf Drängen der Landwirtschaftskammer hat das Lebensministerium bereits vor Mitte August
eine entsprechende Anpassung von Förderkriterien und Nutzungsbestimmungen im Bereich
der Direktzahlungen sowie des Umweltprogrammes ÖPUL erlassen. So dürfen die im
Rahmen der Direktzahlungen als ökologische Vorrangflächen angemeldeten Bracheflächen
seit Mitte August für Futter- und Weidezwecke genützt werden. Die Nutzung des Bewuchses
kann sowohl inner- als auch überbetrieblich erfolgen. Die im Rahmen des
Umweltprogrammes ÖPUL angelegten Acker-Biodiversitätsflächen können durch eine
Änderung des Mehrfachantrages bei der Bezirksbauernkammer zu „Klee“ oder „Sonstiges
Ackerfeldfutter“ umgewandelt und damit ebenfalls genutzt werden. Die notwendige Änderung
des Mehrfachantrages Flächen hat vor der Nutzung dieser Flächen zu erfolgen. Damit
stehen in Oberösterreich ca. 6.400 Hektar zusätzlich für die Futternutzung zur Verfügung,
auch wenn dürrebedingt auf diesen Flächen die verfügbaren Futtermengen ebenfalls
begrenzt sind. Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Ackerflächen-System-Immergrün“ wurde
der Zeitraum von max. 50 Tagen zwischen der Ernte der ersten Hauptfrucht und des Anbaus
der nächsten Hauptfrucht auf nunmehr 70 Tage verlängert. Damit sollte die Anlage
kurzfristiger Begrünungen, die aufgrund der Trockenheitssituation ohnehin keine
Wachstumschance hatten, vermieden werden.
Kostenentlastungen durch Land OÖ bieten rasch wirksame Hilfe
Als schnell wirksame Maßnahme der Kostenentlastung für die Ertrags- und
Einnahmenverluste infolge der Dürre sowie der negativen Preisentwicklung bei Milch und
Schweinen übernimmt das Land OÖ für das vierte Quartal 2015 25 Prozent der bäuerlichen
Sozialversicherungsbeiträge. Konkret wird die Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das
vierte Quartal eine um die Gutschrift des Landes OÖ reduzierte Beitragsvorschreibung an
die Pflichtversicherten versenden. Das Land übernimmt damit 10 Millionen Euro an SVBBeiträgen als Entlastungsmaßnahme für die von der Dürre und dem Absatzdruck auf den
Märkten betroffenen bäuerlichen Betriebe.
Als weitere Vorsorge- und Kostenentlastungsmaßnahme hat das Land Oberösterreich
angekündigt, ab dem Jahr 2016 wie schon bisher bei den Risiken Hagel und Frost auch bei
der Dürreversicherung 25 Prozent der Prämie aus Landesmitteln zu finanzieren. Das
gesamte Fördervolumen für diese Maßnahme beläuft sich künftig auf 2,5 Millionen Euro
jährlich. Zudem wird daran erinnert, dass das Land OÖ als flankierende Maßnahme zur
GAP-Reform ein neues OÖ Grünlandprogramm mit einem Fördervolumen von 6,4 Millionen
Euro sowie ein Landes-Top-Up für die Bergbauernausgleichszulage mit einem Volumen von
4,6 Millionen Euro neu einführt.
Öffentliche Bezuschussung für Dürreversicherung rasch umsetzen
Für die Zukunft fordert die Landwirtschaftskammer, dass neben dem Land OÖ auch der
Bund eine öffentliche Bezuschussung von Dürreversicherungen analog zur
Hagelversicherung vornimmt. Zudem ist eine entsprechende Anpassung der
Schadschwellen für die Gewährung von Versicherungsleistungen dringend notwendig. Die
dazu erforderlichen Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes sollten rasch beschlossen
werden. Nur so kann die dringend notwendige Erhöhung des Durchversicherungsgrades
gegen das Schadensrisiko Dürre schon ab dem kommenden Jahr wirksam werden. Die
letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bauern in immer rascherer Abfolge mit Dürren
konfrontiert sind. Die Landwirtschaft ist damit der hauptbetroffene Sektor des Klimawandels.
Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen bei der wirtschaftlichen Bewältigung dieser neuen
enormen Herausforderung auch in den nächsten Jahren nicht alleine gelassen werden. Die
rasche Umsetzung einer von Land und Bund öffentlich bezuschussten Dürreversicherung ist
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unabdingbar, um künftig existenzbedrohende Risiken durch Hitze und Dürre wirksam
ausschließen zu können.
2. Massiver Preisdruck bei Milch und Schweinefleisch
Preisrückgänge bei Milch und das anhaltend niedrige Preisniveau für Schweinefleisch
bringen die bäuerlichen Erzeuger immer stärker unter wirtschaftlichen Druck. Insbesondere
das vor einem Jahr erlassene russische Handelsembargo für EU-Exporte belastet weiterhin
die Agrarmärkte. Dazu kommt insbesondere bei Milchprodukten eine konjunkturbedingte
Nachfrageschwäche aus China, die den auch für die EU-Preisbildung relevanten Weltmarkt
belastet.
Der Notierungspreis (Erzeugerpreis) für Mastschweine liegt seit Wochen im Bereich von
etwa 1,31 Euro je Kilogramm Schweinefleisch, der Erzeugerpreis für Ferkel bei lediglich 1,85
Euro je Kilogramm. Mit diesem Preisniveau ist längerfristig keine wirtschaftliche
Mastschweine- bzw. Ferkelproduktion möglich. Die Bauernvertretung drängt die EU zu
konsequenten und nachdrücklichen Verhandlungen mit Russland mit dem Ziel der
Aufhebung der Anfang 2014 erlassenen Einschränkungen für EU-Schweinefleisch-Exporte.
Ziel muss es sein die Russlandexporte, insbesondere für die am EU-Markt kaum
absetzbaren Schlachtnebenerzeugnisse sowie Speck, so rasch als möglich wieder
aufnehmen zu können.
Negativer Preistrend bei Milch
Binnen eines Jahres ist der Erzeugerpreis bei Milch um 25 Prozent zurückgegangen. Mit
einem Nettoerzeugerpreis von ca. 30 Cent pro Liter Milch sind die Kosten einer
hochqualitativen Milchproduktion mit GVO-Freiheit in der Fütterung nicht mehr abdeckbar.
Europäische (Kieler-Rohstoffwert für Milch bei 22,1 Cent je Kilogramm) und weltweite
Marktindikatoren (Neuseeländischer Global-Diary-Index) befinden sich auf Tiefstständen und
deuten noch nicht auf eine nachhaltige preisliche Trendumkehr. Die dringend notwendige
Markterholung ist vor allem von der internationalen Nachfragesituation (zB chinesische
Milchpulverimporte) abhängig. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks für die Milcherzeuger
sind dringend EU-Marktentlastungsmaßnahmen erforderlich. Auf Drängen der
Bauernvertretung hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan angekündigt die Beihilfen zur privaten
Lagerhaltung über den 30. September hinaus fortzuführen und die öffentliche Intervention für
Butter und Magermilchpulver ebenfalls geöffnet zu lassen. Das ist ein Schritt in die richtige
Richtung, aber noch nicht ausreichend um eine wirkliche Trendumkehr bei den
Milcherzeugerpreisen bewirken zu können. Die Landwirtschaftskammer fordert daher
insbesondere eine Anhebung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver.
Aufgrund der gestiegenen Produktionskosten muss das preisliche Sicherheitsnetz für die
Milchbauern dringend angehoben werden. Um in schwierigen Marktsituationen einen totalen
Preisabsturz zu verhindern ist eine Inflationsanpassung der EU-Interventionspreise
unabdingbar. Zudem fordert die EU-Bauernvertretung, dass die Finanzmittel aus der EUZusatzabgabe für Milchüberlieferungen des vergangenen Jahres in Höhe von rund 800
Millionen Euro nicht im EU-Budget ohne Zweckwidmung verschwinden, sondern gezielt für
Marktmaßnahmen wie die Absatzförderung oder unterstützende Exportaktivitäten eingesetzt
werden. Zudem darf die Förderung der Schulmilch- und Schulobstaktion nicht weiter in Frage
gestellt werden. Diese Aktion ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Ernährung von
Kindern und Jugendlichen und muss daher unbedingt weitergeführt werden.
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Milchbauern brauchen faire Erzeugerpreise
Die Wertschätzung für die Leistungen der heimischen Milchbauern und ihrer Produkte ist nur
dann wirksam, wenn sich diese in den Erzeugerpreisen niederschlägt. Milchprodukte und
Fleisch dürfen nicht weiter als Lockartikel des Lebensmittelhandels verkommen, sondern
müssen als hochqualitative Produkte am Markt positioniert werden. Auf Anregung der
Bauernvertretung wird es im Herbst Marketingschwerpunkte für Milch und Fleisch geben. Die
konsequente Qualitätsstrategie der heimischen Bauern muss auch im Lebensmittelhandel
eine entsprechende Fortsetzung finden und sich in fairen Produktpreisen niederschlagen.
Durchgreifende Preisverbesserungen werden aber erst dann möglich sein, wenn die
Nachfrage für Milch- und Fleischprodukte auf den wichtigsten Exportmärkten wieder deutlich
anspringt.
3. Bauerneinkommen weiter unter Druck
Aufgrund einer europaweiten Marktkrise in Folge des russischen Einfuhrverbotes für EULebensmittel waren die Bauerneinkommen 2014 das dritte Jahr in Folge rückläufig. Die
Einkommensergebnisse in den verschiedenen Betriebsformen sind jedoch stark
unterschiedlich ausgefallen. So weist der Grüne Bericht 2015 für das Jahr 2014
durchschnittliche Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft je Arbeitskraft in der Höhe von
18.941 Euro aus, was gegenüber 2013 einem Minus von fünf Prozent entspricht. Je Betrieb
wurden durchschnittliche Einkünfte von 23.370 Euro erzielt.
Wesentliche Ursachen für den weiteren Rückgang waren die sinkenden Preise bei Getreide,
die niedrigeren Erzeugerpreise für sonstige Ackerkulturen sowie insbesondere die
niedrigeren Erträge in der Schweinehaltung durch gesunkene Mastschweine- und
Ferkelpreise. Einzig im Milchbereich haben 2014 gestiegene Erzeugerpreise und niedrigere
Aufwendungen für Futtermittel zu einem leichten Einkommensplus geführt. Auch bei
Österreichs Bergbauern hat sich die Situation 2014 etwas verbessert und die Einkommen
sind gegenüber 2013 um drei Prozent gestiegen. Insgesamt hat sich der
Einkommensabstand zwischen Berg- und Nichtbergbauern etwas verringert. Das
durchschnittliche Einkommen je bäuerlichem Betrieb ist aber nur sehr bedingt
aussagekräftig. Aufgrund der Vielfältigkeit der Erwerbsformen und Erwerbskombinationen in
der Landwirtschaft stellen sich die Einkommensergebnisse auf einzelbetrieblicher Ebene
sehr unterschiedlich dar.
Die anhaltend schwierige Markt- und Preissituation bei Milch und Schweinen sowie die in
den letzten Wochen und Monaten aufgetretenen Dürreschäden in der Landwirtschaft lassen
für das heurige Jahr weiter rückläufige Bauerneinkommen erwarten.
Österreichs Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochqualitative Lebensmittel die von der
Gesellschaft gewünscht und gefragt sind. Um diese Qualitätslebensmittel erzeugen zu
können braucht man Wissen, Kompetenz und unternehmerisches Engagement sowie
öffentliche Gelder als Leistungsabgeltung. Der Anteil der öffentlichen Mittel liegt bei
durchschnittlich 17.000 Euro je Betrieb. Neben der Sicherstellung der Direktzahlungen ist für
die kommenden Jahre insbesondere ein Ausbau der öffentlichen Bezuschussung für Ertragsbzw. Dürreversicherungen erforderlich um eine gewisse Stabilisierung der bäuerlichen
Einkommen und damit eine flächendeckende Landbewirtschaftung auch in Zukunft
sicherstellen zu können.
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4. Neuregelung für Dauergrünlandwerdung
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss die Regelung zum
Ackerflächenerhalt (Vermeidung Dauergrünlandwerdung) angepasst werden. Die
Entscheidung des EuGH besagt, dass die Dauergrünlandwerdung durch die Änderung in
eine andere Ackerfutterfläche (zB Futtergräser zu Wechselwiese) nicht unterbrochen wird.
Zum Erhalt des Ackerstatus muss daher eine Nicht-Ackerfutterkultur angebaut bzw. kultiviert
werden. Dies hat spätestens im 6. Mehrfachantrag zu erfolgen. Das bedeutet für die Praxis,
dass:
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künftig nach spätestens fünf Jahren Ackerfeldfutter unbedingt eine andere Kultur (=
Ackerkultur) angebaut werden muss und
gleichzeitig damit im 6. MFA die Schlagnutzung einer Ackerkultur zu beantragen ist.
Auf Drängen der Landwirtschaftskammer konnten bei der Neuregelung der
Dauergrünlandwerdung gewisse Vereinfachungen bzw. Klarstellungen verankert werden.
Wesentlich ist, dass nachfolgende Kulturen nunmehr als Ackerkulturen gelten und damit die
Dauergrünlandwerdung unterbrochen wird:
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Leguminosen wie Klee, Luzerne bzw. Mischungen dieser Arten
Kleegras, sofern der Grasanteil nicht mehr als 40 Prozent beträgt und der Bestand
durch die Einsaat von Klee in Reinsaatstärke hervorgeht
Gräsersaatgutvermehrungen und Elefantengras.
Künftig ist es möglich, dass Kleegras dann als Ackerkultur (Leguminose) gilt, wenn der
Leguminosenanteil (Klee) mindestens 60 Prozent beträgt. Liegt der Grasanteil über 40
Prozent so sind die betroffenen Flächen als Wechselwiese zu deklarieren. Diese
Differenzierung muss künftig bei der Beantragung konsequent berücksichtigt werden.
Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung
Verpflichtende ökologische Vorrangflächen (Grünbrachen mit dem Code OVF) sowie
Grünbrachen und Ackerfutterflächen mit entsprechender ÖPUL-Maßnahmenbeantragung
und Codierung unterbrechen während der Dauer der Beantragung den Zeitraum für die
Dauergrünlandwerdung. Nach Beendigung der Maßnahme werden jene Jahre, die vor der
ÖPUL- bzw. OVF-Maßnahme beantragt wurden, aber mitberücksichtigt.
Weiters ist zu beachten, dass Grünbrachen mit dem Code „OVF“ zur Erfüllung der
Greeningverpflichtung „mindestens fünf Prozent ökologische Vorrangflächen“ bis zu einem
Anteil von maximal zehn Prozent an der Ackerfläche von der Dauergrünlandwerdung
ausgenommen sind. Langjährige Brachen, welche darüber hinaus beantragt sind, werden,
von der AMA auf eine mögliche Umgehung der Dauergrünlandwerdung geprüft.
Auf
Drängen der Landwirtschaftskammer konnten damit im Bereich der
Dauergrünlandwerdung wichtige Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges
Ziel der Landwirtschaftskammer bleibt aber der gänzliche Entfall der EU-Regelungen zur
Dauergrünlandwerdung. Zudem drängt die Landwirtschaftskammer darauf, dass die
betroffenen Betriebe von der AMA rechtzeitig über die mögliche Dauergrünlandwerdung von
bestimmten Flächen ab dem Jahr 2016 informiert werden.
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5. Steuerreform erfordert weitere Detailklärungen
Der Nationalrat hat Anfang Juli das Steuerreformpaket beschlossen. Die Land- und
Forstwirte sind sowohl von den Entlastungsmaßnahmen als auch von den
Gegenfinanzierungsmaßnahmen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen.
Die Änderungen in der Einkommensteuer, insbesondere die Senkung des
Eingangssteuersatzes und die Tarifreform, zählen zu den weitreichendsten Auswirkungen
der Steuerreform. Diese wirken sowohl bei der Lohn- als auch Einkommensteuer und
bringen eine spürbare Entlastung.
Neue SV-Rückerstattung
Für die Rückerstattung von an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Sozialversicherungsbeiträge (Vollversicherung) ist ein Erstattungsmodell
welches an die Hauptfeststellung der Einheitswerte anknüpft. Für den
bäuerlichen Sozialversicherung wird die Hauptfeststellung ab 1. Jänner 2017
eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
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zu leistende
vorgesehen,
Bereich der
wirksam. Für
Steigerung des Einheitswertes durch die Hauptfeststellung 2015 um mehr als zehn
Prozent
Einheitswert zum 1. Jänner 2017 > 4.400 Euro
Einheitswert zum 1. Jänner 2017 <= 60.000 Euro
Keine Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung.
Die
Mindestgrenze ergibt
sich
aus
der
Mindestbeitragsgrundlage
in
der
Krankenversicherung. Für diese Maßnahme stehen 15 Millionen Euro pro Jahr zur
Verfügung. Deshalb wird sich der „Auszahlungsbetrag“ aus einer Division dieser 15 Millionen
Euro durch die Zahl der in Frage kommenden Betriebe ergeben.
Erhöhung Immobilienertragsteuer
Die Veräußerung von Grundstücken wird durch die Steuerreform ab 1. Jänner 2016 teurer.
Für Einkünfte aus privaten und betrieblichen Grundstücksveräußerungen wird der Steuersatz
auf 30 Prozent angehoben (bisher 25 Prozent). Für Altvermögen bedeutet dies eine
Anhebung des effektiven Steuersatzes von 3,5 Prozent auf 4,2 Prozent bzw. von 15 Prozent
auf 18 Prozent bei „Umwidmung“. Bei Neuvermögen wird sich der errechnete
Veräußerungsgewinn durch Wegfall des Inflationsabschlages ebenfalls erhöhen.
Die Kapitalertragsteuer wird ab dem Jahr 2016 auch für Ausschüttungen aus
Genossenschaften und Agrargemeinschaften von bisher 25 auf 27,5 Prozent angehoben.
Neuregelungen Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer wird mit der Steuerreform ein neuer ermäßigter Steuersatz von 13
Prozent eingeführt. Damit erhöht sich der Steuersatz für lebende Tiere, Saatgut, Futtermittel
und Brennholz von bisher zehn auf künftig 13 Prozent. Der unveränderte Steuersatz von
zehn Prozent gilt weiterhin für Fleisch, Fische, Milch, Gemüse, Getreide und Stroh. Im
Rahmen der Umsatzsteuerpauschalierung wird der Steuersatz für die Lieferungen und
Leistungen an Unternehmer generell auf 13 Prozent angehoben. Auf Initiative der
bäuerlichen Berufsvertretung können damit die Belastungen aus der Anhebung der
Umsatzsteuer für lebende Tiere und Futtermittel für die meisten Betriebe zumindest
ausgeglichen werden. Für spezialisierte Betriebe in der Schweine- und Rindermast kommt
es aber gesamthaft betrachtet zu einer höheren Zahllast als bisher, was als wesentlicher
negativer Druckpunkt der anstehenden Steuerreform zu werten ist.
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Grunderwerbsteuer
Bei der bäuerlichen Übergabe ist steuerlich zwischen der Übergabe des land- und
forstwirtschaftlichen Betriebes und des bäuerlichen Wohnhauses sowie anderen
Grundstücken mit Grundvermögenseinheitswert zu unterscheiden. Bei der Übertragung von
land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bildet unverändert der einfache land- und
forstwirtschaftliche Einheitswert die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Der
begünstigte Familienkreis wurde neu auch um Geschwister, Nichten und Neffen erweitert.
Zusätzlich konnten steuerliche Härten bei der Übergabe von Betrieben mit Schulden und
Belastungen verhindert werden. Die Besteuerung der Übergabe des bäuerlichen
Wohnhauses erfolgt im Rahmen der allgemeinen Neuregelungen für die Grunderwerbsteuer.
Belegerteilungspflicht und Registrierkassen
Im Rahmen der Bundesabgabenordnung wird künftig eine allgemeine Belegerteilungspflicht
eingeführt. Aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige müssen ab 2016 ihre Bareinnahmen ab
dem ersten Euro einzeln festhalten. Ausnahmeregelungen gibt es nur in engen Grenzen. Ab
Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen ist künftig eine Registrierkassenpflicht
vorgesehen. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems
besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses
Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit
Bankomat- und Kreditkarte. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse entsteht
mit Beginn des 4. folgenden Monats nach Ablauf jenes Monats, in dem die maßgebenden
Grenzen
15.000
Euro
bzw.
7.500
Euro
erstmalig
überschritten
werden.
Ausnahmebestimmungen von der Einzelaufzeichnungsverpflichtung und Belegerteilungsverpflichtung gibt es für Jahresumsätze je Betrieb bis 30.000 Euro. Ein Anwendungsbeispiel
für diese Ausnahmebestimmung, die auch als Kalte-Hände-Reglung bezeichnet wird, ist der
offene Verkaufsstand auf Bauernmärkten.
Detaillierte Regelungen zur Ermittlung des Verkehrswertes bei bäuerlichen Wohnhäusern
sowie zur Umsetzung der Registrierkassenpflicht und zur Belegerteilungspflicht sind noch im
Verordnungsweg festzulegen.
Die Neuregelungen der Steuerreform zeigen wie wichtig die rechtzeitige Neufestsetzung der
Einheitswerte – auf Basis von Ertragswerten – als pauschale Bemessungsgrundlage für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist. Bezüglich der Ermittlung der Verkehrswerte für
landwirtschaftliche Wohngebäude und die Umsetzung der Registrierkassenpflicht für
bäuerliche Direktvermarkter drängt die Landwirtschaftskammer weiterhin auf praktikabel und
nachvollziehbar gestaltete Regelungen.
6. Raumordnungsgesetznovelle bringt Teilverbesserungen für
Landwirtschaft
Mit Beschluss des OÖ Landtages ist am 1. Juli eine Novelle des OÖ
Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Auszugshäuser dürfen nun auch von
Übernehmern und frühestens zehn Jahre vor dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter
errichtet werden. Durch die vorliegende Änderung können künftige Übernehmer nun selbst
und früher als bisher ein Auszugshaus beantragen.
Die außeragrarische Raumnutzung ist nunmehr nur für Gebäude möglich die schon mehr als
fünf Jahre land- und forstwirtschaftlich verwendet wurden. Land- und forstwirtschaftliche
Gebäude dürfen auch ohne Nachweis der wirtschaftlichen Notwendigkeit teilweise
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abgebrochen und neu errichtet werden, jedoch nur an gleicher Stelle einmalig und im
untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle. Die bisher existierende BetriebstypenVerordnung für gewerbliche Betriebsarten, die jedenfalls in land- und forstwirtschaftlichen
Objekten zulässig waren, wird nun vereinfacht und an die Regelung für Mischbaugebiete
angepasst.
Die Ausnahme beim Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag für unbebautes Bauland
kann künftig nur mehr einmalig beantragt werden. Es ist nun aber möglich, dass die
zehnjährige Ausnahmebewilligung, die mit einem Bauverbot verbunden ist, vorzeitig
aufgehoben werden kann. Der jährliche Erhaltungsbeitrag wurde erhöht (Kanal 24 Cent je
Quadratmeter bzw. Wasser elf Cent je Quadratmeter) und an den Baukostenindex für
Straßenbau gebunden.
Der bisherige Begriff „Bodenunabhängige Massentierhaltung“ wurde in „Bodenunabhängige
Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere“ angepasst. Das Wort „Massentierhaltung“ ist ja bei
vielen Leuten negativ besetzt und wurde oft unzulässig mit Tierleid und
Umweltverschmutzung in Verbindung gebracht.
Kleingebäude bis 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche im Grünland dürfen weiterhin mit einer
Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan abgetragen und neu errichtet werden. Neu ist,
dass das Gebäude mindestens zehn Jahre im Eigentum der Antragsteller stehen und
während der letzten zehn Jahre durch die Eigentümer zumindest fünf Jahre durchgehend
bewohnt worden sein muss.
Auf Drängen der Bauernvertretung konnten im neuen Raumordnungsgesetz wichtige
Detailverbesserungen durchgesetzt werden. Mittelfristiges Ziel bleibt aber die Schaffung
wirksamer Raumordnungsmaßnahmen zur nachhaltigen Reduktion des Bodenverbrauches.
7. Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz sichert GVO-Freiheit
im Anbau
Das Selbstbestimmungsrecht für EU-Mitgliedsstaaten beim Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen ermöglicht Österreichs Landwirtschaft weiterhin bei der
Gentechnikfreiheit zu bleiben. Der Nationalrat hat dazu Anfang Juli ein GentechnikAnbauverbots-Rahmengesetz beschlossen. Damit ist der grundsätzlich auch bislang schon
verbotene Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nun auch
verfassungsrechtlich abgesichert. Die Regelung der konkreten Anbauverbote unterliegt
demnach weiterhin den Bundesländern. Mit dem Gesetz wurde eine koordinierte und
rechtlich abgesicherte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern geschaffen. Weiters
wurde geregelt, dass der Landwirtschaftsminister durch Verordnung den Anbau von GVO
untersagen kann, wenn die Gründe der Untersagung in allen Ländern vorliegen und ein neu
geschaffener Beirat dem auch zustimmt. Für die Vollziehung bleiben aber die Länder
zuständig.
Das Land Oberösterreich hat das Selbstbestimmungsrecht auf Basis der derzeitigen
Kompetenzlage raschestmöglich umgesetzt. Mit neuen Bestimmungen im OÖ-GentechnikVorsorgegesetz wurde die Landesregierung ermächtigt für den Fall der EU-Zulassung von
GVO eine Beschränkung oder Untersagung mit Verordnung zu erlassen. Damit kann die
Vorreiterrolle Oberösterreichs bei der GVO-Freiheit im Anbau auch künftig abgesichert
werden.
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8. Verwaltungsstrafen gegen Stalleinbrüche
Selbst ernannte Tierschützer sind in der Vergangenheit immer wieder in Ställe eingedrungen
und haben dort Video- und Fotoaufnahmen erstellt, die in der Folge zur Skandalisierung der
Landwirtschaft verwendet wurden. Mit diesen Aktionen wurden nicht nur Tiere in eine
absolute Stresssituation versetzt, sondern auch bei den betroffenen Bauernfamilien blieb ein
Gefühl des Unbehagens und der Unsicherheit zurück, wenn sich fremde Personen Zutritt in
ihre Stallungen verschafft haben. Bisher stellte das radikale und respektlose Eindringen
keinen strafbaren Tatbestand dar. Die Landwirtschaftskammer-Vollversammlung hat daher
bereits im Juni den OÖ Landtag in einer Resolution aufgefordert geeignete
landesgesetzliche Maßnahmen zu treffen um das widerrechtliche Eindringen von unbefugten
Personen in Ställe gesetzlich zu ahnden. In der Folge wurde ein entsprechender
Initiativantrag zur Änderung des OÖ Alm- und Kulturflächenschutzgesetzes eingebracht und
vom OÖ Landtag im Juli beschlossen. Demnach stellt das unbefugte Betreten fremder
Stallungen oder deren Verunreinigung bzw. Beschädigung eine Verwaltungsübertretung dar,
die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet
werden kann.
Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde ein wichtiger Schritt zum Schutz der Tiere und für
das Sicherheitsgefühl der bäuerlichen Familien gesetzt. Damit können Störungen und
Beunruhigungen hintangehalten, Verletzungsrisiken minimiert sowie die Übertragung bzw.
Ausbreitung von Säuchen wirksam verhindert werden.
9. Marktberichte
9.1. Rindermarkt
Während die Schlachtungen inländischer Jungstiere im ersten Halbjahr 2015 um ca. 5,5
Prozent (~6.000 Stück) zurückgingen, sind die Schlachtrinderzahlen von Kühen und
Kalbinnen um ca. 13 Prozent (~15.000 Stück) gestiegen. Zurückzuführen ist der Anstieg bei
den weiblichen Rindern auf die Entkoppelung der Prämie im Mutterkuhbereich (keine
Haltefristen, rückläufige Mutterkuhbestände).
Schwierig ist nach wie vor die Entwicklung auf den Exportmärkten. Im ersten Halbjahr lagen
die Rindfleischpreise in den südeuropäischen Regionen (Italien, Spanien; auch Frankreich)
unter den Vorjahrespreisen. Im Zeitraum bis Ende August 2015 lagen die heimischen
Erzeugerpreise durchwegs leicht über Vorjahresniveau.
Vergleich Durchschnittspreise bei Rindern
Wochen 1-35/14
Wochen 1-35/15
+/- EURO
Stiere
€ 3,43
€ 3,56
+ 0,13
Kühe
€ 2,41
€ 2,47
+ 0,06
Kalbinnen
€ 3,21
€ 3,21
+/- 0
Stierkälber
€ 4,22
€ 4,50
+ 0,28
(Quelle: Basispreise Klasse R bei der Rinderbörse, ohne MwSt.)
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Jungstiermarkt
Bei Jungstieren betrug die Preisverbesserung im Vorjahresvergleich durchschnittlich 13 Cent
je Kilogramm. Nach dem saisonal üblichen Preisrückgang im Frühjahr und Sommer konnten
Anfang August leicht positive Preisimpulse am Markt umgesetzt werden. Im Vergleich der
europäischen Preisnotierungen konnte sich Österreich in den vergangenen Monaten gut
behaupten. Gründe waren hier zum einen die rückläufigen Schlachtzahlen beim Jungstier
und andererseits die erfolgreichen Inlandsabsatzprogramme AMA-Gütesiegel und Premium
Rind. Für diese Programme konnten in den vergangenen Jahren zusätzliche Absatzpartner
im Lebensmittelhandel und Gastrovertrieb gewonnen und somit auch ein besserer Absatz im
Sommer gesichert werden.
In den nächsten Wochen ist mit steigender Nachfrage nach frischem Rindfleisch zu rechnen
und somit von einer positiven Preisentwicklung auszugehen.
Schlachtkalbinnenmarkt
Kalbinnen sind unter den Rindern jene Kategorie, wo die Preisschwankungen während des
Jahres am geringsten sind. Die Marktsituation bei Kalbinnen ist zweigeteilt. Für
Qualitätskalbinnen, die in erster Linie für die Frischfleischversorgung herangezogen werden,
orientieren sich die Preise generell an den Jungstierpreisen. Für schwächere, nicht
ausgemästete Qualitäten tendieren die Preise stärker mit den Schlachtkühen. Die Nachfrage
nach Qualitätskalbinnen (Cult Beef) ist weiterhin steigend, auch hier haben sich die
Preiszuschläge im heurigen Jahr nochmals leicht verbessert.
BIO-Vermarktung - Jungrinder/Ochsen/Kalbinnen
Die Bio-Jungrind-Produktion in Oberösterreich ist aufgrund verringerter Mutterkuhbestände
rückläufig bei reger Nachfrage aus verschiedenen Jungrind-Absatzprojekten.
Das Absatzpotential für Bio-Ochsen und Bio-Kalbinnen ist aktuell ebenfalls sehr gut.
Einerseits konnten neue Abnehmer für Bio Rindfleisch gefunden werden, gleichzeitig haben
bestehende Kunden ihr Abnahmepotenzial zum Teil deutlich erhöht. Die Bio-Zuschläge
werden stabil bleiben und die Auszahlungspreise somit in den nächsten Monaten leicht
ansteigen.
Schlachtkuhmarkt
Das Schlachtkuhaufkommen hat sich in Österreich im ersten Halbjahr deutlich von den
letzten Jahren unterschieden. Durch den Wegfall der Haltefrist bei Mutterkühen sind bereits
im ersten Halbjahr deutlich mehr Kühe geschlachtet worden.
Die Auswirkungen der regionalen Trockenheit in einigen Teilen Europas sind aktuell noch
schwer abschätzbar. Grundsätzlich sind auch in Österreich nach der Alm- und Weidesaison
die Herbstmonate jene Monate mit den höchsten Schlachtkuhzahlen. Da der
Schlachtkuhmarkt stark von den internationalen Preisentwicklungen abhängig ist, werden die
Schlachtkuhpreise in den nächsten Monaten saisonüblich leicht nachgeben.
Bio-Kühe
Die EU-weit insbesondere aus Deutschland stark gestiegene Nachfrage nach BioVerarbeitungsrindfleisch für die Hamburgerproduktion hat auch in Österreich zu einer
deutlichen Verbesserung der Bio-Zuschläge auf aktuell 70 Cent je Kilogramm geführt.
Erfahrungsgemäß steigt in den Herbstmonaten das Angebot aus den großen Weidegebieten
Europas stark an, daher ist mit einem leichten Rückgang der Bio-Zuschläge zu rechnen.
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(Bio-)Kalbfleisch
Der österreichische Kalbfleischmarkt wird mittlerweile nur mehr zu ca. 40 Prozent aus
inländischer Produktion versorgt. Durch den Wegfall der Milchquote wird die
Kalbfleischproduktion in den Milchviehbetrieben nochmals zurückgehen. In den
Qualitätssegmenten AMA Gütesiegel und Bio Schlachtkälber bleibt die Kalbfleischproduktion
interessant.
Nutzkälber-/ Einstellermarkt
Sollte die Silomaisernte mengen- und qualitätsmäßig deutlich niedriger ausfallen (wie derzeit
in vielen Teilen OÖ erwartet), so könnte auch die Einstellbereitschaft der Mäster im zweiten
Halbjahr schwächer sein.
Bei Nutzkälbern steigt unabhängig von der Einstallbereitschaft der Mäster das
Kälberangebot durch die saisonale Abkalbung in den westlichen Bundesländern deutlich an.
Die Preise werden daher saisonüblich nachgeben. Bei Einstellern ist der Markt sehr
exportabhängig, es könnte hier trotz geringerem Angebot ebenfalls zu Preisschwächen
kommen.
Die Preise für Nutzkälber, Fresser und Einsteller liegen im Jahresvergleich im Durchschnitt
um ca. 30 bis 40 Euro je Stück über dem Vorjahr.
Zuchtrindermarkt
Durch eine deutlich gestiegene Nachfrage aus der Türkei haben die Preise für exportfähige
Zuchtkalbinnen erheblich angezogen. Auf den Versteigerungen konnten für Kalbinnen zuletzt
Durchschnittspreise von über 2.000 Euro je Stück erzielt werden. Auch ab Hof konnte damit
das Preisniveau nachgezogen werden.
Bei wieder etwas kühleren Temperaturen sollten im Herbst auch die Verkäufe nach Algerien
wieder anlaufen. Auch Exporte in den Raum Aserbeidschan und Usbekistan werden
erwartet. In Summe gestalten sich die Aussichten damit derzeit durchaus positiv.
9.2. Schweinemarkt
Mastschweinemarkt
Das Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren führt heuer zu schwierigen
Verhältnissen am Schweinemarkt. Die Produktion in der EU zeigte in den letzten Monaten
eine Ausweitung gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. Gleichzeitig besteht eine
schwächere Nachfrage, teils bei den EU-Verbrauchern, insbesondere aber vom Weltmarkt,
weil Russland seinen Markt nach wie vor sperrt und eher überraschend die Nachfrage aus
China schwächelt. Das hat den Schweinemarkt in der EU massiv unter Druck gesetzt. In der
Konsequenz leidet die Ertragslage der Schweinebauern enorm unter diesen Entwicklungen.
Für ein Mastschwein wurde im Schnitt seit Jahresbeginn um rund 20 Euro je Stück weniger
erlöst als im Vorjahreszeitraum. Spezialisierte Mäster konnten ca. zwei Drittel davon durch
einen um etwa 13 Euro gesunkenen Ferkelpreis kompensieren, die aber klarerweise jetzt in
der Kalkulation der spezialisierten Ferkelerzeuger fehlen.
Bei den biologischen Leistungen sind ebenfalls Einbußen zur Kenntnis zunehmen. So liegen
die Tageszunahmen um 25 Gramm unter dem bisherigen Niveau und auch der
Magerfleischanteil mit 60,58 Prozent (-0,11 Prozent) unter den Werten der Vorjahresperiode.
Hauptgrund für diesen Dämpfer bei den wesentlichen Leistungsparametern in der Mast
dürfte die Mykotoxinbelastung bei Mais aus der letzten Ernte sein.
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Ferkelmarkt
Die schlechte Preislage bei Mastschweinen ist klarerweise nicht ohne Folgen für die
Ferkelerzeuger geblieben. Schon seit Jahresbeginn lag der Ferkelpreis jeweils um rund 20
Cent je Kilogramm unter dem Vorjahresniveau. Nachdem die Ferkelnotierung zum
Jahresende hin saisonal bedingt eher schwächer tendiert ist vorerst mit keiner nachhaltigen
Entspannung auf dem Markt zu rechnen.
In Summe ist die Investitionsbereitschaft der Schweinehalter extrem gebremst, obwohl
dringend Betriebserweiterungen notwendig wären, um das durch Betriebsaufgaben
freiwerdende Produktionspotential aufzufangen.
9.3. Milchmarkt
Trotz des Wegfalls der Quote mit 1.4.2015 kann weder in Österreich noch in der EU eine
Milchschwemme verzeichnet werden. In der EU liegen die Anlieferungsmengen seit Jänner
um ca. 0,8 Prozent über den Werten des Vorjahres. In einigen Ländern sind stärkere
Wachstumstendenzen klar zu erkennen (Irland, Niederlande, Polen, UK). In Österreich stand
von Jänner bis Juni den Molkereien im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent weniger Milch
für die Verarbeitung zur Verfügung. Von April bis Juni liegt die Anlieferung minimal hinter
dem Vorjahresniveau.
Saisonal üblich wird der Höhepunkt der Milchanlieferung Mitte/Ende Mai überschritten.
Seither sind die Anlieferungsmengen rückläufig und liegen minimal über dem Vorjahr.
Verstärkt wird der Rückgang durch die hohen Temperaturen und die schlechte
Futtersituation in den Gebieten mit extrem wenig Niederschlag. Hauptgrund für die schlechte
Preisentwicklung ist, dass vor allem absatzseitig seit Sommer 2014 massive Rückgänge zu
verzeichnen sind.
Milchpreise
Die Entwicklung der Milchauszahlungspreise in OÖ zeigt den massiven Absturz in kürzester
Zeit. War noch 2014 das Jahr mit den besten Auszahlungspreisen seit fünf Jahren, liegt der
aktuelle Jahresschnitt (Jänner bis Juli) nur knapp über 30 Cent (netto) und damit um über 17
Prozent unter dem Vorjahr. Gegenüber dem sehr guten Preisniveau des Vorjahres bedeutet
das je Milchlieferant heuer Mindereinnahmen aus dem Milchverkauf von rund 10.000 Euro.
9.4. Getreidemarkt
Die heurige Getreideernte in Österreich entspricht mit ca. 3,1 Millionen Tonnen einer guten
Durchschnittsernte. Sie liegt etwas über dem 5-jährigen Trend von durchschnittlich drei
Millionen Tonnen (2010 bis 2014). Vor allem in dem für die Getreideproduktion wichtigsten
Bundesland Niederösterreich haben die Erträge positiv überrascht.
Während die Wintergerstenerträge in Oberösterreich mit etwa sechs bis 6,5 Tonnen pro
Hektar etwas enttäuscht haben, lagen die Erträge bei Winterweizen trotz der Hitzephase in
der Abreife mit etwa sieben Tonnen pro Hektar im mehrjährigen Durchschnitt. Die HektoliterGewichte lagen mit über 80 im sehr guten Bereich, die Proteinwerte schwanken zwischen
10,5 und 12,5 Prozent. Auch bei Winterroggen und Triticale lagen die Erträge im
mehrjährigen Durchschnitt. Die durchschnittlichen Rapserträge lagen mit knapp 3000
Kilogramm pro Hektar auf dem niedrigsten Niveau innerhalb der letzten zehn Jahre.
Aufgrund der Produktionseinbrüche gibt es hier für die Ernte 2016 eine durchaus positive
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Marktperspektive. Die gesamte Getreideernte (ohne Mais) liegt in Oberösterreich mit ca.
770.000 Tonnen im mehrjährigen Trend.
Bei Mais, Sojabohne und Zuckerrübe ist aufgrund der Trockensituation mit deutlichen
Ertragseinbußen zu rechnen. Für die weitere Entwicklung des Getreidemarktes wird die
Maisernte in Österreich und darüber hinaus in Europa von entscheidender Bedeutung sein.
Aktuell rechnet man mit einer EU-Maisernte im Bereich von ca. 60 Millionen Tonnen. Diese
würde damit um ca. 15 Millionen Tonnen unter dem Vorjahresniveau liegen. Die
Möglichkeiten für Preiserhöhungen werden aber durch die gute Getreideernte durchaus
beschränkt sein.
9.5. Holzmarkt
Aufgrund der angespannten Konjunktur und in Folge des Sturmes Niklas, der Anfang April
vor allem den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Salzburg sowie dem benachbarten
Bayern größere Schadholzmengen bereitete, haben sich die Rundholzpreise auf einem
niedrigeren Niveau eingependelt. Lagen die Rundholzpreise für das Leitsortiment der Fichte
(Güteklasse B, Dimension 2b) im Winter 2013/2014 bei 100 Euro je Festmeter, bewegt sich
der Preis inzwischen bei rund 90 Euro je Festmeter.
Nadel- und Laub-Sägerundholz
2015 kamen die Schnittholz-Absatzmärkte nicht wirklich in Schwung. Beim Fichtenrundholz
liegt der Preis in Österreich und Süddeutschland in der weiten Spanne von 82 bis 94 Euro je
Festmeter. Das ist trotzdem deutlich über dem 10-Jahres-Durchschnitt, der bei rund 84 Euro
je Festmeter liegt. Die Versorgung ist für die Sägewerke derzeit sehr gut.
Der Anfall an Käferholz lag bisher auf einem niedrigen Niveau, ist aber aufgrund der
Trockenheit regional deutlich ansteigend.
Fi/Ta-Schleifholz und Nadel-Faserholz
Die Preise für Nadel-, Schleif-, Faser- und Plattenholz sind aufgrund der guten
Versorgungslage der Werke seit Jänner 2014 rückläufig. Während der Preis heute bei 42
Euro je Festmeter liegt erreichte er zu Spitzenzeiten im Jahr 2014 bis zu 50 Euro je
Festmeter. Die Standorte der Zellstoff-, Papier- und Plattenindustrie sind weiterhin sehr gut
mit Nadelindustrieholz bevorratet. Aufgrund der sehr guten Versorgungslage ist die
Nachfrage nach Buchenfaserholz ebenfalls gering.
Energieholz
Der Energieholzmarkt ist gesättigt, die Nachfrage verläuft der Jahreszeit entsprechend und
aufgrund eines gewissen Überangebotes ruhig. Für hochqualitatives Scheit- und Stückholz
wird ab September wieder eine rege Nachfrage erwartet. Dieses Sortiment sollte
vorausschauend und ausreichend produziert werden. Die Preise für Hackgut sowie für
Brennholz sind auf gutem Niveau stabil.
Preisbild Oberösterreich
Fi-Sägerundholz, Güteklasse A/B/C (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße)
1a
42,00 – 45,00
1b
69,00 – 72,00
Bericht des Präsidenten
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2a+
89,00 – 91,00
Fi/Ta-Schleifholz (€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße)
AMM
88,00 – 90,00
RMM
28,00 – 30,00
Fi/Ta/Ki/Lä-Faserholz (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße)
AMM
70,00 – 75,00
Buchen-Faserholz (Bu/Es/Ah/Bi) (€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße)
AMM
68,00 – 70,00
Brennholz 1 m lang – trocken, gespalten, ab Hof (€/RMM ohne USt)
hart
60,00 – 82,00
weich
39,00 – 59,00
Zu den genannten Preisbändern existieren am Brennholzmarkt regionale Unterschiede.
Energieholz gehackt (€/AMM ohne USt, frei Werk)
hart
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80,00 – 95,00
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