Bedingungen Zuchtstierschauen Herbst 2015

Bedingungen Zuchtstierschauen Herbst 2015
Allgemeine Bedingungen:
-
Alter: 6 Monate, Stichdatum: geboren vor 1.5.2015
Die Abstammung muss über zwei Generationen ausgewiesen sein.
Anforderungen Stierenmutter für alle Rassen:
-
Exterieur: Beurteilung keine Note unter 2 und Typ / Fundament sowie Euter / Zitzen je einmal Note
3, Gesamtpunktzahl 86. LBE: Keine Note unter 75.
Zusätzliche Bedingungen für Stierenmütter der Rassen Simmental und Swiss Fleckvieh:
-
Melkbarkeit: Muss geprüft sein (keine Limiten).
Milchgehalt: Milchgehalt Fett und Eiweiss Zuchtwerte (Abstammungsbewertung bzw.
Nachzuchtprüfungsresultat zum Zeitpunkt der Herdebuchaufnahme): Eiweiss nicht tiefer als -0.25
% und Summe Fett %+ Eiweiss % nicht tiefer als -0.50%.
Die Bedingungen können auch mit GOZW erfüllt werden. Bei nicht vorhandenen
Abstammungszuchtwerten kann die Herdebuchberechtigung auf Antrag erteilt werden.
Auffuhrpflicht:
-
Stiere mit der Beurteilung „H“ müssen nur zur Beurteilung aufgeführt werden, sofern die prov.
Herdebuchberechtigung am 31.10.2015 abläuft und der Stier weiterhin zur Zucht eingesetzt
werden soll.
Sanitarische Massnahmen:
-
Zugelassen sind ausschliesslich Stiere aus Beständen, die keinen seuchenpolizeilichen
Massnahmen unterstellt sind. Für jeden Stier muss ein Begleitdokument mitgeführt werden.
Kennzeichnung:
-
Jeder Stier muss gemäss den Technischen Weisungen über die Kennzeichnung von Klauentieren
dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Ohrmarke muss in beiden Ohren eingesetzt sein.
Nasenring:
-
18-monatige Stiere und älter werden nur prämiert, wenn sie einen Nasenring tragen.
Kopfnummer:
-
Für jeden Stier erhält der Aussteller eine Kopfnummer. Diese gilt gleichzeitig als
Auffuhrbewilligung.
Rekurse:
-
Eventuelle Rekurse sind vom Tierbesitzer auf dem Schauplatz am Schluss der Beurteilung
anzubringen. Dabei ist die Kommission ermächtigt, sämtliche vom aktuellen Schautag neuen
Positionen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Rekurse werden im Ring von der
Gesamtkommission erledigt. Falls ein Tierbesitzer den Rekursentscheid auf dem Platz nicht
akzeptieren kann, ist eine schriftliche Beschwerde innert 5 Arbeitstagen an die Kommission
Beständeschauen, Schützenstr. 10, 3052 Zollikofen zu richten. Diese bestimmt die
Rekurskommission. Deren Entscheid ist definitiv.
-
Wenn auf dem Schauplatz kein Rekurs angebracht wird, ist eine Beschwerde bezüglich des
Beurteilungsergebnisses an die Kommission Beständeschauen ausgeschlossen.
Anmeldung:
-
Bis zwei Wochen vor der Zuchtstierschau via redonline.ch/ausstellungen oder bis drei Wochen vor
der Schau beim Schauorganisator der eigenen Viehzuchtgenossenschaft/-verein. Dieser sendet
die ausgefüllte Liste weiter an: swissherdbook, Schützenstr. 10, 3052 Zollikofen.