Merkblatt zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (Anlage zum Antragsformular) 1. Wer gehört zum berechtigten Personenkreis? Voraussetzung für die Anerkennungsleistung ist, dass Sie den sowjetischen Streitkräften angehörten und sich zu einem Zeitpunkt zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai 1945 als Kriegsgefangener in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Gewahrsam befanden. Berechtigte können eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € erhalten. 2. Wo und wie ist der Antrag zu stellen? Die einmalige Anerkennungsleistung erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30. September 2017 (Ausschlussfrist). Der Antrag ist in deutscher, englischer oder russischer Sprache an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin zu richten. Für die Antragstellung steht ein besonderer Vordruck zur Verfügung, den Sie auf folgenden Internetseiten oder bei der oben genannten Adresse anfordern können: In Deutsch: http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_dt.pdf In Englisch: http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_en.pdf In Russisch: http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_ru.pdf Für Auskünfte steht Ihnen ein telefonischer Service in Deutschland unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: +4930 187030 1550 Merkblatt zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (Onlineversion) -2- 3. Wer ist von der Anerkennungsleistung ausgeschlossen? Nicht leistungsberechtigt ist, wer der Leistung unwürdig ist. Unwürdig ist gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinie insbesondere, wer Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat. Dazu gehören auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai 1945 sich aus der Kriegsgefangenschaft heraus oder nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft in den Dienst der deutschen Polizei, Sicherheitspolizei (SIPO), Geheime Staatspolizei (Gestapo), Sicherheitsdienst (SD), Schutzstaffel (SS) einschließlich Waffen-SS oder Sturmabteilung (SA) gestellt haben. Des Weiteren fallen darunter auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai 1945 mit dem deutschen Reich kollaboriert haben (z.B. durch Dienst in der deutschen Wehrmacht oder anderer militärischer oder paramilitärischer Einheiten an der Seite oder unter Kontrolle des deutschen Reiches oder mit ihm verbündeter Staaten) und dabei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen haben. 4. Wann endet die Antragsfrist? Die Antragsfrist endet am 30. September 2017 (Ausschlussfrist). Merkblatt zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (Onlineversion) -3- Hinweise zum Ausfüllen des Antrags: Sofern Ihre Antragsunterlagen nicht vollständig vorliegen, ist eine Auszahlung leider nicht möglich. Daher beachten Sie bitte alle nachstehenden Hinweise: zu 1.: Nur Sie als Berechtigter selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter (Vorlage der Vollmacht ist erforderlich, siehe Ziffer 2) darf einen Antrag stellen und nur an Sie selbst als Berechtigter wird die Leistung ausgezahlt. Bitte lassen Sie von einer amtlichen Stelle (z. B. Behörden, Banken, Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Roter Halbmond, Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland) die Lebensbescheinigung („Bestätigung durch eine amtliche Stelle“) auf Seite 1 der Antragsunterlagen ausfüllen. zu 2.: Wenn der Antrag durch eine andere Person in Vertretung gestellt wird, geben Sie bitte die entsprechenden Angaben an und fügen Sie die Vollmacht oder den Beschluss des Vormundschaftsgerichts bei. zu 3.: Ist der Berechtigte nach erfolgter Antragstellung verstorben und das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hierüber unterrichtet, wird in diesem Fall die Leistung nach seinem Tode an seinen hinterbliebenen Ehegatten bzw. an seine hinterbliebenen Kinder ausgezahlt. Die Leistungsberechtigung erlischt nach sechs Monaten, wenn der Ehegatte bzw. die Kinder die Rechtsnachfolge nicht angezeigt haben. zu 4.: Tragen Sie hier bitte die Angaben zur Kriegsgefangenschaft (4.1), Gefangenenlager (4.2) und Nachweise darüber (4.3) ein. zu 5.: Bitte geben Sie für eine reibungslose Abwicklung der Zahlung Ihre Bankverbindung mit vollständiger Adresse und internationalen Codes wie BIC / SWIFT-Code, IBAN an. zu 6.: Bitte geben Sie eine Versicherung zur Richtigkeit aller gemachten Angaben ab. Ohne diese Versicherung ist der Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden. Die Unrichtigkeit der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung gemachter Angaben kann die Zurückweisung des Antrags oder Rückforderung der gezahlten Anerkennungsleistung zur Folge haben. zu 7: Die Einwilligung ist erforderlich, um gegebenenfalls Auskünfte bei den genannten Stellen einholen zu können. Bitte unterschreiben Sie daher die anliegende Einwilligung. Bevor Sie den Antrag versenden, füllen Sie diesen bitte vollständig aus und unterschreiben Sie Ziffer 6 und Ziffer 7. Merkblatt zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene (Onlineversion)
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