Merkblatt zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische

Merkblatt
zur Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene
(Anlage zum Antragsformular)
1.
Wer gehört zum berechtigten Personenkreis?
Voraussetzung für die Anerkennungsleistung ist, dass Sie den sowjetischen Streitkräften
angehörten und sich zu einem Zeitpunkt zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai 1945 als
Kriegsgefangener in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Gewahrsam befanden.
Berechtigte können eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € erhalten.
2.
Wo und wie ist der Antrag zu stellen?
Die einmalige Anerkennungsleistung erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Bitte stellen Sie
Ihren Antrag bis spätestens zum 30. September 2017 (Ausschlussfrist).
Der Antrag ist in deutscher, englischer oder russischer Sprache an das
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,
DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
zu richten. Für die Antragstellung steht ein besonderer Vordruck zur Verfügung, den Sie auf
folgenden Internetseiten oder bei der oben genannten Adresse anfordern können:
In Deutsch:
http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_dt.pdf
In Englisch:
http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_en.pdf
In Russisch:
http://www.badv.bund.de/antrag/Antragsformular_ASK_ru.pdf
Für Auskünfte steht Ihnen ein telefonischer Service in Deutschland unter folgender
Telefonnummer zur Verfügung:
+4930 187030 1550
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3.
Wer ist von der Anerkennungsleistung ausgeschlossen?
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der Leistung unwürdig ist. Unwürdig ist gemäß § 5 Abs. 4 der
Richtlinie insbesondere, wer Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
begangen oder daran teilgenommen hat.
Dazu gehören auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai
1945 sich aus der Kriegsgefangenschaft heraus oder nach der Entlassung aus der
Kriegsgefangenschaft in den Dienst der deutschen Polizei, Sicherheitspolizei (SIPO), Geheime
Staatspolizei (Gestapo), Sicherheitsdienst (SD), Schutzstaffel (SS) einschließlich Waffen-SS oder
Sturmabteilung (SA) gestellt haben.
Des Weiteren fallen darunter auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 22. Juni 1941 und
dem 8. Mai 1945 mit dem deutschen Reich kollaboriert haben (z.B. durch Dienst in der
deutschen Wehrmacht oder anderer militärischer oder paramilitärischer Einheiten an der Seite
oder unter Kontrolle des deutschen Reiches oder mit ihm verbündeter Staaten) und dabei
Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran
teilgenommen haben.
4.
Wann endet die Antragsfrist?
Die Antragsfrist endet am 30. September 2017 (Ausschlussfrist).
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Sofern Ihre Antragsunterlagen nicht vollständig vorliegen, ist eine Auszahlung leider nicht
möglich. Daher beachten Sie bitte alle nachstehenden Hinweise:
zu 1.:
Nur Sie als Berechtigter selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter (Vorlage der
Vollmacht ist erforderlich, siehe Ziffer 2) darf einen Antrag stellen und nur an Sie
selbst als Berechtigter wird die Leistung ausgezahlt.
Bitte lassen Sie von einer amtlichen Stelle (z. B. Behörden, Banken,
Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Roter Halbmond, Botschaften und Konsulate der
Bundesrepublik Deutschland) die Lebensbescheinigung („Bestätigung durch eine
amtliche Stelle“) auf Seite 1 der Antragsunterlagen ausfüllen.
zu 2.:
Wenn der Antrag durch eine andere Person in Vertretung gestellt wird, geben Sie
bitte die entsprechenden Angaben an und fügen Sie die Vollmacht oder den
Beschluss des Vormundschaftsgerichts bei.
zu 3.:
Ist der Berechtigte nach erfolgter Antragstellung verstorben und das Bundesamt für
zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hierüber unterrichtet, wird in diesem
Fall die Leistung nach seinem Tode an seinen hinterbliebenen Ehegatten bzw. an
seine hinterbliebenen Kinder ausgezahlt. Die Leistungsberechtigung erlischt nach
sechs Monaten, wenn der Ehegatte bzw. die Kinder die Rechtsnachfolge nicht
angezeigt haben.
zu 4.:
Tragen Sie hier bitte die Angaben zur Kriegsgefangenschaft (4.1), Gefangenenlager
(4.2) und Nachweise darüber (4.3) ein.
zu 5.:
Bitte geben Sie für eine reibungslose Abwicklung der Zahlung Ihre Bankverbindung
mit vollständiger Adresse und internationalen Codes wie BIC / SWIFT-Code, IBAN
an.
zu 6.:
Bitte geben Sie eine Versicherung zur Richtigkeit aller gemachten Angaben ab. Ohne
diese Versicherung ist der Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
Die Unrichtigkeit der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung gemachter Angaben kann
die Zurückweisung des Antrags oder Rückforderung der gezahlten
Anerkennungsleistung zur Folge haben.
zu 7:
Die Einwilligung ist erforderlich, um gegebenenfalls Auskünfte bei den genannten
Stellen einholen zu können. Bitte unterschreiben Sie daher die anliegende
Einwilligung.
Bevor Sie den Antrag versenden, füllen Sie diesen bitte vollständig aus und unterschreiben Sie
Ziffer 6 und Ziffer 7.
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